Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 36 Bußgeldsachen / e) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV

Rz. 70 Neben der zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5115 VV kommt eine weitere zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen nach Nr. 5116 VV in Betracht. Die Gebühr entsteht für eine Tätigkeit für den Betroffenen, die sich auf die Einziehung oder dieser gleichstehende Rechtsfolgen (§§ 22 ff. OWiG) oder auf eine diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht ...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 4. Einigungsgebühr

Rz. 21 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Einigung der Parteien über die dort anhängigen Gegenstände, so erhalten die beteiligten Anwälte zusätzlich die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV, und zwar in Höhe von 1,3 (Nr. 1004 VV). Das gilt auch dann, wenn Ansprüche aus einem anderen Rechtsmittelverfahren in die Einigung miteinbezogen werden (Nr. 1004 VV). Die Gebühr e...mehr

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§ 32 Verfahren nach dem Ges... / 1. Überblick

Rz. 7 Kommt es zu einem erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren nach § 201 GVG, richtet sich die Vergütung nach Teil 3 VV. Für die Gebühren ist maßgebend, vor welchem Gericht die Klage eingereicht wird.mehr

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§ 35 Strafsachen / b) Der Anwalt war bereits im vorbereitenden Verfahren oder im erstinstanzlichen Verfahren beauftragt

Rz. 160 War der Anwalt bereits im vorbereitenden Verfahren oder im erstinstanzlichen Verfahren als Verteidiger tätig, hat er dort eine Grundgebühr verdient und kann diese folglich im Berufungsverfahren nicht erneut erhalten (Anm. Abs. 1 zu Nr. 4100 VV). Rz. 161 Hinsichtlich der Höhe der Gebühren ist auch im Berufungsverfahren danach zu differenzieren, ob sich der Beschuldigte...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Allgemeine Geschäftskosten

Rz. 143 Es gilt der Grundsatz, dass die allgemeinen Geschäftskosten durch die Gebühren gedeckt sind (Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV). Nur soweit ausdrücklich angeordnet, erhält der Anwalt Auslagenersatz.mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / I. Überblick

Rz. 1 In sozialrechtlichen Angelegenheiten ist danach zu differenzieren, ob die Gebühren nach dem Gegenstandswert (§ 3 Abs. 1 S. 2, 3, Abs. 2 RVG) oder nach Betragsrahmen abzurechnen sind (§ 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG). Der Grundsatz des § 2 Abs. 1 S. 1 RVG wird hier durchbrochen, da in § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 RVG "etwas anderes bestimmt" ist. Die Abrechnung nach dem Gegensta...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (3) Teilgläubiger

Rz. 62 Vollstreckt der Anwalt gegen denselben Schuldner gleichzeitig für mehrere Gläubiger wegen verschiedener Gegenstände, kann ein einheitlicher Auftrag vorliegen; es können aber auch mehrere Aufträge gegeben sein. Rz. 63 Eindeutig ist die Sache, wenn der Anwalt unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen hat. Dann sind immer verschiedene Angelegenheiten gegeben,...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / aaa) Begriff des Terminsvertreters

Rz. 64 Terminsvertreter im Namen der Partei ist derjenige Anwalt, der im Auftrag des Mandanten einen Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV wahrnehmen soll, der also nicht mit der Prozessführung insgesamt beauftragt ist. Er erhält seine Gebühren nach den Nrn. 3401, 3402 VV.mehr

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§ 1 Einleitung / (4) Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 84 Hinzukommen kann schließlich noch eine Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV. Zu den Voraussetzungen siehe § 13 Rdn 172.mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Gesamtwiderspruch

Rz. 82 Wird gegen die einstweilige Verfügung oder den Arrestbeschluss insgesamt Widerspruch eingelegt und kommt es dann zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens, ist insgesamt nur eine Angelegenheit gegeben. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Da es sich nicht um ein Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren handelt, gilt nicht § 16 Nr. 5 RVG. Rz. 83 Allerding...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / b) Sofortige Beschwerde gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 15 Wird der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen, so findet dagegen nach § 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die sofortige Beschwerde statt. Dieses Beschwerdeverfahren ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine selbstständige Angelegenheit, in der der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3500 ff. VV erhält.mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / VI. Anrechnung bei vorangegangenem Mahnverfahren

