Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Rentenversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 506 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 3.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 337 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 234 [Leibrenten/Leistungen → eZeilen 4–9, Zeilen 10–12] Unter Leibrenten fallen alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Renten aus privaten kapitalgedeckten Versicherungen (Rürup-Renten). Bei diesen Renten wird ein Teil der Rente steuerfrei gestellt, der restlich...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Vorsorgeaufwendungen

Rz. 75 Achtung Elektronisch gemeldete Daten müssen nicht eingetragen werden Daten, die elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden, z. B. durch Versicherungen oder durch den Arbeitgeber, müssen nicht mehr in die Steuererklärung eingetragen werden. Nur bei abweichenden Werten ist eine Eintragung erforderlich. Achten Sie bitte auf die unterschiedliche Einfärbung der ei...mehr

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Anlage AV (Altersvorsorgebe... / 1 Allgemeines

Rz. 538 Der Begriff der Altersvorsorge umfasst die Summe aller Möglichkeiten, die wahrgenommen werden können, um nach Beendigung der aktiven Erwerbstätigkeit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Altersvorsorge kann aus drei Bausteinen bestehen: Die gesetzliche Altersvorsorge besteht aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte, der berufs...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.8 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten

Rz. 440 Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich führt nicht zu Sonderausgaben Ein gesetzlicher Versorgungsausgleich ("öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich") führt nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1a Nr. 3 oder Nr. 4 EStG. Wird eine Ehe geschieden, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanwartschaften durch das Fam...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Rz. 74 Wichtig Anlage Vorsorgeaufwand ist für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (siehe auch Anlage Sonderausgaben). →Sonderausgaben →Spenden Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermind...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland (Seite 1)

Rz. 242 [Andere Leibrenten → Zeilen 15–16, eZeilen 13–14, 17–18] Leibrenten aus einer privaten Rentenversicherung (ohne Riester-Renten, ohne Renten aus der betrieblichen Altersversorgung und ohne Rürup-Renten) sind nur mit dem sog. Ertragsanteil steuerpflichtig. Rz. 243 [Rentenbetrag → eZeile 13] Den Rentenbetrag können Sie der Rentenmitteilung bzw. dem maßgebenden Vertrag entn...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2 Anlage R – Leibrenten aus dem Inland

Rz. 231 Renten aus dem Inland (ohne Riester-Renten und Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge), die nicht der Arbeitgeber bezahlt, gehören grds. zu den sonstigen Einkünften und werden in der Anlage R erklärt. Je nach Rentenart bzw. der steuerlichen Behandlung der Einzahlungen (Beiträge) in die jeweilige Versicherung wird die daraus folgende Rente unterschiedlich besteue...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 597 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 4 Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Rz. 249 Leibrenten und Leistungen aus gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlicher Alterskasse und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen (auf Lebenszeit/mit zeitlich befristeter Laufzeit), und auf sonstigen Verpflichtungsgründen (z. B. Renten aus Veräußerungsgeschäften) sowie Renten aus der betrieblichen Altersversorgung sin...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (b) Exkurs: Kindergeld für Menschen mit Behinderung nach dem EStG

Rz. 164 Der Schwerpunkt des Kindergeldrechts liegt heute im Einkommensteuerrecht (§§ 31 f., 62 ff. EStG). Das Kindergeld ist keine klassische Sozialleistung i.S.d. sozialen Nachteilsausgleichs mehr. Rz. 165 Der Bezug von Kindergeld kann für einen behinderten Menschen im Zusammenhang mit Erbfall oder Schenkung aber eine ganz besondere Bedeutung haben, nämlich dann, wenn der be...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Leistungsversagung wegen vorsätzlichen Handelns § 41 SGB XII

Rz. 545 Für eine Leistungsverweigerung aufgrund verschuldeter Bedürftigkeit gibt es im SGB XII nur § 41 SGB XII. Wer in den letzten zehn Jahren die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII. Dieser Leistungsausschluss bezieht sich somit ausschließlich auf Grundsicherungsleistungen und ...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Unmöglich gewordene "Pflege und Wart" außerhalb von Leibgedinge/Altenteil

