Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines notariell – ggf. von einem ausländischen Notar [31] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 171, 220) – beurkundeten Gesellschaftsvertrages nach § 2 GmbHG und die Bestellung der Gründungsgeschäftsführer nach § 6 ...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 3. Offensichtliche Unbegründetheit, Rechtsmissbrauch, kein erheblicher Nachteil

Rz. 16 Eine Beschwerde wird a limine zurückgewiesen, wenn sie sich als offensichtlich unbegründet erweist (Art. 35 Abs. 3 lit. a Alt. 2 EMRK). Der EGMR macht von der Möglichkeit einer solchen Abweisung sehr häufig Gebrauch; ca. 90 % der Fälle scheitern an dieser Hürde.[108] Die häufigsten Gründe für die Zurückweisung sind: offensichtliches Fehlen einer Konventionsverletzung,...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / d) Bindungswirkung

Rz. 48 Liegt ein Schiedsgutachten vor, bindet es beide Parteien im Rahmen des § 319 BGB. Die Leistungsbestimmung des Schiedsgutachters ist nur dann unwirksam und unverbindlich, wenn das Gutachten offenkundig fehlerhaft ist. Hierunter werden zwei Fallgruppen erfasst: (1) Einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter müssen sich die Fehler, wenn auch erst nach eingehender Prüf...mehr

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die anwaltliche Praxis zeigt schon seit vielen Jahren die überwiegende Tendenz von Unternehmen unterschiedlichster Provenienz, in ihren Verträgen für den Fall der Streiterledigung ein privates Schiedsgericht vorzusehen. Die Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit sind im internationalen Rechtsverkehr von herausragender Bedeutung. Kein deutsches Unternehmen befindet sich ge...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 162 Nach § 13 Abs. 3 UWG kann bei einer berechtigten Abmahnung der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn sie dem Schuldner einen Weg weist, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten eines Gerichtsverfahrens anfallen.[187] Damit entspricht § 13 Abs. 3 UWG den Regelungen einer Geschäftsführung ohne...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / h) Form

Rz. 25 Eine Unterwerfungserklärung ist darauf gerichtet, einen Unterlassungsvertrag mit dem Abmahnenden zu schließen.[52] Der Abmahnende hat daher keinen Anspruch darauf, dass der Abgemahnte gerade die vorformulierte Unterwerfungserklärung unterzeichnet und zurücksendet. Auch jede andere Erklärung, die inhaltlich weit genug gefasst und mit einer ausreichenden Vertragsstrafe ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / F. Vor- und Nachteile von Mediation

Rz. 70 Als einer der Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren wird die Zeitersparnis genannt. Die zeitlich kostenaufwendige Vorbereitung durch überbordende Schriftsätze entfällt. Als privater Dienstleister steht ein Mediator relativ zeitnah zur Verfügung. Auch wenn die Mediation nicht zu einem Ergebnis in Form eines juristischen Vertragswerkes führt, werden im ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nachfolgeplanung ist gekennzeichnet durch widerstreitende Zielsetzungen. Hier kann es viele unterschiedliche Fragen geben, die es zu klären und zu beantworten gilt. Wie wollen wir umgehen mit: Fortbestand des Unternehmens, Erhalt des Familienfriedens, Gleichbehandlung aller Kinder, Erhalt des Lebensstandards im Alter und ggf. auch Existenzsicherung, Umstrukturierung de...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / C. Aufbau und Ablauf eines Mediationsverfahrens

Rz. 10 Gegenüber dem herkömmlichen Gerichtsverfahren verbleiben bei der Mediation die Problemlösung und damit auch das Verfahren zum Entwickeln einer Lösung in der Autonomie der Parteien. Der Ablauf des spezifischen Mediationsverfahrens ist daher nicht kodifiziert. Gleichwohl hat sich auch basierend auf den genannten Entwicklungen aus den USA die nachfolgend dargestellte Gru...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / H. Ausblick

