Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeits- und Gesellschaftsrecht

1. Anstellungs- und Organverhältnis Rz. 147 Der GmbH-Geschäftsführer ist gem. § 35 GmbHG das zur Vertretung der Gesellschaft bestellte Organ der Gesellschaft. Ihm obliegt die Leitung der GmbH. Von der organschaftlichen Bestellung als gesellschaftsrechtlichem Akt ist die Anstellung des Geschäftsführers zu differenzieren. Zwischen Bestellung und Anstellung besteht zwar ein enge...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeits- und Gesellschaftsrecht

1. Zuständigkeit für die Anstellung, Bestellung und Vorstandsvergütung – Erfordernis wirksamer Beschlussfassung und Bevollmächtigung a) Unterscheidung zwischen Anstellung und Bestellung – Trennungstheorie Rz. 565 Die Vorstandsbesetzung, d.h. die Suche und Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder, gilt –wie ausgeführt (Rdn 561) – als Königsdisziplin für den Aufsichtsrat bzw. den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Einbringung eines Kommanditanteils zum Buchwert in eine andere PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 63 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Durch den Einbringungsvorgang gemäß § 24 UmwStG entsteht eine doppelstöckige PersGes. Nach begründeter Ansicht von Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 176, 41. Aufl mwN, bleibt das Recht des einbringenden Kommanditisten zur zukünftigen Verlustverrechnung mit Gewinnanteilen aus der Obergesellschaft insoweit erhalten, als Gewinnanteile der Oberge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einbringung eines Kommanditanteils in eine GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten

Rn. 61 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Auch bei Buchwertfortführung auf Antrag handelt es sich um eine entgeltliche Veräußerung (BFH BStBl II 1988, 829 zu 1.), sodass der verrechenbare Verlust nach § 15a EStG nicht auf die GmbH übergeht: glA Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 172, 41. Aufl; FinMin SchlH vom 07.04.2020, VI 307-S 2241 a-087, DStR 2020, 1573; Helmreich, Verluste bei b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Bezüge des Vorstandsmitglieds

aa) Vergütungsstruktur, Angemessenheit, Nachhaltigkeit, Begrenzung, Offenlegung, Haftung – Hinzuziehung eines Vergütungsexperten Rz. 617 Gem. § 87 Abs. 1 S. 1 AktG (i.d. Neufassung v. 5.8.2009, BGBl I, 2509 – VorstAG, unverändert geblieben in der Neufassung vom 12.12.2019 zum 1.1.2020, BGBl I, 2637 – ARUG II) hat der Aufsichtsrat (s. oben Rdn 566 ff. zur Zuständigkeit des Ges...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (2) Beachtung der Zwei-Wochen-Frist – vertragliche Vereinbarung vorheriger Anhörung

(a) Kenntnis aller Gesellschafter Rz. 287 Bei der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist stets die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB ab Kenntnis einzuhalten. In der Praxis von besonderer Relevanz ist die Frage, auf wessen Kenntnis abzustellen ist. Kündigungsberechtigt ist bei der GmbH grundsätzlich die Gesellschafterversammlung als das analog § 46 Nr. 5 GmbH...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung aus wichtigem Grund

aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zahlreiche Fälle, in denen aus unter...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Rechtsprechung des BAG

aa) Geschäftsführeramt Rz. 153 Nach der Rspr. des BAG wird der Geschäftsführer einer GmbH für diese in aller Regel ebenfalls auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig (vgl. BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris Ls. 2 und Rn 22; BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 25). Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Sonderkonstellationen bei Abberufung und Kündigung – "ruhende" Arbeitsverhältnisse

(1) Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG – GF bei der GmbH u. Vertrag bei der KG Rz. 300 Klar geregelt ist der Fall, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, der seinen Anstellungsvertrag mit der GmbH geschlossen hat, wegen § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz genießt. Rz. 301 In der Praxis wird allerdings häufig der Anstellungsvertrag mit der...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Zuständigkeit für die Anstellung, Bestellung und Vorstandsvergütung – Erfordernis wirksamer Beschlussfassung und Bevollmächtigung

