Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 11/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Stefan Lissner mit häufigen Fehlern und Problemen im Rahmen der Beratungshilfeantragstellung (S. 481 ff.). Das LSG München (S. 492) hatte sich mit der Höhe der Verfahrensgebühr in einem sozialgerichtlichen Verfahren zu befassen sowie mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Erinnerungsrecht der Landeskasse verwirkt. Der Entscheidung des LG K...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Die dem Terminsvertreter an sich zustehende 0,65-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100 VV hat sich hier nach Nr. 3405 Nr. 2 VV auf den Satz von 0,5 ermäßigt. Der Auftrag des Terminsvertreters war nämlich beendet, bevor dieser einen Termin wahrgenommen hat.[2] Dem Terminsvertreter stehen somit folgende Gebühren und Auslagen zu:mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / III. Vermeiden von Missbrauch

Das AG verweist darauf, dass diese Ansicht Missbrauchsmöglichkeiten eröffnen könne (vgl. dazu wiederum LG Magdeburg AGS 2018, 340 = RVGreport 2018, 257 = StRR 5/2018, 24 = StraFo 2018, 314), denen jedoch durch Terminsabsprachen mit dem originär bestellten Verteidiger und im Falle dessen dann doch kurzfristig eintretender Verhinderung ggf. nach Möglichkeit mit einer Terminsve...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / I. Vergütung des Klägervertreters

Hier ist Rechtsanwalt A für das Einreichen der Klageschrift wiederum die 1,3-Verfahrensgebühr angefallen. Ferner hat der Prozessbevollmächtigte für das Erwirken des Anerkenntnisurteils im schriftlichen Verfahren nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zur Nr. 3104 VV die 1,2-Terminsgebühr verdient. Er rechnet somit folgende Gebühren und Auslagen ab:mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / VI. Keine Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Beklagten nach § 280 Abs. 1 BGB aufgrund fehlender Aufklärung, die dem Anspruch der Klägerin entgegenstehen könnten, bestehen nicht. Eine Aufklärungspflichtverletzung der Klägerin hinsichtlich der entstehenden Vergütung ist nicht ersichtlich. Der Rechtsanwalt hat seinen Mandanten gem. § 49b Abs. 5 BRAO darauf hinzuweisen, wenn sich die zu erhebend...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / I. Sachverhalt

Das SG München hatte den Kläger in einem Rechtsstreit auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II PKH unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten bewilligt. Nach seiner Beiordnung nahm der Rechtsanwalt Akteneinsicht und bat auf ein gerichtliches Schreiben, mit dem er aufgefordert wurde, die Klage zu begründen und zum Rechtsschutzziel Stellung zu nehmen, um Fristverlänge...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 4. Dritte Abwandlung

Im Ausgangsfall erlässt das LG Hamburg vor dem angesetzten Verhandlungstermin einen Beweisbeschluss gem. § 358a ZPO, wonach der in Berlin wohnhafte Zeuge Z vor dem ersuchten Richter des AG Berlin-Mitte vernommen werden soll. Zu dem angesetzten Beweisaufnahmetermin erscheint für den Kläger dessen Prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt A. Den sodann vor dem LG Hamburg anberaumte...mehr

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AGS 11/2022, Nachfestsetzun... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Es verwundert schon, dass bei einer solch eindeutigen Rechtslage noch Erinnerung eingelegt wird. Darauf hinzuweisen ist allerdings, dass sich der Gebührentatbestand nicht aus Nr. 3202 VV oder Nr. 3210 VV ergibt, sondern aus Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Diese Vorschrift regelt unter welchen Bedingungen eine Terminsgebühr anfällt. Das war hier die Vari...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / I. Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte die Zwangsversteigerung in die jeweils hälftigen Miteigentumsanteile der als Gesamtschuldner haftenden beiden Schuldner an einer Eigentumswohnung eingeleitet. Hinsichtlich der Kosten hatte die Gläubigerin bezogen auf jeden der beiden Schuldner eine 0,4-Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Nr. 1 VV nebst Auslagen und Umsatzsteuer, insgesamt 311,30 EUR je Schul...mehr

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AGS 11/2022, Zulässigkeit e... / V. Bedeutung für die Praxis