Rz. 79 Das Mediationsgesetz vom 21.7.2012 wurde am 25.7.2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 26.7.2012 in Kraft getreten.[43] Anwälte und Anwältinnen sind verpflichtet, ihre Mandanten in geeigneten Fällen rechtzeitig über die Mediation als eine Möglichkeit der Streitbeilegung zu informieren und das Für und Wider einer Mediation zu erörtern. Auch aufgrund der Be...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Erstgespräch

Rz. 14 Die nächste Phase ist das sogenannte Erstgespräch oder erste Gespräch, in dem alle Beteiligten mit dem Mediator zum einen den spezifischen Auftrag an den Mediator klären, zum anderen über die geplante Dauer der Mediation, die voraussichtlichen Kosten der Mediation, sowie die Aufteilung der Kosten eine Einigung erzielt wird. Der Mediator informiert hier über den Prozes...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / IV. Maßgebliche Aufwendungen

Rz. 312 Der Anspruch aus § 110 SGB VII erstreckt sich auf sämtliche Aufwendungen des Sozialversicherungsträgers aus Anlass des Unfalls, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs. Bei einem Rückgriff nach dieser Vorschrift obliegt die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Höhe des zivilrechtlichen Ersatzanspruchs dem Sozialversicherungsträger....mehr

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zfs 07/2021, Nicht notwendiges Vorgehen durch gesonderte Gerichtsverfahren

ZPO § 91 Abs. 2 S. 1 103 ff.; BGB § 242 Leitsatz 1. Es ist als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichen Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebens...mehr

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zfs 07/2021, Nicht notwendi... / 3 Anmerkung:

Die Frage, ob die durch das getrennte Führen mehrerer Prozesse durch denselben, aber auch durch verschiedene Kl. anfallenden Mehrkosten erstattungsfähig sind, stellt sich stets, wenn es in den mehreren in engem zeitlichen Zusammenhang geführten Verfahren um denselben oder zumindest um einen weitgehend identischen Lebenssachverhalt geht. Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinhei...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.4 Einzelfälle

Rz. 8 Macht ein Gläubiger aus einem titulierten Anspruch lediglich eine Teilforderung geltend, so muss diese nach Hauptsache, Zinsen, Prozess- und Vollstreckungskosten hinreichend bestimmt sein (BGH, NJW-RR 2003, 1437; LG Bremen JurBüro 2011, 607). Stellt der Gläubiger klar, dass er nur einen Teilbetrag der Hauptforderung geltend macht, ist eine darüber hinausgehende Aufschl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erledigung im Gerichtsverfahren

Rz. 19 Erledigt sich eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt eine Betragsrahmengebühr erhält, im Gerichtsverfahren, gilt Folgendes: a) Klageverfahren ohne Vorbefassung Rz. 20 War die Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig und hatte eine überragende Bedeutung für den Mandanten, so dass die Verfahrensgebühr nach VV 3102 in Höhe der Höchstgebühr anfällt, so entsteh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verfahren über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (VV 3300 Nr. 3)

I. Überblick Rz. 34 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Kostentatbestände geschaffen worden, und zwar sowohl für die Anwalts- als auch für die Gerichtsgebühren. Die Vergütungsregelung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einbeziehung nicht anhängiger oder in anderen Gerichtsverfahren anhängiger Gegenstände in das gerichtliche Verfahren

Rz. 30 Wird in einem gerichtlichen Verfahren eine Einigung auch im Hinblick auf nicht anhängige oder in anderen Gerichtsverfahren anhängige Gegenstände erzielt oder erstreckt sich die Erledigung hierauf, gilt nach Anm. 1 zu VV 1006 Folgendes: Die Einigungsgebühr bemisst sich einheitlich nach VV 1006. Rz. 31 Für die Höhe der Einigungsgebühr ist die Verfahrensgebühr maßgebend, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 4)

Rz. 21 Nr. 4 regelt rechtswegübergreifend, dass Eilverfahren (Arrestverfahren, Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung, einstweilige Anordnungen sowie Verfahren auf Aussetzung oder Anordnung der Vollziehung eines Verwaltungsakts sowie über die Abänderung, die Aufhebung oder den Widerruf ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtsverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Nr. 5)

