Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsvertrag

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Gesellschafterversammlung und -beschluss

aa) Gesellschafterversammlung Rz. 1135 Durch das MoPeG wurde in Anlehnung an das GmbH-Recht in § 109 Abs. 1 HGB die Gesellschafterversammlung als Regelfall gesetzlich etabliert. Die Einzelheiten hierzu wurden bereits unter Rdn 1011 erläutert. Gem. § 108 HGB handelt es sich grds. um dispositive Regelungen, die gesellschaftsvertraglich abbedungen, bzw. modifiziert werden können...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / III. Satzung der GmbH

Rz. 179 Die Satzung[477] oder – in der Terminologie des Gesetzes – der Gesellschaftsvertrag regelt die Verfassung der GmbH. Jenseits der Mindestbestandteile gem. § 3 GmbHG haben die Gesellschafter einen großen Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung. 1. Zwingende Regelungen a) Firma Rz. 180 Die Firma als Name der Gesellschaft ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG zwingender Bestan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Einlagen der Gesellschafter

aa) Einführung Rz. 1088 In dem Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter, den Gesellschaftszweck zu fördern und die vereinbarten Beiträge zu leisten (§§ 162 Abs. 2, 105 Abs. 3 HGB, § 709 BGB). Einlagen sind Beiträge, die in das Gesellschaftsvermögen der GmbH & Co. KG erbracht werden und zu einer Mehrung der Haftungsmasse führen. Den Gegenstand der Einlagen und...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Außerordentliche Kündigung

Rz. 339 Nach § 725 Abs. 2 Satz 1 BGB kann eine Unterbeteiligungsgesellschaft bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich gekündigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie auf unbestimmte oder bestimmte Zeit eingegangen ist.[420] Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung der Unterbeteiligungsgesellschaft dem kündige...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Rechte und Pflichten

Rz. 232 Die Rechte und Pflichten der Geschäftsführer einer GbR sind in den §§ 705 ff. BGB n.F. nur rudimentär geregelt. § 708 BGB a.F., der die Haftung auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkte, und § 713 BGB a.F., der die subsidiäre Anwendbarkeit des Auftragsrechts anordnete, wurden durch das MoPeG aufgehoben. Stattdessen enthält der neu eingeführte § 716 BGB n.F. einige (w...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 54 Das MoPeG hält am Grundsatz der Selbstorganschaft für das gesamte Personengesellschaftsrecht fest. Das Gesetz unterscheidet weiterhin zwischen der Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis und der Vertretungsmacht im Außenverhältnis, wobei sich anders als nach altem Recht (§ 714 BGB a.F.) der Umfang der Vertretungsmacht nicht mehr nach der Geschäftsführungsbefugnis...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Haftung

Rz. 351 Die Haftung des ausscheidenden Gesellschafters ggü. Den Gesellschaftsgläubigern richtet sich bei der Anteilsübertragung nach den gleichen Bestimmungen, die auch für die Haftung bei einem sonstigen Ausscheiden gelten (s. Rdn 167 ff.). Dies gilt ebenso für die Haftung des eintretenden Gesellschafters. Rz. 352 Wird ein ausgeschiedener Gesellschafter aus Altforderungen in...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Entziehung der Vertretungsmacht

Rz. 533 In der Praxis wird fast immer die Entziehung der Vertretungsmacht mit der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis verbunden werden. So korrespondieren auch die beiden einschlägigen Vorschriften der §§ 116 und 124 Abs. 5 HGB bereits durch ihren Wortlaut. Auch für die Entziehung der Vertretungsmacht bedarf es eines wichtigen Grundes und der Berücksichtigung der Verhäl...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / c) Anmeldung zum Handelsregister und Eintragung

Rz. 37 Die generelle Gestattung des Selbstkontrahierens im Gesellschaftsvertrag ist zum Handelsregister anzumelden und einzutragen.[34] Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich jeder Geschäftspartner durch Einsichtnahme in das Handelsregister Kenntnis über die Befugnis der mit der Vertretung betrauten Personen verschaffen kann. Die Befreiung eines Geschäftsführers durch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Auskunfts- und Berichtspflicht

