Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 3. Verweisung, Abgabe oder Zurückverweisung

Rz. 98 Die §§ 20 und 21 RVG regeln, ob ein oder mehrere Rechtszüge bei Verweisung, Abgabe oder Zurückverweisung einer Sache vorliegen, was wiederum zur Folge hat, dass der in allen Rechtszügen tätige RA bei Vorliegen eines Rechtszuges die Gebühren nur einmal verdienen kann und bei mehreren Rechtszügen gesondert. Die Vorschriften gelten für alle gerichtlichen Verfahren. Rz. 9...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Grundsatz der pauschalen Abgeltung

Rz. 64 Nach § 15 Abs. 1 RVG entgelten die Gebühren, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, die gesamte Tätigkeit des RA vom Auftrag bis zur Erledigung der Angelegenheit. Damit ist geregelt, dass die in derselben Angelegenheit im Rahmen ihres Abgeltungsbereichs entstandenen Gebühren alle Tätigkeiten erfassen und pauschal abgegolten werden. Dieser Grundsatz gilt für alle Gebü...mehr

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§ 1 Einführung / B. Grundlage: Das RVG

Rz. 6 Das RVG wurde nach intensiver Beratung[5] im Jahre 2004 verabschiedet und zum 1.7.2004 in Kraft gesetzt. Wie nicht selten bei solch umfassenden Reformwerken bedurfte es der mehrfachen Nachsteuerung durch kleinere Gesetzesänderungen. Die letzte umfassende Reform[6] ist mit dem am 1.8.2013 in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) umgesetzt w...mehr

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§ 1 Einführung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Forderungseinziehung als Rechts- oder auch Inkassodienstleistung gehört zum Alltagsgeschäft des Rechtsanwaltes. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass auch die Gebühren und Auslagen, in Summe die anwaltliche Vergütung, mit Leichtigkeit zu berechnen sind. Das streitet wider den Anspruch des Gesetzgebers, das Vergütungsrecht trotz der Komplexität der anwaltli...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 5. Kappungsgrenze bei erneuter Beauftragung

Rz. 77 Mit § 15 Abs. 5 S. 1 RVG hat der Gesetzgeber eine Kappungsgrenze bei erneuter Beauftragung festgelegt. Danach erhält der RA in derselben Angelegenheit, in der er bereits tätig war, nicht mehr Gebühren, als er bekommen würde, wenn er von Beginn an mit diesen Tätigkeiten beauftragt worden wäre. Diese Bestimmung soll verhindern, dass der zunächst für eine einzelne Tätigk...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 3. Mehrere Erhöhungen

Rz. 127 Der Wortlaut der Nr. 1008 VV RVG "… die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht …" hat zu Überlegungen geführt, ob der Gesetzgeber mehrere aufeinanderfolgende Erhöhungen mit der Verwendung des Wortes "oder" anstelle von "und" ausschließen wollte. Wie in der Kommentarliteratur[53] dezidiert ausgeführt, kann der Gesetzgeber unter mehreren Gesichtspunkten nicht damit gem...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / B. Der Erstattungsanspruch nach § 675 i.V.m. § 670 BGB

Rz. 8 Während der anwaltlichen Tätigkeit können diverse besondere Auslagen entstehen, deren Erstattungspflicht des Auftraggebers gegenüber seinem RA nicht in den Nrn. 7000 ff. VV RVG ausdrücklich geregelt sind. Gem. Vorbem. 7 Abs. 1 VV RVG kann der RA auch Ersatz der so entstandenen Aufwendungen gem. § 675 i.V.m. § 670 BGB verlangen. Nach § 670 BGB ist der Auftraggeber zum E...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / V. Schwellengebühr

Rz. 83 Der Gesetzgeber hat der grundsätzlichen Bestimmung des Gebührensatzes durch den RA anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG mit der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG für die Geschäftsgebühr eine Beschränkung auferlegt. Danach kann der RA eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Diese Grenze des Gebührensatzes von 1,3 wird als ...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 4. Mindestbetrag

