Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 11/2017, Vergleichsmehr... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 59 Abs. 1 FamGKG zulässige Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin aus eigenem Recht führt zu der aus der Beschlussformel ersichtlichen Entscheidung. Entgegen der Auffassung des AG ist für den in der mündlichen Verhandlung geschlossenen Vergleich ein gesonderter Verfahrenswert festzusetzen, der den Wert des erstinstanzlichen ...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung meh... / 2 Anmerkung

Die Frage, wie mehrere Geschäftsgebühren anzurechnen sind, wenn die betreffenden Gegenstände in nachfolgenden gerichtlichen Verfahren gemeinsam geltend gemacht werden, ist strittig. Das OVG Nordrhein-Westfalen folgt der vom OLG Koblenz[1] vertretenen Auffassung, wonach das Anrechnungsaufkommen in analoger Anwendung des § 15 Abs. 3 RVG auf eine hälftige Gebühr nach dem höchste...mehr

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zfs 11/2017, Haus/Krumm/Quarch (Hrsg): Gesamtes Verkehrsrecht, Nomos-Verlag, 2. Aufl. 2017, 3.120 Seiten, 138 EUR, ISBN 978-3-8487-3408-5

35 Spezialisten haben dem Nutzer in den Verkehrsrechtssparten Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht, Ordnungswidrigkeiten, Strafrecht und Verkehrsverwaltungsrecht einen gebündelt erarbeiteten dicken Einzelband an die Hand gegeben. Die Autoren gehen mit systematischem Elan an die Kommentierung. Als Beispiele von vielen anderen picke ich heraus: §§ 222, 240 StGB (Kastenbauer)...mehr

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AGS 11/2017, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Beachtenswert sind die Ausführungen des BGH zur (nicht entscheidungserheblichen) Berechnung der ersatzfähigen verzugsbedingten Anwaltskosten. Die Vorinstanzen hatten einen Schadensersatzanspruch schon deshalb abgelehnt, weil zum Zeitpunkt der Auftragserteilung die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts nicht erforderlich gewesen sei. Sie haben es für unbeachtlich gehalten, dass spä...mehr

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AGS 11/2017, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der sich selbst und zugleich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung vertritt, deren Geschäftsführer er ist, kann in dem ihn betreffendenden Kostenfestsetzungsverfahren Kosten für eine Rechtsanwältin aus seiner Kanzlei, die sich zusätzlich für ihn bestellt hat, nur geltend machen, wenn die zusätzliche Vertretung notwendig war (Bestätigung Senatsbeschl. v...mehr

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AGS 11/2017, Vergleichsmehr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis richtig. Anzumerken ist jedoch Folgendes: I. Festsetzung von Amts wegen Die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts hat von Amts wegen nur dann zu erfolgen, wenn aus dem Vergleich eine Gerichtsgebühr anfällt. Das war hier der Fall, da aus dem Mehrwert des Vergleichs die 0,25 Gerichtsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz. angefallen ist. Ob und inwi...mehr

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AGS 11/2017, Ursächlichkeit... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist durch Urteil des LG zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft mit Zuschrift v. 1.8.2016 Revision eingelegt. Aufgrund der Verfügung des Strafkammervorsitzenden ist das vollständige Urteil der Beschwerdeführerin und ihrem Verteidiger formlos übersandt worden mit dem Zusatz: "Die StA hat rechtzeitig Rev...mehr

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zfs 11/2017, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Kaiserslautern/SAKS Urban Design Hotel Datum: Freitag, 8.12.2017, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referenten: Cordula Schah...mehr

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AGkompakt 11/2017, Kostener... / IV. Kostenerstattung

Mehrkosten sind zu erstatten Ist danach eine Kostengrundentscheidung ergangen, wonach der Kläger die gesamten Kosten des Verfahrens oder zumindest die Kosten der Anrufung des unzuständigen Gerichts zu tragen hat, ergeben sich Probleme der Kostenerstattung, da im Verfahren vor den Arbeitsgerichten nach § 12a Abs. 1 ArbGG eine Erstattung der Anwaltskosten ausgeschlossen ist, wä...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Streitig ist die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für ein Verfahren vor dem SG. Der von der Beschwerdeführerin vertretene Antragsteller hatte beim SG im Wege der einstweiligen Anordnung beantragt, die Antragsgegnerin zu verpflichten, ihm vorläufig Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zu zahlen. Ihm seien im streitigen Zeitraum lediglich geringere Leistungen bewilligt w...mehr

