Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften finden sich in den §§ 32 Abs. 3 bis 6a AVG, 54 Abs. 3 bis 6a RKG und 1255 Abs. 3 bis 6a RVO. Soweit die Rentenversicherung im alten Recht den im Gesetz nicht verwendeten Begriff der "Werteinheit" geprägt hat, so ist damit letztlich der heutige Entgeltpunkt gemeint; dies hatte der Gesetzgeber auch so ausdrücklich im Entwurf eines Gesetzes zur Refo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Vorgängerschriften zu § 69 bestehen nicht, da bis zum Jahr 1991 die Rentenanpassung durch Gesetz vorgenommen wurde; vgl. insoweit § 1272 Abs. 1 RVO, § 49 Abs. 1 AVG und § 71 Abs. 1 RKG.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.1 Der Grundsatz der Hochrechnung nach § 194 Abs. 1 Satz 6 (Satz 1)

Rz. 81 Satz 1 bestimmt, dass für eine Rente wegen Alters aus den hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. § 194 Abs. 1 Satz 6 Entgeltpunkte wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln sind. Bei Rentenantragstellung verpflichtet § 194 Abs. 1 Satz 1 den Arbeitgeber auf Verlangen des Rentenantragstellers, die beitragspflichtigen Einnahmen für abgelaufene ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 69 Abs. 1 ist am 1.1.1992, Abs. 2 bereits am 1.1.1991 in Kraft getreten (damit das vorläufige Durchschnittsentgelt für 1992 rechtzeitig bestimmt werden konnte). Die Vorschrift ist geändert worden durch Art. 7 des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983) mit Wirkung zum 1.7.2001 (Abs. 2 Nr. 2) bzw. 1.1.2003 (Abs. 2 Nr. 1). Die Wörter "Deutsche Mark" w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist mehrfach geändert worden, seit 2001 wie folgt: ab 1.1.2001 durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983). Ein neuer Abs. 3 ist eingefügt worden; ab 1.1.2002 durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403). Abs. 3a wurde in die Vorschrift eingefügt; ab 1.1.2008 durch Art...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.5 Verdienst im Übergangsbereich (Satz 5)

Rz. 54 Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurde mit Wirkung zum 1.7.2019 in Abs. 2 der neue Satz 5 angefügt, nach dem als Verdienst bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV ab dem 1.7.2019 im Beitrittsgebiet das Arbeitsentgelt zählt. Die Einfügung w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung

Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.4 Rentenanpassungen im Überblick

Rz. 14 Der aktuelle Rentenwert (West/Ost) beträgt nach der jeweiligen Rentenwertbestimmungsverordnung in den laufenden Jahren ab 2008: ab 1.7.2008 26,56 EUR bzw. 23,34 EUR (Art. 2 des Rentenanpassungsgesetzes 2008 v. 26.6.2008, BGBl. I S. 1076), ab 1.7.2009 27,20 EUR bzw. 24,13 EUR (Rentenwertbestimmungsverordnung 2009 v. 17.6.2009, BGBl. I S. 1335), ab 1.7.2010 unverändert (Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 Korrespondierende Vorschriften finden sich in § 255b (i. d. F. v. 17.7.2017 gültig bis 30.6.2024), der die gleichartige Verordnungsermächtigung für die Bestimmung des maßgebenden aktuellen Rentenwert (Ost) beinhaltet. § 255g beinhaltet eine Sonderregelung zur Festlegung des Ausgleichsbedarfs für die Zeit vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2026 (zu weiteren flankierenden Regelun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3 Kindererziehungszeiten (Abs. 2)

Rz. 47 Kindererziehungszeiten sind vollwertige rentenrechtliche Zeiten und damit Ausdruck und Dank der Gesellschaft für die Geburt und Erziehung von Kindern, weil und soweit der erziehende Elternteil in dieser Zeit nicht in der Lage war, eine Tätigkeit im Beruf auszuüben. Um diese Lücke zu schließen, hatte der Gesetzgeber bereits im alten Recht (RVO/AVG) durch das HEZG (Hint...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 5 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da § 76b erst durch Art. 4 Nr. 11 des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (BGBl. I S. 388) mit Wirkung zum 1.4.1999 (Art. 19 des Gesetzes) in das SGB VI eingefügt worden ist.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.2 Erlasszeitpunkte der Verordnungen

Rz. 11 § 69 regelt in seinem Abs. 1 für die Festlegung des aktuellen Rentenwerts und des Ausgleichsbetrags und in Abs. 2 für die Festlegung des Durchschnittsentgelts auch den Erlasszeitpunkt der jeweiligen Verordnung. Das hat spätestens bis zum 30.6.(beim aktuellen Rentenwert und Ausgleichsbedarf) bzw. bis zum 31.12. (bei den Durchschnittsentgelten) des jeweiligen Jahres erf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zeitanteiliger Ansatz des Grundbetrags für die selbst bewirtschafteten Flächen ­bei Vorliegen eines Rumpfwirtschaftsjahres

