Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Selbstständiges Beweisverfahren gemäß §§ 485 ff. ZPO

Rz. 64 Grundsätzlich ist die Vorschrift zur Gebührenreduktion in VV 3101 Nr. 1 auch im selbstständigen Beweisverfahren anwendbar,[74] da die Vorschriften des VV Teil 3 Abschnitt 1 (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten etc.) nach VV Vorb. 3.1 in allen Verfahren gelten, die dort erwähnt sind. Spätestens durch VV Vorb. 3 Abs. 5 ist klargestellt, dass die Verfahrensgebühr auch für d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Unbenannte Merkmale

Rz. 56 Die Aufzählung der Bemessungskriterien in Abs. 1 ist nicht abschließend. Auch weitere, nicht explizit genannte Merkmale können daher in die Bestimmung der Gebühr einfließen. Das Gewicht eines solchen Merkmals ist nicht per se geringer, als das eines ausdrücklich in Abs. 1 genannten Merkmals. Auch dort unerwähnte Kriterien können im Einzelfall ein überragendes Gewicht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zurückverweisung

Rz. 35 Wird die Sache aufgrund einer Beschwerde oder weiteren Beschwerde zurückverwiesen, gilt § 21 Abs. 1. Die Gebühr entsteht erneut. Eine Anrechnung der Verfahrensgebühren ist im Gegensatz zu VV Vorb. 3 Abs. 6 in VV Teil 6 nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einreichung beim unzuständigen Gericht

Rz. 27 Eingereicht ist der Schriftsatz auch dann, wenn er beim unzuständigen Gericht eingereicht worden ist,[20] da der Prozessbevollmächtigte damit in der Sache selbst mit seiner Tätigkeit nach außen hervorgetreten ist. Dem Wortlaut von VV 3101 Nr. 1 lässt sich nicht entnehmen, dass die Gebührenreduktion nur dann entfällt, wenn der betreffende Schriftsatz an das zuständige ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entbehrlichkeit der vorläufigen Festsetzung

Rz. 38 Eine vorläufige Streitwertfestsetzung ist entbehrlich, wenn Gegenstand des Verfahrens Grund hierfür ist, dass in diesen Fällen der Kostenbeamte die fällige Gebühr selbst berechnen und anfordern kann. Rz. 39 Auch wenn eine vorläufige Wertfestsetzung in diesen Fällen entbehrlich ...mehr

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Vorbemerkung zu VV 4124 ff. / A. Überblick

Rz. 1 Die Vorschriften der VV 4124 ff. regeln die Vergütung im Berufungsverfahren. Ebenso wie die übrigen Vorschriften der VV 4100 ff. gelten die VV 4124 ff. unmittelbar nur für den Vollverteidiger, also denjenigen Anwalt, dem die Verteidigung insgesamt übertragen worden ist. Rz. 2 War der Anwalt dagegen nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, etwa mit der Einlegung der Berufun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr (VV 5114)

Rz. 16 Kommt es zur Hauptverhandlung, so erhält der Verteidiger für die Teilnahme an der Hauptverhandlung je Verhandlungstag eine Terminsgebühr nach VV 5114. Rz. 17 Die Terminsgebühr entsteht je Kalendertag, an dem eine Hauptverhandlung stattfindet. Eine Unterscheidung zwischen erstem Hauptverhandlungstermin, erneutem ersten Hauptverhandlungstermin und einem Fortsetzungstermi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Von VV 3328 werden alle Verfahren erfasst, die vor dem Gericht der Hauptsache oder dem Vollstreckungsgericht bezüglich vorläufiger Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder sonstiger Vollstreckungen durchgeführt werden. Rz. 2 Der Rechtsanwalt erhält in Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Pauschgebühr nach § 51

Rz. 15 Soweit die Gebühr nach VV 4304 im Einzelfall nicht ausreicht, um die Tätigkeit des Anwalts als Kontaktperson angemessen zu vergüten, kann nach § 51 eine Pauschgebühr bewilligt werden.[12] Zuständig für die Bewilligung der Pauschgebühr ist das OLG, in dessen Bezirk die Justizvollzugsanstalt liegt (§ 51 Abs. 2).[13] Im Falle einer endgültigen Verlegung verändert sich di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überprüfung der Gebührenbestimmung (§ 14 Abs. 1)

Rz. 176 Erhält der Anwalt Rahmengebühren (vgl. VV 3102, 3106, 3204, 3205, 3212, 3213), so hat der Urkundsbeamte nicht nur zu prüfen, ob der jeweilige Gebührentatbestand erfüllt ist, sondern er hat auch eine Billigkeitskontrolle (§ 315 Abs. 3 S. 1 BGB) hinsichtlich der Bestimmung der Gebühr durch den Anwalt (§ 14 Abs. 1 S. 1) für die Staatskasse vorzunehmen. Die Staatskasse m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mehrere Personen als Auftraggeber

