Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 2. Aufrechnungsforderung ist nicht höher als die Klageforderung

Rz. 38 Soweit der Wert der Hilfsaufrechnung den Wert der Klageforderung nicht übersteigt, ergeben sich keine Probleme. Soweit über die Hilfsaufrechnung eine Entscheidung ergeht oder ein Vergleich geschlossen wird, erhöht sich der Wert, sodass sich auch die Anwaltsgebühren aus diesem höheren Wert berechnen. Beispiel 14: Hilfsaufrechnung mit Entscheidung über Hilfsaufrechnung ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 6. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 99 Auch in Verwaltungssachen wird die Geschäftsgebühr angerechnet, und zwar nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens jedoch zu einem Gebührensatz von 0,75. Das gilt auch bei mehreren Auftraggebern (siehe dazu § 8 Rdn 48 ff. m. Nachw. zur Rspr.). Hatte der Anwalt vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren verdient, war er also sowohl im Verwaltungsverfahren tätig...mehr

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§ 35 Strafsachen / ee) Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Beschlagnahme, Einziehung und verwandten Maßnahmen

Rz. 56 Ist Gegenstand des Verfahrens auch eine (drohende) Beschlagnahme, Einziehung oder verwandte Maßnahme, entsteht noch eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV. Diese Gebühr richtet sich nach dem Gegenstandswert. Erforderlich ist allerdings, dass der Gegenstandswert mindestens 30,00 EUR beträgt (Anm. Abs. 2 zu Nr. 4142 VV). Bei geringeren Werten entsteht keine ...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 13 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach Nr. 3334 VV zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 14 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 15 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu Nr. 3337 VV anzuwenden. Die Verfahrensgebühr reduziert sich auf 0,5. Rz. 16 Für die...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Einigung auch über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände

Rz. 50 Wird eine Einigung über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände geschlossen, erhält der Anwalt die Einigungsgebühr und gegebenenfalls weitere Gebühren aus dem Mehrwert nur, wenn die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe sich auch auf den Mehrwert der Einigung erstreckt (zur Erstreckung nach § 48 Abs. 3 RVG siehe § 28 Rdn 371 ff.). Rz. 51 Wird ein solcher Mehrwert...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / bb) Von vornherein beschränkter Auftrag

Rz. 111 Hatte der Antragsgegner von vornherein nur einen Auftrag zum Kostenwiderspruch erteilt, ändert sich für den Anwalt des Antragstellers nichts. Für den Anwalt des Antragsgegners entstehen die Gebühren dagegen insgesamt nur nach dem Kostenwert. Aus dem Wert der Hauptsache fallen keine Gebühren an. Beispiel 61: Beschränkter Auftrag zum Kostenwiderspruch, anschließende Rü...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / cc) Anrechnung

Rz. 109 War der Anwalt bereits im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren tätig, so hat er dort eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV bzw. im Falle der Beratungshilfe nach Nr. 2503 VV verdient. Diese Gebühren sind im gerichtlichen Verfahren hälftig anzurechnen. Die frühere Ermäßigung der Verfahrensgebühr (Nr. 3103 VV a.F.) ist aufgehoben. Rz. 110 Bei vorangegangener Ges...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für alle Auftraggeber

Rz. 61 Ist der Anwalt mehreren bedürftigen Auftraggebern beigeordnet, so ist die gesamte Vergütung aus der Staatskasse zu übernehmen. Rz. 62 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, gehört auch die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zu der von der Staatskasse zu übernehmenden Vergütung. Beispiel 31: Prozesskostenhilfe für mehrere Auftraggeber (ders...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 191 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen. Rz. 192 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 4. Beratung mit Einigung, Erledigung oder Aussöhnung

Rz. 22 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung, einer Erledigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV),[25] eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV)[26] oder eine Aussöhnungsgebühr verdienen. Dies ist zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 durch die Neufassung der Vorbem. 1 VV ausdrücklich klargestellt worden. Insoweit ist unerheblich, ob...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / a) Vollständige Erfüllung

Rz. 22 Die Anrechnung einer Gebühr ist nach § 15a Abs. 3, 1. Var. RVG entgegen dem Grundsatz dann im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn die erstattungspflichtige Partei die anzurechnende Gebühr bereits gezahlt oder anderweitig erfüllt hat. Erforderlich ist die Erfüllung bzw. Zahlung. Alleine die Rechnungsstellung führt noch nicht dazu, dass sich der Gegner ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Selbstständige Vollstreckungsschutzverfahren

