Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 320 AO war § 370 RAO.[1] Die Norm verweist in weiten Bereichen auf das Vollstreckungsrecht nach der ZPO, das insbesondere auch für den Fall einer mehrfachen Pfändung durch verschiedene Vollstreckungsbehörden oder durch eine Vollstreckungsbehörde und ein Gericht für anwendbar erklärt wird. Inhaltlich trifft § 320 AO zudem in Abs. 2 eine Zuständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Mehrfache Pfändung

Rz. 2 Eine mehrfache Pfändung kann sich ergeben aus nacheinander erfolgten Erstpfändungen, bei Anschlusspfändungen i. S. d. § 307 AO, aber auch – wie sich aus § 308 Abs. 5 AO herleiten lässt – bei gleichzeitigen Pfändungen.[1] Die Pfändungen können dabei durch Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung, aber auch Vollziehungsbeamte der Gemeinden oder anderer öffentlich-rechtlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung entspricht § 339 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht findet sich in § 763 ZPO eine entsprechende Bestimmung.[2] Im Gegensatz zu § 763 ZPO, der sich ausschließlich an den Gerichtsvollzieher wendet, sieht § 290 AO jedoch eine Aufgabenteilung zwischen dem Vollziehungsbeamten, der die Aufforderungen und Mitteilungen erlässt und die Niedersch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Ersatzteile inländischer Luftfahrzeuge

Rz. 3 § 306 Abs. 1 bestimmt Besonderheiten für die Vollstreckung in Ersatzteile inländischer Luftfahrzeuge. Der Begriff des Ersatzteils ist dabei in § 68 LuftRG definiert. Es sind dies alle zu einem Luftfahrzeug gehörenden Teile, Triebwerke, Luftschrauben, Funkgeräte, Bordinstrumente, Ausrüstungen sowie Teile dieser Gegenstände und andere Gegenstände, die zum Einbau in Luftf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.2.2 Herausgabe oder Leistung unbeweglicher Sachen

Rz. 7 Betrifft die mehrfach gepfändete Forderung einen Anspruch auf Herausgabe oder Leistung von unbeweglichen Sachen, findet § 855 ZPO Anwendung. Dies betrifft insbesondere Grundstücke. Abweichend von der Regelung für die beweglichen Sachen tritt an die Stelle des Gerichtsvollziehers ein Sequester, der vom Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Sache befindet, bestellt wird...mehr

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AGS 07/2020, Beschwerde gegen die Weigerung des Gerichtsvollziehers, Kosten mitzuvollstrecken

ZPO §§ 91, 567 Abs. 2, 574 Abs. 3 S. 2, 788 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO mitzuvollstrecken, stellt eine Entscheidung über Kosten i.S.d. § 567 Abs. 2 ZPO dar. Die Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO gestellten Antrags auf Einholung von Drittausk...mehr

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FoVo 07/2020, Keine Schwärz... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung gegen Art und Weise der Vollstreckung Die nach § 766 Abs. 2 ZPO zulässige Erinnerung ist auch in der Sache begründet Der beteiligte Gerichtsvollzieher war nicht berechtigt, die Angaben in der eingeholten Drittauskunft zu Konten Dritter, über die der Schuldner verfügungsberechtigt ist, bei Übersendung der Drittauskunft an die Gläubigerin zu schwärzen. Nutzung Konten ...mehr

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AGS 07/2020, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen

II. Das Beschwerdegericht hat angenommen, die Rechtsanwaltskosten für den Auftrag zur Einholung von Drittauskünften seien keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung. Im Zeitpunkt der Antragstellung sei der Antrag auf Einholung von Drittauskünften nicht zulässig gewesen. Dieser Antrag setze voraus, dass der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht...mehr

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FoVo 07/2020, Keine Schwärz... / 1 I. Der Fall