Rz. 32 Gem. § 13 Abs. 2 RVG beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15,00 EUR. Die Anwendung dieser Regelung kann bei dem geringen Streitwert bis 500,00 EUR greifen. Rz. 33 Beispiel im Rahmen der Zwangsvollstreckung Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG ist in Höhe eines Satzes von 0,3 anzusetzen. Bei einem Gegenstandswert von bis zu 500,00 EUR errechnet sich von ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / b) Umgang mit der Erhöhung bei Übergang von vorgerichtlicher zu gerichtlicher Tätigkeit

Rz. 139 Hingegen wird die Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG zur Hälfte angerechnet, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens. Vor der Einführung des 2. KostRMoG ist es immer wieder zu Diskussionen hinsichtlich der Art und Weise der Anrechnung in Bezug auf die Berü...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 5. Reisen des RA in eigener Sache

Rz. 103 Die zuletzt ergangenen überwiegenden Entscheidungen des BGH[92] haben eine Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des RA für die Teilnahme am Termin in eigener Sache abgelehnt mit der Begründung, dass ein rechtskundiger RA einen RA am Gerichtsort beauftragen und diesen schriftlich unterrichten kann. Entscheidungen anderer Senate des BGH haben eine Erstattungsfähigkeit ...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Dieselbe, verschiedene, besondere Angelegenheiten

Rz. 84 Mit den §§ 16–19 RVG ist die Frage, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, für diverse Verfahrensarten – fast ausschließlich für gerichtliche Verfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren – beantwortet. Rz. 85 Wann es sich bei einer Tätigkeit um dieselbe Angelegenheit handelt und der RA damit die Gebühren nur einmal beanspruchen kann, ergibt sich aus § 16 RVG. D...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / I. Selbstständige Angelegenheit

Rz. 166 Die allgemeinen Geschäfts- und Verfahrensgebühren decken nicht die Einziehungs- und Auszahlungstätigkeiten des RA, wie Verbuchen, Verrechnen und Weiterleiten von Geldbeträgen, und auch nicht die Ab- oder Rücklieferung von Wertpapieren und Kostbarkeiten ab. Diese genannten Tätigkeiten des RA stellen jeweils eine selbstständige Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG dar und sin...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / I. Anwendungsbereich

Rz. 53 Aus Teil 2 Abschnitt 3 VV RVG ergeben sich die Gebühren der außergerichtlichen Vertretungen, so auch der Bereich, der in Forderungssachen besondere Relevanz hat, nämlich bürgerlich-rechtliche Auseinandersetzungen. Die Vorschriften gem. Teil 2 VV RVG sind wegen der Vorbem. 2 Abs. 1 VV RVG für außergerichtliche Tätigkeiten nur dann anzuwenden, wenn § 34 RVG (Beratung, G...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 5. Vergütung

Rz. 23 Unter Vergütung ist die Summe aus Gebühr(en) und Auslage(n) zu verstehen (§ 1 Abs. 1 S. 1 RVG). Rz. 24 Beispielmehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Bezeichnung als "Erhöhungsgebühr"

Rz. 110 Mit der Bezeichnung "Erhöhungsgebühr" wird der Anschein erweckt, es handele sich bei der Gebühr gem. Nr. 1008 VV RVG um eine selbstständige Gebühr. Dies ist nicht der Fall, da Nr. 1008 VV RVG besagt, dass sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um einen Satz von 0,3, bei Festgebühren um 30 % und bei Betragsrahmengebühren der Mindest- und Höc...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 4. Vorzeitige Beendigung

