Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

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Spenden in der privaten Ein... / 2.3.1 Amtliche Zuwendungsbestätigung

Das BMF hat für die Zuwendungsbestätigung verbindliche Muster veröffentlicht, deren Verwendung nach § 50 Abs. 1 EStDV Voraussetzung für den Spendenabzug ist.[1] Die Muster werden auf der Internetseite des BMF unter: "Formularcenter – Steuerformulare – Gemeinnützigkeit" als ausfüllbare Formulare zur Verfügung gestellt. Sie können auch selbst hergestellt werden. Hinweis Nachwei...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 3.4 Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren

Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Körperschaften sind vom Spendenabzug ausgeschlossen, wenn diese den Sport, kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, die Heimatpflege und Heimatkunde oder die Tierzucht, die Kleingärtnerei, den Karneval u. a. (sog. Freizeitzwecke i. S. d. Nr. 23 des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke)[1] fördern. Das Gleiche gilt...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 1.1 Gemeinnützige Zwecke

Als gemeinnützig gelten solche Zwecke, durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit selbstlos gefördert wird. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt vor, wenn die Tätigkeit dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nutzt.[2] Die als Förderung der Allgemeinheit anerkannten Zwecke sind in § 52 Abs. 2 AO aufgeführt (sog. G...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 3.3.3 Aufwandsspenden und Rückspenden

Als Ausgaben i. S. d. § 10b EStG zählen neben Geld- und Sachspenden auch Aufwendungen eines Spenders zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke des Zuwendungsempfängers, wenn der Zuwendende auf seinen Aufwendungsersatzanspruch (sog. Aufwandsspenden) verzichtet. Dies gilt auch im Verhältnis eines Spendenempfängers zu seinen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern. Die Finanzverwaltung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Aus der Überschrift des § 25 UStG wird deutlich, dass die Sonderregelung – entsprechend den Zielen der MwStSystRL (Rz. 2) – nicht nur für Reisebüros und Reiseveranstalter, sondern für alle Unternehmer [1] gilt, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob dies allein Gegenstand des Unternehmens ist.[2] Damit fallen auch solche Unternehmer unter den Anwendung...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.3.1 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. a.

Rz. 15 Die Versicherungsfreiheit für Mitglieder von Gemeinschaften mit gemeinnütziger Zielsetzung wurde im Wortlaut an § 5 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI angepasst (BT-Drs. 13/2204 S. 76 zu § 4). Versicherungsfrei sind satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften. Zu den geistlichen Genossenschaften gehören die katholischen...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Benz, Anmerkung zum Urteil des BSG v. 20.4.1993 (2 RU 35/92, SozR 3-2200 § 541 RVO Nr. 3), SGb 1993, 635. ders., Anmerkung zum Urteil des BSG v. 31.5.1995 (2 RU 24/95, SGb 1996, 71), SGb 1996, 74. Breuer, Private Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung, BG 1995, 138. Bühler, Die soziale Absicherung des Rechtsreferendars, JuS 1986, 241. Dahm, So...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.7 Versicherungsende

Rz. 30 Der Versicherungsschutz kann auf 7 Arten enden: Durch Kündigung des versicherten Unternehmers, des versicherten Ehegatten, des versicherten Lebenspartners nach dem LPartG oder der ehrenamtlich Tätigen endet die Versicherung zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt, zumeist ist dies das Monats- oder Jahresende. Wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gemeinnützigkeit

Rz. 41 Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle, in denen keine Gemeinnützigkeit vorliegt

Rz. 192 Abfallbeseitigung: Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einer von entsorgungspflichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften gegründeten GmbH, die nach ihrer Satzung die Beseitigung und Verwertung von Abfällen "im Dienste des öffentlichen Gesundheitswesens und der Förderung des Umweltschutzes" betreibt, ist kein Zweckbetrieb i. S. d. § 65 AO und damit nicht steuerb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 149 Soweit eine Körperschaft, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt, Leistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausführt, sind diese Leistungen nicht steuerermäßigt (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 2 UStG). Rz. 150 Soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, verliert die Körperschaft an sich nicht den Status der Gemeinnü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und Gemeinschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Rz. 34 Zu den nach dieser Vorschrift begünstigten Unternehmern gehören die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG genannten Körperschaften. Solche Personenzusammenschlüsse werden im Allgemeinen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vorübergehenden Zwecken gebildet, z. B. um gemeinsame Sportfeste oder kulturel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Mildtätigkeit

