Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 14 regelt in Abs. 1, wie der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt, wenn für seine Tätigkeit ein Gebührenrahmen vorgesehen ist. Er selbst hat die Höhe der Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in Abs. 1 S. 1 und 2 genannten Kriterien zu bestimmen. Diese Bestimmung ist grundsätzlich verbindlich, und zwar für b...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / bb) Anwalt

Rz. 83 Der Anwalt erhält eine 1,0-Gebühr nach VV 3502 i.V.m. § 17 Nr. 1a. Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf 0,5 (VV 3503). Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands vertritt, erhöht sich die Gebühr um 0,3 (VV 1008).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsatz

Rz. 48 In sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 2 gilt zunächst die gleiche Verweisung. Der Verkehrsanwalt erhält in diesen Angelegenheiten ebenfalls eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr; ihm steht also der gleiche Gebührenrahmen zur Verfügung, der auch dem Verfahrensbevollmächtigten zusteht. Allerdings kann der V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Revisionsverfahren

Rz. 12 Über die Kosten des Revisionsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Revision treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Revisionsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 13 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verlängerung einer Räumungsfrist

Rz. 418 Eine besondere Angelegenheit liegt auch vor, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel droht und gemäß § 765a ZPO Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist gestellt wird. Es entsteht die Gebühr VV 3309, nicht die Gebühr nach VV 3334, weil es sich um eine Vollstreckungsangelegenheit handelt (VV 3334 Rdn 10).[418] Die Gebühr nach VV 3334 ist nur für das selb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahrensstadien

Rz. 7 Im Gegensatz zum früheren § 36 Abs. 2 BRAGO ist die Höhe der Aussöhnungsgebühr nach dem VV – ebenso wie bei der Einigungsgebühr – gestaffelt, je nachdem, ob die Ehesachemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einlegung eines Rechtsmittels nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10

Rz. 30 Als Ausnahme zu § 17 Nr. 1 ordnet § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 in Ergänzung der VV Vorb. 4.1 an, dass die Einlegung eines Rechtsmittels bei dem Gericht desselben Rechtszugs noch durch die Verfahrensgebühren nach VV 4102 ff. abgegolten wird. Dies gilt sowohl für die Einlegung der Berufung oder Sprungrevision beim AG als auch für die Einlegung der Revision beim LG.[6] Rz. 31...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorzeitige Erledigung

Rz. 51 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, kommt es also nicht zur Wahrnehmung des Termins, erhält der Anwalt auch hier nach Anm. zu VV 3405 i.V.m. VV 3405 Nr. 1 nur eine 0,5-Gebühr, die sich bei mehreren Auftraggebern wiederum nach VV 1008 erhöht. Rz. 52 Kommt es zum Termin, so ist es für die Gebühr unerheblich, ob der Termin auch durchgeführt wird. Der Anwalt verdient also...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrere Auftraggeber

Rz. 40 Vertritt der inländische Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Einvernehmensgebühr um jeweils 30 % je weiteren Auftraggeber. Die Einvernehmensgebühr ist eine Geschäftsgebühr und fällt daher unter VV 1008. Rz. 41 Bei der Frage, ob mehrere Auftraggeber vorliegen, kommt es nicht darauf an, wie viele Mandanten der ausländische Anwalt vertritt, da zwischen den Man...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einwendungen gemäß § 732 ZPO

Rz. 412 Gemäß § 732 ZPO kann der Schuldner Einwendungen erheben, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen. Die Tätigkeit in diesem Verfahren bildet eine besondere Angelegenheit.[410] § 732 ZPO gilt kraft Verweisung u.a. in den Fällen der §§ 733, 738, 742, 744, 749, 795, 797 Abs. 3 und 6, 797a Abs. 2 ZPO. Auch in diesen Verfahren, in denen § 732 ZPO entspre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV 3103

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anhang zu VV 3206 ff.

Rz. 9 Wird im Revisionsverfahren eine Einigung über die dort anhängigen Ansprüche getroffen, so entsteht insoweit nach VV 1000, 1004 eine 1,3-Einigungsgebühr. Werden Ansprüche mit in die Einigung einbezogen, die in einem anderen Rechtsmittelverfahren anhängig sind, entsteht die 1,3-Gebühr aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG; § 22 Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einlegung bei demselben Gericht

Rz. 126 Nr. 10, 1. Hs. greift nur dann, wenn das Rechtsmittel bei demselben Gericht eingelegt wird, dessen Entscheidung angefochten wird. Da Berufung und Revision in Strafsachen bei dem Gericht einzulegen sind, dessen Entscheidung angefochten wird, dürfte diese Voraussetzung immer gegeben sein. Gleiches gilt für die Beschwerden nach VV 4145, 4146 (§ 306 Abs. 1 StPO), nach § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigung im gerichtlichen Verfahren

