Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / F. Die Gebühren in der Forderungspfändung

Rz. 64 Die vorbereitenden Handlungen und/oder der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses lösen die 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Dabei bleibt zunächst unerheblich, ob die Pfändung und Überweisung in einem Akt oder in zwei Akten[54] erfolgt. Auch bleibt unerheblich, ob sich der Antrag gegen einen oder mehrere Drittschuldner richtet.[55]...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / O. Die Gegenstandswerte in der Zwangsvollstreckung

I. Gegenstandswert in der Mobiliarzwangsvollstreckung Rz. 128 Bei allen Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG, der andere Wertvorschriften, insbesondere § 4 ZPO verdrängt. Nach § 25 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert nach der im Einzelfall zu vollstreckenden Forderung, einschließlich aller Nebenforderungen, d.h. der Gesam...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / V. Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 39 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des RA innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Wann verschiedene oder besondere Angelegenheiten vorliegen, ergibt sich aus §§ 17 und 18 RVG. Zu unterscheiden ist, die – zu vergütende – Vollstreckungsmaßnahme, d.h. der gesamte Vorgang zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung, z.B. der Pfändung von Arbeitslohn und die...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / IV. Verfahrensgebühr für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides

Rz. 17 Reagiert der Antragsgegner auf die Beantragung des Mahnbescheides weder mit einem Forderungsausgleich noch mit einem Widerspruch, kann der RA frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides (§§ 691 Abs. 1 Nr. 3, 699 Abs. 1 S. 2 ZPO) und bis spätestens sechs Monate nach diesem Zeitpunkt (§ 701 ZPO) den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Gleiche...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / VIII. Nichterlass von Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid

Rz. 44 Wird der Erlass eines Mahnbescheides wegen dessen mangelnder maschineller Bearbeitungsfähigkeit abgelehnt, steht dem Antragsteller gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde nach § 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO zu. Das Beschwerdeverfahren stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine besondere Gelegenheit dar, für die der RA eine weitere 0,5-Verfahrengebühr nac...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Die Terminsgebühr

Rz. 98 Eine 0,4-Terminsgebühr nach Nr. 3312 VV RVG fällt an, wenn der RA für einen am Verfahren Beteiligten (§ 9 ZVG) an einem Versteigerungstermin wahrnimmt. Eine Tätigkeit muss er in dem Termin nicht entfalten. Nach der Anmerkung entsteht im Übrigen im Verfahren der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung keine Terminsgebühr, d.h. insbesondere nicht für Ortstermine des...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 6. Die Anrechnung im Erstattungsverhältnis

Rz. 64 Grundsätzlich hat der Antragsgegner (Schuldner) die Kosten zu erstatten, die tatsächlich angefallen sind. Sofern eine Anrechnung zu erfolgen hat, sind also nur die um die anzurechnenden Gebühren verminderten Kosten zu tragen. Da die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr und nicht der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr erfolgt, ist die volle Ges...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Verfahrensgebühr

Rz. 48 Die Beantragung der Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO mit ihren vorbereitenden Handlungen löst grundsätzlich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus. Während sich die Verfahrensgebühr grundsätzlich nach dem Nennwert der Vollstreckungsforderung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt, beschränkt § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG den Wert auf maximal 2.000,00 EUR. Bis...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 3. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr aufseiten des Antragsgegners

Rz. 54 Regelmäßig wird der Antragsgegner vorgerichtlich noch nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten sein, weil bei streitigen Einwendungen aus Sicht des Antragstellers die Beantragung eines gerichtlichen Mahnverfahrens aufgrund des zu erwartenden Widerspruchs nicht zielführend ist. Anders kann es sich allerdings dann verhalten, wenn durch die Einleitung des Mahnverfahr...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Gegenstandswert in der Herausgabevollstreckung

Rz. 137 Ist eine Sache nach den §§ 883 ff. ZPO herauszugeben oder zu leisten, ist für die Berechnung des Gegenstandswertes § 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG maßgeblich. Hiernach ist auf den Wert der Sache, d.h. regelmäßig ihren Verkehrswert, abzustellen. Dieser ist zu schätzen. Rz. 138 Auch hier gilt allerdings, dass keine Regel ohne Ausnahme bleibt: Der Gesetzgeber hat den Gegenstandswe...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die Verfahrensgebühr