Rz. 71 Ist der Prozessbevollmächtigte bei einem vorzeitigen Ende der Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig geworden, so erhöht sich auch die reduzierte Verfahrensgebühr gemäß VV 1008 um 0,3.[84] Die Gebühr von 0,3 wird zur Ausgangsgebühr hinzugerechnet. Insofern erhöht sich die 0,8-Verfahrensgebühr durch einen weiteren Auftraggeber auf eine 1,1-Verfahrensgebühr.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entstehen der Terminsgebühr

Rz. 81 Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 3 Abs. 3 sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie entsteht jedoch nicht für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins nur zur Verkündung einer Entscheidung. Die Gebühr für außergerichtliche Termine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 74 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so greift die Erhöhung nach VV 1008 für beide Geschäftsgebühren. Anzurechnen ist dann aber dennoch maximal eine 0,75-Gebühr. Die Anrechnungsgrenze erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht, sondern bleibt bei 0,75.[64] Beispiel: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (Begrenzung der Anrechnung) Der Anwalt is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Anrechnung der zuletzt entstandenen Geschäftsgebühr (Abs. 2 S. 2)

Rz. 21 Entsteht die Geschäftsgebühr der VV 2302 Nr. 2 gem. 17 Nr. 1a sowohl im Beschwerdeverfahren als auch im Verfahren der weiteren Beschwerde, so ist die erste Geschäftsgebühr auf die zweite anzurechnen (VV Vorb. 2.3 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4; siehe dazu VV Vorb. 2.3 Rdn 90 f.). Im gerichtlichen Verfahren ist dann nur die zuletzt entstandene Geschäftsgebühr anzurechnen (Abs. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschluss

Rz. 35 Die Entscheidung über die Bewilligung der besonderen Gebühr ergeht durch Beschluss. Sie kann auch mit dem Musterentscheid getroffen werden (§ 41a Abs. 3 S. 1). Die gesetzliche Formulierung "mit" lässt offen, ob die Entscheidung über die Bewilligung auch in dem Musterentscheid getroffen werden darf. Empfehlenswert ist dies jedenfalls nicht. Denn der Musterentscheid und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeitskatalog

Rz. 32 Die Gebühr deckt sämtliche Tätigkeiten des Anwalts ab, ausgenommen die Mitwirkung bei der mündlichen Anhörung; diese wird durch die Terminsgebühr nach VV 6301 vergütet. Abgegolten wird durch die Verfahrensgebühr nach VV 6300 also insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anzeigepflicht bei allen Anrechnungen im RVG

Rz. 69 Die Anzeigepflicht erfasst alle im RVG vorgeschriebenen Gebührenanrechnungen. Abs. 5 S. 3 gilt daher insbesondere auch für Zahlungen auf die nach VV Vorb. 3 Abs. 4 anzurechnende Geschäftsgebühr. § 55 Abs. 5 S. 2–4 korrigiert die frühere Rechtsprechung des BGH zur Anrechnung der Geschäftsgebühr[151] und soll den Urkundsbeamten in die Lage versetzen, die etwaige Anrechn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 58 Bei der Frage, ob die Veranlassung der Zustellung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung die Vollstreckungsgebühr auslöst, ist richtigerweise zu differenzieren. Grundsätzlich gilt, dass dadurch keine zusätzliche Gebühr erwächst. Denn die bloße Zustellung gehört gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 noch zum Rechtszug des Anordnungsverfahrens und stellt gemäß § 18 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einstweilige Maßnahme nach § 173 S. 1 VwGO

Rz. 173 Das auf eine einstweilige Maßnahme des Beschwerdegerichts nach § 570 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 173 S. 1 VwGO gerichteten Verfahren stellt grundsätzlich eine mit dem Beschwerdeverfahren zusammenhängende Tätigkeit i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 dar, die daher gleichfalls nur bei abgesonderter mündlicher Verhandlung eine Gebühr auslöst.[162]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geschäftsgebühr bei Abraten (Anm. zu VV 4136)

Rz. 69 Hinsichtlich der Geschäftsgebühr nach VV 4136 ist jetzt zu differenzieren, wenn der Pflichtverteidiger von einer Wiederaufnahme abrät (Anm. zu VV 4136):mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Ordnungshaft