Rz. 47 Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind[1] oder die nur über bestimmte Bezüge verfügen.[2] Rz. 48 Der Begriff "mildtätige Zwecke" umfasst auch die Unterstützung von Personen, die weg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Rz. 23 Wegen des Bezugs auf die §§ 51 – 68 AO gilt die Steuerermäßigung nur für die in § 51 AO definierten Körperschaften. Danach sind unter Körperschaften die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften gelten dabei nicht als selbstständige Steuersubjekte.[1] Rz. 24 Zu de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Die umfassende Steuervergünstigung für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen ist ähnlichen Vorschriften in anderen Steuergesetzen nachgebildet.[1] Sie hat auch im früheren Umsatzsteuerrecht bereits Vorläufer gehabt. So waren z. B. nach § 3 UStG 1918[2] die Umsätze von "Unternehmen, deren Zwecke ausschließlich gemeinnützige und wohltätige sind, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 158 In § 65 AO sind die Voraussetzungen genannt, unter denen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen ist und die Steuervergünstigung gem. § 64 Abs. 1 AO nicht verloren geht. Liegen die Voraussetzungen des § 65 AO vor, so ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dann noch steuerlich unschädlich, wenn Gewinne erzielt werden. Ein Zweckbetrieb is...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Selbstlosigkeit

Rz. 59 Eine Körperschaft handelt nach § 55 AO selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (z. B. gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke, für die Körperschaft selbst oder zugunsten ihrer Mitglieder) verfolgt werden. Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden und die Mitglieder oder Gesellschafte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Einfuhren, unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 20 Nach der Vorschrift sind Einfuhren nicht begünstigt, da sie nicht genannt sind. Der Gesetzgeber hat hierfür offenbar keinen besonderen praktischen Regelungsbedarf gesehen. Wenn die begünstigten Körperschaften Gegenstände für Zwecke ihrer begünstigten Leistungen einführen, ist es wegen des Vorsteuerabzugs unerheblich, ob die Einfuhr dem Normalsteuersatz oder dem ermäßi...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit, insbesondere rund um das Wachstumschancengesetz (ErbStB 2024, Heft 8, S. 224)

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Gesetzgeber ist bisher der Notwendigkeit Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht voranzutreiben, die sich in rechtlicher Hinsicht aus den Vorgaben auf europäischer Ebene und der BFH-Rspr. ergeben, nicht umfassend nachgekommen. Insbesondere steht die Ampel-Koalition noch im Wort aufgrund ihres Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2021, der Änderungen im Gem...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 2. Rspr. zur Gemeinnützigkeit

In der Rspr. ist die Abgrenzung des Zweckbetriebs ein Dauerthema, wie schon in den Jahren 2021 und 2022. Die BFH-Rspr. entwickelt sich nicht unbedingt zugunsten gemeinnütziger Körperschaften. Die schon an anderer Stelle erwähnte Konkurrentenklage fördert häufig Schwachstellen des Zweckbetriebs zutage und gefährdet die Steuervorteile der gemeinnützigen Körperschaften. a) Besch...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 1. Gemeinnützigkeit und die Unterstützung der Geschädigten des Ukraine-Krieges

Seit Beginn des Ukraine-Krieges am 24.2.2022 engagieren sich Bürger wie Unternehmen, um den Geflüchteten persönliche und finanzielle Unterstützung zu leisten und Hilfsmaßnahmen vor Ort zu ermöglichen. Im Zuge dessen haben die Finanzbehörden von Bund und Ländern erhebliche Billigkeitsmaßnahmen vereinbart und mit BMF-Schreiben v. 17.3.2022 veröffentlicht (IV C 4 - S 2223/19/10...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / I. Einleitung

