Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flucht- und Rettungswege / Zusammenfassung

Begriff Flucht- und Rettungswege sind Verkehrswege in einem Gebäude, an die aus Sicherheitsgründen besondere Anforderungen gestellt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Baurecht der Bundesländer (Landesbauordnungen, Sonderbauvorschriften u. a.) Arbeitsstättenverordnung mit ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" und ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzei...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 9 Hinausmodernisieren

Eine weitere Einschränkung des Vermieters, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, ergibt sich für erhebliche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung. Hierzu wurde im Rahmen des Mietrechtsanpassungsgesetzes die Vorschrift des § 559d BGB eingeführt. Diese Regelung enthält eine gesetzliche Vermutung für eine Pflicht...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / Zusammenfassung

Überblick Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag bedarf für ihre Wirksamkeit u. a. der Schriftform. Dieser Beitrag informiert über die Voraussetzungen für den Abschluss eines wirksamen Aufhebungsvertrags. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Schriftformerfordernis bei Aufhebungsverträgen ist in § 623 BGB i. V. m. § 126 BGB normiert. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Glastüren, Glaswände, Vergl... / Zusammenfassung

Begriff Glas ist ein lichtdurchlässiger Baustoff, der aufgrund seiner vielfältigen architektonischen Gestaltungsmöglichkeiten inzwischen in vielen Gebäude- und Anlagenteilen verwendet wird, nicht nur in Fenstern und Türen, sondern auch in Decken, Wänden, Böden, Verkleidungen usw. Besondere Gefahren bei der Verwendung von Glas entstehen durch Anprall an Glasflächen, durch Glas...mehr

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Gratifikation: Anspruch / Zusammenfassung

Überblick "Gratifikation" ist kein präzise definierter Rechtsbegriff. In der Regel stellt eine Gratifikation eine Sonderzahlung dar, die aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum laufenden Entgelt gewährt und nicht in jedem Abrechnungszeitraum fällig wird. In der Praxis und in diesem Beitrag wird deshalb auch von "Sonderzuwendung" oder "Sonderzahlung" gesprochen. Beispiele ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Türen und Tore / Zusammenfassung

Begriff Türen und Tore in Arbeitsstätten dienen dazu, Arbeitsräume von anderen Arbeitsräumen oder gegen den Außenbereich abzugrenzen. Darüber hinaus haben sie Wärme- und Schallschutzfunktionen und dienen dem Rauch- und Brandschutz. Je nach Bauweise wird unterschieden zwischen Drehflügel-, Schiebe- und Faltflügeltüren und -toren, Karusselltüren sowie Roll-, Sektional- und Kip...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 279 Verwalt... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 29 Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG), BT-Drs. 18/5372; Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, BT-Drs. 18/6586. Bundesversicherungsamt, Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der bundesunmittelbaren Krankenkassen, Rundschreiben v. 12.6.201...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 33 Hilfsmittel / 2.7.3 Rechtszustand ab 1.4.2007

Rz. 22a Das GKV-WSG hat mit Wirkung zum 1.4.2007 die Sätze 4 bis 7 des bisherigen Abs. 1 zu einem neuen Abs. 2 unter Aufhebung der ursprünglichen Regelungen in Abs. 2 gemacht. Dabei handelt es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung, die inhaltlich nichts Neues gebracht hat. Lediglich aus systematischen Gründen sah sich der Gesetzgeber veranlasst, den Anspruch auf Vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Raumabmessungen / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Raumabmessungen fasst im Arbeitsstättenrecht die Dimensionen Luftraum, Grundfläche und Höhe zusammen. Sie müssen "ausreichend" sein, wobei die konkreten Vorgaben dazu allerdings lediglich Mindestanforderungen sind. Sie können nicht berücksichtigen, ob und in welchem Umfang an einem bestimmten Arbeitsplatz Tätigkeiten, Arbeitsmittel und -gegenstände releva...mehr

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Aufhebungsvertrag: Inhalt / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreiheit beider Parteien entspricht, können die Beteiligten dessen Inhalt weitgehend frei gestalten. Es empfiehlt sich, neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Kernbestandteil weitere Punkte für die ordnungsgemäße Abwicklung...mehr

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Modernisierung durch Photov... / 1 Modell 1: Nur Einspeisung in das öffentliche Stromnetz