Rz. 163 Vollstreckungsschutzanträge nach den §§ 765a, 815b, 851a und § 841b ZPO und jedes Verfahren über Anträge auf Änderung oder Aufhebung der getroffenen Anordnungen sowie jedes Verfahren über Anträge nach §§ 1084 Abs. 1, 1096 oder 1109 ZPO sind gesonderte Angelegenheiten (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 RVG). Rz. 164 Der Anwalt erhält hier neben den gegebenenfalls bereits für die Volls...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / l) Anrechnung auf vorangegangene Verfahrensgebühr bei bloßem Verhandeln über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 74 Wird im gerichtlichen Verfahren lediglich über nicht anhängige Gegenstände verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht dort die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV gem. Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV nur in Höhe von 0,8 (siehe § 13 Rdn 247 ff.). Kommt es danach zu einem gerichtlichen Verfahren, wird die 0,8-Gebühr bzw. der sich nach § 15 Abs. 3 RVG ergebende G...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / ee) Verfahren mit Hauptverhandlung

Rz. 112 Beispiel 43: Gerichtliches Verfahren mit Hauptverhandlung, ein Termin Im gerichtlichen Verfahren kommt es zur Hauptverhandlung, in der ein Urteil ergeht. Kommt es zur Hauptverhandlung, erhält der Verteidiger neben der Verfahrensgebühr eine Terminsgebühr nach Nrn. 5108, 5110, 5112 VV, je nach Höhe des Bußgeldes.mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / 2. Verfahren in Freiheitsentziehungssachen nach § 415 FamFG, in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG und bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nr. 6 u. 7 FamFG

Rz. 82 In Verfahren bei erstmaliger Freiheitsentziehung in Freiheitsentziehungssachen nach § 415 FamFG, in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG und bei Unterbringungsmaßnahmen nach § 151 Nr. 6 u. 7 FamFG erhält der Anwalt für jeden Rechtszug (§ 17 Nr. 1 RVG) eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6300 VV in Höhe von 44,00 EUR bis 517,00 EUR (Mittelgebühr: 280,50 EUR). Der gerichtli...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / cc) Einigungsgebühr

Rz. 47 Kommt es im Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren zu einer Einigung, fällt auch hier eine Einigungsgebühr an. Zu beachten ist, dass bereits der Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zur Anhängigkeit i.S.d. Nr. 1003 VV führt (Anm. Abs. 1 zu Nr. 1003 VV), sodass sich die Gebühr nur auf 1,0 beläuft, ausgenommen im Falle eines Antrags auf Prozess- ...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten

Rz. 41 Ist die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden, erhöht sich nach Nr. 2103 VV die Gebühr der Nr. 2102 VV auf 60,00 EUR bis 660,00 EUR. Die Mittelgebühr beträgt jetzt 360,00 EUR. Beispiel 21: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Gutachten Der Anwalt ist beauftragt, die Aussicht einer Re...mehr

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§ 1 Einleitung / (3) Einigungs-, Erledigungs- oder Aussöhnungsgebühr

Rz. 77 Als weitere Gebühr kommt eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV oder in Verwaltungssachen auch eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV in Betracht. Rz. 78 In Familiensachen kommt darüber hinaus die Aussöhnungsgebühr (Nr. 1001 VV) in Betracht (siehe dazu § 28 Rdn 222). Rz. 79 Auch hier ist zunächst festzustellen, über welche Gegenstände die Parteien eine Einigung getroffe...mehr

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§ 24 Verfahren auf Vollstre... / I. Überblick

Rz. 1 Das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung der durch Rechtsmittelanträge nicht angefochtenen Teile eines Urteils (§§ 537, 558 ZPO) zählt grundsätzlich nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG zum Rechtszug ("Vollstreckbarerklärung eines Urteils auf besonderen Antrag"). Diese an sich klare Vorschrift wird häufig missverstanden.[1] Voraussetzung für die Anwendung des § 19 Abs. 1 S....mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / XI. Vollstreckungsmaßnahmen aus Entscheidungen über die Erstattung von Kosten

