Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VIII. Sühnetermin in Privatklageangelegenheiten

Auch in Strafsachen ist eine "außergerichtliche Streitschlichtung" vorgesehen Verneint die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, so kann der Verletzte im Wege der Privatklage nach §§ 374 ff. StPO vorgehen, wenn ein Privatklagedelikt vorliegt. Das Gesetz schreibt insoweit allerdings vor, das zuvor ein Sühnetermin durchzuführen ist (§ 380 StPO)....mehr

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ZAP 11/2016, Erfolgreiche S... / 3. Effizientes Kompetenzmanagement

Um die richtigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen identifizieren und Kompetenzen Ihrer Mitarbeiter beurteilen, richtig einsetzen und weiterentwickeln zu können, ist es wichtig, sich darüber klar zu sein, welche Arten von Kompetenzen benötigt werden, um beruflich erfolgreich zu sein. Zunächst einmal wird selbstverständlich Fachkompetenz benötigt. Dabei handelt es sich um Fac...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 2. Geschäftsgebühr

Für seine Vertretung in einem Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO erhält der Anwalt eine 1,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG. Im Gegensatz zur Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG steht dem Anwalt bei der Gebührenhöhe kein Rahmen und damit kein Ermessensspielraum zu. Der Gebührensatz steht fest. Beispiel 1: Der Anwalt vertritt den Mandanten in einem obligatorisc...mehr

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ZAP 5/2017, EU-Wohnimmobili... / g) Weitere Vorgaben

Weitere Vorgaben finden sich in Kapitel 9 mit Regelungen über "Fremdwährungskredite und Kreditverträge mit variablem Zinssatz" (vgl. Art. 23, 24 WIKrRL). Dem Verbraucherschutz bei Fremdwährungskrediten dient Art. 23 Abs. 1 WIKrRL dadurch, dass dem Verbraucher danach die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Kredit auf eine alternative Währung (s. dazu auch Abs. 2 S. 1) umz...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / XIII. Vorschuss

Vor Fälligkeit und Abrechnungsreife kann allerdings ein angemessener Vorschuss nach § 9 RVG verlangt werden. Diese Vorschrift gilt auch für Auslagen. Auch gegenüber der Landeskasse kann ein Vorschuss auf Reisekosten verlangt werden (§ 47 RVG). Insoweit kann der Anwalt auch einen Vorschuss auf zukünftige Reisekosten geltend machen. Er ist nicht – wie bei den Gebühren – auf be...mehr

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 2. Verwaltungskosten für Bescheid zur Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

§ 6a Abs. 1 Nr. 3 StVG sieht vor, dass Kosten (Gebühren und Auslagen) für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern erhoben werden; zugleich ermächtigt § 6a Abs. 2 S. 1 StVG das Bundesministerium für Verkehr die gebührenpflichtigen Maßnahmen sowie die Gebührensätze für die einzelnen Amtshandlungen zu bestimmen. Gemäß § 1 Abs...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Kostenfestsetzungsantrag des Klägers

Der Beklagte hat nach der Kostenentscheidung im Urteil des Kammergerichts vom 2.7.2015 dem Kläger die Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Hierzu gehören gem. § 91 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 ZPO die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Klägers sowie gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO die vom Kläger gezahlten Gerichtskosten. Der Erstattungsanspruch des ...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 1. Überblick

Häufig ist zu hören, Reisekosten des Anwalts seien im Rahmen eines rechtsschutzversicherten Mandats nicht mitversichert. Das ist unzutreffend. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Anwalts zu übernehmen. Reisekosten sind gesetzliche Auslagen nach Teil 7 VV RVG, so dass sie grundsätzlich vom Rechtsschutzversicherer zu überneh...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Gesetzliche Regelung

Da es sich hier um die Anwaltsvergütung für die Berufung gehandelt hat, berechnen sich die Gebühren nach Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV RVG. Die somit einschlägige Bestimmung von Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3202 VV RVG erklärt Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG für entsprechend anwendbar, so dass die Voraussetzungen dieser Vorschriften auch für die Vergütung des Prozessbe...mehr

