Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 24 Der Mandant wurde vorgerichtlich, im Mahnverfahren und im streitigen Verfahren vertreten. Durch die Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG verbleibt von der Mahnverfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG nur noch eine 0,35-Gebühr. – In welcher Höhe ist die Mahnverfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfa...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 73 Wie bemisst sich der Gegenstandswert im Verfahren wegen der Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsgeldes? Welche Gebühr fällt an?mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 6. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 24.1.2017 – VI ZB 21/16

Rz. 180 Die Gebühr nach Nr. 3105 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV RVG entsteht auch dann, wenn die Entscheidung nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne einen entsprechenden (Prozess-)Antrag des Klägers ergeht.mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Termine und Besprechungen

Rz. 155 Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Ausnahme ist die Teilnahme an einem reinen Verkündungstermin. Die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen entsteht für die Wahrneh...mehr

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AGS 01/2023, Gegenstandswer... / III. Diebestüte

Der Inhalt der Tasche führe nicht zu einer anderen Beurteilung. Die zusätzliche Gebühr nach Nr. 4142 VV verlange einen erhaltenswerten Gegenstand (vgl. Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021 Rn 19). Eine "Diebestüte", die mit Alufolie ausgehüllt darauf zielte, das Auslösen eines Alarms zu verhindern, habe keinen legalen Anwendungsbereich und stelle deshalb keinen erhal...mehr

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AGS 01/2023, Terminsgebühr ... / II. Terminsgebühr für den "geplatzten Termin" (Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV)

Nach Auffassung des OLG war die Terminsgebühr Nrn. 4120, 4121 VV für den am 25.5.2021 zu 10:00 Uhr anberaumten und erst am frühen Morgen des gleichen Tages abgesagten Hauptverhandlungstermin festzusetzen. Gem. Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 u. 3 VV erhalte ein Rechtsanwalt eine Terminsgebühr für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die gerichtl...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 71 Zunächst kommt es entscheidend auf den Auftrag an. Der Auftrag zur Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung stellt eine reine Beratungstätigkeit nach § 34 RVG dar, da der Anwalt zunächst beraten soll, ob die Abrechnung korrekt ist. Bezüglich der Vertretung gegenüber dem Vermieter dürfte daher in der Praxis immer nur ein bedingter Vertretungsauftrag vorliegen, sofern...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 28.1.2010 – VII ZB 74/09

Rz. 197 Für die Erinnerung gegen Vollstreckungsmaßnahmen fällt keine gesonderte Gebühr nach RVG VV Nr. 3500 an.mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Urt. v. 20.5.2014 – VI ZR 396/13

Rz. 83 Ein Rechtsanwalt kann die Gebühr gemäß Nr. 2300 des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) auch dann nur einmal aus dem Gesamtgegenstandswert und nicht zweimal aus (dann niedrigeren) Teilgegenstandswerten verlangen, wenn die von ihm für seinen Mandanten geltend gemachte Forderung außergerichtlich nur teilweise erfüllt wird und ihm deshal...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 10.5.2007 – VII ZB 110/06

Rz. 172 Eine Terminsgebühr gemäß Nr. 3202 i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses kann auch dann im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO festgesetzt werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen für den Anfall der Gebühr zwischen den Parteien streitig sind (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 27.2.2007 – XI ZB 38/05).mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 1. Frage

Rz. 29 Der Hauptbevollmächtigte wurde im Termin durch einen am Gerichtsort ansässigen Kollegen vertreten, um Reisekosten zu sparen. Dafür wurden im Kostenfestsetzungsantrag eine zusätzliche 0,65-Verfahrensgebühr nach Nr. 3401 VV RVG zzgl. Auslagen geltend gemacht. Die Zulässigkeit der Beauftragung eines Terminsvertreters aufgrund andernfalls hoher erstattungsfähiger Reisekos...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 6. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 20.9.2018 – I ZB 120/17

