Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 16 Internationales und eu... / IX. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 65 Dem Gesellschaftsstatut unterliegt auch die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft.[117] Dies gilt insb. für die Frage, welches Organ zur Vertretung der Gesellschaft berufen ist, in welcher Art und Weise dessen Mitglieder die Gesellschaft vertreten können (einzeln- oder gesamtvertretungsbefugt), welchen Grenzen und Einschränkungen die Vertretungsbefugnis unterli...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 3. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 89 Die Kündigung der Gesellschaft führt nicht zum Ausscheiden des Gesellschafters, sondern zu einer Änderung des Gesellschaftszwecks; die werbende Gesellschaft wird zur Abwicklungsgesellschaft. Die Kündigung der Mitgliedschaft (zur Abgrenzung s. Rdn 85 ff.) hat dagegen bei der Personengesellschaft den unmittelbaren und bei der GmbH den mittelbaren Verlust der Beteiligung...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (3) Minderjähriger als Kommanditist

Rz. 23 Die Gründung einer KG unter Beteiligung eines Minderjährigen als Kommanditist ist wegen der beschränkten Kommanditistenhaftung (§ 171 Abs. 1 HGB) unter dem Gesichtspunkt der familiengerichtlichen Genehmigung unproblematischer als die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter. Die Genehmigung wird regelmäßig ohne Weiteres erteilt, wenn dem Minderjährigen sein...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 27 Für die Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein minderjähriges Kind und die Erteilung der etwa erforderlichen gerichtlichen Genehmigung zu einzelnen von diesem vorgenommenen Rechtsgeschäften ist seit dem 1.9.2009 ausschließlich das Familiengericht, eine Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG), sachlich zuständig (zu der bis zum 31.8.2009 geltenden Rechtslage s. 1. ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) AG

Rz. 55 Für den Beteiligungserwerb im Zuge einer Kapitalerhöhung einer AG gelten im Grundsatz die vorstehenden Ausführungen (Rdn 52 ff.) entsprechend. Gem. § 185 AktG muss der Minderjährige die auszugebenden neuen Aktien zeichnen, wodurch ein Zeichnungsvertrag mit der AG zustande kommt.[122] Anders als bei der GmbH (Rdn 52) wird die AG aber bei Abschluss des Zeichnungsvertrag...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Europäische Genossenschaft

Rz. 179 Die Europäische Genossenschaft (SCE – societas cooperativa europaea) hat aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 22.7.2003 über den Erlass der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE-VO)[359] das Licht der Welt erblickt.[360] Begleitet wird diese Verordnung durch die Richtlinie 2003/72/EG zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genos...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XI. Prozessuale Parteifähigkeit

Rz. 71 Die Parteifähigkeit ergibt sich im deutschen Recht gem. § 50 Abs. 1 ZPO aus der Rechtsfähigkeit. Daher wurde lange Zeit zur Bestimmung der Parteifähigkeit als Vorfrage unter Zugrundelegung des Gesellschaftsstatuts zunächst die Rechtsfähigkeit ermittelt und aus der sich aus dem ggf. ausländischen Recht ergebenden zivilrechtlichen Rechtsfähigkeit auch die Prozessfähigke...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Rechtsfolgen fehlender Genehmigung

Rz. 26 Für die Rechtsfolgen einer erforderlichen, aber fehlenden familiengerichtlichen Genehmigung gelten die Ausführungen unter Rdn 12 entsprechend. Auch die gerichtliche Genehmigung wirkt zivilrechtlich auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück.[59] Anders als bei der privatrechtlichen Genehmigung gem. § 184 Abs. 1 BGB wird die Rückwirkung der gerichtlichen Genehmig...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 62 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[136] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst sind sowohl das Verpflichtungs-...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Anlagen zur Anmeldung

Rz. 189 Dem Antrag auf Eintragung der Zweigniederlassung sind folgende Unterlagen beizufügen:mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XIII. Wechsel- und Scheckfähigkeit

