Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 1. Höhe der Geschäftsgebühr

Rz. 5 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gemäß der Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. Dort findet sich die Einsch...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 5. Die Vorteile rechtskräftig festgestellter Entgeltschäden

Bindet man den Entgeltschadenersatzanspruch beispielsweise an das Bundesbesoldungsgesetz, so kann der Unfallgeschädigte unschwer jederzeit feststellen, welches Einkommen er ab welchem Monat beanspruchen kann. So wurde zuletzt im Juni 2021 das Bundesgesetz zur Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamten für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen,[21] wonach die Bezüge der Beam...mehr

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AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 2. Konkrete Bemessung der Verfahrensgebühr

Bei der konkreten Bemessung der Verfahrensgebühr ist von der Mittelgebühr auszugehen.[58] Bei der Bemessung der konkreten Gebühr muss sich der Rechtsanwalt von den Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG leiten lassen. Dabei kommt es vor allem auf den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit, sowie auf die Einkommens- und Vermögensv...mehr

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FoVo 08+09/2022, Wie kann verfahren werden, wenn die Drittschuldnerin die Ruhendstellung der Pfändung verweigert?

Schuldner reagiert auf Kontopfändung In der Praxis reagiert der Schuldner sehr häufig auf eine Kontopfändung, da die Beeinträchtigung seines bargeldlosen Zahlungsverkehrs von ihm als lästig empfunden wird, und nimmt mit dem Gläubiger Kontakt auf. Neben der eigentlichen Befriedigungswirkung wird an der Kontopfändung gerade diese häufige Reaktion des Schuldners geschätzt. Ergeb...mehr

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Anhang 3: Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Gegenstandswert

Rz. 47 Der Gegenstandswert einer Vorsorgevollmacht bestimmt sich gemäß § 23 Abs. 3 RVG nach billigem Ermessen. Mangels Verweises des § 23 Abs. 3 S. 2 RVG auf § 98 GNotKG gilt dabei ein absoluter Höchstwert von 500.000 EUR nicht. Der Höchstwert von 500.000 EUR gilt nur für den nichtvermögensrechtlichen Bereich der Vorsorgevollmacht. Als Gebühr kommt für den Rechtsanwalt bei d...mehr

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AGS 01/2022, Vergütung bei ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Beim Nachlassinsolvenzverfahren handelt es sich um ein sog. "Sonderinsolvenzverfahren" gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Gleichwohl folgt es "verfahrenstechnisch" den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens, allerdings mit den Besonderheiten, wie sie die Bestimmungen §§ 315 ff. InsO (bis § 331 InsO) regelt. Ein Nachlassinsolvenzverfahren kann nur über das (ehem.) Vermögen einer...mehr

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AGS 01/2022, Anfall der vol... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Köln beruht auf einer Verkennung der Gebührensystematik und ist folgerichtig falsch. Das LAG Köln war sich seiner Sache so sicher, dass es für seine Auffassung noch nicht einmal Rspr.- oder Lit.-Nachweise bemüht hat. Solche zu finden, wäre sicherlich auch schwergefallen. 1. Anfall der Verfahrensgebühr Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht dem Rechtsanwalt,...mehr

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AGS 01/2022, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz ist zuzustimmen. 1. Keine vorgeschriebene mündliche Verhandlung erforderlich Völlig zu Recht weist das Rheinland-Pfalz darauf hin, der Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen erfordere nicht, dass in dem betreffenden Verfahren überhaupt eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese falsche Rechtsansicht hatten verschiedene S...mehr

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AGS 01/2022, Streitwertfest... / III. Festsetzung des Vergleichsmehrwertes

1. Festsetzung des Streitwertes In den meisten Fällen fallen in den gerichtlichen Verfahren vor dem SG keine Gerichtsgebühren an, sodass auch kein Streitwert festzusetzen ist. Vorliegend hat es sich jedoch gem. § 197a SGG um ein kostenpflichtiges Verfahren gehandelt, in dem somit Gerichtsgebühren anfallen. In einem solchen Verfahren ist deshalb gem. § 63 GKG von Amts wegen ei...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Anrechnung einer nicht abrechenbaren Gebühr auf die Einspruchsgebühr?

