Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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AGS 10/2023, Elektronische ... / IV. Persönlicher Anwendungsbereich

Auch der persönliche Anwendungsbereich des § 14b Abs. 1 FamFG war nach Ansicht des BGH eröffnet. In der Rspr. des BGH sei mittlerweile geklärt, dass für Rechtsanwälte die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gem. § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG auch dann bestehe, wenn sie – wie hier als anwaltlicher Berufsbetreuer – berufsmäßig im eigenen Namen auftreten (vgl. BGH, Beschl. v. 31....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte und Zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten der AO 1977 war die inhaltlich entsprechende Regelung in § 440 RAO enthalten. Während Abs. 1 der Vorläuferregelung entspricht, wurde Abs. 2 der Vorschrift erst durch die AO 1977 eingefügt[2]. Durch das StVÄG vom 27.1.1987[3] wurde die Rechtsstellung der FinB im gerichtlichen Strafbefehlsverfahren wegen der erweiterten Entscheidungsmög...mehr

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zfs 10/2023, Zur Erstattung... / 1 Aus den Gründen:

II. Die Beklagte hat im Umfang einer Haftungsquote von 50 % die der Klägerin entstandenen unfallbedingten Fahrzeugreparaturkosten und die Mahnkosten zu tragen (§ 17 Abs. 1, Abs. 2 StVG, § 249 BGB). Dagegen sind die außergerichtlichen Anwaltskosten und die Sachverständigengebühren nicht ersatzfähig … 2. Von den geltend gemachten Rechtsverfolgungskosten kann die Klägerin ledigl...mehr

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AGS 10/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Entwicklung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung, NJW 2023, 2164 In seinem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die Lit. und Rspr. zur Rechtsschutzversicherung bis Frühjahr 2023. Nach einem kurzen Überblick über die im Berichtszeitraum veröffentlichte Lit. zu dem Thema weist Schneider auf eine Entscheidung de...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.2 Gemeinsame Sorge – die Voraussetzungen

Die gemeinsame elterliche Sorge wird vom Familiengericht daher dann angeordnet, wenn die Kindesmutter dem Antrag zustimmt, die Kindesmutter dem Antrag nicht widerspricht, insbesondere also gar nicht Stellung nimmt, die Kindesmutter in ihrer Stellungnahme Gründe vorträgt, die keine Bedeutung für die Kindeswohlprüfung darstellen oder dem Familiengericht auch sonst Gründe nicht ers...mehr

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Elterliche Sorge / 5.5.3 Verfahrenskostenhilfe bei Antrag auf gemeinsames Sorgerecht

Die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe setzt grundsätzlich eine Bejahung der Begriffe "hinreichende Erfolgsaussicht" bzw. " Mutwilligkeit " voraus. Im Rahmen eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 13.7.2020 [1] die Grenzen des Ermessensspielraums und damit die Auslegung dieser Begriffe aufgezeigt. Das Bu...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.1 Isolierte Umgangsvereinbarung

Vereinbarungen zum Umgang sind für sich nicht formbedürftig. Sie werden in den überwiegenden Fällen zwischen den Eltern abgesprochen und in der Praxis sich verändernden Bedingungen angepasst. Es ist in Fällen bestehender Spannungen und schwieriger Kommunikation aber sinnvoll, nicht nur grundsätzlich den Umgang des Kindes mit dem nicht überwiegend mit ihm zusammenlebenden Elte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Rechtsnormen

Rz. 3 Die Rechtsverletzung muss sich auf eine Rechtsnorm beziehen. Rechtsnormen sind Gesetze, Rechtsverordnungen[1], autonome Satzungen (juristischer Personen des öffentlichen Rechts), Gewohnheitsrecht, Völkerrecht, die allgemeinen Regeln gem. Art. 25 S. 1 GG sowie die nach Art. 59 Abs. 2 GG transformierten völkerrechtlichen Verträge, insbesondere die Doppelbesteuerungsabkommen, G...mehr