Leitsatz Der nach § 13a Abs. 4 Satz 2 EStG i.V.m. Anlage 1a zu § 13a EStG i .d. F. des ZollkodexAnpG zu ermittelnde (Jahres‐)Grundbetrag ist bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen für ein Rumpfwirtschaftsjahr lediglich zeitanteilig anzusetzen (entgegen BMF-Schreiben vom 10.11.2015, BStBl I 2015, 877, Rz. 29). Normenkette § 4 Abs. 1, Abs. 3, § 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 2.8 Verfassungsrecht

Rz. 19 Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Aussetzung der jährlichen Rentenanpassung zum 1.7. – sog. Nullrunden. Solange Rentenbezieher durch die Rentenanpassung nicht von der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung der Beschäftigten abgekoppelt werden oder die bereits zugestandene Rente in ihrer Substanz entwertet wird, ist eine Verfassungswidrigkeit ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992) ist die Vorschrift mit dem SGB VI am 1.1.1992 in Kraft getreten (BGBl. I 1989 S. 2261, 1990 S. 1337) und ist noch heute unverändert i. d. F. v. 19.2.2002 (in der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch v. 19.2.2002, BGBl. I S. 754) in Kraft (vgl. zu den...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.2 Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV (Abs. 1a)

Rz. 45 Mit dem durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) neu eingefügten Abs. 1a wird eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Ermittlungsvorschrift für Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung im sog. Übergangsbereich geschaffen. Der Gesetzgeber hat insoweit mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz auch das "...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Für die Zuschlagsregelung muss daher zunächst der persönliche Anwendungsbereich der Vorschrift eröffnet sein. Rz. 11 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Dafür darf das Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung die in § 8 Abs. 1 Nr....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1)

Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Für-Prinzip fest, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6 Wehr- und Zivildienstzeiten (Abs. 4)

Rz. 84 Zeiten des gesetzlichen Wehr- und Zivildienstes vor 1992 erhalten für jeden vollen Kalendermonat 0,0625 (pro Jahr 0,75) Entgeltpunkte. Für Teilzeiträume ist wie in den Fällen des Abs. 3a nur der anteilige Wert zu berücksichtigen. Für Zeiten ab 1.1.1992 gilt § 70 Abs. 1 (vgl. auch GRA der DRV zu § 256a SGB VI, Stand: 9.4.2021, Anm. 9.1 sowie GRA der DRV zu § 70 SGB VI, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Steuerberater als Betreuer

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Betreuer ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 8 BOStB gestattet. Auch als Betreuer wird der Steuerberater wohl nur in Ausnahmefällen tätig werden, z. B. aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses zu einem Mandanten, der ihn in seiner Betreuungsverfügung als Betreuer ausgewählt hat. Im günstigsten Fall hat der Mandant bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.3 Haftungsfallen

Der Steuerberater als Aufsichtsrat haftet aus Vertrag i. V. m. §§ 111, 116 AktG, und aus Gesetz gem. §§ 48 und 117 AktG sowie u. U. aus unerlaubter Handlung nach §§ 823 ff. BGB. Er haftet ebenso wie der Vorstand für die Erfüllung der Pflichten im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführers. Für Schäden, die auf einer von dem Aufsichtsratsmitglie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5.1 Besonderheiten

Die Anordnung einer Betreuung bedeutet nicht die Entmündigung oder Entrechtung des Betroffenen. Die betreute Person bleibt weiterhin geschäftsfähig. Eine Betreuung darf nicht länger als notwendig dauern. Dementsprechend wird in die gerichtliche Entscheidung ein festes Datum für eine Überprüfung der Betreuung und ihrer weiteren Notwendigkeit aufgenommen. Nach spätestens 5 Jahr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3 Tätigkeit bei Insolvenzen

Die Tätigkeit des Steuerberaters als Insolvenzverwalter ist ihm nach § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG, § 15 Nr. 9 BOStB grundsätzlich erlaubt.[1] Die Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit einer Krise fällt unter die erlaubte Sanierungsberatung, weil dies im Wesentlichen wirtschaftliche Beratungsanteile betrifft.[2] Soweit rechtliche Fragen zu klären sind, gilt § 5 Abs. 1 RDG: Erlaub...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.3 Haftungsfallen

