Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist zutreffend. Der Terminsvertreter des Pflichtverteidigers ist voller Verteidiger, sodass ihm auch alle Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV zustehen. Zur Begründung wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die Gründe der vom OLG angeführten Rspr. und Lit. verwiesen. 2. Zur Verfahrensgebühr hätte das OLG i.Ü. nicht so viel ausführen müssen. Denn die Verf...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren im se... / Leitsatz

Im selbstständigen Einziehungsverfahren entstehen für den Rechtsbeistand des Betroffenen analog zum Verteidiger neben der Einziehungsgebühr gem. Nr. 4142 VV ggf. auch Verfahrens- und Terminsgebühren. Eine Grundgebühr steht dem Bevollmächtigten, der den Betroffenen bereits im Strafverfahren vertreten hat, nicht (mehr) zu. Sie entsteht nur dann, wenn der Bevollmächtigte nicht b...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Höhe einer Pauschgebühr nach § 51 RVG. Dem Angeklagten war Rechtsanwalt RA 2 als Pflichtverteidiger beigeordnet. Außerdem hatte RA 1 beantragt, als (zweiter) Pflichtverteidiger für den damaligen Angeklagten beigeordnet zu werden, was das LG und das OLG aber abgelehnt hatten. Bereits in Vorbereitung der am 2.12.2015 begonnenen Hauptverhandlung wurde er ...mehr

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AGS 09/2021, Abgeltungsbere... / II. Abgeltungsbereich der Gebühr

Das KG führt aus: Die Gebühr nach Nr. 4142 VV entstehe nur, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene Tätigkeit für den Beschuldigten ausübe (vgl. BGH RVGreport 2019, 102 = RVGprofessionell 2019, 58 = StRR Sonderausgabe 7/2019, 19) und sich dadurch für das – oft besonders wertvolle – Eigentum des Mandanten einsetzt (vgl. KG AGS 2009, 224 ...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren des a... / II. Terminsvertreter erhält auch Grundgebühr und Verfahrensgebühr

Das OLG ist bei der Bewilligung der Pauschgebühr davon ausgegangen, dass der an 33 Terminstagen dem ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger/Terminsvertreter beigeordnete Rechtsanwalt RA 1 nicht ausschließlich einen Anspruch auf die Terminsgebühren hat. Es sei in Rspr. und Lit. umstritten, ob der wegen der Abwesenheit des verhinderten Pflichtverteidigers für einen Haupt...mehr

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AGS 09/2021, Gebühren im se... / I. Sachverhalt

Mit Beschl. v. 19.6.2014 ordnete das AG Bremen im Ermittlungsverfahren 310 Js 24210/14 wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls die Durchsuchung der Wohnung des dortigen Beschuldigten T.T. D., des Sohnes der Betroffenen zu 1. und 2., in der M. 42 in Bremen an. Im Haus M. 42 wohnten zu diesem Zeitpunkt neben T.T. D. und weiteren Familienangehörigen auch dessen Eltern...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 1. § 15a Abs. 1 RVG

§ 15a Abs. 1 RVG regelt die Anrechnung im Innenverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und dem Auftraggeber. Für den Fall einer Anrechnung einer Gebühr auf eine andere kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag beider Gebühren. Beide Gebührenansprüche bleiben grds. unangetastet erhalten. Es können a...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 3. § 15a Abs. 3 RVG

Die bisher in § 15a Abs. 2 RVG a.F. enthaltene Regelung ist aus systematischen Gründen zu Abs. 3 verschoben worden und betrifft die Wirkung der Anrechnung im Verhältnis zu Dritten, welche zur Erstattung verpflichtet sind. Wie ausgeführt, lässt die Anrechnung selbst den Bestand der einzelnen Gebührenansprüche bereits im Innenverhältnis unberührt, sodass diese sich auch im Verh...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 2. § 15a Abs. 2 RVG – Neufassung zum 1.1.2021 (KostRÄG)

Die Regelung des § 15a Abs. 2 RVG ist mit dem KostRÄG 2021 neu eingeführt worden und betrifft weiterhin das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt. In der Rspr. war teilweise umstritten, wie eine Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine einzige weitere Gebühr zu erfolgen hat. War der Rechtsanwalt für seine Mandantin nicht nur im streitigen Verfahren sondern auch i...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Am 26.10.2020 erfolgte die Festnahme des international zur Festnahme ausgeschriebenen rumänischen Verfolgten zum Zwecke der Auslieferung von der Bundesrepublik Deutschland nach Rumänien. Das AG – Ermittlungsrichter – ordnete dem Verfolgten die Rechtsanwältin H. als Pflichtbeiständin gem. § 40 Abs. 2, 5 IRG bei. Diese war bei der Vernehmung durch den Ermittlungsrichter des AG...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 1. Allgemeines