Rz. 23 Nr. 5 enthält eine Spezialregelung für verschiedene Abschnitte der dort genannten Eilverfahren; der Anwalt soll danach für eine Tätigkeit in den einzelnen Abschnitten desselben Eilverfahrens seine Vergütung insgesamt nur einmal erhalten (§ 15 Abs. 2). Wirtschaftlicher Hintergrund der Regelung ist der Umstand, dass der Rechtsanwalt in Abänderungs- und Aufhebungsverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einreichung einer Schutzschrift (Nr. 1a)

Rz. 20 Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[21] vom 20.11.2015 ist § 19 Abs. 1 S. 2 um eine Nr. 1a ergänzt worden. Die Einreichung der Schutzschrift gehört zu demjenigen künftigen Gerichtsverfahren, zu dem sie eingereicht werden soll.[22] Der Rechtsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Streitwert

Rz. 62 Da in den Gerichtsverfahren – einschließlich der Verfahren vor den Sozialgerichten – Gerichtsgebühren nach dem Wert abgerechnet werden, erfolgt die Wertfestsetzung nach § 63 GKG. Dieser Wert gilt dann auch für die Anwaltsgebühren (§ 32 Abs. 1). Rz. 63 Der Streitwert richtet sich vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit nach § 48 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wertgebühren im ersten Rechtszug, VV Teil 3 Abschnitt 1

Rz. 63 Nach VV 3100 erhält der Rechtsanwalt im ersten Rechtszug eine 1,3 Verfahrensgebühr. Rz. 64 Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 bis 2302 entstanden ist, wird diese Gebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührenansatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Sind mehre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Klageverfahren mit Vorbefassung

Rz. 21 Auch im Gerichtsverfahren führt eine Vorbefassung – der Rechtsanwalt war zunächst im Widerspruchs- und dann im Klageverfahren tätig, in dem es dann zu einer Einigung oder Erledigung kommt – nicht (auch) zu einer Kürzung der Einigungs- oder Erledigungsgebühr (VV Vorb. 3 Abs. 4). Es ist auf die jeweilige Geschäftsgebühr abzustellen und nicht auf den Gebührenbetrag, der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Überblick

Rz. 34 Zum 3.12.2011 ist das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren v. 24.11.2011 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind für die neu eingeführten Verfahren auch zum Teil neue Kostentatbestände geschaffen worden, und zwar sowohl für die Anwalts- als auch für die Gerichtsgebühren. Die Vergütungsregelung für die Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 19 Abs. 1 und 2 legt fest, dass die dort genannten, nicht abschließend aufgeführten Beispielsfälle noch zu derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit gehören. Bei der Angelegenheit muss es sich entweder um einen Rechtszug oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren handeln. Die Vorschrift betrifft alle Gerichtsbarkeiten sowie alle gerichtlichen und behördlichen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Festsetzungsverfahrens

Rz. 232 Gem. § 198 Abs. 1 GVG wird derjenige angemessen entschädigt, der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteilig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Gebühren des nachfolgenden Rechtsstreits

Rz. 28 Im nachfolgenden Rechtsstreit entstehen die Gebühren der VV 3100 ff. Abgesehen von der Anrechnung nach VV Vorb. 3 Abs. 4 hat das Verfahren keinen Einfluss auf die Gebühren des nachfolgenden Verfahrens vor dem Gericht. Rz. 29 Fraglich ist, ob für die Streitwertfestsetzung nach § 40 GKG auf den Zeitpunkt der Klageerhebung oder den des Schlichtungsantrags abzustellen ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gerichtliche Tätigkeiten

a) Überblick Rz. 42 Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren nach § 201 GVG, richtet sich die Vergütung nach VV Teil 3. b) Erstinstanzliche Verfahren aa) Verfahrensgebühr Rz. 43 Obwohl es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt, richtet sich die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts (VV Vorb. 3 Abs. 2) nicht nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach den VV 3100, 3101 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Einigungsgebühr