Rz. 74 § 15 Abs. 4 RVG regelt, dass bereits entstandene Gebühren nicht wegfallen, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, soweit es das Gesetz nicht anders bestimmt. Hier spiegelt sich der Pauschalcharakter der Abs. 1 und 2 wider. Die Gebühr, die mit der ersten Tätigkeit entsteht, entfällt nicht, wenn es nicht zu weiteren Tätigkeiten kommt. Ein...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 3. Tätigkeit als Mediator

Rz. 25 Unter Mediation ist ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren zu verstehen, bei dem Parteien unter Mitwirkung eines besonders geschulten, neutralen Dritten versuchen, eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes zu erreichen (§ 1 Abs. 1 MediationsG). Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die P...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / IV. Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 43 Gemäß § 34 Abs. 2 RVG ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen. Indem der Gesetzgeber ausdrücklich nur die "Beratung" bei der Anrechnungsvorschrift nennt, scheidet eine Berücksichtigung der Anrechnung für die Ausarbeitung des schriftlichen Gutacht...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Vergütungsverzeichnis

Rz. 8 Das Vergütungsverzeichnis als Anlage 1 zum Gesetz regelt in sieben Abschnitten mit diversen Anmerkungen und Vorbemerkungen, in welcher Höhe – im Verhältnis zu der in der Gebührentabelle des § 13 RVG genannten vollen Gebühr – die jeweilige Gebühr für welche Tätigkeit des RA anfällt. Im Rahmen der Forderungsrealisierung sind im Vergütungsverzeichnis die Teile 1 bis 3 (Al...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / I. Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber

Rz. 6 Gem. § 34 Abs. 1 S. 1 RVG soll der RA für drei Tätigkeitsbereiche auf eine Gebührenvereinbarung mit dem Auftraggeber hinwirken, sofern die Bestimmungen in Teil 2 Abschnitt 1 VV RVG nicht anwendbar sind:mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Wertgebühren

Rz. 128 Die Gebührensätze erhöhen sich bei Wert- und Satzrahmengebühren um je 0,3 für jeden weiteren Auftraggeber. Mehrere Erhöhungen dürfen den Satz von 2,0 jedoch nicht übersteigen. Hier hat der Gesetzgeber wieder eine Kappungsgrenze festgelegt (Anm. 3 zu Nr. 1008 VV RVG). Demnach kommt der RA bei insgesamt acht oder mehr Auftraggebern über diese Grenze = sieben weitere Auf...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / d) Kostenerstattung

Rz. 18 Sowohl die nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG vereinbarte Beratungsgebühr als auch die übliche Vergütung gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 612 Abs. 2 BGB sollen prozessual grundsätzlich nicht erstattungsfähig sein. Sie werden nicht als Kosten des Rechtsstreits gem. § 91 Abs. 1 ZPO angesehen.[7] Das Kostenfestsetzungsverfahren sei nicht geeignet, Beträge festzusetzen, die sich...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Allgemeine Wertvorschrift

Rz. 40 Regelungen über die vom RA für seine Gebühren zugrunde zu legenden Gegenstandswerte finden sich in den §§ 22 ff. RVG. § 23 Abs. 1 RVG verweist zunächst in gerichtlichen (Erkenntnis-)Verfahren auf die für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, mithin auf das GKG. Die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren durch das Gericht ist für den RA maßgebend (§ 32 RVG...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Wertgebühren

Rz. 124 Nr. 1008 VV RVG bestimmt, dass die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht werden. Dass sich die Vorschrift im Teil 1 des VV befindet, lässt erkennen, dass sie für alle Geschäfts- und Verfahrensgebühren gilt, unabhängig davon, in welchen Teilen sie geregelt sind. Die Einigungs-, Erledigungs-, Aussöhnungs-, Hebe- und Terminsgebühr[51] sind weder eine Geschäfts- noch ei...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / I. Grundsatz

Rz. 166 Für die außergerichtliche Tätigkeit (Geschäftsgebühr) in Forderungssachen ergibt sich grundsätzlich der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren des RA nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG) mangels im RVG vorhandener spezieller Regelungen. Damit wird auf die Regelungen der §§ 39–60 GKG verwiesen. Entscheidend für die A...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 1. Konkrete Auslagenabrechnung

