Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Krankenversicherung

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Rz. 74 Wichtig Anlage Vorsorgeaufwand ist für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). →Sonderausgaben →Spenden Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermind...mehr

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Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

Leitsatz 1. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO ist zulässig, wenn ein Unternehmen der gesetzlichen Krankenversicherung – entgegen der gesetzlichen Anordnung – die Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers nicht übermittelt, der Datensatz der Steuernummer einer Person zugeordnet wird, die nicht Versicherungsnehmer ist und der Veranlagungs‐S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit der Überschrift "Zahlungsanspruch bei Mehrkosten" aufgrund des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 (GKV-Gesundheitsreformgesetz) v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) mit Wirkung zum 1.1.2000 eingeführt worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) ...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) und der Überschrift "Förderung der Kassenärztlichen Versorgung" mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Durch das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind ...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) eingeführt worden und mit dem SGB V am 1.1.1989 in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind Abs. 2a eingefügt und in Abs. 3 Satz 2 angefügt worden. Mit dem Zw...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.2 Vertragspartner des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses

Rz. 2 Vertragspartner für das "Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II)" sind einerseits der GKV-Spitzenverband, der im Zuge der Organisationsreform der Verbände der Krankenkassen zum 1.7.2008 die vorher zuständigen Spitzenverbände der Krankenkassen ersetzt hat, und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) andererse...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.3 Empfehlungen des Bewertungsausschusses

Rz. 14 Nach Abs. 5 ist der Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen verpflichtet (vgl. "beschließt"), Empfehlungen zur Vereinbarung des Umfangs des nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs nach Abs. 3 Satz 4, zur Vereinbarung von Veränderungen der Morbiditätsstruktur nach Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 sowie zur Bestimmung von Vergütungen nach Abs. 3 S...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist Teil des Achten Titels SGB V, der inhaltlich mit Bedarfsplan, Unterversorgung und Überversorgung bezeichnet ist; sie hat schon nach der Überschrift praktische Bedeutung vorrangig für die vertragsärztliche Versorgung, weniger für die vertragszahnärztliche Versorgung, in der es bisher keine ähnlichen Sicherstellungsprobleme wie in der vertragsärztlich...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.5 Vertragspartner auf der Landesebene

Rz. 6 Nach Abs. 2 Satz 1 vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen und die Innungsverbände der Zahntechniker die Vergütungen für die nach dem bundeseinheitlichen Verzeichnis abrechnungsfähigen Leistungen, ohne die zahntechnischen Leistungen beim Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktionen. Die Befugnisse, die gemäß Abs. 2 den Innungsverbänden der Zahnt...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1. Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI), wenn eine Begleitung aufgrund des Alters (meist ...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für die vertragsärztlichen Leistungen gilt mit Wirkung zum 1.1.2009 ein anderes Vergütungssystem. Die Budgetierung der ärztlichen Honorare ist beendet worden. Während § 87 die vertragsärztlichen Vergütungsgrundsätze auf Bundesebene regelt, bestimmt die Vorschrift, wie diese Grundsätze auf der Ebene der Gesamtvertragspartner für die vertragsärztliche Gesamtvergütung umg...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift ist in den 2. Abschnitt des 4. Kapitels des SGB V eingeordnet, der mit Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten überschrieben ist. Nach dieser Systematik gehören die Beziehungen zu den Zahntechnikern von der rechtlichen Fallgestaltung her zu den Beziehungen zu den Zahnärzten; sie zählen jedoch nach § 12 SGG nicht zu den Angelegenheiten de...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.3 Inhalt des BEL II

Rz. 3 Das Verzeichnis enthält die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen, die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung anfallen können. Zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz einschließlich Zahnkronen und Suprakonstruktion im Rahmen der festgesetzten Regelversorgungen nach § 56 gehören ebenso dazu wie zahntechnische Leistungen für kieferorthopädische Behandlu...mehr

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Sommer, SGB V § 88 Bundesle... / 2.4 Höchstpreise für zahntechnische Leistungen

Rz. 5 Die Preise für die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen nach Abs. 2 der Vorschrift werden auf Landesebene vereinbart, und nicht etwa auf KZV-Ebene, sodass auch für Nordrhein-Westfalen, wo es die KZV Nordrhein und die KZV Westfalen-Lippe gibt, nur jeweils eine Höchstpreisliste für zahntechnische Leistungen aus gewerblichen bzw. aus praxiseigenen Laboratorien gi...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 2.5.5 Vereinbarung zur Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Kranken- und Rentenversicherung (für die Zeit nach dem 31.8.2011)

