Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gegenüberstellung der verdienten Gebühren – Umfang des Verlustes

Rz. 20 Soweit Gebühren oder Auslagen doppelt angefallen sind, muss der erste Anwalt bei einem von ihm verschuldeten Anwaltswechsel immer zurückstehen.[30] Das gilt allerdings nur für Gebühren und Auslagen, die ohne Anwaltswechsel lediglich einmal hätten anfallen können (vgl. § 15 Abs. 2). Hätten sie indes auch dann nebeneinander Bestand, wenn es bei der ersten Beiordnung geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIV. Wiederaufnahmeverfahren und wiederaufgenommenes Verfahren, wenn sich die Gebühren nach VV Teil 4 oder Teil 5 richten (Nr. 13)

Rz. 56 Mit dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG ist die frühere Nr. 12 zur Nr. 13 aufgerückt, ohne dass damit inhaltliche Änderungen verbunden sind. Auf ältere Rechtsprechung zu dieser Nr. kann daher zurückgegriffen werden. Rz. 57 Nr. 13 betrifft das förmliche Wiederaufnahmeverfahren in Strafsachen nach den §§ 359 ff. StPO und in Bußgeldsachen nach § 85 OWiG i.V.m. den §§ 359 ff...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren

Rz. 46 Die Höhe der Geschäfts- und Verfahrensgebühren nach VV 4136 bis 4139 richtet sich nach den Verfahrensgebühren für den ersten Rechtszug, also nach den Verfahrensgebühren aus Unterabschnitt 3 (VV 4106, 4112, 4118). Hier ist also zunächst einmal nach der Zuständigkeit des Gerichts zu differenzieren. Der Gebührenrahmen bestimmt sich nach der Ordnung desjenigen Gerichts, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühren und Auslagen

Rz. 338 In § 19 Abs. 2 S. 5 BRAGO hieß es, dass der Anwalt im Verfahren über den Antrag keine Gebühr erhält. Diese Vorschrift war zum Teil sinnlos, zum Teil falsch und ist nunmehr aufgehoben worden. Soweit der Anwalt sich im Festsetzungsverfahren selbst vertritt, kann selbstverständlich keine Gebühr entstehen, da der Anwalt mit sich selbst keinen Anwaltsvertrag schließen kan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

Rz. 164 Betrifft die Beschwerde die Hauptsacheentscheidung des Aussetzungs- oder Anordnungsverfahrens, erhält der Anwalt die Gebühren der VV 3206 ff. Rz. 165 Der Anwalt erhält also zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach VV 3206 in Höhe von 1,6, die sich im Falle einer vorzeitigen Erledigung auf 1,1 ermäßigt (VV 3207). Bei mehreren Auftraggebern ist die Gebühr nach VV 1008...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Zusätzliche Gebühren nach VV 4141–4146, 5115, 5116 und 6216

Rz. 92 Die zusätzlichen Gebühren in VV 4142, 4143, 4144, 4145, 4146 und 5116 sind als Verfahrensgebühren ausgestaltet, sodass VV 1008 anwendbar ist (vgl. VV 4142 Rdn 27).[221] Rz. 93 Die Befriedungsgebühr nach VV 4141 erhöht sich dagegen nicht nach VV 1008. Das wird durch Abs. 3 S. 3 der Anm. zu VV 4141 ausdrücklich ausgeschlossen.[222] Für die Befriedungsgebühren VV 5115 und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren und Auslagen

Rz. 16 Ausgangspunkt der Betrachtung, inwieweit dem ersten Anwalt bereits verdiente Gebühren nachträglich wieder entzogen werden, ist die Gebührenforderung des neu beigeordneten Anwalts. Denn nur soweit die Gebührentatbestände deckungsgleich sind, verliert der erste Anwalt seinen Anspruch. Dabei ist der Begriff der Gebühr untechnisch zu verstehen. Nach dem Sinn und Zweck der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im dritten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Rz. 22 Im schiedsrichterlichen Verfahren kann es auch zu einem dritten Rechtszug kommen, wenn die Parteien durch Schiedsabrede oder Schiedsklausel eine dritte Instanz vereinbart haben. Im dritten Rechtszug kann der Anwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3206 mit einem Gebührensatz von 1,6 erhalten; Im Falle der vorzeitigen Beendigung reduziert sich dieser Gebührensatz gemäß V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren für Einzeltätigkeiten, VV 3400 ff.