Rz. 235 Während § 717 Abs. 1 BGB n.F. (vormals: § 716 BGB a.F.) ein Informationsrecht der Gesellschafter einräumt, besteht nach dem neu eingeführten § 717 Abs. 2 BGB n.F. (vgl. vormals: §§ 713, 666 BGB) eine eigenständige Pflicht der geschäftsführenden Gesellschafter, von sich aus der Gesellschaft die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über Geschäftsangelegen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Die Bewilligung durch juristische Personen, Handelsgesellschaften und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 157 Die gesetzliche Vertretung obliegt den durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag bestimmten Organen. Die Vertretungsmacht ist dem GBA in Form des § 29 GBO nachzuweisen. Die Einzelheiten sind für die in öffentlichen Registern eingetragenen juristischen Personen und Firmen in §§ 9 Abs. 3, 32 HGB, § 69 BGB und § 26 Abs. 2 GenG geregelt. Für die GbR gilt der Grunds...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / V. Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Rz. 251 Da die Unterbeteiligung als solche nicht im Gesetz geregelt ist (vgl. o. Rdn 219), ergeben sich die Rechte der Gesellschafter einer Unterbeteiligung primär aus dem Gesellschaftsvertrag. Einer völlig freien Ausgestaltung der Rechte und Pflichten sind durch das Wesen und die grundlegende Struktur der Unterbeteiligung Grenzen gesetzt. Auf den Streit, ob die zwingenden R...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Vertretungen

Rz. 277 Das Stimmrecht ist ein höchstpersönliches Recht des Gesellschafters. Es kann diesem nicht entzogen werden, ebenso wenig ist es vom Gesellschaftsanteil abspaltbar.[479] Ein Verzicht auf die persönliche Ausübung des Stimmrechts für die Zukunft ist damit ebenfalls unwirksam.[480] Soll den Gesellschaftern die Möglichkeit eröffnet werden, sich in der Gesellschafterversamm...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Grundbesitzgesellschaften

Rz. 72 Selbstverständlich ist es ausreichender Zweck für die Begründung einer GbR, gemeinsamen Grundbesitz zu halten. Solche Gesellschaften treten aus den verschiedensten Gründen auf. Die GbR eignete sich in der Vergangenheit schon aus grunderwerbsteuerlichen Gründen besonders als Träger von Grundvermögen, weil sie als Gesamthandsgemeinschaft besonderen Privilegierungen unte...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / aa) Problematische Konstellationen

Rz. 70 Im Ausgangspunkt problematisch sind Anfechtungsklagen nach § 246 AktG (analog)[151] und Nichtigkeitsklagen nach § 249 AktG (analog) sowie die sog. positiven Beschlussfeststellungsklagen gerichtet auf Feststellung des "tatsächlichen" Inhaltes eines fehlerhaften Beschlusses. Die Klagen sind jeweils gegen die Gesellschaft als Klagegegner gerichtet und zielen auf eine ger...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Erbrechtliche Gestaltungen

Rz. 377 Gesellschaftsvertragliche Regeln über die Rechtsnachfolge von Todes wegen bei einem Gesellschaftsanteil bedürfen zu ihrer Verwirklichung regelmäßig entsprechender Gestaltungen der Verfügungen von Todes wegen. Fehlt es an einer gesellschaftsvertraglichen Regelung, sodass die gesetzliche Grundregel des § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. zur Anwendung gelangt oder sieht der Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Kommanditbeteiligung

Rz. 847 Ob eine Testamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil zulässig ist, war ebenfalls lange Zeit umstritten.[1127] Mit Beschl. v. 3.7.1989 hat der 2. Senat des BGH[1128] die Dauertestamentsvollstreckung über eine Kommanditbeteiligung unter Einbeziehung auch der nicht vermögensrechtlichen Mitgliedschaftsrechte ausdrücklich zugelassen, sofern die Mitgesellschafter dem...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Informations- und Kontrollrechte

Rz. 425 Der Treuhänder ist schließlich auch Träger der mitgliedschaftlichen Informationsrechte, z.B. nach § 166 HGB, § 717 BGB, § 51a GmbHG, § 131 AktG. Sind den Gesellschaftern durch Gesellschaftsvertrag weitere mitgliedschaftliche Kontrollrechte eingeräumt, werden auch diese vom Treuhänder wahrgenommen. Eine Übertragung dieser Rechte auf den Treugeber ist mit dem gesellsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Mehrheitsentscheidungen

Rz. 258 Die Frage nach besonderen Regelungen zu Gesellschafterbeschlüssen tritt folgerichtig v.a. in den Fällen auf, in denen unter den Gesellschaftern vereinbart wurde, über bestimmte Gegenstände gesellschaftlicher Angelegenheiten durch Beschluss einer bestimmten Mehrheit der Gesellschafter zu entscheiden. Diese Mehrheitsbeschlüsse sind es, die besonderer vertraglicher Rege...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Familien-KG