Rz. 37 Die Rechtsprechung des BSG hat die grundlegenden Voraussetzungen für die Weiterzahlung des Übergangsgeldes bei der stufenweisen Wiedereingliederung festgelegt (vgl. Rz. 30 ff.). In der Praxis erfordert die Umsetzung der Abgrenzungskriterien einen hohen personellen Aufwand, weil in jedem Einzelfall konkret geprüft werden muss, ab wann nur noch ein arbeitsplatzspezifisch...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.8 Sicherstellungszuschläge der KV oder KZV (Abs. 4)

Rz. 7 Mit der Neufassung des Abs. 4 durch das TSVG sind die KVen und KZVen gesetzlich verpflichtet worden, Sicherstellungszuschläge dann an ihre Mitglieder zu zahlen, wenn der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bzw. der Zahnärzte und Krankenkassen eine Feststellung nach § 100 Abs. 1 oder Abs. 3 getroffen hat. Die Verpflichtung ergibt sich aus der Formulierung "sind ...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.6.6.1 Überblick

Rz. 39 Erfolgt eine Fahrt statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxis/Mietwagen mit einem privaten Pkw oder einem sonstigen motorbetriebenen Fahrzeug i. S. des Straßenverkehrsgesetzes, sieht § 73 Abs. 4 Satz 1 eine Wegstreckenentschädigung gemäß § 5 Abs. 1 BRKG vor. Als motorbetriebenes Fahrzeuge gelten gemäß § 1 Abs. 2 und 3 StVG Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraf...mehr

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Schell, SGB IX § 71 Weiterz... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 46 Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) für die stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess (Ausgabe 2019 mit redaktioneller Bearbeitung aus dem Jahr 2020), veröffentlicht im Internet auf der Homepage der BAR unter http://www.bar-frankfurt.de. Rz. 47 Die Gewährung von Übergangsgeld zwischen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleb...mehr

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Sommer, SGB V § 105 Förderu... / 2.9 Förderung des freiwilligen Verzichts auf die Zulassung als Vertragsarzt (Abs. 1a Nr. 6)

Rz. 10 Nach Abs. 1a Satz 3 Nr. 6 haben die KVen (KZVen) die Möglichkeit, mit Mitteln des Strukturfonds auch einen freiwilligen Verzicht auf die Zulassung als Vertragsarzt (bzw. Vertragspsychotherapeut) finanziell zu fördern. Möglich ist danach eine Förderung des freiwilligen Verzichts sowohl in Gebieten ohne Zulassungsbeschränkungen, als auch in Gebieten mit Zulassungsbeschr...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 15. Allerdings hatte diese Vorschrift bei der Kostenerstattung eine andere Rechtssystemat...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.4 Spezielle Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 11 Die Ansprüche auf Fahr- und Transportkosten im Zusammenhang mit Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb der Rehabilitation sind in § 60 Abs. 1 bis 4 SGB V geregelt. Speziell für Reisen im Zusammenhang mit zulasten der Krankenversicherung durchgeführten Rehabilitationsleistungen wurde der Leistungsrahmen erheblich erweitert – und zwar durch § 7 Abs. 1...mehr

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Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.4 Anrechnung von Renten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen gezahlt. Um Doppelleistungen zu vermeiden, sind die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 43 und die Renten für Bergleute nach § 45 i. V. m. § 242 SGB VI sowie die Renten aufgrund des ehemaligen § 44 SGB VI (frühere Berufsunfähi...mehr

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Schell, SGB IX § 18 Erstatt... / 2.1.1.2 Voraussetzung: Teilhabeleistung

Rz. 7 Der Anspruch auf Kostenerstattung für eine selbstbeschaffte Leistung entsteht gemäß § 18 nur bei Teilhabeleistungen i. S. d. § 5 . Hierbei handelt es sich im Einzelnen um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) nach den §§ 42 ff. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2) nach den §§ 49 ff. unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen (§ 5 ...mehr

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Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.2 Begriff "erforderliche Reisekosten"

Rz. 7 Als Reisekosten werden die erforderlichen Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen (§ 73 Abs. 1 Satz 1). Erforderlich sind die Reisekosten dann, wenn dem Rehabilitanden für die Zurücklegung der notwendigen Wegstrecke unter Berüc...mehr

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Schell, SGB IX § 70 Anpassu... / 2.3.2 Bei selbständig Tätigen

Rz. 6 Bei selbständig Tätigen werden die Entgeltersatzleistungen aus dem Arbeitseinkommen berechnet, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt. Die einzelnen Rehabilitationsträger haben hier bei der Ermittlung des Bemessungszeitraums folgende trägerspezifische Besonderheiten: Übergangsgeld der Rentenversicherung Bei selbständig Tätigen wird für die Berechnung des Übergangsgeld...mehr

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Sommer, SGB V § 87a Regiona... / 2.2 Vereinbarung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 5 Die für den KV-Bereich geltende Vereinbarung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung für vertragsärztliche Leistungen wird nach Abs. 2 Satz 1 im Voraus geschlossen, und zwar jeweils bis 31.10. mit Wirkung für das Folgejahr. Die KV hat damit ausreichend Zeit, die elektronischen Abrechnungsprogramme bei sich und in den Arztpraxen auf die neue Vergütungsvereinbarung einz...mehr