Rz. 73 Ob eine Gesellschaft einen Wechsel oder Scheck begeben kann, ergibt sich nach allgemeinen Grundsätzen eigentlich aus dem Wechsel- bzw. Scheckstatut. Die Art. 91 WG und Art. 60 ScheckG enthalten hier eine ausdrückliche Verweisung auf das Recht des Staates, dem eine Person angehört. Dieser Verweis wird bei juristischen Personen in eine Verweisung auf das Gesellschaftsst...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Keine Anwendung des § 181 BGB

Rz. 30 Bei einer Handelsregisteranmeldung muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Auch insoweit kann sich aufgrund eigener Beteiligung der Eltern oder aufgrund der Beteiligung mehrerer Minderjähriger, die denselben gesetzlichen Vertreter haben, die Frage nach der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers stellen. Nach herrschender Meinung handelt es sich b...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / d) Zuständigkeit kraft Prorogation

Rz. 132 Soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist, können die Parteien gem. Art. 25 EuGVVO einen Gerichtsstand vertraglich vereinbaren. Diese Vereinbarung muss schriftlich getroffen werden. Es genügt die Vereinbarung in der Satzung der Gesellschaft, sodass auch später beitretende Gesellschafter gebunden werden.[263] Dies greift dann z.B. für die gesellschaftsrec...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 1. Praktische Bedeutung; Rechtsfolgen

Rz. 28 Erhebliche Bedeutung hat in der Praxis die Zulässigkeit von Insichgeschäften, insb. wenn sich nicht vermeiden lässt, dass verschiedene Beteiligte durch dieselbe Person vertreten werden. Nach § 181 BGB kann ein (rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher) Vertreter keine Rechtsgeschäfte im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen (Insichgeschäft) oder als Vertreter ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / b) Befreiung innerhalb eines Konzerns

Rz. 36 Eine Sonderthematik ergibt sich bei Befreiungen von den Beschränkungen des § 181 BGB im Konzern. Beschließt der Geschäftsführer einer Tochter-GmbH in der Gesellschafterversammlung der Enkel-GmbH die Befreiung der Geschäftsführung der Enkel-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB, muss der Geschäftsführer der Tochter-GmbH selbst ebenfalls wirksam von den Beschränkung...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Pflicht zur Eintragung der Zweigniederlassung im Handelsregister

Rz. 185 Die Errichtung der Zweigniederlassung im Inland durch eine ausländische Gesellschaft muss gem. den §§ 13 ff. HGB zum Handelsregister angemeldet werden.[369] Die Anmeldung ist zwingend. Ein "Wahlrecht" der Gesellschaft zwischen "selbstständiger" und unselbstständiger Zweigniederlassung besteht nicht. Die Beteiligten haben es lediglich in der Hand, die Niederlassung so...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XV. Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 76 Von der unternehmerischen ist die betriebliche Mitbestimmung zu trennen. Auf der Ebene der betrieblichen Mitbestimmung ist man von der Rechtsform des Unternehmens und seiner Ausgestaltung unabhängig. Daher ist ausschließlich darauf abzustellen, in welchem Land der Betrieb eingerichtet ist. In einem inländischen Betrieb muss auch dann ein Betriebsrat nach deutschem Rec...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Interessenlage

Rz. 31 Namentlich in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften ist häufig vorgesehen, dass jeder Gesellschafter dem geschäftsführenden Gesellschafter (regelmäßig eine GmbH) eine Vollmacht für die bei der Gesellschaftsgründung erforderliche Handelsregisteranmeldung und auch für alle künftigen Handelsregisteranmeldungen in notarieller Form (§ 12 Abs. 2 Satz 1 HGB) ert...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Allgemeines