Dieser Beitrag setzt die Betrachtung der laufenden Veränderungen im Gemeinnützigkeitsrecht fort, vgl. Gallus, ErbStB 2022, 23. Der Gesetzgeber ist gehalten, notwendige Neuerungen voranzutreiben. Diese Notwendigkeit ergibt sich in rechtlicher Hinsicht aus den Vorgaben auf europäischer Ebene und der BFH-Rspr. Leider ist zu konstatieren, dass der Gesetzgeber bislang i.Erg. weit...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / V. Neue Rspr. und Entwicklungen zum Gemeinnützigkeitsrecht

1. Gemeinnützigkeit und die Unterstützung der Geschädigten des Ukraine-Krieges Seit Beginn des Ukraine-Krieges am 24.2.2022 engagieren sich Bürger wie Unternehmen, um den Geflüchteten persönliche und finanzielle Unterstützung zu leisten und Hilfsmaßnahmen vor Ort zu ermöglichen. Im Zuge dessen haben die Finanzbehörden von Bund und Ländern erhebliche Billigkeitsmaßnahmen verei...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / e) Zweckbetrieb Jagdprüfungen (BFH v. 21.4.2022 – V R 26/20)

Die Organisation und Durchführungen von Jagdprüfungen kann als Zweckbetrieb i.S.v. § 65 AO angesehen werden. Der BFH bejahte die Frage, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur dann als begünstigter Zweckbetrieb angesehen werden kann, wenn die Körperschaft den Zweckbetrieb zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke unbedingt und unmittelbar benötigt (BFH v. 21.4.202...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / [Ohne Titel]

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Gesetzgeber ist bisher der Notwendigkeit Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht voranzutreiben, die sich in rechtlicher Hinsicht aus den Vorgaben auf europäischer Ebene und der BFH-Rspr. ergeben, nicht umfassend nachgekommen. Insbesondere steht die Ampel-Koalition noch im Wort aufgrund ihres Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2021, der Änderungen im Geme...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / d) Nachweis von Aufwendungen für Sportveranstaltungen (BFH v. 3.8.2022 – XI R 11/19)

Mit Beschl. v. 3.8.2022 – XI R 11/19, BStBl. II 2023, 202 = AOStB 2023, 31 [Gersch], stellte der BFH klar, dass ein Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO in der Lage sein muss, nachvollziehbare Aufzeichnungen vorzulegen. Im Streitfall unterhielt ein Sportverein eine Oberliga-Fußballmannschaft. Der Verkauf von Eintrittskarten erwirtschaftete Umsätze oberhalb der damaligen ...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / b) Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde (BFH v. 17.11.2022 – V R 12/20)

Mittels Konkurrentenklage wandte sich ein gewerblicher Mitbewerber gegen einen gemeinnützigen Verein, dessen Zweck die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung und der medizinischen Versorgung von blinden und sehbehinderten Menschen ist. Beide vertreiben Waren für blinde und sehbehinderte Menschen. Der Verein vertreibt die Waren i.R. eines Zweckbetriebs und verlangt ...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / f) Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Laienorchester (BFH v. 28.9.2022 – X R 7/21)

Gemäß § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG ist der Abzug von Mitgliedsbeiträgen an bestimmte Hobbyvereine ausgeschlossen, deren Zweck sich der Freizeitgestaltung widmet. Satz 7 hingegen eröffnet den Abzug bei Kulturfördervereinen, die nicht der eigenen Freizeitgestaltung dienen (sog. "passive Kulturvereine", z.B. Fördervereine von Museen, deren Mitglieder Vergünstigungen beim Eintritt e...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / c) Transport von Blut, ermäßigter Umsatzsteuersatz (BFH v. 5.4.2023 – V R 14/22)

Die Versagung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes war auch Gegenstand des BFH-Urteils v. 5.4.2023 – V R 14/22, UR 2023, 678 [Hummel], im Bereich des Blut- und Transportgewerbes. Kläger war ein gemeinnütziger Verein, der über die Anwendung auf seine Umsätze aus den Jahren 2014 bis 2016 stritt. Wie schon oben (s. unter III. 2.) ausgeführt, fordert der BFH, dass gem. § 12 Abs. 2 ...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / a) Beschäftigungsgesellschaft mit hohen Gewinnen (BFH v. 18.8.2022 – V R 49/19)

