Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 3.1 Abgabepflicht – Abgabefristen – Vordrucke

Rz. 6 Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2023 endet (unter Beachtung des Wochenendes) am 2.9.2024. Wird die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht, gilt eine verlängerte Abgabefrist. Einzelheiten zur Steuererklärungspflicht und den Möglichkeiten, in welcher Form die Steuererklärung erstellt und abgegeben werden kann (→ Tz 354 ff.). Praxis-Tipp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Italien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers ist die elektronische Übermittlung einer Rechnung mit jeglichem Verfahren zulässig. Ab dem 1.1.2018 müssen Rechnungen bei Ausfuhrlieferungen im sog. nichtkommerziellen Reiseverkehr mit einem Rechnungsbetrag von mehr als 154,94 EUR elektronisch erzeugt werden. Ab 1.1.2019 müssen Rechnungen und berichtigte Rechnungen bei Ums...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4.2.8 Rechtsschutz

Rz. 32 Da die vorläufige Einstellung der Leistungen auf einem Realakt beruht und der sich aus dem ursprünglichen Bewilligungsbescheid ergebende Anspruch unberührt bleibt, kann der Leistungsempfänger bei ausbleibender Aufhebung des Bewilligungsbescheids innerhalb der 2-Monats-Frist seinen Anspruch im Wege der Leistungsklage vor den Sozialgerichten verfolgen.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Italien / 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen

Die Mehrwertsteuererklärung ist jährlich (ab dem Besteuerungszeitraum 2016 bis 28.2.2017 und ab dem Besteuerungszeitraum 2017 bis zum 30.4. des Folgejahres) abzugeben. Neben der jährlichen Erklärung haben einige Unternehmer mit Steuerzahllasten Erklärungen monatlich oder vierteljährlich abzugeben. Die vierteljährliche Abgabe ist ab 1.1.2017 bis zum Ende des 2. Monats des Fol...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Italien / 7.3 Vereinfachungen

Unternehmer mit geringfügigen Umsätzen können jährliche Erklärungen abgeben. Generell müssen jedoch die folgenden Fristen eingehalten werden: bei Lieferungen monatliche Erklärung bei Unternehmern, die im vorangegangenen Jahr Lieferungen bewirkt haben oder bei Aufnahme des innergemeinschaftlichen Handels im laufenden Jahr Lieferungen bewirken werden, die über 154.937 EUR hinaus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Fristsetzung zur Erwiderung (Abs. 1 S. 3)

Rz. 13 Der zuständige Richter kann die Aufforderung zur Gegenäußerung gem. § 71 Abs. 1 S. 3 FGO nach seinem Ermessen mit einer angemessenen Frist verbinden. Eine Mindestfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die im Einzelfall angemessene Frist ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. In der finanzgerichtlichen Praxis sind allerdings Äußerungsfristen von ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen

Rz. 3 § 75 FGO begründet für das FG die Rechtspflicht zur Mitteilung der Besteuerungsunterlagen, gilt gleichermaßen für alle gerichtlichen Verfahrensarten [1] – einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes sowie für Haftungs-, Erstattungs- und Vergütungsansprüche – und bildet das Gegenstück zur Bestimmung des § 364 AO im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Auch für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Zustellung der Klageschrift (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten erfolgt nach Eingang bei Gericht unverzüglich von Amts wegen gem. § 53 Abs. 2 FGO nach den Vorschriften der ZPO .[1] Der Zustellung der Klageschrift kommt insbesondere bei einer Sprungklage i. S. d. § 45 FGO eine besondere verfahrensrechtliche Bedeutung zu, weil mit der Zustellung gem. § 45 Abs. 1 S. 1 FGO die Frist für d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Weitere Sachurteilsvoraussetzungen

Rz. 43 Die Feststellungsklage ist gegen diejenige Finanzbehörde zu richten, der gegenüber die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit eines Verwaltungsakts begehrt wird.[1] Für eine (Nichtigkeits-)Feststellungsklage müssen neben dem besonderen Feststellungsinteresse (Rz. 19) sowie der Unmöglichkeit, die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen bestimmte Arbe... / Zusammenfassung