Rz. 45 Bei der konkreten Auslagenabrechnung nach Nr. 7001 VV RVG kann der RA alle erstattungsfähigen Entgelte geltend machen, die ihm bei der Durchführung des Mandats entstanden sind und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Das Erfassen der einzelnen Auslagenpositionen erfordert einen gewissen Verwaltungsaufwand und Disziplin aller in einer RA-Kanzlei tä...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Echte Streitgenossen

Rz. 156 Vertritt der RA im Rahmen seiner Beiordnung wegen desselben Gegenstands mehrere Auftraggeber, gelten die gleichen Grundsätze wie auch beim RA ohne Beiordnung. Allerdings erhält der beigeordnete RA seine Gebühren gem. den in § 49 RVG festgelegten Beträgen, wobei sich die Gebühren bei einem Gegenstandswert über 30.000,00 EUR wegen der dort bestimmten Wertkappungsgrenze...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 9. Hinweispflicht gem. § 49b Abs. 5 BRAO

Rz. 54 Gem. § 49b Abs. 5 BRAO hat der RA den Mandanten vor Übernahme des Auftrages auf die Abhängigkeit der entstehenden Gebühren vom Gegenstandswert zu unterrichten. Dies gilt schon aus der Sache heraus nur beim Anfall von Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten; dementsprechend nicht bei Betragsrahmen- oder Festgebühren. Der Hinweis kann schriftlich oder mündli...mehr

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§ 1 Einführung / C. Das "jeweilige" Übergangsrecht

Rz. 21 Mit dem RVG wurde eine "ewige" Übergangsregelung in § 60 RVG geschaffen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn das RVG geändert wird. Das erspart eine Übergangsvorschrift in jedem Änderungsgesetz. Maßgebliche Grenze für die Rechtsanwendung ist der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 22 Die Vergütung ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nach dem alten Recht zu ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Kostenerstattung bei gemeinsamem RA und unterschiedlichem Verfahrensergebnis für Streitgenossen

Rz. 146 Nicht ganz so einfach ist es, wenn Streitgenossen durch einen RA vertreten werden und der Gegner gegen einen Teil der Streitgenossen obsiegt und gegenüber anderen Streitgenossen verliert. Rz. 147 Beispiel A nimmt in einem Rechtsstreit B und C als Gesamtschuldner wegen eines Anspruchs in Höhe von 15.000,00 EUR in Anspruch. Streitgenosse B obsiegt, C verliert. Nach der ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Unechte Streitgenossen

Rz. 158 Wird der RA von mehreren Auftraggebern wegen verschiedener Gegenstände beauftragt, kann Nr. 1008 VV RVG nicht angewandt werden, sondern die Werte der Gegenstände werden gem. § 22 Abs. 1 RVG zusammengerechnet. Ergibt die Addition der Werte einen Betrag über 30.000,00 EUR, kommt dem RA der Umstand, dass er mehrere Streitgenossen vertritt, nicht mehr zugute. Die Tabelle...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Auswirkungen auf die Schwellengebühr

Rz. 141 Die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG kann der RA unter Beachtung der Kriterien gem. § 14 RVG (§ 2 Rdn 105 ff.) in Höhe des dort geregelten Rahmens von 0,5–2,5 bestimmen. Eine höhere Geschäftsgebühr als einen Satz von 1,3 kann der RA aufgrund der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG nur verlangen, wenn seine Tätigkeit umfangreich oder schwierig war (§ 4 Rdn 83 ff.). Diese Kapp...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / 2. Pauschale Auslagenabrechnung