Rz. 268 § 18 Abs. 1 Nr. 14 muss auf jede Verurteilung zu Ordnungshaft entsprechend angewendet werden.[269] Eine unterschiedliche Behandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt, zumal der Gläubiger in der Regel auch nur einen Antrag auf Verhängung von Ordnungsmitteln stellen wird und das Gericht an den Antrag insoweit nicht gebunden ist, die Entscheidung, ob Ordnungsgeld oder O...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Höhe

Rz. 19 Die Terminsgebühr entsteht als Wertgebühr mit einem Gebührensatz von 0,3. Die Höhe der Gebühr ist aus der Tabelle zu § 13 abzulesen und beträgt gem. § 13 Abs. 2 mindestens 15 EUR.[11] Ist der Anwalt in den in VV Vorb. 3.3.3 aufgeführten Fällen im Wege der VKH beigeordnet (vgl. auch § 48 Abs. 2, 5), gilt § 49. Eine Ermäßigung der Terminsgebühr (vgl. z.B. VV 3105) ist n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erforderliche Tätigkeiten

Rz. 40 Die Gebühr nach VV 6301 verdient der Anwalt nur, wenn er am Termin teilnimmt. Es genügt, wenn der Anwalt in dem gerichtlich anberaumten Anhörungs- oder Vernehmungstermin anwesend ist. Es ist nicht erforderlich, dass der Anwalt sich aktiv an der Anhörung oder Vernehmung beteiligt, dass er Fragen stellt oder weitere Ermittlungen des Gerichts anregt oder Anträge stellt. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Umschreibung der Klausel (§ 727 ZPO)

Rz. 442 Die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gemäß § 733 ZPO ist nicht identisch mit der Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Rechtsnachfolger gemäß §§ 727 ff. ZPO.[434] Hierbei handelt es sich um eine erstmalige Klauselerteilung i.S.v. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 13. Das gilt auch, wenn die erste Klausel zu dem Titel sogleich auf den Rechtsnachfolger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Anrechnung bei Vergabeverfahren

Rz. 254 Wird der Anwalt in Vergabesachen zunächst vor der Vergabekammer tätig, so erhält er dafür eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Ob diese Gebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden Beschwerdeverfahrens (§ 116 GWB) vor dem Vergabesenat anzurechnen ist, war in der Rechtsprechung umstritten. Nach einer Meinung war die Anrechnung ausgeschlossen, da das Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 83 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so greift die Erhöhung nach VV 1008 für beide Geschäftsgebühren. Anzurechnen ist dann aber dennoch maximal eine Gebühr i.H.v. 207 EUR. Die Anrechnungsgrenze erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht, sondern bleibt bei 207 EUR.[65] Beispiel: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren bei mehreren Auftraggebern D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Durchsetzung und Erstattung

Rz. 53 Gegenüber dem Mandanten kommt eine Festsetzung nach § 11 grundsätzlich in Betracht, da es sich um eine selbstständige Wertgebühr handelt.[65] Fraglich ist aber, ob eine isolierte Festsetzung dieser Gebühr möglich ist, wenn im Übrigen Rahmengebühren abzurechnen sind und die Zustimmungserklärung des Auftraggebers fehlt (siehe § 11 Rdn 119 f., 127 f.). Rz. 54 Soweit ein E...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zulassungsantrag

Rz. 28 Das Stellen des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10, § 16 Nr. 11 für den im vorangegangenen Verfahren tätigen Verteidiger noch zur ersten Instanz und löst noch keine Gebühr aus. Rz. 29 War der Verteidiger zuvor nicht tätig, wird für ihn die Verfahrensgebühr bereits mit dem Auftrag zur Stellung des Antrags auf Zulassung der Rech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Eigenständige Vollstreckungsmaßnahme

Rz. 353 Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher bei den in § 802l ZPO genannten Stellen bestimmte Daten erheben....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Die Vergütung des Restrukturierungsbeauftragten (§§ 73 ff. StaRUG), Sanierungsmoderators (§§ 94 ff. StaRUG) oder Mitglieds des Gläubigerbeirats (§ 93 StaRUG)

Rz. 380 Ist der Rechtsanwalt im Verfahren nach dem StaRUG [692] als Restrukturierungsbeauftragter (§§ 73 ff. StaRUG), Sanierungsmoderator (§§ 94 ff. StaRUG) oder Mitglied des Gläubigerbeirats (§ 93 StaRUG) tätig, richtet sich seine Vergütung gem. § 1 Abs. 2 S. 2 nicht nach dem RVG. Vergütungsregelungen für diese Tätigkeiten finden sich insoweit in §§ 80 ff. und § 98 StaRUG, §...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3200 ff. / F. Verkehrsanwalt