Rz. 235 Maßnahme der Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen, die über die Erstattung von Kosten ergangen sind, gelten nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG als eigene Angelegenheiten. Die Gebühren richten sich wiederum nach Teil 3 VV, und zwar nach den Nrn. 3309, 3310 VV. Beispiel 129: Anzeige der Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbescheid Nachdem die Verwaltungsbehörde di...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (2) Erstmalige Beauftragung im Nachprüfungsverfahren

Rz. 29 Wird der Anwalt erstmals im Nachprüfungsverfahren beauftragt, ergeben sich keine Besonderheiten. Die Ausführungen zum Verwaltungsverfahren gelten hier entsprechend. Beispiel 5: Erstmalige außergerichtliche Vertretung im Nachprüfungsverfahren Der Anwalt wird beauftragt, gegen einen Bescheid über 5.000,00 EUR Widerspruch zu erheben. Die Sache ist durchschnittlich, aber u...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / e) Rechtsbeschwerde gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung in der Hauptsache

Rz. 50 Rechtsbeschwerden gegen eine den Rechtszug beendende Entscheidung in der Hauptsache richten sich seit dem 1.8.2013 nach Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b VV. Für sonstige Rechtsbeschwerden gelten die Nrn. 3506 ff. VV (siehe Rdn 60 ff.). Rz. 51 Da für Rechtsbeschwerden in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit der BGH zuständig ist, ...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 30 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG). Der Anwalt erhält nur die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Der Gebührentatbestand der Nr. 3334 VV ist unanwendbar. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Anwalt für seine Tätigkeit im Verfahren über die Räumungsfrist kei...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 1. Überblick

Rz. 9 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt eine weitere Vergütung. Diese richtet sich nach den Nrn. 6101, 6102 VV. Das gerichtliche Verfahren stellt gegenüber dem Verfahren vor der Behörde eine eigene selbstständige Angelegenheit dar, in der die Gebühren erneut entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 10 In Betracht kommen zwei erstinstanzliche Verfahren, nä...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Umfang des Vergütungsanspruchs

Rz. 382 Schließt der Anwalt im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände, die in den Katalog des § 48 Abs. 3 RVG fallen, dann erhält er von der Landeskasse aus dem Mehrwert alle mit der Herbeiführung der Einigung verbundenen Gebühren. Rz. 383 Der Anwalt erhält aus dem Mehrwert also auch die Einigungsgebühr aus der Landeskasse. Soweit die Gege...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / VI. Anrechnung auf die Verfahrensgebühren des Mahnverfahrens

Rz. 156 War der Anwalt, bevor er im Mahnverfahren einen Auftrag erhalten hat, außergerichtlich tätig, sind dort verdiente Gebühren gegebenenfalls anzurechnen. Das gilt sowohl für eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 2 RVG) als auch für eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV oder nach Nr. 2303 VV (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Beispiel 107: Anrechnung – Normalfall Der Anwalt macht außergeri...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / c) Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 60 Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV eines Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens wegen desselben Gegenstands (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV). Angerechnet wird die Gebühr zur Hälfte, höchstens allerdings mit einem Gebührensatz von 0,75. Soweit also eine höhere Geschäftsgebühr als 1,5 ang...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 8. Beweisverfahren und nachfolgendes Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren zur Hauptsache

Rz. 58 Wird nach einem selbstständigen Beweisverfahren ein Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingeleitet, dann wird die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens ebenfalls nach Vorbem. 3 Abs. 5 VV angerechnet, jetzt auf die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV. Angerechnet wird dann allerdings nur zu 1,0. Beispiel 35: Beweisverfahren mit nachfolge...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 2. Beschwerdeverfahren

Rz. 154 Gegen die Kostenentscheidung ist nach § 269 Abs. 5 ZPO die sofortige Beschwerde gegeben. Sie ist wiederum nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren nach den Nrn. 3500 ff. VV entstehen. Beispiel 105: Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung Wie vorangegangene Beispiele 103, 104; jedoch wird gegen die Kostenentscheidung sofortige B...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / II. Beratung

Rz. 5 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer Beratung in einer Bußgeldsache beauftragt, gilt § 34 RVG. Es liegt keine Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV vor. Der Anwalt soll auch hier eine Gebührenvereinbarung treffen (§ 34 Abs. 1 RVG). Anderenfalls steht ihm lediglich eine angemessene Gebühr nach bürgerlichem Recht zu (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG). Ist der Auftraggeber Verbraucher,...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XVI. Allgemeine Beschwerdeverfahren

