Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Behaltensregelung für Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 6 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 202 [Autor/Stand] Einen Nachversteuerungstatbestand löst aus, wer Anteile an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 13b ErbStG ganz oder teilweise veräußert, § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 ErbStG. Diese Regelung ist die Parallelvorschrift zu § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 ErbStG, die die Nachversteuerung eintreten lässt, wenn Betriebsvermögen vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist veräußert wir...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Rechtsfolgen des § 12 Abs 2 S 1 KStG

Tz. 407 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Bei einem mit einer Verschmelzung iSd § 2 UmwG vergleichbaren Umwandlungsvorgang sind die übergehenden WG abweichend von § 12 Abs 1 KStG (str, ob die Fälle des Rechtsträgerwechsels von § 12 Abs 1 KStG erfasst sind; s Tz 334) mit dem Bw anzusetzen, soweit sichergestellt ist, dass sie später bei der übernehmenden Kö der Besteuerung mit KSt unt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.1.2.8 Tausch (§ 6 Abs 6 EStG)

Tz. 83 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Der Rechtsfolge des § 12 Abs 1 KStG (Veräußerungsfiktion) kann bereits entnommen werden, dass "echte" Veräußerungsvorgänge nach dem Sinn und Zweck der Norm grds nicht vom Anwendungsbereich des § 12 Abs 1 KStG erfasst sind (s Wassermeyer, IStR 2008, 176, 177; s Tz 31). Hierzu zählen auch die Fälle des sog schuldrechtlichen Tauschs, dh zwei Rec...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 3.4 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 53 Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft bestimmen sich nach den einkommensteuerlichen Vorschriften. Mitunternehmer sind danach Gesellschafter, die nach den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen sowohl Mitunternehmerinitiative entfalten können als auch Mitunternehmerrisiko tragen.[1] Mitunternehmerinitiative bedeutet Teilhabe an den unterne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zusammenrechnung bei Betriebsaufspaltung (Abs. 3 Satz 13)

Rz. 144 [Autor/Stand] Jedenfalls bei Betriebsaufspaltungen konnte aber nach bisherigem Verständnis wohl nicht von nachgeordneten Gesellschaften ausgegangen werden.[2] Die Anforderungen an die Entwicklung der Lohnsumme spielten bei der Besitzgesellschaft keine Rolle. Die Beschäftigten der Betriebsgesellschaft waren der Besitzgesellschaft nicht zuzurechnen. Bei Schwestergesell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1.1 Rechtsträgerwechsel

Tz. 334 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Als Ausschluss des dt Besteuerungsrechts dürfte uE die Entstrickung aufgrund eines Rechtsträgerwechsels zu beurteilen sein. Str ist, ob entgegen der eindeutigen Aussage in der Ges-Begr (s BT-Drs 16/2710, 31) aufgrund der Rechtsfolge (Fiktion einer Veräußerung) der Rechtsträgerwechsel (zB Veräußerung oder Umwandlung) von § 12 Abs 1 KStG erfas...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 3. Ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Gem. §§ 1643, 1915, 1821 ff. BGB bedürfen die Eltern bzw. der Ergänzungspfleger für die Rechtswirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte zusätzlich einer Genehmigung des Familiengerichts.[12] Die Frage nach dem Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung stellt sich dabei völlig unabhängig von der Frage des Erfordernisses einer Ergänzungspflegschaft. Die genehmigungsbedür...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 2. Die Bestellung des Ergänzungspflegers

Sind die Eltern von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen, beantragt üblicherweise der beurkundende Notar bei dem zuständigen Familiengericht[7] die Bestellung eines Ergänzungspflegers. Meist schlägt der Notar in Abstimmung mit den Eltern auch direkt eine geeignete Person als Ergänzungspfleger vor. Das Gericht ist an diesen Vorschlag jedoch nicht gebunden. Überwie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 404 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers muss als Ganzes auf eine übernehmende Kö desselben (s Tz 402) ausl Staates durch einen Vorgang übertragen werden, der mit einer Verschmelzung iSd des § 2 UmwG vergleichbar ist. Grenzüberschreitende Verschmelzungen im Ausl sind demzufolge nicht von § 12 Abs 2 S 1 KStG erfasst (s Dötsch/Pung, DB 26...mehr

