Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 19 Erbteilungsklage / f) Sonderregeln in Baden-Württemberg

Rz. 333 Hier besteht ein Zustand der Rechtsvielfalt. Für Teile des ehemaligen Landes Baden gilt das badische Hofgüter-Gesetz in der Fassung vom 12.7.1949 (GVBl. S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.6.1970 (GBl S. 289), das württembergische Gesetz über das Anerbenrecht vom 14.2.1930 in der Fassung vom 30.7.1948 (RegBl Württ.Baden S. 165), zuletzt geändert durch Geset...mehr

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Reisekosten / 3.3 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Länderspezifische Reisekostenregelungen

In den Ländern, in denen besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, gilt das BRKG kraft dieser Länderregelungen nicht unmittelbar. Die in den einzelnen Ländern erlassenen Landesgesetze und Verordnungen lehnen sich jedoch stark an das Reisekostenrecht des Bundes an. Eine Synopse der Länderregelungen zum Bundesreisekostengesetz ist als Anlage zum Stichwort "Reisekosten"...mehr

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Umzugskosten / 2.3 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Länderspezifische Regelungen

In den Ländern, in denen besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, gilt das Bundesumzugskostengesetz kraft dieser Länderregelungen nicht unmittelbar. Die in den einzelnen Ländern erlassenen Gesetze lehnen sich jedoch stark an das Recht des Bundes an. Für die folgenden Länder sind eigenständige Regelungen erlassen worden: Baden-Württemberg Landesumzugskostengesetz (LUKG...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VI. Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit erbrechtlicher Auswirkung

Rz. 142 Familienrechtliche Auskunftsansprüche können indirekte Auswirkungen auf das Erbrecht haben: Rz. 143 1. Auskunftsanspruch des nichtehelichen Kindes über die eigene Abstammung Rz. 144 a) Auskunftsanspruch aus der gegenseitigen allgemeinen Beistands- und Rücksichtnahmepflicht Im Hinblick auf das gesetzliche Erbrecht des nichtehelichen Kindes an seinem Vater und an dessen V...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 2 Überblick über den Inhalt des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt, dass bestimmte Personen (dazu zählen auch Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte), die auf vom Gesetz vorgegebenen Wegen („Meldekanäle“) eine Meldung über Verstöße gegen vom Gesetz aufgezählte Rechtsvorschriften melden, vor Repressalien (z. B. Kündigung, Abmahnung, Schadensersatz) geschützt sind. Mit dem neuen Gesetz zum Schutz hinweisge...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die heutigen Bußgeldvorschriften der AO gehen im Wesentlichen zurück auf die grundlegende Neugestaltung, die der 2. Abschnitt des Achten Teils der AO durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968 [2] erfahren hat. Bei dieser Gesetzesreform ging es nicht so sehr um den Inhalt der Vorschriften, der im Wesentlichen unverändert blieb, als vielmehr darum, diejenigen V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum: Vgl. auch die Hinweise vor Vor §§ 377–384a Rz. 1. 1. Zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Achenbach, Haftung und Ahndung, ZIS 2012, 178; Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtsverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme,...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Erbrechtlicher Typenzwang

Rz. 169 Die Testierfreiheit wird u.a. aufgrund des erbrechtlichen Typenzwangs eingeschränkt. In den §§ 1937–1940 BGB zählt das Gesetz nur die wichtigsten Inhalte letztwilliger Verfügungen auf. Diese Regelungen haben jedoch keinen abschließenden Charakter.[216] Daneben werden auch im 4. Buch des BGB (Familienrecht) zahlreiche weitere Anordnungen genannt. Diese können ebenfall...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geltungsbereich

a) Sachliche Geltung (§ 2 OWiG) Rz. 41 [Autor/Stand] Das OWiG gilt für Ordnungswidrigkeiten nach Bundes- und nach Landesrecht. b) Zeitliche Geltung (§ 4 OWiG) Rz. 42 [Autor/Stand] § 4 OWiG regelt die zeitliche Geltung der Bußgeldvorschriften im Einzelnen. Gemäß Abs. 1 bestimmt sich die Geldbuße nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. Danach gilt bei Gesetzesänderungen zwisc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen (§§ 19–21 OWiG)