Das RVG sieht an vielen Stellen eine Anrechnung bestimmter Gebühren vor, um Tätigkeiten, welche bereits ein einem vorgelagerten Verfahrensabschnitt entfaltet und vergütet worden sind, nicht erneut zu honorieren. Durch die Vorbefassung sei die anwaltliche Tätigkeit in der nachfolgenden Angelegenheit verringert und weniger arbeitsintensiv. Es findet also zur Vermeidung einer Do...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / A. Einleitung

Rz. 1 Hinweis Ab 1.1.2023 tritt ein neues Betreuungsrecht in Kraft! Auf wichtige Neuregelungen wird nachfolgend hingewiesen. Durch eine gesetzliche Betreuung (§§ 1896 ff. BGB) entstehen Kosten (Gebühren und Auslagen, z.B.:mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / V. Verfahrenskostenhilfe nur für den Vergleich

Die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG hat aber noch eine weitere Änderung erfahren. Sie gilt nicht nur für Mehrwertvergleiche, sondern auch für die Fälle, in denen der Anwalt nur für den Vergleich beigeordnet wird. Beispiel 5: In einem Unterhaltsverfahren (Verfahrenswert 7.200 EUR) vertritt der Anwalt den Antragsgegner. Das Gericht lehnt die beantragte Verfahrenskostenhilfe ab ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 1. Erstreckung

Lange Zeit war umstritten, welche Gebühren der Anwalt aus der Landeskasse erhält, wenn er für den Mehrwert eines Vergleichs beigeordnet wurde. Während der Gesetzgeber die Streitfrage für das Scheidungsverbundverfahren in § 48 Abs. 3 RVG bereits mit dem Zweiten KostRMoG dahingehend geklärt hatte, dass der Anwalt alle mit der Herbeiführung der Einigung erforderlichen Gebühren ...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VIII. Beratungshilfegebühren

Der Gesetzgeber hat nicht nur die Gebührenbeträge der Wertgebühren angehoben; auch die Festgebühren im Rahmen der Beratungshilfe sind angehoben worden. Die Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV RVG) selbst bleibt mit 15 EUR unverändert. Die übrigen Gebühren werden wie folgt angehoben:mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / 4. Zusammentreffen mehrerer Geschäftsgebühren

Sind mehrere Gebühren entstanden, ist für die Anrechnung die zuletzt entstandene Gebühr maßgebend (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV). Sofern also eine Tätigkeit im Antragsverfahren vorausgegangen ist, für welche eine weitere Geschäftsgebühr verdient wurde, ist diese erst entstandene Geschäftsgebühr aus dem Antragsverfahren für die Anrechnung im streitigen Verfahren unbeachtlich.mehr

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AGS 09/2021, Kostenforderun... / I. Sachverhalt

Der BGH hatte mit Beschl. v. 4.7.2019 auf die Revision des Verurteilten ein Urteil des LG Halle (Saale) mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen. Im zweiten Rechtsgang hat das LG den Verurteilten dann rechtskräftig zu einer zur Bewährung aus...mehr

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zfs 09/2021, Anspruch eines... / 2 Aus den Gründen:

… "Die Beschwerde des Beteiligten gegen den angefochtenen Beschluss, mit dem es das Landgericht abgelehnt hat, festzustellen, dass die Klägerin die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen hat, ist nach § 4 Abs. 3 JVEG zulässig. Sie war gemäß § 4 Abs. 7 JVEG durch den Einzelrichter zu entscheiden." Die Beschwerde kann jedoch in der Sache keinen Erfolg haben. Das ...mehr

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AGS 09/2021, Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühren im Sozialrecht

Von Dipl.-RPfleger Julian Dahn, und Dipl.-RPfleger Thomas Schmidt. 3. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag. 472 S., 44,00 EUR Pünktlich zum Inkrafttreten des KostRÄG 2021 ist die Neuauflage dieses Werks erschienen. Wie schon in den Vorauflagen orientiert sich das Werk an den Bedürfnissen der Praxis und zeigt alle Streitfragen auf, die auch durch das KostRÄG 2021 zum Teil nach ...mehr

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AGS 09/2021, Abgeltungsbere... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die (Haupt-)Begründung der Entscheidung ist m.E. falsch, das Ergebnis jedoch wohl zutreffend. 1. Die Ausführungen des KG zum Abgeltungsbereich der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV sind im Ergebnis nicht zutreffend. Zutreffend ist allerdings der Ansatz des KG, wonach die zusätzliche Verfahrensgebühr eine gerichtliche Tätigkeit nicht voraussetzt, sondern auch (nur) Bes...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / III. Neuregelung der §§ 73 ff. StGB