Rz. 226 Grundsätzlich gilt – wie beim Wohnungsrecht–, dass eine Grundstücksübertragung noch nicht allein durch eine Pflege- und Versorgungsverpflichtung zum Altenteilsvertrag wird.[509] Was der Ausfall von Pflege und Wart außerhalb von Altenteilen bzw. Leibgedinge im Einzelfall bedeutet, ist daran zu messen, in welchem Umfang sich der Übernehmende zur Pflege des Übergebenden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 72 Einkomm... / 2.4 Anrechnung von Renten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen gezahlt. Um Doppelleistungen zu vermeiden, sind die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 43 und die Renten für Bergleute nach § 45 i. V. m. § 242 SGB VI sowie die Renten aufgrund des ehemaligen § 44 SGB VI (frühere Berufsunfähi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 73 Reiseko... / 2.11 Reisekosten und Verdienstausfall für eine Begleitperson (Abs. 1. Satz 2 Nr. 2)

Rz. 60 Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 übernimmt der Rehabilitationsträger auch Reisekosten für eine Begleitperson, die im Zusammenhang mit einer Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung notwendig ist. Diese Notwendigkeit ist insbesondere gegeben bei stationären Rehabilitationsleistungen für Kinder (z. B. § 40 SGB V, § 15a SGB VI), wenn eine Begleitung aufgrund des Alters (meist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 107 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet in Abs. 1 den Arbeitgeber die notwendigen Angaben für die Gewährung der genannten Entgeltersatzleistungen mitzuteilen. Dazu kann der Leistungsträger vom Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch anfordern. Der Arbeitgeber hat ebenso das Recht zur elektronischen Übermittlung. Er muss sich jedoch dazu einer verschlüsselten und gesicherten Dat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18f Zuläss... / 2.3.1 Sozialversicherungsträger und ihnen gleichgestellte Einrichtungen

Rz. 9 Die in Abs. 1 genannten Institutionen, die Deutsche Rentenversicherung Bund gemäß Abs. 1 Satz 1 HS 2 auch zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge (sog. Riester-Rente), die Deutsche Post AG allerdings nur in ihrer Eigenschaft als Berechnungs- und Auszahlungsstelle von Spezialleistungen (Rentenzahlung, Rentenanpassung z. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anlass für die Einführung der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach § 10a und Abschn XI

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der demographische Wandel erfordert vielfältige Reaktionen, um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Eine davon ist die im Frühjahr 2001verabschiedete Rentenreform, die nach langwierigen Diskussionen mit allen Teilen (AltersvermögensergänzungsG, BGBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags (§ 39b Abs 2 S 3–5 EStG)

Rn. 23 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In § 39b Abs 2 S 3–5 EStG wird sodann geregelt, welche Korrekturen des Jahresarbeitslohns vorzunehmen sind, um auf den zu versteuernden Jahresbetrag zu kommen (s § 39b Abs 2 S 5 EStG aE). Rn. 24 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zunächst wird gemäß § 39b Abs 2 S 3 EStG von dem hochgerechneten Jahresarbeitslohn ein etwaiger Versorgungsfreibetrag (§ 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausblick

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Über mehrere Legislaturperioden hinweg sind Diskussionen zur Stärkung der Altersvorsorge geführt worden (17. Legislaturperiode, Lebensleistungsrente, 18. Legislaturperiode, solidarische Lebensleistungsrente). Beide Vorhaben sind nicht umgesetzt worden. Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 In der 19. Legislaturperiode hatte sich die große Koaliti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Allgemeiner permanenter LStJA (§ 39b Abs 2 S 12 EStG)

Rn. 36 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39b Abs 2 S 12 EStG lässt einen sog permanenten LStJA ausdrücklich zu. Sind die nachfolgenden Voraussetzungen für die Durchführung des permanenten LStJA erfüllt, ist keine ausdrückliche Erlaubnis des Betriebsstätten-FA notwendig, sondern die Genehmigung gilt grundsätzlich als erteilt, sofern sie nicht im Einzelfall widerrufen wird (R 39b.8...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 7. Muster: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag)

Rz. 87 Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) Muster 4.9: Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) (Rubrum wie Muster Rdn 84) Arbeitsvertrag für eine geringfügige Teilzeitbeschäftigung im Privathaushalt (Mini-Job-Vertrag) § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisse...mehr