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Jansen, SGB IV § 90a Zustän... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Dritte Gesetz zu Änderung des Sozialgesetzbuches v. 30.6.1995 (BGBl. I S. 890) mit Wirkung zum 9.7.1995 eingefügt worden. Sie gilt seither unverändert. Lediglich die amtliche Überschrift besteht in der Fassung des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2001 (BGBl. I S. 1983). Durch das Gesetz für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Kr...mehr

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Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Eingliederung der gesetzlichen Unfallversicherung in das Sozialgesetzbuch (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) geändert. Abs. 2a wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) eingefügt. Abs. 4 wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der landwirtscha...mehr

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Jansen, SGB IV § 111 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde in das SGB IV durch das Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) eingefügt. Sie wurde im Laufe der Zeit durch zahlreiche Gesetze geändert, wobei überwiegend Änderungen der Verweisungsvorschriften Rechnung getragen wurde. Zuletzt wurden folgende Änderungen vorgenomm...mehr

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Jansen, SGB IV § 125 Pilotp... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Erfahrungen mit der Einführung von neuen komplexen Datenübertragungsverfahren haben gezeigt, dass es sinnvoll ist, soweit möglich, eine Pilotphase vorzuschalten, in der praktische Erfahrungen seitens der verschiedenen beteiligten Stellen in der Umsetzung des Prozesses gemacht werden können. Dies soll nun auch bei der Einbeziehung der Arbeitgeber in das elektronisch...mehr

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Jansen, SGB IV § 107 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet in Abs. 1 den Arbeitgeber die notwendigen Angaben für die Gewährung der genannten Entgeltersatzleistungen mitzuteilen. Dazu kann der Leistungsträger vom Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch anfordern. Der Arbeitgeber hat ebenso das Recht zur elektronischen Übermittlung. Er muss sich jedoch dazu einer verschlüsselten und gesicherten Dat...mehr

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Jansen, SGB IV § 90 Aufsich... / 2.4 Aufsichtsbehördentagung

Rz. 5 Die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder treffen sich zweimal jährlich zu einem Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Ziel ist die einheitliche Rechtsanwendung und die Koordinierung von Aufsichtsmaßnahmen. In Satz 1 wird ausdrücklich die Häufigkeit der Treffen vorgegeben, die der gelebten Praxis entspricht. Zudem wird als Inhalt der Treffen neben dem Erfahrungs- au...mehr

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Jansen, SGB IV § 90a Zustän... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Nach Art. 87 Abs. 2 Satz 1 GG richtet sich die Zuständigkeit für die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger danach, ob deren örtlich definierter Zuständigkeitsbereich sich über die Grenze eines Landes hinaus erstreckt. Ist das der Fall, dann gilt – vorbehaltlich der Ausnahme in Art. 87 Abs. 2 Satz 2 GG – die Bundeszuständigkeit. Nach der durch das Gesundheitsstru...mehr

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Jansen, SGB IV § 109 Meldun... / 2.5 Krankenhäuser

Rz. 6 Für die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsdaten an die Krankenkassen sind Dienste der Telematikinfrastruktur zu verwenden. Mit dem Anschluss der Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur und der flächendeckenden Einführung von KOM-LE als sicherem Kommunikationsverfahren in der gesetzlichen Krankenversicherung wird in technischer Hinsicht ein Gleichlauf mit den Meld...mehr

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Jansen, SGB IV § 90a Zustän... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Spezialnorm für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie konkretisiert für diesen Versicherungszweig die in Art. 87 Abs. 2 GG und § 90 getroffene Grundentscheidung über die Verteilung der Aufsichtskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Die aufsichtsbehördliche Zuständigkeit richtet sich bei den Ortskrankenkassen gemäß Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 143 ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beitragsbemessungsgrenze

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für die Bemessung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gelten unterschiedliche BBemG für die GRV/AV und die GKV/GPflV. Eine besondere BBemG gilt für die knappschaftliche Rentenversicherung (> Knappschaft Rz 3). Sie werden regelmäßig der Entwicklung der Durchschnittsgehälter angepasst. Zu den Beträgen sowie zu abweichenden BBemG für die alten...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Befreiende Pflegeversicherung