Rz. 19 Ist der Anwalt nicht zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellt und beschränkt sich der Auftrag auf eine Einzeltätigkeit in Verfahren vor dem FG, fallen die Verfahrensgebühren nach VV 3400 ff. an. Eine Terminsgebühr kann nach VV Vorb. 3.4 Abs. 1 nur dann entstehen, wenn dies ausdrücklich bestimmt ist (VV 3402 i.V.m. 3401).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

Rz. 28 Der beigeordnete Rechtsanwalt erhält seine Gebühren wie auch in den übrigen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz aus VV Teil 3. Soweit er den Vertretenen in Anspruch nehmen kann, gelten die Gebührenbeträge des § 13. Die ermäßigten Gebührenbeträge des § 49 gelten nur bei Abrechnung gegenüber der Staatskasse.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gebühren im zweiten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1

Rz. 35 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt im zweiten Rechtszug eines Verfahrens vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG, soweit ein solches vorgesehen ist, eine 1,6 Verfahrensgebühr. Nach VV 3202 kann er unter den vorgenannten Voraussetzungen daneben auch eine 1,2 Terminsgebühr erhalten. Endigt der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3201 eine 1...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Höhe der Gebühren

Rz. 69 Die Gebühren nach VV 6302, 6303 sind geringer als die nach VV 6300, 6301. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 22 EUR bis 330 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 176 EUR. Rz. 70 Der gerichtlich beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. jeweils 141 EUR, wobei auch hier die Erhöhung bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008 zu beachten ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren

Rz. 16 Legt der Rechtsanwalt gem. § 22b WBO Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde durch das Truppendienstgericht ein, richten sich die Gebühren für die Nichtzulassungsbeschwerde ebenfalls nach VV 6402, 6403. Nach § 17 Nr. 9 bilden das erfolgreiche Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 22b WBO) einerseits und das Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Sonstige Gebühren

Rz. 9 Wegen der Art der Verfahren kommt eine Einigungsgebühr gemäß VV 1000 in den angeführten Beschwerdeverfahren nicht in Betracht. Hingegen kann eine Erledigungsgebühr gemäß VV 1002 entstehen (vgl. VV 1002 Rdn 6 ff.). Entsprechende Anwendung finden u.a. folgende Vorschriften:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 32 Nach VV Teil 3 Abschnitt 1 und 2 können die nachfolgend abschließend, aber aufgrund der weiterführenden Erläuterungen zum Vergütungsverzeichnis, auf welche verwiesen wird, nicht umfassend dargestellten Gebühren in dem außergerichtlichen Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG entstehen. a) Gebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1 Rz. 33 Nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im dritten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2

Rz. 36 Sieht der Schiedsvertrag sogar einen dritten Rechtszug vor, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3206 in diesem dritten Rechtszug vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ArbGG eine 1,6 Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1 Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach VV 3210 erhält der Recht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Gebühren

Rz. 51 Aufgrund der Verweisung in Abs. 2 S. 3 ergibt sich, dass in den vorgenannten Eilverfahren der Rechtsanwalt die im ersten Rechtszug bestimmten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält. Dies ist systemwidrig, da er in der Hauptsache niemals die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 erhält, sondern entweder die Gebühr nach VV 2300 im Verfahren vor der Vergabekammer oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erfasste Gebühren

Rz. 19 Hinsichtlich der Anrechnung der Beratungsgebühr nach Anm. Abs. 2 gilt Folgendes: Schließt sich der Beratung eine nachfolgende anwaltliche Tätigkeit an, ist die Beratungsgebühr nach VV 2501 – im Gegensatz zur Gebühr der VV 2503 – nicht nur zur Hälfte, sondern in voller Höhe (35 EUR) anzurechnen. Insbesondere hat eine Anrechnung auf die Gebühr nach VV 2503, auf Gebühren...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / ee) Die Höhe der Gebühren

Rz. 272 Zum Teil wird die Auffassung vertreten, die Gebühren seien im Rahmen des § 14 Abs. 1 grundsätzlich geringer anzusetzen, da das einstweilige Anordnungsverfahren eine geringere Bedeutung habe (keine endgültige Klärung) und dass in diesem Verfahren Vorkenntnisse aus dem Hauptsacheverfahren verwertet werden können. Diese pauschale Bemessung ist jedoch unzutreffend. Die e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren

Rz. 32 Wird der Anwalt beauftragt, gegen die Kostenfestsetzung vorzugehen oder vertritt er den Auftraggeber in einem von der Gegenseite eingeleiteten Verfahren, so erhält er eine gesonderte Vergütung (§ 18 Abs. 1 Nr. 3). Insoweit ist in § 18 Abs. 1 Nr. 3 jetzt klargestellt, dass Erinnerungen in der Kostenfestsetzung immer eigene Angelegenheiten darstellen, auch wenn keine En...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren

Rz. 36 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden in Nr. 7 nicht geregelt. Die Gebühren im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO sowie im Verfahren auf deren Abänderung oder Aufhebung gem. § 1041 Abs. 3 ZPO richten sich nach VV 3327 (0,75 Verfahrensgebühr) und VV 3332 (0,5 Terminsgebühr).[15] Im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2, 3 ZPO geht es um die Vornahme einer so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Kappung auf 0,3 Gebühren nach VV 3309 f.

Rz. 2 § 15 Abs. 6 soll gewährleisten, dass ein Anwalt, der nur mit Einzeltätigkeiten (einzelne Handlung oder Tätigkeit, die nach § 19 zum Rechtszug oder zum Verfahren gehört) beauftragt worden ist, keine höheren Gebühren erhält als ein Anwalt, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt worden wäre. Erfasst werden hier diejenigen Fälle, in denen das Gesetz in der Hauptsache ge...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / B. Aufbau der Gebühren

Rz. 8 Die Gebühren des Verteidigers im Berufungsverfahren sind ebenfalls in Unterabschnitt 3 geregelt. Die Gebührentatbestände entsprechen vom Aufbau her dem erstinstanzlichen Verfahren. Im Gegensatz zu den erstinstanzlichen Gebühren sind die Gebühren im Berufungsverfahren jedoch nicht nach verschiedenen Spruchkörpern gegliedert, da die Berufung ohnehin nur vor dem LG stattf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Weitere Gebühren

Rz. 145 Neben der Gebühr nach Anm. zu VV 3400 kann der übersendende Anwalt – ebenso wie der Verkehrsanwalt nach VV 3400 – auch weitere Gebühren erhalten, insbesondere die Gebühren nach VV 3401 und VV 3403 (zur Berechnung der Gesamtvergütung nach § 15 Abs. 6 siehe Rdn 72). Rz. 146 Auch eine Einigungsgebühr ist möglich, kommt in der Praxis allerdings kaum vor. Beispiel: Der übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Sonstige Gebühren

Rz. 23 Unter den Voraussetzungen der VV 1000–1002 kann im Revisionsverfahren auch eine Einigungs-, Aussöhnungs- oder Erledigungsgebühr anfallen. Der Gebührensatz beträgt dann 1,3 (VV 1004). Rz. 24 Wird im Revisionsverfahren ein Verkehrsanwalt beauftragt, so erhält dieser nach VV 3400 die gleiche Gebühr wie der Verfahrensbevollmächtigte, höchstens jedoch eine Gebühr von 1,0. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erhöhungsfähige Gebühren

a) Geschäfts- und Verfahrensgebühr Rz. 79 VV 1008 nennt als zu erhöhende Gebühren ausdrücklich nur die Verfahrensgebühr und die Geschäftsgebühr.[207] Deshalb kommt eine Erhöhung von Terminsgebühren nicht in Betracht.[208] Die im VV ausdrücklich als Geschäfts- oder Verfahrensgebühr bezeichneten Gebühren sind danach ohne Weiteres zu erhöhen bzw. erhöhungsfähig. Das gilt unabhän...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühren im Anordnungsverfahren (§ 20 Abs. 1 ThUG, VV 6300, 6301)

1. Verfahren Rz. 11 Für das Verfahren nach dem ThUG gelten – abgesehen von einigen Besonderheiten – gemäß § 3 ThUG die Verfahrensvorschriften für Unterbringungssachen nach §§ 312 ff. FamFG entsprechend. Eine Vergleichbarkeit ist insbesondere zu den Unterbringungsverfahren nach § 312 Nr. 3 FamFG, der freiheitsentziehenden Unterbringung Volljähriger nach den Landesgesetzen über...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 278 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 6 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3201 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Rz. 7 Dies gilt auch in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO .[2] VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 bestimmt, dass sich die Gebühren in Verf...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / C. Gebühren