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Durchsetzung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer durch einen Gesellschafter

Zusammenfassung Ob ein Gesellschafter Ansprüche der GmbH im Wege der sog. actio pro socio geltend machen kann, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In Fällen des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine solche Klage allenfalls dann zulässig, wenn vorher kein Gesellschafterbeschluss gefasst werden kann. Auch gehen andere Rechtsbehelfe grundsätzlich vor. Kurzwiedergab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9.2 Veräußerung

Rz. 114 Unter Veräußerung ist nicht nur die Lieferung von Gegenständen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG, sondern auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern immaterieller Art zu verstehen, die als sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG zu beurteilen ist (Abschn. 15a.2 Abs. 1 S. 3 UStAE). Die Veräußerung muss einen "Umsatz" darstellen, da Abs. 8 davon spricht, dass der Umsatz anders z...mehr

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Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Leitsatz Dem beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft fließt ein Gewinnanteil gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses zu, wenn die Gesellschaft zahlungsfähig ist und er nach Maßgabe des ausländischen Rechts zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich über den Gewinnanteil verfügen kann. Normenkette § 11 Abs. 1 Satz 1, ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.4 Freie Mitarbeit/Scheinselbstständigkeit – Statusfeststellung

Wesentliche Inhalte Die meisten Versuche, Kosten zu minimieren, indem man Verträge gestaltet, bei denen gar keine Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen, sind zum Scheitern verurteilt. In den Zeiten leerer öffentlicher Kassen und angesichts neuer Prüfungsmethoden liegt ein Schwerpunkt der Prüfungen der Sozialversicherungsträger im Bereich "Freier Mi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Ausblick: Änderung des § 736 ZPO mit Wirkung zum 1.1.2024

Rz. 23 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.8.2021 (BGBl I S. 3436) wird § 736 ZPO mit Wirkung zum 1.1.2024 geändert und (völlig) neu gefasst. Die Bestimmung des § 736 ZPO a. F. war dem Gesamthandsprinzip geschuldet. Das Vermögen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts stand den Mitgliedern der Gesellschaft zur gesamten Hand zu. Dieses Gesa...mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

K. Schmidt, Die Freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Carl, Die Partnerschaftsgesellschaft – eine neue Rechtsform für die Freien Berufe, StB 1995, 173; Eggesieker/Keuenhof, Normale Partnerschaften auch für WP und StB zulässig, BB 1995, 2049; Gilgan, Auswirkungen des PartGG auf die Angehörigen des steuerberaten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Theissen, Die überörtliche Anwaltssozietät, MDR 1993, 1; Gschwendtner, Die PersGes als Steuerrechtssubjekt im ESt-Recht nach der Rspr des GrS des BFH, Fs für F. Klein, Köln 1994, 751; Seibert, Die Partnerschaft für die freien Berufe, DB 1994, 2381; Schmidt, Die freiberufliche Partnerschaft, NJW 1995, 1; Eggesieker, Gemeinsame Berufsausübung von Freiberuflern, StbKongrRep 1995, 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Henssler, Die Freiberufler-GmbH, ZIP 1994, 844; Glenk, Die RA-GmbH, INF 1995, 691 und 718; Kupfer, Freiberufler-Gesellschaften: Partnerschaft, Anwalts- und Ärzte-GmbH, KÖSDI 1995, 10 130; Henssler, Neue Formen anwaltlicher Zusammenarbeit – Anwalts-GmbH und Partnerschaft im Wettbewerb der Gesellschaftsformen, DB 1995, 1549; Sommer, Anwalts-GmbH oder Anwalts-Partnerschaft? – Zivil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einbringung ohne Ausgleichszahlungen

Rn. 620 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei Einbringung ohne Ausgleichszahlungen in das PV des Einbringenden gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlicher Vorgang ist § 24 UmwStG anzuwenden (BFH BStBl II 1980, 239; 1984, 518; 1985, 695). Das gilt auch für die Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine bestehende PersGes (BFH aaO) oder bei Verschmelzung zweier PersGes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Nicolai Besgen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn Dr. David Bomhard Rechtsanwalt, München Dr. Martin Geraats Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht, Bonn Prof. Dr. Richard Giesen Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR), Ludwig-Maximilians-­Universität München Dr. Matthias Lachenmann...mehr