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Datenschutz und neue Medien... / 1.1.5 Keylogger – Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht umfasst nicht nur den Bereich E-Mail, sondern alle vom Arbeitnehmer vorgenommenen Tastatureingaben. Nach einem Urteil des BAG löst der Einsatz sog. "Keylogger", bei denen jegliche Tastatureingabe protokolliert wird und entsprechend ausgelesen werden kann, unter Umständen einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus.[1] In diesem ...mehr

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Datenschutz und neue Medien... / 6 Datenverarbeitung im Rahmen des Whistleblower-Schutzes

Am 31.5.2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erweiterung des Schutzes vo...mehr

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Datenschutz im Personalwesen / 2.2.5 Datenverarbeitung im Rahmen des Whistleblower-Schutzes

Am 31.5.2023 hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine Erweiterung des Schutzes vo...mehr

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Sommer, SGB XI § 113b Quali... / 2.9 Rechtsschutz (Abs. 10)

Rz. 17 Mit Einfügung des Abs. 10 durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz v. 11.7.2021 hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 20.7.2021 klargestellt, dass gegen Entscheidungen des Qualitätsausschusses nach Abs. 1 und gegen Anordnungen und Maßnahmen des BMG nach Abs. 9 Satz 2, 3, 5 und 6 der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben ist (Abs. 10 Satz 1). Ein Vorve...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / VI. Muster: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug)

Rz. 12 Muster 5.7: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug) Muster 5.7: Anwaltskosten im Strafverfahren (Amtsgericht, 1. Rechtszug) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Strafverfahren im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die ...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / IV. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR)

Rz. 9 Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR) Muster 5.5: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße unter 60 EUR) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die Berechnung erfolgt nach Durchschnittsgebühr...mehr

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§ 5 Verkehrsrecht / 1. Muster: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 40 EUR bis 5.000 EUR)

Rz. 10 Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR) Muster 5.6: Anwaltskosten im Bußgeldverfahren (Geldbuße von 60 EUR bis 5.000 EUR) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Kosten für unsere Tätigkeit in Ihrem Bußgeldverfahren berechnen sich voraussichtlich wie folgt: Die Berechnung erfolgt...mehr

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zfs 09/2023, Deckungsumfang... / 2 Aus den Gründen: …

Jedenfalls im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht die Klage abgewiesen. 1. Die zulässige Feststellungsklage zu 1., mit welcher der Kl. die Feststellung der Verpflichtung der Bekl. zur Gewährung von Deckungsschutz für die beabsichtigte Interessenverfolgung im Zusammenhang mit der angeblichen Abgasmanipulation seines Pkw begehrt, ist unbegründet. Dem Kl. steht gegen die Bekl....mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen

Rz. 27 Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen Muster 8.6: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz gewonnen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung unwirksam war. ...mehr

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§ 13 Urheberrecht / B. Muster: Urheberrechtsverletzung für Rechteinhaber verfolgen

Rz. 2 Muster 13.2: Urheberrechtsverletzung für Rechteinhaber verfolgen Muster 13.2: Urheberrechtsverletzung für Rechteinhaber verfolgen _________________________(Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie teilten uns mit, dass auf einer fremden Webseite von Ihnen hergestellte Fotografien ohne Ihr Einverständnis veröffentlicht worden sind. Die von Ihnen auf...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren

Rz. 32 Muster 8.7: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren Muster 8.7: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung wirksam war. Si...mehr

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§ 13 Urheberrecht / D. Muster: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung

Rz. 4 Muster 13.4: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung Muster 13.4: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Si...mehr

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§ 15 Versicherungsrecht / I. Muster: Vollmachtserteilung

Rz. 3 Muster 15.2: Vollmachtserteilung Muster 15.2: Vollmachtserteilung Rechtsanwalt _________________________ erteile ich in Sachen _________________________ wegen _________________________ Vollmacht zu den unten bezeichneten Mandatsbedingungen. Die Vollmacht umfasst insbesondere folgende Befugnisse:mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 1 Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.1: Abmahnung (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Abmahnung erteilt. Wenn Sie mit der Abmahnung nicht einverstanden sind, können Sie hiergegen außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen:mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 5 & Zu 1. Zweck der Abmahnung: Die Abmahnung ist eine Reaktion auf einen Verstoß des Arbeitnehmers gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Sie soll dem Arbeitnehmer einerseits Gelegenheit geben, sein Verhalten zu verändern, um weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu vermeiden. Andererseits ist sie eine Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigu...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Inkasso

