Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / V. Sorgfaltspflichten bei Umstellung auf reine E-Akte

Rz. 67 Nach Ansicht des BGH ergibt sich das Erfordernis eines Kontrollausdrucks der eingetragenen Fristen nicht nur, damit Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms, sondern darüber hinaus auch Eingabefehler oder Eintragungsversäumnisse mit einem geringen Aufwand rechtzeitig erkennen und beheben zu können.[70] Dieser Kontrollausdruck ist zur Handakte zu nehmen, dam...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 2. Gesellschafts-beA (GePo) seit 1.8.2022

Rz. 19 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtberatenden Berufe führte der Gesetzgeber zum 1.8.2022 das beA für Berufsausübungsgesellschaften – Gesellschafts-beA ein.[17] Da auch die Steuerberatungsgesellschaft ein Gesellschaftspostfach er...mehr

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§ 10 Nachrichteneingänge be... / H. Repräsentationsdateien erstellen

Rz. 44 Im Rahmen der Digitalisierung, Einführung von E-Akten und des elektronischen Rechtsverkehrs ist es wichtig, die eigenen Büroabläufe zu optimieren und anzupassen. Da es sich hierbei um eine wechselbezügliche Kommunikation mit den unterschiedlichsten Kommunikationspartnern handelt, muss damit gerechnet werden, dass die Dateibezeichnung, die z.B. ein Notar, eine Behörde,...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / L. Vom Umgang mit beA-Karten und Zertifikaten

Rz. 67 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter sicherlich niemals die Unterschriftenmappe mit dem Hinweis zurückgeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung der beA-Karte Basis und dazugehöriger PIN zum Erzeugen einer Fernsignatur dem Inhaber der beA-Karte Basis vorbehalte...mehr

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§ 13 Nachrichten erstellen ... / III. Pflichtangabe der beA-Daten auf Schriftsätzen

Rz. 6 § 130 Nr. 1a ZPO verlangt die Angabe von Daten, die für eine Übermittlung elektronischer Dokumente erforderlich sind, sofern eine solche Angabe möglich ist. § 130 Nr. 1a ZPO wurde erst zum 18.5.2017 neu eingefügt.[1] Dabei wird nicht die Angabe der "technischen" beA-Adresse verlangt, somit einer beA-SAFE-ID. Angegeben werden sollten vielmehr die Daten des zuständigen S...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / II. Zeitstempel

Rz. 101 Ein Zeitstempel (time-stamp) dient dazu, ein Ereignis (wie z.B. den Zugang eines Schriftstücks) einem eindeutigen Zeitpunkt zuzuordnen. Ein Klassiker im herkömmlichen Sinn ist der Posteingangsstempel, der jedoch nicht die Uhrzeit, sondern lediglich das Datum des Posteingangs festhält. Zeitstempel können auch zur revisionssicheren E-Mail-Archivierung eingesetzt werden...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / E. beA-Karte Mitarbeiter

Rz. 24 Für das beA können auch sog. beA-Karten Mitarbeiter bestellt werden, die mit einem fortgeschrittenen Zertifikat für die Anmeldung am beA-System ausgestattet sind. Bitte beachten Sie, dass ein fortgeschrittenes Zertifikat nicht zur Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur berechtigt. Rz. 25 Die beA-Karten Mitarbeiter sind bei Auslieferung nicht personalis...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 3. Nachweis der Zustellung durch eEB – § 173 Abs. 3 ZPO

Rz. 29 Eine Zustellung gegen Empfangsbekenntnis stellt eine erleichterte Form der Zustellung dar. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 173 Abs. 2 ZPO auch den ausschließlichen Personenkreis genannt, an den gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden kann. Die Partei ist in § 173 Abs. 2 ZPO ausdrücklich nicht genannt. Hier ist auch nicht zu erwarten, dass die Partei ein E...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Abgabepflicht – ordnungsgemäße Zustellungen

Rz. 66 Gem. § 14 S. 1 BORA sind Rechtsanwälte verpflichtet, ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit Datum versehen unverzüglich zu erteilen. Rz. 67 Zum Nachweis der Zustellung eines Schriftstücks von Anwalt zu Anwalt genügt das mit Datum und Unterschrift versehene Empfangsbekenntnis desjenigen Anwa...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / c) Prozessuale Folgen und Schadenersatz