Rz. 49 In der Praxis wohl überwiegend, nicht zuletzt auch wegen der Vermeidung des zuvor beschriebenen Verwaltungsaufwandes, wird der pauschalen Abgeltung der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG der Vorrang gegeben. Auch die pauschale Abrechnungsmethode setzt voraus, dass überhaupt entsprechende Auslagen entstanden sind. Dabei ist es ausreichend...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / II. Auftrag

Rz. 152 Die vorgenannten Beispiele beziehen sich ausschließlich auf das genannte Schreiben und nicht auf evtl. sich anschließende Tätigkeiten. Im Rahmen der Nr. 2301 VV RVG will der Mandant lediglich, dass der RA ein Schreiben fertigt und der Auftraggeber, sofern die Angelegenheit dann noch nicht beendet ist, weitere Schritte selbst einleitet. Dies ist z.B. der Fall, wenn de...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / a) Abgrenzung zu anderen Gebührenvorschriften

Rz. 11 Zu Abgrenzungsproblemen kann es mitunter im Verhältnis zu anderen Gebührenvorschriften kommen. Rz. 12 Hinweis Sind folgende Kriterien erfüllt, dann ist der Beratungsgebührentatbestand nicht gegeben:mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 5. Geschäftsgebühr bei titulierten Ansprüchen

Rz. 71 Für die Zwangsvollstreckung steht dem RA gem. Nr. 3309 VV RVG die Verfahrensgebühr in Höhe einer 0,3-Gebühr zu. Die vorbereitenden Verfahren, wie z.B. Erlangung der Vollstreckungsklausel, Zustellung des Titels sowie das Aufforderungsschreiben mit Vollstreckungsandrohung, gehören zur Zwangsvollstreckung und sind mit der Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV RVG abgegolten....mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Festgebühren

Rz. 126 Gem. Nr. 1008 VV RVG erfolgt die Erhöhung einer Festgebühr um 30 %. Erhöhungsfähige Festgebühren, da es sich um Geschäftsgebühren handelt, finden sich bei der Beratungshilfe gem. Nrn. 2503–2507 VV RVG.[52] Die Festgebühr gem. Nr. 2503 VV RVG von 85,00 EUR erhöht sich um 30 % für jeden weiteren Auftraggeber, höchstens um das Doppelte der Festgebühr (Anm. 3 zu Nr. 1008 ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / ff) Einvernehmliche Aufhebung/Nichtdurchführung der Vereinbarung

Rz. 45 Sowohl die spätere einvernehmliche Aufhebung der Vereinbarung durch die Parteien als auch die Nichtdurchführung des Einigungsvertrages haben keine Auswirkungen auf die verdiente Einigungsgebühr. In beiden Fällen war die Einigung wirksam zustande gekommen, so dass auch ein nachträgliches Wegfallen der Gebühr nicht in Frage kommen kann, § 15 Abs. 4 RVG. Rz. 46 Hinweis Di...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / VI. Erhöhung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern

Rz. 91 Gem. Nr. 1008 VV RVG erhöht sich die Geschäftsgebühr, wenn Auftraggeber in derselben Angelegenheit mehrere Personen sind, um 0,3 für jede weitere Person. Mehrere Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. Nähere Ausführungen zur erhöhten Gebühr finden sich unter § 3 Rdn 107 ff., da die Erhöhungsgebühr zu den allgemeinen Gebühren gehört. Die Erhöhun...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 2. Bestimmung des Gebührenbetrages

Rz. 28 Für die Bestimmung einer betragsmäßigen Gebühr in EUR wird die Höhe des Gebührensatzes, die Höhe des Gegenstandswertes und der Gebührenbetrag auf der Basis eines Satzes von 1,0 benötigt. Der jeweilige Gebührensatz ergibt sich aus dem Vergütungsverzeichnis zum RVG. Liegt z.B. ein Wert von 4.000,00 EUR zugrunde, beläuft sich die Gebühr auf der Basis eines Satzes von 1,0...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / IV. Anrechnung