Überblick Viele Arbeitsmittel unterliegen einem regelmäßigen Verschleiß. Zudem sind Fehlfunktionen, z. B. durch Ausfall oder Manipulation von Schutzeinrichtungen, durch unsachgemäß durchgeführte Reparaturen, Überlastung, Alterung oder Korrosionsvorgänge, nicht dauerhaft auszuschließen. Von bestimmten Arbeitsmitteln können Gefahren für den jeweiligen Benutzer und für Dritte au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Zeitpunkt und Folgen der Aktenübermittlung

Rz. 20 Die Übermittlung der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht ist nach dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 FGO nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern soll unmittelbar nach Zustellung der Klageschrift erfolgen. Einer Aufforderung durch das Gericht bedarf es nicht. Allerdings ist § 71 Abs. 2 FGO unter prozessökonomischen Gesichtspunkten dahin auszule...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen bestimmte Arbe... / 3 FAQs

1) Für welche Arbeitsmittel sind welche regelmäßigen Prüfungen vorzusehen? Da der Begriff Arbeitsmittel in der Betriebssicherheitsverordnung sehr weit gefasst ist, fallen darunter zunächst alle Gegenstände, die einem Arbeitnehmer zur Verrichtung seiner Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Viele sog. "einfache Arbeitsmittel" (Hammer, Schraubendreher etc.) müssen aber nich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Aufstellungsfristen

Rn. 5 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 1 Satz 3 verlangt, dass der JA und Lagebericht innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag aufgestellt werden. Die Aufstellungsfrist des § 264 Abs. 1 Satz 3 gilt allerdings gemäß § 341a Abs. 1 nicht für Versicherungs-UN. Für Versicherungs-UN gilt nach § 341a Abs. 1 vielmehr im Regelfall eine Aufstellungsfrist von vier Mona...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Änderung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

Rn. 94 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ändert die HV einen vom AP geprüften JA, so hat eine Nachtragsprüfung nach § 316 Abs. 3 stattzufinden. Gemäß § 173 Abs. 3 AktG sind Feststellungs- und Ergebnisverwendungsbeschlüsse, die vor Abschluss dieser Nachtragsprüfung gefasst werden, nichtig, wenn die Nachtragsprüfung nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach der Beschlussfassung mit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Zuleitung des Berichts an den Vorstand (§ 171 Abs. 3 AktG)

Rn. 37 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Vornahme der Prüfung und die Zuleitung des Prüfberichts an den Vorstand wird dem AR gemäß § 171 Abs. 3 Satz 1 AktG ein Zeitraum von einem Monat gewährt. Die Frist beginnt erst mit dem Eingang der vollständigen Vorlagen des Vorstands. Da der Prüfungsbericht des AP dem AR unmittelbar zugesandt wird und der Prüfungsbericht des AP element...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Antrag auf Kurzarbeitergeld

Rz. 53 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Antrag auf KuG ist vom > Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung zu stellen (vgl § 323 Abs 2 SGB III); der einzelne > Arbeitnehmer hat kein Antragsrecht. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist (> Fristen) von 3 Monaten nach Realisierung der > Kurzarbeit zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflicht zur Vorlage durch den Vorstand

Rn. 6 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sämtliche vorzulegende Unterlagen und Berichte sind nach deren Aufstellung unverzüglich dem AR zuzuleiten. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies, dass der Vorstand ohne schuldhaftes Zögern die Unterlagen dem AR zukommen lassen muss. Entgegen der alten Regelung (vgl. § 170 Abs. 1 Satz 2 AktG (a. F.)) ist nunmehr der...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundsätzliche Regelung

Rn. 83 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 müssen die offenzulegenden Unterlagen nach § 325 Abs. 1 spätestens ein Jahr bzw. bei i. S. d. § 264d kap.-marktorientierten UN spätestens vier Monaten (vgl. § 325 Abs. 4 Satz 1; der Zeitraum entspricht der Frist zur Veröffentlichung eines Jahresfinanzberichts nach § 114 WpHG) nach dem Abschlussstichtag des offenzule...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Festsetzung und Höhe des Ordnungsgelds

Rn. 15 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Ordnungsgeld wird vom BfJ unter Fristsetzung für die herbeizuführende Handlung zunächst angedroht (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Innerhalb einer Frist von sechs Wochen ist daraufhin der Verpflichtung nachzukommen. Zusammen mit der Androhung des Ordnungsgelds werden dem UN die Verfahrenskosten auferlegt (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 2; überdies Bau...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Erleichterungen bezüglich des Offenlegungszeitpunkts