Rz. 631 Eine Familien-KG wird i.d.R. gegründet, wenn Vermögen (z.B. Grundvermögen) generationsübergreifend erhalten werden soll. Hierbei hat die Einschaltung einer Familien-KG folgende Wirkungen: In einer ersten Phase, während der die einbringenden Gesellschafter noch an der Familien-KG beteiligt sind – also zumeist auf Lebenszeit dieser Gesellschafter, zeigt sich die Gestalt...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 8. Schiedsklausel/-vereinbarung

Rz. 592 Ferner muss bei Gründung einer Pool-Gesellschaft bedacht werden, dass zwischen den Gesellschaftern ein nicht intern beizulegender Streit über Rechte und Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag entstehen kann. Die Gesellschafter einer Familien-Holding haben regelmäßig ein gemeinsames Interesse, entsprechende Streitigkeiten nicht in einem öffentlichen Gerichtsverfahren ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Zustimmungsbeschluss

Rz. 184 Abweichend von den allgemeinen Regeln des Personengesellschaftsrechts sind die Zustimmungsbeschlüsse nach § 13 Abs. 1 Satz 2 UmwG zwingend zu beurkunden und in einer Gesellschafterversammlung zu fassen. Der Verschmelzungsbeschluss einer beteiligten Personenhandelsgesellschaft muss grds. von den anwesenden Gesellschaftern einstimmig gefasst werden und bedarf zusätzlic...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschaftsvertragliche Regelung über das Ausscheiden

Rz. 384 Bereits vor Inkrafttreten des MoPeG konnte im Gesellschaftsvertrag einer GbR geregelt werden, dass bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter, der Insolvenz eines Gesellschafters und bei Tod nicht die nach den §§ 723–725, 727, 728 BGB a.F. vorgesehene Folge der Auflösung der Gesellschaft eintrat, sondern diese nur das Ausscheiden des betreffenden...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 37 Ob der Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft nach § 1852 Nr. 2 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB)[81] als "Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird", genehmigungsbedürftig ist, wird streitig diskutiert. Bei formaler Betrachtung müsste diese Frage verneint werden, da das Erwerbsgeschäft (zum Begriff s. Rdn 16 f.) ni...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ii) Vererblichkeit der Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 103 Die neue gesetzliche Regelung für die Vererblichkeit der BGB-Gesellschaftsanteile ist klar. Entsprechend dem Leitbildwandel "von der Personen- zur Verbandskontinuität"[181] wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters nicht aufgelöst, sondern führt zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F.). Ist im Gesellschaftsvertrag verei...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 4. Regelung der Geschäftsführung

Rz. 51 Zur Machtbalance im Joint Venture gehört auch das Austarieren der Kompetenzen von Geschäftsführung und Gesellschafter. Das aus dem Gesellschaftsrecht vertraute Instrument ist ein Katalog, der Maßnahmen auflistet, zu deren Vornahme die Geschäftsführung im Innenverhältnis der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf. Dieser Katalog findet sich häufig i...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Kündigung aus wichtigem Grund und wegen Erreichen der Volljährigkeit

Rz. 394 Der Ausschluss der Kündigung aus wichtigem Grund ist unzulässig. Das entsprach bereits vor Inkrafttreten des MoPeG der ganz h.M.[635] und ist nunmehr in § 725 Abs. 6 BGB n.F. ausdrücklich normiert. Auch eine Beschränkung ist nach der Vorschrift unzulässig ist. Dies ist sachgerecht, denn immer dann, wenn ein wichtiger Grund anzunehmen ist, muss einem Gesellschafter au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vorkaufs- und Vorerwerbsrecht

Rz. 778 Das Vorkaufsrecht ist die Befugnis, einen Gegenstand zu erwerben, wenn der Vorkaufsverpflichtete einen Gegenstand an einen Dritten verkauft hat. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt dann der Kaufvertrag zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Vorkaufsverpflichteten (Verkäufer) mit dem gleichen Inhalt zustande, wie der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Entziehung der Geschäftsführung

Rz. 102 Weder entsprechend § 715 Abs. 5 BGB noch entsprechend § 116 Abs. 5 HGB kann der stille Gesellschafter dem Geschäftsinhaber die Geschäftsführungsbefugnis entziehen.[126] Hinweis Liegt ein Grund zur Entziehung vor, verbleibt dem stillen Gesellschafter nur die fristlose Kündigung, die zur Auflösung der stillen Gesellschaft führt. Rz. 103 Im Gesellschaftsvertrag der stille...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Einfache und qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 578 Ist von den Gesellschaftern beabsichtigt, dass die Erben eines Gesellschafters bei dessen Tod automatisch in seine Gesellschafterstellung einrücken, kommt die Aufnahme einer einfachen Nachfolgeklausel in Betracht. In dieser wird festgelegt, dass die Gesellschaft mit dem oder den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgeführt wird. Soweit der verstorbene Gesellsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Vertraglicher Stimmrechtsausschluss

