Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsveräußerung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Veräußerung/Aufgabe eines Gewerbebetriebes bzw. einer freiberuflichen Praxis

Rz. 207 Als Verstoß gegen die Behaltensbedingung kommt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG insb. die Veräußerung sowie die Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder eines Teilbetriebes in Betracht. Wegen der bewertungsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Gleichbehandlung des der Ausübung eines freien Berufs dienenden Vermögens mit einem Gewerbebetrieb (vgl. § 96 BewG) gilt d...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 12–22). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 32 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 37–41 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.1 Grundsatz: Geschäftsveräußerung im Ganzen

Wird ein ganzes Unternehmen mit all seinen wesentlichen Betriebsgrundlagen (im Rahmen eines Asset Deals) auf einen Erwerber übertragen, liegt im Regelfall eine nicht steuerbare „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ vor.[1] Dem Institut der Konstruktion der Geschäftsveräußerung im Ganzen wohnt der Grundgedanke inne, dass ein funktionsfähiges Steuerobjekt, ein lebendes Unternehmen,...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2.1 Grundsatz: Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen

Im Zusammenhang mit einem Share Deal kehrt sich das oben gezeigte Regel-Ausnahme-Verhältnis faktisch um. Soweit der Veräußerer lediglich die Anteile an dem Unternehmen veräußert, liegt im Regelfall keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor.[1] Von seiner Rechtsprechung zur Ausnahme im Falle einer 100 %- Beteiligung[2] ist der BFH wieder abgerückt.[3] Dies liegt darin begründe...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.2 Ausnahme: Steuerbare (und ggf. steuerpflichtige) Einzelumsätze

Es können nun die Fälle auftreten, dass der Erwerber nicht in die Lage versetzt wird, das Unternehmen des Erwerbers fortzuführen (Unternehmenszerschlagung) oder, der wohl in der Praxis häufiger auftretende Fall, der Erwerber das Unternehmen faktisch nicht fortführt. Es liegt dann ausschließlich eine Ansammlung von Einzelübertragungen vor, welche jeweils für sich steuerlich z...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1.3 Risikominimierung durch vertragliche Steuerklauseln

Die Voraussetzungen der Geschäftsveräußerung im Ganzen können, wie zuvor gezeigt, leicht entfallen (insbesondere durch eine fehlende Absicht des Erwerbers zur Unternehmensfortführung) und die wirtschaftlichen Folgen können erheblich sein. Diesem Risiko einer steuerlichen Nachbelastung kann durch angepasste Steuerklauseln im Rahmen des Abschlusses der zivilrechtlichen Verpfli...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2.3 Folgen der Unterscheidung und Risikooptimierung

Vor dem Hintergrund, dass die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen regelmäßig nicht steuerbar oder zumindest steuerbefreit ist, dürfte das Risiko einer Nachbelastung mit Umsatzsteuern bei einem Share Deal wohl als verhältnismäßig gering einzustufen sein. Bedeutung erlangt die Frage hingegen im Zusammenhang mit vorsteuerbelasteten Kosten, insbesondere solchen aus der Abwickl...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.3 Übersicht

Entsprechend der vorstehenden Ausführungen sind grundsätzlich insbesondere folgende Fragen zu prüfen: Handelt es sich um einen Share oder Asset Deal? Asset Deal Werden alle (wesentlichen) Betriebsgrundlagen übertragen? Erfolgt der Übertrag auf einen oder mehrere Erwerber? Werden nicht übertragende wesentlichen Betriebsgrundlagen langfristig (z. B. mietweise) überlassen? Sind Grund...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2 Der "Share Deal"

Neben dem "Asset Deal" und seinen Folgen im Hinblick auf die Geschäftsveräußerung im Ganzen ist es ebenso denkbar, dass die Veräußerung des Unternehmens mittels eines sog. "Share Deals" erfolgt. Ein solcher liegt vor, wenn das Unternehmen in einer Gesellschaft gehalten wird (z. B. einer GmbH) und der Veräußerer die Anteile ("Shares") an der GmbH an den Erwerber abtritt. 2.2.1...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.1 Der "Asset-Deal"

Ein "Asset Deal" liegt vor, wenn die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens selbst (z. B. Betriebsgrundstücke, Fahrzeuge, Maschinen, aber auch Forderungen oder Lizenzen, die sog. "Assets") vom Veräußerer auf den Erwerber übergehen. Sofern dies nicht zu einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen führt, liegen zahlreiche Einzeltransaktionen vor, die jeweils ...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / Zusammenfassung