Rz. 34 Bei der stillen Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB) handelt es sich um eine spezielle, auf die Beteiligung an einem Handelsgewerbe beschränkte Form der BGB-Innengesellschaft.[71] In dieser Gesellschaftsform beteiligt sich der stille Gesellschafter mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt. Das Handelsgewerbe kann ein Einzelunternehmen, eine Persone...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VI. Vorbefassungsverbot

Rz. 38 Nach § 3 BeurkG bestehen bestimmte Mitwirkungsverbote des Notars. Der Notar darf an einer Beurkundung insb. dann nicht mitwirken, wenn er (oder einer seiner Sozien) zuvor in derselben Angelegenheit bereits außerhalb seiner notariellen Amtstätigkeit, insb. als Anwalt, tätig wurde, es sei denn, diese Tätigkeit wurde im Auftrag aller Personen ausgeübt, die an der Beurkun...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Unternehmensgegenstand

Rz. 194 Beim Gegenstand wird zwischen dem Gegenstand der Gesellschaft insgesamt und dem Gegenstand der Zweigniederlassung unterschieden. Der Gegenstand der inländischen Zweigniederlassung kann sich mit dem Gegenstand der Hauptniederlassung decken, muss es aber nicht, sondern kann auch enger gefasst werden. Unzulässig wäre allenfalls ein Gegenstand der Zweigniederlassung, der...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Materielle Voraussetzungen für die Abtretung

Rz. 78 Ausgangspunkt ist, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen dem Gesellschaftsstatut unterliegt. Dies betrifft insb. die Frage, ob eine Abtretung überhaupt möglich ist und welche Beschränkungen ggf. bestehen (Übertragung nur an Mitgesellschafter, Zustimmungserfordernisse der Gesellschaft etc.), ob eine Teilabtretung möglich ist und welche Regelung über die Stückelung...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (3) Erteilung einer Handelsregistervollmacht durch den Ergänzungspfleger

Rz. 33 Soweit dies zum Aufgabenkreis des Ergänzungspflegers zählt, kann er für den Minderjährigen ohne Weiteres eine (Spezial-)Vollmacht – und damit auch eine Handelsregistervollmacht – erteilen. Da die Vollmacht nicht notwendig mit der Beendigung der gesetzlichen Vertretung erlischt (s. Rdn 32), kann der Ergänzungspfleger als gesetzlicher Vertreter eine Registervollmacht er...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Geltung des Gründungsstatuts bei Gründung in einem EWR-Staat

Rz. 25 Die Art. 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) von 1992 enthalten mit den Freizügigkeitsregeln des AEUV inhaltlich weitgehend identische Vorschriften.[38] Daher ergibt sich für in einem anderen EWR-Mitgliedstaat – gegenwärtig Island, Liechtenstein und Norwegen – gegründete Gesellschaften das gleiche Privileg wie für die EU-Gesellschaften....mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 37 Ob der Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft nach § 1852 Nr. 2 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB)[81] als "Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird", genehmigungsbedürftig ist, wird streitig diskutiert. Bei formaler Betrachtung müsste diese Frage verneint werden, da das Erwerbsgeschäft (zum Begriff s. Rdn 16 f.) ni...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IX. Kontrolltheorie

Rz. 30 Nach der sog. Kontrolltheorie wird die "Nationalität" einer Gesellschaft danach bestimmt, welche Staatsangehörigkeit die hinter der Gesellschaft stehenden Gesellschafter mehrheitlich besitzen. Ihren Ursprung verdankt diese Theorie der Kriegsgesetzgebung, quasi um "Feindvermögen" auszumachen.[54] Zum Einsatz kommt diese Theorie weiterhin auch dann, wenn ausländischer E...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 148 Die Zweite gesellschaftsrechtliche Richtlinie (77/91/EWG) vom 13.12.1976 (Kapitalrichtlinie),[286] bezweckt insb. die Angleichung der Vorschriften über das Mindestkapital, die Kapitalaufbringung und die Kapitalerhaltung. Die Richtlinie ist durch eine weitere Richtlinie vom 23.11.1992 um einen Art. 24a ergänzt worden.[287] Damit wurde das im "kontinentalen Rechtskreis...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 4. Allgemeine Empfehlungen bei Beurkundungen in der Schweiz