Rz. 31 Auch im Berufungsverfahren kann ein Verkehrsanwalt beauftragt werden. Er erhält seine Vergütung ebenfalls nach VV 3400 und zwar in Höhe der Gebühr, die der Verfahrensbevollmächtigte erhält. Allerdings gilt wiederum der Höchstsatz von 1,0 bzw. bei Betragsrahmengebühren der Höchstbetrag i.H.v. 500 EUR (siehe VV 3400 Rdn 47 ff.). Rz. 32 Die Übersendung der Handakten an de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einigung

Rz. 11 Ebenso entsteht die höhere Terminsgebühr, wenn die Parteien im Termin eine Einigung erzielen. Beispiel: Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000 EUR) ab. Der Antragsteller legt dagegen Beschwerde ein. Im Beschwerdeverfahren beraumt das OLG Termin zur mündlichen Verhandlung an. Dort einigen sich die Parteien. Im Verfügungsverfahren entsteht die...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / b) Getrennte Festsetzung

Rz. 23 Wählt der Mandant die getrennte Festsetzung, ergeben sich letztlich keine Abweichungen gegenüber dem Fall, dass bei Saldierung kein Anspruch mehr verbleibt. Beispiel 5: Wie Beispiel 4 (siehe Rdn 20), jedoch hat der Mandant zum Teil gewonnen und zum Teil verloren. Das Gericht legt dem Mandanten 57 % der Kosten auf und dem Beklagten 43 %. Auch hier kann die getrennte Kos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bewertungszeitpunkt

Rz. 32 Maßgeblicher Bewertungszeitpunkt für die Wertberechnung ist grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Gebührentatbestand durch eine auftragsgemäße Tätigkeit des Anwalts ausgelöst worden ist. Dabei ist der Wert für jede Gebühr gesondert zu prüfen und festzulegen. Rz. 33 In gerichtlichen Verfahren kommt es dagegen nicht auf den Zeitpunkt der Auftragserteilung an,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 14 Vertritt der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber, kommt es nach VV 1008 zu einer Erhöhung des Gebührenrahmens. Die Erhöhung gilt aber nicht für die Begrenzung des Anrechnungsbetrages auf 207 EUR. Dies stellt der Gesetzgeber in den Gesetzesmaterialien ausdrücklich klar. Dort heißt es: Zitat "Mangels einer ausdrücklichen Regelung dürfte sich damit auch eine andere Streitfra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anwaltliche Schweigepflicht

Rz. 48 Die vom Urkundsbeamten geforderte Darlegung und Glaubhaftmachung von Ansätzen kann auch nicht mit dem Hinweis auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht abgelehnt werden.[109] Denn zum einen befreit die Regelung in § 55 Abs. 5 S. 1 den Anwalt gegenüber dem Gericht gerade von der Verschwiegenheitspflicht. Zum anderen sind auch der Urkundsbeamte sowie die sonstigen mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Umsatzsteuer

Rz. 40 Das Gericht spricht keine Bewilligung der Umsatzsteuer aus. Über den Ansatz der Umsatzsteuer ist allein im anschließenden Vergütungsfestsetzungsverfahren zu befinden (vgl. Rdn 55). Rz. 41 Liegen die Voraussetzungen für eine Bewilligung der besonderen Gebühr nicht vor, ist der Antrag zurückzuweisen. Rz. 42 Die Entscheidung über die Bewilligung ergeht mangels anderweitige...mehr

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zfs 06/2021, Fälligkeit der... / Sachverhalt

Der III. ZS des BGH hatte in drei Verfahren jeweils die Anhörungsrüge des ASt. gegen den Beschl. v. 18.6.2020, mit dem der BGH die Bestellung eines Notanwalts und die Gewährung von PKH für unzulässige Rechtsbeschwerden abgelehnt hatte, auf seine Kosten verworfen. Hieraufhin hat die Kostenbeamtin des BGH mit Kostenrechnung vom 8.9.2020 gegen den ASt. nach Nr. 1700 GKG KV jewe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 2 Für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft erhält der Anwalt eine Gebühr nach VV 2501 in Höhe von 38,50 EUR. Rz. 3 Zur Beantwortung der Frage, was unter einer Beratung i.S.v. VV 2501 zu verstehen ist, kann auf § 34 zurückgegriffen werden. Die Beratung besteht danach in einem mündlichen oder schriftlichen Rat oder in einer Auskunft. In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einigung über nicht anhängige Gegenstände in einem gerichtlichen Termin