Rz. 97 In der Immobiliarzwangsvollstreckung fällt gemäß Nr. 3311 VV RVG eine 0,4-Verfahrensgebühr aus dem Gegenstandswert an. Die Verfahrensgebühr fällt für die Vertretung in der Immobiliarzwangsvollstreckung unabhängig davon an, wen der RA vertritt. Er kann die Verfahrensgebühr bei der Vertretung der Interessen des Gläubigers, des Schuldners oder des Bieters berechnen. Der ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die Terminsgebühr

Rz. 55 Wie bereits oben dargestellt, erhält der RA bei der Vertretung des Gläubigers oder des Schuldners im Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft, d.h. sowohl im Verfahren nach § 802c ZPO als auch im Verfahren nach § 802d ZPO, nicht nur eine 0,3-Verfahrensgebühr, sondern zusätzlich auch noch eine 0,3-Terminsgegebühr. Rz. 56 Bei den Gegenstandswerten ist allerdings zu differ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO

Rz. 121 Anders als die Erinnerung nach § 766 ZPO stellt die sofortige Beschwerde nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eine besondere Angelegenheit dar und löst die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG aus. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob der RA den Gläubiger oder den Schuldner vertritt. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einem gerich...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Der gebührenrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung

Rz. 14 Der prozessrechtliche Begriff der Zwangsvollstreckung weicht von dem gebührenrechtlichen Begriff ab, was sich auswirkt, wenn der RA, vor allem aber auch ein registrierter Inkassodienstleister, den Gläubiger – oder auch Schuldner – nicht schon im Erkenntnisverfahren vertreten hat. Rz. 15 Zu beachten sind folgende Fälle:mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / VII. Die vorzeitige Erledigung

Rz. 40 Bei der Gebühr nach Nr. 3305 VV RVG für das Betreiben des gerichtlichen Mahnverfahrens handelt es sich um eine Verfahrensgebühr. Es ist also zunächst unerheblich, ob es tatsächlich zur Beantragung des Mahnbescheides kommt. Der Gesetzgeber wollte den Umstand, dass es zu einer vorzeitigen Erledigung des Mahnverfahrens – etwa auf der Grundlage einer gütlichen Einigung – ...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / V. Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners

Rz. 28 Vertritt der RA den Antragsgegner im gerichtlichen Mahnverfahren, so richtet sich dessen Vergütung nach Nr. 3307 VV RVG. Er erhält eine 0,5-Verfahrensgebühr für die Vertretung im gesamten Mahnverfahren. Entscheidend ist also nicht, ob der RA überhaupt nach außen tätig wird, d.h. Widerspruch oder Einspruch einlegt. Vielmehr entsteht die Gebühr auch dann, wenn er den An...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Geschäftsgebühr statt Vollstreckungsgebühr?

Rz. 123 In der Praxis ist nicht selten die Situation zu betrachten, dass ein Rechtsdienstleister auf verschiedenste Weise, im Ergebnis aber erfolglos, versucht hat, einen Vollstreckungstitel durchzusetzen. Der Gläubiger unternimmt nun nach einiger Zeit den Versuch, einen anderen RA mit der Durchsetzung zu beauftragen. In manchen Fällen werden die Forderungen auch verkauft, w...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / 4. Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 108 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des RA innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Während für die Mobiliarzwangsvollstreckung die verschiedenen und besonderen Angelegenheiten in den §§ 17 und 18 RVG geregelt sind, wird der Umfang der Abgeltung der Tätigkeit in der Immobiliarzwangsvollstreckung in Nr. 3311 VV RVG selbst bestimmt und insoweit von dem G...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Gegenstandswert bei der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 133 Für das Verfahren über die Vermögensauskunft bestimmt § 25 Nr. 4 RVG, dass sich der Gegenstandswert nach der noch offenen Gesamtforderung bestimmt, die noch zu vollstrecken ist. Allerdings ist der Gegenstandswert auf nunmehr 2.000,00 EUR[91] gedeckelt. Rz. 134 Beispiel Die noch offene Restforderung beträgt einschließlich Zinsen und Kosten noch 1.431,24 EUR. In diesem ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Einigungsgebühr bei gütlicher Erledigung

Rz. 47 Die allgemeinen Gebühren, darunter die Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV RVG wurden bereits oben in § 3 Rdn 1 ff. dargestellt. Danach gilt:mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Gebühr

Rz. 14 Die Gebühr ist die eigentliche Entlohnung des RA für seine Tätigkeiten und Dienste sowie die Abgeltung seiner allgemeinen Geschäftskosten. Unter dem Begriff "Gebühr" ist die pauschale Abgeltung für bestimmte Leistungen zu verstehen, ohne Berücksichtigung des getätigten Aufwandes. Beispielsweise steht dem RA, der den Mandanten im erstinstanzlichen Rechtsstreit vertritt,...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / VI. Die Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 34 Eher überraschend dürfte die Erkenntnis sein, dass die Terminsgebühr nach der Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV RVG und der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG auch im gerichtlichen Mahnverfahren anfallen kann. Da eine mündliche Verhandlung nicht stattfindet, liegt der Hauptanwendungsfall in der Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens geri...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Terminsgebühr