Rz. 31 Wird die passive Nutzungspflicht missachtet, kann dies zu unterschiedlichen prozessualen Konsequenzen führen (nur beispielhaft und nicht abschließend):mehr

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Literaturhinweise

Achatz, Schriftform, Zustellung und Beglaubigung im Wandel der gerichtlichen Digitalisierung, RDi 2022, 31 Bacher, Der elektronische Rechtsverkehr im Zivilprozess, NJW 2015, 2753 Bacher, Elektronisch eingereichte Schriftsätze im Zivilprozess, NJW 2009, 1548 Bacher, Das elektronische Schutzschriftenregister, MDR 2015, 1329 Baumbach/Lauterbach, ZPO, 80. Aufl. 2022 Bernhardt, Anwalt...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.4 Frist zur Kündigung und somit Abberufung

Nach alter, vor Inkrafttreten des WEMoG geltender Rechtslage war nicht einheitlich geklärt, innerhalb welcher Frist der Verwalter abzuberufen war, wenn ihm eine schwerwiegende Pflichtverletzung zum Vorwurf zu machen war, da das Wohnungseigentumsgesetz selbst keine Regelung enthalten hatte, innerhalb welcher Frist der Verwalter abzuberufen war. Bezüglich der Abberufung ist di...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.4.2 "Angemessene Frist" des § 314 Abs. 3 BGB?

Nach der für Dauerschuldverhältnisse geltenden Bestimmung des § 314 Abs. 3 BGB muss die Kündigung innerhalb angemessener Frist erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte Kenntnis von dem zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund erlangt hat. Eine konkrete Frist, innerhalb der die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses nach Kenntnisnahme des zur Kündigung berechtigenden ...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.4.1 2-Wochen-Frist des § 626 BGB?

Für den Bereich des Arbeitsrechts regelt die Bestimmung des § 626 BGB, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnisnahme von den die Kündigung rechtfertigenden Gründen zu erfolgen hat. Bereits vor dem Hintergrund, dass die Abberufung des Verwalters entsprechender Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bedarf, kann di...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.5.1 Maßgeblicher Zeitpunkt der Vertragsbeendigung

Wie bereits ausgeführt, endet der Verwaltervertrag qua Gesetz spätestens 6 Monate nach Abberufung des Verwalters. Was nun Vergütungsansprüche des abberufenen Verwalters betrifft, sind verschiedene Konstellationen zu berücksichtigen. Im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grunds zur Kündigung des Verwaltervertrags, enden Vergütungsansprüche des Verwalters mit der Beschlussfas...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Das Problem

Der Vermieter muss dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Abschluss des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen, d. h., sie muss dem Mieter innerhalb dieser Frist zugehen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter, z. B. weil die Vorauszahlungen nicht kostendeckend waren, ausgeschlossen. Ausnah...mehr

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Gaspreise – Vermieter darf ... / 4 Die Entscheidung

Auch die drastische Erhöhung des Gaspreises in den letzten Monaten berechtigt den Vermieter nach einer Entscheidung des AG Frankfurt/M. nicht, die Warmwasserversorgung der Wohnung einzustellen. Der Vermieter darf weder zum Schutz seiner Mieter vor hohen Nachzahlungen noch aufgrund der Gefahr einer eigenen finanziellen Schieflage die Versorgung der Wohnung mit Heizung und War...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 6.1 Vorbefassung der übrigen Wohnungseigentümer

Zunächst ist zu beachten, dass die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nicht Sache des einzelnen Wohnungseigentümers ist, sondern diese vielmehr der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt. Vor Klageerhebung muss sich also der betreffende Wohnungseigentümer zunächst an die übrigen Wohnungseigentümer wenden, um einen Beschluss über die gewünschte Maßnahme herbeizu...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 5 Schicksal des Verwaltervertrags

Trennungstheorie: Bestellung und Verwaltervertrag Nach der herrschenden Trennungstheorie ist das organschaftliche Bestellungsverhältnis des Verwalters vom Vertragsverhältnis mit der Eigentümergemeinschaft zu unterscheiden. Der Beschluss über die Abberufung des Verwalters führt also nicht automatisch auch zur Beendigung des Verwaltervertrags. Insbesondere die Abberufung des Ve...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 3.1.2 Der zertifizierte Verwalter

