Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 1. Allgemeines

Rz. 110 Das tschechische Recht gestattet sowohl die Adoption von Minderjährigen (§§ 794 ff. GBG) als auch die Adoption von Volljährigen (§§ 846 ff. BGB). Die Adoption wird vom Gericht ausgesprochen. Es handelt sich stets um eine Volladoption. Das Gesetz unterscheidet nicht mehr zwischen einer nicht aufhebbaren und einer aufhebbaren Adoption (§ 840 BGB). Jede Adoption entsteh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakische Republik / 1. Nachname

Rz. 65 Der Ehegatte, der sich bei der Eheschließung für den Nachnamen des anderen Ehegatten entschieden hat, kann binnen drei Monaten nach der Scheidung beim Matrikelamt die Wiederaufnahme seines ursprünglichen Nachnamens beantragen. Hat der Ehegatte bei der Eheschließung den Nachnamen des anderen Ehegatten übernommen und seinen ursprünglichen Nachnamen als zweiten Nachnamen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 143 Der nacheheliche Unterhalt, der in Art. 301 ZGB geregelt ist, ersetzt die eheliche Sorgepflicht ab dem Zeitpunkt, in dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Nach Abschaffung der Schuldscheidung (siehe Rdn 97 ff.) ist nunmehr die Bedürftigkeit eines Ehegatten das Ausgangskriterium für die Bewilligung und Festlegung des nachehelichen Unterhalts.[184] In Ermangelun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / c) Verfahren beim Standesamt

Rz. 190 Das zweite Verfahren ist die Trennung/Scheidung vor dem Bürgermeister (als dem obersten Standesbeamten – ufficiale dello stato civile). Das Verfahren stellt den einfachsten und günstigsten Weg zur Trennung oder Scheidung dar, wenn auch unter strengen Voraussetzungen. Bei diesem Verfahren haben die Ehegatten, allerdings nur, wenn keine minderjährigen Kinder und keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 2. Gerichtliche Scheidung

Rz. 70 Ein Gericht ist für die Ehescheidung nur dann anzurufen, wenn mindestens ein gemeinsames minderjähriges Kind vorhanden ist (mit Ausnahme der Fälle, in denen die Ehe gem. Art. 107 Abs. 1 FGB ungeachtet gemeinsamer Kinder standesamtlich geschieden werden kann: bei Verschollenheit oder Geschäftsunfähigkeit) oder wenn einer der Ehegatten nicht in die Ehescheidung einwilli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / II. Eingehung – Voraussetzungen für die Begründung

Rz. 106 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft wird begründet durch formalen Akt oder nach anderen der genannten Rechtsordnungen durch das bloße Zusammenleben. Einen formalen Akt fordern die Rechte von Valencia, Madrid, Extremadura, dem Baskenland, der Balearen und von Kantabrien[139] wie auch Katalonien.[140] Anders als Katalonien wurde in den anderen der vorgenannten Comunid...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / II. Prozessrecht

Rz. 3 Das FamG regelt sechs spezielle Verfahren, in denen Streitigkeiten im Bereich der Familienbeziehungen beigelegt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / I. Rechtsfolgen persönlicher Natur

Rz. 68 Rechtliche Konsequenzen persönlicher Art betreffen die Änderung des Familiennamens und die Geschäftsfähigkeit. Die Frist für die Änderung des Nachnamens beträgt 60 Tage ab dem Tag der Beendigung der Ehe (Art. 348 Abs. 2). Wird die Ehe von einer Person geschlossen, die nicht volljährig ist, so erhält diese Person durch die Eheschließung die volle Geschäftsfähigkeit, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / b) Mitgliedstaaten, die nicht durch das Haager Protokoll 2007 gebunden sind