Rz. 145 [Autor/Stand] Vgl. zunächst zu den Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung § 370 Rz. 860 ff. Die Rechtsfolgen beim Zusammentreffen mehrerer Verletzungen ergeben sich für das Ordnungswidrigkeitenrecht aus den §§ 19–21 OWiG. Gesetzlich geregelt sind die Fälle des tateinheitlichen (§ 19 OWiG) und tatmehrheitlichen (§ 20 OWiG) Zusammentreffens von Ordnungswidrigkeiten s...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 6 Verhältnis zu anderen Regelungen

§ 4 HinSchG regelt das Verhältnis zu anderen gesetzlichen Bestimmungen mit Bezug zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern. § 6 HinSchG befasst sich mit dem Verhältnis zum Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Danach gilt: Beinhaltet eine interne oder eine externe Meldung oder eine Offenlegung ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschä...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Begriff der Ausstattung

Rz. 148 Die Ausstattung ist eine besondere Art einer unentgeltlichen Zuwendung an ein Kind – bis zum 30.6.1958 im Gesetz "Aussteuer" genannt.[136] Sie stellt ein besonders hervorgehobenes Rechtsverhältnis zwischen einem Elternteil und einem Kind her ("causa sui generis"), das Auswirkungen bis hinein in das Erb- und Pflichtteilsrecht hat.[137] Weil sie eigenständigen Regeln i...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Vertretung

Rz. 264 Sind neben Eltern deren minderjährige Kinder an der Erbengemeinschaft beteiligt, so sind die Eltern im Hinblick auf §§ 1629, 1795, 181 BGB bei Vertragsabschluss von der Vertretung ihrer Kinder ausgeschlossen.[252] Jedes Kind bedarf eines Ergänzungspflegers nach § 1809 BGB (bis 31.12.2022: § 1909 BGB a.F.), weil der Ergänzungspfleger seinerseits ebenfalls den Beschrän...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Verlust der Möglichkeit einer Haftungsbeschränkung

Rz. 417 Den Antrag des Alleinerben auf Eröffnung von Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren begrenzt das Gesetz zeitlich nicht. Das ist bei Miterben für die Nachlassverwaltung anders: Nach der Erbteilung können die Miterben die Eröffnung des Verfahrens nicht mehr beantragen, § 2062 Hs. 2 BGB. Mit der Teilung verlieren also die Erben dieses Mittel der Haftungsbeschränkung...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 1 Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (HinSch-RL – auch „Whistleblower – RL“) in deutsches Recht hätte bis zum 17. Dezember 2021 erfolgen müssen; im Hinblick auf diesen Verstoß ist ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Ein Entwurf der ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / IV. Überschwerungseinrede

Rz. 315 Hat der Erblasser die Überschuldung des Nachlasses durch Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen selbst herbeigeführt, so erleichtert das Gesetz dem Erben die Möglichkeit seiner Haftungsbeschränkung auf den Nachlass. Das Gesetz unterstellt, der Erblasser habe trotz seiner Verfügungen ein Nachlassinsolvenzverfahren oder die Nachlassverwaltung vermeiden wollen. Desha...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 1. Das jederzeit fällige Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 2 Ausgangspunkt für die Teilungsversteigerung ist § 2042 Abs. 1 BGB, wonach jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung des Nachlasses, der sich in Erbengemeinschaft befindet, verlangen kann, sofern weder der Erblasser etwas anderes angeordnet hat noch die Erben durch Vereinbarung einen ganzen oder teilweisen Auseinandersetzungsausschluss bezüglich des Nachlasses vere...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Testamentarische Anordnungen

Rz. 92 Die gesetzlichen Auseinandersetzungsregeln der §§ 2042 ff., 749 ff. BGB gelten insofern nur subsidiär, als die Auseinandersetzungsanordnungen des Erblassers grundsätzlich Vorrang vor der gesetzlichen Regelung haben (Grundsatz der Testierfreiheit). Auch die Erben selbst können vom Gesetz abweichende Auseinandersetzungsregeln vereinbaren (Grundsatz der Vertragsfreiheit, ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Der Vonselbsterwerb