Gravierende Änderungen hat das WEMoG für die Verwalterpraxis allerdings durch den in § 26a WEG geregelten "zertifizierten Verwalter" gebracht. Nach wie vor wird der Verwalter keine Ausbildung benötigen, um seinen Beruf ausüben zu können. Ab dem 1.12.2023 widerspricht allerdings die Bestellung eines nicht nach § 26a WEG zertifizierten Verwalters gemäß §§ 19 Abs. 2 Nr. 6, 48 A...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 7.5.3 Zahlungsklage

Der Verwalter sollte sich ohnehin darauf beschränken, entsprechende Zahlungsklage zu erheben. Im Rahmen dieser Klage wird dann inzidenter geprüft, ob die Kündigung wirksam oder wegen des Fehlens eines wichtigen Grundes unwirksam ist. Zeitnahe Geltendmachung Auch wenn die Zahlungsklage zeitlich unbefristet erhoben werden kann, sollte sich der Verwalter nicht allzu viel Zeit las...mehr

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Bestellung des Verwalters (... / 10 Rechtsprechungsübersicht

Anfechtung des Bestellungsbeschlusses Der Bestellungsbeschluss ist für ungültig zu erklären, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der gegen die Bestellung dieses Verwalters spricht. Ein solcher Grund ist zu bejahen, wenn unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter unzumu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge in kl... / 3.5.2 Grundsätzliche Möglichkeiten einer fairen Preisfindung

Hat man sich dazu entschieden, am Vorhaben festzuhalten, gibt es bezüglich des Kaufpreises im Kern zwei Lösungsmöglichkeiten: Überarbeitung und ggf. Aktualisierung des Kaufpreises Verkäufer aus Branchen, denen es aktuell gut bis sehr gut geht, z. B. aus weiten Teilen des Baugewerbes, werden voraussichtlich nur geringe Probleme haben, ihre Preisvorstellungen mehr oder weniger u...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / b) Antragsfristen?

Neben dem Fehlen von Formvorschriften enthält § 38 Abs. 3 GmbHG auch keine Regelungen über zu beachtende Antragsfristen. Da die Regelungen aus dem BEEG oder dem Pflegegesetz keine Anwendung auf GF finden, verbietet sich auch ein Rückgriff auf die dort normierten Fristen. Vielmehr ist auch hier zu unterscheiden: Unproblematisch ist der Antrag stellbar, sobald und solange eines ...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / 1. Regelungen zum Verfahren der organschaftlichen Auszeit

Dies betrifft zum einen Regelungen zum Verfahren der organschaftlichen Auszeit. Soweit das Recht des GF gem. § 38 Abs. 3 GmbHG durch die Normierung etwa von Antragsfristen nicht unzulässig eingeschränkt wird, spricht nichts dagegen, den Ablauf des Antragsverfahrens im GF-Anstellungsvertrag zu vereinbaren. Im Gegenteil: Durch eine austarierte Gestaltung des Antragsverfahrens m...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 77. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 158 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[48] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung e...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Zusätzliche Gebühr ohne Hauptverhandlung

Rz. 118 Ebenso wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfallen. Diese kommt in drei Fällen in Betracht. Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 10. Verfahren über die Kostenentscheidung

Rz. 60 Wird nach Abschluss des Beweisverfahrens beantragt, dem Antragsteller nach § 494a Abs. 1 ZPO aufzugeben, Hauptsacheklage zu erheben, um eine Kostenentscheidung zu erzwingen, falls dieser der Aufforderung nicht nachkommt (§ 494a Abs. 2 ZPO), zählt diese Tätigkeit noch zum Beweisverfahren und löst keine gesonderte Vergütung aus (§ 19 Abs. 1 S. 1 RVG). Beispiel 37: Antra...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / e) Einstweiligen Anordnungsverfahren und späteres Abänderungs- und Aufhebungsverfahren

Rz. 197 Wird nachträglich die Abänderung einer nach § 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG ergangenen Entscheidung beantragt, handelt es sich zwar auch gegenüber der Hauptsache um eine selbstständige Angelegenheit (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG). Ein Verfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. c) RVG und ein Abänderungsverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG stellen jedoch nach § 16 Nr. 5 RVG nur ein...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / e) Aufhebungsverfahren nach § 942 Abs. 3 ZPO