Rz. 199 Gebühr für Drittauskunft Der Antrag des Gläubigers auf Einholung von Drittauskünften gemäß § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 3, § 802l ZPO ist eine besondere Angelegenheit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, für die dem Rechtsanwalt eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zusteht. Rz. 200 Anmerkung Der 2. Leitsatz der Entscheidung, wonach die Vorschrift des § 25 Abs. 1 Nr. 4 RV...mehr

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AGS 01/2023, Terminsgebühr ... / III. Verfahrensgebühr Nr. 4143 VV

Erfolglos ist die Beschwerde der Pflichtverteidigerin allerdings hinsichtlich der geltend gemachten Verfahrensgebühr für das Adhäsionsverfahren gem. Nr. 4143 VV geblieben. Zwar habe der BGH für den Fall der notwendigen Verteidigung (§§ 140 ff. StPO) entschieden, dass sich die Pflichtverteidigerbestellung auch auf das Adhäsionsverfahren erstreckt (vgl. BGH NJW 2021, 2901 f. =...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Anwendungsbereich

Literaturhinweise: Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313; Schneider, Neuregelung der Geschäftsgebühr und der Zahlungsvereinbarung, NJW-Spezial 2021, 731; ders., Abrechnung der Geschäftsgebühr nach Quote, AGkompakt 2020, 105; ders., Erstattungsfähigkeit einer Geschäftsgebühr, ErbR...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 2. Vorzeitige Beendigung / beschränkter Auftrag

Rz. 141 Bei fast allen Verfahrensgebühren ist im Falle einer vorzeitigen Beendigung oder eingeschränkten Tätigkeit eine Reduzierung vorgesehen. Die Voraussetzungen sind in allen Fällen ähnlich. Unabhängig von der vorangegangenen Tätigkeit scheidet eine Reduzierung bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins aus. Rz. 142 Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG beträgt nach N...mehr

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Die Patientenverfügung / 1.1.1.2 Formale Errichtungsvoraussetzungen

Eine Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt werden. Eine notarielle Beurkundung schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Allerdings kann die Patientenverfügung zusammen mit einer Vorsorgevollmacht (oder auch einzeln) notariell beurkundet werden. Bei der Berechnung der Beurkundungskosten ist § 36 Abs. 2 GNotKG zugrunde zu legen. Der Notar bestimmt danach den Geschäftswert...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / cc) Lösung 2: Notarielle Beurkundung mit verzögerter Aushändigungsanweisung

Rz. 196 Spezifizierung Wirksamkeit mit Besitz der Ausfertigung beim Bevollmächtigten (siehe dazu Rdn 188) und Anweisung des Notars gem. § 52 Abs. 2 BeurkG, dem Bevollmächtigten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfertigung zu erteilen (sog. Ausfertigungssperre) Rz. 197 Diese Gestaltung geht auf Bühler zurück und war einige Zeit im notariellen Bereich das "Standardmod...mehr

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AGS 01/2023, Gerichtskosten... / Leitsatz

Für eine erfolglose Anhörungsrüge nach § 133a FGO fällt die in Nr. 6400 GKG KV bestimmte Festgebühr an. Diese Gebühr entsteht auch dann, wenn mit der Anhörungsrüge ein Verfahren wegen einer PKH-Bewilligung fortgesetzt werden soll, das seinerseits gerichtsgebührenfrei ist. Die Festgebühr nach Nr. 6400 GKG KV beträgt nach Maßgabe der Übergangsvorschrift des § 71 Abs. 1 S. 1 GKG...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 3. Erstattung

Rz. 105 Da die Einigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren keinen gerichtlich protokollierten Vergleich voraussetzt,[72] kommt es häufiger zu – vermeidbaren – Problemen im Rahmen der Festsetzung. Hier ist wieder zwischen Entstehen der Einigungsgebühr und deren Erstattung zu unterscheiden. § 98 ZPO regelt, dass die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufg...mehr

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AGS 01/2023, Gebührenbemess... / II. Gebührenhöhe