Schwärzungen vereiteln Zwangsvollstreckung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und hat in diesem Rahmen die Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Der Gerichtsvollzieher hat die Auskunft eingeholt, aber nur mit Schwärzungen an den Gläubigervertreter weitergereicht. Es war angegeben, dass dem Sc...mehr

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AGS 07/2020, Streitwert ein... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hat im Verfahren vor dem LG im Wege der einstweiligen Verfügung Herausgabe eines Kraftfahrzeugs von den beiden Antragsgegnerinnen verlangt. Ihren Antrag hat die Antragstellerin wie folgt formuliert: Hinweis "Die Antragsgegnerin zu 1) und 2) hat das in deren Besitz befindliche Kraftfahrzeug der Marke Renault Twingo, ..., an den Gerichtsvollzieher bzw. an di...mehr

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AGS 07/2020, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerinnen ist zulässig gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG. Die Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerinnen sind berechtigt, eine Beschwerde im eigenen Namen einzulegen, da ein höherer Streitwert zu höheren Anwaltsgebühren führt. 2. Die Beschwerde ist begründe...mehr

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FoVo 07/2020, Ohne richtige... / Leitsatz

1. Weist der Gerichtsvollzieher (GV), der den Schuldner beim Pfändungsversuch und bei dem Versuch zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht antrifft, jeweils schriftlich auf die Möglichkeit einer gütlichen Erledigung hin, kann er jeweils eine Gebühr nach KV Nr. 208 für den Versuch der gütlichen Einigung in Ansatz bringen, auch wenn zwischen den beiden Versuchen der gütlichen E...mehr

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FoVo 07/2020, Ohne richtige... / 3 Der Praxistipp

Auftrag richtig ausgelegt? Es erscheint zweifelhaft, ob im vorliegenden Fall der Antrag des Gläubigers bzw. seines Vertreters richtig ausgelegt wurde. Das Modul E war nämlich – trotz zweier anderer Anträge auf Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft – nur einmal angekreuzt. Die GVFV sieht allerdings ausdrücklich die Wiederholung der Module vor, wenn diese mehrfach eing...mehr

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AGS 07/2020, Streitwert ein... / Leitsatz

Verlangt eine Antragstellerin im Wege der Einstweiligen Verfügung nach einem Rücktritt vom Vertrag die Herausgabe des verkauften Kraftfahrzeugs, ist für den Streitwert – wie im Hauptsacheverfahren – der Verkehrswert des Fahrzeugs maßgebend. Ein Abschlag vom Verkehrswert kommt nur dann in Betracht, wenn die Antragstellerin mit ihrem Antrag im Verfahren der Einstweiligen Verfüg...mehr

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AGS 07/2020, Beschwerde geg... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin vollstreckte gegen den Schuldner aus einem Vollstreckungsbescheid des AG vom 2.1.2018 eine Hauptforderung i.H.v. 237,95 EUR. Am 2.5.2018 beauftragte sie einen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft und der Einholung von Drittauskünften. Zugleich machte sie Rechtsanwaltskosten i.H.v. jeweils 15,00 EUR zzgl. Auslagen i.H.v. jeweils 3,00 EUR fü...mehr

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FoVo 07/2020, Keine Schwärz... / 3 Der Praxistipp

Datenschutz kein Argument Immer wieder kommt es zu Schwärzungen im Rahmen der Drittauskünfte, die mit Verweis auf den Datenschutz begründet werden. Das AG sieht richtig, dass dem jede Grundlage fehlt. Für den Schuldner ergibt sich dies schon aus § 802c ZPO, der ihn zu einer umfassenden Auskunft über sein Vermögen verpflichtet. Die Auskunftserteilung ist für die Erfüllung der ...mehr

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FoVo 07/2020, Der wirtschaf... / I. Das Problem

Angabe der Kreditkartennummer und die Folgen Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Nachdem dieser die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat, wurde bei dem Gerichtsvollzieher die Einholung von Drittauskünften beim Bundeszentralamt für Steuern nach § 802l ZPO beantragt. Hierüber wurde folgende Drittauskunft erteilt: Der Schuldner, der nur über ander...mehr

