Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Höfer, LSt-freie Übertragung der Geschäftsführerversorgung einer GmbH, DB 2003, 413; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Harder-Buschner, Änderungen der LSt durch die LStR 2004, NWB F 6, 4429; Decker/Looser, Grenzgänger in die Schweiz, NWB F 3, 14 099; Küntzel, Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge zur (ausländischen) Rentenversich...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Bestimmung des Verwaltungssitzes

Rz. 10 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Eine Legaldefinition des Verwaltungssitzes findet sich mittlerweile in § 706 Satz 1 BGB in der seit dem 1.1.2024 geltenden Fassung. Sitz der Gesellschaft ist demnach der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich geführt werden. Der BGH rezipiert d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / j) Vorübergehender Ausschluss der Anfechtung von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen

Rz. 392 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 SanInsKG [760] gilt die bis zum 30.9.2023 erfolgte Rückgewähr eines neuen Gesellschafterdarlehens, das im Zeitraum der pandemiebedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (zu diesem s.u. bei Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers) gewährt worden war, als nicht gläubigerbenachteiligend. Dies gilt nach der ausdrücklichen gesetzlic...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Berechnungsgrundlage: Handels- oder Steuerbilanz

Rz. 127 In der Praxis werden als Berechnungsgrundlage meist der Handelsbilanzgewinn oder der Steuerbilanzgewinn des Geschäftsinhabers herangezogen. Rz. 128 Beim Handelsbilanzgewinn ist zu beachten, dass Zweck der Handelsbilanz nicht unbedingt eine realistische Darstellung des Unternehmenswertes ist, sondern nach heutigem HGB die Darstellung von dessen wirtschaftlicher Untergr...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Trennungsprinzip

Rz. 427 In Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtslage ist das Trennungsprinzip das Grundkonzept der Kapitalgesellschaftsbesteuerung.[774] Die Körperschaftsteuer ist die "Einkommensteuer der juristischen Person" und besteuert die eigene Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.[775] Folglich ist die Kapitalgesellschaft Steuerschuldnerin der Körperschaftsteuer (vgl. § 1 Abs. 1 KSt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Name der Gesellschaft

Rz. 184 Obwohl das BGB bislang keine Regelung zur Führung eines Namens durch die GbR enthielt, ist es unstreitig, dass die Gesellschaft unter einem vom Namen der Gesellschafter selbst unabhängigen Namen auftreten kann. Zwar ging der historische Gesetzgeber erkennbar davon aus, dass die Gesellschaft unter den Namen sämtlicher Gesellschafter im Rechtsverkehr auftritt,[344] gle...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Pflicht zum Hinweis auf die Rechtsform?

Rz. 188 Teilweise wurde davon ausgegangen, dass auch die GbR entsprechend den Bestimmungen des § 19 HGB verpflichtet sei, einen auf ihre Rechtsform hinweisenden Zusatz im Namen zu führen. Es handele sich dabei um ein allgemeines gesellschaftsrechtliches Prinzip, das auch bei der GbR einzuhalten sei.[353] Auf der einen Seite spricht für diese Überlegung natürlich, dass die Gb...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Steuerwirkungen

Rz. 457 Umstritten war lange Zeit die Behandlung von vGAs im Schenkungsteuerrecht. Mit Urt. v. 30.1.2013 hat der BFH entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung im Verhältnis Kapitalgesellschaft zum Gesellschafter oder durch die Gesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person nicht zu einer freigiebigen Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 ErbStG führen kann.[810] D...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Gründung der Betriebsaufspaltung zur Vorbereitung der Nachfolge

Rz. 165 Die Betriebsaufspaltung ist ein gutes Instrument zur Nachfolgeplanung, da die übergebende Generation sich durch die Pachtzinsen Einkünfte vorbehält, die Mehrheit in der Betriebs-GmbH behalten kann und die nachfolgende Generation als Nur-Betriebs-Gesellschafter an der Führung und am Gewinn des operativen Unternehmens an die endgültige Unternehmensnachfolge herangeführ...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 6. Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften

Eine weitere Besonderheit des österreichischen Steuerrechts im Verhältnis zum deutschen Steuerrecht besteht in der Besteuerung von Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften. Diese Besonderheit zeitigt Auswirkungen für Zuzügler, die auch nach ihrem Zuzug nach Österreich Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sind (wobei in einer derartigen Konstellation ggf. auch der Ort ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Erfasste Gesellschaftsformen