Unverständlicherweise ist regelmäßig zu beobachten, dass Anwälte – wie hier – unzulässige Verfahrenswertbeschwerden einlegen. Wie der Name "Beschwerde" schon sagt, ist eine Beschwer erforderlich. Für einen Beteiligten kann sich eine Beschwer nur daraus ergeben, dass das Gericht den Verfahrenswert zu hoch festgesetzt hat, weil er dann an den eigenen Anwalt, an das Gericht und...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Rechtsanwalt T erhält für das Betreiben des Geschäfts (s. Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nach Nrn. 3401, 3100 VV die Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten angefallen Verfahrensgebühr, also eine 0,65-Verfahrensgebühr. Für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Hamburg (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) hat Rechtsanwalt T eine 1,2-Terminsgebühr nach Nrn. 3402, 3104 VV verdient. I...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Die an sich nach Nrn. 3401, 3100 VV entstandene 0,65-Verfahrensgebühr hat sich gem. Nr. 3405 Nr. 2 VV auf den Satz von 0,5 ermäßigt, weil der Auftrag des Terminsvertreters beendet war, bevor dieser einen Termin wahrgenommen hat. Auf den Umstand, dass Rechtsanwalt T Besprechungen zur Erledigung des Verfahrens geführt hat, kommt es für die Höhe der Verfahrensgebühr nicht an. F...mehr

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AGS 11/2022, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 8. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 572 S., 43,00 EUR Das am 1.8.2013 in Kraft getretene GNotKG hat das Notarkostenrecht gegenüber der bisherigen KostO auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die "Notarkostenberechnungen" von Diehn, die innerhalb eines knappen Jahrzehnts nunmehr bereits in 8. Aufl. vorliegen, erleichtern den praktischen Anwendung...mehr

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine schöne begründete Entscheidung zu der (umstrittenen) Frage, welche Gebühren für den Terminsvertreter entstehen. Dabei soll hier die Frage dahinstehen, ob die Ansicht des AG betreffend den Terminsvertreter für die Hauptverhandlung zutreffend ist (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 2101). Es ist jedenfalls für ...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / II. Klage nur teilweise begründet

Die Klägerin hatte aufgrund ihrer Tätigkeiten für den Beklagten einen Anspruch auf Gebühren i.H.v. 9.519,42 EUR. Der Beklagte hat bereits Zahlungen i.H.v. 5.125,38 EUR geleistet, sodass noch ein Anspruch auf Zahlung weiterer 3.394,04 EUR besteht. Der Anspruch setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / IV. Höhe der Verfahrensgebühr

Die somit zulässige Beschwerde der Staatskasse war nach Auffassung des LSG München jedoch unbegründet, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des SG München die Verfahrensgebühr antragsgemäß zutreffend auf 250,00 EUR festgesetzt habe. In der hier einschlägigen Fassung des RVG ist die Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV mit einem Betragsrahmen von 50,00 EUR bis 550,00 EUR ausgew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Entscheidung über die sofortige Beschwerde

Rn 13 Über die sofortige Beschwerde entscheidet – soweit nicht das Insolvenzgericht abhilft – gemäß § 572 Abs. 1 Satz 1 ZPO das Beschwerdegericht (Landgericht). Es steht im freien Ermessen des Gerichts, ob es im schriftlichen Verfahren oder nach mündlicher Verhandlung entscheidet. Allerdings dürfte es in Anbetracht der ihm obliegenden komplexen Abwägung sowie der weitreichen...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. In der Praxis wird um den Anfall der Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 VV immer wieder gestritten. So auch in dem vom LG Osnabrück entschiedenen Fall. Dabei geht es aber nicht um allgemeine Fragen des Entstehens dieser Terminsgebühr, bei der es sich um eine "normale" Terminsgebühr i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 3 VV handelt (vgl. dazu eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienheimfahrten

Rn. 770 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstäte zum Ort des eigenen Hausstands und zurück können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als WK (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 5 EStG) abgezogen werden. Die Abzugsbeschränkung bezieht sich auf die Kalenderwoche. Nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut ist es nicht möglich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unterkunftskosten bei einer Fahrtätigkeit (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG

Rn. 825 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG wurde mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (JStG 2019 – BGBl I 2019, 2451) eingeführt. Nach dieser Regelung sind notwendige Mehraufwendungen, die dem StPfl während einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit (zB als Beruf...mehr

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zfs 11/2022, Einholung eine... / 2 Aus den Gründen:

[8] … II. 1. Die Beschwerde des Klägers ist statthaft gemäß § 66 Abs. 2 Satz 1 GKG. Unabhängig davon, ob dem Kläger zwischenzeitlich eine Kostenrechnung zugegangen und sein Antrag auf Niederschlagung der Sachverständigenkosten in eine Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG umzudeuten ist (vgl. hierzu BeckOK-KostR/Dörndorfer, § 21 GKG Rn 9 m.w.N. [Stand: 1.1.2022]), findet gegen ein...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 980 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bildungsaufwendungen sind nach allgemeinen Grundsätzen WK, wenn die Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403). Die Feststellungslast für die berufliche Veranlassung der Aufwendungen trägt der StPfl, wobei aller...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Kanzler, WK bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise und einer Fortbildungsveranstaltung, NWB 2010, 1800; Pezzer, Das Aufteilungsverbot ist aufgehoben; wie geht es weiter?, Eine erste Einschätzung des Beschlusses des BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, DStR 2010, 93. Verwaltungsanweisungen: R 9.2 LStR 2015. Rn....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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AGS 11/2022, Gebührenrechtl... / IV. Bedeutung für die Praxis

