Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 1. Überblick

Rz. 9 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt eine weitere Vergütung. Diese richtet sich nach den Nrn. 6101, 6102 VV. Das gerichtliche Verfahren stellt gegenüber dem Verfahren vor der Behörde eine eigene selbstständige Angelegenheit dar, in der die Gebühren erneut entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 10 In Betracht kommen zwei erstinstanzliche Verfahren, nä...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 4. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 138 Grundsätzlich ist der Antragsgegner am Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nicht beteiligt (§ 702 Abs. 2 ZPO). Denkbar ist aber auch, dass der Anwalt des Antragsgegners sich im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids beteiligt, etwa wenn er eine Stellungnahme über den Umfang des eingelegten Widerspruchs abgibt oder sich anderweitig über den Antr...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / IV. Inanspruchnahme des Gegners

Rz. 58 Häufig wird übersehen, dass der Anwalt nach § 9 S. 2 BerHG Schadensersatzansprüche, die in der Person des Rechtsuchenden entstanden sind, in eigenem Namen geltend machen kann. Beispiel 36: Inanspruchnahme des Gegners Der Anwalt wird vom Mandanten beauftragt, gegen einen Schuldner, der sich in Verzug befindet, Ansprüche in Höhe von 1.860,00 EUR außergerichtlich geltend ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XV. Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

Rz. 94 Zur Vergütung in Verfahren nach dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011[34] vor den Finanzgerichten siehe § 32 Rdn 17 ff. Rz. 95 Zu beachten ist auch hier die Begrenzung der Anrechnung auf 0,75 nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV, wenn die Summe der Gebühren nach der St...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / VIII. Revision

Rz. 71 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt die Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV. Hier gilt also wiederum das Gleiche wie in den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Revisionsverfahren (siehe § 29 Rdn 146 ff.). Der Anwalt erhält auch hier eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3206 VV, die sich bei vorzeitiger Beendigung nach Nr. 3207 VV auf 1,1 reduziert (...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / I. Überblick

Rz. 1 Gem. Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 VV erhält der Anwalt – sofern in den Nrn. 3311 ff. VV keine besonderen Gebühren bestimmt sind – seine Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / c) Problemfall: Entwurf von Urkunden und Mahnschreiben

Rz. 14 Strittig war, welche Vergütung der Anwalt erhält, wenn er eine Urkunde entwirft. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags. Im Gegensatz zur BRAGO ist die Mitwirkung bei der Erstellung einer Urkunde im RVG nicht mehr ausdrücklich gerege...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XI. Rechtsbeschwerde im Beschlussverfahren

Rz. 59 Kommt es im Beschlussverfahren zur Rechtsbeschwerde (§ 92 ArbGG), so gelten nach Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 Buchst. a) i.V.m. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. c) VV die Gebühren eines Revisionsverfahrens entsprechend. Der Anwalt erhält also auch hier die Vergütung nach den Nrn. 3206 ff. VV. Beispiel 22: Rechtsbeschwerde zum BAG im Beschlussverfahren Gegen die Entscheidung des LAG über ein...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / a) Überblick

Rz. 47 Die Vergütung für die außergerichtliche Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 RVG richtet sich seit dem 2. KostRMoG ebenfalls nach Teil 2 Abschnitt 3 VV,[12] und zwar nach Nr. 2302 Nr. 1 VV. Zu beachten ist, dass nach § 17 Nr. 1a RVG verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG vorliegen bei:mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 51. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 119 Wird das Strafverfahren eingestellt und die Sache als Ordnungswidrigkeit weiter verfolgt, ist eine zwischenzeitliche Gebührenänderung ebenfalls zu beachten, da es sich auch hier um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG). Beispiel 60: Strafsache und Abgabe an Verwaltungsbehörde Der Anwalt hatte im November 2020 den Auftrag zur Verteidigu...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 196 Die Vergütung in Verbundverfahren richtet sich nach Teil 3 VV. Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 197 Zu beachten ist, dass die Ehesache und die Folgesachen gem. § 16 Nr. 4 RVG nur eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG bilden, sodass der Anwalt die Gebühren nur einmal erhält, allerdings aus den nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusamm...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 5. Prüfung der Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde oder eines Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 159 Ist der Anwalt in einem Bußgeldverfahren lediglich damit beauftragt, zu prüfen, ob eine Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG oder ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde nach § 80 OWiG Aussicht auf Erfolg hat, ohne dass ihm bereits die Verteidigung im Rechtsbeschwerde- oder Zulassungsverfahren übertragen worden ist, so erhält er eine Gebühr nach Nr. 2102 VV in Höhe ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (5) Versäumnisurteil