Rz. 2 Die Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, § 1922 BGB (Universalsukzession), werden mit Eintritt des medizinischen Todes des Erblassers Inhaber aller vermögensrechtlichen Positionen, die dieser innehatte, gleichgültig, ob sie oder einzelne von ihnen Kenntnis vom Tod des Erblassers oder gar vom Berufungsgrund haben. Rz. 3 Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft ...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 4 Persönlicher Anwendungsbereich

Das Gesetz regelt in § 1 HinSchG den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG), Risikomanagement und -analyse (§§ 4–9 GwG)

a) Risikobasierter Ansatz (§ 3a GwG) Rz. 312 [Autor/Stand] Ausgehend von der FATF-Empfehlung[2] zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wurde mit dem neu eingefügten § 3a GwG der risikobasierte Ansatz als fundamentales Prinzip der gesamten Geldwäscheprävention [3] noch stärker verankert. Eine Definition, was hierunter zu verstehen ist, liefert das Gesetz nic...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Flüchtlinge und Vertriebene

Rz. 115 Art. 15 Abs. 4 EGBGB bestimmt: Zitat Die Vorschriften des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen bleiben unberührt. Bezüglich des Güterstands von Flüchtlingen und Vertriebenen muss eine Ausnahme gelten. Weil sie fast immer ihr gesamtes Vermögen in ihrer Heimat verloren haben, ist es nicht sachgerecht, an ihren Güterstand im Zeitpunkt de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entwicklung des GwG

Rz. 299 [Autor/Stand] Im Jahr 1993 wurde das Geldwäschegesetz mit dem Ziel neu eingeführt, die organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen, indem illegal erworbene Vermögenswerte ausfindig gemacht und die Legalisierung verhindert werden soll.[2] Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.9.2001 wurde der ursprüngliche Zweck des GwG dahin gehend ergänzt, dass nunmeh...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / Literaturtipps

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 307 Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes ohne Zutun der Miterben als "Zufallsgemeinschaft". Rechtsgeschäftlich könnte eine Gesamthandsgemeinschaft mit der Organisationsstruktur der Erbengemeinschaft nicht begründet werden. Um vor allem den Nachlassgläubigern den Nachlass als Haftungssubstrat wertmäßig zu erhalten und zur Erhaltung der Verwaltungseinheit und -zus...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Allgemeines

Rz. 230 Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes ohne Zutun der Miterben als "Zufallsgemeinschaft". Rechtsgeschäftlich könnte eine Gesamthandsgemeinschaft mit der Organisationsstruktur der Erbengemeinschaft nicht begründet werden. Um vor allem den Nachlassgläubigern den Nachlass als Haftungssubstanz wertmäßig zu erhalten und zur Erhaltung der Verwaltungseinheit und -zus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen (§ 130 OWiG)

Schrifttum: Achenbach, Das Höchstmaß der Geldbuße wegen betrieblicher Aufsichtspflichtverletzung (§ 130 OWiG) bei Kartellrechtsverstößen, NZKart 2014, 473; Adam, Die Begrenzung der Aufsichtspflichten in der Vorschrift des § 130 OWiG, wistra 2003, 285; Aichberger/Schwartz, Tax Compliance – Der Vorstand im Fokus? (Teil 1), DStR 2015, 1691; Bayreuther, Haftung von Organen und Ar...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Frist des § 1856 Abs. 2 BGB

Rz. 268 Weder für die Erteilung der Genehmigung noch für die Mitteilung der Genehmigung an den anderen Vertragsteil durch den Pfleger sieht das Gesetz eine Frist vor. Allerdings nimmt das Gesetz Rücksicht auf das Interesse des Vertragspartners, irgendwann Rechtssicherheit über die Wirksamkeit eines genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfts zu erhalten. Deshalb sieht § 1856 Abs....mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Inhalt der Verweisung

Rz. 537 Das Gesetz verweist in § 785 ZPO wegen der im Rahmen der §§ 781–784 ZPO erhobenen Einwendungen auf die Vollstreckungsgegenklage. Aber die Klageziele des § 785 ZPO sind nicht einheitlich:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Zwei förmliche Nachlassverfahren