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ZAP 12/2017, Von der Rundfunkgebühr zur Fernsehsteuer

Jeder, der ein Auto hält (und meist auch selber fährt), zahlt dafür selbstverständlich eine staatliche Kfz-Steuer (§ 1 KraftStG). Kaum ein Steuerpflichtiger regt sich darüber auf. Leistung und hoheitliche Gegenleistung empfinden die meisten als halbwegs fair. Bis vor einigen Jahren wurde mit der Forderungserhebung für eine andere (staatsvertraglich verordnete) "Leistung" ähnl...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 1. Anspruch gegen die Staatskasse

Dem im Wege der PKH oder VKH beigeordneten Rechtsanwalt steht wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Staatskasse gem. §§ 45 Abs. 1, 46 Abs. 1, 48 Abs. 1 RVG zu. Berechnen sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert, ist dabei die Gebührentabelle des § 49 RVG zugrunde zu legen.mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / 1. Vermittlungsverbot, § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO

Nach § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO sind die "Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art" untersagt. a) Inhalt und Grenzen Die Vorschrift verbietet die Vermittlung von Aufträgen gegen Abgabe eines Teils der Gebühren oder jeglicher sonstige...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Verteidigung oder Beratung

Eine Bürgerin dieses Landes erhält von der Polizeidirektion Chemnitz im Jahre 2013 eine Vorladung, in der ihr eine Rechtsverletzung, nämlich eine Beleidigung, vorgeworfen wird. Sie ist klug genug, einen Verteidiger zu konsultieren, der ein erstes Gespräch führt, was jedoch wenig Aufklärung bringt und sodann – wie üblich – mit Hilfe der erteilten Verteidigervollmacht Aktenein...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / d) Absetzung getilgter Beträge

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 RVG sind im Vergütungsfestsetzungsantrag getilgte Beträge abzusetzen. In dem Fall des VG Augsburg (RVGreport 2016, 133 [Hansens]) hatten die als Prozessbevollmächtigte für den Kläger vor dem VG Augsburg tätig gewesenen Rechtsanwälte mit Festsetzungsantrag vom 3.2.2015 folgende Vergütung beantragt:mehr

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ZAP 4/2017, Vergütungsvereinbarung: Mindesthonorar

(OLG München, Urt. v. 30.11.2016 – 15 U 1298/16 Rae) • Die Vereinbarung eines Mindesthonorars in Höhe des zweifachen der gesetzlichen Gebühren durch allgemeine Geschäftsbedingung ist zulässig. Sie ist keine überraschende Klausel i.S.d. § 307c Abs. 1 BGB und zwar auch dann nicht, wenn die Vergütungsvereinbarung zuerst ein Zeithonorar regelt und im Anschluss daran, aber noch u...mehr

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ZAP 5/2016, Verfahrenstipps... / VI. Gebührenerstattung nach Rücknahme der Berufung der Staatsanwaltschaft

Die Frage, ob dem Verteidiger für seine Tätigkeit in der Berufungsinstanz eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV RVG zusteht, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung zurücknimmt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten. In der Literatur wird einhellig die Meinung vertreten, auch im Falle einer späteren Rücknahme der Berufung durch die Staatsanwa...mehr

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ZAP 16/2016, Patentrecht: Lizenzgebührenanspruch bei Nichtnutzung des Patents

(EuGH, Urt. v. 7.7.2016 – C-567/14) • Der Lizenznehmer eines Patents muss die vereinbarte Gebühr auch dann zahlen, wenn er die patentierte Technologie nicht verletzt. Der Grund dafür liegt darin, dass die Gebühr den Preis darstellt, der vom Lizenznehmer für die kommerzielle Nutzung der patentierten Technologie in der Gewissheit, dass der Lizenzgeber keine Verletzungsklage ge...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / a) Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache, § 802b ZPO