Rz. 88 Soweit bei Säumnis des Gegners ein Versäumnisurteil beantragt wird oder bei Säumnis nur Anträge zur Prozess- und Sachleitung gestellt werden oder das Gericht von Amts wegen zur Sach- oder Prozessleitung entscheidet, richtet sich die Höhe der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV. Beispiel 46: Terminsvertreter, Versäumnisurteil Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beau...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / V. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 26 Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Ge...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / I. Überblick

Rz. 1 Beschwerde- und Erinnerungsverfahren finden sich in fast sämtlichen Verfahrensordnungen. Hier gelten je nach Verfahren Besonderheiten. Rz. 2 Soweit sich die Vergütung nach Teil 3 VV richtet, gelten grundsätzlich die Nrn. 3500 ff. VV. Allerdings sind hier für einige Beschwerdeverfahren besondere Vorschriften vorgesehen (siehe Rdn 11). Während jedes Beschwerdeverfahren na...mehr

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§ 35 Strafsachen / (1) Verfahrensgebühr

Rz. 162 Die Verfahrensgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit im Berufungsverfahren nach Einlegung der Berufung, die für den bereits vorinstanzlichen Anwalt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zur Vorinstanz zählt. Beispiel 94: Bloße Berufungseinlegung Der Anwalt wird mit der Einlegung der Berufung beauftragt. Anschließend kündigt der Auftraggeber das Mandat. Der Anwalt erh...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / II. Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO

Rz. 4 Die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO ist abweichend von den sonstigen Beschwerden (Nr. 3500 VV) in den Nrn. 3506 ff. VV geregelt. Rz. 5 Das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde stellt gegenüber dem Berufungsverfahren bzw. dem erstinstanzlichen Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine eigene gebührenrechtli...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 48 Die Vergütung für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert,[45] es sei denn, es besteht offensichtlich keine Erfolgsaussicht, sodass eine Beratung mutwillig erscheint. Häufig beschränkt der Rechtsschutzversicherer sogar seine Deckungsschutzzusage für das Rechtsmittelver...mehr

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§ 28 Familiensachen / XII. Arrestverfahren

Rz. 322 Arrestverfahren werden ebenfalls wie sonstige gerichtliche Verfahren vergütet. Es gelten also die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 323 Zu beachten ist, dass Arrestverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG eigene Angelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren darstellen. Der Anwalt erhält also neben den Gebühren in der Hauptsache die Vergütung im Arrestverfahren geso...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Im Berufungsverfahren gelten die Vorschriften nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, und zwar nach Unterabschnitt 1. Das Berufungsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Es beginnt für den Anwalt des Berufungsklägers mit dem Auftrag zur Einlegung der Berufung und für den Anwalt des Berufungsbeklagten mit dem ersten auftr...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Ist Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen zu erheben?