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§ 37 Sozialrecht / Literaturtipps

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§ 37 Sozialrecht / K. Checkliste: Überprüfung medizinischer Gutachten

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 37 Sozialrecht / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Tätigkeit des Anwalts[1] im Bereich des Sozialrechts ist typische Dienstleistung. Beratung und Vertretung des Mandanten heißt häufig auch Mitgestaltung an seiner Zukunft: Welche soziale Absicherung ist zweckmäßig? Empfiehlt es sich, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, in Altersteilzeit überzuwechseln, Teilrente in Anspruch zu nehmen, kommt eine Erwerbstätigkeit neben ...mehr

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§ 15 Familienrecht / f) Vorsorgeunterhalt

Rz. 476 Wenn der Gläubiger nicht über eine Familienversicherung des Schuldners kostenfrei krankenversichert ist,[835] muss der Schuldner zusätzlich die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen; ab Rechtskraft der Scheidung folgt das aus § 1578 Abs. 2 BGB. Ferner kann der Gläubiger ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1587 Abs. 2 BGB) gemäß § 1...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Zweckentsprechende Verwendung geschuldet

Rz. 490 Der Altersvorsorgeunterhalt muss zweckentsprechend verwendet werden: Der Gläubiger kann Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten oder in anderer Weise Altersvorsorge betreiben, z.B. durch Zahlung auf einen Kapitallebens- oder einen privaten Rentenversicherungsvertrag. Wie im Zusammenhang mit den 4 % des Bruttoeinkommens, die für zusätzliche Altersvorso...mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwertes, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[136] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 216 Nach § 110 GewO werden die für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen der §§ 74 ff. HGB einheitlich für alle Arbeitnehmer angewendet. Auf Nichtarbeitnehmer sind die §§ 74 ff. HGB nicht anwendbar. Für Handelsvertreter besteht eine den arbeitsrechtlichen Vorschriften ähnliche Regelung (§ 90a HGB; vgl. im Einzelnen das Kapitel "Handelsvertreterrecht" in diesem Buch). Fü...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Anrechnung von Abfindungen, sonstigen Vergütungen auf Arbeitslosengeld

Rz. 472 § 158 SGB III führt zum Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Voraussetzungen dafür sind die Zahlung oder ein Anspruch auf eine Entlassungsentschädigung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist oder ohne Einhaltung...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / II. Versorgungsausgleich

Rz. 100 Der Versorgungsausgleich fällt in seiner Komplementärfunktion zum Altersvorsorgeunterhalt in den Kernbereich der Ausgleichsmechanismen im Scheidungsfall. Hier ist darauf zu achten, dass durch vertragliche Regelungen nicht der Ausgleich ehebedingter Nachteile unterbunden wird, soweit dieser Nachteil nach den gesetzlichen Bestimmungen tatsächlich ausgeglichen würde. Bei...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.3 Altersteilzeit in Sonderfällen

Wird auf Grund einer Einzelregelung ein Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt, der den Mindestbeitrag von 90 % des Entgelts, das der Bemessung des Altersteilzeit-Entgelts zugrunde liegt, übersteigt, ist das zusatzversorgungspflichtige Entgelt so zu erhöhen, dass entsprechend mehr Versorgungspunkte auch in der Zusatzversorgung erworben werden. Bei einer Aufsto...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.3 Beschäftigte mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss

Diese Beschäftigten haben im Krankheitsfall einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen (z. B. § 22 TVöD/TV-L). Hieraus fallen Umlagen, Zusatzbeiträge und Sanierungsgelder an. Ist der Beschäftigte nach Ablauf der Entgeltfortzahlung weiterhin krank oder hat er eine Kurmaßnahme (Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Reha...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 18 Rentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung endet, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Bezugs einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung endet oder beendet wird (vgl. Teil III 6) Bei Berichtigungen des Krankengeldzuschusses (fiktive Entgeltzahlung) ist für die Meldung zu beachten, dass nicht das steuerrechtliche Zuflussprinzip, sondern ausnahmsweise das sozialversic...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 15.4 Arbeitnehmer mit Anspruch auf Krankenbezüge (vergleichsweise frühere Regelung § 71 BAT)