Frage: Ich habe eine Frage zur Anrechnung von Gebühren bei einem Einspruch nach § 40 StBVV n. F. Ein Mandant hat seine Belege für einen Monat nicht rechtzeitig zusammengestellt und das Finanzamt war schnell mit einer überhöhten Schätzung dabei, die sich mit der elektronisch übermittelten Voranmeldung zeitlich nahezu überschnitten hat. Gegen die zu hohe Umsatzsteuer-Festsetzun...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnung der vergl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.4.1 Leistungsvorrang

Rz. 27 Der Anwendung des Abs. 2 als arbeitsmarktpolitisches Instrument müssen durch die Agentur für Arbeit verschiedene Prüfschritte vorausgehen. Durch das Gesetz wird bereits ausdrücklich bestimmt, dass eine Förderung nicht möglich ist, soweit eine entsprechende Verpflichtung des Arbeitgebers, also zur behindertengerechten Ausstattung des Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatzes, n...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9 Gebühren

Rz. 24 Für die Entscheidungen nach Abs. 2 und 3 entstehen keine Gerichtsgebühren (§ 1 Abs. 1 GKG). Für das Beschwerdeverfahren gilt Nr. 2121 KV der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG. Für die Anwaltsgebühren gilt Nr. 3334 VV RVG, wenn das Verfahren mit demjenigen betreffend die Hauptsache nicht verbunden ist; im Übrigen richtet sich die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Kosten

Rz. 4 Die Kosten des Ergänzungsverfahrens sind solche des Rechtsstreits. Für sie gilt die Kostenentscheidung des (Hauptsache-)Urteils. Gerichtsgebühren entstehen für das Ergänzungsurteil nicht. Der Anwalt, der bereits das Verfahren bis zu dem (unvollständigen) Urteil geführt hat, kann für seine Tätigkeit im Ergänzungsverfahren keine (weitere) Gebühr geltend machen (§ 19 Abs....mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.8 Gebühren (Abs. 8)

Rz. 42f Das Bundesministerium für Gesundheit kann eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen, nach der für das Verfahren zur Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis Gebühren von den Herstellern zu erheben sind (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, die Gebühren zu erheben (Rz. 42e). Rz. 42g Die Rechtsverordnung legt die Höhe der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG / Abziehbarkeit von Gebühren für eine verbindliche Auskunft nach § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG

Leitsatz 1. Der Begriff des "Termingeschäfts" i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ist im Grundsatz nach wertpapier- und bankenrechtlichen Maßgaben zu bestimmen und vom Kassageschäft abzugrenzen. Das Ausmaß der spezifischen Gefährlichkeit eines konkreten Geschäfts spielt weder für die Qualifizierung als Termingeschäft noch als Kassageschäft eine Rolle (Fortentwicklung des Senats...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.4 Voraussetzungen für die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 23 Der Hersteller (vgl. Rz. 18) eines Hilfsmittels (vgl. Rz. 19) hat einen Rechtsanspruch darauf, dass das Hilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen wird (Satz 1). Dazu sind die Funktionstauglichkeit, die Sicherheit, die besonderen Qualitätsanforderungen (Abs. 2) und der medizinische Nutzen nachzuweisen. Außerdem ist das Hilfsmittel mit den für eine ordnungsgemäße und sicher...mehr

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Sommer, SGB V § 139 Hilfsmi... / 2.7 Aufnahmeverfahren (Abs. 7)

Rz. 41 Der GKV-Spitzenverband wird ermächtigt, das Aufnahmeverfahren zu regeln (Satz 1). Er wird gleichzeitig verpflichtet, bis zum 31.12.2017 eine entsprechende Verfahrensordnung vorzulegen. Der Rahmen wird durch den Verweis auf Abs. 3 bis 6, 8 und 9 vorgegeben. In der Verfahrensordnung werden die Einzelheiten zur Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis un...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / b) Gebühren des Rechtsanwalts

Die in den Teilen 4 bis 6 VV geregelten gesetzlichen Gebühren eines Wahlanwalts bestehen i.d.R. aus Betragsrahmengebühren. Die Gebühren sind innerhalb des vorgesehenen Rahmens nach § 14 RVG zu bemessen. Im Fall der Erstattung aus der Staatskasse ist auch das Gericht zunächst an die Gebührenbestimmung des Verteidigers gebunden. Hiervon kann nur bei unbilliger Gebührenbestimmu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.7 Kosten und Gebühren