Rn. 26 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Für kleine und Kleinst-UN bestehen hinsichtlich der Offenlegungsfrist keine Erleichterungen. Sie haben die diesbezüglichen Regelungen des § 325 zu beachten (vgl. HdR-E, HGB § 326, Rn. 7f., sowie ausführlich HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.). Rn. 27 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 I.R.d. Aufstellung des JA bestehen jedoch für kleine und Kleinst-UN zeitlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Zustimmung aller Gesellschafter und Offenlegung des Beschlusses

Rn. 62 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 verlangt als eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erleichterungen, dass alle Gesellschafter (bzw. Aktionäre) der Befreiung für das jeweilige GJ zustimmen. Mit dieser Regelung werden Minderheitsgesellschafter bzw. Minderheitsaktionäre davor geschützt, dass von den Mehrheitsgesellschaftern z. B. beschlossen w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325a

Rn. 41 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zur Unterrichtung der für das Ordnungsgeldverfahren zuständigen Verwaltungsbehörde im Anwendungsbereich der Zweigniederlassungen erfasst der Verweis von § 325a auf § 329 auch dessen Abs. 4. Wenn die Prüfung der das UN-Register führenden Stelle ergibt, dass die offenzulegenden Unterlagen nicht oder unvollständig eingereicht wurden, wird nach §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zulässigkeit und Wirkung

Rn. 3 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unverändert ist gegen Entscheidungen des BfJ über die Festsetzung von Ordnungsgeldern, die Verwerfung des Einspruchs oder eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie gegen eine Entscheidung über die Kosten bei Einstellung des Verfahrens nach § 335 Abs. 3 Satz 5 eine Beschwerde zulässig, "soweit sich aus Satz 2 oder den nachst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Stufenweise Offenlegung

Rn. 108 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 Abs. 1a Satz 1 sind alle nach § 325 Abs. 1 Satz 1 offenlegungspflichtige Unterlagen spätestens ein Jahr bzw. nach Abs. 4 vier Monate nach dem Abschlussstichtag des GJ zu übermitteln, auf das sie sich beziehen. Gründend auf Art. 30 Abs. 1 der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013), ist es damit nicht mehr möglic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Zeitpunkt der Offenlegung

Rn. 153 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Hinsichtlich des Offenlegungszeitpunkts gelten die Regelungen für den JA entsprechend für den KA (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.). Rn. 154–155 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 vorläufig frei Rn. 156 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Grds. gilt die Zwölf- bzw. Viermonatsfrist gemäß § 325 Abs. 1a bzw. 4 auch dann, wenn ein deutsches MU den von einem ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Offenlegungszeitpunkt bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 90 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wurde die Nichtigkeit des JA nach erfolgter Offenlegung festgestellt und muss infolgedessen erneut aufgestellt werden, haben die gesetzlichen Vertreter ihre Pflicht zur RL nicht erfüllt (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 34ff.). Zur Einhaltung der Frist nach § 325 kann die Offenlegung des nichtigen JA deshalb ebenfalls nicht mehr gelten und der Fris...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zeitraum der Gewährung

Rz. 40 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KuG wird, sofern die > Kurzarbeit so lange dauert, grundsätzlich für längstens zwölf Monate gezahlt (vgl § 104 Abs 1 Satz 1 SGB III). Das BMAS wird jedoch durch § 109 Abs 1 SGB III ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Bezugsdauer für das KuG über die gesetzliche Bezugsdauer hinaus bis zur Dauer von 24 Monaten zu verlängern, wenn außergewöh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Irrtümliche Zuwendung und Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis (vGA)

Leitsatz Für die Frage, ob eine Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, ist bei der Prüfung eines möglicherweise fehlenden Zuwendungswillens aufgrund Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht darauf abzustellen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden Geschäftsleiter der Irr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zeitpunkt der Vorlage an die Gesellschafter