Bei Arbeitnehmern, die bei Krankheit oder bei einer Kurmaßnahme (Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation) Anspruch auf Krankenbezüge bis zur Dauer von höchstens 26 Wochen (oder andere Fristen) haben, sind die Krankenbezüge als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt mit dem Buchungsschlüssel 01 10 10 bzw. 01 10 11 zu melden; dar...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 4.6.2 Rückabwicklung

Wird aufgrund einer gesonderten Vereinbarung zwischen Beschäftigtem und Arbeitgeber die Altersteilzeitvereinbarung storniert, so wird die gesamte Beschäftigung so behandelt, als habe keine Altersteilzeit bestanden. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter hatte ursprünglich Altersteilzeit ab dem 1.8.2019 ausgeübt. Im Februar 2021 wurde die Altersteilzeitvereinbarung storniert. Da de...mehr

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V. Versicherungsabschnitte ... / 24 Zeitrentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt während des Bezugs einer Zeitrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften ruht. Nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/TV-L) oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Ca...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Gesetzliche und private Versicherungsleistungen

Rz. 918 Das Verweisungsprivileg greift auch dann nicht ein, wenn die Möglichkeit besteht, den Schaden durch privatrechtliche Versicherungsansprüche abzudecken, weil der Geschädigte diese Leistungen Dritter durch eigene Prämienzahlungen bezahlt hat.[2845] Es kommt hinzu, dass mit privatrechtlichen Versicherungsansprüchen der Schaden nicht endgültig in einer die öffentliche Ha...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Beitragsregress vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991

Rz. 478 Ausgelöst durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 (Rdn 238, 244 ff.) hat § 119 SGB X erheblich an Bedeutung gewonnen, ohne dass es insoweit zu einer inhaltlichen Änderung der Vorschrift gekommen ist. Rz. 479 Mit Wirkung vom 1.1.1984 ist für den Barleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld) erbringenden Sozialversicherungsträger die Beitragspflicht zur gesetzlichen Re...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Anwendungsbereich

Rz. 429 Leistungsträger sind die Sozialversicherer, und zwar die gesetzliche Krankenkasse (§ 21 SGB I), die gesetzliche Unfallversicherung (§ 22 SGB I) und die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Altershilfe für Landwirte (§ 23 SGB I). Ihnen gleichgestellt ist durch gesetzliche Anordnung (§ 116 Abs. 1 SGB X) der Träger der Sozialhilfe (§ 28 SGB I). Weiterhin is...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 2. Berechnungsweg nach der Nettolohnmethode

Rz. 102 Der Berechnungsweg ist beim Erwerbsschaden des unselbstständigen Arbeitnehmers bei Anwendung der Nettolohnmethode im Prinzip unkompliziert. Erforderlich ist allerdings, dass der Geschädigte bzw. sein Anwalt die erforderlichen Unterlagen, aus denen sich die für die Berechnung notwendigen Daten ergeben, vollständig zusammentragen. Die Höhe der Lohn- bzw. Gehaltszahlung...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / A. Anwendungsbereich, Übersicht

Rz. 1 § 104 SGB VII: Beschränkung der Haftung für Unternehmer (1) Unternehmer sind den Versicherten, die für ihre Unternehmen tätig sind oder zu ihren Unternehmen in einer sonstigen die Versicherung begründenden Beziehung stehen, sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens, den ein Versicherungsfall verur...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / b) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Rz. 115 War der Verletzte im Unfallzeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherungspflichtig (§ 5 SGB V) und erspart er unfallbedingt Krankenversicherungsbeiträge, die er ohne das Schadensereignis aus seinem Arbeitseinkommen hätte entrichten müssen, so ist grundsätzlich der an dem fiktiven Bruttoverdienst des Verletzten orientierte Verdienstausf...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / I. Ausnahmecharakter der §§ 844, 845 BGB

Rz. 2 Im deutschen Recht werden mittelbare Vermögensschäden in der Regel nicht ersetzt.[1] Bei materiellen Personenschäden – insbesondere beim Erwerbsschaden – ist deshalb nur der Schaden des unmittelbar Geschädigten zu ersetzen.[2] Geht dessen Anspruch durch Abtretung oder durch gesetzlichen Forderungsübergang auf einen Dritten über, bleibt der Anspruch inhaltlich unverände...mehr