Das LG hat das Entstehen der vom Verteidiger geltend gemachten zusätzlichen Gebühr Nr. 4142 VV bejaht. Das Urteil des AG sei am 27.10.2020 ergangen. Bezogen auf die in Rede stehende Frage, ob in dem Verfahren eine Einziehungsentscheidung hätte getroffen werden können, seien daher gem. Art. 316h S. 1 EGStGB die §§ 73 ff. StGB i.d.F. des Gesetzes zur Reform der strafrechtliche...mehr

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ZErb 09/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bornewasser/Klinger, Erben und Vererben, Vorsorge, Testament und E...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / Leitsatz

In strafprozessualen Kostenfestsetzungsverfahren besteht eine Abhilfemöglichkeit nicht. Ein gleichwohl erlassener Nichtabhilfebeschluss ist im Hinblick hierauf (deklaratorisch) aufzuheben. Im zeitlichen Anwendungsbereich der §§ 73 ff. StGB i.d.F. des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl I, 872) kommt es auf den Strafcharakter der (...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 5. Zusammengerechnete Werte

Berechnen sich die Gebühren aus zusammengerechneten Werten und gilt für einen Wert noch das bisherige Recht, dann gilt insgesamt das bisherige Recht (§ 60 Abs. 2 RVG). Bedeutung hat dies nur für die Verbindung von Verfahren, wozu auch die Aufnahme einer bisher selbstständigen Familiensache in den Verbund gehört. In allen anderen Fällen greift ohnehin schon § 60 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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AGS 09/2021, Grundgebühr im... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Abgrenzung der Verfahrensgebühr von der Grundgebühr Nr. 6200 VV ist m.E. zutreffend. Es folgt m.E. schon aus Stellung der Grundgebühr in Teil 6 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 des Teil 6 VV – Allgemeine Gebühren –, dass die Grundgebühr nur einmal im gesamten Disziplinarverfahren entstehen kann (vgl. i.Ü. auch Burhoff/Volpert/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., ...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine weitere falsche Entscheidung für den Chor derjenigen, die für die Anhörung des Verfolgten im Auslieferungsverfahren in einem Termin beim AG die Terminsgebühr Nr. 6102 VV nicht gewähren. Zutreffend an dieser Entscheidung ist allein, dass alle OLG es falsch machen, inzwischen leider auch das OLG Jena, das gerade erst seine zutreffende bis dahin a.A. aufgegeben hat (OLG...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller begehrten in einem Verfahren vor dem SG Frankfurt/Main Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während dieses Verfahrens beantragten sie Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Das SG Frankfurt/Main sprach den Antragstellern durch Beschl. v. 12.4.2017 Leistungen nach dem AsylbLG für rund zw...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / B. Gerichtskosten

Rz. 3 Die Gerichtskosten und Auslagen in Betreuungsverfahren werden nach dem GNotKG und seinen Anlagen 1 (Kostenverzeichnis – KV GNotKG) und 2 festgestellt. Zu den Auslagen des Gerichts (§ 14 GNotKG) gehören insbesondere die Honorare des Sachverständigen[2] und des Verfahrenspflegers, aber auch Zeugenentschädigungen und Reisekosten, z.B. des Richters anlässlich der persönlich...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den früheren Angeklagten ein Ermittlungsverfahren wegen Bandendiebstahls geführt. Der Rechtsanwalt war dem ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Mit der Anklageschrift wurde dem Angeklagten ein Einbruch in eine Tankstelle und die Entwendung von Tabakwaren im Wert von ca. 7.200,00 EUR zur Last gelegt. In der Anklage...mehr

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AGS 09/2021, Anrechnung der... / IV. Vergütungsfestsetzungsverfahren (PKH)

Geklärt ist nun auch die Frage, ob § 15a Abs. 3 RVG im Verhältnis gegenüber der Staats- bzw. Landeskasse Anwendung finden soll. Die Staats-/Landeskasse ist kein Dritter i.S.d. Vorschrift, da diese nach § 45 Abs. 1 S. 1 RVG an die Stelle des zahlungspflichtigen Mandanten tritt und Gebührenschuldner des Rechtsanwalts wird. Durch die Bewilligung von PKH wird die Staats-/Landeska...mehr

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AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / II. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 48 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse ausschließlich nach den Beschlüssen, durch die die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Das Hess. LSG weist darauf hin, dass diese Beiordnung die Tätigkeit als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigte...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / VII. Anrechnung der Wahlanwaltsgeschäftsgebühr