Rz. 356 Die in der InsO verorteten Regelungen erfassen alle Gesellschaften, die keine natürliche Person als Vollhafter haben (haftungsbeschränkte Gesellschaften) als Darlehensnehmer, über deren Vermögen im Inland ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das gilt auch für in Deutschland eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen von ausländischen haftungsbeschränkten Gesells...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Anrechnung

Rz. 75 Gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 GmbHG wird der Wert des eingebrachten Vermögensgegenstandes auf die verbleibende Geldeinlagepflicht angerechnet. Die Anrechnung erfolgt kraft Gesetzes und bedarf hierfür weder einer Willenserklärung des Inferenten noch der Zustimmung der anderen Gesellschafter.[292] Die verdeckte Sacheinlage kann aufgrund der Anrechnung (zumindest teilweise) be...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Verdeckte Mitunternehmer

Rz. 340 Durch ein ausreichendes Maß an Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko können auch zivilrechtliche Nicht-Gesellschafter eine Mitunternehmerstellung begründen. Zumeist werden schuldrechtliche Austauschverträge zur Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen in ein Gesellschaftsverhältnis umqualifiziert. Die Identifikati...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Vorratsgründung bzw. Mantelverwendung oder Mantelkauf

Rz. 731 Vorratsgesellschaften [2316] begegnen einem im Rechtsleben im Wesentlichen im GmbH-Gesellschaftsrecht. Im Aktienrecht stellt sich die Rechtslage jedoch vergleichbar dar.[2317] Die Verwendung des Mantels einer auf Vorrat gegründeten Gesellschaft, die bislang nicht unternehmerisch tätig war (Eintragung neu bestellter Vorstandsmitglieder und die Eintragung der Änderung d...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Interessenlage

Rz. 31 Namentlich in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften ist häufig vorgesehen, dass jeder Gesellschafter dem geschäftsführenden Gesellschafter (regelmäßig eine GmbH) eine Vollmacht für die bei der Gesellschaftsgründung erforderliche Handelsregisteranmeldung und auch für alle künftigen Handelsregisteranmeldungen in notarieller Form (§ 12 Abs. 2 Satz 1 HGB) ert...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Kein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO

Rz. 363 Unabhängig von der Frage, ob § 142 InsO im Rahmen der Anfechtung nach § 135 InsO überhaupt anwendbar ist – der BGH hat in einem Fall der Bestellung einer Sicherheit aus dem Gesellschaftsvermögen für ein Gesellschafterdarlehen entschieden, dass das Bargeschäftsprivileg des § 142 InsO für die Anfechtung der Bestellung einer Sicherheit für ein Gesellschafterdarlehen nic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Erbschaftsteuerliche Bewertung

Rz. 805 Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften werden jeweils zum gemeinen Wert bewertet (§ 11 BewG, § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 5 ErbStG i.V.m. 109 Abs. 2 bzw. Abs. 1 BewG). Rz. 806 Einbezogen in die Bewertung wird bei Personengesellschaften auch das Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG), wie etwa die von einem Gesellschafter der KG zur Nutzung überlassene...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 4. Sachlicher Umfang der Haftung

a) Haftung für Betriebssteuern Rz. 278 Die Haftung umfasst nur Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, bei denen sich die Steuerpflicht zwingend auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebssteuern). Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Zu den Betriebssteuern gehören insb.: USt, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Kündigung nach Erreichen der Volljährigkeit

Rz. 391 § 725 Abs. 4 BGB n.F. statuiert ferner einen eigenständigen Grund für die Kündigung der Mitgliedschaft in einer GbR dann, wenn ein minderjähriger Gesellschafter volljährig geworden ist. Hintergrund der Regelung ist es, dass einem minderjährigen Gesellschafter die Möglichkeit gegeben werden soll, mit Erreichen der Volljährigkeit die Haftung für vor diesem Zeitpunkt en...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Mangelhafte Sacheinlagen

Rz. 523 Die Haftung für Sach- und Rechtsmängel bei Sacheinlagen ist mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelungen seit jeher heftig umstritten. Insb. wurde diskutiert, ob die Sacheinlageleistung einen kaufähnlichen Vorgang darstelle mit der Folge, dass die kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften analog anwendbar seien.[998] Zunehmend und u.E. zurecht wird jedoch erkannt...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 4. Informations- und Kontrollrechte des Treugebers