Rz. 106 Soll eine Beurkundung in der Schweiz durchgeführt werden, empfiehlt sich in jedem Fall die Beachtung folgender Verfahrensgrundsätze:mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Beschlussfassung in der Hauptversammlung einer AG

Rz. 67 Besonderheiten gelten für die Beschlussfassung in der Hauptversammlung einer AG; § 181 BGB ist nach herrschender Meinung unanwendbar.[152] Zur Begründung wird auf § 135 AktG verwiesen. Diese Vorschrift regelt die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung einer AG durch Kreditinstitute. Dabei geht das Gesetz ohne Weiteres davon aus, dass ein Kreditinstitut grds....mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Übergang aufgrund von Erbfolge

Rz. 90 Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 bestimmt sich das anwendbare Erbrecht aus deutscher Sicht nach den Vorschriften der Europäischen Erbrechtsverordnung (Art. 84 Abs. 2 EuErbVO).[157] Diese sieht vor, dass die Erbfolge nicht dem Heimatrecht des Erblassers unterliegt, sondern dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 Eu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VII. Geltung der Gründungstheorie aufgrund bilateralen Staatsvertrags mit anderen Staaten

Rz. 28 Zahlreiche bilaterale Kapitalschutzabkommen enthalten zwar eine Definition dahin gehend, dass als "Gesellschaften" i.S.d. Abkommens im Verhältnis zu dem anderen Vertragsstaat alle juristischen Personen gelten, die dort nach den dortigen Rechtsvorschriften gegründet und anerkannt werden.[49] Es fehlt in diesen Abkommen allerdings eine ausdrückliche Verpflichtung, dass ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Allgemeines

Rz. 38 Auch die Unterbeteiligung ist eine Form der mittelbaren Unternehmensbeteiligung; sie ist die Beteiligung an einer Beteiligung (und nicht – wie die stille Gesellschaft – die Beteiligung an einem Handelsgeschäft selbst). Bei der Unterbeteiligung handelt es sich ebenso wie bei der stillen Gesellschaft um eine BGB-Innengesellschaft.[85] Eine Außenhaftung des Unterbeteilig...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Vertretungsausschluss bei In-sich-Geschäft oder Mehrfachvertretung

Rz. 6 Gem. § 1629 Abs. 2 Satz 1 BGB können die Eltern ein Kind insoweit nicht vertreten, als nach § 1824 BGB (bis 31.12.2022: § 1795 BGB a.F.) ein Betreuer (bis 31.12.2022: ein Vormund) von der Vertretung des Betreuten ausgeschlossen ist. Greift dieser Vertretungsausschluss, ist gem. § 1809 BGB (bis 31.12.2022: § 1909 BGB a.F.) ein Ergänzungspfleger zu bestellen.[8] Die Elte...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Weitere Schwerpunkte der Richtlinie

Rz. 146 Des Weiteren stärkt die Richtlinie die Stellung der Vertretungsorgane zugunsten mit der Gesellschaft handelnder Dritter. Gem. Art. 9 Abs. 2 EU-GesR-RL können satzungsmäßige oder auf einem Beschluss der zuständigen Organe beruhende Beschränkungen der Befugnisse der Organe der Gesellschaft Dritten nicht entgegengesetzt werden, selbst wenn sie bekannt gemacht worden sin...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Anerkennung ausländischer öffentlicher Urkunden/Legalisation