Höchst umstritten war, wie eine Wahlanwaltsgeschäftsgebühr anzurechnen ist, wenn der Anwalt im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren beigeordnet wird. Es stellte sich dann das Problem, dass der Anwalt außergerichtlich eine Gebühr nach der Wahlanwaltstabelle erhielt, während er im gerichtlichen Verfahren nur noch die Gebühren nach der VKH-Tabelle des § 49 RVG verdiente. Hier ...mehr

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zfs 09/2021, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

… "I." [3] Nach Auffassung des Berufungsgerichts hat der Kläger nicht schlüssig dargetan, seinen Prozessbevollmächtigten zunächst lediglich mit seiner außergerichtlichen Vertretung beauftragt oder ihm einen nur bedingten Prozessauftrag erteilt zu haben. Das Aufforderungsschreiben vom 13.11.2018, in dem darauf hingewiesen werde, dass Klage erhoben werde, falls innerhalb gesetz...mehr

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AGS 09/2021, Grundgebühr im... / II. Grundgebühr/Verfahrensgebühr

Nach Ansicht des VG ist das dem Kostenfestsetzungsantrag zugrunde liegende disziplinargerichtliche Antragsverfahren gem. § 63 BDG VG 8pp., um das es hier ausschließlich gehe, wie das Verfahren gem. § 62 BDG (Antrag auf Fristsetzung) ein im Rahmen des Disziplinarverfahrens "besonderes" gerichtliches Verfahren (vgl. die amtliche Überschrift zu Kapitel 2, Abschnitt 2 des BDG – ...mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / II. Keine Einzeltätigkeit

Nach Auffassung des LG war die auf den Termin, in dem der Haftbefehl erlassen worden ist, beschränkte Beiordnung zwar – nach dem seit 13.12.2019 geltenden neuen Recht der Pflichtverteidigung – rechtswidrig, weil die § 140 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 143 StPO eine Pflichtverteidigerbestellung für das gesamte Verfahren vorsehen, die mit rechtskräftigem Ab...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 5. Kosten für die Verwaltung des Nachlasses

Rz. 143 Kosten für die Verwaltung (und Verwertung) des Nachlasses sind nicht abzugsfähig, § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG. Dabei handelt es sich z.B. um Kosten des Testamentsvollstreckers, soweit sie sich auf die Nachlassverwaltung beziehen, sowie Steuerberatungs- und Rechtsberatungskosten, die in einem sich an die Erbschaftsteuer-Festsetzung anschließenden Rechtsbehelfs- oder...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / 1. Überblick

Auch die Regelungen zum Übergangsrecht in § 60 RVG sind neu gefasst worden. Diese Änderungen sind sogar früher (30.12.2020) in Kraft getreten als die übrigen Änderungen durch das KostRÄG 2021. Damit sollte bezweckt werden, dass in Übergangsfällen des KostRÄG 2021 bereits die neue Übergangsvorschrift des § 60 RVG anzuwenden ist. Entfallen mit der Neufassung auch die bisherige ...mehr

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AGS 09/2021, Fragen und Lös... / I. Grundzüge der Kostenerstattung

Nach dem über § 46 Abs. 2 ArbGG geltenden § 91 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 ZPO sind auch in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten die Anwaltskosten grds. erstattungsfähig. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG schließt jedoch im erstinstanzlichen Urteilsverfahren die Erstattungspflicht dahin ein, dass für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3 GrStG)

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Gemeinden haben gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 GrStG die Möglichkeit, die Grundsteuerfestsetzung für Steuerpflichtige, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu zahlen haben, durch öffentliche Bekanntmachung anstelle eines (individuellen) Steuerbescheids festzusetzen. Am Tag der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner gemäß § 27 Abs....mehr

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AGS 09/2021, Pflichtverteid... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Das LG setzt mit der Entscheidung seine Rspr. zum alten Recht der Pflichtverteidigung fort (LG Magdeburg RVGreport 2018, 257 = StRR 5/2018, 24 = StraFo 2018, 314 = AGS 2018, 341). Das LG hat schon zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, 2128) die zutreffen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kosten des Verfahrens

Rn. 29 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 In Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Nr. 1 GNotKG werden die Gebühren für die gerichtliche Entscheidung über abschließende Feststellungen des Sonderprüfers nach dem GNotKG erhoben. Gemäß § 79 abs. 1 Satz 1 GNotKG kann eine Geschäftswertfestsetzung für Rechtsmittel von Amts wegen erfolgen. Für ein von der Gesellschaft eingeleitetes Verfahren träg...mehr