Rz. 451 Nach §§ 666, 259, 260 BGB ist der Treuhänder dem Treugeber zu umfassender Auskunft und Rechenschaft hinsichtlich des treuhänderisch verwalteten Gesellschaftsanteils verpflichtet.[565] Grenzen der Informationspflicht ergeben sich aus der Doppelrolle des Treuhänders in der Gesellschaft und ggü. dem Treugeber. Als Gesellschafter hat der Treuhänder nämlich primär das Geh...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Stimmbindungsvereinbarungen

Rz. 420 Stimmbindungsvereinbarungen sind bei Treuhandverhältnissen praktisch unentbehrlich und werden deshalb allgemein als zulässig anerkannt.[517] Etwas anderes gilt nur für uneingeschränkte Stimmbindungen, die bei Anteilen an Personengesellschaften oder vinkulierten Geschäftsanteilen rechtswidrig und unwirksam sind, soweit nicht die Gesellschafter zugestimmt haben. Stimmb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Rz. 442 Innerhalb des durch die Ermächtigung gesetzten Rahmens obliegt die Durchführung der Kapitalerhöhung der Geschäftsführung in eigener Verantwortung. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die Geschäftsführer nach pflichtgemäßem Ermessen über Zeitpunkt und Umfang der der Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Es handelt sich insoweit um eine Geschäftsführungsmaßnahme, wesha...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung aus wichtigem Grund und wegen Erreichen der Volljährigkeit

Rz. 394 Der Ausschluss der Kündigung aus wichtigem Grund ist unzulässig. Das entsprach bereits vor Inkrafttreten des MoPeG der ganz h.M.[635] und ist nunmehr in § 725 Abs. 6 BGB n.F. ausdrücklich normiert. Auch eine Beschränkung ist nach der Vorschrift unzulässig ist. Dies ist sachgerecht, denn immer dann, wenn ein wichtiger Grund anzunehmen ist, muss einem Gesellschafter au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Grundsatz der Vertragsfreiheit

Rz. 1076 Nach der gesetzlichen Regelung bestimmt sich das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis) in erster Linie nach dem Gesellschaftsvertrag (§§ 161 Abs. 2, 108 HGB) und nur ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gesellschafter können aufgrund der Vertragsfreiheit in dem Gesellschaftsvertrag ihre Rechtsverhältnisse ihren Vorstellunge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Beteiligte des Anspruchsverhältnisses

Rz. 412 Schuldner der Ansprüche des Ausscheidenden ist nach § 728 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. die Gesellschaft. Dies entsprach nach Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch den BGH der h.M.[656] und wurde durch das MoPeG ausdrücklich bestätigt. Die Gesellschafter haften danach akzessorisch für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, auch soweit sie aus dem Ausscheidens...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Haftung in der Unterbeteiligungsgesellschaft

Rz. 326 Für die Haftung i.R.d. Unterbeteiligungsgesellschaft gelten die allgemeinen Grundsätze.[398] Verletzt einer der Gesellschafter eine Pflicht aus dem Unterbeteiligungsvertrag, ist er dem anderen Gesellschafter zum Ersatz eines dadurch entstehenden Schadens verpflichtet. Der Haftungsmaßstab richtet sich seit der Abschaffung des § 708 BGB a.F. grds. nach § 276 BGB.[399] ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Ausgliederung aus einer Personengesellschaft

Rz. 533 Bei einer OHG ist gem. § 116 Abs. 2 HGB die Zustimmung sämtlicher Gesellschafter zu außergewöhnlichen Rechtsgeschäften erforderlich. Ausgliederungen gelten als Grundlagengeschäfte und somit grds. als außergewöhnlich i.S.v. § 116 Abs. 2 HGB .[1013] Da das Ausmaß des Risikos, das ein bestimmtes Geschäft für die Gesellschaft birgt, ein wesentliches Kriterium für die Qual...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (a) Eigenkapitalfunktion

Rz. 353 Gem. § 232 Abs. 2 HGB nimmt der stille Gesellschafter einer typisch stillen Gesellschaft am Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seiner eingezahlten oder rückständigen Einlage teil. Zu Nachschüssen ist er also nicht verpflichtet. Auch muss er den bezogenen Gewinn nicht wegen späterer Verluste zurückzahlen. Im Insolvenzfall und in der Liquidation besteht ein sc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 123 Die österreichische OHG wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, es sind Abweichungen hiervon im Handelsregister (sog. "Firmenbuch") eingetragen, § 125 HGB.[441] Der Umfang der Vertretungsmacht kann Dritten gegenüber nicht beschränkt werden.[442] Rz. 124 Wie im deutschen Recht sind bei der KG nach österreichischem Recht die Kommanditisten von der ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / f) Zwangsvollstreckung