Rz. 107 Bei ausländischen öffentlichen Urkunden stellt sich neben der materiellen Wirksamkeit der Beurkundung auch die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die ausländische öffentliche Urkunde im Inland als "öffentliche Urkunde" anzuerkennen ist. Dies wird insb. bei der Vorlage von Urkunden bei Behörden (z.B. Grundbuchamt und Handelsregister) relevant. Grds. wird der ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Satzungen und Gesellschaftsverträge bei Kapitalgesellschaften

Rz. 42 Sämtliche gesellschaftsvertraglichen bzw. satzungsmäßigen Vereinbarungen einer GmbH bzw. einer AG bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, § 23 Abs. 1 Satz 1 AktG). Das Beurkundungserfordernis umfasst nicht nur den notwendigen Inhalt der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages,[42] sondern auch alle darüber hinausgehenden Regelungen zum fakultati...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 2. Vollständigkeitsgrundsatz

Rz. 46 Die Formpflicht umfasst stets das gesamte Rechtsgeschäft mit allen Nebenabreden (sog. Vollständigkeitsgrundsatz).[58] Wird beim Verkauf eines Geschäftsbetriebs neben zahlreichen Vermögensgegenständen auch ein GmbH-Geschäftsanteil verkauft, erfordert der Vollständigkeitsgrundsatz die Beurkundung des gesamten Vertrages, selbst wenn der mitverkaufte Geschäftsanteil wirts...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Übergang aufgrund von Umwandlungsakten

Rz. 94 Ist der Gesellschafter eine juristische Person, so unterliegen Wirksamkeit und Wirkungen eines Formwechsels, einer Verschmelzung oder sonstigen Umwandlungsmaßnahmen dem für sie maßgeblichen Gesellschaftsstatut. Dieses entscheidet insb. darüber, ob es zu einer identitätswahrenden Universalsukzession kommt und zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen Aktiva und ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Grenzüberschreitende Verschmelzung europäischer Kapitalgesellschaften

Rz. 98 Eine erste Möglichkeit zu einer grenzüberschreitenden Verschmelzung europäischer Kapitalgesellschaften hat die SE-VO geboten. Darüber hinausgehende Möglichkeiten zur grenzüberschreitenden Verschmelzung wurden durch die Verschmelzungsrichtlinie (Zehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie der EU)[169] eingeführt, die mittlerweile in Art. 118 ff. EU-GesR-RL kodifiziert un...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 40 Eine gerichtliche Genehmigung des Unterbeteiligungsvertrages gem. § 1852 Nr. 2 BGB ist entbehrlich, wenn schon die Hauptgesellschaft kein Erwerbsgeschäft im Sinne dieser Vorschrift betreibt.[88] Betreibt die Hauptgesellschaft ein Erwerbsgeschäft, kommt es nach wohl herrschender Meinung darauf an, ob der Minderjährige das Risiko des Erwerbsgeschäfts über eine Verlustbe...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Löschung der Zweigniederlassung

Rz. 205 In mehreren Fällen verlangten die Registergerichte für die Eintragung der Aufhebung gem. § 13g Abs. 6 HGB die Durchführung eines Liquidationsverfahrens für die Zweigniederlassung, mit den entsprechenden Bekanntmachungen in den Verkündungsblättern etc.[395] Diese Rspr. übersieht, dass bei der Aufhebung der Zweigniederlassung eine Liquidation nicht stattfinden kann, da...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / dd) Bestellung mehrerer Ergänzungspfleger

Rz. 8 Sind an der Gründung einer Personengesellschaft mehrere Minderjährige beteiligt, die denselben gesetzlichen Vertreter haben, muss für jedes Kind ein eigener Ergänzungspfleger gem. § § 1809 BGB (bis zum 31.12.2022: 1909 BGB a.F.) bestellt werden, wenn ein Ergänzungspfleger an der Vertretung mehrerer Kinder durch § 181 BGB (i.V.m. §§ 1813, 1789 Abs. 2 Satz 2, 1824 Abs. 2...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 6. Sechste gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 153 Die Richtlinie (82/891/EWG) vom 17.12.1982 (Spaltungsrichtlinie) enthält Vorschriften zum Schutz der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter für den Fall der Spaltung einer Gesellschaft. Diese Richtlinie, deren Regelungen nun in Art. 135–Art. 160 EU-GesR-RL zu finden sind, gilt ausschließlich für den Fall der Spaltung von AG. Anders als die (Dritte) Fusionsrichtl...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 3. Ausländische Gesellschaften mit effektivem Verwaltungssitz im Inland