Rz. 149 Auf seine gesamte Vergütung, also auf alle Gebühren und Auslagen – auch auf die Aktenversendungspauschale (siehe dazu § 38 Rdn 115 ff.) – kann der Anwalt Umsatzsteuer (derzeit 19 % – § 12 Abs. 1 UStG) berechnen, sofern Umsatzsteuer anfällt. Das RVG behandelt die Umsatzsteuer systemwidrig als Auslagentatbestand in Nr. 7008 VV. Rz. 150 Auch im Falle der Beratungshilfege...mehr

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§ 35 Strafsachen / (11) Trennung mehrerer Verfahren

Rz. 139 Wird aus einem Strafverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt alle bis zur Trennung entstandenen Gebühren nur einmal. Gegebenenfalls sind insoweit wegen der Mehrbelastung überdurchschnittliche Gebühren anzusetzen. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert.[70] Rz. 140 Auch die Trennung hat keinen Einfluss auf die Vergütung im vorbereitenden Verfa...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / bb) Uneingeschränkte Beiordnung

Rz. 82 Die Frage, ob eine Einschränkung der Beiordnung hätte vorgenommen werden müssen, spielt dann keine Rolle, wenn uneingeschränkt beigeordnet worden ist. In diesem Fall ist die uneingeschränkte Beiordnung für das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Anwalts auch dann bindend, wenn der Anwalt nur zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelass...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / (2) Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 23 Soweit durch die 0,8-Verfahrensdifferenzverfahrensgebühr eine 1,3-Gebühr aus dem Gesamtwert überschritten wird, muss nach § 15 Abs. 3 RVG gekürzt werden. Anzurechnen ist dann nur der nach Kürzung verbleibende Mehrbetrag. Beispiel 7: Anrechnung bei Mitvergleichen eines anderen erstinstanzlichen Verfahrens (Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG) In einem Rechtsstreit (1/22) über ...mehr

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§ 35 Strafsachen / a) Überblick

Rz. 29 Im vorbereitenden Verfahren erhält der Anwalt zunächst einmal eine Grundgebühr (Nr. 4100 VV), da dies das früheste Verfahrensstadium ist, in dem er beauftragt werden kann und er sich hier immer erstmals einarbeiten muss. Rz. 30 Darüber hinaus erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV. Die Höhe der Gebühr beläuft sich auf 44,00 EUR bis 319,00 EUR; Mittelg...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / 3. Verfahrensgebühr

Rz. 10 Der Anwalt erhält für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) nach Nr. 3502 VV zunächst eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,0. Beispiel 1: Rechtsbeschwerde Der Anwalt wird im Kostenfestsetzungsverfahren beauftragt, gegen die Beschwerdeentscheidung des LG, mit der Kosten für ein vorgerichtliches Gutachten in Höhe von 3.000,00 EUR abgesetzt worden sind, Rechtsb...mehr

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§ 35 Strafsachen / (7) Einlegung der Revision

Rz. 188 Die Einlegung der Revision gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG für den Verteidiger noch zur Berufungsinstanz, sodass hierfür keine weitere Vergütung ausgelöst wird. Beispiel 120: Berufungsverfahren mit Revisionseinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergegen Revision ein. Die Einlegung der Revision gehört n...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 40. Parteiwechsel

Rz. 97 Wird nach einem Parteiwechsel derselbe Anwalt, der die austretende Partei vertreten hat, auch für die eintretende Partei tätig, so liegt nach der Rspr. des BGH[28] keine neue Angelegenheit vor, sodass sich die Vergütung gegenüber der neuen Partei ebenfalls nach altem Recht berechnet. Beispiel 50: Parteiwechsel Gegen A war im Oktober 2020 Klage erhoben worden. Im Januar...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Mit der Landeskasse ist bereits abgerechnet

Rz. 38 Soweit der Anwalt die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bereits in Anspruch genommen hat, kann er nur den Differenzbetrag zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der PKH-Vergütung festsetzen lassen. Beispiel 14: Festsetzung der Differenz gegen den Gegner Im Beispiel 12; jedoch hat der Anwalt des Klägers bereits mit der Staatskasse abgerechnet. Der Anwalt hat aus der Lan...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / b) Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 25 Auch bei der Terminsgebühr hat eine Anrechnung zu erfolgen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV). Der Mehrbetrag der Terminsgebühr, der aus dem Mehrwert der nicht anhängigen Gegenstände entsteht, ist auf die Terminsgebühr des anderen Verfahrens anzurechnen, soweit diese aus demselben Gegenstand bereits entstanden ist. Anzurechnen ist hier nach folgender Formel: Rz. 26 Anrechnu...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (1) Grundfälle