Rz. 168 In Beschwerdeverfahren (§§ 146 ff. VwGO) – mit Ausnahme der Nichtzulassungsbeschwerden, der Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der Beschwerden in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten – erhält der Anwalt auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Gebühren nach den Nrn. 3500, 3...mehr

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§ 1 Einleitung / (b) Ermittlung der Gebührensätze

Rz. 52 Zu beachten ist ferner, dass die Betriebsgebühr gegebenenfalls aus einzelnen Teilwerten zu unterschiedlichen Gebührensätzen anfallen kann. Solche Regelungen sind insbesondere in den gerichtlichen Verfahren enthalten (Nrn. 3100/3101 VV; Nrn. 3200/3201 VV; Nrn. 3305/3306 VV etc.). Der Anwalt muss daher stets prüfen, ob hinsichtlich des betreffenden Gegenstands die volle...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / (2) Ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 30 Im Falle einer vorzeitigen Erledigung ermäßigt sich die 1,0-Verfahrensgebühr der Nr. 3335 VV gem. Nr. 3337 VV auf 0,5, sofern die ermäßigte Verfahrensgebühr des Verfahrens, für das Prozesskostenhilfe beantragt wird, nicht ohnehin schon darunter liegt. Beispiel 15: Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren ohne Termin, vorzeitige Erledigung (Antragsteller) Der Anwalt wird...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 20. Gehörsrüge

Rz. 335 Nach § 178a SGG ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren die Gehörsrüge gegeben. Bis zum 1.8.2013 waren für diese Gehörsrüge keine Gebührentatbestände im RVG geregelt. Diese sind durch eine Erweiterung der Nrn. 3300, 3331 VV eingeführt worden. Rz. 336 Der Gebührentatbestand der Nr. 3330 VV greift nur dann, wenn der Anwalt ausschließlich mit einer Gehörsrüge oder dere...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 3. Erinnerung gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Staatsanwaltschaft nach § 108a Abs. 3 S. 2 OWiG

Rz. 230 Ebenso erhält der Anwalt die Vergütung nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV i.V.m. Nr. 3500 VV, wenn gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Staatsanwaltschaft nach § 108a Abs. 3 S. 2 OWiG Erinnerung eingelegt wird. Hier hat der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG klargestellt, dass auch Erinnerungen gegen die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten de...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / bb) Verwaltungsverfahren

Rz. 24 Im Verwaltungsverfahren erhält der Anwalt für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Der Gebührenrahmen beträgt (bei einem Auftraggeber) 0,5 bis 2,5. Die Mittelgebühr beträgt 1,5. Beispiel 2: Außergerichtliche Vertretung Der Anwalt wird beauftragt, den Mandanten in einem Verwaltungsverfahren zu vertreten. Der Wert bel...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Überblick

Rz. 104 War der Anwalt bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde beauftragt (siehe Rdn 33 ff.), kann im gerichtlichen Verfahren die Grundgebühr (Nr. 5100 VV) nicht mehr erneut entstehen (Anm. Abs. 1 zu Nr. 5100 VV). Rz. 105 Ebenso wenig kann die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV erneut entstehen, wenn sie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde bereits angef...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 13 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6101 VV in Höhe von 110,00 EUR bis 759,00 EUR (Mittelgebühr: 434,50 EUR). Ist er beigeordnet, erhält eine Festgebühr in Höhe von 348,00 EUR. Rz. 14 Die Verfahrensgebühr deckt die gesamte Tätigkeit im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren ab (Vorbem. 6 Abs. 2 VV), ausgenommen die Teilnahme an gerichtli...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / VI. Berufungsverfahren

Rz. 40 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt die gleiche Vergütung wie in Zivilsachen, also die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, Nrn. 3200 ff. VV. Rz. 41 Es entsteht also eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich im Falle der vorzeitigen Erledigung auf 1,1 reduziert (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Wird der Anwalt beauftragt, lediglich zu beantragen, eine ...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (1) Überblick