a) Unterscheidung zwischen Anstellung und Bestellung – Trennungstheorie Rz. 565 Die Vorstandsbesetzung, d.h. die Suche und Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder, gilt –wie ausgeführt (Rdn 561) – als Königsdisziplin für den Aufsichtsrat bzw. den Personalausschuss des Aufsichtsrats (vgl. Kunz, BOARD 2014, 100,102). Sind geeignete Kandidaten gefunden, ist wie bei dem Geschäftsf...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 10. Rechtsweg; Prorogationsvereinbarung – Vereinbarung arbeitsgerichtlicher Zuständigkeit; Vertretung der GmbH im Prozess

a) Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten Rz. 367 Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH sind grds. gem. § 13 GVG die ordentlichen Gerichte und nicht die ArbGe zuständig (vgl. OLG Köln v. 19.3.2018 – 18 U 95/17, juris Rn 4 ff. und 9 ff.; BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris; 13 ff.; BAG v. 8.9.2015 – 9 AZB 21/15, juris Rn 14; BAG v. 22.10.2014 – 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Ordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH/Koppelungsklauseln – Abfindung/Überbrückungsgeld

(1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG (a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Beschäftigungsanspruch/-pflicht des Vorstands nach Abberufung in einer anderen leitenden Funktion?

aa) Zumutbare andere Tätigkeit nach Abberufung Rz. 701 Fraglich ist, ob das abberufene Vorstandsmitglied verpflichtet ist, trotz Abberufung auf Wunsch der AG eine andere zumutbare Tätigkeit bis zum Vertragsende auf Verlangen der AG auszuüben, wenn der Anstellungsvertrag dazu keine Regelung enthält. Dies ist abzulehnen. Nach der älteren Rspr. des BGH soll es möglich sein, dass...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Regelungen im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag – Vertragsgestaltung

a) Schriftform Rz. 590 In der Praxis kommt es nur äußerst selten nicht zu einem schriftlichen Vorstandsvertrag, da die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit unverzichtbar ist und zum pflichtgemäßen Aufsichtsratshandeln i.S.v. § 116 AktG gehört (Dokumentationspflicht des AR). Gleichwohl sind nur in einigen wenigen branchenspezifischen Spezialnormen, wie in...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH

(1) Erfordernis des wichtigen Grundes (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Dauer der Bestellung und Anstellung

aa) Befristung – maximale Laufzeit von Bestellung und Anstellung Rz. 647 Die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt durch einen ausdrücklichen Beschluss des Aufsichtsrats als Gesamtorgan gem. § 108 AktG i.V.m. § 107 Abs. 3 S. 7 AktG, und kann gem. § 84 Abs. 1 S. 1 AktG maximal auf die Dauer von höchstens fünf Jahren erfolgen. Die Frist läuft mit dem Beginn der Amtsz...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Rechtscharakter des Anstellungsverhältnisses – Dienst- oder Arbeitsverhältnis?

a) Rechtsprechung des BGH aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Abberufung, Kündigung aus wichtigem Grund/Zumutbarkeit anderweitiger Tätigkeit – Reaktionsmöglichkeiten des Vorstands

a) Abberufung aus wichtigem Grund aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zah...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (3) Besonderheit beim "ruhenden Arbeitsverhältnis" in Beförderungsfällen

(a) Rechtsprechung des BAG Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsfüh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Freistellung/Annahmeverzug/Urlaubsanrechnung/Bezüge

(1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Au...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Kündigungsfristen

(aa) Gesetzliche Kündigungsfristen Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widers...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Sittenwidrige/treuwidrige Kündigung

Rz. 158 Gleichwohl kann die Kündigung sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) oder treuwidrig (§ 242 BGB) sein (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 30).mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

(a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Rechtsprechung des BGH

aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der Arbeitgeberfunktion, BGH v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Erfordernis des wichtigen Grundes

(a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündige...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Schiedsvereinbarungen

Rz. 388 Der Abschluss von Schiedsvereinbarungen in Geschäftsführerverträgen ist zulässig (vgl. Bauer/Arnold/Kramer, AG 2014, 677 ff., 685). Ob dies sinnvoll ist, ist jeweils am Einzelfall zu prüfen.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung

a) Geschäftsführer als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen Rz. 196 Die AGB-Kontrolle des Geschäftsführervertrages ist nach den §§ 305 ff. BGB eröffnet, wenn die GmbH dem Geschäftsführer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen bei Abschluss des Vertrages stellt. Die Anwendbarkeit folgt aus § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Rz. 197 Die in der ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Dauer, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Form des Geschäftsführervertrags – Absicherung des Geschäftsführers durch verschiedene Varianten

aa) Befristeter oder unbefristeter Geschäftsführervertrag – Schriftform Rz. 205 Der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann wahlweise unbefristet oder befristet geschlossen werden. Ein sachlicher Grund ist im Fall der Befristung nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 3303/19, juris mit Anm. Haase, jurisPR-ArbR 1/2023 Anm. 7 zur Abgrenzung der Befristun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Befristeter oder unbefristeter Geschäftsführervertrag – Schriftform