Rz. 33 Muster 2.9: Inkasso Muster 2.9: Inkasso _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, bei der Geltendmachung einer Geldforderung gegen einen Schuldner ist Folgendes zu beachten: 1. Der Gläubiger kann und sollte seine fälligen Forderungen zunächst selber anmahnen. Zum einen beeinträchtigt es die Beziehung zum Schuldner, wenn sehr fr...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.1 Überblick

Rz. 243 Das arbeitsvertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers als Anlass für eine arbeitgeberseitige Kündigung, durch die Beschäftigungslosigkeit und somit Arbeitslosigkeit herbeigeführt wird, stellt die zweite Variante des Sperrzeittatbestandes Arbeitsaufgabe dar. Weitere Voraussetzung für den Tatbestand ist, dass durch das arbeitsvertragswidrige Verhalten die Arbeitslosig...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.7 Kündigungsschutzklage

Rz. 369 Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers können sich sowohl auf formal korrekte schriftliche Kündigungen wie auch auf eine die Schriftform nicht wahrende Kündigung beziehen. Wird die Schriftform für die Kündigung nicht eingehalten, ist eine Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung aus diesem Grund grundsätzlich ohne Frist möglich, eine Grenze wird da zu ziehen sein, wo ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.5 Verzögerungsrüge

Rz. 8a Zur Durchsetzung des in Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3 GG garantierten Anspruchs auf Rechtsschutz in angemessener Zeit wurde mit Wirkung ab 3.12.2011 in § 155 S. 2 FGO mit Verweis auf §§ 198ff. GVG angefügt.[1] Die Regelung führt nicht unmittelbar zu einer schnelleren Entscheidung. Der Betroffene bekommt jedoch eine mit Klage durchsetzbare Entschädigung zugesprochen, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2.4 Untätigkeitsbeschwerde

Rz. 8 Einen mit der Untätigkeitsklage bei Ausbleiben der Einspruchsentscheidung durch das FA[1] vergleichbaren Rechtsbehelf kennt das Rechtsmittelverfahren nicht. Gegen die Untätigkeit des Gerichts gibt es kein Rechtsmittel.[2] Verschiebt das FG den erstrebten Beschluss bzw. verzögert sich die Entscheidung des FG im Beschwerdeverfahren (Abhilfe- oder Nichtabhilfebeschluss) o...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Begründetheit

Rz. 16 Ist die Wiederaufnahme zulässig, ist zu prüfen, ob ein Wiederaufnahmegrund i. S. d. §§ 579, 580 ZPO tatsächlich vorliegt. Die Aufzählung der Wiederaufnahmegründe ist wegen der außerordentlichen Natur dieses Rechtsbehelfs abschließend. Die Wiederaufnahmegründe können auch nicht im Wege der Analogie auf vergleichbare schwerwiegende Fehler bei der Rechtsfindung ausgedehn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 6.2 Verwaltungs-, Rechnungsprüfungs- oder Gerichtsverfahren in Steuersachen

Rz. 45 Ein Verwaltungsverfahren in Steuersachen ist jedes Verfahren, das sich mit der Verwaltung der Steuern einschließlich der Steuervergütungen befasst. Dazu gehören insbesondere die zentralen Verfahren der Besteuerung wie das steuerliche Ermittlungsverfahren, das Erstattungs- und Vergütungsverfahren, die Außenprüfung, das Steueraufsichtsverfahren, das Erhebungsverfahren, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 7.1 Offenbaren