Der Verkauf eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen ist als Geschäftsveräußerung im Ganzen vielfach nicht umsatzsteuerbar. Der Erwerber tritt dann in die Fußstapfen des Veräußerers und führt etwaige Vorsteuerberichtigungszeiträume fort. Dies kann auch für die Übertragung von Unternehmensbeteiligungen (sog. Share Deals) gelten, jedoch reicht hier eine reine Übertragung...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 1 Problematik

Die Veräußerung oder auch die Umwandlung eines gesamten Unternehmens oder Unternehmensteils, z. B. in Form einer Einbringung, stellt bei weitgehender Übertragung der wesentlichen Betriebsgrundlagen umsatzsteuerlich vielfach eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG dar. Solche Unternehmenstransaktionen bergen jedoch umsatzsteuerlich zahlreiche ...mehr

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Unternehmensverkauf: Umsatz... / 2.2.2 Ausnahme: Beräußerung eines "Management-Holding-Unternehmens"

Ein anderes Ergebnis ist angezeigt, wenn der bisherige Inhaber der Gesellschaftsanteile zugleich auf diese Gesellschaft besonders eingewirkt hat, d. h. als. sog. Management- oder Führungsholding qualifiziert, und gemeinsam mit den Gesellschaftsanteilen auch die bestehenden Dienstleistungsverträge mit den Gesellschaften mitübergehen.[1] Beispielhaft sei die Erbringung kaufmän...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2022

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein abschließendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig umfassend geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufg...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / I. Einführung

Ein Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang des Eingangsumsatzes mit steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen voraus.[1] Für Leistungen, die zur Ausführung steuerfreier Umsätze verwendet werden, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 15 Abs. 2 UStG). Vorsteuerabzug nur bei Verzicht auf Steuerbefreiung ... Da eine Anteilsveräu...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / IV. Fazit

Zwar sind mittlerweile durch die Rechtsprechung die wesentlichen Kriterien für die Anerkennung einer Anteilsveräußerung als (nicht steuerbare) Geschäftsveräußerung im Ganzen geklärt, jedoch bleibt die Anteilsveräußerung umsatzsteuerlich risikobehaftet. Denn eine Geschäftsveräußerung ist nicht nur an enge Voraussetzungen geknüpft, sondern auch von der weiteren Tätigkeit des E...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / III. Zusammenfassung der wesentlichen Entscheidungskriterien der Rechtsprechung

Die Entscheidung des FG Nürnberg setzt die bisherige Linie der Rechtsprechung, die sich im Wesentlichen auch die Verwaltung zu eigen gemacht hat, konsequent fort. Schon seit der Grundsatzentscheidung des EuGH im Jahr 2013 [16] steht fest: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen kann – unabhängig von der Beteiligungshöhe – nur dann eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung se...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / 1. Sachverhalt

Der Entscheidung des FG Nürnberg lag folgender Sachverhalt (verkürzt und auf die wesentlichen Punkte beschränkt) zugrunde: Durch Unternehmenskaufvertrag verkaufte die bisherige Organträgerin, eine GmbH & Co KG (Veräußerin), die alleinige Gesellschafterin der B war, ihre Beteiligung an der B (überwiegend) an die Beteiligungsgesellschaft H (Erwerberin). Eine Option zur Umsatzst...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / [Ohne Titel]

RA FAStR FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck / Prof. Dr. Bettina Spilker[*] Grundsätzlich ist eine Anteilsveräußerung von der Umsatzsteuer steuerbefreit und damit der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung – z.B. Beratungsleistungen – ausgeschlossen. Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen bleibt der Vorsteuerabzug jedoch möglich. In der ...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / 2. Verfahrensgang

Mit Urt. v. 2.5.2018 wies das FG Nürnberg (FG Nürnberg v. 2.5.2018 – 2 K 309/16) die Klage in der ersten Instanz ab. Der Vorsteuerabzug für die Beratungsleistungen sei nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen, da es sich um eine steuerbefreite Anteilsveräußerung handele. In der Revisionsentscheidung hob der BFH das Urteil des FG Nürnberg auf und wies die Sache zur weit...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsveräußerungen (share-deals) (USTB 2022, Heft 12, S. 394)

Zu den Voraussetzungen und Risiken einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach den Kriterien der aktuellen Rechtsprechung RA FAStR FAStrafR Dr. Rainer Spatscheck / Prof. Dr. Bettina Spilker[*] Grundsätzlich ist eine Anteilsveräußerung von der Umsatzsteuer steuerbefreit und damit der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung – z.B. Beratung...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / c) Besonderheiten bei einer fortbestehenden Organschaft

