Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Finnland / I. Vermögensteilung

Rz. 57 Eine güterrechtliche Auseinandersetzung kann mit der Rechtshängigkeit der Scheidung gem. § 85 finnisches Ehegesetz verlangt werden. Fristen zur tatsächlichen Durchführung der Auseinandersetzung gibt es nicht. Die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens bildet dabei zeitlich eine Zäsur. Danach erworbenes Vermögen fällt nicht mehr in den Ausgleich. Im Gegensatz zum de...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.3 Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Probezeit

Rz. 29 Verträge unter 12 Monaten Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) nach Ablauf der Probezeit ist nach § 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L nur zulässig, wenn die Vertrag...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8.1 Befristungen ohne Sachgrund

Rz. 22 Bei Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit abweichend vom Grundsatz in § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L (nur) die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Diese kurze Frist ...mehr

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Pflichtveranlagungsgrenze von 410 EUR wird durch versagten Betriebsausgabenabzug für Vorsteuerbeträge überschritten

Leitsatz Das Hessische FG widmet sich mit Urteil vom 27.10.2020 der Frage, ob und wann gezahlte Vorsteuerbeträge als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Hiervon hing maßgeblich ab, ob die 410 EUR-Einkunftsgrenze für Pflichtveranlagungen erreicht und deshalb noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten war. Der BFH hat die Entscheidung im Revisionsverfahren mittlerweile kompl...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 5 Ben... / 2 Inanspruchnahme von Rechten

Rz. 4 Voraussetzung für das Benachteiligungsverbot ist die Inanspruchnahme von Rechten, die das TzBfG dem Arbeitnehmer einräumt. Dabei bindet das Maßregelungsverbot nicht nur isoliert den Arbeitgeber, sondern auch die Betriebsparteien. Diese haben auch bei Betriebsvereinbarungen das Maßregelungsverbot des § 5 TzBfG (und die anderen Benachteiligungsverbote) zu beachten.[1]. D...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3 Vertragslaufzeit (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 8 Nach § 30 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L ist der Abschluss eines kalendermäßig befristeten Vertrags (Zeitbefristung[1]) für die Dauer von mehr als 5 Jahren unzulässig. Diese Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 2 zur früheren SR 2y Nr. 1 BAT. Sie gilt nur für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 5 Besonderheiten bei Befristungen ohne Sachgrund (Abs. 3)

Rz. 15 Für Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. oben Rz. 6), folgende Besonderheiten und Einschränkungen: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss mindestens 6 Monate betragen. § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD/TV...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Promotion ("Post-Doc-Phase")

Rz. 10 Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt für den Abschluss befristeter Beschäftigungsverhältnisse nach abgeschlossener Promotion – wie bereits im Rahmen des § 57b HRG – eine Befristungshöchstgrenze von 6 Jahren, im Bereich der Medizin von 9 Jahren. Die entsprechenden Mitarbeiter können sich innerhalb von 6 Jahren durch Erbringung weiterer wissenschaftlicher Leistungen und Tätigkei...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Promotion ("Qualifizierungsphase")

Rz. 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Promotion können für maximal 6 Jahre befristet beschäftigt werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG). Die 6-jährige Frist berücksichtigt, dass wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einzelnen Bereichen erst einmal an die wissenschaftliche Arbeit herangeführt werden müssen, bevor sie beispielsweise eine hinreichend qualif...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 4.2 Verlängerungen

Rz. 10 Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer von 6 Jahren sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrags möglich, § 6 Satz 2 WissZeitVG. D. h., befristete Arbeitsverträge mit studentischen Hilfskräften können auch mit kürzeren Fristen abgeschlossen und dann bis zum Erreichen der vorgesehenen Höchstfrist verlängert werden. Dies entspricht der Situation bei sac...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.4.1 Allgemeine Verlängerungen

Rz. 19 Befristete Arbeitsverträge können auch mit kürzeren Fristen abgeschlossen und dann bis zum Erreichen der jeweils vorgesehenen Höchstfristen verlängert werden (§ 2 Abs. 1 Satz 4 WissZeitVG a. F. bzw. § 2 Abs. 1 Satz 7 WissZeitVG n. F.). Zulässig ist auch eine mehrmalige Verlängerung.[1] Hinweis Trotz gleicher Terminologie gelten für eine "Verlängerung" i. S. v. § 2 Abs....mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 4 Ausnahme: Öffnungsklausel für Tarifverträge