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AGS 11/2017, Anforderungen ... / Leitsatz

Eine Zusätzliche Gebühr entsteht nicht, wenn das Gericht ungeachtet einer Einlassung der Verteidigerin das Verfahren nach § 154 StPO wegen einer zu erwartenden Strafe in einem anderen Verfahren einstellt. AG Aschaffenburg, Beschl. v. 24.7.2017 – 390 AR 46/17mehr

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AGS 11/2017, Ursächlichkeit... / Leitsatz

Für das Entstehen der Zusätzlichen Gebühr Nr. 4141 VV muss die anwaltliche Mitwirkung für die Beendigung des Verfahrens ursächlich oder jedenfalls mitursächlich gewesen sein. OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.7.2017 – 2 Ws 35/17mehr

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AGS 11/2017, Anforderungen ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist bedenklich. Grundsätzlich ist es überwiegende Auffassung, dass die Tätigkeit des Anwalts nicht ursächlich oder mitursächlich gewesen sein muss. Der Anwalt soll die Zusätzliche Gebühr erhalten, wenn er eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit entfaltet hat. Verlangt man – wie hier – Ursächlichkeit, dann hätte es die Staatsanwaltschaft im...mehr

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AGkompakt 11/2017, Kostener... / II. Gerichtskosten

Gerichtsgebühr entsteht nur einmal Auch die Gerichtsgebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht nur einmal. Die vor dem abgebenden Zivilgericht angefallene Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen (Nr. 1210 GKG KostVerz.) zählt zu den Kosten des Rechtsstreits vor dem Empfangsgericht (§ 4 Abs. 1 GKG). Kosten können daher grundsätzlich nur vor dem Arbeitsgericht nach Teil 8...mehr

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AGS 11/2017, Anrechnung der... / 3 Anmerkung

1. Zutreffend ist Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 3106 VV in sozialrechtlichen Eilverfahren nicht anwendbar, da hier eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist.[1] Das Gericht entscheidet nach § 86b Abs. 4 SGG durch Beschluss, der nach § 124 Abs. 3 SGG immer ohne mündliche Verhandlung ergehen kann. 2. Zutreffend ist es auch, dass die Einigungsgebühr keinen eigenen Betragsrah...mehr

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AGS 11/2017, Verzicht auf d... / 1 Sachverhalt

Im Termin zur mündlichen Verhandlung hatten die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt und übereinstimmend auf eine Begründung des zu erlassenden Kostenbeschlusses nach § 91a ZPO verzichtet. Das AG erließ daraufhin einen Beschluss, wonach die Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu je 15 % und die Beklagte 70 % zu tragen haben. Eine B...mehr

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zfs 11/2017, Haftung des ve... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Dem Kl. steht ein Schadensersatzanspruch gem. § 823 Abs. 1 BGB zu. Der Bekl. hat dem Kl. Körperverletzungen zugefügt. Das Verhalten des Bekl. war für die Körperverletzungen ursächlich. Der Bekl. ist, als er dem Polizeibeamten weglief, mit dem Kl. zusammengestoßen. Dadurch verlor der Kl. den Halt und beide stürzten. Die Ursächlichkeit entfällt nicht dadurch, dass der ...mehr

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Grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken im Fokus

Kommentar Das BMF stellt mit Schreiben vom 27.10.2017 dar, wie die Regeln zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug nach § 50a EStG auf die grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken anzuwenden sind. Die Aussagen im Kurzüberblick. Im Ausland ansässige Anbieter, die Software zur Nutzung im Inland überlassen, können mit ihren inländischen Einkünften ...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / Leitsatz

Erteilt das Nachlassgericht auf den Antrag auf Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbschein bzw. des Testamentes die Auskunft, dass über den betreffenden Nachlass dort kein Verfahren geführt werde, kann dafür gem. §§ 124 JustG NRW, 4 Abs. 1 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 JVKostG KostVerz. eine Gebühr für "Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern" i.H...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern" bei Negativauskunft durch das Nachlassgericht

JustizG NW § 124; JVKostG § 4 Abs. 1; JVKostG-KostVerz. Nr. 1401 Leitsatz Erteilt das Nachlassgericht auf den Antrag auf Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbschein bzw. des Testamentes die Auskunft, dass über den betreffenden Nachlass dort kein Verfahren geführt werde, kann dafür gem. §§ 124 JustG NRW, 4 Abs. 1 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 JVKostG KostVerz. eine Gebühr fü...mehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / V. Höhe der Gebühr