Auch bei einer Organschaft reiche – wie das FG Nürnberg klarstellt – der bloße Erwerb von Anteilen an einer Organgesellschaft grds. nicht aus um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit des veräußernden bisherigen Organträgers fortführen zu können. Etwas anderes gelte jedoch bei der Übertragung von Anteilen an einer Organgesellschaft, wenn zwischen dem Anteilserwerber und ...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / b) Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die eine selbständige wirtschaftliche Betätigung ermöglichen

Anders sei es aber, wenn die übertragene Beteiligung unmittelbare oder mittelbare Eingriffe in die Verwaltung der Gesellschaft ermögliche, an der die Beteiligung übertragen wird. Dabei müssten die Eingriffe die Durchführung von Transaktionen einschließen, die der Mehrwertsteuer unterliegen.[12] In diesem Fall liege ein selbständiger Geschäftsbereich vor, der im Rahmen einer ...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / d) Ergebnis des FG Nürnberg

In dem zu entscheidenden Fall sah jedoch das FG Nürnberg die Voraussetzungen einer Organschaft als nicht gegeben an und wies die Klage als unbegründet ab.[14] Es fehlte an einer organisatorischen Eingliederung, weil die Erwerberin nicht in der Lage war, die für sie aufgrund ihrer Mehrheitsbeteiligung bestehende Beherrschungsmöglichkeit in der Geschäftsführung der Organgesells...mehr

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Vorsteuerabzug bei Anteilsv... / a) Übertragung von Gesellschaftsanteilen nicht ausreichend

Allein die Inhaberschaft von Anteilen an einem Unternehmen reiche – im Gegensatz zur Inhaberschaft von Vermögenswerten dieses Unternehmens – nicht aus, um eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit fortführen zu können.[10] Die bloße Veräußerung von Anteilen (share deal) ohne gleichzeitige Übertragung von Vermögenswerten versetze den Erwerber nicht in die Lage, eine selbstän...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.14 Vorsteuerberichtigung

Hat der Unternehmer eine Leistung seinem Unternehmen zugeordnet und hat er den Vorsteuerabzugsanspruch entsprechend der in diesem Zeitpunkt maßgebenden Verhältnisse beurteilt, kann sich eine Vorsteuerberichtigung ergeben, wenn die bezogene Leistung in einem anderen Verhältnis für vorsteuerabzugsberechtigende und nicht vorsteuerabzugsberechtigende Ausgangsleistungen verwendet...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.12.4 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Dies gilt entsprechend auch für aus anderen Gründen nicht steuerbare Umsätze. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvoll...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung (Vordruck USt 2 A) muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses B...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.5 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Wichtig Seit 2022 nur noch eingeschränkte Anwendbarkeit der Sonderregelung Zum 1.1.2022 ist die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG deutlich eingeschränkt worden und nur noch zulässig, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Gesamtumsatz (i. S. d. § 19 Abs. 3 UStG) nicht mehr als 600.000 EUR betragen hat.[1] Der Gesamtumsatz ermittelt sich dabei nicht...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2022 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen teilweise get...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG

Leitsatz 1. Für die Feststellung der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 Satz 1 EStG gelten die allgemeinen Beweisregeln. Daher darf das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung auch nichtamtliche Unterlagen, z.B. Gutachten und andere Äußerungen von Fachärzten und sonstigen Medizinern, heranziehen. 2. Eine dauernde Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteueraufteilung / 4.1 Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Verwendet ein Unternehmer ein Grundstück sowohl für Zwecke seines Unternehmens als auch für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen (z. B. eigene Wohnzwecke), oder für den privaten Bedarf seines Personals, ist die Vorsteuer im Zusammenhang mit diesem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unterne...mehr

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / 1. Bildung von steuerlichen Rücklagen i.R.d. Veräußerung

Bei Anwendung dieser Grundsätze kann die Frage aufgeworfen werden, ob die GewSt-Freiheit bei Veräußerungs- und Aufgabegewinnen nur dann gegeben ist, wenn auch die Voraussetzungen zur Anwendung von § 16 EStG erfüllt sind. So ist z.B. ein laufender, der GewSt unterliegender Gewinn in den Fällen der §§ 16 Abs. 2 S. 3 bzw. 16 Abs. 3 S. 5 EStG gegeben, bei denen die einkommensteue...mehr

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Betriebliche Schuldzinsen u... / b) Entnahmen/Einlagen

Der allgemeine Begriff der Entnahmen und Einlagen gilt auch für Zwecke der Begrenzung des Schuldzinsenabzugs. Erfasst werden alle Entnahmen bzw. Einlagen in Geld und Geldeswert und die Überführung von Sachen, Leistungen und Nutzungen in oder aus dem privaten Bereich. Beachten Sie: Die kurzfristige Einlage von Geld stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts ...mehr