Das AG ist davon ausgegangen, dass die Angelegenheit bereits wegen des drohenden einmonatigen Fahrverbotes bei einer beruflichen Abhängigkeit vom Führerschein und daraus resultierenden persönlichen, wirtschaftlichen Härten mit einer möglichen Existenzgefährdung für den Betroffenen eine überdurchschnittliche Bedeutung hatte. Insbesondere, wenn ein Eintrag von mehr als zwei Pu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Vergleichswertverfahren sind allgemein übliche Methoden zur Ermittlung von Verkehrswerten bzw. zur Ermittlung von möglichen Kauf- oder Verkaufspreisen. § 183 BewG übernimmt die Vergleichswertmethode für häufig vorkommende und oft vergleichbare Immobilientypen mit Einschränkungen für die erbschaftsteuerliche Grundstücksbewertung. Mit dem Vergleichswertverfahren nach § 1...mehr

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§ 15 Kraftloserklärung der ... / V. Kosten

Rz. 14 Die Kosten des Verfahrens der Kraftloserklärung trägt nach § 22 Abs. 1 GNotKG der Antragsteller. Diese betragen gem. KV 15212 GNotKG eine halbe Gebühr. Sollte der Antragsgegner mit der Rückgabe der Vollmachtsurkunde in Verzug sein oder die Herausgabe der Vollmachtsurkunde unmöglich sein und der Antragsgegner dies zu vertreten haben, so können die Kosten nach Ansicht d...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Terminsgebühr

Rz. 193 Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dabei gilt die Besonderheit im Vergleich zu Teil 3 VV RVG, dass sie für jeden Hauptverhandlungstag gesondert entsteht und der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch dann erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht z...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 109 Bisher wurde in der Rechtsprechung teilweise vertreten, dass ein Vergleich i.S.v. Anm. S. 1 Nr. 1 2. Alt. zu Nr. 3106 VV RVG (a.F.) nur bei einem schriftlichen Prozessvergleich i.S.v. § 101 Abs. 1 S. 2 SGG oder von § 202 SGG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO vorliege. Ein außergerichtlicher Vergleich mit nachfolgender übereinstimmender Erledigungserklärung, der weder auf einem...mehr

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Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 1.2.9 Leasing

Etwa 40 % (2018) aller Kraftfahrzeuge sind Leasingfahrzeuge. Im Grundsatz behält der Leasinggeber das Eigentum am Fahrzeug, der Leasingnehmer zahlt für die Nutzung eine entsprechende Gebühr. Nach überwiegender Ansicht handelt es sich beim Leasingvertrag um einen atypischen Mietvertrag. Handelt es sich um einen längeren Leasingzeitraum, ist der Leasinggeber als Halter anzusehe...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 63 Früher war umstritten, ob bei Anerkenntnis der Hauptforderung (ggf. bei gleichzeitigem Verzicht auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten) und einer Zahlungsvereinbarung mit Nebenabreden eine Einigungsgebühr aus dem Hauptsachewert angefallen ist. Zum 1.10.2021 wurde die Regelung zur Einigungsgebühr vor dem Hintergrund der Änderung des Inkassorechts geänd...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Deckungsanfrage

Rz. 248 Kommt der Mandant in die Kanzlei und berichtet von einer Rechtsschutzversicherung, übernimmt der Anwalt in der Praxis oft als Service die Deckungsanfrage mit, ohne hierfür eine Vergütung geltend zu machen. Wird die Deckungsanfrage ohne Weiteres erteilt, ist dies auch unproblematisch. Anders ist es hingegen, wenn die Rechtsschutzversicherung sich weigert und umfangrei...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Leitsatz: BGH, Urt. v. 19.9.2013 – IX ZR 322/12

Rz. 111 Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen.mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Folgen eines Verstoßes und Darlegungslast