Nach den bisherigen Regelungen fiel eine Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache nur an, wenn der Gerichtsvollzieher nicht gleichzeitig mit einer Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO oder nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO beauftragt war. Diese Regelung ließ unberücksichtigt, dass der Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache zum Teil mit einem erheb...mehr

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ZAP 5/2017, Die Änderungen ... / c) Vorzeitige Beendigung des Auftrags

Änderungen ergeben sich auch, wenn, der Auftrag endet, bevor der Gerichtsvollzieher eine Amtshandlung vorgenommen hat, die auf den Versuch einer gütlichen Erledigung gerichtet ist. Es entsteht in den Fällen der isolierten Beauftragung die Gebühr Nr. 604 KV GvKostG i.H.v. 15 EUR. Ist der Auftrag gleichzeitig noch auf eine Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 ZPO g...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 4. Einigungsgebühr

Zur Geschäftsgebühr hinzukommen kann allerdings eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG, wenn die Parteien im Güte- oder Schlichtungsverfahren eine Einigung erzielen. Die Höhe der Gebühr richtet sich dann nach Nr. 1000 VV RVG. Die "Anhängigkeit" im Schlichtungsverfahren führt nicht zu einer Anhängigkeit i.S.d. Nr. 1003 VV RVG, da es sich bei dem Schlichtungsverfahren nicht...mehr

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ZAP 14/2015, Verfahrenstipp... / 1. Verjährungsfragen bei der Pauschgebühr

Wann der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschgebühr (§ 51 RVG) entsteht, wenn der Pflichtverteidiger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens tätig war, ist in der OLG-Rspr. umstritten. Die Frage hat jetzt in einem Verfahren eine Rolle gespielt, in dem das KG zur Entscheidung berufen war. Das KG hat (Beschl. v. 15.4.2015 – 1 ARs 22/14, ZAP EN-Nr. 524/2015 = StRR 201...mehr

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ZAP 2/2016, Buchreport / Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und -ordnungswidrigkeitenverfahren, 8. Aufl. 2015, 912 S., Deutscher Anwaltverlag, 89 EUR

Dieses Buch gehört zu den unverzichtbaren Klassikern für den Verkehrsrechtler. Der Aufbau des Buchs orientiert sich an der konkreten Mandatsannahme und beginnt im Vorfeld der Verteidigung (Bevollmächtigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung, Verjährungsfragen). Sodann werden alle praktisch relevanten Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten dargestellt, ebenso welche Ve...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 6. Kostenerstattung

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 6 RVG findet – mit Ausnahme der Zustellungsauslagen – eine Kostenerstattung nicht statt. Dies gilt auch in Verfahren über Beschwerden. Diese Regelung, die gegenüber den allgemeinen Vorschriften über die Auferlegung von Kosten wie etwa §§ 91 ff., 97 Abs. 1, 2 ZPO, vorrangig ist, wird in der Praxis vielfach nicht beachtet (s. den Fall des LAG Rheinland-Pfa...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Inhalt und Grenzen

Die Vorschrift verbietet die Vermittlung von Aufträgen gegen Abgabe eines Teils der Gebühren oder jeglicher sonstigen Vorteile, sei es gegenüber dem Anwalt oder Dritten. Anwälte sollen nach dem Zweck der Norm nicht in einen Wettbewerb bei der Erlangung von Mandaten treten (Kilian, in: Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl. 2014, § 49b Rn 159) und Mandate nicht gewerblich "gekauft...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 1. Überblick

Mit Gesetz vom 15.12.1999 (BGBl I S. 2400) hat der Gesetzgeber in § 15a EGZPO die Landesjustizverwaltungen ermächtigt, Gütestellen zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung einzurichten. Davon Gebrauch gemacht haben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sa...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 6. Erneute Klage nach nachgeholtem Schlichtungsverfahren