Rz. 205 Der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann wahlweise unbefristet oder befristet geschlossen werden. Ein sachlicher Grund ist im Fall der Befristung nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 3303/19, juris mit Anm. Haase, jurisPR-ArbR 1/2023 Anm. 7 zur Abgrenzung der Befristung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags nach § 620 Abs. 1 BGB von ei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Checkliste zur Vertragsdauer

Rz. 218 Zusammenfassende Checkliste zur Vertragslaufzeitmehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Wiederbestellung und neuer Vorstandsvertrag/Vertragsverlängerung

Rz. 656 Eine Wiederbestellung, d.h. eine erneute Amtszeit des Vorstands jeweils begrenzt wiederum für höchstens fünf Jahre – ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wäre eine automatische Verlängerung der Bestellung unzulässig. Denn der Aufsichtsrat ist verpflichtet, jeweils neu zu entscheiden. Rz. 657 Hinweismehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Individuelle Kenntniserlangung

Rz. 288 Unbeschadet des Erfordernisses der Kenntnis aller Gesellschafter besteht eine vorgelagerte Obliegenheit der einzelnen Mitglieder des zuständigen Gremiums, schon bei ihrer individuellen Kenntniserlangung, das zuständige Gremium einzuberufen (vgl. KG v. 11.3.2005 – 14 U 137/03, AG 2005, 737 im Fall eines Vorstands). Die dann zu beachtende Einberufungsfrist ist höchstri...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Wirksame Beschlussfassung und Zugang der Kündigung

Rz. 250 Erforderlich für die ordentliche Kündigung ist weiterhin die wirksame Beschlussfassung sowie der nachfolgende Ausspruch und der Zugang der ordentlichen Kündigungserklärung durch die GmbH. War die Gesellschafterversammlung wegen eines Ladungsmangels insoweit nicht beschlussfähig, ist der gefasste Beschluss über die Kündigung des Geschäftsführervertrages unwirksam (vgl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Anstellungs- und Organverhältnis

Rz. 147 Der GmbH-Geschäftsführer ist gem. § 35 GmbHG das zur Vertretung der Gesellschaft bestellte Organ der Gesellschaft. Ihm obliegt die Leitung der GmbH. Von der organschaftlichen Bestellung als gesellschaftsrechtlichem Akt ist die Anstellung des Geschäftsführers zu differenzieren. Zwischen Bestellung und Anstellung besteht zwar ein enger tatsächlicher Sachzusammenhang (v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Verlust der Organstellung

Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zahlreiche Fälle, in denen aus unterschiedlichsten Gründen, wie b...mehr

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§ 16 Vertragstypen / j) Anfechtung des Vorstandsvertrags

Rz. 674 Die Frage der Anfechtung des Vorstandsvertrages durch die AG kann sich stellen, wenn bspw. das Vorstandsmitglied oder sogar der Vorstandsvorsitzende gesundheitliche Probleme bei den Einstellungsgesprächen nicht erwähnt hatte. Allerdings muss nach Auffassung des OLG Brandenburg das Vorstandsmitglied einer AG eine depressive Erkrankung bei Abschluss seines Anstellungsv...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Kündigung

Rz. 236 Die Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrages kann durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung erfolgen. Erforderlich ist in beiden Fällen ein wirksamer Beschluss des zuständigen Gremiums (siehe oben Rdn 186 ff.) sowie der Zugang des Beschlusses bei dem Geschäftsführer (siehe oben Rdn 192). Schriftform ist nicht erforderlich (vgl. Moll, Münchener Anwaltshand...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Regelungen zur Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung, Koppelung, Freistellung und Abfindung

Rz. 219 Die Position als Geschäftsführer kann sich – aus unterschiedlichsten Gründen – als riskanter Schleudersitz erweisen (vgl. Kienast, FAZ v. 14.9.2022: "Umgang mit Informationsflut und Existenzängsten"; Kienast, FAZ v. 1.4.2020: "Den Selbstdarstellern fehlt jetzt die Bühne" über die Reaktion verschiedener Persönlichkeitstypen in Bezug auf Social Distancing in der Corona...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Ausschluss der ordentlichen Kündigung