Rn 63 Eigenständige Gerichtsgebühren fallen für das Schuldenbereinigungsplanverfahren nicht an. Es ist von der 0,5 Antragsgebühr für das Insolvenzeröffnungsverfahren umfasst (Nr. 2310 KV GKG). Für erforderliche Zustellungen wird die Pauschale gemäß Nr. 9002 KV GKG erhoben. Für die Gebühren des Rechtsanwalts im Schuldenbereinigungsverfahren gilt § 28 RVG i.V.m. Nrn. 3315 bzw....mehr

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AGS 12/2021, Mitwirkung bei zusätzlicher Gebühr

Nr. 5115 VV RVG Leitsatz Eine zusätzliche Gebühr bei Einstellung des Verfahrens entsteht nicht, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts darauf beschränkt hatte, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und lediglich eine Einlassung anzukündigen. AG Offenbach, Beschl. v. 15.7.2021 – 275 OWi 248/21 I. Sachverhalt Gegen den Betroffenen war ein Bußgeldbescheid ergangen. Daraufhin h...mehr

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AGS 12/2021, Mitwirkung bei... / Leitsatz

Eine zusätzliche Gebühr bei Einstellung des Verfahrens entsteht nicht, wenn sich die Tätigkeit des Anwalts darauf beschränkt hatte, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und lediglich eine Einlassung anzukündigen. AG Offenbach, Beschl. v. 15.7.2021 – 275 OWi 248/21mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 6 Entscheidung

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AGS 12/2021, Mitwirkung bei... / II. Einspruch ist noch keine Mitwirkung

Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV war nach Auffassung des AG Offenbach nicht festzusetzen, da hier keine anwaltliche Mitwirkung vorlag, durch die eine Verfahrensbeendigung eingetreten ist. Für die Entstehung der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5115 VV ist ein Beitrag des Verteidigers an der Verfahrensbeendigung erforderlich. Dabei sind allerdings keine hohen Anforderungen...mehr

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AGS 12/2021, Mitwirkung bei... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen war ein Bußgeldbescheid ergangen. Daraufhin hatte der Betroffene einen Verteidiger beauftragt, der gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und die Akten zur Einsichtnahme angefordert hatte. Gleichzeitig hatte der Verteidiger angekündigt, nach Einsichtnahme eine Einlassung abzugeben. Das Verfahren wurde später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, oh...mehr

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AGS 12/2021, Mitwirkung bei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Mitwirkung wird vermutet Die Entscheidung ist zutreffend. Eine zusätzliche Gebühr entsteht nur, wenn der Anwalt mitgewirkt hat. Dabei wird allerdings seine Mitwirkung gesetzlich vermutet. Wie sich aus Anm. zu Nr. 5115 VV ergibt, trägt die Darlegungs- und Beweislast grds. der Auftraggeber bzw. der Erstattungsschuldner. 2. Sekundäre Darlegungs- und Beweislast Dem Anwalt oblieg...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / 3. Kein Rechtsanwalt als Verteidiger

Nach § 138 Abs. 1 StPO können auch Hochschullehrer als Verteidiger gewählt werden. Die Rspr. geht davon aus, dass bei fehlender Vereinbarung die Vergütung nach dem RVG als übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 BGB gilt.[41] Daher sind auch die Gebühren und Auslagen des Hochschullehrers bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts als notwendige Aus...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / 1. Kosten des Verfahrens

Kosten des Verfahrens (Verfahrenskosten) sind nach § 464a Abs. 1 S. 1 StPO die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Gebühren und Auslagen der Staatskasse gehören neben den Gerichtskosten auch die bei der Polizei und anderen Verwaltungsbehörden angefallenen Kosten der Vorbereitung der öffentlichen Klage sowie die nach der Rechtskraft des Urteils anfallenden Vollstrec...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 2 Normenkette

§§ 49, 49a a. F., 71 Abs. 1 Satz 2 GKG; §§ 44, 46 a. F. WEGmehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 1 Leitsatz

Ist eine Anfechtungsklage vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 Abs. 5 WEG auch für nach diesem Zeitpunkt eingelegte Rechtsmittel nach § 49a GKG a. F. und nicht nach § 49 GKG.mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 3 Das Problem