1. Überblick Wie sich die besonders umfangreiche Beweisaufnahme auf die Vergütung auswirkt, hängt davon ab, ob sich die Gebühren gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert richten oder ob nach Betragsrahmen abzurechnen ist (§ 3 Abs. 1 RVG). 2. Wertgebühren a) Zusatzgebühr Bei Abrechnung nach Wertgebühren entsteht eine Zusatzgebühr neben den anderen Gebühren (Verfahrens- Termin...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG, § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthafte und zulässige weitere Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet. Auch der Senat ist der Auffassung, dass die Justizkasse im vorliegenden Fall für die erteilte Auskunft zu Recht eine Gebühr gem. § 124 JustG NRW, § 4 Abs. 1 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG i.H.v. 15,00 EUR erhoben hat. Zur Begründung und zu...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller wendet sich gegen den Ansatz von Kosten für eine Auskunftserteilung durch das Nachlassgericht. Mit Schreiben vom 2.6.2016 wandte sich der Antragsteller als Inkassounternehmer an das Nachlassgericht und beantragte "die Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbscheins, bzw. des Testamentes" zum Zwecke der Bescheinigung der Rechtsnachfolge. Dabei wies er a...mehr

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AGS 10/2017, Anrechnung von... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, da das LG den angefochtenen Beschluss nach Übertragung des Verfahrens durch den Einzelrichter wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG) ebenfalls in Dreierbesetzung entschieden hat. 2. Die Beschwerde ist zulässig, jedoch unbegründet. a) Gem. § 58 Abs. ...mehr

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AGS 10/2017, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Dies zugrunde legend ist die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung für das Klageverfahren S 3 AS 5736/13 wie folgt zu bemessen: Praxis-Beispielmehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / a) Zusatzgebühr

Bei Abrechnung nach Wertgebühren entsteht eine Zusatzgebühr neben den anderen Gebühren (Verfahrens- Termins-, und gegebenenfalls Einigungsgebühr). Die Gebühr muss daher auch in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden (§ 10 RVG). Die Gebühr kann in jedem Rechtszug erneut anfallen (§ 17 Nr. 1 RVG), sodass sie im Verlaufe eines Rechtsstreits mehrmals entstehen kann. Weder ist e...mehr

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FF 10/2017, Vereinbarung ei... / 1 Gründe:

I. Ohne Tatbestand (gemäß §§ 540 Abs. 1, 2, 313a Abs. 1 ZPO) II. Die Berufung ist zulässig, aber nur in einem geringen Umfang begründet. Die Klage ist zulässig und i.H.v. 2.193,17 EUR teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen den Beklagten ein Vergütungsanspruch aus §§ 675, 611, 612 BGB i.H.v. 2.193,17 EUR zu. a) Zwischen den Parteien ist ein Rechtsanwaltsvertrag (§§ 611, 67...mehr

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AGkompakt 10/2017, Gegensta... / Einführung

Im Teilungsversteigerungsverfahren entstehen für den Anwalt die Gebühren der Nr. 3311 VV. Diese Gebühren richten sich gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert. In der Praxis bestehen immer wieder Schwierigkeiten, den richtigen Wert zu ermitteln.mehr

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AGS 10/2017, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat entscheidet gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 1 RVG in der Besetzung mit drei Richtern, da auch die angefochtene Entscheidung des LG nicht durch den Einzelrichter, sondern die Kammer ergangen ist. 2. Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft. Das OLG ist an die – hier auch zu Recht erfolgte – Zulassung de...mehr

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AGS 10/2017, Trennung eines... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde, über die der Senat entscheidet (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.5.2014 – 10 C 12.1343, juris Rn 17), hat Erfolg. Das Begehren des Klägers, der keinen konkreten Antrag stellt, ist nach verständiger Auslegung dahingehend zu verstehen, dass er den Kostenfestsetzungsbeschluss nur teilweise angefochten hat, nämlich hinsichtlich der Verfahrensgebühr und der Kürz...mehr

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AGS 10/2017, Kostenentschei... / 3 Anmerkung