Rz. 238 Die in einem Mitgliedstaat, der nicht durch das Haager Protokoll von 2007 (HUntProt, siehe Rdn 279 ff.) gebunden ist, ergangenen Entscheidungen werden nach Art. 23 Abs. 1 EU-UnterhaltsVO in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt (Anerkennung), ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf. Bildet die Frage, ob eine Entscheidung anzuerkennen ist, als solche d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / b) Vaterschaftsanerkennung

Rz. 135 Besteht keine gesetzliche Vaterschaftsvermutung oder ist diese im Anfechtungsverfahren widerlegt, so kann – sofern kein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft anhängig ist (vgl. Art. 72 § 2 FVGB) – die Vaterschaft anerkannt werden.[125] Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt durch Erklärung vor dem Leiter des Standesamtes oder vor dem Vormundschaftsgericht (Art. 73 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / II. Trennung

Rz. 55 Die gerichtliche Trennung ist geregelt in den Art. 81–84 CC. Nach wie vor ist die Trennung unabhängig von der Form der Eheschließung möglich, also sowohl bei der zivilen Ehe als auch bei der in religiöser Form geschlossenen Ehe (Art. 81 vor Nr. 1 CC). Im Übrigen aber sind die Normen durch das Reformgesetz Nr. 15/2005 vom 8.7.2005 (siehe Rdn 3 f.) grundlegend geändert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / a) Gemeinschaftliches Vermögen

Rz. 17 Zum gemeinschaftlichen Vermögen gehört alles, was nicht Sondervermögen eines jeden Ehegatten ist. Dazu gehören nach Art. 31 § 1 S. 1 FVGB alle Vermögensgegenstände, die während der Dauer der gesetzlichen Gütergemeinschaft von beiden Ehegatten gemeinsam oder von einem Ehegatten erworben werden. Nach Art. 31 § 2 FVGB gehören zum gemeinschaftlichen Vermögen insbesondere:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / III. Trennung

Rz. 64 Die der Scheidung gesetzessystematisch nachgeordnete gerichtliche Trennung ist wie die Scheidung in zwei Formen vorgesehen: die Trennung im gegenseitigen Einvernehmen und die streitige Trennung.[67] Nach der Generalverweisung in Art. 1794 CC sind die für die Scheidung geltenden Vorschriften auf die Trennung entsprechend anzuwenden, mithin kommt auch ein Verfahren mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / b) Einvernehmliche Scheidung vor dem Notar

Rz. 61 Die einvernehmliche Scheidung vor dem Notar ist im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren grundsätzlich von der Voraussetzung bestimmt, dass die Ehegatten keine gemeinsamen Kinder haben, wobei es unerheblich ist, ob die Kinder während der Ehe geboren oder sogar adoptiert wurden. Eine Ausnahme von dieser Grundregel bildet die Scheidung einer Familie mit Minderjährigen v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / III. Übergangsvorschriften

Rz. 84 Ab dem Anwendungsbeginn des PGemG am 24.2.2017 war das Gesetz über die Registrierung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (RgPG)[119] noch sechs Monate (somit bis zum 24.8.2017) anzuwenden (Art. 5 Abs. 1 PGemG). Eine registrierte Partnerschaft nach dem RgPG ist eine Gemeinschaft zweier Frauen oder Männer, die ihre Gemeinschaft vor dem zuständigen Organ (Verwaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / a) Scheidungsantrag, Ladung

Rz. 211 Bei der einvernehmlichen gerichtlichen Scheidung wird gem. Art. 1089 CPC ein gemeinsamer Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht. Dabei ist anwaltliche Vertretung erforderlich, wobei sich die Ehegatten gem. Art. 250 Abs. 1 CC auf einen gemeinsamen Rechtsanwalt einigen können, was in der Praxis – insbesondere aus Kostengründen – in mehr als 90 % der einvernehmlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / b) Schlichtungsgespräch (conciliation)