Die Rechte und Pflichten der Beiratsmitglieder bestimmen sich nach der Ausgestaltung und den Aufgaben des Beirats. Der Steuerberater als Beiratsmitglied ist dem Gesellschaftsinteresse verpflichtet und muss gegenüber der Gesamtheit der Gesellschafter Auskunft erteilen. Auch wenn der Steuerberater als Beiratsmitglied kein Gesellschafter ist, obliegen ihm gesellschaftsrechtlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Insolvenzberatung beim Mandanten

Mit Insolvenz ist der Steuerberater konfrontiert bei Überschuldung und drohender Zahlungsunfähigkeit des eigenen Mandanten. Hier kann der Steuerberater den Mandanten beraten, wie die Krise u. U. überwunden werden kann. Achtung Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz seit dem 1.1.2021 Im Rahmen des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.2 Besonderheiten

Der Wirkungskreis des Vormunds umfasst die gesamte Personen- und Vermögenssorge einschließlich der Vertretung des Mündels auf beiden Gebieten (§ 1793 Satz 1 BGB). Er endet dort, wo für Angelegenheiten des Mündels ein Pfleger bestellt ist (§ 1794 BGB), wo die Vertretungsmacht des Vormunds wegen möglicher Interessenkonflikte kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (§ 1795 BGB) oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.1 Wesentliche Inhalte

Die Vormundschaft ist die Wahrnehmung einer Fürsorgepflicht für eine minderjährige Person und deren Vermögen. Sie ist geregelt in den §§ 1773 ff. BGB. Als Vormund berufen ist, mit der Folge, dass das Familiengericht ihn bei der Auswahl des Vormunds nicht übergehen darf, wer durch letztwillige Verfügung der beiden Eltern des Mündels als Vormund benannt ist (§§ 1776, 1777 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.1.1 Wesentliche Inhalte

Ein Beirat ist bei keiner Gesellschaft zwingend vorgeschrieben, kann aber bei allen freiwillig errichtet werden, soweit es der Gesellschaftsvertrag vorsieht.[1] Da Mitglieder eines Beirats auch Nichtgesellschafter sein können, werden in vielen Fällen auch Steuerberater als externe Fachleute zur Entscheidungsfindung im Unternehmen als Beiratsmitglied ausgewählt, das dann im R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 3. Kaskadeneffekt

Wird nun nicht nur der Einzeleffekt zwischen dem Gesellschafter und seiner Direktbeteiligung betrachtet, sondern auch die Anwendung i.R.d. sog. Verbundvermögensaufstellung, stellt sich vordergründig die Frage, wie Einlagen der Muttergesellschaft in ihre Tochtergesellschaft und von dieser wiederum in die Enkelgesellschaft zu beurteilen sind. Nach enger Auslegung des § 13b Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Entwicklungen beim ... / 3. Anmeldung nach § 36a Abs. 4 EStG

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I 2019, 2451) wurden die Usancen zur Anzeige, Anmeldung und Abführung der Steuer nach § 36a Abs. 4 EStG modifiziert. Die erstmalig gesetzlich festgelegten Regelungen sehen vor, dass die Anzeige, Anmeldung und Entrichtung der Steuer bei Steuerpflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Entwicklungen beim ... / 2. Verluste

Der BFH hat in mehreren Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung vom im Privatvermögen erlittenen Forderungsausfall und vergleichbaren Verlustsituationen entschieden; s. z.B. die Grundsatzentscheidung des BFH v. 24.10.2017 – VIII R 13/15, BStBl. II 2020, 831 = ErbStB 2018, 69 [Anemüller] – zum Forderungsausfall. Demnach steht der Ausfall einer Kapitalforderung einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Update: Entwicklungen beim ... / 1. Internetdienstleistungsplattformen

Durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v. 12.12.2019, BGBl. I 2019, 2451, wurde eine Regelung eingeführt, die Zinserträge erfasst, welche aus Forderungen stammen, die über Internet-Dienstleistungsplattformen erworben wurden. Im Einzelnen befindet sich der Grundtatbestand in § 4...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hauptfeststellung der Grund... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Mathias Grootens[*] Die mit dem GrStRefG vom 26.11.20219 angeordnete Reform der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sieht die Feststellung der Grundsteuerwerte im Wege einer Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 vor. Zwischenzeitlich sind einige gesetzgeberische Ergänzungen des reformierten Gesetzes und auch klarstellende Anwendungserlasse ergangen. In diese...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / V. Schlussfolgerung

Es kann festgehalten werden, dass eine klare Abgrenzung vom Produktivvermögen, sonstigem Verwaltungsvermögen und den Finanzmitteln möglich ist, jedoch durch den Wortlaut des Gesetzes an sich nicht abschließend gegeben ist. Zudem ist in Fällen der Umstrukturierung keine exakte Rechtsklarheit zur aktuell geltenden Fassung der relevanten Vorschriften gegeben. Es bleibt abzuwarte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / III. Investitionsklausel