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Betriebliche Schuldzinsen u... / d) Über-/Unterentnahmen

Überentnahme: Eine Überentnahme liegt vor, wenn die Entnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des WJ (§ 4 Abs. 4a S. 2 EStG).[48] In die Ermittlung der Überentnahmen sind auch Entnahmen von Wirtschaftsgütern einzubeziehen, die bereits vor der Einführung der Vorschrift in den Betrieb eingelegt worden sind.[49] Beachten Sie: Bei Mitunternehmerschaften ist der B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Systematische Überlegungen

Rz. 5 Mit § 3 Abs. 1b UStG, der die Steuerbarkeit unentgeltlicher Wertabgaben aus einem Unternehmen bezüglich körperlicher Gegenstände regelt – die unentgeltliche Wertabgabe in Form von Dienstleistungen normiert der gleichfalls ab dem 1.4.1999 geltende § 3 Abs. 9a UStG [1] –, hat der deutsche Gesetzgeber die (spätestens) seit dem Urteil des EuGH v. 27.6.1989[2] fällige Anpass...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entnahme von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 13 § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG regelt die Entnahme von Gegenständen durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dieser Tatbestand ist nach dem gesetzgeberischen Willen identisch mit dem, der bis Ende März 1999 in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG geregelt war mit folgendem Wortlaut: Zitat Eigenverbrauch liegt vor, wenn ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Unterbrechung der Einnahmeerzielung

Rn. 109 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Es ist für den WK-Abzug grundsätzlich unerheblich, ob der StPfl im konkreten VZ auch Einnahmen aus einer Überschusseinkunftsart erzielt. Solange die WK in der Absicht getätigt werden, künftig wieder Einnahmen zu erzielen, bleibt das Recht auf Abzug der WK erhalten; in diesem Falle liegen vorweggenommene WK vor. Nur wenn der StPfl endgültig ...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 2 Weitere Angaben

Rz. 271 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 31–46] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 999 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da dies...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 7 Veräußerungsgewinn

Rz. 999 Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung werden weitgehend gleich behandelt (§ 16 Abs. 3 Satz 1 EStG). Der hierbei erzielte Gewinn bzw. Verlust gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit. Der Gewinn ist aber bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale steuerlich begünstigt. Rz. 1000mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 4 Veräußerungsgewinn

Rz. 1032 [Betriebsveräußerung → Zeilen 31 ff.] Siehe weitere Ausführungen zum Veräußerungsgewinn unter → Tz 999 ff. und → Tz 984 zur Anlage G wegen nachträglicher Einkünfte.mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 1 Allgemein

Rz. 264 Wichtig Gewerbetreibende müssen Anlage G ausfüllen Die Anlage G müssen Sie in folgenden Fällen ausfüllen: Sie waren im Veranlagungsjahr Inhaber eines Gewerbebetriebs. Sie haben bzw. hatten die Absicht, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer gewerblichen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben ...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 2 Weitere Angaben

Rz. 284 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 31–44] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 31–46 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 285 [Außerordentliche Erträge → Zeile 45] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1083 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.6 Verbindlichkeiten nach Betriebsaufgabe oder Betriebsveräußerung

Rz. 34 Nach einer Betriebsaufgabe oder einer Betriebsveräußerung bleiben betrieblich begründete Verbindlichkeiten Betriebsschulden, soweit sie nicht durch Verwertung des Aktivvermögens getilgt werden konnten und nicht auf Entnahmen beruhen, die in der Zeit zwischen Betriebsaufgabe und Vollbeendigung erfolgt sind.[1] Sie verlieren ihre Eigenschaft als Betriebsschuld nicht, we...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Rz. 122 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis, nach Abzug der Veräußerungskosten, den Wert des übertragenen Betriebsvermögens übersteigt.[1] Der Wert des Betriebsvermögens entspricht dem Buchwert in der letzten Schlussbilanz. Im Ausgangsbeispiel beträgt der Buchwert in der Handelsbilanz 81.560 EUR. Das Entgelt sollte diesen Betrag zusätzlich einer Ve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 2.2.2.2 Rechtsnachfolge

Rz. 15 Da der Erbe in die (steuer-)rechtliche Stellung des Erblassers eintritt, hat er eine Außenprüfung unter den Voraussetzungen zu dulden, unter denen diese gegenüber dem Erblasser zulässig gewesen wäre.[1] Die Zulässigkeit der Prüfung für die Zeit vor dem Erbfall richtet sich also nach den Verhältnissen des Erblassers. Soll die Zeit nach dem Erbfall geprüft werden, richt...mehr