Rz. 28 Auch dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess kann ein Mahnverfahren vorausgehen (§ 703a ZPO). In diesen Mahnverfahren ist abzurechnen wie in gewöhnlichen Mahnverfahren (siehe dazu § 11 Rdn 53 ff. und 127 ff.). Rz. 29 Kommt es nach einem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren zum streitigen Verfahren, so handelt es sich beim dem Verfahren nach Abgabe automatisc...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XII. Allgemeine Beschwerdeverfahren

Rz. 89 Für allgemeine Beschwerden verbleibt es bei der Regelung der Nrn. 3500 ff. VV. Hier sind keine höheren Gebühren vorgesehen (siehe § 21 Rdn 5 ff.).[33]mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / X. Vollziehung

Rz. 170 Für die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrests gilt Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV (Vorbem. 3.3.3 S. 1 Nr. 4 VV). Es entstehen die Gebühren der Nrn. 3309, 3310 VV (wegen Einzelheiten siehe § 33 Rdn 192 ff.).mehr

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§ 39 Hebegebühren / I. Überblick

Rz. 1 Wickelt der Anwalt Zahlungen über sein Konto ab, so kann er hierfür Hebegebühren nach Nr. 1009 VV berechnen. Zu beachten ist, dass der Anwalt die Hebegebühren nur von Aus- oder Zurückzahlungen berechnen kann, nicht auch von Zahlungseingängen. Unbare Zahlungen, also Überweisungen, Scheckübergabe, -übersendung etc. stehen der Barauszahlung gleich (Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr....mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Rechtfertigungsverfahren

Rz. 117 Nach § 942 Abs. 1 ZPO kann in dringenden Fällen das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, eine einstweilige Verfügung erlassen. Insoweit gilt das Gleiche wie für sonstige Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Rz. 118 Auf Antrag des Gegners (§ 942 Abs. 2 S. 2 ZPO) hat das Gericht eine Frist zu bestimmen, innerhalb der die Ladun...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 3. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 46 Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), richten sich die Gebühren nach den Nrn. 2102, 2103 VV (§ 3 Abs. 2 VV). Insoweit wird auf § 7 Rdn 33 ff. verwiesen.mehr

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§ 28 Familiensachen / XVII. Allgemeine Rechtsbeschwerden

Rz. 360 In allgemeinen Rechtsbeschwerdeverfahren, also Rechtsbeschwerden gegen Zwischenentscheidungen oder den Rechtszug abschließenden Entscheidungen in Nebenverfahren, gilt Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) VV nicht. Die Vergütung richtet sich in diesen Fällen vielmehr nach den allgemeinen Gebühren für Rechtsbeschwerden nach den Nrn. 3502, 3516 VV (siehe hierzu § 17).mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / c) Erneute Berufung nach Schlussurteil

Rz. 83 Wird sowohl gegen ein Teilurteil als auch gegen ein Schlussurteil Berufung eingelegt, stellt das neue Berufungsverfahren wiederum eine eigene Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Anwalt erhält in beiden Verfahren seine Gebühren gesondert aus dem jeweiligen Wert. Beispiel 40: Berufung gegen Teil- und Schlussurteil Der Kläger klagt auf Zahlung von 20.000,00 EUR. In Hö...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / IV. Selbstständiges Beweisverfahren in Familiensachen

Rz. 64 Auch in Familiensachen ist ein selbstständiges Beweisverfahren möglich, allerdings nur in Ehe- und Familienstreitsachen. Die Vorschriften der §§ 485 ff. ZPO gelten für diese Verfahren entsprechend (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in den zivilgerichtlichen Verfahren. Wird das Beweisverfahren während eines Beschwerdeverfahrens durch...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Ermittlung der Werte