Rz. 61 Sollte es im Revisionsverfahren zu einer Einigung kommen, beträgt die Höhe der Einigungsgebühr 1,3 (VV 1004).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 42 Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren nach § 201 GVG, richtet sich die Vergütung nach VV Teil 3.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren

Rz. 35 Mit dem Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hat der Gesetzgeber Ansprüche auf Entschädigung gesetzlich geregelt, die einem Verfahrensbeteiligten zustehen, wenn er infolge der unangemessenen Dauer des Verfahrens einen Nachteil erleidet. Die Entschädigung beträgt 1.200 EUR für jedes Jahr der Verzögerung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Erstinstanzliche Verfahren

aa) Verfahrensgebühr Rz. 43 Obwohl es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt, richtet sich die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts (VV Vorb. 3 Abs. 2) nicht nach VV Teil 3 Abschnitt 1 (also nach den VV 3100, 3101 – 1,3/0,8 Gebühr). Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich vielmehr – mit Ausnahme der Verfahren vor dem FG – nach VV 3300 (1,6/1,1), die zu dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Umfang der Angelegenheit

Rz. 22 Hinsichtlich des Umfangs der Angelegenheit gilt § 15. Für jede selbstständige Angelegenheit muss ein Einvernehmen hergestellt werden, so dass die Gebühren nach VV 2200 insoweit also auch jeweils gesondert anfallen.[6] Beispiel: Der inländische Anwalt wird beauftragt, das Einvernehmen mit dem ausländischen Anwalt bei zwei anhängigen Gerichtsverfahren herzustellen. Da es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einigung

Rz. 53 Im Falle einer Einigung entsteht lediglich eine 1,0-Gebühr nach VV 1000, 1003, da es sich um erstinstanzliche Verfahren handelt. Auf eine Anhebung des Gebührensatzes für die Einigungsgebühr in VV 1004 hat der Gesetzgeber bewusst verzichtet.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Revisionsverfahren

aa) Überblick Rz. 55 Nach dem Wortlaut der VV 3300 Nr. 3 gilt der dortige Gebührensatz auch im Revisionsverfahren. Es fehlt nämlich – im Gegensatz zu VV 3300 Nr. 2 – die Beschränkung auf "erstinstanzliche" Verfahren. Ob dies der tatsächlich vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelung entspricht, muss bezweifelt werden. Der Gesetzgeber wollte nur die erstinstanzlichen Verfahren vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Verfahrensgebühr

Rz. 59 Die Verfahrensgebühr beläuft sich nach VV 3206 auf 1,6 und im Falle der Ermäßigung nach VV 3207 auf 1,1. In den Verfahren vor dem BGH erhöht sich die Verfahrensgebühr auf 2,3 (VV 3208) bzw. 1,8 (VV 3209). Auch hier kommt eine Erhöhung nach VV 1008 bei mehreren Auftraggebern in Betracht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwaltsvergütung

1. Überblick Rz. 39 In den in VV 3300 Nr. 3 eingeführten Verfahren werden die Anwaltsgebühren nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit erhoben (§ 2 Abs. 1). Dies gilt auch in sozialgerichtlichen Verfahren, selbst dann, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört und an sich gem. § 3 Abs. 1 S. 2 nach Rahmengebühren abzurechnen wäre. Das ist durch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 55 Nach dem Wortlaut der VV 3300 Nr. 3 gilt der dortige Gebührensatz auch im Revisionsverfahren. Es fehlt nämlich – im Gegensatz zu VV 3300 Nr. 2 – die Beschränkung auf "erstinstanzliche" Verfahren. Ob dies der tatsächlich vom Gesetzgeber beabsichtigten Regelung entspricht, muss bezweifelt werden. Der Gesetzgeber wollte nur die erstinstanzlichen Verfahren vor den Ober- u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Terminsgebühr

Rz. 60 Die Terminsgebühr beträgt immer 1,5 (VV 3210) bzw. 0,8 (VV 3211). Beispiel 3: Gegen die Entscheidung des OVG (Wert: 20.000 EUR) wird Revision zum BVerwG eingelegt, über die mündlich verhandelt wird.mehr