Dem Urteil des BFH v. 18.8.2022 – V R 49/19, BStBl. II 2023, 298 = AOStB 2023 64 [Marfels], lag eine Klage einer Dienstleistungsgesellschaft zugrunde, die textile Vollversorgung von Krankenhäusern und Seniorenheimen mit Mietwäsche betreibt. Beigeladene war die wegen Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO als gemeinnützig anerkannte GmbH, deren allein...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / g) Vertrauensschutz in Zuwendungsbestätigung (BFH v. 16.11.2022 – X R 17/20)

Mit Urt. v. 16.11.2022 – X R 17/20, BStBl. II 2023, 484 = ErbStB 2023, 167 [Schwetlik], entschied der BFH in der Hauptsache zur Bewertung einer Sachspende in Gestalt eine stark disquotal ausgestalteten GmbH-Anteils. Für das Gemeinnützigkeitsrecht hervorzuheben ist an dieser Stelle aber der formale Aspekt der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. In dem angegriffenen Ur...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 1. Gleichbehandlung ausländischer gemeinnütziger Organisationen im KStG

Der Gesetzgeber entlastet ausländische gemeinnützige Organisationen. Die Befreiungsvorschrift gem. § 32 Abs. 6 KStG gilt künftig gleichermaßen für inländische wie ausländische Gemeinnützige, die in Deutschland gezahlte Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge i.S.d. § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG erstattet bekommen können. Der Antrag ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere ...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 4. Vergünstigungen im EStG

Künftig dürfen an Außenstehende Geschenke bis zu einer Freigrenze von 50 EUR pro Wirtschaftsjahr vergeben werden, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Bis zum 31.12.2023 galt der geringere Betrag von 35 EUR. Der Ursprungsentwurf zum WtCG sah sogar eine Verdoppelung auf 70 EUR vor, vgl. BR-Drucks. 433/1/23, 99 v. 9.10.2023. Beraterhinweis Die Regelung gilt nur für Geschenke an Kunden...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / II. Relevante aktuelle Gesetzgebungsverfahren

Einen großen Aufschlag versuchte der Gesetzgeber mittels des JStG 2023, das aber nicht vor der Jahresgrenze realisiert werden konnte. Das Wachstumschancengesetz (WtCG) bezweckt nach seinem Titel die Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness. Es wurde im Jahr 2023 viel diskutiert und erst nach Einschaltung des V...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / III. Wachstumschancengesetz (WtCG)

Von dem RegE zum WtCG (BR-Drucks. 433/23 v. 8.9.2023), wurden nur Teilbereiche auch kodifiziert. Das Gesetz ist am 28.3.2024 in Kraft getreten (BGBl. I 2024, 108). Für das Gemeinnützigkeitsrecht relevant sind vor allem Änderungen in § 12 Abs. 2 UStG zur Einschränkung der umsatzsteuerlichen Wettbewerbsprüfung, die Befreiungsvorschrift für Kapitalertragssteuer gem. § 32 Abs. 6 KS...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 3. Elektronischen Rechnung (eRechnung) ab 1.1.2025

§ 14 Abs. 2 UStG sieht die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung vor im B2B-Bereich, also zwischen Unternehmern. Bisher ist die Ausstellung und der Empfang einer eRechnung nur vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers möglich. Im Hinblick auf die sich noch in der Planung befindliche Einführung eines bundeseinheitlichen elektronischen Systems der Verwaltung...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 5. Digitalisierung des Spendenabzugs, Zuwendungsempfängerregister

Seit dem 1.1.2024 wird beim Bundeszentralamt für Steuern das Zuwendungsempfängerregister geführt, § 60b AO. Derzeit befindet es sich daher noch im Aufbau und soll sämtliche steuerbegünstigten Zuwendungsempfänger nach §§ 10b und 34g EStG digital erfassen. Zuwendungsbestätigungen für Organisationen aus dem EU-/EWR-Ausland können nun aufgrund der Änderung des § 50b EStDV ausges...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / IV. Exkurs: Personengesellschaftsrechtsreformgesetz MoPeG