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Sich widersprechende Gesellschafterlisten

Zusammenfassung Existieren mehrere Gesellschafterlisten, ist die Liste entscheidend, die zuletzt in den Registerordner aufgenommen worden ist. Hintergrund Dem Beschluss des Kammergerichts lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die betreffende GmbH wurde im Dezember 2019 gegründet. Die eingereichte Gesellschafterliste wies zwei Gesellschafter aus: Die Gesellschafterin A mit 26,7 %...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / Zusammenfassung

Überblick Beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens, aber auch bei zahlreichen Anlässen aus Familien- und Gesellschaftsrecht wird die Frage nach dem Unternehmenswert bedeutsam. In der Einzigartigkeit jedes Unternehmens liegt die Schwierigkeit der Bewertungsaufgabe. Unterschiedliche Modelle konkurrieren um ihre Lösung: Zukunftserfolgsmodelle vergleichen erwartete Erträge oder ...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 1 Bewertungsanlässe und Bewertungszwecke

Die Anlässe einer Unternehmensbewertung können vielfältig sein. So sieht sich der Unternehmer etwa beim Unternehmenserwerb oder Unternehmensverkauf, beim Scheidungsstreit um den Zugewinnausgleich, bei Pflichtteilsansprüchen mit der Frage nach einem Unternehmenswert konfrontiert. Dabei weist schon die Sprache auf eine Hauptproblematik hin. Wenn eine Sache "einen Wert hat", sollte ...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 5. Fristwahrung

Die Kapitalerhöhung muss innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Jahren im Handelsregister eingetragen sein (Heckschen/Löffler in Wachter, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, 5. Aufl. 2021, § 10 Rz. 378; Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 55a Rz. 9). Es reicht somit nicht aus, dass der Beschluss innerhalb der Frist gefasst wird. Die Gesellschafter können in der Ermäch...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 4. Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Der Gesetzgeber hat in § 55a GmbHG nur die Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage geregelt, nicht jedoch die Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Orientierung an aktienrechtlichem Vorbild der §§ 202 ff. AktG: Die Regelung des § 55a GmbHG orientiert sich an dem aktienrechtlichen Vorbild der §§ 202 ff. AktG, so dass die Grundsätze des Aktienrechts bei Zweifelsfragen herang...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / I. Grundsätze

Rz. 107 Bei jeder Teilungserklärung ist das Bestandsinteresse der gegenwärtigen oder zukünftigen Eigentümer gegen die erforderliche Zukunftsoffenheit abzuwägen. Handelt es sich um eine reine Vorratsteilung im eigenen Bestand, genügt zwar der Hinweis auf notwendige Anpassungen im Falle zukünftiger Veräußerungen. Sinnvoll ist es aber auch hier, anhand der Pläne und Gegebenheit...mehr

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§ 2 Kleinaufteilungen / 1. Aufteilungsmotive

Rz. 2 Die Schaffung rechtlich selbstständig veräußerbarer und belastbarer Einheiten ist der wichtigste Grund, Wohnungseigentum zu begründen. Ferner bietet sich eine WEG-Teilung als Ersatzlösung für eine nicht mögliche oder unzweckmäßige reale Grundstücksteilung an (dazu näher Muster siehe Rdn 17, 35). Rz. 3 Soweit mit Aufteilungsbeschränkungen z.B. durch den bevorstehenden Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] § 95 BewG in seiner vor 1993 maßgebenden Fassung entsprach in seinem Wortlaut § 54 BewG vom 16.10.1934.[2] Rz. 21 [Autor/Stand] Eine § 95 Abs. 1 BewG bis 1992 entsprechende Regelung war vor dem BewG 1934 schon in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1925 und in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1931 enthalten. Der Vorschrift des § 95 Abs. 2 BewG bis 1992 entsprachen § 26 Abs. 1...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 3. Rechtliches Betreuungsdefizit

Rz. 97 Bis in die 1970er Jahre wurden Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen überwiegend von einem juristisch nicht geschulten Mitarbeiter des aufteilenden Eigentümers konzipiert und anschließend (§ 8 WEG) vom Notar lediglich beglaubigt. Auch heute noch sind von Fachanwälten begleitete Entwürfe für Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen die absolute Ausnahme....mehr