Rz. 266 Nach § 4b RVG kann der Rechtsanwalt aus einer Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern, wenn sie nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 RVG entspricht. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Der BGH hat dazu entschieden, dass eine Vergüt...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 74 Nach § 18 Abs. 1 Nrn. 13 und 14 RVG sind das Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung auf Vornahme einer Handlung durch Zwangsmittel (§ 888 ZPO) und jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld gemäß § 890 Abs. 1 ZPO eine besondere Angelegenheit. Die Androhung ist dabei, sofern nicht bereits mit der Hauptsache beantragt, Teil der Vollstreckungsmaßnahme und löst ber...mehr

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§ 6 Formvorschriften / V. Praktikabilitätsgründe zugunsten der Beurkundung

Rz. 32 Zutreffend kommt daher Kurze [62] zum Ergebnis, dass die Beurkundung "aus formalen Gründen nicht notwendig" ist, "gegebenenfalls aus Praktikabilitätsgründen zu empfehlen". So spricht der höhere "Beweiswert" einer Beurkundung für die Beurkundung. Ebenfalls zutreffend führen Renner/Braun aus, dass Dritte erheblich mehr Vertrauen der beurkundeten Vollmacht entgegenbringen...mehr

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AGS 01/2023, Umfang der Pfl... / III. Umfang der Bestellung

In der Sache hat das LG die Erinnerung als nicht begründet angesehen. Zwar sei für die Teilnahme am Adhäsionsverfahren eine Gebühr angefallen. Der Pflichtverteidiger könne deren Erstattung indessen nicht aus der Landeskasse beanspruchen. PKH gem. § 404 Abs. 5 StPO, § 114 ZPO sei dem Angeklagten mangels entsprechender Antragstellung nicht bewilligt worden, sodass ein Gebühren...mehr

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FoVo 03+04/2023, Anforderun... / 3 Der Praxistipp

Vorschuss zahlen oder auf die Anforderung warten? Nach § 4 Abs. 1 S. 1 GvKostG ist der Auftraggeber zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet, der die voraussichtlich entstehenden Kosten deckt. Der GV kann, muss aber keinen Kostenvorschuss anfordern (teilweise str., Uhl, in: Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl. 2022, § 4 Rn 3). Der Gläubiger oder sein Bevollmächtigter müssen abe...mehr

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AGS 01/2023, Gerichtskosten... / II. Gerichtskosten im Anhörungsrügeverfahren

1. Gesetzliche Regelung Im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit fällt für eine Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gem. § 133a FGO nach Nr. 6400 GKG KV eine Festgebühr i.H.v. 60,00 EUR (bis zum 31.12.2020) bzw. 66,00 EUR (ab dem 1.1.2021) an, wenn die Rüge in vollem Umfang verworfen oder zurückgewiesen wird. 2. Anhörungsrüge im PKH-Verfah...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / II. Beschränkungen

Rz. 66 Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Gestaltungsfreiheit ist es dem Vollmachtgeber unbenommen, einzelne Rechtsgeschäfte von dem Zuständigkeitsbereich des Bevollmächtigten auszunehmen und den konkreten Handlungsspielraum in Gestalt eines Ermächtigungskatalogs niederzulegen.[70] Nicht selten wird es sogar zweckdienlich erscheinen, die Vorsorgevollmacht...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 25 Die durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser bestimmte Vor- und Nacherbschaft gibt ihm die Möglichkeit, dass sein Nachlassvermögen zunächst beim Vorerben anfällt und dann zu einem späteren Zeitpunkt, wobei er bestimmen kann, bei welchem Bedingungseintritt dies der Fall sein soll, beim Nacherben anfällt. Der Erblasser kann also damit, sofer...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 8.8.2022, 2-13 S 35/22mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 1 Leitsatz