Liegt eine vollzogene Schenkung oder ein bereits erfolgter Erbfall vor, die ggf. nicht durch eine Nachfolgeberatung begleitet wurden, können in Abhängigkeit des Einzelfalls im "Worst-Case" erhebliche Finanzmittel zum Übertragungsstichtag vorliegen, die das Bestehen des 90 %-Tests gefährden oder zu erheblichem steuerpflichtigem Verwaltungsvermögen führen. In diesen Fällen best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eine Abgrenzung zwischen so... / 2. Junge Finanzmittel

Abschließend stellt sich die Frage, ob junge Finanzmittel durch Umstrukturierungen im Verbund entstehen können. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gem. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG definieren sich junge Finanzmittel als der positive Saldo der eingelegten und der entnommenen Finanzmittel, welche dem Betrieb im Zeitpunkt der Steuerentstehung weniger als zwei Jahre zuzurechnen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 2.2 Änderungen durch das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe

Rz. 8 Mit dem Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe v. 10.12.2019 wurde die in Abs. 3 mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestimmte Heranziehung unterhaltsverpflichteter Angehöriger von volljährigen Leistungsberechtigten in besonderen Ausbildungsstätten (wieder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 2.1 Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Rz. 4 Irrtümlich wurde mit dem BTHG nicht übernommen die Regelung, dass die für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen auch bei Leistungen in bisherigen teilstationären Einrichtungen (z. B. Mittagessen in heilpädagogischen Kindertagesstätten) aufgebracht werden müssen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 8 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Alle Gesellschafter von Personengesellschaften und Personenhandelsgesellschaften müssen sich mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) auseinandersetzen.[1] Es tritt – überwiegend – am 1.1.2024 in Kraft. Neuregelungen betreffen nicht nur neu zu gründende Personen(handels)gesellschaften, sondern vor allem auch bereits bestehende Personen(handels)gesellsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 2 redaktionell an den Sprachgebrauch des SGB II angepasst. Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 282 Medizin... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt. Danach hatten die Spitzenverbände der Krankenkassen die wirksame Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der Medizinischen Dienste (MDK) zu fördern. Dazu wurde eine Arbeitsgemeinschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 63 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 Nr. 1 wurde durch Art. 8 Nr. 7 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 sprachlich angepasst. Mit diesem Gesetz wurde die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" in die Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" geändert. Abs. 2 Nr. 2 wurde durch Art. 48 Nr. 1 des Gesetzes zur Gleichstel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 228 Unentg... / 2.2.2.2 Kostenfreie Wertmarke

Rz. 16 Nach Abs. 4 Satz 1 wird eine Wertmarke zur Inanspruchnahme der unentgeltlichen Beförderung kostenfrei, also ohne Eigenbeteiligung an schwerbehinderte Menschen, die blind oder hilflos i. S. d. § 33 b EStG sind (Abs. 1 Nr. 1), ausgegeben. Die Zugehörigkeit zu diesen Personenkreisen wird im Ausweis mit dem Merkzeichen "Bl" (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 der Schwerbehinderten-Ausweisv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 220 Aufnah... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) wurde mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 Satz 1 die Verweisung an die Einordnung des Sozialhilferechts in das Zwölfte Buch angepasst. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundeste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 158 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 75 wird durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBL I S. 606) in Abs. 1 und 2 geändert, Abs. 2a wurde mit Wirkung v. 1.5.2004 angefügt. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) erfolgt in Abs. 2 mit Wirkung v. 1.1.2005 eine sprachliche Anpassung an die neue Bez...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 142 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGB...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafterbeschlüsse: R... / 6 Gesellschafterbeschlüsse einer Aktiengesellschaft

Die Gesellschafter einer AG sind die Aktionäre, die mindestens einmal jährlich im Rahmen einer Hauptversammlung zusammentreffen und auf dieser Hauptversammlung verschiedene Beschlüsse fassen. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres statt. Alle anderen Hauptversammlungen sind außerordentlich. Hinweis Virtuell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.5 Aufwendungen für Wohnraum (Abs. 5)

Rz. 12 Abs. 5 wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGBl. I S. 1948) mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Rz. 13 Mit der im Rahmen des BTHG erfolgten Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt zum 1.1.2020 gehören die Kosten des Wohnens ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 167 Präven... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Art. 1 des Gesetzes) v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) wird Abs. 2 neu gefasst und Abs. 4 mit Wirkung zum 1.5.2004 angefügt. Durch Art. 8 Nr. 3a des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) erfo...mehr