Rz. 25 Die unter dem Geltungsbereich des HRG bereits durch § 57a Abs. 1 Satz 3 HRG vorgesehene Auflockerung der Tarifsperre wird beibehalten. Von den in § 2 Abs. 1 WissZeitVG vorgesehenen Fristen kann für bestimmte Fachrichtungen und Forschungsbereiche durch Tarifvertrag abgewichen werden; außerdem soll die Anzahl der zulässigen Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge fes...mehr

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Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Fragen der Vereinbarkeit des von der ausschüttenden EU-Kapitalgesellschaft zu betreibenden Feststellungsverfahrens gemäß § 27 Abs. 8 KStG mit höherrangigem Recht hinsichtlich des grundsätzlichen Erfordernisses des Verfahrens, der Antragstellung und ‐frist, der Anforderungen an den Nachweis einer Einlagenrückgewähr und der Mitwirkungs- und Antragsrechte des Anteil...mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.2 Gründerprivileg beim Sozialplan

In Betrieben neugegründeter Unternehmen können in den ersten 4 Jahren nach der Unternehmensgründung Betriebsänderungen durchgeführt werden, ohne dass ein Sozialplan über die Einigungsstelle erzwungen werden kann (§ 112a Abs. 2 BetrVG). Der Gesetzgeber wollte durch dieses "Gründerprivileg" das Risiko für neue unternehmerische Initiativen reduzieren, da in neuen Unternehmen no...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2 Wahrung von Fristen

Rz. 10 Das Wahren einer Frist bedeutet das Einhalten der gesetzten Frist zur Eröffnung oder Erhaltung von Rechten oder Rechtspositionen, zur Erreichung anderer Rechtsfolgen oder zur Vermeidung von Rechtsnachteilen (z. B. Verwirkung von Säumniszuschlägen). Innerhalb der Frist ist eine Handlung zu erbringen, etwas zu unterlassen oder zu dulden. Auch kann eine Frist abzuwarten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1.3 Verlängerbare – nicht verlängerbare Fristen

Rz. 9 § 109 AO unterscheidet verlängerbare und nicht verlängerbare Fristen. Verlängerungsfähig sind danach alle behördlichen Fristen. Außerdem sind die Steuererklärungsfristen[1] aus dem Kreis der gesetzlichen Fristen verlängerungsfähig. Schließlich kann eine gesetzliche Frist auch durch besondere Regelung verlängerbar werden.[2] Zu beachten ist hierbei, dass diese Fristverlä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1.1 Gesetzliche Fristen

Rz. 6 In den Steuergesetzen sind zahlreiche Fristen verschiedenster Art vorgesehen. Als gesetzliche Fristen werden solche Fristen bezeichnet, bei denen die Bestimmung der Frist unmittelbar durch Gesetz[1] geschehen ist. Dabei kann ein bestimmtes Datum genannt sein (z. B. LSt-Anmeldung und USt-Voranmeldung bis zum 10. eines Monats). In anderen Fällen ist die Frist von einem b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1.2 Behördliche Fristen

Rz. 8 Behördliche Fristen sind Fristen, die die Finanzbehörde für die Erfüllung von Pflichten (z. B. Abgabe von Erklärungen, Erteilung von Auskünften, Vorlage von Urkunden, Zahlungen), die Gewährung von Vorteilen (z. B. Buchführungserleichterungen) oder aus anderen Gründen setzt. Die Zulässigkeit der Fristsetzung durch eine Finanzbehörde ergibt sich entweder unmittelbar aus ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3 Folgen der Nichteinhaltung von Fristen

Rz. 24 Wie die Fristen einen sehr unterschiedlichen Inhalt und Charakter haben, so sind auch die Folgen der Nichteinhaltung dieser Fristen sehr unterschiedlich. Bei den selteneren Mindestfristen, also den Fristen, nach deren Ablauf erst Rechte geltend gemacht oder wahrgenommen werden können, führt das Nichtabwarten der Frist regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Handlung, nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2 Fristen und Termine