Rz. 43 Ist danach festgestellt, hinsichtlich welcher Gegenstände der Anwalt tätig war, sind diese nach den §§ 22 ff. RVG jeweils einzeln zu bewerten. Dabei wird gem. § 23 Abs. 1 RVG vor allem auf die Wertvorschriften des GKG, des FamGKG und des GNotKG abzustellen sein. Rz. 44 Die Werte mehrerer Gegenstände sind anschließend nach § 22 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1, 2 RVG i.V.m. §§ 3...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / j) Sonstige gerichtliche Tätigkeiten

Rz. 77 Auch sonstige Tätigkeiten in gerichtlichen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten sich nach den Gebühren des Teils 3 VV. Insbesondere entsprechend anzuwenden sind:mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 1. Überblick

Rz. 1 Beratungstätigkeiten des Anwalts sind nur dann gesondert zu vergüten, wenn ein gesonderter Auftrag zur Beratung erteilt worden ist. Beratungen anlässlich anderer Angelegenheiten werden nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG durch die dortigen Betriebsgebühren mit abgegolten. Rz. 2 Wie sich aus der Legaldefinition des § 34 Abs. 1 S. 1 RVG ergibt, ist unter einer Beratung die Erteilun...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden, so erhält er seine "Vergütung" aus der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Streng genommen handelt es sich bei dem Anspruch gegen die Staatskasse nicht um einen Vergütungsanspruch, sondern um einen öffentlich-rechtlichen Entschädigungsanspruch. Rz. 2 Entsprechendes gilt im Falle der Beiordnung nach § 4a InsO...mehr

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§ 38 Auslagen / aa) Ein Auftraggeber

Rz. 22 Beispiel 3: Einfache Abrechnung Der Anwalt ist beauftragt, im Rahmen der zivilrechtlichen Unfallschadensregulierung eine Ablichtung der strafrechtlichen Ermittlungsakten anzufertigen. Diese umfassen 40 Seiten. Der Anwalt erhält für jede Seite 0,50 EUR.mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / d) Die Gebührenrahmen

Rz. 16 Während die Grundgebühr sich stets nach demselben Gebührenrahmen bemisst und für die zusätzliche Verfahrensgebühr der Nr. 5116 VV ein fester Gebührensatz (1,0) nach dem Gegenstandswert vorgesehen ist, gelten für die Gebühren im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren je nach Höhe des Bußgelds unterschiedliche Gebührenrahme...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 60. Verbundverfahren

Rz. 131 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamt...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / g) Verfahren über eine Kostenentscheidung nach Rücknahme des Mahnantrags

Rz. 22 Wird der Mahnbescheid zurückgenommen, so hat der Antragsteller in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 S. 1 ZPO die Kosten des Mahnverfahrens zu tragen, soweit kein Fall des § 269 Abs. 3 S. 2 oder S. 3 ZPO gegeben ist. Soweit die Kostenentscheidung vom Streitgericht zu treffen ist, beginnt das streitige Verfahren bereits mit dem Antrag auf Kostenentscheidung, sod...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 200 Ist die Rechtsbeschwerde nicht bereits nach § 79 OWiG zulässig, kann ihre Zulassung nach § 80 OWiG beantragt werden. Dieses Zulassungsverfahren ist nicht als Beschwerdeverfahren ausgestaltet, sodass es keine eigene Angelegenheit gem. § 17 Nr. 9 RVG darstellt, sondern nach § 16 Nr. 11 RVG zum Rechtszug des Rechtsbeschwerdeverfahrens gehört. Der Anwalt erhält also dies...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 184 Der Anwalt erhält im erstinstanzlichen einstweiligen Anordnungsverfahren grundsätzlich eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV). In erstinstanzlichen Verfahren vor dem OVG oder dem OVG bestimmt sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3300 Nr. 2 VV und beträgt 1,6. Beispiel 78: Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung Gegen einen Bescheid (Wert: 10.000,00 EUR) hat de...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Rz. 163 Im erstinstanzlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten richten sich die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV). Insoweit kann auf die Ausführungen zu den erstinstanzlichen Erkenntnisverfahren (siehe Rdn 64 ff.) Bezug genommen werdenmehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 166 In einem Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG nach §§ 92 Abs. 1 S. 2, 72a ArbGG erhält der Anwalt die Gebühren nach den Nrn. 3506 ff. VV, da diese seit der Neufassung durch das 2. KostRMoG auch in Beschwerdeverfahren nach Vorbem. 3.2.1, 3.2.2 VV anzuwenden sind. Abzurechnen ist daher wie in Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 5. Erinnerung gegen den Nichterlass des Mahnbescheids