Rz. 141 Setzt das Gericht der belegenen Sache auf Antrag nach § 942 Abs. 2 S. 2 ZPO eine Frist nach § 942 Abs. 1 ZPO zur Ladung vor dem Gericht der Hauptsache fest und wird innerhalb dieser Frist keine Hauptsacheklage erhoben, dann wird von dem Amtsgericht der belegenen Sache die einstweilige Verfügung durch Beschluss aufgehoben. Hierüber wird ohne mündliche Verhandlung durc...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / XI. Vollstreckungsmaßnahmen aus Entscheidungen über die Erstattung von Kosten

Rz. 235 Maßnahme der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die über die Erstattung von Kosten ergangen sind, gelten nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG als eigene Angelegenheiten. Die Gebühren richten sich wiederum nach Teil 3 VV, und zwar nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Beispiel 129: Anzeige der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbescheid Nachdem die Verwaltungsbehörde di...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Rechtfertigungsverfahren

Rz. 117 Nach § 942 Abs. 1 ZPO kann in dringenden Fällen das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, eine einstweilige Verfügung erlassen. Insoweit gilt das Gleiche wie für sonstige Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Rz. 118 Auf Antrag des Gegners (§ 942 Abs. 2 S. 2 ZPO) hat das Gericht eine Frist zu bestimmen, innerhalb der die Ladun...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Verfahren auf Aufhebung nach § 926 Abs. 2 ZPO

Rz. 128 Nach § 926 Abs. 2 ZPO ist ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung aufzuheben, wenn der Antragsteller der Fristsetzung zur Hauptsacheklage (§ 926 Abs. 1 ZPO) nicht nachkommt. Rz. 129 Das Verfahren über den Antrag auf Fristsetzung zählt noch mit zum Anordnungsverfahren und wird durch die dort verdienten Gebühren abgegolten.[36] Rz. 130 Die Entscheidung über den Aufhe...mehr

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§ 35 Strafsachen / (2) Zusätzliche Gebühr vor Hauptverhandlung

Rz. 164 Wird die Berufung zurückgenommen, so entsteht die Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV. Für das Entstehen der Gebühr kommt es allein auf die Rücknahme an. Anders als im Revisionsverfahren bedarf es einer bereits erfolgten Vorlage der Verfahrensakten an das für das Rechtsmittel zuständige Gericht nicht.[73] Beispiel 96: Berufungsrücknahme durc...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 26. Erneuter Auftrag

Rz. 75 War der nach bisherigem Recht erteilte Auftrag beendet (z.B. infolge Mandatsniederlegung) und erhält der Anwalt später den Auftrag, wieder tätig zu werden, bleibt es bei der Anwendung des bisherigen Rechts (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG), es sei denn, es liegt ein Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 vor. Siehe dazu "Zwei-Jahres-Frist" unter Rdn 77.mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / ee) Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter

Rz. 45 Wird anlässlich eines Verwaltungsverfahrens, eines Nachprüfungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens ein Verwaltungsverfahren über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder deren Anordnung eingeleitet oder über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter, so stellt dieses Verwaltungsverfahren eine weitere selbstständige Angelegenheit i.S.d. §...mehr

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§ 35 Strafsachen / (i) Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl

Rz. 99 Wird dagegen Einspruch eingelegt und dieser später wieder zurückgenommen, entsteht die Zusätzliche Gebühr (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV). Voraussetzung ist, dass noch keine Hauptverhandlung anberaumt ist oder die Rücknahme mehr als zwei Wochen vor dem anberaumten Hauptverhandlungstermin erklärt wird. Beispiel 45: Einspruchsrücknahme im gerichtlichen Verfahren...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / d) Einigung

Rz. 59 Schließen die Parteien eine Einigung, entsteht nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 3202 i.V.m. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ebenfalls eine Terminsgebühr. Hauptanwendungsfall ist der Abschluss eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO. Die Terminsgebühr entsteht aber auch bei einer einfachen formlosen Einigung. Beispiel 22: Berufungsverfahren mit schriftlichem Vergleich Gegen sein...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / dd) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 188 Möglich ist auch der Anfall einer Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV. Eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV) kommt hier nicht in Betracht. Diese ist nur in der Hauptsache möglich. Beispiel 82: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung mit gerichtlichem Termin Gegen den Entzug der Fahrerlaubnis (Wert: 10.000,00 EUR) hat der Mandant selbst Widerspruch ei...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / III. Anrechnungsausschluss nach zwei Kalenderjahren