Rz. 219 Nach Art. 252 CC ist anschließend zwingend ein Schlichtungsversuch durchzuführen (allerdings nur nach der bis voraussichtlich 1.1.2021 geltenden Rechtslage, danach wird es das Schlichtungsverfahren nicht mehr geben), bei dem der Richter versucht, ein Einvernehmen über die Scheidungsvoraussetzungen und die Scheidungsfolgen herbeizuführen. Hierzu werden die Ehegatten n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / c) Einvernehmliche Scheidung beim Standesamt

Rz. 64 Die einvernehmliche Scheidung beim Standesamt kann nur dann erfolgen, wenn die Ehegatten keine gemeinsamen Kinder haben, wobei es unerheblich ist, ob die Kinder während der Ehe geboren oder adoptiert wurden. Von dieser Regel gibt es in diesem Fall keine Ausnahme. Rz. 65 Der Antrag wird gemeinsam von den Ehegatten gestellt, ausschließlich persönlich, und muss nicht begr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / c) Clean Break Approach

Rz. 63 Bei der Ausübung seines Ermessens soll das Gericht ferner nach s. 25A MCA 1973 besonders prüfen, ob nicht eine endgültige Regelung der finanziellen Angelegenheiten der Ehegatten erreichbar ist. Mit den sog. Clean Break-Anordnungen, die in der Praxis immer häufiger getroffen werden, soll den Ehegatten der psychologisch wichtige "Schlussstrich" mit der Folge einer wechs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakische Republik / b) Unwirksame Ehe

Rz. 9 Eine Ehe ist unwirksam, wenn einer der in Rdn 3–6 genannten Umstände vorliegt. Einen weiteren Grund der Unwirksamkeit der Ehe stellt es dar, wenn die Erklärung zur Eheschließung nicht freiwillig, ernsthaft, bestimmt und verständlich abgegeben wurde (§ 14 Abs. 1 FamG). Über die Unwirksamkeit der Ehe entscheidet das Gericht grundsätzlich auf Antrag eines der Ehegatten, i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / 3. Einseitige Durchsetzung einer Gütertrennung

Rz. 72 Nach dem alten ÆRL konnte ein Ehegatte (neben der Möglichkeit einer ehevertraglich vereinbarten Gütertrennung) nach Maßgabe des § 38 ÆRL auch ohne Trennung oder Scheidung eine gerichtlich verfügte Gütertrennung (bosondring) verlangen. Diese Möglichkeit war jedoch in der Praxis unbedeutend geworden, weswegen das Rechtsinstitut der "bosondring" im neuen ÆFL nicht mehr w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 3. Scheidung wegen endgültiger Zerrüttung der Ehe (divorce pour altération définitive)

Rz. 165 Nach Art. 237 CC kann ein Ehegatte die Scheidung verlangen, wenn die Ehe endgültig gescheitert ist. Die Ehe ist nach Art. 238 Abs. 1 CC gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht mehr besteht und diese seit mehr als zwei Jahren ab Vorladung zum Scheidungstermin getrennt leben, ab voraussichtlich 1.1.2021 verkürzt sich diese Frist auf ein Ja...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / III. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 17 Gemäß Art. 14 des Gesetzes über die Eintragung der Akten über den Personenstand (Civilinės būklės aktų registravimo įstatymas) gibt es grundsätzlich zwei zuständige Eheschließungsstellen: Die Eintragung der Ehe erfolgt beim zuständigen Standesamt (civilinės metrikacijos įstaiga) und bei den Konsularstellen der Republik Litauen. Die Zuständigkeit des Standesamtes hängt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / b) Ehe einer geschäftsunfähigen Person

Rz. 9 Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Fallgruppen der Eheungültigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 4. Schenkungen

Rz. 94 Zuwendungen zwischen (künftigen) Ehegatten oder Dritter an einen (späteren) Ehegatten behandelt das Gesetz stets als Schenkungen, wenn sie während der Ehe oder im Hinblick auf die Eheschließung gemacht werden (Art. 55 FamKodex). Bei einer Ehescheidung können sie widerrufen und zurückverlangt werden, sofern es sich nicht um übliche, der Sitte entsprechende Schenkungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 2. Zuständige Behörden und Verfahren