Rz. 73 Wird der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids aus anderen Gründen als denen des § 691 Abs. 3 S. 1 ZPO zurückgewiesen, ist diese Zurückweisung nach § 691 Abs. 3 S. 2 ZPO unanfechtbar. Möglich ist jedoch die Erinnerung, über die der Richter abschließend entscheidet, wenn der Rechtspfleger nicht abhilft.[25] Rz. 74 Dieses Erinnerungsverfahren stellt ebenso wie das Beschwer...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 1 Wie die Tätigkeit des Anwalts in einem Verfahren über die Bewilligung auf Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt. Rz. 2 Das unselbstständige Räumungsfristverfahren zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG (vorläufige Beschränkung der Zwangsvollst...mehr

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§ 28 Familiensachen / gg) Stufenantrag

Rz. 155 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Rechnungslegung oder Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / V. Einzeltätigkeiten nach Teil 6 VV

Rz. 145 Einzeltätigkeiten in Angelegenheiten nach Teil 6 VV sind in Teil 6 Abschnitt 5 VV (Nr. 6500 VV) geregelt. Auch hier findet sich nur ein einziger Gebührentatbestand, der alle Einzeltätigkeiten erfasst. Rz. 146 Von der Darstellung der Gebühren nach Teil 6 VV wird angesichts deren geringer praktischer Bedeutung abgesehen.mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 4. Beschwerde

Rz. 17 Wird der Antrag auf Erlass eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen, so ist hiergegen nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO die Beschwerde gegeben. Die Gebühren für dieses Beschwerdeverfahren richten sich nach den Nrn. 3500, 3513, 3514 VV. Insoweit kann zwar auf § 21 Bezug genommen werden; allerdings gelten hier Besonderheiten.mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / VI. Selbstständiges Beweisverfahren in finanzgerichtlichen Verfahren

Rz. 66 Das selbstständige Beweisverfahren in finanzgerichtlichen Verfahren folgt den Regelungen der ZPO (§ 82 FGO). Hinsichtlich der Vergütung gelten die Ausführungen zu den Zivilsachen entsprechend, allerdings mit der Maßgabe, dass hier die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV gelten, also nach den Nrn. 3200 ff. VV. Auch hier dürfte neben einer Einigungsgebü...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / aa) Überblick

Rz. 8 Erstinstanzliche gerichtliche Verfahren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Daneben können die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV sowie die Auslagen nach Teil 7 VV entstehen.mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 1. Überblick

Rz. 107 Hat der Anwalt Vorschüsse, Zahlungen oder Zahlungen auf anzurechnende Gebühren vor oder nach seiner Beiordnung erhalten, so sind diese auf die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen. Allerdings wird zunächst auf denjenigen Teil der Vergütung angerechnet, für den ein Anspruch gegen die Staatskasse nicht oder nur unter den Voraussetzungen des § 50 RVG be...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / (5) Anrechnung auf die weitere Geschäftsgebühr in einem Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 40 Entsteht eine zweite Geschäftsgebühr außerhalb eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, entstehen beide Geschäftsgebühren anrechnungsfrei, da es insoweit an einer Anrechnungsvorschrift fehlt. Beispiel 23: Mehrere Geschäftsgebühren für außergerichtliche Vertretung und nachfolgendes Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn außerge...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / ee) Aussöhnungsgebühr