Bis zum Inkrafttreten des zweiten KostRMoGes war strittig, ob in einem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren, das durch Abweisung des Antrages oder durch Rücknahme endete, eine gesonderte Kostenentscheidung zu treffen sei. Der BGH[1] hatte dies bejaht und damit begründet, dass bei Zurückweisung des Antrages oder dessen Rücknahme das Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nicht Teil...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… II. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr auf Grundlage des Streitwertes von 11.301,24 EUR festgesetzt und die Festsetzung der Verfahrensdifferenzgebühr gem. RVG VV Nr. 3101 Nr. 2 und der Terminsgebühr aus dem Streitwert von 18.913,01 EUR – statt aus dem Streitwert von 11.301,24 EUR – unter Hinweis ...mehr

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AGS 10/2017, Abrechnung im ... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt ... ist dem Angeklagten in dem zugrunde liegenden Strafverfahren vor der Strafkammer des LG als Pflichtverteidiger bestellt worden. In der Hauptverhandlung hat der Vorsitzende der Strafkammer auf Antrag des Pflichtverteidigers durch Beschluss "festgestellt", dass sich dessen Bestellung auch auf "die anhängigen Adhäsionsverfahren" erstreckt. Nach Abschluss des Ver...mehr

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AGS 10/2017, Anrechnung von... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt K. war ab dem 16.2.2015 für seinen inhaftierten Mandanten im Ermittlungsverfahren und zunächst auch noch im gerichtlichen Verfahren vor dem LG als Wahlverteidiger tätig. Am ersten Hauptverhandlungstag wurde er nach Niederlegung seines Wahlmandats zum Pflichtverteidiger bestellt. Bis dahin hatte er an der Haftbefehlsverkündung, einem Haftprüfungstermin vor dem Er...mehr

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AGS 10/2017, Trennung eines... / 1 Sachverhalt

Der Kläger wendet sich im Wege der Beschwerde gegen die Zurückweisung seiner Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten des VG. Der Kläger erhob mit Schriftsatz seines Bevollmächtigten vom 11.1.2016 Klage gegen einen Bescheid des Beklagten vom 9.12.2015, in dem mehrere (größtenteils ineinandergreifende) naturschutzrechtliche Anordnungen unter anderem ...mehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / 1. Überblick

Wie sich die besonders umfangreiche Beweisaufnahme auf die Vergütung auswirkt, hängt davon ab, ob sich die Gebühren gem. § 2 Abs. 1 RVG nach dem Gegenstandswert richten oder ob nach Betragsrahmen abzurechnen ist (§ 3 Abs. 1 RVG).mehr

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AGS 10/2017, Abänderung ein... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 107 Abs. 3, 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 567 Abs. 2, 569 Abs. 1 ZPO statthafte und zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. 1. Soweit die Beklagte mit ihrer Beschwerde geltend macht, durch das Endurteil v. 20.10.2015 sei eine neue Kostengrundentscheidung ergangen, durch die sowohl die Kostengrundentscheidung im Versäumnisurteil v. 28.4.2015 sowie der ...mehr

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AGS 10/2017, Editorial

Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen hat in der Praxis bislang keine große Bedeutung gewonnen. Angeregt wird derzeit, den Anwendungsbereich dieses Gebührentatbestands zu erweitern, um einen Ausgleich für die Verfahren zu schaffen, in denen der Anwalt an umfangreichen Beweisaufnahmen teilzunehmen hat und die Verfahrens- und Terminsgebühr keine ausreiche...mehr

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AGS 10/2017, Keine Mindestb... / 2 Anmerkung

In den Gründen seiner Entscheidung ist das OLG davon ausgegangen, dass für das Beschwerdeverfahren gegen eine Kostenentscheidung eine Gebühr nach Nr. 19110 GNotKG-KV zu erheben sei. Dies entspricht jedenfalls dem Gesetzeswortlaut, da Nr. 19110 GNotKG KV nicht auf Beschwerden gegen Entscheidungen in der Hauptsache beschränkt ist. Diese Regelung erscheint allerdings nicht sachg...mehr

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FoVo 10/2017, Streitwert – ... / 3 Der Praxistipp

Vergütung im Blick haben Die Entscheidung zeigt, dass der Bevollmächtigte die Vergütung immer im Blick haben muss. Nach dem festgesetzten Wert bestimmen sich nämlich auch seine Gebühren und Auslagen. Die Gebühr setzt sich letztlich aus der Art der Gebühr, dem Gebührensatz und dem Gegenstandswert zusammen. Nicht immer wird dieser zutreffend bemessen. Für die anwaltliche Vergüt...mehr

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AGS 10/2017, Kostenerhebung... / 2 Aus den Gründen