Mitunter kommt es vor, dass ein Kläger eine Klage einreicht, ohne zuvor das obligatorische Schlichtungsverfahren betrieben zu haben. Dem Kläger bleibt dann nichts anderes übrig, als die Klage zurückzunehmen, das Schlichtungsverfahren nachzuholen und dann die Klage nach erfolglosem Schlichtungsverfahren erneut einzureichen. Es handelt sich dann bei Erst- und Zweitklage um zwe...mehr

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ZAP 22/2016, Abfallrecht: Gebührenfestsetzung für vier Mindestleerungen der Restmülltonne rechtmäßig

(OVG Saarland, Beschl. v. 20.6.2016 – 2 A 122/16) • Ein Grundstückseigentümer kann auch dann satzungsgemäß verpflichtet werden, Gebühren für vier jährliche Mindestleerungen seiner Restmülltonne zu entrichten, wenn er nur wenig Abfall produziert. Hinsichtlich der Abfallbeseitigung besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, der schon deshalb gerechtfertigt ist, weil der Anfal...mehr

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ZAP 6/2017, Psychosoziale P... / VI. Kosten

Die Kosten für die Mitwirkung eines psychosozialen Prozessbegleiters werden durch eine Erhöhung der Gerichtsgebühren pauschal abgegolten. Hierzu ist ein neuer Abschnitt im GKG geschaffen worden (Gebührennummern 3150–3152). Die Gebühren erhöhen sich, je nach Verfahrensstadium, um 210–520 EUR. Das Gericht kann aber gem. § 465 Abs. 2 S. 4 StPO anordnen, dass die Erhöhung der Ger...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / 1. Überblick

In einem gerichtlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten sind der Partei die ihr entstandenen Kosten des Anwalts, also dessen Gebühren und Auslagen, zu erstatten (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Hinweis: Hinsichtlich der Hinzuziehung eines Anwalts findet dem Grunde nach eine Notwendigkeitsprüfung nicht statt (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine Partei darf sich in jedem Verfahren anwal...mehr

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ZAP 17/2016, Das Erste Fina... / 3. Artikelgesetz

Das 1. FiMaNoG, dessen Regelungsschwerpunkte nachfolgend dargestellt werden, ist ein Artikelgesetz. Es ändert folgende Gesetze und eine Verordnung: WpHG ( Art. 1 und 2), KWG ( Art. 3 und 4), BörsG ( Art. 5), KAGB ( Art. 6), VAG ( Art. 7 und 8), FinDAG ( Art. 9), VermAnlG ( Art. 10 und 11), DepotG ( Art. 12), GewO (Art. 13), Kleinanlegerschutzgesetz (Art. 14) und Verordnung über die ...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Pflicht zur Herausgabe von Handakten

Hinsichtlich der Frage, ob den Rechtsanwalt neben der zivilrechtlichen auch eine berufsrechtliche Pflicht zur Herausgabe von Handakten trifft, hat sich jetzt der Anwaltsgerichtshof (AGH) NRW auf die Seite der Befürworter geschlagen. In einer Angelegenheit, in der ein Kollege nach Abgabe und abschließender Abrechnung des Mandats die zugehörigen Handakten nicht an den übernehm...mehr

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ZAP 18/2015, Anwaltsmagazin / Bilanz nach zwei Jahren des neuen Kostenrechts

Der Deutsche Anwaltverein hat daran erinnert, dass das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) am 1. August zwei Jahre alt geworden ist. Was die Reform, die auch die RVG-Gebühren erhöht hat, der Anwaltschaft gebracht hat, soll in der September-Ausgabe des Anwaltsblatts bilanziert werden. Schon jetzt lasse sich sagen, dass viele profitiert hätten, manche Auswirkung...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 7. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Gebühren ...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Änderungen im Zahlungsverkehr geplant

Der Wegfall von gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen sowie mehr Sicherheit für Zahlungen im Internet durch sog. Zwei-Wege-Authentifizierung – das sind nur zwei der Neuerungen, mit denen die Bundesregierung den Wettbewerb und den Verbraucherschutz im Zahlungsverkehr steigern will. Anfang Februar hat sie hierzu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsd...mehr