Rz. 20 Da für die Einleitung des Nachverfahrens weder für den Kläger noch für den Beklagten eine Frist besteht, ist es durchaus möglich, dass erst nach Ablauf von zwei Kalenderjahren der Kläger beantragt, das Urteil im Scheck-, Wechsel- oder Urkundenverfahren für vorbehaltlos zu erklären, oder der Beklagte die Abweisung der Klage unter Aufhebung des im Scheck-, Wechsel- oder...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / cc) Verfahrensgebühr

Rz. 108 Als erstes entsteht im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts. Sie wird bereits mit der Entgegennahme der Information ausgelöst (Vorbem. 5 Abs. 2 VV). Beispiel 39: Einspruchsrücknahme, Zwei-Wochen-Frist nicht gewahrt Im gerichtlichen Verfahren wird der Einspruch drei Tage vor dem anberaumten Hauptverhandlungstermin zurückgenommen...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / dd) Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Kommt es im gerichtlichen Verfahren nicht zur Hauptverhandlung, sondern nur zu einem Termin außerhalb der Hauptverhandlung, entsteht die gleiche Gebühr wie für eine Hauptverhandlung (Vorbem. 5.1.3 Abs. 1 VV). Beispiel 42: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Das Amtsgericht Köln lässt im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen eine...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 1. Besondere Einzeltätigkeiten

Rz. 66 Nach Nr. 3326 VV erhält der Anwalt für bestimmte Verfahren vor den Arbeitsgerichten eine 0,75-Verfahrensgebühr, und zwarmehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / cc) Entscheidung nach § 307 ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV)

Rz. 150 Des Weiteren fällt gem. Anm. Abs. 1 Nr. 1, 2. Var. zu Nr. 3104 VV eine Terminsgebühr an, wenn im schriftlichen Verfahren gem. § 307 ZPO entschieden wird, wenn also ein Anerkenntnisurteil ergeht.[70] Beispiel 82: Anerkenntnisurteil im schriftlichen Verfahren nach § 307 ZPO auf Antrag Nach Klageerhebung (Wert: 5.000,00 EUR) wird Termin zur mündlichen Verhandlung anberau...mehr

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§ 35 Strafsachen / (5) Zusätzliche Gebühr nach Hauptverhandlung

Rz. 117 Wird nach einer Aussetzung das Verfahren eingestellt oder der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen, kann auch eine Zusätzliche Gebühr entstehen. Dass bereits ein Hauptverhandlungstermin stattgefunden hat, ist unerheblich. Entscheidend ist, dass ein erneuter Hauptverhandlungstermin entbehrlich wird.[63] Beispiel 63: Aussetzung der Hauptverhandlung und anschl...mehr

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§ 35 Strafsachen / (4) Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 107 Nimmt der Verteidiger an einem Termin zur Hauptverhandlung teil, so erhält er dafür eine Terminsgebühr. Auch diese Gebühr ist nach der Zuständigkeit des Gerichts gestaffelt (Nrn. 4108, 4114, 4120 VV). Nach dem Wortlaut erhält der Anwalt die Gebühr für jeden Tag, an dem eine Hauptverhandlung stattfindet. Strittig ist, ob die Terminsgebühr am selben Tag mehrmals anfall...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits vorinstanzlich beauftragt

Rz. 183 Wegen der im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Gebühren wird auf die Ausführungen zu Rdn 70 ff., 134 und 134 ff. verwiesen. Rz. 184 War der Anwalt bereits in der Sache als Verteidiger tätig, hatte er also insbesondere schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde oder im gerichtlichen Verfahren verteidigt, kann er im...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Vertretung im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids bei vorangegangener Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 78 Vertritt der Anwalt seinen Auftraggeber (auch) im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, erhält er eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der Nr. 3305 VV für das Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids (Anm. S. 1 zu Nr. 3308 VV); eine Kürzung der beiden Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 RVG kommt ...mehr

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§ 35 Strafsachen / aa) Beschuldigter befindet sich auf freiem Fuß

Rz. 203 Beispiel 126: Bloße Revisionseinlegung Der Anwalt wird mit der Einlegung der Revision beauftragt. Anschließend kündigt der Auftraggeber das Mandat. Der Anwalt erhält im Revisionsverfahren keine Vergütung. Die Einlegung der Revision gehört noch mit zum Ausgangsverfahren (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG) und wird durch die dortige Verfahrensgebühr abgegolten (siehe Beispiel...mehr