Bei einer Nichtzulassungsbeschwerde, die nach dem 1.12.2020 (WEG-Reform) eingelegt worden ist, wird fraglich, ob nach § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG bereits der neue § 49 GKG anwendbar ist.mehr

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zfs 12/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die Sach- und Rechtslage Die Entscheidung des BGH klärt eine in letzter Zeit immer häufiger auftretende Frage aus dem Bereich der Kostenerstattung. Vielfach beauftragen größere Unternehmen mit ihrer Prozessvertretung Spezialanwälte, die für sie bundesweit in jedem Gerichtsverfahren tätig sind. Dabei müssen diese Rechtsanwälte, wie der Fall des BGH zeigt, ihre Kanzlei nicht no...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. 1. Folgen der Aufhebung der Bestellung Der Rechtsanwalt ist im Vertrauen auf die durch das AG erfolgte Beiordnung tätig geworden. Damit waren die Gebühren Nrn. 4100, 4106 VV entstanden. Sie fallen dann später nicht wieder dadurch weg, dass die Pflichtverteidigerbestellung aufgehoben wird (so auch LG Kaiserslautern RVGreport 2019, 135 = JurBüro ...mehr

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AGS 12/2021, Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG

Herausgegeben von Norbert Schneider und Joachim Volpert. 9. Aufl., 2021. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 3.180 S., 169,00 EUR Die nunmehr erschienene 9. Aufl. des in der Praxis beliebten RVG-Kommentars berücksichtigt die vielfältigen Gesetzesänderungen in der letzten Zeit, die Einfluss auf das anwaltliche Gebührenrecht haben. Ferner sind seit dem Erscheinen der Vorauflage unzäh...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Entsprechend § 48 Abs. 5 WEG sei noch § 49a GKG a. F. anwendbar. § 48 Abs. 5 WEG verdränge die (allgemeine) Übergangsvorschrift des § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG, wonach in der Rechtsmittelinstanz neues Recht anwendbar ist. Hierfür spreche zum einen der Wortlaut des § 49 GKG. Zum anderen entspreche nur diese Sichtweise dem Willen des Gesetzgebers. Dieser...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche GKG-Bestimmung in einem Altverfahren anwendbar ist, bei dem das Rechtsmittel ab dem 1.12.2020 (WEG-Reform) eingelegt wird. Von der Antwort ist abhängig, wie man den Gebührenstreitwert ermittelt. Die Übergangsbestimmungen In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden ...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / a) Gesetzliche Vergütung

Im Kostenfestsetzungsverfahren wird gem. § 464b StPO insbesondere über die Erstattung der Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts entschieden, den die jeweilige Partei mit ihrer Verteidigung bzw. Vertretung beauftragt hat. Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO werden nur die gesetzlichen Gebühren und Auslagen erstattet, also die im RVG geregelten Gebühren und Auslag...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / II. Anwendung der "Toleranzrechtsprechung"

Nach Auffassung des AG war die Klägerin im Rahmen der Gebührenbestimmung gem. § 14 RVG nicht zum Ansatz der Mittelgebühren berechtigt. Der Ansatz der Klägerin sei mithin unbillig und damit unverbindlich; zutreffend habe die Rechtsschutzversicherung der Beklagten lediglich unterhalb der Mittelgebühr liegende Gebühren angesetzt. Zu Recht gehe die Beklagte davon aus, dass bezüg...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Verteidiger der Angeklagten in einem Verfahren, in dem der Angeklagten gemeinschaftlicher versuchter Diebstahl vorgeworfen worden ist. Die Angeklagte ist vom AG freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Freispruch der drei Angeklagten Berufung eingelegt. Das LG hat daraufhin zunächst Berufungshauptverhandlungstermin auf den 28.11.2019 be...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / a) Pro Erstattungsfähigkeit