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ZAP 12/2016, E-Mail-Postfach: Kontrolle spätestens mit Beginn der Bürozeit

(OLG Jena, Beschl. v. 19.2.2016 – 1 W 591/15) • Wer als selbstständiger Berufsträger eine E-Mail-Adresse auch zu geschäftlichen Zwecken nutzt und damit Mandanten oder sonstigen Dritten einen zusätzlichen Kommunikationsweg zur Verfügung stellt, hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Kenntnisnahme eingegangener E-Mails während der üblichen Bürozeiten möglich ist und auch tatsäch...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Elektronisches Schutzschriftenregister kommt

Auf der Grundlage der Ermächtigung in § 945b ZPO hat das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium (BMJV) den Entwurf einer Verordnung über das elektronische Schutzschriftenregister vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dass die Länder ein zentrales, bundesweites elektronisches Register für Schutzschriften zu führen haben. Eine bei diesem Register eingereichte Schutzschrift ...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / V. Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtungsstellen

Nicht zu den Verfahren nach § 17 Nr. 7 RVG, Nr. 2303 VV RVG zählen Verfahren vor Streitschlichtungsstellen, die nicht gesetzlich eingerichtet sind. Dazu gehören insbesondere das Verfahren vor der Gutachterkommission bei der Landeszahnärztekammer, da diese Gutachterkommission (OLG Karlsruhe JurBüro 1985, 236; AG Wiesbaden JurBüro 2009, 190). Es handelt es sich vielmehr um Inst...mehr

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ZAP 7/2015, Das zuständige ... / 5. Zusammenhangsklage

Eine Besonderheit ist § 2 Abs. 3 ArbGG, gemäß dem auch Rechtsstreitigkeiten, die nicht unter die Absätze 1 und 2 fallen, vor die Gerichte für Arbeitssachen gebracht werden können. Voraussetzung ist, dass der Anspruch mit einer bei dem Arbeitsgericht anhängigen oder gleichzeitig anhängig gemachten Rechtsstreitigkeit, für die das Arbeitsgericht zuständig ist, in rechtlichem od...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) In Rechtsprechung und Literatur umstritten

Wie sich der Gegenstandswert für den im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätigen Rechtsanwalt berechnet, wenn sich die Pfändung bei der Drittschuldnerin im Nachhinein als wertlos herausgestellt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Nach einer Auffassung berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts nur nach dem gesetzlichen Mindestwert von 500 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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ZAP 4/2017, Rechtsprechungs... / a) Einseitige Erledigungserklärung

Die Beschwer des Rechtsmittelführers nach einer einseitigen Erledigungserklärung bemisst sich in aller Regel nach der Summe der bis zum Zeitpunkt der Erledigungserklärung entstandenen Kosten. Hat der Mieter im jetzt erledigten Rechtsstreit ursprünglich Klage auf Feststellung erhoben, die Miete sei gemindert, berechnen sich die Gebühren nach einem Streitwert gem. § 48 Abs. 1 ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Auswirkungen auf die Anwaltsvergütung

Die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren des einstweiligen Anordnungsverfahrens maßgeblichen Verfahrenswertes hat gem. § 32 Abs. 1 RVG auch Auswirkungen auf die Berechnung der Anwaltsgebühren. Setzt nämlich das FamG den Verfahrenswert nach § 41 S. 2 FamGKG auf den halben Verfahrenskostenvorschussbetrag fest, berechnen sich auch die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten...mehr

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ZAP 8/2015, Anwaltsmagazin / Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung

Mit einem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz will die Bundesregierung die Umsetzung einer EU-Verordnung regeln. Der entsprechende Gesetzentwurf enthält vor allem Durchführungsvorschriften für die ab 17.8.2015 anzuwendende Verordnung Nr. 650/2012, die das internationale Erbrecht betrifft (BT-Drucks. 18/4201). In dem neuen Gesetz sollen Zuständigkeiten, Zulassung von Zwa...mehr