Rz. 14 Unterlag eine im Ausland gegründete Kapitalgesellschaft wegen ihres effektiven Verwaltungssitzes in Deutschland dem deutschen Recht, so wurde lange Zeit angenommen, es handele sich um ein "Nullum".[15] Seit der Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 1.7.2002 ("Jersey") ist jedoch anerkannt, dass diese Konstellation nach den kollisionsrechtlichen Regeln für einen...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Unmittelbare Anerkennung ausländischer Urkunden

Rz. 110 Noch weiter gehender vereinfachen bestimmte bilaterale Staatsverträge die Verwendung ausländischer Urkunden. Bestimmte öffentliche Urkunden verschiedener Länder bedürfen aufgrund solcher bilateraler Abkommen überhaupt keiner Legalisation, sondern werden automatisch im Inland als öffentliche Urkunde anerkannt. Die zurzeit mit diesen Staaten bestehenden Verträge sehen ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 4. Rechtsfolgen bei Nichtbeurkundung; Heilung

Rz. 51 Ein Verstoß gegen die Formvorschrift des § 15 Abs. 4 GmbHG führt zur Nichtigkeit des Verpflichtungsvertrages nach § 125 Satz 1 BGB. Rz. 52 Ein formnichtiges schuldrechtliches Geschäft wird allerdings nach § 15 Abs. 4 Satz 2 GmbHG geheilt, sobald das dingliche Vollzugsgeschäft der Anteilsübertragung wirksam wird. Auch Änderungen des schuldrechtlichen Vertrages, die nach...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / ff) Aufgabenkreis des Ergänzungspflegers

Rz. 11 Anders als die gesetzliche Vertretung durch die Eltern oder den Vormund betrifft die Pflegschaft nach § 1809 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1909 BGB a.F.) nur die Besorgung bestimmter Angelegenheiten, die in der Anordnung durch das Gericht festgelegt werden (z.B.: Vertretung des Minderjährigen bei der Gesellschaftsgründung). Da der Minderjährige bei der späteren Ausübung ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 8. Achte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 156 Die Richtlinie (84/253/EWG) vom 10.4.1984 über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen[311] (Abschlussprüferrichtlinie) ergänzt die Vierte und die Siebte Richtlinie insoweit, als dort die Pflichtprüfung des Abschlusses vorgeschrieben ist. Sie regelt zudem die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Sorgfaltspfli...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / a) Verpflichtungsgeschäft

Rz. 54 Der BGH musste diese Rechtsfrage noch nicht entscheiden. Er scheint jedoch der Auffassung zu sein, Art. 11 EGBGB erweiternd auszulegen mit der Folge, dass das Gesellschaftsstatut nicht nur auf die dingliche Übertragung eines Geschäftsanteils, sondern auch auf das der Übertragung zugrunde liegende schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft anwendbar ist.[66] Dies hätte zu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XX. Grenzüberschreitende Spaltung

Rz. 103 Grenzüberschreitende Spaltungsvorgänge waren bislang vom Anwendungsbereich der Art. 118 ff. EU-GesR-LR ausgenommen. Erst im Zuge des Company Law Package[179] hat der Europäische Gesetzgeber die grenzüberschreitende Spaltung sekundärrechtlich kodifiziert (Art. 160a ff. EU-GesR-RL).[180] Dabei beschränkte er sich auf die Bereitstellung eines harmonisierten legislativen...mehr