Rz. 65 Der Terminsvertreter erhält nach Nr. 3401 VV zunächst einmal eine Verfahrensgebühr in Höhe der Hälfte der Verfahrensgebühr, die dem Verfahrensbevollmächtigten entsteht bzw. ihm entstehen würde. Zu fragen ist also danach, welche Verfahrensgebühr ein Verfahrensbevollmächtigter erhält oder erhalten würde. Hiervon erhält dann der Terminsvertreter die Hälfte. Eine Begrenzu...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / aa) Überblick

Rz. 154 Auch für Schuldnerschutzanträge gelten die Nrn. 3309 ff. VV. Rz. 155 Grundsätzlich zählen Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit. Das folgt aus § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG, wonach jede Vollstreckungsmaßnahme bis zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers als eine Angelegenheit gilt. Das schließt grundsätzlich auch Vollstreckungsschutzanträge des Schuldners mit...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 34. Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Rz. 86 Wird der Anwalt neben dem bisherigen Auftraggeber nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung von weiteren Auftraggebern beauftragt, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 40 Übergangsrecht / cc) Ausnahme (§ 60 Abs. 1 S. 4 RVG)

Rz. 22 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Mehrere Vollstreckungen aus einem Titel in verschiedene Objekte

Rz. 142 Soll aus einem Titel in verschiedene Objekte vollstreckt werden, liegen wiederum verschiedene Angelegenheiten vor. Hier ist das getrennte Vorgehen grundsätzlich notwendig. So werden bei einer Forderungspfändung, jedenfalls dann, wenn vorläufige Zahlungsverbote oder Pfändungen gegen verschiedene Drittschuldner gerichtet sind, die an verschiedenen Orten ihren Sitz habe...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 3. Erinnerung gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Staatsanwaltschaft nach § 108a Abs. 3 S. 2 OWiG

Rz. 230 Ebenso erhält der Anwalt die Vergütung nach Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV i.V.m. Nr. 3500 VV, wenn gegen die Festsetzung des Urkundsbeamten der Staatsanwaltschaft nach § 108a Abs. 3 S. 2 OWiG Erinnerung eingelegt wird. Hier hat der Gesetzgeber durch die Neufassung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG klargestellt, dass auch Erinnerungen gegen die Kostenfestsetzung des Urkundsbeamten de...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 8. Erinnerung gegen den Nichterlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 97 Lehnt der Rechtspfleger den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids nur im Kostenpunkt ab und übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200,00 EUR nicht, ist die Beschwerde unzulässig (§ 567 Abs. 2 ZPO). Es ist dann allerdings die Erinnerung nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 2 RpflG gegeben, über die der Richter entscheidet, wenn ihr der ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / f) Zusammengerechnete Werte (§ 60 Abs. 2 RVG)

Rz. 27 Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der "Verbindung" (siehe unter Rdn 129). In allen anderen Fällen ("Klageerweiterung" (...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / (1) Verschiedene Angelegenheiten nach § 17 Nr. 4 Buchst. B RVG

Rz. 63 Einstweilige Anordnungen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b RVG zu den eigenen Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG , sodass der Anwalt in den einstweiligen Anordnungsverfahren eine gesonderte Vergütung verlangen kann. Rz. 64 Da zwischenzeitlich der Wortlaut des § 17 Nr. 4 RVG dahingehend geändert worden ist, dass jegliche An...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Einstweilige Anordnungen im Beschwerdeverfahren

Rz. 319 Ist die Hauptsache in einem Beschwerdeverfahren anhängig und wird in dieser Phase eine einstweilige Anordnung beantragt, so ist das Beschwerdegericht als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 50 Abs. 1 S. 2 FamFG). Ungeachtet dessen richtet sich die Vergütung im einstweiligen Anordnungsverfahren jedoch nach den erstinstanzlichen Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV (Vorbem. 3...mehr