2.1 Begriffe Rz. 2 Der Termin ist ein bestimmter Zeitpunkt, an dem eine Handlung auszuführen oder etwas zu dulden ist bzw. Rechtswirkungen eintreten. Die Frist ist dagegen ein abgegrenzter, bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum, innerhalb dessen oder nach dessen Ablauf etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen ist oder etwas getan, geduldet oder unterlassen werden kann. Kei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 108 Fristen und Termine

1 Allgemeines Rz. 1 Die Anordnung von Fristen dient in erster Linie der Rechtssicherheit und zielt damit in die gleiche Richtung wie die Regelung der Bestandskraft und der Unanfechtbarkeit.[1] Das Ziel der Rechtssicherheit gilt insbesondere für die gesetzlich bestimmten Fristen, während behördliche Fristen häufig verwaltungsökonomische Wirkungen haben sollen. Solche Wirkungen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1.3 Weitere Auslegungsregeln

Rz. 35 § 189 BGB Berechnung einzelner Fristen (1) Unter einem halben Jahr wird eine Frist von sechs Monaten, unter einem Vierteljahr eine Frist von drei Monaten, unter einem halben Monat eine Frist von 15 Tagen verstanden. (2) Ist eine Frist auf einen oder mehrere ganze Monate und einen halben Monat gestellt, so sind die 15 Tage zuletzt zu zählen. § 190 BGB Fristverlängerung Im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1.2 Fristablauf

Rz. 33 § 188 BGB Fristende (1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. (2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum – Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr – bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.4 Eingang bei nichtzuständiger Stelle

Rz. 21 Die Frist wird grundsätzlich nur gewahrt, wenn die Handlung innerhalb der geltenden Frist gegenüber der zuständigen Behörde vorgenommen wird, etwa das Schriftstück in ihre Verfügungsmacht gelangt. Sie wird regelmäßig nicht gewahrt, wenn die Handlung gegenüber einer unzuständigen Behörde oder Stelle vorgenommen wird. Eine Reihe von Ausnahmen ist gesetzlich vorgesehen, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.1 Begriffe

Rz. 2 Der Termin ist ein bestimmter Zeitpunkt, an dem eine Handlung auszuführen oder etwas zu dulden ist bzw. Rechtswirkungen eintreten. Die Frist ist dagegen ein abgegrenzter, bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum, innerhalb dessen oder nach dessen Ablauf etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen ist oder etwas getan, geduldet oder unterlassen werden kann. Keine Frist wur...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2.1 Grundregel (Abs. 3)

Rz. 37 § 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.2 Fingierte Fristwahrung bei Schriftstücken

Rz. 16 Hat die Finanzbehörde, bei der ein Schriftstück innerhalb einer Frist anzubringen ist, keine ausreichenden Vorkehrungen dafür getroffen, dass die Frist bis 24 Uhr ausgenutzt werden kann, so muss sie sich so behandeln lassen, als wäre die Frist eingehalten worden. Die Wahrung der Frist wird also nach dem Grundsatz von Treu und Glauben fingiert.[1] Einer Wiedereinsetzun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1.1 Fristbeginn

Rz. 28 § 187 BGB Fristbeginn (1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anordnung von Fristen dient in erster Linie der Rechtssicherheit und zielt damit in die gleiche Richtung wie die Regelung der Bestandskraft und der Unanfechtbarkeit.[1] Das Ziel der Rechtssicherheit gilt insbesondere für die gesetzlich bestimmten Fristen, während behördliche Fristen häufig verwaltungsökonomische Wirkungen haben sollen. Solche Wirkungen sollen i. d....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.1 Fristwahrung durch Einreichung eines Schriftstücks

Rz. 13 Ist ein Schriftstück einzureichen oder wählt der Beteiligte zur Fristwahrung den zugelassenen schriftlichen Weg, so reicht es für die Fristwahrung, wenn das Schriftstück bis 24 Uhr des letzten Tages der Frist in den Machtbereich des vorgesehenen richtigen Empfängers gelangt. Das ist auf Seiten der Behörde nicht erst dann der Fall, wenn es dem zuständigen Bediensteten ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.3 Einschreibsendungen – Telefax – Telegramm