Rz. 248 Ferner ist zugunsten des Geschäftsführers eine Vereinbarung im Anstellungsvertrag möglich, wonach die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Brandenburg v. 18.3.2008 – 6 U 58/07, GmbHR 2009, 824) bzw. dass die GmbH den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ordentlich nur aus wichtigem Grund kündigen darf (vgl. Schrader/Siegel, GmbHR 2022, 337 ff. Vertra...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Unterscheidung zwischen Anstellung und Bestellung – Trennungstheorie

Rz. 565 Die Vorstandsbesetzung, d.h. die Suche und Auswahl geeigneter Vorstandsmitglieder, gilt –wie ausgeführt (Rdn 561) – als Königsdisziplin für den Aufsichtsrat bzw. den Personalausschuss des Aufsichtsrats (vgl. Kunz, BOARD 2014, 100,102). Sind geeignete Kandidaten gefunden, ist wie bei dem Geschäftsführer einer GmbH ebenso bei den Vorstandsmitgliedern einer AG zwischen ...mehr

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Autorenverzeichnis

Jürgen Beck Richter am Bundessozialgericht, Kassel Prof. Dr. Martin Becker Apl. Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main Carsten Beisheim Rechtsanwalt, Düsseldorf Manfred Ehlers Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Arbeitsrec...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Vereinbarung arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes

Rz. 149 Obwohl der BGH stets den Geschäftsführer aufgrund seiner Organstellung als Repräsentant und Arbeitgeber der GmbH sieht, was die Arbeitnehmereigenschaft nach dieser Sichtweise ausschließt, lässt der BGH die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf das Dienstverhältnis des Geschäftsführers zu, soweit die Vertragsparteien die Anwendung der materiellen Regeln des Kündi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Gesetz und Rechtsprechung

Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften aufgrund...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Extreme Ausnahmefälle – arbeitsrechtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 154 Allerdings kann die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH auch auf einem Arbeitsvertrag beruhen (vgl. BAG v. 26.10.2012 – 10 AZB 60/12; zustimmend OLG München, 27.10.2014 – 7 W 2097/14; vgl. ferner zum Rechtsweg BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris; BAG v. 22.10.2014 – 10 AZB 46/14; BAG v. 3.12.2014 – 10 AZB 98/14 und unten Rdn 367 ff.). Dies gelte allerdings all...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Zwei-Wochen-Frist – Kenntnis des Gesamtaufsichtsrats

Rz. 694 Die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages muss gem. § 626 Abs. 2 BGB binnen zwei Wochen ausgesprochen sein, nachdem der Aufsichtsrat von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die Zwei-Wochen-Frist bereitet in der Praxis z.T. nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Denn die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Rz. 157 Bezogen auf die stets aktuelle Frage des Kündigungsschutzes für Fremdgeschäftsführer enthält nach der Rechtsprechung des 2. Senats des BAG (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 16; BAG v. 21.9.2017 – 2 AZR 865/16, juris Rn 12) das Kündigungsschutzgesetz in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG eine negative Fiktion, wonach die Vorschriften des ersten Abschnitts des Kündi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Kompetenzüberschreitung bei Unterzeichnung des Vorstandsvertrags

Rz. 576 Fehlt für den Abschluss eines Vorstandsdienstvertrags der Beschluss des Aufsichtsrats, so handelt der Aufsichtsratsvorsitzende (vgl. Engels, BOARD 2019,154 ff. zu den Rechten und Pflichten des Aufsichtsratsvorsitzenden als Leiter der Aufsichtsratssitzung) als Vertreter ohne Vertretungsmacht, wenn er einen entsprechenden Vertrag abschließt. Der Vertragspartner darf gr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Rechtswegvereinbarung zum Arbeitsgericht

Rz. 385 Die Vereinbarung einer Rechtswegvereinbarung zum ArbG gem. § 2 Abs. 4 ArbGG im Anstellungsvertrag kann unter Umständen für beide Parteien von Vorteil sein. Anders als in Verfahren vor dem LG kommt es im Verfahren vor dem ArbG kurzfristig nach Klageerhebung durch den Geschäftsführer zu einem Gütetermin, der die beiderseitige Vergleichsbereitschaft zu einer gütlichen E...mehr