Wenn der Vermieter nach Installation einer Photovoltaikanlage den hieraus gewonnenen Solarstrom lediglich in das allgemeine Stromnetz einspeist, so kommt diese Maßnahme den Mietern nicht zugute. Es stellt sich schon deshalb die Frage nicht, ob die Kosten des gewonnen Stroms auf die Mieter umgelegt werden können, da der Strom nur eingespeist wird. Beim reinen Einspeisemodell h...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreiheit / Zusammenfassung

Begriff Barrierefreiheit bezeichnet das Prinzip, dass die gestaltete Umwelt allen Menschen so weit wie möglich unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen ermöglichen soll, sich selbstständig zu bewegen und Einrichtungen und Informationen zu nutzen. Im deutschen Sprachgebrauch löst der Begriff die Bezeichnung "behindertengerecht" zunehmend ab und ist auch...mehr

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Modernisierungsankündigung / 3.9.1 Mehrere Modernisierungsmaßnahmen

Hat der Vermieter mehrere Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, so gilt im vereinfachten Verfahren § 559c Abs. 2 BGB. Wenn der Vermieter in den letzten 5 Jahren entweder eine "normale" Modernisierungsmieterhöhung in Höhe von 8 % der Baukosten oder eine Mieterhöhung im vereinfachten Verfahren geltend gemacht hat, erfolgt eine Anrechnung. Folge: Es mindern sich die Kosten, die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags wird ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Wegen des Grundsatzes, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind, kann ein Aufhebungsvertrag nachträglich nur eingeschränkt beseitigt werden. In Betracht kommen eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags, etwa wegen arglistiger Täuschung oder Drohung nach § 123 BGB, eine Stör...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen eines "gehandicapten" Spitzensportlers

Leitsatz Ein Berufssportler erzielt keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn ein Sportler im Zusammenhang mit seiner Betätigung Zahlungen erhält, die nicht nur ganz unwesentlich höher sind als die ihm hierbei entstandenen Aufwendungen, dann ist der Schluss gerechtfertigt, dass der Sport nicht mehr aus reiner Liebhaberei, sondern ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 1 Was man unter der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) versteht

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch als "Mini-GmbH" bekannt geworden, ist keine eigene Rechtsform, denn es gelten auch für die offiziell bezeichnete haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft grundsätzlich alle Vorschriften des GmbH-Rechts.[1] Die "Mini-GmbH" oder auch "1-Euro-GmbH" kann ohne Mindeststammkapital gegründet werden. Das Wort "haftungsbeschrän...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 4 Vereinfachungen bei der Gründung

Bei allen Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Unternehmensgegenstand genehmigungspflichtig ist, wird das Eintragungsverfahren vollständig getrennt von der verwaltungsrechtlichen Genehmigung durchgeführt. Soweit der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedarf, ist die Vorlage der Genehmigungsurkunde nicht mehr Bedingung der Eintragung beim Handel...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags (oftmals auch bezeichnet als "Auflösungsvertrag") wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Gegenüber einer einseitig ausgesprochenen Kündigung hat dies regelmäßig den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellender und risikoloser beendet wird. Da der Aufhebungsvertrag der Vertragsfreih...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / 6 Pflichten der UG haftungsbeschränkt nicht übersehen

Soweit das GmbHG nicht ausdrücklich Besonderheiten für die UG haftungsbeschränkt vorsieht, gelten alle Vorschriften, wie sie für die "normale" GmbH laut GmbHG und HGB Anwendung finden.[1] So ist die UG haftungsbeschränkt aufgrund der gewählten Rechtsform zur Buchführung verpflichtet und muss eine Handels- und eine Steuerbilanz erstellen. Eine "unbillige Härte" i. S. d. § 5b A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmergesellschaft / Zusammenfassung

Begriff Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine besondere Art der GmbH und hat sich etabliert. Sie ermöglicht Existenzgründern die Vorteile der GmbH, also die Haftungsbeschränkung, wobei die Gesellschafter jeweils maximal nur einen Euro als Nennbetrag auf das Stammkapital erbringen müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 2, 5, 5a GmbHG; ab dem 1....mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung, Nordrhein-Westfalen

Rz. 1835 Das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung NRW (AWbG) v. 6.11.1984 (zuletzt geändert durch Gesetz v. 9.12.2014) gewährt bezahlte Freistellung für fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr zur beruflichen und politischen Weiterbildung. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden (§ 3 Abs. 1 AWbG...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub

Rz. 1832 Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub v. 28.7.1998 (zuletzt geändert durch Art. 73 des Gesetzes vom12.12.2017 [GVBl., 432]) gewährt allen Arbeitnehmern, Auszubildenden, Heimarbeitern und Arbeitnehmern gleichgestellte Personen Bildungsurlaub von eine Woche pro Jahr (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 BiUrlG, Hessen) zur politischen oder beruflichen Weiterbild...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ee) Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Rz. 1833 Das Niedersächsische Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (BildUG, Nds.) v. 25.1.1991 i.d.F. v. 17.12.1999 gewährt Arbeitnehmern, Auszubildenden, Heimarbeitern und Arbeitnehmern gleichgestellte Personen fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr zur Weiterbildung (§ 2 Abs. 4 BildUG, Nds.).mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / kk) Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung, Brandenburg

Rz. 1839 Das Gesetz zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (BbGWBG) v. 15.12.1993, zuletzt geändert durch Artikel 7 d. G. v. 14.3.2014 gewährt "Beschäftigten" bezahlte Freistellung zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen für max. zehn Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren, sofern die s...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.4.1 Ausschluss kraft Gesetz

Ein Vorsitzender oder ehrenamtlicher Richter ist kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 41 ZPO) in Sachen, in denen er selbst Partei oder Streitgehilfe ist oder bei denen er zu einer Partei im Verhältnis der Mitberechtigung, des Mitverpflichteten oder Regressverpflichteten steht, in Sachen seines Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, in Sachen seines Lebenspartners, auch w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VI. Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 22.12.2003 (BGBl. I 2003, 2840 = BStBl. I 2004, 14)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1518 v. 8.9.2003; BR-Drucks. 560/03 v. 15.8.2003) Rz. 37 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert: 1. § 7 Abs. 7 wird wie fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VII. Gesetz zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) v. 15.12.2003 (BGBl. I 2003, 2676)

1. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 15/1553 v. 19.9.2003; BR-Drucks. 609/03 v. 28.8.2003) Rz. 46 [Autor/Stand] Artikel 4 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch ... vom ... (BGBl. I S. ...), wird wie folgt geändert: 1. § 7 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / IX. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007 (BGBl. I 2007, 914)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026) Rz. 59 [Autor/Stand] Artikel 3 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. Nach § 7 Abs. 7 wird folgender Absatz 8 angefügt: "(8) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft beteiligt und ist diese an einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes vom ... (BGBl. I S. ... [einsetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / XII. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874)

1. Referentenentwurf v. 10.12.2019 Rz. 76 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) ... „ § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft (1) Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, die weder Geschäftsleitun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VIII. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in Nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v. 9.12.2004 (BGBl. I 2004, 3310 = BStBl. I 2004, 1158)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3677) Rz. 53 [Autor/Stand] Artikel 10 (Änderung des Außensteuergesetzes) 1. § 7 Abs. 7 wird wie folgt gefasst: "(7) Die Absätze 1 bis 6a sind nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltend...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Gesetz und Rechtsprechung

Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften aufgrund...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 4. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einer Kollektivvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BDSG

Rz. 40 Mit der Aufnahme des Rechtfertigungsgrundes der Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten in § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG hat der Gesetzgeber eine im BDSG a.F. bestehende lückenhafte Regelung ergänzt. Der ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Herabsetzung der Arbeitszeit kraft Gesetzes und ihre Verteilung kraft Fiktion

Rz. 1549 Einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht über die verlangte kürzere Arbeitszeit und ihre Verteilung und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung und die gewünschte Verteilung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn, also nicht rechtzeitig oder nicht in Textform, abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewüns...mehr

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§ 64 Arbeitnehmer-Entsendeg... / C. Anwendungsbereich des Gesetzes

I. Erfasste Arbeitgeber Rz. 7 Das AEntG gilt für alle Arbeitgeber mit Sitz im Inland oder Ausland, soweit sie Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, § 2 AEntG. Alle Arbeitgeber müssen die Mindestarbeitsbedingungen einhalten, die durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind und sich auf die Elemente erstrecken, die in § 2 AEntG aufgelistet sind. Die Arbeitsbed...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Tarifverträgen

Rz. 849 Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden staatlichen, tariflichen und betrieblichen Vorschriften und Regelungen durchgeführt werden. Welcher Mittel er sich dazu bedient, hat das Gesetz ihm weitgehend freigestellt. Der Betriebsrat hat allerdings in jedem Fall die Grundsätze der vertrauensvollen ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Versicherungspflicht kraft Gesetzes und auf Antrag/Versicherungsfreiheit