Rz. 18 Einschreibsendungen setzen wegen des Festhaltens dieses Vorgangs durch die Post bzw. andere Postdienstleister eine tatsächliche Übergabe an eine dazu berechtigte Person, also eine Mitwirkung auf der Empfängerseite voraus. Die Hinterlegung eines Benachrichtigungszettels im Briefkasten oder Postfach des Empfängers reicht daher zur Fristwahrung nicht aus.[1] Erst die tat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2.3 Ausnahmen (Abs. 4–6)

Rz. 40 Die Ausnahmen der Abs. 4–6 finden im Geltungsbereich der AO so gut wie keine Anwendung. Sie sind im Interesse einer möglichst weitgehenden Übereinstimmung der AO mit § 31 Abs. 4–6 VwVfG übernommen worden. Die Übernahme kann als missglückt angesehen werden, da sie die im Steuerrecht vorhandenen Fristen gänzlich übersieht und stattdessen hier nicht vorkommende Fälle reg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.2.5 Nachweisfragen

Rz. 22 Die zur Fristwahrung erforderliche rechtzeitige Handlung hat derjenige zu beweisen, der die Frist zu wahren hatte. Auch bei einem rechtzeitig ordnungsgemäß zur Post gegebenen Brief gilt nicht der Beweis des ersten Anscheins für den Eingang beim Adressaten.[1] Jedoch kann der Stpfl. darauf vertrauen, dass die Deutsche Post die nach ihren betrieblichen und organisatoris...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2 Berücksichtigung von Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

3.2.1 Grundregel (Abs. 3) Rz. 37 § 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3 Fristberechnung, Terminbestimmung

3.1 Beginn und Ablauf allgemein Rz. 27 Die Vorschrift enthält für die Berechnung der Fristen und die Bestimmung von Terminen einen grundsätzliche Verweisung auf die Vorschriften des BGB, aber auch einige Abweichungen von diesen. Die Abweichungen dienen der Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen und haben durchweg keine praktische Bedeutung für die Verfahren nach der AO. 3.1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.1 Beginn und Ablauf allgemein

Rz. 27 Die Vorschrift enthält für die Berechnung der Fristen und die Bestimmung von Terminen einen grundsätzliche Verweisung auf die Vorschriften des BGB, aber auch einige Abweichungen von diesen. Die Abweichungen dienen der Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen und haben durchweg keine praktische Bedeutung für die Verfahren nach der AO. 3.1.1 Fristbeginn Rz. 28 § 187 BGB ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 3.2.2 Gesetzliche Feiertage

Rz. 39 Welcher Tag ein gesetzlicher Feiertag ist, entscheidet (abgesehen vom Tag der deutschen Einheit am 3.10.) das Landesrecht. Überall gesetzliche Feiertage sind Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, 1. Mai, Pfingstmontag, 3. Oktober und der 1. und 2. Weihnachtstag. Darüber hinaus ergeben sich unterschiedliche weitere Feiertage aus den einzelnen Feiertags...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.6 Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach § 286 Abs. 1 InsO besteht nur für natürliche Personen, die selbst Insolvenzschuldner sind. Voraussetzung für die Restschuldbefreiung ist, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und nicht mangels Masse eingestellt worden ist. Es empfiehlt sich für den Schuldner also im Zweifelsfall die Verfahrenskosten selbst aufzubringen (inne...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

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Sommer, SGB V § 132i Versor... / 2.4 Schiedsverfahren (Sätze 3 bis 5)

Rz. 6 Einigen sich die in Satz 1 genannten Vertragspartner nicht über den Vertragsinhalt, wird dieser nach Satz 3 durch eine gemeinsam zu benennende unabhängige Schiedsperson innerhalb von 3 Monaten festgelegt. Jeder Vertragspartner kann die Schiedsperson über das Scheitern der Vertragsverhandlung und die Gründe informieren, sodass damit die 3-Monats-Frist beginnt. Die unabh...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.7 Schiedsverfahren (Abs. 1a)