Rz. 119 Das Verfahren zur Eheschließung ist in den Art. 16–28 geregelt und entspricht weitgehend demjenigen in der FBiH. Im Unterschied hierzu wird jedoch keine Frist, die zwischen der Bestellung des Aufgebots und der Eheschließung liegen muss, normiert. Ebenso fehlt eine ausdrückliche Regelung über den Zeitpunkt, zu dem eine Ehe als geschlossen gilt. Anders als in der FBiH ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / a) Erste Stufe: Antrag auf Ehescheidung

Rz. 49 Die Scheidung wird beim zuständigen Gericht beantragt. Antragsteller können beide Ehegatten gemeinsam oder ein Ehegatte allein sein, § 28 AL. Ein Antrag der ersten Stufe könnte wie folgt aussehen, muss allerdings in finnischer oder schwedischer Sprache verfasst sein: Muster 1: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Muster: Antrag auf Ehescheidung, 1. Stufe Amtsgericht Helsin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 1. Abstammung

Rz. 100 Das FamG FBiH unterscheidet nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Mehr noch: Es verwendet diese Begriffe überhaupt nicht, sondern spricht nur allgemein von "Kindern". Einziger Unterschied, der zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern besteht, liegt in der Art und Weise der Feststellung von Vater- und Mutterschaft. Außer näheren Regelungen bezüglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Allgemeines

Rz. 184 Die Gesetze vom 24.4.2003[245] und 13.3.2003,[246] welche am 1.9.2005 in Kraft getreten sind, haben das belgische Adoptionsrecht grundlegend verändert. Die Adoption ist in den Art. 343–368–10 ZGB geregelt. Seit dem Inkrafttreten der Gesetzesreform ist die Grundlage der Adoption nicht mehr vertraglicher Art. Die Adoption wird vom Familiengericht ausgesprochen. Der ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / c) Zeitliche Begrenzung der Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 39 Gemäß Art. 225 Abs. 1 kann der Antrag auf nachehelichen Unterhalt nur bis zum Schluss der Hauptverhandlung im Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren gestellt werden. Gemäß Art. 225 Abs. 3 kann das Gericht in (allerdings nicht näher definierten) Ausnahmefällen eine isolierte Klage auf Unterhalt vor der Scheidung oder für die Zeit nach der Scheidung oder Nichtigerklärung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 2. Kollisionsrecht

Rz. 130 Ungarn ist ein teilnehmender Mitgliedstaat der Rom III-VO. Mit Rücksicht auf die universelle Anwendung der Scheidungskollisionsvorschriften der VO enthält das neue ungarische IPRG – bis auf eine einzige Bestimmung – keine diesbezüglichen Regeln mehr. § 30 IPRG setzt der Rechtswahl gemäß Art. 5 Abs. (3) zeitliche Schranken: Im Laufe des Verfahrens können die Ehegatten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / a) Rechtswahl für die Zwecke eines einzelnen Verfahrens

Rz. 304 Im Hinblick auf ein einzelnes Verfahren[374] gestattet Art. 7 Abs. 1 HUntProt auch im voraus (mithin "auf Vorrat"),[375] ungeachtet der Art. 3 bis 6 HUntProt der berechtigten und der verpflichteten Person (mithin sowohl dem Unterhaltsberechtigten als auch dem Unterhaltsverpflichteten) – allerdings "allein für die Zwecke eines einzelnen Verfahrens in einem bestimmten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 36 Die Ehegatten haben entsprechend ihren Möglichkeiten zur Befriedigung des Bedarfs der Lebensgemeinschaft zum Familienunterhalt beizutragen (Art. 61). Ein mittelloser und unverschuldet erwerbsloser Ehegatte ist unterhaltsberechtigt, soweit sein Ehepartner dazu in der Lage ist (Art. 62 Abs. 1). Die entsprechende Bestimmung im EheFamGB (Art. 50) wurde als zwingend angese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / 2. Güterrechtsstatut