I. Überblick Rz. 57 Die Vergütung im Verbundverfahren richtet sich nach VV Teil 3. Es gelten erstinstanzlich die Gebühren der VV 3100 ff., im Beschwerdeverfahren die der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) i.V.m. VV 3200 ff. und im Rechtsbeschwerdeverfahren die der VV Vorb. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. VV 3206 ff. Rz. 58 Hinzu kommen die allgemeinen Gebühren nach VV Teil 1, also ...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr Rz. 41 Nach Anm. Nr. 2 zu VV 3311 erhält der Anwalt im Verteilungsverfahren (§§ 105–145 ZVG) neben der Verfahrensgebühr der Anm. Nr. 1 zu VV 3311 für das Verfahren bis zum Verteilungstermin eine weitere Verfahrensgebühr i.H.v. 0,4. Hiermit abgegolten sind u.a. die Einreichung der Anspruchsberechnung, die Vorbereitung und Wahrnehmung der Verteilungstermine,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 211 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). b) Terminsgebühr, VV 3202 Rz. 212 Fürmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren nach BGB (Abs. 1 S. 2)

1. Fehlen einer Vereinbarung Rz. 87 Die Anwendung der Vorschriften des bürgerlichen Rechts setzt voraus, dass zwischen den Parteien für die anwaltliche Beratung, Begutachtung oder Mediation keine Vereinbarung nach Abs. 1 S. 1 getroffen worden ist (Abs. 1 S. 2). Nachdem die Vorschrift als Auffangtatbestand formuliert und systematisiert wurde, entspricht dem Anwendungsbereich d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gebühren in sonstigen Verfahren (§ 20 Abs. 1 ThUG, VV 6302, 6303)

1. Verfahren auf Verlängerung und Aufhebung Rz. 26 Die Therapieunterbringung darf zunächst für höchstens 18 Monate angeordnet werden (§ 12 Abs. 1 ThUG). Das Ende der Therapieunterbringung ist gemäß § 10 Abs. 2 ThUG in der gerichtlichen Entscheidung zu bestimmen. Soll die Therapieunterbringung über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden, gelten gemäß § 12 Abs. 1 ThUG die Vor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entstandene Gebühren

a) Unterschied zwischen Vorschuss gem. § 9 und gem. § 47 Rz. 9 Der Gebührenvorschussanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts soll diesem speziell für die Zeit zwischen Entstehung und Fälligkeit (§ 8) der Gebühr eine Vergütung zukommen lassen.[8] Erfasst wird die Zeitspanne der Erfüllbarkeit (§ 271 Abs. 2 BGB). Das Vorschussrecht nach § 47 gegen die Staatskasse erstr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr, VV 3510 Rz. 4 Die Verfahrensgebühr entsteht mit dem ersten Betreiben des Geschäfts, das regelmäßig in der Aufnahme der Information liegt. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 1). Daher bleibt es bei dem Gebührensatz von 1,3 auch dann, wenn das Patentamt gemäß § 73 Abs. 3 P...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gebühren bei Erledigung der Hauptsache

(1) Erledigung der Hauptsache vor Antragstellung Rz. 17 Erledigt sich der Auftrag nur hinsichtlich der Hauptsache, bevor der Anwalt eine der in VV 3101 Nr. 1 genannten Tätigkeiten ausgeführt hat, so kann neben der reduzierten Verfahrensgebühr aus dem Wert der Hauptsache die volle Verfahrensgebühr nach dem Wert der Kosten erwachsen.[13] Die Summe der Gebühren darf jedoch nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren

aa) Keine Gebühr nach VV 3500 Rz. 184 Da die Erinnerung nach § 766 ZPO zum Vollstreckungsrechtszug gehört,[172] wird die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren mit der Verfahrensgebühr VV 3309 und ggf. der Terminsgebühr VV 3310 abgegolten.[173] Eine Erhöhung dieser 0,3 Gebühren auf die 0,5 Gebühren nach VV 3500, 3513 findet nicht statt. Frühere anderslautende Rechtsprechung[174] i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Gebühren