Rn. 91–92 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 vorläufig frei Rn. 93 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 325 müssen die offenzulegenden Unterlagen spätestens vor Ablauf von einem Jahr bzw. vier Monaten nach dem Abschlussstichtag des offenzulegenden JA an die das UN-Register führende Stelle übermittelt werden. Sofern dabei bestimmte Unterlagen i. S. d. § 325 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (vgl. HdR-E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Wortlaut nach beziehen sich die in § 326 geregelten Offenlegungserleichterungen auf kleine KapG i. S. d. § 267 bzw. Kleinst-KapG i. S. d. § 267a Abs. 1. Entscheidend ist dabei die Klassifizierung nach § 267 bzw. § 267a für das Jahr, auf das sich die offenlegungspflichtigen Unterlagen beziehen, und nicht etwa die Klassifizierung (falls bere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung der Erleichterungen

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Satz 1 des § 326 verdeutlicht, dass die Erleichterungen im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt werden ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Damit wird klargestellt, dass abgesehen von den genannten Erleichterungen § 325 Abs. 1 sowie die §§ 325 Abs. 2a–6, 328 und 329 auch auf kleine UN Anwendung finden. Dahe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Umfang der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Kleine UN i. S. d. § 267, die § 326 in Anspruch nehmen dürfen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 326, Rn. 2ff.), müssen lediglich die Bilanz sowie den Anhang offenlegen. Damit besteht für sie keine Pflicht zur Offenlegung der GuV, eines freiwillig erstellten Lageberichts (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 4), des Berichts des AR, des Ergebnisverwendungsbeschlusses, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abgrenzung der Erleichterungen

Rn. 7 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 327 enthält lediglich Erleichterungen hinsichtlich der offenzulegenden Unterlagen und hier nur bezüglich des offenzulegenden JA. Diese Erleichterungen werden, was Satz 1 des § 327 verdeutlicht, im Verhältnis zu den Anforderungen des § 325 Abs. 1 gewährt ("ist § 325 Abs. 1 mit der Maßgabe anzuwenden, daß"). Damit wird klargestellt, dass abges...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wurde von 1955 bis zum 31.03.1961 nur für das dritte Kind und für weitere Kinder unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Empfängers gewährt. Vom 01.04.1961 bis 31.12.1974 wurde schon für das zweite Kind KiG gezahlt, für das eine Einkommensgrenze galt. Von 1975 bis 1995 sah das BKGG – unabhängig vom Einkommen des Berechtigten – schon ab ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Hinweis bei unvollständiger Offenlegung

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325 Abs. 1a Satz 2 können der Bericht des AR und die Erklärung nach § 161 AktG gesondert nachträglich übermittelt werden, wenn sie nicht innerhalb der einjährigen Frist zur Offenlegung des JA vorliegen. Ähnliches gilt nach § 325 Abs. 1b Satz 2 auch für den Ergebnisverwendungsbeschluss. In diesem Fall erfolgt eine stufenweise Offenlegun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über Inhalt und Geltungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 gilt als einleitende Vorschrift des Zweiten Abschnitts (vgl. §§ 264–335c) des Dritten Buchs des HGB grds. nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie bestimmte PersG, nicht dagegen für alle Kaufleute. § 264 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, einen JA, der aus Bilanz, GuV und Anhang besteht, sowie einen Lageb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuriere

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Begriff bezeichnet ua Einzelpersonen, die haupt- oder nebenberuflich unter Einsatz des eigenen Kfz/Motorrads/Fahrrads und auf eigenes Risiko von Fall zu Fall kurzfristig Nachrichten/Briefe/Pakete/Waren als Eilboten zustellen. Trotz Rahmenvereinbarung sind sie in der Übernahme des meist kurzfristig erteilten Auftrags frei. Solche Kuriere s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen ist grds. fristgemäß (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 83ff.) und vollständig (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 74f.) vorzunehmen. Unabhängig von einer Größendifferenzierung hat gemäß § 325 Abs. 1 Satz 2 die Übermittlung an die das UN-Register führende Stelle zur Einstellung in das UN-Register zu er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bedeutung von Anhang und Lagebericht für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Forderung der Generalnorm nach einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild von der Lage des UN macht deutlich, dass mit der für alle KapG geltenden Generalnorm die Rechenschaftsfunktion des JA unter Beachtung der GoB sichergestellt werden soll. Entsprechendes gilt auch für den von großen und mittelgroßen KapG aufzustellenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Offenlegung bei Änderung des Jahresabschlusses