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AGS 07/2020, Beschwerde geg... / Leitsatz

Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, Kosten der Zwangsvollstreckung nach § 788 Abs. 1 ZPO mitzuvollstrecken, stellt eine Entscheidung über Kosten i.S.d. § 567 Abs. 2 ZPO dar. Die Kosten des gemeinsam mit dem Antrag auf Einholung der Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO gestellten Antrags auf Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO sind keine notwendigen Kosten der Zwangs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Potenzieller Wettbewerb

Rz. 31 Handelt die jPöR auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (Rz. 27), setzt Steuerbarkeit nach § 2b Abs. 1 S. 2 UStG größere Wettbewerbsverzerrungen voraus. Dies wiederum ist nur denkbar, wenn bei der fraglichen Tätigkeit überhaupt Wettbewerb existiert. Die zweite maßgebliche Weichenstellung bei der Beurteilung der Steuerbarkeit von entgeltlichen Leistungen jPöR ist damit, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gewählte Handlungsform

Rz. 25 § 2b Abs. 1 S. 1 UStG ist stark an Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL angelehnt. Die Neuregelung des § 2b UStG übernimmt damit auch die an der Systematik der MwStSystRL ausgerichteten Rechtsprechungsgrundsätze. Sie führt zu einer Abkopplung von der KSt und eigenständigen umsatzsteuerlichen Beurteilung von entgeltlichen Aktivitäten von jPöR, die nunmehr jeweils tätigkeitsbezoge...mehr

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FoVo 06/2020, Endlich: Wertgrenze in § 74a SGB X fällt zum 1.7.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 7.5.2020 und der Bundesrat am 5.6.2020 das "7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (BT-Drucks 19/17586, Art. 8 Nr. 3) beschlossen. Damit wird u.a. § 74a SGB X geändert: Die Wertgrenze "in Höhe von mindestens 500 Euro" wird gestrichen und damit der Gleichklang mit § 802l ZPO wiederhergestellt (zum Problem ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / X. Gerichtsvollzieherkosten

Die Kosten der Gerichtsvollzieher berechnen sich nach dem GvKostG, zu dem Durchführungsbestimmungen (DB-GvKostG) ergangen sind. Die Kosten werden durch den Gerichtsvollzieher angesetzt, der den erteilten Auftrag durchgeführt hat (§ 5 Abs. 1 S. 1 GvKostG). Es handelt sich um einen Justizverwaltungsakt, der im Verwaltungswege berichtigt werden kann, solange noch nicht gerichtl...mehr

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FoVo 06/2020, Monierungen wegen der Zuständigkeit vermeiden

Der Vollstreckungsantrag muss unabhängig von der Frage, ob er beim Gerichtsvollzieher oder beim Vollstreckungsgericht anzubringen ist, an das örtliche zuständige Vollstreckungsorgan gerichtet werden. Fehlt es daran, kommt es regelmäßig zu einer Monierung, auf die dann reagiert werden muss. Das kann in vielen Fällen vermieden werden, indem diese Situation schon bei der Antrag...mehr

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FoVo 06/2020, Welche Auslag... / II. Die Lösung

Drittauskünfte nach § 802l ZPO Die FoVo kann helfen! Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher Drittauskünfte nach § 802l ZPO erheben. Hinweis Die Vora...mehr

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AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässige weitere Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht hat der Obergerichtsvollzieher eine Gebühr gem. § 9 GvGKostG i.V.m. Nr. 208 GvKostG-KostVerz. i.H.v. 8,00 EUR nebst anteiliger Pauschale von 1,60 EUR in Ansatz gebracht. Die Tatbestandsvoraussetzungen liegen vor, da der Obergerichtsvollz...mehr

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AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / Leitsatz