Rz. 171 Aus der Zuordnung des Gesellschaftsvermögens zur GbR (§ 713 BGB n.F.) folgt das zwangsvollstreckungsrechtliche Trennungsgebot, d.h. aus einem gegen die Gesellschaft gerichteten Vollstreckungstitel findet die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschafter nicht statt (§ 722 Abs. 2 BGB n.F.). Umgekehrt ist zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist ein ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (a) Anteilsgewährungspflicht

Rz. 128 Die Frage, ob im Rahmen einer Verschmelzung an die Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger als Ersatz für den Verlust ihrer Rechtsposition Anteile am übernehmenden Rechtsträger gewährt werden müssen, ist von der Frage zu trennen, woher diese zu gewährenden Anteile kommen (z.B. bei Kapitalgesellschaften aus einer Kapitalerhöhung).[340] Das Gesetz sieht eine allg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 84 Die der OHG vergleichbare interessentskab (I.S.) wird durch jeden Gesellschafter vertreten, es sei denn aus dem Gesellschaftsvertrag ergibt sich etwas anderes.[318] Bei der kommanditselskab (K.S.) gilt dies nur für die persönlich haftenden Gesellschafter; die Kommanditisten sind von der Vertretung ausgeschlossen.[319] Die dänische Variante der GmbH, anpartsselskab (A....mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Rechtsfolge

Rz. 396 Die Rechtsfolge der Neuregelung ist, dass die von ihr erfassten Rückführungen der Gesellschafterdarlehen und der wirtschaftlich vergleichbaren Forderungen (s.o.) nicht anfechtbar sind, weil die Rückführungen als nicht gläubigerbenachteiligend i.S.d. § 129 InsO gelten und es somit an einer notwendigen Voraussetzung für die Insolvenzanfechtung fehlt. Außerdem sind bei ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Auskunftsrechte

Rz. 886 Das Kontrollrecht des Kommanditisten besteht in erster Linie in einem Einsichtsrecht. Ein allgemeines individuelles Auskunftsrecht (jenseits der Fälle des § 166 Abs. 1 Satz 2 HGB) steht dem Kommanditisten nach der gesetzlichen Konzeption nicht zu. Jedoch besteht ein solches allgemeines Auskunftsrecht als "Kollektivrecht" der Gesellschaft gegen die geschäftsführenden ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Rz. 270 Ist im Gesellschaftsvertrag keine Regelung getroffen, steht das Einberufungsrecht grds. jedem Gesellschafter zu.[472] Es empfiehlt sich allerdings, auch dazu Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, wobei insb. die Konzentration auf die geschäftsführenden Gesellschafter kombiniert mit einem Einberufungsanspruch einer qualifizierten Minderheit oftmals sinnvoll ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Transparenzprinzip

Rz. 321 Die Mitunternehmerschaft kann handelsrechtlich gem. § 124 HGB selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Im deutschen Einkommensteuerrecht hingegen ist die Personengesellschaft kein eigenständiges Steuersubjekt. Die Gesellschaft kann als Subjekt der Gewinnerzielung und Gewinnermittlung verstanden werden, während der Gesellschafter Subjekt und Schuldner der Einkomm...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / d) Beteiligung auf Zeit

Rz. 244 Private Equity-Gesellschaften tragen im Umfang ihrer Beteiligung am Gesellschaftskapital das vollständige unternehmerische Risiko. Im Fall einer Insolvenz werden sie, wie sämtliche anderen Gesellschafter, regelmäßig erst nachrangig hinter den Fremdkapitalgebern befriedigt. Entsprechend ihres Risikos wollen Private Equity-Investoren an der Unternehmensentwicklung teil...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VIII. Vergütung des Komplementärs/Auslagenersatz

Rz. 709 Die Komplementäre erhalten üblicherweise eine gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit sowie den Ersatz ihrer Auslagen. Anders als im Fall einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH aus steuerrechtlichen Gründen eine Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos erhalten muss (etwa i. H. e. Avalprovision), erhält der – in der Regel am Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Mögliche Mängel von Gesellschafterbeschlüssen