Gemeinnützige Personengesellschaften sind von der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts betroffen. Nach seiner Verabschiedung im Jahr 2021 ist das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) am 1.1.2024 im Wege des Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten. Ursprünglich sollte es im WtCG umgesetzt werden. Dieses Vorhaben wurde aufgrund der Anrufung des V...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 2. Ermäßigter Steuersatz nur bei Leistungen durch Zweckbetriebe i.S.d. §§ 66–68 AO

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG für Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Satz 3 sieht vor: Für Leistungen, die i.R. eines Zweckbetriebs gem. §§ 66 bis 68 AO ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nic...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / d. Auswirkungen eines späteren "Ausstiegs" aus der Gemeinnützigkeit

Auch für einen etwaig zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommenen "Ausstieg" aus der Gemeinnützigkeit kann mangels gesetzlicher Korrekturvorschrift regelmäßig nicht anderes gelten. Das BGB kennt im Wesentlichen drei Gründe, vom starren Stichtagsprinzip abzuweichen. Dazu im Einzelnen: aa. § 2313 BGB Eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip kann aus § 2313 BGB folgen. Danach bleiben bei d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen

Tz. 153 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erfüllen sportliche Veranstaltungen nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebes nach § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b), sind sie als steuerpflichtig zu behandeln. D.h., die Einnahmen sind einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen (s. § 67a Abs. 3 Satz 2 AO, Anhang 1b). Tz. 154 Stand:...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / B. Fazit

Die gGmbH eignet sich zweifellos als Gestaltungsmittel für die Nachfolgeplanung und stellt eine ernsthafte Alternative zur Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung dar, wobei die Wahl des richtigen Rechtsträgers stets abhängig von den kurz- und langfristigen Vorstellungen des "Stifters" ist. Ungeachtet der Möglichkeit, die gGmbH der Stiftung durch entsprechende satzungsmäßige...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Unbezahlter/bezahlter Sportler

Tz. 112 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits ausgeführt, ist bei Anwendung der Vorschrift des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) keine Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler notwendig (s. Tz. 108). D.h., anlässlich von sportlichen Veranstaltungen können, bei Einhaltung der Bedingungen, sowohl unbezahlte als auch bezahlte Sportler eingesetzt werden, ohne dass diese Tatsache für...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Beispielsfälle

Tz. 116 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der gemeinnützige Sportverein "Stehauf" e. V. unterhält acht Abteilungen. Aus den sportlichen Veranstaltungen werden insgesamt 29 500 EUR brutto erzielt. An einer Veranstaltung der Tennisabteilung hat ein bezahlter Sportler teilgenommen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) wurde gewählt. Ergebnis 1: Die Einnahmen sind im Zweckbetrieb "Spo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Erhalt der Steuervergünstigung

Tz. 37 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Satz 3 AO (Anhang 1b) fordert, dass die Vergütungen oder anderen Vorteile für den eingesetzten bezahlten Sportler ausschließlich aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geleistet werden müssen (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 27, Anhang 2). Die Zahlungen können aber auch durch eine dritte Person (Sponsor) geleist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vergütungen (allgemeine Ausführungen)

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b) fordert, dass kein Sportler des Vereins (Sportler brauchen keine Mitglieder des Vereins zu sein) an den sportlichen Veranstaltungen teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Betätigung zu Werbezwecken vom Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.2 Gründe, die eine Ausübung des Wahlrechts zugunsten von § 67a Abs. 3 AO rechtfertigen

Tz. 131 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die in § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) genannte Besteuerungsfreigrenze (Zweckbetriebsfreigrenze) für den Zweckbetrieb "Sport" ist für folgende Vereine von Nachteil, d. h., sie sollten das Wahlrecht über § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) zugunsten des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) ausüben: Sportvereine, die keine bezahlten Sportler anlässlich ihrer sport...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Sports

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die körperliche Ertüchtigung ein wesentliches Element des Sports ist (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Erforderlich ist eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch eine dem persönlichen Können zurechenbare Ku...mehr