Für den Streitwert der Anfechtung von Beschlüssen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG sind der Nennbetrag der Jahresabrechnung für das Gesamtinteresse und der auf den Kläger entfallende Anteil als Einzelinteresse maßgeblich.mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vor. Die dem Beschluss zugrunde liegende Jahresabrechnung weist für K eine Abrechnungssumme von 1.827,43 EUR auf, die Gesamtabrechnungssumme beträgt 93.277,48 EUR. Die auf den Kläger entfallene Abrechnungsspitze beträgt allerdings nur 130,42 EUR, die Summe aller saldierten Abrechnungsspitzen 441,50 E...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, es sei nicht von den Abrechnungsspitzen auszugehen! Eine derartige Streitwertberechnung werde der Streitigkeit nicht gerecht und führe zu einem unvertretbaren Aufwand bei der Streitwertfestsetzung. Bereits für die Interessenermittlung eines Klägers greife es zu kurz, auf die Abrechnungsspitze abzustellen, wenn diese beispielsweise ein Guthaben verspreche. Darüb...mehr

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Anfechtungsklage: Gebührens... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Streitwert in Verfahren nach § 44 Abs. 1 WEG ist nach § 49 Satz 1 GKG auf das Interesse aller Wohnungseigentümer an der Entscheidung festzusetzen und darf nach § 49 Satz 2 GKG den 7,5-fachen Wert des Interesses des Klägers und der auf seiner Seite Beigetretenen sowie den Verkehrswert ihres Wohnungseigentums nicht übersteigen. Das in § 49 GKG jeweils anges...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.5 Besondere Umsatzsteuer-Tatbestände ("Andere Steuerbeträge")

Zeile 45 betrifft sowohl Fälle des Wechsels von der Besteuerungsart der Sollversteuerung [1] zur Istversteuerung [2] und umgekehrt, als auch den Wechsel der Besteuerungsform (z. B. von der Kleinunternehmer- zur Regelbesteuerung und umgekehrt).[3] Wurde z. B. in einem vorangegangenen Kalenderjahr die Kleinunternehmer-Regelung[4] in Anspruch genommen und wurden währenddessen Anza...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.8 Verfahrenskosten

In den äußerst praxisrelevanten wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren der Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsverfahren wird der klagende Wohnungseigentümer künftig stets auch dann anteilig mit den Verfahrenskosten belastet werden, wenn er das Verfahren gewinnt. Folge der gesetzlich angeordneten Passivlegitimation der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist n...mehr

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WEMoG von A - Z / 76 Lastschriftverfahren

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 7 Muster-Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Mustervertrag: Mietvertrag über Eigentumswohnung Zwischen undmehr

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Verwaltungsbeirat: Rechte u... / 5.2.3 Inhaltliche Prüfung

Inhaltlich ist so gut wie möglich zu klären, ob die sich im Entwurf des Wirtschaftsplans spiegelnden Annahmen des Verwalters der Sache und der Höhe nach wahr sind und ob der Verwalter die geltenden Umlageschlüssel angewandt hat. Checkliste: Inhaltliche Prüfung des Wirtschaftsplans Allgemeinesmehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.9 Streitwert

Regelungen zum Streitwert in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren finden sich derzeit noch in § 49a GKG a. F. Diese Bestimmung wird aufgehoben, die künftigen Streitwerte werden sich mit Blick auf die Beschlussklagen des § 44 Abs. 1 WEG n. F. nach § 49 GKG n. F. richten, der bislang unbesetzt war. Die Neuregelung vereinfacht die Bestimmung des im Einzelfall maßgeblichen Str...mehr

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WEMoG: Der Verwalter – Zert... / 5 Aufgaben des Verwalters

Zentrale Norm der Aufgaben und Pflichten des Verwalters bleibt § 27 WEG n. F. Allerdings regelt diese Vorschrift künftig konturenlos pauschal die Aufgaben des Verwalters unter vollständiger Aufgabe des in alter Fassung in den Absätzen 1 bis 3 geregelten Aufgabenkanons.mehr

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WEMoG: Bauliche Veränderung... / 8 Kosten baulicher Veränderungen

Entsprechend dem in § 20 WEG n. F. geregelten neuen System der Maßnahmen baulicher Veränderungen, regelt § 21 WEG n. F. deren Kostenverteilung und die Voraussetzungen einer Kostenverteilungsänderung.mehr