Rz. 4 Kommt es im Verfahren vor dem Amtsgericht zu einer solchen Einigung, so erhält der Anwalt nach VV 1000 i.V.m VV 4147 eine Gebühr i.H. der Verfahrensgebühr nach VV 4106 (zur genauen Berechnung siehe Rdn 14). Rz. 5 Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht erhält der Anwalt eine Gebühr i.H. der Verfahrensgebühr nach VV 4124 (zur genauen Berechnung siehe Rdn 14). Rz. 6 Im R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6207)

Rz. 6 Nach VV 6207 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im zweiten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Zur Zubilligung der Höchstgebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 60 Auch für Auslagen (VV 7000 ff.) gilt nichts anderes. Sämtliche sich voraussichtlich verwirklichenden Auslagentatbestände können für die Bemessung des Vorschusses herangezogen werden. Da Post- und Telekommunikationsentgelte fast immer anfallen, wird ein Vorschuss auf Auslagen nach den VV 7001, 7002 grundsätzlich nie zu beanstanden sein. Gleiches dürfte für die Dokument...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zulässigkeit

Rz. 181 Vertragliche Fälligkeitsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig. So ist insbesondere die Vereinbarung einer gegenüber Abs. 1 vorzeitigen Fälligkeit möglich.[130] Rz. 182 Zulässig ist es sogar, entsprechend dem gesetzlichen Leitbild des § 271 Abs. 1 BGB die sofortige Fälligkeit zu vereinbaren.[131] Rz. 183 Möglich sind auch gestaffelte Fälligkeitsvereinbarungen, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung einer Verfahrensgebühr

Rz. 26 Wird vom Revisionsgericht die Sache an das bereits befasste Berufungsgericht zurückverwiesen, so ist die Verfahrensgebühr des (Ausgangs-)Berufungsverfahrens aus VV 3200 auf die Verfahrensgebühr für das Verfahren nach Zurückverweisung anzurechnen (VV Vorb. 3 Abs. 6). Beispiel: Gegen seine Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Gegen das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Vermeidung der Zwangsvollstreckung

Rz. 539 Zunächst stellt sich die Frage, ob eine solche Einigung zu den "Kosten der Zwangsvollstreckung" gehört, wie dies der Wortlaut des § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO erfordert. Da die Einigung gerade keine Maßnahme der Zwangsvollstreckung darstellt, sie diese auch nicht vorbereitet i.S.d. § 788 Abs. 1 S. 2 ZPO, sondern umgekehrt (weitere) Maßnahmen der Zwangsvollstreckung verhinde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei (Kalender-)Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 43 Die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits dann nicht anzurechnen, wenn zwischen der Beendigung des Mahnverfahrens und dem streitigen Verfahren mehr als zwei Kalenderjahre liegen. In diesem Fall unterbleibt nach § 15 Abs. 5 S. 2 eine Anrechnung. Allerdings kommt nur eine analoge Anwendung des § 15 Abs. 5 S. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO, dass di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertänderung

Rz. 34 Da viele Gebühren nicht nur durch eine einzige punktuelle Tätigkeit ausgelöst werden, sondern durch andauernde oder sich wiederholende Tätigkeiten, kommt es häufig nicht allein auf einen einzigen Zeitpunkt an, sondern auf einen Zeitraum. Es gilt dann der höchste Wert während des gesamten Zeitraums bzw. der gesamten Zeitpunkte, in dem oder denen die Gebühr ausgelöst wo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 51 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich danach, in welcher Höhe dem Anwalt der Auftrag erteilt worden ist. Dieser Wert muss sich nicht notwendigerweise mit dem Gegenstandswert des Verfahrens decken. Beispiel: Eine Klage i.H.v. 10.000 EUR wird i.H.v. 6.000 EUR in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Wegen der weiteren 4.000 EUR wird ein Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Betriebsgebühren

Rz. 29 Neben der Einigungsgebühr erhält der Anwalt auch eine Betriebsgebühr. Eine isolierte Einigungsgebühr ohne entsprechende Betriebsgebühr kann auch im Privatklageverfahren nie entstehen.[8] Die Art der Betriebsgebühr wiederum hängt davon ab, welchen Auftrag der Anwalt bis dahin hinsichtlich der vermögensrechtlichen Ansprüche hatte:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher

Rz. 523 Nach der Anm. Abs. 1 S. 3 zu VV 1003 steht das Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher einem gerichtlichen Verfahren gleich. Im Verfahren vor dem Gerichtsvollzieher fällt deshalb gemäß VV 1003 nur eine 1,0-Einigungsgebühr an. Rz. 524 Ist der Einigungsgegenstand im Vollstreckungsverfahren bei dem Gerichtsvollzieher und gleichzeitig im Berufungsverfahren anhängig, beträgt ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einlegung eines Rechtsmittels