Rz. 28 Die EU-Güterrechtsverordnung (EUGüVO, siehe dazu näher im Allgemeinen Teil § 1 Rdn 87 ff.) findet in Finnland Anwendung. Dies betrifft Eheschließungen nach dem 29.1.2019 oder die nach dem 29.1.2019 vorgenommene Rechtswahl. Die nachfolgenden Ausführungen betreffen den Zeitraum davor. Rz. 29 Das Gesetz zur Reform von internationalen privatrechtlichen Vorschriften des Ehe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 2. Zuständige Behörden und Verfahren

Rz. 17 Die beiderseitigen Erklärungen, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, müssen vor einem Standesbeamten in Gegenwart von zwei Zeugen abgegeben werden (Art. 23). Anders als nach § 1312 Abs. 1 S. 2 BGB ist die Anwesenheit dieser Zeugen hierbei nicht in das Belieben der zukünftigen Ehegatten gestellt. Ebenfalls anders als nach deutschem Recht ist auch die Möglichkeit ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / IV. Auflösung und Folgen

Rz. 119 Die Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter Lebenden findet nach den verschiedenen Foralrechten überwiegend nach folgenden – ohne Weiteres plausiblen – Gründen statt:[175] durch übereinstimmende Willenseinigung, durch Trennung, durch Heirat oder nach dem Willen eines Partners, wenn er dies dem anderen ordnungsgemäß mitteilt. Die Vereinbarung von zusät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / bb) Geschäftsfähigkeit, Willensmängel

Rz. 91 Minderjährige können gem. Art. 148 CC mit Zustimmung ihrer Eltern die Ehe schließen (siehe Rdn 9, 11). Korrespondierend hierzu bestimmt Art. 1398 Abs. 1 CC, dass sie unter den gleichen Voraussetzungen auch Eheverträge abschließen können. Fehlt die Zustimmung der Eltern, so können der Minderjährige und seine Eltern den Ehevertrag gem. Art. 1398 Abs. 2 CC bis ein Jahr n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / d) Ausgleich von Benachteiligungen

Rz. 157 Hat ein Ehegatte in den letzten zwei Jahren vor Einbringung der Klage auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe[246] Gebrauchsvermögen oder Ersparnisse in einer Weise gemindert, die der Gestaltung der Lebensverhältnisse der Ehegatten während der ehelichen Gemeinschaft widersprochen hat, so ist der Wert des Fehlenden nach § 91 Abs. 1 EheG dennoch in die A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 88 Ist ein Ehegatte am Scheitern der Ehe unschuldig und nach der Scheidung arbeitsunfähig sowie nicht imstande, sich durch eigenes Vermögen zu unterhalten, so kann er von seinem geschiedenen, leistungsfähigen Ehegatten nachehelichen Unterhalt verlangen (Art. 145 Abs. 1 i.V.m. Art. 139 FamKodex). Der Unterhaltsanspruch des tadellosen Ehegatten endet vorbehaltlich einer an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Vermögensaufteilung

Rz. 227 Das österreichische Recht geht vom Prinzip der Subsidiarität eines gerichtlichen Aufteilungsverfahrens aus: Nur soweit sich die Ehegatten über eine Aufteilung des ehelichen Vermögens nicht einigen, findet ein gerichtliches Aufteilungsverfahren auf Antrag eines Ehegatten statt (§ 85 EheG). Selbst nach einer einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG kann es zu einem A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / b) Rechtswahl

Rz. 101 Ein wichtiges Novum des neuen IPR-Gesetzes ist die Einführung der Möglichkeit der eingeschränkten Rechtswahl im Gebiet des Ehegüterrechts. Im Sinne des § 28 IPRG können die Ehegatten (oder Eheschließenden[94]) für ihre güterrechtlichen Verhältnisse eines der folgenden Rechte wählen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / IV. Verträge zwischen Ehegatten