Rz. 27 In eingeschränktem Umfang kann auch in der Zwangsvollstreckung die Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG beim Gläubigervertreter ebenso wie beim Schuldnervertreter anfallen. Allerdings handelt es sich um eine eigenständige Regelung, auf die die Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG keine Anwendung findet, so dass insbesondere eine Besprechung mit dem Gegner keine Terminsgebühr auslöst...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 5. Die Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 62 Anm. 4 zu Nr. 3104 VV RVG sieht vor, dass eine in einem vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet wird. Da die Besprechung im Sinne der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG nur auf die Erledigung des Rechtsstreites gerichtet sein muss, nicht aber den tatsächlichen Erfolg voraussetzt, ist diese Konstel...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / III. Verfahrensgebühr für die Beantragung des Mahnbescheides

Rz. 10 Das gerichtliche Mahnverfahren wird durch den Antrag des Antragstellers (Gläubiger) auf Erlass eines Mahnbescheides eingeleitet. Mit den hierauf gerichteten Vorbereitungshandlungen, d.h. der Entgegennahme des Auftrages samt der maßgeblichen Informationen und der auf die Durchführung des Mahnverfahrens gerichteten Beratung entsteht dagegen beim RA des Antragstellers di...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 2. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr aufseiten des Antragstellers

Rz. 48 War der RA in der gleichen Angelegenheit und für den gleichen Gläubiger bereits vorgerichtlich tätig, so wird die hier entstandene Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Rz. 49 Beispiel Der RA macht für den vorsteuerabzugsberechtigten G...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Einmaligkeit der Gebühr auch bei mehreren Auftraggebern

Rz. 107 Ist der RA in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhält er die Gebühren gem. § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Die erste Frage der Gebührenoptimierung ist also immer, ob überhaupt dieselbe Angelegenheit für jeden der mehreren Auftraggeber vorliegt.[44] Rz. 108 § 15 Abs. 2 S. 1 RVG regelt, dass der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal for...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Verfahrensgebühr in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 16 Der Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG In der Mobiliarzwangsvollstreckung erhält der RA zunächst eine 0,3 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit nach Nr. 3309 VV RVG. Dies gilt unabhängig von der Frage, welche Vollstreckungsmaßnahme ergriffen wird und auch unabhängig davon, ob er den Gläubiger, den Schuldner oder einen in die Vollstreckung involv...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die gütliche Erledigung nach § 802b ZPO

Rz. 45 Nach § 802b Abs. 1 ZPO hat der Gerichtsvollzieher in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Diese Aufgabe gehört zu seinen Regelbefugnissen nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO und zwar nach S. 2 der Vorschrift auch dann, wenn sie nicht besonders beauftragt wird. Soll eine gütliche Erledigung ausgeschlossen werden, muss dies im Vollstreckungsau...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / II. Das Erstattungsverhältnis

Rz. 6 Anders als für die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten bedarf es im Mahnverfahren grundsätzlich keines Rückgriffs auf die materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen, um die Erstattungsfähigkeit der Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens sicherzustellen. Vielmehr handelt es sich um notwendige Kosten im Sinne der §§ 91 ff. ZPO, die nach Maßgabe der prozessrechtliche...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / VI. Gegenstandswert in der Immobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 149 Die Bestimmung des Gegenstandswertes für die anwaltliche Vergütung in der Immobiliarzwangsvollstreckung hat ihre Regelung in §§ 26 und 27 RVG gefunden. Dabei behandelt § 26 RVG die Bestimmung des Gegenstandswertes in der Zwangsversteigerung, während § 27 RVG die Zwangsverwaltung betrifft. Rz. 150 Für die Vertretung des RA in der Zwangsversteigerung sind drei Fälle zu ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / V. Gegenstandswert bei Schuldnerschutzanträgen

Rz. 146 Bei Schuldnerschutzanträgen ist der Gegenstandswert sowohl für den Gläubiger- als auch für den Schuldnervertreter nach § 25 Abs. 2 RVG nach billigem Ermessen entsprechend dem Interesse des Schuldners an der seinem Interesse entsprechenden Entscheidung zu bestimmen. Rz. 147 Bei der Räumungsvollstreckung wird der Gegenstandswert nach dem Mietzins für den Zeitraum des be...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / VII. Gegenstandswert bei der Zwangshypothek