Der Rechtsweg richtet sich hier nach §§ 124 JustG NW i.V.m. § 22 JVKostG, weil der angegriffene Kostenansatz auf das Kostenverzeichnis zum JVKostG gestützt ist. Die weitere Beschwerde ist gem. § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG aufgrund der Zulassung durch das LG zulässig; über sie entscheidet nach § 66 Abs. 4 S. 3 GKG das OLG. In der Sache hat die weitere Be...mehr

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AGS 10/2017, Abänderung ein... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten vorliegend um die Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses. Die Kläger nahmen die Beklagte im vorliegenden Verfahren auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen vermeintlich fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch. Das LG wies ihre Klage zunächst durch Versäumnisurteil v. 28.4.2015 ab und setzte den Streitwert für den Rechtsstreit auf 42.948...mehr

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AGS 10/2017, Kein berufsrec... / 2 Aus den Gründen

Der zulässige Antrag ist auch in der Sache begründet. Rüge und Einspruchsentscheidung waren aufzuheben, weil ein Berufsrechtsverstoß nicht festzustellen war. Zwar hat der betroffene Rechtsanwalt gegen § 3a Abs. 1 RVG verstoßen, indem er eine mündliche Vergütungsvereinbarung mit seinem Mandanten geschlossen hat. Dies stellt jedoch keinen mit dem Berufsrecht zu ahndenden Versto...mehr

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AGS 10/2017, Abänderung ein... / Leitsatz

Die Festsetzung weiterer Gebühren nach einer Abänderung der Streitwertfestsetzung ist nur innerhalb der Frist des § 107 ZPO möglich. OLG Hamm, Beschl. v. 26.4.2016 – 25 W 103/16mehr

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AGkompakt 10/2017, Gebührenerhöhung bei Eintritt des bzw. der Erben in einen laufenden Rechtstreit

Fortführung des Rechtsstreits ist dieselbe Angelegenheit Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits die Partei und führt der Erbe oder führen die Erben den Prozess fort, so wird kein neuer Auftrag erteilt. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem oder den Erben fort (OLG Köln AGS 2014, 451 m. Anm. N. Schneider = ZEV 2014, 421 = RVGreport 2014, 362). Es handelt sich insoweit a...mehr

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FF 10/2017, Müssen es immer Wertgebühren sein?

Dr. Christian Grabow Wir haben uns daran gewöhnt, die Gebühren nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert zu berechnen. Auch die Gerichtskosten finden ihre Grundlage in einem Katalog der Streit- oder Verfahrenswerte. Ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die nach Betragsrahmengebühren berechnet werden, wie z.B. im Sozial- oder im Strafrecht. Auch für Beratungen gelten keine Gege...mehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / II. Sinn und Zweck der Regelung

Mit der Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV soll der Wegfall der nach der BRAGO noch vorgesehenen Beweisgebühr in bestimmten Ausnahmenfällen kompensiert werden, namentlich in umfangreichen Bau- oder Arzthaftungssachen. Die Gebühr soll den mit besonders umfangreichen Beweisaufnahmen anfallenden Mehraufwand durch eine zusätzliche Gebühr bzw. durch eine Anhebung der Terminsgebühr aus...mehr

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AGS 10/2017, Abrechnung im ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsmittel, denen das LG nicht abgeholfen hat, bleiben ohne Erfolg. 1. Die Beschwerde des Bezirksrevisors ist unbegründet. Insoweit wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung und des landgerichtlichen Nichtabhilfebeschlusses vom 1.2.2017 Bezug genommen. Insbesondere hat das LG den in der Hauptverhandlung am 18.2.2015 auf Antrag des Pflichtverteidige...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Stuttgart entspricht der – soweit ersichtlich – einhelligen obergerichtlichen Rspr. (neben den v. OLG zitierten Entscheidungen auch noch OLG München AGS 1998, 175 für die Differenzprozessgebühr nach § 32 Abs. 2 BRAGO; OLG Köln AGS 2009, 610 = JurBüro 2010, 208). I. Praktische Auswirkungen der Kostenregelung Haben die Parteien in dem Vergleich hinsichtl...mehr

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zfs 10/2017, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

In einem vor dem BVerwG anhängigen Rechtsstreit ging es um die Rechtmäßigkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Zu ihrer Vertretung in dem vom BVerwG anberaumten Verhandlungstermin beauftragte die mit ihrem Unternehmenssitz in Essen Beigeladene Anwälte mit Kanzlei in Bonn. Diese Anwälte sind als Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer Partnerschaft organi...mehr