Erhält der Gerichtsvollzieher den Auftrag, gem. § 802a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 oder Nr. 4 ZPO im Wege der Zwangsvollstreckung tätig zu werden, dann beinhaltet das jedenfalls dann zugleich den Auftrag zum Versuch der gütlichen Einigung, wenn der Gläubiger dies in seiner Beauftragung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Bestimmt der Gerichtsvollzieher Termin zur Abgabe der Vermögen...mehr

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FoVo 06/2020, Welche Auslag... / I. Das Problem

Einholung von Drittauskünften Unser Mandant betreibt als Gläubiger mit uns als Rechtsdienstleister gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Immer wieder sehen wir uns vor die Situation gestellt, dass der Schuldner zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft nicht erscheint oder aber das übersandte Vermögensverzeichnis keine Anhaltspunkte für eine weitere Vollstreckungsma...mehr

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AGS 06/2020, Gerichtsvollzi... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betrieb die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin. In ihrem Ersuchen beauftragte sie den Obergerichtsvollzieher, einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft zu bestimmen und die Schuldnerin zu laden. Mit der Einziehung von Teilbeträgen erklärte sich die Gläubigerin gleichzeitig unter der Bedingung einverstanden, dass die Forderung voraussichtlich binnen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Zwangsvollstreckung und -versteigerung

Rz. 235 Bei öffentlichen Versteigerungen oder freihändigen Verkäufen im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch staatliche Vollstreckungsorgane (z. B. Gerichtsvollzieher) handelt es sich nicht um einen Doppelumsatz. Es liegt insoweit nach Ansicht des BFH zur Zwangsversteigerung eines Grundstücks [1] keine Lieferung des Vollstreckungsschuldners an das jeweilige Bundesland und kei...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Das vorläufige Zahlungsverbot als Kosten- und Haftungsfalle für den Gläubiger? Das vorläufige Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO ist in der Praxis ein gängiges Instrument, kurzfristig und auch ggfs. ohne die allgemeinen und besonderen Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt zu haben, schuldnerische Vermögenswerte, wie bspw. pfändbares Arbeitseinkommen, Kontoguthaben, etc. zu arresti...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. 1. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei erforderlich, dass der Antrag eigenhändig von einer erkennbar autorisie...mehr

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FoVo 05/2020, Keine Vollstr... / 1 I. Die Entscheidung

LG sieht Vollstreckungsvoraussetzungen als nicht gegeben an Die Beschwerde der Gläubigerin ist zulässig, jedoch unbegründet. Der Gerichtsvollzieher hat die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid des AG Nürnberg zu Recht zurückgewiesen. Die Vollstreckungsvoraussetzungen sind nicht gegeben. Identität zwischen Antragsteller und Gläubigerin unklar Insofern bemerkt die Kammer,...mehr

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AGS 05/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid. Zu einem nicht näher bekannten Datum nach der Titulierung wurde der Schuldner seitens des Inkasso-Büros der Gläubigerin unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen zur Zahlung aufgefordert. Mit Schreiben v. 11.12.2015 teilte die Gläubigerin gem. § 845 ZPO mit, dass die Pfändung der...mehr

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zfs 05/2020, Anspruch eines... / 2 Aus den Gründen:

"Der Bescheid des Landesamtes für Finanzen vom 20.6.2018 ist rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 5 S. 1 VwGO)." Der Kl. hat einen Rechtsanspruch auf die im Klageverfahren geltend gemachte Erfüllungsübernahme des Schmerzensgeldanspruchs durch den Bekl. Nach Art. 97 Abs. 1 BayBG kann der Dienstherr auf Antrag die Erfüllung eines Schmerzensgeldanspruch...mehr

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AGS 05/2020, Erfüllungseinw... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 2 ZPO zulässige, insbesondere fristgemäß eingelegte sofortige Beschwerde hat in der Sache weitestgehend Erfolg. Der Kostenfestsetzungsbeschluss war wie aus dem Tenor ersichtlich abzuändern und auf einen Ausspruch der Verzinsung zu beschränken, da der Kostenerstattungsanspruch des Antragstellers bereits vor Titulierung erfüllt worden ist....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Betreiben der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger

Rn 7 Die Art und Weise der durch einen Gläubiger eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist für die Fiktion im Rahmen des § 305 a ohne Belang. Erfasst werden daher alle denkbaren Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen, unabhängig davon, ob bewegliche oder unbewegliche Gegenstände des Schuldnervermögens betroffen sind. Eine ggf. langwierige Prüfung der Zulässigkeit der durch...mehr

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§ 4 Zustellungen / 2. Ladung durch die Verteidigung - Zustellung über den Gerichtsvollzieher

Rz. 22 Tipp Auch die Verteidigung hat das Recht, Zeugen und Sachverständige unmittelbar zu laden (§ 220 StPO). Mit der Zustellung der Ladung ist der Gerichtsvollzieher zu beauftragen (§ 38 StPO). Wirksam geladen ist der Sachverständige jedoch nur dann, wenn ihm gleichzeitig mit der Ladung die voraussichtlich entstehenden Kosten und Gebühren angeboten werden (zu Einzelheiten ...mehr

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§ 49 Sachverständiger / 1. Verfahren

Rz. 24 Der Verteidiger hat das Recht, selbst Zeugen und Sachverständige zu laden (§ 220 StPO). Die von der Verteidigung ordnungsgemäß geladenen Zeugen und Sachverständigen sind zum Erscheinen verpflichtet. Rz. 25 Ordnungsgemäß lädt der Verteidiger über den Gerichtsvollzieher. Gleichzeitig mit der Ladung muss er den Zeugen bzw. Sachverständigen die voraussichtlich entstehenden...mehr

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§ 3 Ladungen / D. Ladung durch die Verteidigung

Rz. 23 Die Verteidigung hat das Recht, Zeugen und Sachverständige unmittelbar zu laden (§ 220 StPO). Mit der Zustellung der Ladung ist der Gerichtsvollzieher zu beauftragen (§ 38 StPO). Die Ladung ist nur dann wirksam, wenn dem Geladenen über den Gerichtsvollzieher gleichzeitig die voraussichtlich entstehenden Auslagen (bar) angeboten werden. Rz. 24 Tipp: Weiterer Sachverstä...mehr

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§ 19 Zeugen / A. Zeugnispflicht

Rz. 1 Tipp: Selbstladungsrecht der Verteidigung (§§ 220, 38 StPO, § 46 OWiG) Auch der Verteidiger hat das Recht, selbst Zeugen oder Sachverständige zum Termin zu laden. Daran wird der Verteidiger vor allem dann denken müssen, wenn mit einer Ablehnung des im Termin gestellten Beweisantrages nach § 244 Abs. 3 StPO zu rechnen ist. Der Verteidiger bewirkt dann die Ladung über de...mehr

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FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / Leitsatz

Stellt der Gerichtsvollzieher (GV) fest, dass ein beantragtes Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht durchgeführt werden kann, so entsteht dennoch eine Gebühr für die versuchte Zustellung der Ladung zur Vermögensauskunft. AG Bad Iburg, Beschl. v. 19.9.2019 – 3 M 457/19mehr

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FoVo 03/2020, Notwendige Ko... / 2 II. Die Entscheidung

Zulässiger Vollstreckungsauftrag mit Unterschrift Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Es liegt ein zulässiger Vollstreckungsauftrag vor. Aufgrund der strengen Formalisierung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist zur Dokumentation einer ernsthaften Antragstellung – jedenfalls im Fall der Antragstellung durch ein Inkassobüro oder eine Anwaltskanzlei – erforderlich, dass ...mehr

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FoVo 03/2020, Gebühr für ni... / 1 I. Der Fall