Rz. 56 Durch eine unbefugte Offenbarung von nach § 30 AO geschützten Daten wird (auch) der nach der DSGVO gebotene Schutz personenbezogener Daten verletzt.[1] Das Offenbaren ist eine besondere Form der Offenlegung personenbezogener Daten in der Begriffsbestimmung der DSGVO.[2] Die Offenlegung ist legal definiert in Art. 4 Nr. 2 DSGVO und umfasst die Übermittlung, die Verbrei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 8.1.1 Zu steuerlichen oder steuerstrafrechtlichen Zwecken (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Rz. 72 Das Steuergeheimnis dient außer dem Schutz des Betroffenen gegen Weitergabe oder Verwertung seiner Information bzw. der Information über ihn auch der Sicherstellung der richtigen Besteuerung (vgl. Rz. 6). Daher muss grundsätzlich ein Offenbaren oder Verwerten zulässig sein, das für das Erreichen dieses Zieles erforderlich oder auch nur nützlich (dienlich) und verhältn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.2 Wirkung der Aufhebung des Vorbehalts

Rz. 113 Die Aufhebung des Vorbehalts hat durch die gesetzliche Fiktion die Wirkung einer erstmaligen Steuerfestsetzung ohne Vorbehalt der Nachprüfung mit dem materiellen Inhalt der Vorbehaltsfestsetzung. Der Stpfl. hat jetzt die Möglichkeit, einen Rechtsbehelf einzulegen, da er möglicherweise mit seinem Vorbringen gegen die Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 69 Gegen die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Das Begehren des Rechtsbehelfs kann sich richten gegen den Vorbehalt selbst, also das Ziel einer endgültigen Steuerfestsetzung verfolgen, oder gegen den Inhalt des Bescheids.[1] Ein Vorbehaltsbescheid ist damit auch dann anfechtbar, wenn sich der Stpfl. nur durch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2 Verfahrensrechtliche Behandlung

Rz. 52 Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt durch Steuerbescheid nach § 155 Abs. 1 AO. Da Vorauszahlungen schon ihrer Natur nach vorläufigen Charakter haben, stellt ihre Festsetzung nach § 164 Abs. 1 S. 2 AO kraft Gesetzes eine Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung dar, ohne dass der Nachprüfungsvorbehalt in dem Vorauszahlungsbescheid ausdrücklich enthalte...mehr

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§ 19 AGG / IX. Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

Rz. 104 § 23 AGG regelt die Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände. Die Richtlinien verlangen eine Möglichkeit der Beteiligung solcher Verbände an Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die der Durchsetzung von Ansprüchen aus Ungleichbehandlungen dienen. Die Antidiskriminierungsverbände dürfen, wenn sie mindestens 75 Mitglieder haben oder einen Zusammenschluss aus min...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Einigungsstelle

Rz. 609 Hat der Arbeitgeber Einwände gegen die zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung, kann er gem. § 37 Abs. 6 S. 5 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Die Einigungsstelle entscheidet nicht über Erforderlichkeit und Eignung der Schulungsveranstaltung, sondern ausschließlich über die Festlegung des Schulungszeitraumes. Es ist in der Einigungsstelle nur zu klären, ob der B...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.4.1 Ausschluss kraft Gesetz

Ein Vorsitzender oder ehrenamtlicher Richter ist kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 41 ZPO) in Sachen, in denen er selbst Partei oder Streitgehilfe ist oder bei denen er zu einer Partei im Verhältnis der Mitberechtigung, des Mitverpflichteten oder Regressverpflichteten steht, in Sachen seines Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, in Sachen seines Lebenspartners, auch w...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / n) Echter und unechter Mobbingschutzprozess

Rz. 1222 Bei den "echten Mobbingschutzprozessen" wird dem Gericht zur Rechtfertigung eines bestimmten Klagebegehrens von dem Mobbingopfer der vollständige, eine Verhaltensverkettung bildenden Sachverhaltskomplex zur rechtlichen Prüfung vorgelegt (Wickler, DB 2002, 481). Bei einem "unechten Mobbingschutzprozess" handelt es sich nicht um einmalige oder vereinzelt gebliebene (M...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Anfechtung wegen Androhung einer Kündigung

Rz. 422 Die Androhung eines Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (vgl. BAG v. 15.12.2005 – 6 AZR 1...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 6. Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers

Rz. 362 Die Anpassungsprüfung findet nicht einseitig und ausschließlich zur Wahrung der Belange der Versorgungsempfänger statt. Vielmehr sind im Rahmen einer Interessenabwägung auch wirtschaftliche Aspekte des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Vorrangig geht es dabei um die Erhaltung und gesunde Weiterentwicklung sowie die Substanzerhaltung des Unternehmens und der Arbeitsplä...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Zuständigkeit kraft Auftrags

Rz. 788 Der Betriebsrat kann gem. § 50 Abs. 2 BetrVG den Gesamtbetriebsrat durch Beschluss, welcher der absoluten Mehrheit der Betriebsratsmitglieder und der Schriftform bedarf, beauftragen, eine bestimmte Angelegenheit für ihn zu behandeln. Dies begründet die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates kraft Auftrages. Besteht die Beauftragung zur Regelung, ist der Gesamtbetriebs...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Zuständigkeit zur Abberufung, Vertragsbeendigung, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung/wirksamer Gesellschafterbeschluss – Austragung im Handelsregister

Rz. 186 Die Zuständigkeit zur Kündigung bzw. zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung mit dem Geschäftsführer richtet sich, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, nach der Zuständigkeit für die Abberufung (vgl. OLG München v. 24.03. 2016 – 23 U 1884/15 Annexkompetenz). Gem. § 46 Nr. 5 GmbHG ist dazu die Gesellschafterversammlung zuständig (vgl. BGH v. 9.4...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Prüfungszeitpunkt und Prüfungszeitraum

Rz. 332 Die Anpassungsprüfung hat alle drei Jahre ab Rentenbeginn zu erfolgen. Rz. 333 Die Regelung in § 16 BetrAVG über Anpassungsprüfungen und -entscheidungen im 3-Jahres-Zeitraum zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen. Der Arbeitgeber kann die in einem Jahr fällig werdenden Anpassungsprüfungen gebündelt zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb oder am Ende ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Straftaten

Rz. 330 Auch bei der Begehung von Straftaten außerhalb des Dienstes kommt eine Kündigung nur dann in Betracht, wenn durch die Straftat das Arbeitsverhältnis konkret gestört wird. Es ist insoweit scharf zwischen der Privatsphäre des Arbeitnehmers und dem Arbeitsverhältnis zu trennen. Rz. 331 Die außerdienstliche Begehung von Straftaten kann auch Zweifel an der Zuverlässigkeit ...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / D. Reformvorschläge

Rz. 14 Nationale Vorschriften zur Regulierung der Plattformarbeit existieren bisher nicht. Aufgrund der in weiten Teilen grenzüberschreitenden Tätigkeiten bzw. zahlreichen ausländischen Plattformen und der damit verbundenen Schwierigkeiten der Durchsetzung nationaler Regelungen können einheitliche Standards nur auf internationaler bzw. mindestens europäischer Ebene erreicht ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 7. Anpassungsprüfung im Konzern

Rz. 370 Grds. ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 16 BetrAVG nur auf die wirtschaftliche Lage des konkret zur Anpassungsprüfung verpflichteten Arbeitgebers abzustellen, also des ehemaligen Arbeitgebers, mit dem der Rentner seinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte (BAG v. 29.9.2010 – 3 AZR 427/08, DB 2011, 362). Dies ist das einzelne Konzernunternehmen und nicht etwa der...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 5. Anzeigen gegen den Arbeitgeber

Rz. 431 Die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch einen Arbeitnehmer wegen eines vermeintlich strafbaren Verhaltens des Arbeitgebers oder seiner Repräsentanten stellt als Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte – soweit nicht wissentlich unwahre oder leichtfertig falsche Angaben gemacht werden – im Regelfall keine eine Kündigung rechtfertigende Pflichtverletzung dar (BAG v...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kompetenzüberschreitung

Rz. 445 Überschreitet der Vorsitzende seine Kompetenz, so ist die von ihm abgegebene Erklärung für den Betriebsrat nicht bindend. Der Betriebsrat kann eine solche Erklärung gem. § 177 BGB mit Rückwirkung (§ 184 BGB) nachträglich genehmigen; diese zeitliche Rückerstreckung der Genehmigung ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung des Betriebsrates erst nac...mehr