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Virtuelle Versammlungen in Pandemiezeiten

Zusammenfassung In Pandemiezeiten sind für Genossenschaften und AGs virtuelle Beschlüsse sogar bei Umwandlungen möglich. Bei GmbHs und Personengesellschaften entscheidet die Satzung. Zum Sachverhalt Der vom BGH entschiedenen Fall betraf die Verschmelzung von zwei Genossenschaften. Der Verschmelzungsbeschluss war nicht in Präsenz, sondern in einer virtuellen Vertreterversammlun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.3.4 Fehlen der persönlichen Entlastungsberechtigung, Abs. 3 S. 1 Nr. 1

Rz. 43 § 50d Abs. 3 S. 1 EStG erfordert für die Entlastungsberechtigung in dem Tatbestandsmerkmal der Nr. 1, dass den Personen, die an der Körperschaft, die den Ermäßigungsanspruch geltend macht, beteiligt oder durch Satzung, Stiftungsgeschäft oder sonstige Verfassung begünstigt sind, der Ermäßigungsanspruch auch zustünde, wenn sie die Einkünfte direkt erzielten (persönliche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Keine Gegenleistung oder nur in Gesellschaftsrechten (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 3 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die in § 3 UmwStG Abs 2 S 1 Nr 3 enthaltene Regelung ist durch das SEStEG eingefügt worden. Danach kommt es zwingend zur Gewinnrealisierung, soweit für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird. Eine solche Regelung war vorher nur in § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwStG enthalten. Hierzu s § 11 UmwS...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / III. Teleologischer Ansatz

Dies führt unmittelbar zum teleologischen Ansatz: Zweck des sog. Nebengüterrechts ist ein billiger, sach- und interessengerechter Ausgleich zugunsten des benachteiligten Ehegatten, wo dieser Ausgleich güterrechtlich nicht zu erlangen ist (nachteiliger Ehevertrag oder gestörter Zugewinnausgleich, s.o.), und zwar durch Beteiligung an der Wertschöpfung über einen schuldrechtlich...mehr

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ZErb 12/2021, Soergel Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB)

Firsching/Löhnig/Fischinger, Band 32, Erbrecht 1: §§ 1922-2146 BGB, 14. Auflage 2021, 1144 Seiten, 680 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-038681-5. Beck/Löhnig/Becker, Band 33, Erbrecht 2: §§ 2147-2385 BGB, 14. Auflage. 2021, 1064 Seiten, 630 EUR, Kohlhammer, ISBN 978-3-17-039394-3. Nach knapp 20 Jahren erfährt der Großkommentars von Soergel eine Neuauflage im "geänderten Gewande" mit edl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ansatz der Anteile an der Überträgerin bei der Ermittlung des Übernahmeergebnisses (§ 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der durch das SEStEG eingefügte § 4 Abs 1 S 2 UmwStG regelt eine Ausnahme von der Bewertung nach § 6 EStG hinsichtlich der Anteile der Übernehmerin an der Überträgerin. Danach sind die Anteile an der Überträgerin mit dem Bw, erhöht um Tw-Abschr, die in früheren Jahren (ganz oder tw) stwirksam vorgenommen (und nicht zwischenzeitlich rückgängig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Allgemeines

Tz. 74 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Der Bw oder ein Zwischenwert kann nur insoweit angesetzt werden als die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden und sichergestellt ist, dass sie später der Besteuerung mit ESt oder KSt unterliegen (s § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG) (s Tz 75ff) und das dt Besteuerungsrecht an den übertragenen WG bei dem übernehmenden Rechtsträger n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 50 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Auf Antrag können bei Vorliegen der in § 3 Abs 2 UmwStG genannten Voraussetzungen (WG werden BV der Übernehmerin, es besteht ein Besteuerungsrecht an den übertragenen WG, und es werden nur Gesellschaftsrechte als Gegenleistung gewährt) die übergehenden WG mit dem Bw oder mit einem Zwischenwert angesetzt werden. Wegen der Voraussetzungen im Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin

Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 4 Abs 1 S 1 UmwStG hat der übernehmende Rechtsträger (Pers-Ges bzw natürliche Person) die auf ihn übergegangenen WG mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert nach § 3 UmwStG zu übernehmen. Übergegangene WG iSd § 4 Abs 1 S 1 UmwStG sind alle WG, die in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Betriebsstätte, Verbleibensfrist