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ZAP 23/2016, Der Franchisev... / I. Einleitung

Franchising ist eine Vertriebsform, die auf Partnerschaft basiert. Dabei wird dem Franchisenehmer gegen Zahlung von Gebühren an den Franchisegeber ein bestehendes Franchisekonzept zur Nutzung überlassen. Dieses setzt der Franchisenehmer vor Ort an seinem "Point of Sale (POS)" um. Der Franchisenehmer ist dabei ein rechtlich selbstständiger und eigenverantwortlich operierender...mehr

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ZAP 22/2015, Grundzüge des ... / 2. Aufwendungen i.S.d. § 788 ZPO

Kosten der Zwangsvollstreckung i.S.v. § 788 ZPO sind alle Aufwendungen, die den Parteien des Zwangsvollstreckungsverfahrens aus Anlass der Zwangsvollstreckung entstehen (BGH NJW 2006, 1141). Dazu gehören sowohl Aufwendungen für die Durchführung der Zwangsvollstreckung (z.B.: Auslagen und Gebühren des Gerichtsvollziehers und des im Zwangsvollstreckungsverfahren tätig werdende...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist diejenige Partei, die durch die erstmalige oder abgeänderte Wertfestsetzung begünstigt wird. Wenn der Wert herabgesetzt wird, ist dies im Regelfall die erstattungspflichtige Partei. Bei einer Heraufsetzung des Werts ist dies die erstattungsberechtigte Partei. Im Fall des OLG Hamburg (zfs 2016, 463 mit Anm. Hansens = RVGreport 2016, 352 [Hansens]) hat di...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 24. Kurzzeit-Mandanten

Manchmal schließen Anwälte Prozessvergleiche für Mandanten, ohne sie näher zu kennen und vorher beraten zu haben. Beispiel: Im Scheidungstermin ist der Antragsteller A anwaltlich vertreten, die Antragsgegnerin Frau F ohne Anwalt. Der Antragsteller schlägt vor, dass die Frau auf Unterhalt verzichtet, die F ist einverstanden. Da sie anwaltlich nicht vertreten ist, aber Anwaltsz...mehr

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ZAP 23/2016, Der Franchisev... / 3. European Code of Ethics for Franchising

Hilfreich für eine Beurteilung von Franchiseverträgen ist der auf europäischer Ebene in Abstimmung mit der EU-Kommission erarbeitete Verhaltenskodex für Franchising (European Code of Ethics for Franchising). Auf diesem europäischen Kodex beruht auch der "Ethik-Kodex des Deutschen Franchiseverbands" in der Fassung vom 16.5.2008 (abgedr. in: Jahrbuch Franchising 2016/2017, S. ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 1. Änderung der Wertfestsetzung

Eine Abänderung eines rechtskräftig gewordenen Kostenfestsetzungsbeschlusses kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn der Wert des Streitgegenstandes nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses festgesetzt wird und diese Festsetzung von der dem Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegenden Wertberechnung abweicht. Die Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach ...mehr

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ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 5. Zugang zum Basiskonto und erleichterter Kontenwechsel

In Kraft getreten ist auch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen vom 11.4.2016 (BGBl I, S. 720). Seit dem 19.6.2016 gewährt es jedem Verbraucher aus einem EU-Mitgliedstaat in Deutschland ein Recht auf Zugang zu einem Zahlungsk...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Fleindl/Haumer, Der Prozessvergleich, 1. Aufl. 2016, 179 S., Verlag C.H.Beck, 39 EUR

Um einen guten Vergleich abzuschließen, bedarf es erheblicher Vorarbeit, sowohl der beteiligten Anwälte, als auch des Gerichts. Das vorliegende Buch liefert hierfür die Grundlagen, erörtert die Rechtsfragen und widmet sich umfangreich den oft vernachlässigten Bereichen der Kommunikation und Taktik. Ergänzt wird es durch Musterformulierungen und Hinweise zu Kosten und Gebühre...mehr