Eine wortreiche Begründung des AG, aber m.E. leider falsch. 1. Keine Rückwirkung der Aufhebung der Bestellung Das AG vermengt unzulässig, die sich mit der Problematik der Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger ergebenden Fragen mit den gebührenrechtlichen Auswirkungen der Aufhebung einer (rückwirkend erfolgten) Pflichtverteidigerbe...mehr

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zfs 11/2022, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Der in München ansässige Kläger hatte gegen die Beklagte vor dem LG München I Ansprüche aus einem Pkw-Kauf im Zusammenhang mit dem sog. "Diesel-Abgasskandal" geltend gemacht. Für seine Prozessvertretung beauftragte der Kläger eine Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf. In der mündlichen Verhandlung sowohl vor dem LG München I als auch in der Berufungsinstanz vor dem OLG München...mehr

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zfs 11/2022, Gegenvorstellu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist richtig. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat die 6-Monats-Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, die für Gegenvorstellungen entsprechend gilt, versäumt, weil er mit den Einzelheiten der Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Streitwertfestsetzungen nicht vertraut war. Streitwertbeschwerde und Gegenvorstellung So manchem Rechtsanwalt sind die Vo...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger. Er hat im Rahmen der Vergütungsfestsetzung auch eine Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 1 VV geltend gemacht. Diese Gebühr hat das AG nicht festgesetzt. Die zugelassene Beschwerde des Pflichtverteidigers hatte Erfolg.mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / II. "Nicht auf freiem Fuß"?

Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV entstehe – so das OLG – eine Gebühr mit Zuschlag, wenn sich der Beschuldigte "nicht auf freiem Fuß" befindet. Danach wurde die (frühere) Regelung des § 83 Abs. 3 BRAGO dem Grunde nach übernommen. Diese Regelung solle dem Umstand Rechnung tragen, dass die Inhaftierung oder Unterbringung des Mandanten für den Rechtsanwalt überwiegend zu einem erforderl...mehr

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AGS 11/2022, Terminsgebühr ... / II. Videovernehmung ist Vernehmung i.S.d. Nr. 4102 VV

Die Terminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 1 VV ist nach Auffassung des LG Osnabrück angefallen. Nach Nr. 4102 Nr. 1 VV entsteht die Gebühr für die Teilnahme an richterlichen Vernehmungen und Augenscheinseinnahmen. Unerheblich ist dabei, in welcher Funktion der Rechtsanwalt an der richterlichen Vernehmung teilnimmt, ob als Vertreter des Beschuldigten oder als Beistand eines Zeugen....mehr

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FF 11/2022, Anrechnung der ... / Leitsatz

1. Die Anrechnung einer Entwurfsgebühr gem. Nr. 21302 KV GNotKG auf die Gebühr für das Beurkundungsverfahren gem. Nr. 21100 KV GNotKG findet statt, wenn der Notar demnächst nach der vorzeitigen Beendigung des Beurkundungsverfahrens auf der Grundlage der von ihm bereits erbrachten Tätigkeit, hier auf der Grundlage des ersten gefertigten Entwurfs, erneut ein Beurkundungsverfah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Skiclubs (-vereine) unterhalten teilweise Skiheime und Skihütten. Gegen Zahlung einer Gebühr (für Lager oder Zimmer) bieten die Vereine ihren Mitgliedern und auch anderen Personen (Nichtmitgliedern) Übernachtungsmöglichkeiten an. Betreibt der Verein im Ausland eine Hütte, sind die Einnahmen grundsätzlich nicht in Deutschland zu besteuern, al...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 1. Ausgangspunkt der Rechtsprechung

Eben weil die Regelung so kurz ist, kommt es in der Praxis immer wieder zu vehementen Streitigkeiten.[8] Der Testamentsvollstrecker fühlt sich für seine Tätigkeit häufig nicht ausreichend vergütet, die Erben hingegen meinen, der Nachlass werde über Gebühr belastet.[9] Die Rechtsprechung greift zur Entscheidung solcher Meinungsverschiedenheiten auf eine Formel zurück, die der ...mehr

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AGS 11/2022, Verfahrensgebü... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Der Entscheidung, die auch für das Revisions- und das Rechtsbeschwerdeverfahren von Bedeutung ist, ist zuzustimmen. Es führt jede nach der Einlegung des Rechtsmittels erbrachte Tätigkeit zum Anfall der Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren. Das hat das AG zutreffend erkannt zur Nr. 4124 VV s. auch die Kommentierung bei Burhoff/Volpert/Burhoff, a.a.O., Nr. 4124 VV...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LSG München befasst sich mit einigen wichtigen Problemen, die eine nähere Betrachtung verdienen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG München, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei unbefristet, entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rspr. ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Teilzahlungsgeschäft / 4 Was hinsichtlich der Umsatzsteuer zu beachten ist