Rn. 68 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Regelung des IAB ist betriebs- und nicht personenbezogen (BFH BStBl II 2016, 936; 2019, 466; FG Münster 4 K 1018/19, Rev, Az des BFH IV R 11/21, BB 2021, 1328; Reddig, FR 2018, 925). Dazu Einzelheiten dazu in ABC-Form: Anderer Betrieb desselben StPfl Überführung des WG dorthin soll schädlich sein, wenn innerhalb der Verbleibensfrist (BMF v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6 Nichtvorliegen der in § 3 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen

Tz. 130 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Das Nichtvorliegen der in § 3 Abs 2 S 1 UmwStG genannten Voraussetzungen hat unterschiedliche Rechtsfolgen: Soweit die übertragenen WG nicht BV der Übernehmerin werden bzw die ESt-/KSt-Besteuerung bei der Übernehmerin nicht sichergestellt ist (s § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG) und soweit das dt Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschr wird (s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Regelungsinhalt

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 UmwStG gehört zum Zweiten Teil des UmwStG (§§ 3–9 UmwStG), der die ertragstlichen Folgen der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges oder eine natürliche Person regelt. § 3 UmwStG regelt die Wertansätze in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö, ohne sich darüber hinaus zur Besteuerung der Überträgerin zu äußern. Nach § 3 Abs 1 Umw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14.2.4.2 Anteile, bei deren Veräußerung ein Verlust nach § 17 Abs 2 S 6 EStG nicht zu berücksichtigen ist (§ 4 Abs 6 S 6 Hs 1 UmwStG)

Tz. 145 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Nach § 4 Abs 6 S 6 Hs 1 UmwStG ist ein Übernahmeverlust – abw von § 4 Abs 6 S 4 und 5 UmwStG – nicht (dh auch nicht iHd voll/hälftig/zu 60 % stpfl Bezüge iSd § 7 UmwStG) zu berücksichtigen, soweit bei (einer unterstellten) Veräußerung der Anteile ein dabei entstehender Verlust nach § 17 Abs 2 S 6 EStG nicht zu berücksichtigen wäre. Bisher ent...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / H. Zusammenfassung

Das Nebengüterrecht als Richterrecht ist seit seiner Einführung 1952 nicht zur Ruhe gekommen, und das wird ihm auch künftig nicht gelingen. Es ist historisch überholt, problembehaftet, kompliziert und für die Anwaltschaft haftungsgeneigt. Nebengüterrecht ist materiell Güterrecht und muss dort auch formell gesetzlich geregelt werden. Mein Vorschlag verlagert die Billigkeitskon...mehr

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§ 14 Aus der Praxis für die... / B. Hinweise zu einer fundierten Stiftungsberatung

Rz. 8 Ausgehend von unseren Erfahrungen möchten wir hier einen aktualisierten Blick auf die fachliche Beratung und Begleitung von Stiftungen werfen. Die Beratung im Zusammenhang mit Stiftungen ist nicht profan. Sie umfasst Stiftungsrecht (das neue BGB), Erbrecht (u.a. das Pflichtteilsrecht), Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Körperschaftsteuerrecht,...mehr

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Literaturverzeichnis / II. Zum Stiftungsrecht allgemein

Beuthien/Gummert/Schöpflin (Hrsg.), Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 5, 2. Teil Stiftung bürgerlichen Rechts, 5. Auflage 2021 (§§ 77 ff.) Hüttemann/Rawert, in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2017, Kommentierung zu den §§ 80 ff. BGB Hüttemann/Richter/Weitemeyer (Hrsg.), Landesstiftungsrecht, 2011 Meyn/Richter/Koss/Gollan, Die Stiftung, 3. Auflage 2013 Richter (Hrs...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vergütung und Erstattung: Die Anspruchsprüfung

Rz. 5 Auch wenn sich die Problematik der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten letztlich aus dem Vergütungs- oder Abrechnungsverhältnis heraus begründet, die beiden Rechtsverhältnisse also notwendigerweise eng miteinander verwoben sind, müssen sie doch streng getrennt werden. Rz. 6 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Gläubiger und dem Inkassodienstleister, das Vergütu...mehr