Rz. 176 Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 25 Nr. 1 RVG und damit nach dem durch die Zwangshypothek zu sichernden Forderungsbetrag, zuzüglich Zinsen und Kosten. Ein Abschlag ist auch vor dem Hintergrund, dass es sich lediglich um ein Sicherungsinstrument handelt, das nicht unmittelbar zur Befriedigung der Forderung führt,...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / VIII. Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen

Rz. 177 Ziel des RA ist es regelmäßig, mit dem Schuldner, der sich nicht in der Lage sieht, die Forderung unmittelbar auszugleichen, eine gütliche Erledigung in Form eines Abfindungs-, Teilzahlungs-, oder Ratenzahlungsvergleiches zu erreichen. Die Zwangsvollstreckung dient häufig nur als Druckmittel, um den Schuldner zu einer hierauf gerichteten Kommunikation anzuhalten. Rz....mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 3. Ermittlung der vollen Gebühr

Rz. 29 Mithilfe von Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 S. 3 RVG lässt sich die volle Gebühr bei Gegenstandswerten zwischen 500,00 EUR und 500.000,00 EUR ermitteln. Rz. 30 Hinweis In der Praxis wird allerdings nicht auf diese Tabelle zurückgegriffen, da die dort ausgewiesenen Grundbeträge oftmals weitere Berechnungen erfordern, um zu dem gewollten Ergebnis zu gelangen, sondern auf Gebühr...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / c) Art und Höhe der vereinbarten Gebühr

Rz. 16 Bei der Vereinbarung zwischen RA und dem Auftraggeber besteht aufgrund des gewollten Deregulierungsgedankens des Gesetzgebers hinsichtlich der Art und der Höhe der Gebühr grundsätzlich Vertragsfreiheit. Die Bemessung der Gebühr hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der RA hat die Angemessenheit i.S.v. § 3a Abs. 2 RVG zu berücksichtigen und, damit es nicht zur Ni...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / P. Die Kostenerstattung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 180 Die Kosten der Zwangsvollstreckung sind vom Schuldner nach § 788 ZPO zu tragen, soweit sie notwendig sind. Für die Frage, wann die Kosten der Zwangsvollstreckung notwendig sind, verweist § 788 Abs. 1 ZPO auf § 91 ZPO, so dass auf die dortige Regelung und die hierzu ergangene Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Die Notwendigkeit der Kostenverursachung dem Grun...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Wertgebühren/Gegenstandswert/volle Gebühr

Rz. 26 Auf Grundlage der in § 13 RVG geregelten Wertgebühren in Abhängigkeit des Gegenstandswertes und auf Basis der vollen Gebühr (1,0) wird die für das Vergütungsverzeichnis zugrunde gelegte Gebührentabelle wiedergegeben. Die Gebühr des Rechtsanwaltes bestimmt sich dementsprechend in einem bestimmten Verhältnis zur 1,0-Gebühr, die § 13 RVG als Grundgebühr in Abhängigkeit v...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / III. Die Begrifflichkeiten: Gebühr – Auslagen – Vergütung

1. Definition der Begrifflichkeiten Rz. 13 Damit keine Missverständnisse beim Lesen und Anwenden der RVG-Vorschriften entstehen, müssen die vorgenannten Begrifflichkeiten streng differenziert werden. Ungeachtet dessen verlangen nicht nur die Verbraucherschutzvorschriften, sondern auch das formelle Abrechnungsrecht, § 10 Abs. 2 RVG, eine hinreichend klare und verständliche Dar...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen in einer Sache oder gegen mehrere Schuldner

Rz. 124 Zahlt der Schuldner auf die Titulierung nicht, wird regelmäßig nicht nur eine, sondern es werden mehrere Vollstreckungsmaßnahmen erforderlich. Die Kombination von gütlicher Einigung mit Vermögensauskunft und nachfolgender Forderungs- oder Sachpfändung entspricht heute dem üblichen Vorgehen in einer Standardsache. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG stellt jede dieser Vollstre...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Gegenstandswert in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 128 Bei allen Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahren richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG, der andere Wertvorschriften, insbesondere § 4 ZPO verdrängt. Nach § 25 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert nach der im Einzelfall zu vollstreckenden Forderung, einschließlich aller Nebenforderungen, d.h. der Gesamtforderung im Zeitpunkt des Vollstreckungsauftrages. ...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / IV. Gegenstandswert bei der Vollstreckung nach §§ 887 ff. ZPO