1. Angelegenheiten und Gegenstände Rz. 3 Das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren und das nachfolgende Hauptsacheverfahren bilden dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr. 2).[2] Gem. § 23a Abs. 2 werden der gem. § 23a Abs. 1 zu ermittelnde Wert des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens sowie des Verfahrens, für das die Prozesskostenhilfe beantragt worden ist, nicht zusammengerechnet (A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 59 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr VV 3200 zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2.) Bei Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr um 0,3 je weiteren Auftraggeber, sofern derselbe Gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 232 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1. Wegen der Einzel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühren

1. Mehrere Beschwerden a) Besondere Angelegenheiten Rz. 25 Jedes Beschwerdeverfahren in Angelegenheiten nach VV Teil 3 gilt als eigene Angelegenheit i.S.d. §§ 18 Abs. 1 Nr. 3, 17 Nr. 1 (Ausnahme § 16 Nr. 10). Das bedeutet, dass der Anwalt die Verfahrensgebühr nicht nur neben den Gebühren des Ausgangsverfahrens, also als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter neben der Verfah...mehr

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a) Gebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1 Rz. 11 In schiedsrichterlichen Verfahren entstehen Wertgebühren, sodass Teil 3 Abschnitt 1 zunächst nur insoweit anwendbar ist, als sich die Gebührenregelungen nicht auf Betragsrahmengebühren beziehen. Anwendbar sind über § 36 Abs. 1 Nr. 1 daher Die Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 mit einem Gebühr...mehr

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1. Verfahrensgebühr Rz. 249 Bei der Abrechnung nach Wertgebühren bedeutet dies, dass eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach VV 3200 anfällt. Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1. Wegen der Einzelheiten des Begriffs der vorzeitigen Beendigung (vgl. VV 3201 Rdn 1 ff.). Bei der Abrechnung nach Betragsrahmengebühren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebühren

a) Verwaltungsvollstreckung/Verwaltungszwang Rz. 84 In den Verfahren der Verwaltungsvollstreckung und des Verwaltungszwangs entstehen die Gebühren nach VV 3309 f. Das ergibt sich aus VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 und 3. Für die außergerichtliche Tätigkeit im Verwaltungszwangsverfahren erhält der Rechtsanwalt keine Gebühren nach VV Teil 2 (VV 2300 ff.), sondern in entsprechender...mehr

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a) Verfahrens- und Terminsgebühr Rz. 62 Verfahren über die Verlängerung oder Aufhebung einer Freiheitsentziehung nach den §§ 425 und 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329 und 330 FamFG bezeichnet der Gesetzgeber als "sonstige Fälle", in denen der Anwalt die Vergütung nach VV 6302, 6303 erhält. Auch danach wird die Verfahrensgebühr (VV 6302) sowie die Geb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Gebühren

aa) Verfahrensgebühr Rz. 349 Die Verfahrensgebühr VV 3309 entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erteilung des unbedingten Auftrags des Gläubigers, eine Vermögensauskunft einzuholen (VV Vorb. 3 Abs. 2). Denn sie entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Erste Tätigkeit des Rechtsanwalts kann z.B. die Einsicht in das Schuld...mehr

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a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 91 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 92 Das gilt auch dann, wenn der Hauptgegenstand eine Endentscheidung in einer einstweiligen Anordnungssache betrifft. ...mehr

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a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 113 Die Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt für das Einlegen der Beschwerde; diese reduziert sich in den Fällen der vorzeitigen Beendigung nach VV 3201 auf 1,1. b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203 Rz. 114 Für die Wahrnehmung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Termins sowie Besprechungen zur Vermeidung oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebühren

1. Übersicht Rz. 45 Der Anwalt erhält nach VV 3401 eine halbe Verfahrensgebühr sowie nach VV 3402 eine Terminsgebühr (z.B. VV 3104). Daneben kann er u.U. auch eine Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004; VV 1005, 1006 oder eine Erledigungsgebühr nach VV 1002, 1003, 1004; VV 1005, 1006 verdienen (vgl. Rdn 76 ff.). Rz. 46 Wird der Rechtsstreit vom Rechtsmittelgericht zurückver...mehr