Rz. 157 Gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG ist die entstandene Geschäftsgebühr nach Teil 2 des VV RVG zur Hälfte, höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die von ihm zu berechnende Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, wenn sich die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit auf denselben Gegenstand bezieht. Indem sich der Gesetzgeber auf die Geschäf...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / V. Erstattung

Rz. 160 Die grundsätzlichen Anspruchsgrundlagen der Erstattung der reduzierten Geschäftsgebühr gem. Nr. 2301 VV RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG für das Schreiben einfacher Art sind identisch mit denen in Bezug auf die im Rahmen der Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG genannten (Rdn 92 ff.). Rz. 161 Begehrt der RA für seinen Auftraggeber die Erstattung der Gebühr für ein Schreiben...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 6. Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe

Rz. 76 Nr. 2503 VV Abs. 1 RVG regelt die Geschäftsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe und gibt den Inhalt der Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV RVG, dass die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung des Vertrages entsteht, wieder. Der Abgeltungsbereich ist mit dem der Nr. 2300 VV RVG identisch (Rdn 53 ff.). Die Gebühr ge...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 3. Vorgerichtliche Tätigkeit über nicht anhängige Ansprüche parallel zum Gerichtsverfahren

Rz. 67 Denkbar ist auch, dass im Rahmen eines Rechtsstreits nicht anhängige Ansprüche berücksichtigt werden. Insoweit stellt sich die Frage, ob bezogen auf die nicht anhängigen Ansprüche die Geschäftsgebühr entsteht oder nicht. Auch hierbei ist auf den Auftrag des Mandanten abzustellen. Liegt dem RA bereits für die nicht anhängigen Ansprüche Klagauftrag vor, richten sich die...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 4. Anwaltliche Funktion

Rz. 117 Die erhöhten Gebühren stehen jedem RA zu, unabhängig davon, in welchem verfahrensrechtlichen Rahmen die Interessenvertretung erfolgt, z.B. auch als Verkehrsanwalt (Verfahrensgebühr gem. Nr. 3400 VV RVG) oder Terminsvertreter (Verfahrensgebühr gem. Nr. 3401 VV RVG).mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 3. Schadensminderungspflicht

Rz. 131 Grundsätzlich und nach ständiger Rechtsprechung des BGH hat der Schuldner als Schädiger nicht alle durch das Schadensereignis (Verzugseintritt) verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[55] Hierbei ist die Ex-ante-Sicht einer vernünftigen, wirtschaf...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 6. Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt

Rz. 78 Ist der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt, gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, wobei Anrechnungsvorschriften nicht anzuwenden sind (§ 15 Abs. 5 S. 2 RVG). Der Gesetzgeber trägt bei dieser Regelung dem Umstand Rechnung, dass sich der RA nach einem Zeitablauf von mehr als zwei Kalenderjahren nahezu neu in den Vorgang einarbeiten m...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / bb) Einigung mündlich/konkludentes Handeln

Rz. 23 Da Formfreiheit besteht, ist noch nicht einmal zum wirksamen Abschluss einer Einigung die Schriftform vorgeschrieben. Natürlich ist, wenn die Vereinbarung schriftlich verfasst und von den Parteien bzw. von ihren Vertretern unterschrieben wurde, der Nachweis über das Zustandekommen der Einigung durch einfache Vorlage des Schriftstückes leicht zu führen, so dass sich di...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 3. Beiordnung nicht für alle Streitgenossen

Rz. 163 Wurde PKH für alle Streitgenossen bewilligt, ist der Anspruch gegen die Staatskasse unproblematisch, da der beigeordnete RA seine Gebühren unter Einschluss der erhöhten Gebühr gem. Nr. 1008 VV RVG erhält. Rz. 164 Werden mehrere Streitgenossen durch einen RA vertreten und ist nur einem Auftraggeber Prozesskostenhilfe bewilligt worden, werden unterschiedliche Auffassung...mehr