Rz. 1414 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung Personen versicherungspflichtig, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. § 1 SGB VI enthält einen weiten Katalog von Personen, die pflichtversichert sind. Rz. 1415 Die Versicherungspflicht erstreckt sich aber nicht nur auf abhängig beschäftigte Ar...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Geltungsbereich des Gesetzes

aa) Persönlicher Geltungsbereich Rz. 652 Dem persönlichen Geltungsbereich des Gesetzes (§ 1 ArbnErfG) unterfallen sämtliche Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sowie Beamte, Soldaten (§ 41 ArbnErfG), Hochschulbedienstete (§ 42 ArbnErfG) und Zivildienstleistende (arg. § 78 Abs. 2 ZDG). Rz. 653 Dem ArbnErfG wird der allgemein im Arbeitsrecht geltende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – BT-Drucks. 19/28652, 19/29644 –, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, v. 19.5.2021 (BT-Drucks. 19/29848)

Rz. 84 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zu Artikel 5 Nr. 5 (§ 7 AStG)]]mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bayern

Schrifttum: Bräutigam, Grundsteuerreform – von der künftigen Diversität einer Steuerart, DStR 2021, 1330; Esser, Reform der Grundsteuer – Abschied von einer einheitlichen Bemessungsgrundlage?, WPg 2020, 346; Freund, Die neue Grundsteuer (Teil 1) – die ewige Crux mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip, jM 2022, 161; Grootens, Die Reform der Grundsteuer, NWB-EV 2019, 228; Grootens,...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 9. Gesetze und Kommentare

Rz. 706 Jedes Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf eine Gesetzessammlung mit arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Vorschriften. Der Betriebsrat muss sich dabei nicht auf preisgünstigere Gesetzessammlungen der Arbeitsgesetze verweisen lassen, sondern kann i.R.d. ihm eingeräumten Auswahlrechtes auch umfassendere Gesetzestexte und ggf. Kommentierungen anschaff...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Verhältnis zu anderen Gesetzen

Rz. 1130 Der besondere Kündigungsschutz des schwerbehinderten Menschen tritt neben die sonstigen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften anderer Gesetze. Es kann daneben das KSchG, das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 MuSchG sowie der besondere Kündigungsschutz für betriebsverfassungsrechtliche und personalvertretungsrechtliche Mandatsträger eingreife...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Vorrang des Gesetzes

Rz. 1501 Weiter darf eine Betriebsvereinbarung auch nicht gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen. Dies umfasst nicht nur Gesetze, Verordnungen und andere Vorschriften, sondern auch die durch Richterrecht gestalteten Rechtsgrundsätze. Auch das BetrVG selbst darf in einer Betriebsvereinbarung nicht missachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob die Betriebsvereinbarung...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Verschwiegenheitspflicht für Arbeitnehmer

Rz. 1795 Mit Wirkung zum 26.4.2019 ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wurde die EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie 2016/943 in innerstaatliches Recht umgesetzt. Das Gesetz ist allerdings kein arbeitsrechtliches Gesetz, sondern eher dem Recht des unlauteren Wettbewerbs bzw. des gewerblichen Rechtsschutzes zuzuordnen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / II. Rechtsentwicklung

Rz. 11 [Autor/Stand] Mit Urteil vom 18.4.2018[2] hat das BVerfG die Regelungen zur Einheitsbewertung für bebaute Grundstücke jedenfalls seit dem 1.1.2002 für unvereinbar mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. Mit Blick auf die dem BVerfG vorgelegten Fälle bezog such die Entscheidung ausschließlich auf bebaute Grundstücke außerhalb der Land- und Forstwirtschaft un...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 319 [Autor/Stand] Art. 11 Abs. 1 BayGrStG regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des BayGrStG. Demnach tritt das Gesetz aufgrund der für die Systemumstellung zum Jahr 2025 nötigen vorbereitenden Tätigkeiten bereits zum 1.1.2022 in Kraft. Die Übergangsregelungen nach Art. 10a und 10b werden dabei nur vorübergehend benötigt, wobei der vollständige Abschluss der Systemumst...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Bedeutung und Rechtsgrundlagen des Arbeitnehmererfinderrechts

Rz. 649 Das 1957 in Kraft getretene Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) dient dem interessengerechten Ausgleich zwischen dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Zuordnung des Arbeitsergebnisses zum Arbeitgeber und dem in Patent- und Gebrauchsmusterrecht geltenden Erfinderprinzip, nach dem die Erfindung dem Erfinder in Anerkennung seiner schöpferischen Leistung zusteh...mehr