Rz. 54 Wird Verfahrenskostenhilfe für ein beabsichtigtes Scheidungsverfahren beantragt, kann auch eine 1,0-Aussöhnungsgebühr nach Nrn. 1001, 1003 VV anfallen, wenn dort eine Aussöhnung der Ehegatten erreicht wird, und der Anwalt daran mitwirkt.mehr

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§ 1 Einleitung / cc) Ermittlung der Gebührentatbestände

Rz. 48 Sind danach die Gegenstände und Gegenstandswerte ermittelt, ist weiter danach zu fragen, welche Gebührentatbestände ausgelöst worden sind. (1) Betriebsgebühr (a) Ermittlung der Betriebsgebühr Rz. 49 Zunächst einmal muss immer eine sog. "Betriebsgebühr" anfallen, in aller Regel also eine Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3200, 3309, 3500 VV etc.), außergerichtlich eine Geschäf...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Vollstreckung für mehrere Gläubiger

(1) Überblick Rz. 58 Bei Vertretung mehrerer Gläubiger ist zu differenzieren:mehr

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§ 1 Einleitung / d) Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

Rz. 146 Soweit dem Anwalt während der Bearbeitung des Mandats Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen entstehen, kann er diese wahlweise konkret abrechnen (Nr. 7001 VV) oder in Höhe einer Pauschale von 20 % der gesetzlichen Gebühren (Nr. 7002 VV). Die Pauschale entsteht in jeder Angelegenheit gesondert (siehe hierzu § 38 Rdn 75 ff.).mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / XXIV. Beratungshilfe

Rz. 223 Nach § 2 Abs. 2 BerHG wird auch in Angelegenheiten des Verwaltungsrechts Beratungshilfe gewährt. Insoweit ergeben sich hier keine Besonderheiten. Entstehen kann eine Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV), eine Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV) und eine Einigungs-/Erledigungsgebühr (Nr. 2508 VV). Rz. 224 Die Gebühren können im Verwaltungs- und Nachprüfungsverfahren gesondert entst...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 10. Verfahren über die Kostenentscheidung

Rz. 60 Wird nach Abschluss des Beweisverfahrens beantragt, dem Antragsteller nach § 494a Abs. 1 ZPO aufzugeben, Hauptsacheklage zu erheben, um eine Kostenentscheidung zu erzwingen, falls dieser der Aufforderung nicht nachkommt (§ 494a Abs. 2 ZPO), zählt diese Tätigkeit noch zum Beweisverfahren und löst keine gesonderte Vergütung aus (§ 19 Abs. 1 S. 1 RVG). Beispiel 37: Antra...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 74. Zusammengerechnete Werte

Rz. 154 Berechnen sich die Gebühren nach den zusammengerechneten Werten mehrerer Gegenstände, so gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, wenn dies nach § 60 Abs. 2 RVG nur für einen Teil der Gegenstände gelten würde. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift beschränkt sich ausschließlich auf die Verfahrensverbindung (siehe dazu unter Rdn 129), was zumeist verkannt...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 6 Für die außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt in Familiensachen ebenfalls die Vergütung nach Nr. 2300 VV, also eine Geschäftsgebühr (0,5 bis 2,5). Auch insoweit ergeben sich bei den Gebühren keine Besonderheiten, sodass auf die Darstellung zu § 8 verwiesen werden kann. Rz. 7 Die sog. Schwellengebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV kommt zwar auch in Betracht, w...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / dd) Der Anwalt war bereits im Verwaltungsverfahren tätig

(1) Überblick Rz. 32 War der Anwalt bereits im vorangegangenen Verwaltungsverfahren beauftragt, so erhält er im Nachprüfungsverfahren zwar auch eine Gebühr nach Nr. 2300 VV mit einem Rahmen von 0,5–2,5 (Mittelgebühr 1,5) und der Begrenzung in weder umfangreichen noch schwierigen Sachen auf die Schwellengebühr (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV); im Gegenzug wird allerdings die im Ve...mehr