Rz. 260 Das Gesetz stellt zwei Verfahren zur Verfügung, die zu einer Gütersonderung führen und für den Erben seine Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern beschränken: Die zwei Nachlassverfahren Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Ausgleichungspflichtige Vorempfänge

Rz. 127 In § 2050 BGB nennt das Gesetz vier Arten von Vorempfängen, die eine Ausgleichungspflicht begründen können, wenn es sich um lebzeitige Zuwendungen des Erblassers handelt. Hierunter fallen im Einzelnen die Ausstattung, die Zuschüsse zu Einkünften, Aufwendungen für die Vorbildung zu einem Beruf und alle anderen Zuwendungen, bei denen der Erblasser ausdrücklich eine Aus...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / aa) Ausgangslage

Rz. 127 Das Vermächtnis ist Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 Abs. 2 BGB). In der Regel ist der Erbe bzw. sind die Erben Schuldner des Vermächtniserfüllungsanspruchs, wobei Miterben im Grundsatz als Gesamtschuldner haften (§ 2058 BGB). Rz. 128 Außer den Ansprüchen von Vermächtnisgläubigern hat der Erbe möglicherweise auch Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen. Bei ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Trennung der Vermögensmassen führt zur Haftungsbeschränkung

Rz. 5 In Erkenntnis dieser Gefährdung beseitigt das Gesetz bei wirksamer Einleitung von Haftungsbeschränkungsmaßnahmen die bei Eintritt des Erbfalls entstandene Vermögensverschmelzung und führt wiederum eine Trennung der beiden Vermögensmassen herbei (Stichwort: Gütersonderung). Rz. 6 Solange allerdings die Vermögensverschmelzung besteht, geht das Gesetz seinen mit der Univer...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Prinzip des BGB: Gleichbehandlung führt zur Vermögenszerschlagung

Rz. 20 Die im vorausgegangenen Abschnitt dargestellten Sonderregelungen stellen die absolute Ausnahme vom Grundtypus der §§ 749 ff. BGB dar. Während für das Höferecht und das Zuweisungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz öffentliche Interessen ausschlaggebend sind, schützen die Regeln über den die Haushaltsgegenstände betreffenden Voraus in §§ 1932, 2311 Abs. 1 S. 2 ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 7. Prozessuales

Rz. 324 Der Klageantrag kann sich darauf beschränken, Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen zu erteilen.[366] Der klagende Miterbe braucht weder darzulegen noch zu beweisen, dass eine Zuwendung erfolgt ist.[367] Es reicht, wenn der Kläger darlegt und ggf. beweist, dass er und der beklagte Miterbe an einer nach dem Gesetz vorzunehmenden Ausgleichung gemäß den Vorschr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 1. Ausgangslage

Rz. 240 Die Auseinandersetzung des Nachlasses kann auf verschiedene Weise erfolgen:mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 3. Zweites Auseinandersetzungsprinzip: Zwangsverkauf

Rz. 116 § 753 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmt: Zitat Ist die Teilung in Natur ausgeschlossen, so erfolgt die Aufhebung der Gemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen Gegenstands, bei Grundstücken durch Zwangsversteigerung und durch Teilung des Erlöses. Da Gebäudegrundstücke grundsätzlich nicht in Natur teilbar sind, findet bei ihnen sehr häufig die Zwangsversteigerung (Teilungs...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Einführung

Rz. 122 Das Vergütungsrecht des Nachlasspflegers hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Dargestellt wird hier der aktuelle Rechtsstand, der seit dem 1.1.2023[63] gilt: Rz. 123 Für die Bestimmung der Höhe der Pflegschaftsvergütung kommt es auf mehrere Differenzierungen an: wurde der Pfleger ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig? Ist der Nachlass mittellos oder ver...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / 22. Teilungsversteigerung und Vollstreckungsversteigerung

Rz. 144 Teilungsversteigerung und Vollstreckungsversteigerung sind verschiedene Verfahren, die nicht gem. § 18 ZVG miteinander verbunden werden können, vielmehr laufen sie unabhängig voneinander.[110] Wie ihr Verhältnis zueinander ist, regelt das Gesetz nicht. Weil es sich um getrennte Verfahren mit verschiedenen Strukturen handelt – gerade auch im Hinblick auf die unterschi...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten im Überblick