Rn. 37 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird ein JA nachdem die ursprüngliche Version offengelegt wurde, geändert, ist nach § 325 Abs. 1b Satz 1 die Änderung offenzulegen. Dies gilt selbst dann, wenn die Änderung erst Jahre nach der erstmaligen Offenlegung stattfindet (vgl. so auch ADS (2000), § 325, Rn. 87; Beck Bil-Komm. (2022), § 325 HGB, Rn. 46). Auch für den Fall, dass nach Fe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungszeitpunkt bei nachträglicher Änderung von Unterlagen

Rn. 88 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Wird eine offenzulegende Unterlage nach Abschluss der AP oder während bzw. nach der Vorlage an die Gesellschafter geändert, ist die geänderte Fassung offenzulegen (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 37ff.). Auch für diese Offenlegung gelten die in HdR-E, HGB § 325, Rn. 83, beschriebenen Fristen. Rn. 89 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zur Offenlegung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Offenlegung bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses

Rn. 34 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Da bisher die Prüfung des BAnz-Betreibers nicht die Nichtigkeit des eingereichten JA umfasste, ist davon auszugehen, dass dies auch nicht in den Verantwortungsbereich der das UN-Register führenden Stelle fällt (vgl. HdR-E, HGB § 329, Rn. 16). Daraus folgt, dass auch offensichtlich nichtige JA von der das UN-Register führenden Stelle als Überm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Offenlegung bei vereinfachter Kapitalherabsetzung

Rn. 98 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 236 AktG enthält eine lex specialis zu § 325 für den Fall, in dem eine AG (bzw. KGaA oder SE) eine vereinfachte Kap.-Herabsetzung nach den §§ 229ff. AktG durchführt und diese nach § 234 AktG (bzw. § 235 AktG bei gleichzeitiger Kap.-Erhöhung) bereits im JA für das letzte GJ vor der Beschlussfassung berücksichtigt hat. Hiernach darf die Offen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Widerruf des Bestätigungsvermerks

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Widerruf eines erteilten BV ist nicht gesetzlich geregelt, sondern ergibt sich aus allg. Rechtsgrundsätzen sowie den Berufsgrundsätzen (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), § 322, Rn. 171; WP-HB (2023), Rn. N 58). Wenn der AP nach der Erteilung des BV erkennt, dass die Voraussetzungen für dessen Erteilung nicht vorgelegen haben, muss er prüfen, o...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 334 Abs. 1 Nr. 3, 3a und 4

Rn. 15 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 334 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 4 sanktionieren Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über den Inhalt des Lageberichts respektive eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts ((Nr. 3); vgl. HdR-E, HGB §§ 289, 289a–f, Rn. 61ff.) ebenso wie Konzernlageberichts bzw. gesonderten nichtfinanziellen Konze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 1.6.1 Grundsätze

Führt der Anwalt eine Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) aus, muss er innerhalb von sechs Monaten nach Ausführen der Leistung eine Rechnung ausstellen.[1] Der Leistungsempfänger hat in diesen Fällen einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, den er notfalls auch e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.1 Tarifvertrag

Rz. 7 Grundsätzlich darf durch Tarifverträge nicht zuungunsten der Arbeitnehmer bzw. der in §§ 10 und 11 EFZG genannten Personen abgewichen werden. Eine Ausnahme nennt § 12 EFZG selbst, indem auf § 4 Abs. 4 EFZG verwiesen wird. Dort ist geregelt, dass durch Tarifvertrag eine abweichende Bemessungsgrundlage des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts festgelegt werden kann.[1] Rz. 8 K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 65 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 2 FGO – Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

Zu einer Mehrzahl von Aspekten der Ausschlussfrist nach § 65 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 2 FGO hat der BFH Stellung genommen. Hinzuweisen ist insb. auf folgende Aspekte: Hat das Gericht dem Kläger ordnungsgemäß eine Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens gesetzt, ist zu dessen Ermittlung allein auf die bis zum Ablauf der Frist dem Gericht mitgeteilte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.5 Lieferung unter Einräumung von Rückgaberechten

Nach IFRS 15.51 sind auch aus Rückgaberechten des Kunden resultierende Unsicherheiten über den endgültig beim Unternehmen verbleibenden Transaktionspreis variable Vergütungen. Für deren Behandlung gelten gemäß IFRS 15.55 aber die besonderen Vorschriften der IFRS 15.B20 ff. Danach ist hauptsächlich wie folgt zu differenzieren: Kürzung Umsatz: Veräußerungen an Endnutzer oder Ha...mehr