Rz. 124 Zu den Rechtsmitteln i.S.d. Nr. 10, 1. Hs. zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einvernehmen wird nicht hergestellt (VV 2201)

Rz. 44 Nach VV 2201 erhält der Anwalt eine geringere Vergütung, wenn es nicht zur Herstellung des Einvernehmens kommt. Mit der neuen Fassung dieser Reduzierungsvorschrift sind die Auslegungsfragen des sprachlich misslungenen Vorgängers (§ 24a Abs. 3 BRAGO) beseitigt. Der Gesetzgeber bringt jetzt klar zum Ausdruck, dass sämtliche Fälle erfasst werden sollen, in denen es nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Unterschiedliche Beteiligung mehrerer Auftraggeber

Rz. 231 Des Weiteren ist ein Fall des Abs. 3 gegeben, wenn mehrere Auftraggeber nur hinsichtlich eines Teils des Streitgegenstandes gemeinschaftlich beteiligt sind: Beispiel: Der aus einem Verkehrsunfall Geschädigte erhebt eine Schadensersatzklage (2.000 EUR) gegen den gegnerischen Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer. Der verklagte Halter erhebt daraufhin Widerklage ge...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / b) Abschlussschreiben nach vorheriger Abmahnung

Rz. 150 Wenig Beachtung findet die Frage, wie sich das Abschlussschreiben zur Abmahnung verhält. Beides sind außergerichtliche Tätigkeiten, die eine Geschäftsgebühr auslösen. In beiden Fällen ist der Gegenstand derselbe, nämlich der Hauptsacheanspruch. Daher ist insoweit von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 auszugehen.[55] Mit dem Abschlussschreiben wird die außergerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendung des § 612 Abs. 2 BGB

Rz. 58 Beauftragt der Anwalt Personen, die nicht dem Anwendungsbereich des § 5 unterfallen, so kann er insoweit nicht nach dem RVG abrechnen. Nach einem Teil der Rechtsprechung soll im Umkehrschluss aus § 5 sogar zu folgern sein, dass insoweit überhaupt keine Vergütung verlangt werden könne.[32] Dies ist jedoch unzutreffend. Sinn und Zweck des § 5 ist es lediglich, positiv f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 In seiner Entscheidung vom 27.3.2007[1] hatte der BGH zu Recht klargestellt, dass die Geschäftsgebühr (VV 2300) im Rechtsstreit in voller Höhe geltend gemacht werden kann und dass eine Partei nicht darauf beschränkt ist, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen, wie es bis dato unverständlicherweise Praxis war. Der materiell-rechtliche Kostenersta...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Verfahrensgebühr (VV 6203)

Rz. 6 Nach VV 6203 erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit in gerichtlichen Disziplinarverfahren oder berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht im ersten Rechtszug eine Verfahrensgebühr i.H.v. 55 EUR bis 352 EUR (Mittelgebühr 203,50 EUR). Die Höhe der Gebühr setzt der Rechtsanwalt im Einzelfall nach § 14 Abs. 1 fest. Zur Zubilligung der Höchstgeb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 5113)

Rz. 7 Für das Verfahren über die Rechtsbeschwerde erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach VV 5113. Rz. 8 Eine entsprechende Anwendung auf andere Verfahren, wie z.B. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht zulässig.[2] Rz. 9 Die Verfahrensgebühr ist eine Pauschalgebühr, die sämtliche Tätigkeiten im Rechtsbeschwerdeverfahren abdeckt (VV Vorb. 5.1 Abs. 2), einschließ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung bezieht sich nach VV Vorb. 3.1 Abs. 1 zu Abschnitt 1 des VV Teil 3 ("Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ...") grundsätzlich auf alle Verfahren des Abschnitts 1 ("Erster Rechtszug") des VV Teil 3, soweit dort keine besonderen Gebühren bestimmt sind, in denen eine Verfahrensgebühr erwächst bzw. erwachsen kann. Rz. 2 Die Regelung enthält einen Ermäßigungstatbest...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Erhält der Anwalt den Auftrag, die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zu prüfen, so handelt es sich hierbei gegenüber dem Verfahren, in dem die anzufechtende Entscheidung ergangen ist, um eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15. Erforderlich ist insoweit allerdings ein gesonderter Auftrag. Die Abgrenzung kann mitunter Schwierigkeiten bereiten. Rz. 2 Die Beratung ...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / d) Einigung über anhängige Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände

Rz. 97 Soweit eine Einigung über (anhängige) Folgesachen und nicht anhängige Gegenstände geschlossen wird, ist ebenso abzurechnen. Die Einigungsgebühr entsteht dann allerdings unter Beachtung des § 15 Abs. 3 zu unterschiedlichen Sätzen. Beispiel: Wie vorangegangenes Beispiel Rdn 96. Auch über den Versorgungsausgleich wird eine Einigung erzielt. Abzurechnen ist wie folgt:mehr