Rz. 284 Inwieweit ein vertraglicher Ausschluss des Stimmrechts eines Gesellschafters bei der GbR möglich ist, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Direkte Rspr. dazu liegt nicht vor. In einer Entscheidung aus dem Jahr 1987 hat der BGH zwar positiv zugunsten eines möglichen Stimmrechtsausschlusses judiziert, diese Entscheidung galt aber noch zum früheren Verständnis der GbR i...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG in eine AG)

Rz. 337 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.44: Umwandlungsbeschluss bei der Umwandlung einer GmbH & Co. KG in eine AG (Niederschrift über eine Gesellschafterversammlung) (Urkundseingang) _________________________ Die Erschienenen baten um Beurkundung der folgenden Umwandlung und erklärten: A. Sachstand ( Anm.: Die Ausführungen zur Rechtslage können entsprec...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Wichtiger Grund

Rz. 403 In der Person des auszuschließenden Gesellschafters muss ein wichtiger Grund vorliegen. Ein solcher liegt nach § 727 Satz 2 BGB n.F. insb. vor, wenn der Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat oder wenn ihm die Erfüllung einer solchen Verpflichtung unmöglich wird. Es gelt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ausscheiden nach der gesetzlichen Regelung

Rz. 855 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, scheidet ein Komplementär nach § 130 Abs. 1 aus der KG aus, wenn er verstirbt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet[1151] wurde, er oder einer seiner Privatgläubiger gekündigt hat, weitere im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Fälle eingetreten sind oder die übrigen Gesellschafter das Ausscheid...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Actio pro socio

Rz. 238 Bei der Geltendmachung von Ansprüchen der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter, die aus dem Gesellschaftsverhältnis selbst resultieren, besteht eine besondere Geschäftsführungsbefugnis in Form der als actio pro socio bekannten Gesellschafterklage, d.h. das Vorgehen eines Gesellschafters gegen einen anderen aus gesellschaftsrechtlich begründeten Sozialansprüchen. D...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VIII. Vergütung des Komplementärs/Auslagenersatz

Rz. 709 Die Komplementäre erhalten üblicherweise eine gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführungs- und Vertretungstätigkeit sowie den Ersatz ihrer Auslagen. Anders als im Fall einer GmbH & Co. KG, bei der die GmbH aus steuerrechtlichen Gründen eine Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos erhalten muss (etwa i. H. e. Avalprovision), erhält der – in der Regel am Ge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Außerinsolvenzliche Rechtsfolge der Rückzahlung des Kommanditkapitals (§ 172 Abs. 4 HGB)

Rz. 293 Rückzahlungen des Kommanditkapitals / der Hafteinlage an den Kommanditisten lassen seine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der KG gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nach § 172 Abs. 4 HGB wiederaufleben.[512] Gläubiger der KG können den Kommanditisten dann nach §§ 171, 172 Abs. 4 HGB in Anspruch nehmen, auch wenn sie wissen, dass der Kommanditist nicht zur ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 191 Die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens hängt von der Höhe der Beteiligung des stillen Gesellschafters und der Höhe des Geschäftserfolgs ab. Rz. 192 Die Höhe der Beteiligung bestimmt, wie hoch sein Anteil an den zu verteilenden Gewinnen und ggf. auch am Geschäftsvermögen der stillen Gesellschaft ist. Sie richtet sich regelmäßig entweder nach festen Beteiligungskonte...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Umfang der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 223 Der Umfang der Geschäftsführungsbefugnis wird primär durch den Gesellschaftszweck bestimmt. Alle Maßnahmen, die nicht Grundlagengeschäft sind und der Zweckverwirklichung zu dienen geeignet sind, sind von der Geschäftsführungsbefugnis umfasst.[385] I.d.R. wird es sich empfehlen, im Gesellschaftsvertrag der GbR ausdrücklich vorzusehen, welche Maßnahmen der Geschäftsfüh...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Vertragliche Regelung der Kontrollrechte