Rz. 58 Wird der Anwalt nach dem Verwaltungsverfahren auch im Widerspruchsverfahren tätig, erhält er ebenfalls eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV, da es sich insoweit nach § 17 Nr. 1a RVG um eine gesonderte Angelegenheit handelt. Rz. 59 War der Anwalt allerdings bereits im Verwaltungsverfahren tätig, muss er sich nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV die erste Geschäftsgebü...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / ee) Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 67 Nach der Entscheidung des BGH v. 2.6.2005[40] ist auch die Wohnungseigentümergemeinschaft teilweise rechts- und parteifähig und damit als nur ein Gläubiger anzusehen. Rz. 68 Es entsteht daher keine Erhöhung nach Nr. 1008 VV, wenn der Auftrag im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft erteilt wird.[41] Ein Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung für eine Wohnun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XIII. Erinnerungsverfahren

Rz. 90 Für Erinnerungsverfahren gelten die Nrn. 3500, 3513 VV. Diese Gebühren sind allerdings grundsätzlich nur dann anwendbar, wenn der Anwalt ausschließlich im Erinnerungsverfahren beauftragt ist. Soweit er auch in der Hauptsache beauftragt ist, wird seine Tätigkeit durch die Vergütung in der Hauptsache abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1; analog § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. a)...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / (5) Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 44 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, so greift die Erhöhung nach Nr. 1008 VV für beide Geschäftsgebühren. Anzurechnen ist dann aber dennoch maximal eine 0,75-Gebühr. Die Anrechnungsgrenze erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nicht, sondern bleibt bei 0,75.[11] Beispiel 14: Anrechnung der Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren (Mehr...mehr

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§ 35 Strafsachen / (5) Zusätzliche Verfahrensgebühr für Einziehung und verwandte Maßnahmen

Rz. 179 Auch im Berufungsverfahren kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr entstehen, wenn es auch um Einziehung oder verwandte Maßnahmen geht. Die Höhe der Gebühr beträgt hier ebenfalls 1,0. Die Gebühr entsteht – im Gegensatz zur ersten Instanz – im Berufungsverfahren auch dann, wenn sie bereits im vorbereitenden Verfahren entstanden war. Beispiel 111: Berufungsverfahren mit...mehr

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§ 35 Strafsachen / (a) Überblick

Rz. 88 Auch im gerichtlichen Verfahren kommt eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 4141 VV in Betracht, wenn die Hauptverhandlung vermieden wird, weilmehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens

Rz. 25 Nach Nr. 2101 VV erhält der Anwalt für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens über die Aussicht einer Berufung oder Revision eine 1,3-Gebühr. Diese Vorschrift ist lex specialis zu § 34 Abs. 1 S. 2 RVG und geht den dortigen Regelungen vor. Beispiel 10: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens Der am BGH zug...mehr

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§ 35 Strafsachen / (g) Rücknahme der Anklage

Rz. 97 Beispiel 43: Rücknahme der Anklage und Einstellung Die Staatsanwaltschaft nimmt die Anklage nach Eröffnung des Verfahrens aufgrund einer Einlassung des Verteidigers zurück und stellt das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Im gerichtlichen Verfahren entsteht keine Zusätzliche Gebühr, weil die Sache mit Rücknahme der Anklage noch nicht erledigt ist und jederzeit eine ...mehr

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§ 35 Strafsachen / (4) Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 107 Nimmt der Verteidiger an einem Termin zur Hauptverhandlung teil, so erhält er dafür eine Terminsgebühr. Auch diese Gebühr ist nach der Zuständigkeit des Gerichts gestaffelt (Nrn. 4108, 4114, 4120 VV). Nach dem Wortlaut erhält der Anwalt die Gebühr für jeden Tag, an dem eine Hauptverhandlung stattfindet. Strittig ist, ob die Terminsgebühr am selben Tag mehrmals anfall...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags

Rz. 26 Erledigt sich die Angelegenheit, bevor ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt ist oder bevor der Verkehrsanwalt diesem gegenüber tätig geworden ist, so ist die Gebühr nach Nr. 3400 VV auf eine 0,5-Gebühr begrenzt (Nr. 3405 Nr. 1 VV). Beispiel 5: Vorzeitige Erledigung des Verkehrsanwaltsauftrags, noch kein Prozessbevollmächtigter beauftragt Die in Köln wohnende Partei ...mehr