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Krankenversicherte Personen können sich von der GPflV (> Pflegeversicherung) befreien lassen, wenn sie bereits vor dem 23.06.1993 bei einer privaten Versicherung eine Pflegeversicherung abgeschlossen hatten und dieser Vertrag dem Leistungsniveau der GPflV entspricht oder bis zum 31.12.1997 angepasst worden ist. Ebenso können > Arbeitnehmer, die in ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfen und Unterstützungen der > Arbeitgeber aus sozialen Beweggründen gehören grundsätzlich zum besteuerbaren > Arbeitslohn Rz 48; ob sie in Form einmaliger oder wiederkehrender Zuwendungen, als Geld- oder Sachleistung gewährt werden, ist unerheblich. Das gilt zB für > Heirats- und Geburtsbeihilfe. Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beihilfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zahlreiche Menschen in unserer Gesellschaft (> Statistik Rz 34) müssen mit Behinderungen (zum Begriff > Behinderten-Pauschbetrag Rz 9 f) leben, die ihre Lebensqualität schicksalhaft beeinträchtigen. Es ist moralisch und verfassungsrechtlich (Art 1 Abs 1 GG – Schutz der Menschenwürde, Art 3 Abs 3 Satz 2 GG – Benachteiligungsverbot wegen Behind...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Beihilfen wegen Hilfsbedürftigkeit

Rz. 12 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hilfsbedürftigkeit iSd § 3 Nr 11 EStG ist stets gegeben bei Personen, die nach § 53 AO als bedürftig angesehen werden. Steuerfrei sind zB die Leistungen nach dem SGB XII – Sozialhilfe – sowie die den Pflegeeltern vom Jugendamt gewährten Zuschüsse (> Pflegegeld Rz 2). Ebenso Leistungen aus dem ärztlichen Hilfswerk der > Kassenärztliche Verein...mehr

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Sommer, SGB V § 408 Bestand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 8 des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) v. 11.12.2018 (BGBl. I S. 2387) mit Wirkung zum 1.1.2019 mit der Paragrafennummer 323 in das SGB V eingefügt. Die Regelung verpflichtet die Krankenkassen, ihren Mitgliederbestand um "passive" ...mehr

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Sommer, SGB V § 405 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 318 ist mit Wirkung zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 (BGBl. I S. 2426) eingeführt worden. Eine Vorgängerregelung existierte nicht. Rz. 1a Art. 1 Nr. 34 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwett...mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 2.2 Beiträge (Abs. 2)

Rz. 10 Ebenso wie bei der nach § 257 Abs. 2a begründeten "normalen" Krankenversicherung im Standardtarif durfte nach Satz 1 der Beitrag für eine nach Abs. 1 begründete Versicherung den durchschnittlichen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 257 Abs. 2a Satz 1 Nr. 2 nicht überschreiten. Hingegen galt gemäß Satz 1 die dort für Ehegatten oder Lebenspartner vorge...mehr

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Sommer, SGB V § 414 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1b Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (WoBerichtsGEG) v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 329 (Überschrift: Übergangsregelung zur Tragung der Beiträge durch Dritte für Auszubildende in einer außer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 407 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.2012 durch Art. 1 Nr. 8 des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz – GKV-VStG) v. 22.12.2011 (BGBl. I. S 2983) mit der Nummer 321 eingeführt worden. Eine Vorgängerregelung existierte nicht. Rz. 1a Art. 1 Nr. 36 des Gesetzes zum Schutz elektronischer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 406 Übergan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm ist eine Übergangsvorschrift zu dem mit Wirkung zum 1.8.2009 geänderten § 53 Abs. 6 (i. d. F. d. Art. 15 Nr. 4 Buchst. a bis c des Gesetzes v. 17.7.2009, BGBl. I S. 1990) sowie dem ebenfalls zum genannten Zeitpunkt mit diesem Gesetz geänderten § 44 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3. § 53 Abs. 6 sieht für die in § 44 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Versicherten sowie für nac...mehr

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Sommer, SGB V § 404 Standar... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 315 ist mit Wirkung zum 1.7.2007 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) eingeführt worden. Eine Vorgängervorschrift existierte nicht. Rz. 1a Art. 2 Abs. 21 Nr. 5 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen v. 1.4.2015 (BGBl...mehr

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Sommer, SGB V § 413 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Art. 1b Nr. 2 des Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen und zur Änderung weiterer Gesetze (WoBerichtsGEG) v. 4.3.2020 (BGBl. I S. 437) hat die Vorschrift unter der Paragrafennummer 329 mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Durch die Regelung werden Einbußen bei der Netto-Ausbildungsvergütu...mehr

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Sommer, SGB V § 411 Übergan... / 2.2 MDS (Abs. 2)

Rz. 11 Für den MD des GKV-Spitzenverbandes (MDS) und den GKV-Spitzenverband gelten die §§ 275 bis 283 und 413 Abs. 2 Satz 1 in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung bis zum 31.12.2021 fort (Satz 1). Ausgenommen ist lediglich § 275 Abs. 5 (gutachterliche Tätigkeit). Zuständig sind die bisherigen Organe (Stand: 31.12.2019). Rz. 12 Die §§ 275 Abs. 5 (gutachterliche Tätigkeit)...mehr