Rz. 301 Bei der GbR kommt eine Erweiterung der gesetzlichen Kontrollrechte auf vertraglicher Grundlage schon deshalb praktisch nicht in Betracht, da § 717 Abs. 1 BGB n.F. ein umfassendes Kontroll- und Einsichtsrecht gewährt. Gegenstand vertraglicher Regelungen sind folgerichtig nur Einschränkungen des Kontrollrechts. Rz. 302 Im Gesetz selbst findet sich eine Schranke der mögl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 249 Nach § 714 BGB a.F. waren Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht der Geschäftsführer im Zweifel verbunden. Das MoPeG hat die Vertretungsmacht von der Geschäftsführungsbefugnis entkoppelt, ohne den Gleichlauf von rechtlichem Dürfen im Innenverhältnis und rechtlichen Können im Außenverhältnis im Grundsatz aufzugeben (vgl. § 715 BGB n.F. und § 720 BGB n.F.). Dan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Beendigung der Vertretung

Rz. 256 Für die Beendigung der Vertretungsmacht gelten die gleichen Prinzipien wie für die Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit. Die Vertretungsmacht kann einem Gesellschafter in entsprechender Anwendung von § 715 Abs. 5 BGB n.F. ganz oder teilweise entzogen werden (§ 720 Abs. 4 BGB n.F.). Ein Bedürfnis zur isolierten Kündigung der Vertretungsmacht besteht nicht, da die...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zivilrecht

Rz. 821 Eine Fortsetzungsklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass ein Kommanditist mit seinem Tod aus der Gesellschaft ausscheidet und die Gesellschaft von den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird.[1098] Die gleiche Rechtsfolge ergibt sich bei Tod eines Komplementärs bereits nach dem Gesetz (§§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Rz. 822 Wird di...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Einstimmigkeitsabreden mit Nur-Betriebsgesellschaftern

Rz. 73 Bei einem Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer KG kann in dieser Gesellschaft im Grundsatz (nur) derjenige seinen Willen durchsetzen, der auch über die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der KG verfügt.[178] Im Fall der Betriebs-GmbH gilt nach § 47 Abs. 1 GmbHG das Mehrheitsprinzip kraft Gesetzes für alle Beschlüsse der Gesellsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Regelungen zur Aufstellung des Rechnungsabschlusses

Rz. 319 Die gesetzliche Regelung des § 718 BGB n.F. ist dispositiv (§ 708 BGB n.F.). Relevant sind hierbei insb. solche vertraglichen Vereinbarungen, nach denen eine Rechnungslegung der Gesellschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erfolgen hat und eine Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden muss. Auch wenn die herrschende Literaturmei...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Insolvenz des Kommanditisten

Rz. 809 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Kommanditisten[1632] hat mangels abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft zur Folge, §§ 161 Abs. 2, 130 Abs. 1 Nr. 3 HGB n.F. Das gilt auch dann, wenn zugleich über das Vermögen der KG ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,[1633] weil die Sonderregelung in § ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Informationsrechte

Rz. 887 Informationsrechte der Gesellschafter beziehen sich auf alle außergewöhnlichen und gewöhnlichen "Gesellschaftsangelegenheiten" (vgl. § 717 BGB). Darunter fällt grds. alles, was die Gesellschaft betrifft, insb. die Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der KG, ihre Beziehungen ggü. Dritten und ihre Beziehungen zu den Gesellschaftern.[1203] Nicht abschlie...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschaftsvertragliche Beitrittsregelungen

Rz. 343 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass der Beitritt weiterer Gesellschafter erleichtert wird. So kann insb. die Entscheidung darüber, ob ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden soll, einem Mehrheitsbeschluss überlassen werden.[567] Gleiches gilt für die Entscheidung durch einzelne Gesellschafter[568] oder der Gesellschaft vertreten durch die Geschäftsführer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Ordentliche Kündigung

Rz. 387 Das ordentliche Kündigungsrecht des § 725 Abs. 1 BGB n.F. besteht in den Fällen, in denen eine Gesellschaft auf unbestimmte Zeit eingegangen ist. Dabei gilt der Grundsatz, dass eine Befristung immer nur dann anzunehmen ist, wenn sie vertraglich – sei es auch konkludent – vereinbart wurde. Die Befristung muss dabei keinen bestimmten Qualifikationen genügen, sie muss n...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Haftung der Geschäftsführer

Rz. 236 Verletzt ein Geschäftsführer seine Verpflichtungen schuldhaft, so haftet er grds. der Gesellschaft auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Durch das MoPeG (s.o. Rdn 25 ff.) wurde die in § 708 BGB a.F. enthaltene Beschränkung der Haftung auf die "eigenübliche Sorgfalt" abgeschafft. Der Geschäftsführer haftet mithin bereits bei einfacher Fahrlässigkeit. Überschreit...mehr