Rz. 738 Der Beschluss der Gesellschafter einer KG kann inhaltliche Mängel aufweisen (z.B. Verstöße gegen gesellschaftsvertragliche Bestimmungen, Sittenwidrigkeit) oder verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sein. Verfahrensfehler können u.U. geheilt werden, z.B. wenn ein nicht oder nicht ordnungsgemäß geladener Gesellschafter erscheint.[1047] Von Beschlussmängeln sind Stimma...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Gesellschaftsrechtliche Zweifelsfragen bei Eingriffen in die Gesellschafterrechte – Insolvenzrecht versus Gesellschaftsrecht

Rz. 813 Durch die Regelungen in §§ 217 Satz 2, 225a, 222 Abs. 1 Nr. 4, 238a, 254 Abs. 4, 254a Abs. 2 InsO wurde ein tiefgreifender Wandel im systematischen Verhältnis zwischen Gesellschafts- und Insolvenzrecht vollzogen, der erhebliche Zweifelsfragen aufwirft.[1642] Die Rspr. wird nun eine Harmonisierung von Gesellschafts- und Insolvenzrecht für den Fall herauszubilden haben...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / I. Allgemeines

Rz. 482 § 105 Abs. 1 HGB definiert die OHG als eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei keinem der Gesellschafter die Haftung ggü. den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OHG ist damit eine Gesellschaft i.S.d. §§ 705 ff. BGB auf welche, soweit sich aus dem HGB nicht etwas anderes...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Typologie der Betriebsaufspaltung

Rz. 2 Bei Betriebsaufspaltungen werden Teile des Betriebsvermögens und der Funktionen eines eigentlich einheitlichen Unternehmens auf zwei oder mehrere Unternehmen aufgeteilt. Es bestehen zwei Rechtsträger: eine die wesentlichen Betriebsgrundlagen oder den gesamten Betrieb besitzende und diese zur Nutzung überlassende Besitzgesellschaft und die nutzende operative Betriebsges...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Haftung des Eintretenden

Rz. 127 Eine gesamtschuldnerische Haftung des in eine Vor-GmbH Eintretenden kann man unter Heranziehung des in § 16 Abs. 2 GmbHG enthaltenen Rechtsgedanken (Haftung des Geschäftsanteilserwerbers für alle ausstehenden Einlageleistungen) bejahen.[443] Für eine solche Haftung spricht auch, dass die Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG erst mit der Eintragung entsteht. Da ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / III. Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 509 Die Unterscheidung zwischen Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht der Gesellschafter entspricht dem zwischen Außen- und Innenverhältnis der OHG. In beiden Bereichen kann die OHG ausschließlich durch ihre Organe handeln. Als Personengesellschaft gilt für sie das Prinzip der Selbstorganschaft bzw. das sog. Abspaltungsverbot; die Gesellschafter selbst führen di...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Überblick

Rz. 117 Ist die Bilanz ausgeglichen, kann eine Kapitalherabsetzung Gesellschaftsvermögen aus den strengen Kapitalbindungsregeln befreien, um es z.B. für Gewinnrücklagen zu verwenden, Ausschüttungen vorzunehmen, Sacheinlagen zurückzugeben oder Gesellschafter von noch ausstehenden Einlageverpflichtungen zu entbinden[86] (effektive Kapitalherabsetzung). Diese Kapitalherabsetzun...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Verzinsung als vGA?

Rz. 443 Bei der Ermittlung des fremdüblichen Darlehenszinssatzes für ein unbesichertes Gesellschafterdarlehen kann für das Gesellschafterdarlehen ein Risikozuschlag wegen der gesetzlich angeordneten Nachrangigkeit nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO gemacht werden.[876]mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Pflicht zur Vorlage eines Insolvenzplans?

Rz. 860 Soweit ersichtlich, ist nicht geklärt, ob der Geschäftsführer für die Vorlage eines Insolvenzplans, der in die Stellung der Gesellschafter eingreift, einen Gesellschafterbeschluss braucht. Dieses gesellschaftsrechtliche Erfordernis wird in der Lit. teilweise angenommen.[1728] Dagegen könnte sprechen, dass die Gesellschafterrechte im förmlichen Insolvenzverfahren susp...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Wettbewerb zur Hauptgesellschaft

Rz. 317 Ob und inwieweit ein Gesellschafter in Wettbewerb zur Hauptgesellschaft treten darf, richtet sich für den Hauptbeteiligten nach dem Recht der Hauptgesellschaft, für den Unterbeteiligten nach dem Unterbeteiligungsvertrag. Ein in der Hauptgesellschaft bestehendes Wettbewerbsverbot trifft den Hauptbeteiligten also auch dann, wenn in der Unterbeteiligungsgesellschaft kei...mehr