Gebühren und Auslagen ohne Tätigkeit? Die Gläubigerin erteilte unter dem 7.2.2019 den Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft. Unter dem 18.2.2019 stellte der GV die Vollstreckung ein, da ihm bekannt war, dass das Insolvenzverfahren eröffnet worden war. Er hatte den Schuldner noch nicht zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Zugleich stellte er unter anderem eine Gebühr ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Tabellarischer Überblicke über länderspezifische Besonderheiten

Im Gegensatz zu anderen Einkunftsarten hat Deutschland im Bereich der grenzüberschreitenden Rentenbesteuerung nicht regelmäßig die Regelung des OECD-MA in den DBA vereinbart. Vielmehr wurde in der Vergangenheit häufig – aus sozialpolitischen Gründen – ein Besteuerungssystem vereinbart, das ausgewanderten Deutschen eine ähnliche Belastung wie im Inland bedingen sollte. Seit 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster: Antrag auf Übertragung auf anderen Gerichtsvollzieher

Rz. 10 An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – Az.: ... Antrag auf Übertragung auf anderen Gerichtsvollzieher In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich , das Verfahren hinsichtlich der mehrfach bewirkten Pfändung auf einen anderen Gerichtsvollzieher zu übertragen. Begründung Laut Pfändu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.1 Gläubiger beauftragt Gerichtsvollzieher im Rahmen eines Vollstreckungsauftrages

Rz. 35 Im amtlichen Formular zur Verwendung des Gerichtsvollzieherauftrags ist hierfür das Modul J – Vorpfändung (§ 845 ZPO) – vorgesehen. Das Modul sieht allerdings nur die Variante vor, in dem der Gerichtsvollzieher als staatliches Vollstreckungsorgan die Vorpfändung selbst anfertigt und zugleich damit beauftragt wird, sie zuzustellen. Hierbei öffnen sich für den Gläubiger...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 806a Mitteilungen und Befragung durch den Gerichtsvollzieher

1 Grundsatz – Zweck Rz. 1 Die Norm stellt klar, unter welchen Voraussetzungen es dem Gerichtsvollzieher obliegt, den Gläubiger über Geldforderungen des Schuldners zu unterrichten (BT-Drucks. 11/3621 S. 51). Die Vorschrift soll kostspielige, zeitraubende sowie im Erfolg ungewisse weitere Versuche des Gläubigers, zum Vollstreckungserfolg zu kommen, vermeiden helfen. Vor allem s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Verwertung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 5 Der Gerichtsvollzieher darf, sofern es sich nicht um eine Sicherungs- (§ 720a ZPO) oder Arrestvollstreckung (§ 930 ZPO) handelte, die Sache für alle Gläubiger verwerten (§§ 814 ff. ZPO). Rz. 6 Hat der Gerichtsvollzieher den Gegenstand versteigert und aus dem Erlös die Versteigerungskosten entnommen, so schreitet er zur Erlösverteilung, als hätte er den Gegenstand von vo...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Anderweitige Verwertung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 7 In Abs. 1 sieht die Vorschrift alternative Möglichkeiten der anderweitigen Verwertung der gepfändeten Sache durch den Gerichtsvollzieher vor. Die Versteigerung kann abweichend von den nicht zwingenden Bestimmungen der §§ 816 ZPO (Frist), 817 ZPO (Beschränkung des Personenkreises; Stundung der Erlöszahlung, ggf. i. V. m. Eigentumsvorbehalt) erfolgen. Nicht abdingbar sin...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Kenntnis des Gerichtsvollziehers von Geldforderungen

Rz. 4 Der Gerichtsvollzieher muss i. R. d. Vollstreckungsauftrages Kenntnis von einer Geldforderung des Schuldners haben. Offenkundigkeit bzw. Amtsbekanntheit steht der Kenntnis gleich (AG Bad Iburg, DGVZ 1995, 173). Soweit keine Offenkundigkeit vorliegt, muss der Gerichtsvollzieher durch Schuldnerbefragung, Befragung weiterer Personen oder durch Einsichtnahme in Schriftstüc...mehr