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AGS 09/2021, Onderka/Pießkalla, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

Von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla, LL.M.Eur. 6. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag. 248 S., 45,00 EUR Auch die Anwaltsgebühren in Verkehrssachen sind aus Anlass des KostRÄG 2021 neu aufgelegt worden. Frau Dr. Onderka, die die ersten fünf Auflagen betreut hat, hat die weitere Bearbeitung Herrn Dr. Pießkalla übertragen. Das Konzept des Werkes ist beibehalten worden. Die D...mehr

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zfs 09/2021, Übergang des E... / Sachverhalt

Die Kl. ist der Rechtsschutzversicherer der Eheleute K. Die VN mandatierten die Bekl. zu 1, eine Rechtsanwaltssozietät, für die der Bekl. zu 2 tätig wurde, mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Bank. Die Kl. lehnte zunächst die Erteilung einer Deckungszusage ab, erteilte diese dann aber nur für das Klageverfahren in erster Instanz und verweigerte sie für die außer...mehr

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AGS 09/2021, Fragen und Lös... / II. Besonderheiten beim Streithelfer

§ 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG erwähnt allerdings nur die obsiegende Partei. Das LAG Berlin-Brandenburg[6] wendet diese Vorschrift jedoch entsprechend auf den Streithelfer an. Folgt man dieser Ansicht, so sind die gesamten Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Streithelfers S nicht erstattungsfähig. Indem S seinen Prozessbevollmächtigten bestellt hat, hat er jedoch e...mehr

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FF 09/2021, Die Änderungen ... / XI. Einigungsgebühr bei Beratung

Strittig war, ob im Rahmen der Beratung auch eine Einigungsgebühr anfallen kann. Die Rechtsprechung hat dies bisher zu Recht bejaht.[8] In der Kommentarliteratur wurde dies zum Teil verneint. Grund für diese Streitfrage war die bisherige Formulierung der Vorbem. 1 VV RVG, wonach die Einigungsgebühr nur neben den Gebühren aus den anderen Teilen des Vergütungsverzeichnisses an...mehr

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zfs 09/2021, Zulässigkeit d... / Leitsatz

1. Die Zahlung der mit der Erinnerung angefochtenen gerichtlichen Gebühr steht der Zulässigkeit der Erinnerung nicht entgegen. Diese kann auch mit dem Ziel der Rückerstattung der gezahlten Gebühr eingelegt werden. 2. Im Erinnerungsverfahren gegen den Gerichtskostenansatz findet eine Überprüfung der gerichtlichen Entscheidung in der Hauptsache nicht statt (Leitsatz der Schrift...mehr

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AGS 09/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313 In seinem Beitrag erörtert der Autor die Änderungen im RVG, die durch das in der Überschrift genannte Gesetz mit Wirkung zum 1.10.2021 eingeführt worden sind. Diese Änderungen haben ihre Grundlage in der Absicht des ...mehr

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zfs 09/2021, Zulässigkeit d... / 2 Aus den Gründen:

… "II." [2] 1. Das Schreiben des Klägers ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG auszulegen. [3] 2. Zur Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz ist gemäß §§ 1 Abs. 5, 66 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 GKG auch beim BGH grundsätzlich der Einzelrichter berufen (BGH, Beschl. v. 23.4.2015 – I ZB 73/14, MDR 2015, 724; vom 8.6.2015 – IX ZB 5...mehr

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AGS 09/2021, Zusätzliche Ve... / IV. Beratende anwaltliche Tätigkeit

Weiter umstritten sei – so das LG –, welche anwaltliche Tätigkeit zum Anfall der Gebühr Nr. 4142 VV führe. Nach der (zutreffenden) ganz h.M. genüge für die Gebührenentstehung jede Tätigkeit des Rechtsanwalts, die dieser im Zusammenhang mit der Einziehung erbringt. Danach werde entgegen der in dem angegriffenen Beschluss vertretenen Auffassung die Gebühr bereits durch die auß...mehr

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AGS 09/2021, Terminsgebühr ... / III. Argumente

1. Wortlaut der Nr. 6102 VV Nach dem Wortlaut der Nr. 6102 VV entstehe in Auslieferungssachen im gerichtlichen Verfahren je Verhandlungstag eine Terminsgebühr. Da das IRG den Begriff "Verhandlung" ausschließlich in Vorschriften verwendet, die das Verfahren vor OLG betreffen, wie z.B. §§ 30 Abs. 3, 31 sowie § 33 Abs. 3 IRG, nicht aber in denen, die die Termine vor dem Amtsgeri...mehr