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Anhang zu VV 1003, 1004 / B. Einzelfälle

Rz. 8 – Adhäsionsverfahren Ist der Gegenstand in einem erstinstanzlichen Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff. StPO) anhängig, so entsteht nur die 1,0-Gebühr nach VV 1003. Rz. 9 Das Gleiche gilt, wenn zivilrechtliche Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht werden (analog Anm. Abs. 1 zu VV 4143). Dabei bleibt es auch, wenn Beschwerde (§ 406a Abs. 1 S. 1 StPO) gegen de...mehr

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FF 06/2021, Mitgliederumfra... / Ergebnisse der Umfrage

1. Die Corona-Pandemie hat zu Auswirkungen in den Familien und Partnerschaften geführt, die sich deutlich im Familienrecht bemerkbar machen. Familienanwälte waren und sind in dieser Situation wichtige Anlaufstellen. Ihre Bedeutung im Rechtssystem darf nicht übersehen werden. 2. Auch wenn es unmittelbar nach den ersten gravierenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorüb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vorgerichtliche Tätigkeit

Rz. 40 Entschädigungsansprüche nach § 198 Abs. 2 GVG können zunächst außergerichtlich geltend gemacht werden. Die dahingehende Tätigkeit des Anwalts wird dann mit einer Geschäftsgebühr nach VV 2300 abgerechnet (VV Vorb. 2.3 Abs. 2). Die Gebühr erhöht sich bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008, wenn diese gemeinsam einen Ersatzanspruch geltend machen. Rz. 41 Hinzukommen kann...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 1. Zweck einer Strukturierung

Die Strukturierung[3] von Gerichtsverfahren wird mit verschiedenen Ansätzen verfolgt. Sie alle haben das Ziel der raschen, effizienten und vollständigen Klärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts. Nicht entscheidungserheblicher Sachverhalt soll schnell als solcher identifiziert werden. Bei unvollständigem Vortrag soll zeitig eine Ergänzung angemahnt werden. Der gesamt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 3 Nr. 1 sieht vor, dass der Rechtsanwalt auch für seine Tätigkeit in erstinstanzlichen Verfahren vor den Finanzgerichten die für die Berufungsinstanz erhöhten Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 erhält. Das gilt auch in Verfahren bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da VV 3300 für die Finanzgerichte keine Sonderrege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr

Rz. 49 Die Terminsgebühr ist auch hier nicht gesondert geregelt. Sie bestimmt sich vielmehr – mit Ausnahme der Verfahren vor dem FG – gem. VV Vorb. 3.3.1 nach VV Teil 3 Abschnitt 1. Ihre Höhe beläuft sich gem. VV 3104 auf 1,2 und in den Fällen der VV 3105 auf 0,5. Rz. 50 Soweit hier eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergeht oder ein schriftlicher Vergleich geschloss...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, RVG VV Vorb. 3.3.1

Gesetzestext Rz. 1 Durch die aufgrund des Anhörungsrügengesetzes eingeführte Vorb. 3.3.1 soll klargestellt werden, in welchen Verfahren sich die Terminsgebühr nach Teil 3 Abschnitt 1 richtet. Eine inhaltliche Änderung der dadurch aufgehobenen fr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Klageverfahren ohne Vorbefassung

Rz. 20 War die Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig und hatte eine überragende Bedeutung für den Mandanten, so dass die Verfahrensgebühr nach VV 3102 in Höhe der Höchstgebühr anfällt, so entsteht auch die Einigungs- oder Erledigungsgebühr in dieser Höhe:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. 2In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des Sozialgerichtsgesetzes genannten Personen gehört; im Verfahren nach § 201 Absatz 1 des Sozialger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 39 In den in VV 3300 Nr. 3 eingeführten Verfahren werden die Anwaltsgebühren nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit erhoben (§ 2 Abs. 1). Dies gilt auch in sozialgerichtlichen Verfahren, selbst dann, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 SGG genannten Personen gehört und an sich gem. § 3 Abs. 1 S. 2 nach Rahmengebühren abzurechnen wäre. Das ist durch den ebenfall...mehr