Rz. 142 Eheleute können – wie andere Leute auch – Verträge miteinander schließen. Rz. 143 Bei den familienrechtlichen Verhältnissen ist die Vertragsfreiheit in starkem Maße durch die gesetzlichen – oft zwingenden – Regeln beschränkt. Natürlich können die Eheleute untereinander übereinkommen, dass sie an einem bestimmten Ort gemeinsam oder auch räumlich getrennt leben wollen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / 3. Vaterschaft

Rz. 88 Der Ehemann der Mutter gilt als Vater eines ehelich geborenen Kindes. Der Ehemann der Mutter eines Kindes, das innerhalb von 300 Tagen nach Beendigung der Ehe geboren wird, gilt als Vater des Kindes aus dieser Ehe, wenn die Ehe mit dem Tod des Ehemanns endete und die Mutter innerhalb dieser Frist keine neue Ehe eingegangen ist. Der Ehemann der Mutter eines in einer ne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / 4. Verfahren

Rz. 430 Macht eine Person, Behörde oder sonstige Stelle geltend, ein Kind sei unter Verletzung des Sorgerechts entführt oder zurückbehalten worden, so kann sie sich gem. Art. 8 Abs. 1 HKEntfÜ aufgrund eines Antrags nach Maßgabe von Art. 8 Abs. 2 HKEntfÜ (unter Anführung bestimmter Tatsachen und Beifügung von Schriftstücken) entweder an die für den gewöhnlichen Aufenthalt des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 2. Ausländerrechtlicher Status

Rz. 120 In Rumänien wird der Status der Ausländer von der Dringlichkeitsverordnung Nr. 194/2002 über den Status der Ausländer in Rumänien geregelt.[18] Gemäß den Vorschriften des genannten Textes wird nach der Scheidung die Verlängerung des zeitweiligen Aufenthaltsrechts oder das ständige Aufenthaltsrecht des ausländischen geschiedenen Ehegatten grundsätzlich zurückgezogen (...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 1. Allgemeines

Rz. 63 Nach der Scheidung gilt der Grundsatz, dass jeder geschiedene Ehegatte für seinen Unterhalt selbst aufkommen muss. Gemäß Art. 246 CC kann der Familienrichter unter bestimmten Umständen einem Ehegatten die Zahlung einer Alimentenrente an den früheren Ehegatten auferlegen. Der Richter berücksichtigt folgende Punkte, um festzustellen, ob Alimente an einen Ehegatten gezah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Inhalt

Rz. 65 Im belgischen Ehevertragsrecht gilt der Grundsatz der Privatautonomie,[67] d.h., die Beteiligten haben einen großen Spielraum, Änderungen der gesetzlichen Regelungen ehevertraglich vorzunehmen, vgl. Art. 1387 ZGB. So kann der Ehevertrag die Wahl des Güterstandes der Gütertrennung (siehe Rdn 46 ff.), der allgemeinen Gütergemeinschaft (siehe Rdn 45) oder auch einen ausl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / I. Abstammung

Rz. 109 Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleichbehandelt. Für das Erbrecht ergibt sich dies z.B. aus Art. 21 ErbG. Die Abstammung als Grundlage der Verwandtschaft wird auch in Kroatien grundsätzlich durch die genetisch-biologische Abstammung von den Eltern begründet. Jedoch kann es auch hier, beispielsweise durch die Nichtanfechtung der Vaterschaft bei Geburt während...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / 2. Vaterschaftsanfechtung

Rz. 157 Seit 1.4.1998 kann die Vaterschaft sowohl auf Antrag des Mannes, der Mutter, als auch des Kindes bestritten werden. Gemäß Art. 1:200 Abs. 1 BW kann die durch die Ehe oder registrierte Partnerschaft entstandene Vaterschaft lediglich aus dem Grund bestritten werden, dass der Mann nicht der biologische Vater des Kindes ist. Der Vater oder die Mutter können die in Art. 1...mehr