Rz. 40 Kommt es in einem gerichtlichen Termin zu Verhandlungen über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände und wird eine Einigung erzielt, liegt ebenfalls ein Fall der Ermäßigung vor. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, gegen die erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000 EUR Berufung einzulegen. Im Termin zur mündlichen Verhandlung verhandeln die Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 39 Wird ein Rechtsanwalt in einer Ehescheidungssache beigeordnet, erstreckt sich seine Tätigkeit auch auf eine Aussöhnung, ohne dass es hierfür eines besonderen Beschlusses bedarf.[44] Bei einer Mitwirkung seinerseits erhält er die Gebühr aus der Staatskasse, jedoch ab einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR aus den ermäßigten Beträgen des § 49.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendungsbereich von Abs. 1 Nr. 4 bis 21 und Abs. 2

Rz. 26 Abs. 1 Nr. 4 bis 21 und Abs. 2 ergänzen den in Nr. 1 und 2 umschriebenen Begriff der Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung. Damit werden – abschließend – die Fallgruppen aufgeführt, die jeweils besondere Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung darstellen, für die der Anwalt daher eine weitere Gebühr erhält. Durch den einleitenden Satz des § 18 ("Besondere Angelegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Höhe der Verfahrensgebühr

Rz. 20 Der Wahlanwalt erhält einen Gebührenrahmen in Höhe von 110 EUR bis 759 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 434,50 EUR. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Anwalt anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1. Rz. 21 Bei der Bemessung der Verfahrensgebühr VV 6101 ist die Inhaftierung des Verfolgten zu berücksichtigen (§ 14 Abs. 1).[8] Außerdem ist von Bedeutung, dass der Beistand über Ke...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Wertgebühr

Rz. 2 VV 3337 regelt nur die Verringerung bei Wertgebühren. Soweit VV 3335 als Betragsrahmengebühr entsteht, ist eine vorzeitige Beendigung bei der Bestimmung der angemessenen Gebühr (§ 14 Abs. 1) zu berücksichtigen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Satzrahmengebühren

Rz. 48 Auch die Satzrahmengebühr (z.B. die Geschäftsgebühr VV 2300, 2301) ist im Ergebnis eine Wertgebühr. Nach Bestimmung des Gebührensatzes (§ 14 Abs. 1) wird die Höhe der Gebühr anhand des Gegenstandswertes aus der Gebührentabelle (§ 13) abgelesen. Auch die Erhöhung der Satzrahmengebühr setzt daher Gegenstandsidentität für die mehreren Auftraggeber voraus.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren

Rz. 41 Eine Anzeige der Verteidigungsabsicht im eigentlichen Sinn kann dann erfolgen, wenn das Gericht nach Einreichung einer Klage keinen frühen ersten Termin gemäß § 275 ZPO anberaumt, sondern vielmehr ein schriftliches Vorverfahren gemäß § 276 ZPO durchführt, im Rahmen dessen der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen hat, wenn er sich gegen die Klage verteid...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstmalige Beauftragung

Rz. 473 Der Rechtsanwalt, der erstmals mit einer der in § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 aufgeführten Tätigkeiten beauftragt wird, verdient dadurch die Verfahrensgebühr nach VV 3309.[483] Ist der Rechtsanwalt nicht mit der Vollstreckung, sondern nur mit der Zustellung als Einzeltätigkeit beauftragt, entsteht die Verfahrensgebühr ebenfalls nur i.H.v. 0,3. Auch wenn hier VV 3403 für an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Terminsgebühr (Abs. 3)

Rz. 4 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt in Bußgeldsachen eine Terminsgebühr für jeden Kalendertag, an dem ein Termin stattfindet. Im Gegensatz zu den Strafsachen unterscheiden die Bußgeldsachen nicht zwischen Hauptverhandlungsterminen und sonstigen Terminen. Soweit der Anwalt für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen außerhalb der Hauptverhandlung eine Gebühr er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Auftrag

Rz. 134 Erforderlich ist, dass der Anwalt den Auftrag der Partei hatte, die Übersendung der Handakte mit gutachterlichen Äußerungen zu verbinden. Dies ist bei der Gebühr nach Anm. zu VV 3400 sorgfältig zu prüfen. Der Auftrag kann zwar auch hier konkludent erteilt werden. Allerdings sind hieran sehr strenge Anforderungen zu stellen. Da es sich für den juristischen Laien um ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 3 S. 1)

Rz. 18 Nach §§ 87e, 53 IRG kann das Bundesamt für Justiz im Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen im Rechtshilfeverkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§§ 87 ff. IRG) einen anwaltlichen Beistand bestellen. Da für diesen Beistand die Vorschriften für den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt entsprechend gelten, erhält der Bei...mehr