Rz. 4 Wie bei anderen Versorgungsverträgen auch ist für die Verträge über die Versorgung mit Hilfsmitteln ein Schiedsverfahren für den Fall gesetzlich vorgegeben, dass sich die Vertragsparteien über Vertragsinhalte nicht einigen. Die Schiedsstellenregelung ist ein vorgerichtliches Verfahren, welches für die Vertragspartner grundsätzlich den Vorteil hat, dass eine Entscheidun...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.3 Pflichtinhalt des Rahmenvertrages

Rz. 7 Abs. 4 der Vorschrift enthält die auf Vorschlag des Bundesrates in das Gesetz aufgenommene Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer, Arzneimitteldaten zur Verfügung zu stellen und die Angaben auf den Arzneimittelpackungen durch Kennzeichen verschlüsselt so zu gestalten, dass sie von den Apotheken maschinell erfasst werden können (vgl. § 300). Bei der Vielzahl der...mehr

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Sommer, SGB V § 125b Bundes... / 2.2 Bundesweit geltende Preise (Abs. 2)

Rz. 4 Mit Abs. 2 ist nach der Gesetzesbegründung die notwendige Ausgangsbasis geschaffen worden, dass die bisher zwischen den Kassenarten und Vertragsregionen stark voneinander abweichenden Preise für Heilmittelleistungen vereinheitlicht werden. Zum 1.7.2019 sind die Preise für die einzelnen Leistungspositionen einmalig und bundeseinheitlich für alle Krankenkassen und Vertra...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.23 Gemeinsame Rahmenempfehlung zum Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 20 Die Vertragskonstruktion der Hilfsmittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist wegen der vielen Hilfsmittel und Leistungserbringer mit einer aufwendig zu betreibenden Verwaltungsarbeit verbunden. Mit Abs. 9 Satz 1 war dem GKV-Spitzenverband und den für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen die Pflicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 131 Rahmenv... / 2.4 Neufassung des Rahmenvertrages

Rz. 8 Vertragsparteien des Rahmenvertrages nach Abs. 1 und 2 sind der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer. Im Rubrum des Rahmenvertrages i. d. F. v. 26.3.2018 sind als Verbände der pharmazeutischen Unternehmer aufgef...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und -pflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann solange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist. Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rechtliches Interesse[3] an der Eröffnung hat und seine Forderung und den Eröffn...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.14 Gemeinsame Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Hilfsmittelversorgung (Abs. 9)

Rz. 11 Nach Abs. 9 waren der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Leistungserbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene verpflichtet, gemeinsam bis zum 31.12.2017 Rahmenempfehlungen zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Durchführung und Abrechnung der Versorgung mit Hilfsmitteln abzugeben. Nach der Gesetzesbegründung dienen d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Grundsätzliches zur Sanierung und Insolvenzverwaltung

Die Anzahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen in den letzten Jahren ist relativ konstant. Mit 19.900 Unternehmensinsolvenzen wurde 2018 der niedrigste Wert seit 1994 (18.820 Fälle) registriert. 12,45 % aller insolventen Unternehmen 2018 firmierten als Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Fast 40 % der Insolvenzen entfielen 2018 auf die GmbH.[1] 2019 meldeten ...mehr

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Forderungscontrolling: Das ... / 3.2 Mahnwesen

Auch wenn die Vereinbarungen mit den Kunden über die Zahlungsmodalitäten klar sind, kommt es immer wieder dazu, dass Kunden ihre Rechnungen nicht, nicht pünktlich oder nicht in voller Höhe bezahlen. Mit diesen Fällen befasst sich zunächst das Mahnwesen des Unternehmens. In fast jeder Debitorenbuchhaltung wird diese Aufgabe durch digitale Anwendungen effizient unterstützt und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 165 Nachweise / 2.1 Lohnnachweis (Abs. 1)

Rz. 4 Die Unternehmer haben gemäß Satz 1 den jährlichen Lohnnachweis bis zum 16. Februar des Folgejahres elektronisch vorzulegen (§ 99 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB IV). Rz. 5 Richtet sich die Beitragshöhe nicht nach den Arbeitsentgelten, sondern nach Kopfzahlen (§ 155) oder Arbeitsstunden (§ 156) hat der Unternehmer gemäß Satz 2 die in der Satzung des jeweiligen Unfallversicherun...mehr