Die Gewährung von Krediten gegen Zahlung eines Entgelts (Zinsen, Damnum, Gebühren etc.) ist von der Umsatzsteuer befreit.[1] Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf die unmittelbar mit der Kapitalnutzung zusammenhängenden Nebenleistungen, z. B. Portokosten, Auskunftsgebühren und Fahrtkosten. Für die Annahme der Steuerbefreiung muss es sich um eine Kreditgewährung i. S. d....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Teilzahlungsgeschäft / 3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig

Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1] Achtung Schriftform einhalten Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kred...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.1.2 Vorschuss an den Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher fordert in der Regel gemäß § 4 GvKostG einen Vorschuss an. Über die Höhe, die sich nach den zu erwartenden Kosten nach dem GvKostG bemisst, entscheidet der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen. Ist die Vollstreckung erfolgreich, hat der Hausgeldschuldner die Kosten zu tragen.[1] Das Gerichtsvollzieherkostengesetz regelt die einzelnen Gebühre...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 2.2.3 Kostenvorschuss

An Gerichtskosten entsteht eine Gebühr in Höhe von 20 EUR.[1] Für den Gerichtsvollzieher ist eine Gebühr in Höhe von 10 EUR zu entrichten.[2] Gibt es mehrere Drittschuldner, handelt es sich um mehrere Aufträge und die Gebühr entsteht entsprechend mehrfach. Ist ein Rechtsanwalt aufseiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer tätig, erhält er eine 0,3 Verfahrensgebühr gemäß ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5 Ermächtigung des Verwalters

Der Verwalter besitzt für die Durchführung der Zwangsvollstreckung eines Hausgeldtitels nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Vertretungsmacht. Ob er die Zwangsvollstreckung im Verhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchführen darf, bemisst sich an § 27 Abs. 1 WEG. Danach darf er Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 8 Kosten

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 23.7.2013[1] hat das gesamte Kostenrecht neu gestaltet. Für die Gerichtskosten [2] gilt die allgemeine Gebührentabelle.[3] Der erste Rechtszug kostet grob vereinfacht 2 (von der Höhe des Streitwerts abhängige) Verfahrensgebühren. Allerdings enthält das Gesetz zahlreiche Fälle der Gebührenprivilegierung. So entfällt die Verfahrensgebühr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch: Gebühren in einem Übergangsfall

1 Leitsatz Gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG richtet sich der Gebührenstreitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem wohnungseigentumsrechtlichen Übergangsfall nach dem 30.11.2020 eingelegt worden ist und einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch betrifft, bestimmt sich d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungs- oder Beseiti... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungs- oder Beseiti... / 6 Entscheidung

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Unterlassungs- oder Beseiti... / 1 Leitsatz

Gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG richtet sich der Gebührenstreitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem wohnungseigentumsrechtlichen Übergangsfall nach dem 30.11.2020 eingelegt worden ist und einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch betrifft, bestimmt sich der Streitw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterlassungs- oder Beseiti... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K macht gegen Wohnungseigentümer B vor dem 1.12.2020 einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch geltend. Das AG gibt der Klage statt. Die Berufung wird nach dem 1.12.2020 eingelegt. Das LG weist sie zurück. Dagegen wendet sich B zum BGH. Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu bestimmen ist.mehr

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Unterlassungs- oder Beseiti... / 4 Die Entscheidung

Gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG richte sich der Gebührenstreitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem wohnungseigentumsrechtlichen Übergangsfall nach dem 30.11.2020 eingelegt worden sei und einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch betreffe, bestimme sich der Streitwe...mehr

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Unterlassungs- oder Beseiti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche GKG-Bestimmung in einem Altverfahren anwendbar ist, bei dem das Rechtsmittel nach dem 30.11.2020 eingelegt wird. Von der Antwort ist abhängig, wie man den Gebührenstreitwert ermittelt. Die Übergangsbestimmungen In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden nach § 71 ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.6 Kosten und Gebühren

An Gerichtskosten entsteht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine 0,5-Gebühr, mindestens aber 23 EUR. Die Höhe der Gebühr eines etwaigen Prozessbevollmächtigten ergibt sich aus VV 3305.[1] Die im Mahnverfahren entstandene 0,5-Gerichtsgebühr wird nach Überleitung in das streitige Verfahren angerechnet, allerdings nach dem Wert des Streitgegenstandes, der in das streitige...mehr