Rz. 255 Zwei förmliche Verfahren stellt das Gesetz zur Verfügung: Rz. 256 Darüber hinaus ist in zwei Fällen eine Haftungsbeschränkung auch ohne die Durchführung eines förmlichen Verfahrens zulässig. Das Gesetz gewährt ausnahmsweise die Möglichkeit der Erhebung der Einrede der beschränkten Haftung:mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Höchstpersönlichkeit

Rz. 45 Der Erblasser kann den Erbvertrag nur höchstpersönlich schließen, § 2274 BGB, wie im Parallelfall der Testamentserrichtung nach § 2064 BGB. Stellvertretung ist damit ausgeschlossen. Allerdings kann der Vertragspartner bei einem einseitigen Erbvertrag durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Für den geschäftsunfähigen...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / n) Auslegungs-(Erfahrungs-)Satz beim Typus Berliner Testament

Rz. 73 Indem ein Ehegatte den anderen Ehegatten zum Alleinerben einsetzt, übergeht und enterbt er seine eigenen Kinder, denn seine eigene Schlusserbeinsetzung der Kinder wird im Fall seines Vorversterbens gegenstandslos. Es liegt nahe, dass er die Enterbung seiner Kinder für den ersten Todesfall in einer Wechselwirkung dazu sieht, dass nicht nur er selbst (was im Falle seine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ordnungswidrigkeiten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)

Schrifttum: Beckmann, Das Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie – Was ändert sich für Steuerberater?, DStR 2017, 1724; Bochmann, Zweifelsfragen des neuen Transparenzregisters, DB 2017, 1310; Brill, Vermeidung von Bußgeldern bei Nichteintragung im Transparenzregister, KÖSDI 2020, 21665; Brodowski, Tue Böses und rede darüber – Geldwäscheverdachtsmeldungen und...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Jederzeit fälliges Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 12 Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind nicht aufgrund freien Willensentschlusses Teilhaber eines Sondervermögens, des Nachlasses, geworden; vielmehr hat das Gesetz in §§ 1922, 2032 BGB dies so angeordnet. Dieser zwangsweisen Einbindung in eine "Zufallsgemeinschaft" ohne eigenes Zutun auf der einen Seite – wenn man von der Möglichkeit der Erbschaftsausschlagung ab...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / a) Vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht

Rz. 205 Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle muss dringend darauf hingewiesen werden, dass in den Fällen, in denen aus Kostenersparnisgründen statt eines gemeinschaftlichen Testaments ein Erbvertrag unter Ehegatten errich...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Allgemeines

Rz. 112 Die Erbengemeinschaft entsteht kraft Gesetzes ohne Zutun der Miterben als "Zufallsgemeinschaft". Rechtsgeschäftlich könnte eine Gesamthandsgemeinschaft mit der Organisationsstruktur der Erbengemeinschaft nicht begründet werden. Um vor allem den Nachlassgläubigern den Nachlass als Haftungssubstrat wertmäßig zu erhalten, ordnet das Gesetz Nachlass-Surrogate kraft Geset...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Notarielle Prüfpflichten im Grundbuchverkehr

Rz. 138 Nach § 15 Abs. 3 S. 1 GBO sind die zu einer Eintragung erforderlichen Erklärungen vor ihrer Einreichung für das Grundbuchamt von einem Notar auf Eintragungsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erklärung von einer öffentlichen Behörde abgegeben wird (§ 15 Abs. 3 S. 2 GBO). Das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einri...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Zustand einer Person

Rz. 585 In erbrechtlichen Angelegenheiten kommen zwei Möglichkeiten der Feststellung des Zustands einer Person in Betracht: (1) Im Abstammungsprozess zum Zweck der Klärung erbrechtlicher Fragen (Abstammung als Vorfrage des Erbrechts, vgl. § 1924 BGB "Abkömmling"), hier sogar mit der Pflicht zur Duldung von Untersuchungen und zur Entnahme von Blutproben (§ 372a ZPO).[718] U.U....mehr