Rz. 140 Bei der Zwangsvollstreckung wegen der Vornahme einer vertretbaren oder unvertretbaren Handlung nach §§ 887, 888 ZPO sowie der Vollstreckung einer Verpflichtung zur Duldung oder Unterlassung nach § 890 ZPO ist nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG auf den Wert der Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger zur Bestimmung des Gegenstandswertes abzustellen. Dieser Wert ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / VI. Höhe der Gebühr

Rz. 185 Die Höhe der Hebegebühr ist abhängig von der Höhe des ausgezahlten Nennbetrags gem. Anm. 1–3 zu Nr. 1009 VV RVG. Danach ermittelt sich die Hebegebühr nicht als Gebührensatz zur vollen Gebühr nach der Tabelle zu § 13 RVG, sondern in Höhe der genannten Prozentsätze an dem weiterzuleitenden Betrag. Bei Wertpapieren und Kostbarkeiten kommt es auf den Kurswert oder sonsti...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / III. Entstehen der Gebühr

Rz. 170 Die Hebegebühr entsteht nicht mit der Entgegennahme von Geld, sondern entsprechend der Anm. 1 zu Nr. 1009 VV RVG erst mit der Auszahlung oder Rückzahlung von entgegengenommenen Geldbeträgen an den Mandanten oder an Dritte. Ob der RA die Gelder von seinem Auftraggeber oder von dritter Seite erhalten hat, ist unerheblich. Rz. 171 Auch die Hinterlegung der Sicherheit für...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Vergütungsverzeichnis zum RVG beginnt im Teil 1 mit den allgemeinen Gebühren. Die unter den Nrn. 1000–1010 VV RVG genannten Gebühren können grundsätzlich in allen Tätigkeitsbereichen des RA entstehen, die in den folgenden Teilen des VV RVG geregelt sind. In der Forderungssachbearbeitung sind es die Bearbeitungsabschnitte der vorgerichtlichen und gerichtlichen Tätig...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / A. Einleitung

Rz. 1 Der außergerichtlichen Tätigkeit kommt in der anwaltlichen Praxis eine große Bedeutung zu. Nach statistischen Untersuchungen werden mehr als 70 % aller Aufträge von den Anwaltskanzleien vorgerichtlich erledigt.[1] Dies verwundert nicht, da die außergerichtlichen Tätigkeiten der RAe sehr vielschichtig sind, indem sie Auftraggeber beraten, die Streitfälle vorgerichtlich ...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 5. Gebührentabelle für Wertgebühren aus der Staatskasse, § 49 RVG

Rz. 36 Mit § 49 RVG hat der Gesetzgeber die Höhe der Wertgebühren festgelegt, die der beigeordnete RA aus der Staatskasse erhält. Die dort genannten Wertgebühren beziehen sich, wie auch bei der Tabelle für den Wahlanwalt gem. § 13 Abs. 1 S. 2 RVG, auf eine Gebühr in Höhe eines 1,0-Satzes. Bei einem Gegenstandswert von bis zu 4.000,00 EUR gilt sowohl für den Wahlanwalt als au...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / A. Regelung und Abgeltungsbereich

Rz. 1 Dass der RA neben den Gebühren auch Auslagen verlangen kann, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 S. 1 RVG. Danach setzt sich die anwaltliche Vergütung aus den Gebühren und den Auslagen zusammen. Das RVG unterscheidet bei den Auslagen zwischen allgemeinen Geschäftskosten und besonderen Geschäftskosten. Rz. 2 Hinweis Weil das Zusammentragen der Auslagen als mühevoll betrachtet wir...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / I. Grundsätzliches

Rz. 39 Die dem RA zustehenden Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sind in den Nrn. 7001 und 7002 VV RVG geregelt. Die Vorschriften sind anwendbar, wenn der RA die gesetzliche Vergütung abrechnet. Bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sollte der RA, sofern er ein gesondertes Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen i.S.v. Nrn. 7001 o...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 3. Verschiedene Gebührensätze

Rz. 68 Sind für Teile des Gegenstandes verschiedene Gebührensätze anzuwenden, so erhält der RA gem. § 15 Abs. 3 RVG für die Teile (ausnahmsweise) gesondert berechnete Gebühren, jedoch nicht mehr als die aus dem Gesamtbetrag der Werteteile nach dem höchsten Gebührensatz sich ergebende Gebühr. Rz. 69 Beispiel 1 Der RA führt einen Rechtsstreit für seinen Mandanten wegen einer Fo...mehr