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§ 17 Rechtsbeschwerde / I. Überblick

Rz. 1 Rechtsbeschwerden sind im RVG an verschiedenen Stellen geregelt. Soweit keine vorrangigen Sonderregelungen greifen, gelten die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV, und zwar die Nrn. 3502, 3503, 3516 VV. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist zuletzt durch das FGG-ReformG[1] geändert worden. Während Nr. 3502 VV zunächst ausdrücklich nur für die Rechtsbeschwerde nac...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 6. Gebührensatz

Rz. 25 Die Angabe des Gebührensatzes ist in § 10 RVG nicht zwingend vorgeschrieben. Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten. Rz. 26 Die Angabe des Gebührensatzes ist jedoch bei Satzrahmengebühren, wie z.B. bei Nr. 2100 VV oder Nr. 2300 VV zu verlangen.[15] Gibt der Anwalt bei Satzrahmengebühren nur den Endbetrag an, könnte anderenfalls der Auftraggeber anhand der Rechnung und ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Mehrere Bußgeldverfahren

Rz. 14 Mehrere Bußgeldverfahren sind auch jeweils eigene gesonderte Angelegenheiten. Das gilt auch dann, wenn mehrere Bußgeldbescheide von derselben Behörde gegen denselben Betroffenen wegen gleichartiger Ordnungswidrigkeiten erlassen worden sind.[2] In diesem Fall schadet es noch nicht einmal, wenn der Verteidiger seine Einlassung unter Bezugnahme auf die einzelnen Bußgeldv...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / f) Vertreter, sonstige Hilfspersonen

Rz. 23 Soweit der Anwalt einzelne Tätigkeiten durch Vertreter nach § 5 RVG hat ausführen lassen, bietet es sich an, diese Vorschrift mitzuzitieren. Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht. Werden vom Anwalt sonstige Hilfspersonen hinzugezogen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 5 RVG fallen, sodass sich die Vergütung des Anwalts nach § 612 BGB richtet, muss diese V...mehr

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§ 35 Strafsachen / I. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Strafsachen richtet sich nach Teil 4 VV. Neben den Gebühren nach Teil 4 VV gelten die Allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV, die Gebühren nach Teil 2 VV Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels (Abschnitt 1), Einvernehmen (Abschnitt 2) und Beratungshilfe (Abschnitt 5) sowie die Auslagen nach Teil 7 VV. Ferner gilt § 34 RVG für Beratung und Gutacht...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / b) Beratung

Rz. 46 Die Vergütung für eine Beratung ist in Nr. 2502 VV geregelt. Eine Staffelung der Gebühren nach Zahl der Gläubiger ist hier nicht vorgesehen. Hinzukommen kann die Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV. Beispiel 25: Beratung Schuldenbereinigung Der Anwalt berät den Mandanten mit dem Ziel einer Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Planes (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / 5. Bußgeldverfahren

Rz. 80 In Bußgeldsachen lösen Anträge auf gerichtliche Entscheidung ebenfalls grundsätzlich keine gesonderte Vergütung aus (Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV), es sei denn, der Anwalt ist ausschließlich mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung beauftragt. Dann wird diese Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 5200 VV vergütet (siehe hierzu § 36 Rdn 217 f.). Rz. 81 Ausnahmsweise erhäl...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 35 Strafsachen / III. Gutachten

Rz. 5 Ist der Anwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, gilt ebenfalls § 34 RVG. Der Anwalt soll auch hier auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt wiederum eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet (§ 34 Abs. 2 S. 2 RVG), hier nach § 632 BGB. Soweit der Anwalt das Gutachten für einen Verbrauche...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / b) Bestellung in jedem Verfahren vor Verbindung

Rz. 23 War der Anwalt in jedem Verfahren schon vor Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[4] Beispiel 12: Verbindung zweier Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung in allen Verfahren vor Verbindung Gegen den Mandanten wird wegen des Verdachts eines...mehr