Für die Erstattungsfähigkeit der Kosten des sich selbst verteidigenden Rechtsanwalts spricht, dass § 464b Abs. 2 Nr. 2 StPO auf § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO verweist. Nach dieser Bestimmung sind dem in eigener Sache tätigen Rechtsanwalt die Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Die Befürw...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Terminsgebühr Die Änderung der Rspr. des LG zur Erstattung der Terminsgebühr Nr. 4126 VV für den Hauptverhandlungstermin, der wegen unentschuldigten Ausbleibens der Angeklagten nicht stattgefunden hat, ist zu begrüßen. Denn das entspricht jetzt dem Grundsatz, dass der Rechtspfleger an eine rechtkräftige Kostengrundentscheidung gebunden ist, so lange sie nicht nichtig bzw. ...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / II. Verfahrensgebühr nach Nr. 4124 VV

Der Verteidiger hat für die Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV die Festsetzung eines Betrages von 560,00 EUR beantragt. Das AG hatte die Mittelgebühr (nach altem Recht) i.H.v. 320,00 EUR festgesetzt. Das hat das LG nicht beanstandet. Auf der Grundlage der h.M. zu den Maßstäben des § 14 Abs. 1 RVG und zur Unbilligkeit der anwaltlichen Gebührenbestimmung, wenn sie die sog. Toleranzgr...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Kreativ, aber m.E. falsch, und zwar in doppelter Hinsicht. 1. Anwendung der Toleranzgrenze Die vom AG vertretene Ansicht, die Entscheidung des VIII. Zivilsenats des BGH vom 11.7.2012 (VIII ZR 323/11, AGS 2012, 373 = RVGreport 2012, 375) gebe die Möglichkeit, auch im sog. "20-%-Toleranzbereich" in die gem. § 14 Abs. 1 RVG vorgenommene Gebührenbemessung des Rechtsanwalts einzugr...mehr

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AGS 12/2021, Anrechnung meh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Ungekürzte Anrechnung war umstritten Das SG hat sich leider nicht mit der Frage auseinandergesetzt, dass die Rspr. des BGH höchst umstritten war. Gegenteilig entschieden hatte das OLG Koblenz (AGS 2009, 167). Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit war anders verfahren (OVG NRW AGS 2017, 497). Danach war bereits nach altem Recht eine Kürzung vorzunehmen. In analoger Anwendung ...mehr

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AGS 12/2021, Streitwert bei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bewertung durch den BGH Die Bewertung des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs, den auf dem Grundstück des Beklagten errichteten Carport zu beseitigen (Klageantrag zu 5.), entspricht der ständigen Rspr. des BGH. Sicherlich ist es auch sachgerecht, mangels jeglicher Anhaltspunkte für eine Wertminderung des Grundstücks oder für die Ermittlung der Kosten, die dem Kläger dur...mehr

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AGS 12/2021, Nicht auf frei... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Beim ersten Lesen wird sich mancher Leser fragen: Was soll diese Entscheidung des BGH in einer gebührenrechtlichen Zeitschrift? Ist die Berichterstattung ein Versehen oder vielleicht doch mit Absicht und zu Recht erfolgt? Nun, es ist kein Versehen, sondern wir berichten bewusst über diese Entscheidung, obwohl der BGH keine gebührenrechtliche Problematik behandelt hat, son...mehr

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AGS 12/2021, Beratungshilfe... / VII. Vorlage des Original-Berechtigungsscheines bei Vergütung

Bei der Antragstellung der Vergütung regelt nämlich das BerHG selbst keine Vergütungsdetails, sondern nur den Anspruch auf Vergütung als solche, während ansonsten die Vergütung nach RVG läuft. Über den Verweis in § 5 BerHG bestand also eine Anwendbarkeit des § 130a ZPO auch unzweifelhaft bereits vor dem 1.8.2021. So sah es zuletzt auch unzweifelhaft das OLG Saarbrücken.[28] A...mehr

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AGS 12/2021, Gebührenrechtl... / Leitsatz

Die Aufhebung des Beschlusses über die Pflichtverteidigerbestellung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf bereits entstandenen Gebühren. AG Osnabrück, Beschl. v. 11.10.2021 – 202 Ds (211 Js 11318/21) 235/21mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwältin, hatte die Beklagte in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren vertreten. Sie nimmt ihren Mandanten auf restliche Gebühren i.H.v. 188,79 EUR in Anspruch. Dieser bzw. seine Rechtsschutzversicherung hatte eine Gebührenrechnung der Klägerin nur teilweise ausgeglichen. Die Rechtsanwältin hatte jeweils die Mittelgebühr zugrunde gelegt. ...mehr