Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetzliche Rentenversicherung

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6 Ende bzw. Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses wegen Rente

Bis zum Versicherungsfall (z. B. Beginn einer Altersrente als Vollrente oder einer Erwerbsminderungsrente) muss die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitragsmonaten (§ 32 MS, § 34 VBL-S) oder die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist (vgl. Teil I.7) erfüllt sein, damit eine Betriebsrente aus der Zusatzversorgung bezogen werden kann. Die Betriebsrente beginnt generell mit dem Beginn der...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.2.1 Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Wird durch die gesetzliche Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit gewährt, so endet das Arbeitsverhältnis nicht. In diesen Fällen ruht das Arbeitsverhältnis von dem Tag an, an dem das Arbeitsverhältnis bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente auf Dauer (vgl. Teil III 6.2.1) enden würde (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 und 6 TVöD/TV-L, § 18 AVR). Obwohl be...mehr

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III. Ende des Arbeitsverhäl... / 6.2.1.1 Volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer

Wird durch den Bescheid eines Rentenversicherungsträgers eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer gewährt, so endet – bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen (bzw. wenn der TVöD/TV-L oder die AVR etc. arbeitsvertraglich vereinbart sind) – sowohl das Arbeitsverhältnis als auch die Versicherungspflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid des Rentenversicherungsträge...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 3 Reform der Zusatzversorgung – Kapitalgedeckte Finanzierung

Bis zum 31.12.2001 galt in der Zusatzversorgung ein sog. Gesamtversorgungssystem, wonach die gesetzliche Rente durch die Leistung aus der Zusatzversorgung bis zu einer beamtenähnlichen Versorgung aufgestockt wurde. Dabei wurden die Renten so finanziert, dass für die jeweils Versicherten Umlagen gezahlt wurden und diese Beträge dann zur Finanzierung der jeweils laufenden Rent...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 1 Aufgabe der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung (Betriebsrente) für die Beschäftigten des öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienstes. Während die Beamten eine ausschließlich von ihrem Dienstherrn finanzierte Pension erhalten, ist es Aufgabe der Zusatzversorgung, den Beschäftigten neben ihrer gesetzlichen Rente eine im Wesentlichen vom Arbeitgeber finanzierte ...mehr

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Akteure im BGM / 2.3.1 Gesetzliche und staatliche Akteure

Naheliegend ist die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und BGs/Unfallkassen, da diese grundsätzlich mit den Unternehmen in Kontakt stehen. Die Verbindung zu den gesetzlichen Kassen ergibt sich einerseits aufgrund des Versicherungsverhältnisses und der damit verbundenen Lohnabrechnung der Mitarbeiter, andererseits haben die Krankenkassen gemäß §§ 20 ff. einen Präventionsauf...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 2.1 Beanstandungsverfahren

Rz. 2 Soweit der Beschluss eines Selbstverwaltungsorgans (nicht eines anderen Organs) nach der Rechtsauffassung des Vorstandsvorsitzenden gegen eine gesetzliche oder sonstige rechtliche Vorschrift verstößt, hat er diesen Beschluss zu beanstanden. Ein Ermessensspielraum besteht nicht. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat dies schriftlich und mit Begründung zu erfolgen. Weiter...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.7 Beschäftigungsverhältnis des Geschäftsführers

Rz. 15 Der hauptamtliche Geschäftsführer und sein Stellvertreter bzw. die Mitglieder der Geschäftsführung sichern durch ihre Funktion die Stetigkeit der Verwaltung des Versicherungsträgers, weil sie nicht wie die Mitglieder der eigentlichen Selbstverwaltungsorgane nur zeitlich begrenzt, sondern auf Lebenszeit gewählt werden. Bei den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft für die gesetzliche Krankenversicherung zusammen mit § 33 Abs. 3 eine Neuordnung der Organe dieser Versicherungsträger. Denn an die Stelle des bisherigen hauptamtlichen Geschäftsführers sowie des nebenamtlichen Vorstandes tritt nun der hauptamtliche Vorstand, dem die Verwaltung der Krankenkasse obliegt, soweit nicht der Verwaltungsrat zuständig i...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.1 Setzung autonomen Rechts

Rz. 6 Zum autonomen Recht gehören alle Vorschriften, die der Versicherungsträger im Rahmen der Gesetze mit Wirkung für und gegen Dritte erlässt. Kernstück dieser legislativen Tätigkeit, aber anders als im Kommunalrecht nicht ausschließlicher Bereich, ist die Aufstellung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Satzung. Sie ist gleichsam die Verfassung des Versicherungsträgers un...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.16 Sonderregelung für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind

Bei Versicherten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, sondern zugunsten eines berufsständischen Versorgungswerks (z. B. Ärzteversorgung, Rechtsanwaltsversorgung) von der Rentenversicherung befreit sind, oder die die Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Rente nicht erfüllen, stellt der Beginn einer Rente aus der berufsständischen Vers...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.9.3 Flexirente

Durch das Flexirentengesetz ist seit dem 1.7.2017 die teilweise Inanspruchnahme einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Hinzuverdienst wesentlich einfacher und flexibler gestaltet worden, sodass die doch recht einengende Regelung von FALTER kaum mehr Sinn ergibt, zumal sie in der Zusatzversorgung keine positiven Auswirkungen hat. Das Flexirentengesetz bietet ä...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.14 Nichtzahlung und Ruhen

Endet die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen (§ 100 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 34 Abs. 2 SGB VI), wird auch die Betriebsrente nicht mehr gezahlt. Die Betriebsrente wird auf Antrag wieder gezahlt, wenn die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wieder als Voll- oder als Teilrente geleistet wird. Durch ...mehr

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FF 03/2022, Anpassung des V... / I. Beispielsfälle

Beispielsfall 1 [3]: M und F sind noch nach dem alten Recht geschieden worden. Ihre Ehezeit hat vom 1.11.1981 bis zum 31.1.2001 gedauert. Der seinerzeit durchgeführte VA ist durch Totalrevision gem. § 51 VersAusglG mit Wirkung zum 1.4.2019 abgeändert worden. M hatte danach folgendes Anrecht: Die F ...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 3.7.1 Versicherungsfall

Der Versicherungsfall tritt am Ersten des Monats ein, von dem an der Anspruch auf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderungsrente besteht. Der Bezug einer Altersrente als Teilrente (Flexirente) löst den Versicherungsfall nicht aus. Auch bei Erwerbsminderung tritt der Versicherungsfall ausschließlich bei Beginn der gesetzli...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 1.1 Das Wesen der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung ist die betriebliche Altersversorgung für den öffentlichen und kirchlich-caritativen Dienst. Nach den Bestimmungen der Manteltarifverträge (z. B. § 25 TV-L, § 25 TVöD) haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Versicherung zum Zweck einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe eines besonderen Tarifvertrags. Der Grund für die Ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 1.5.3 Abkehr vom Gesamtversorgungssystem

Aufgrund der oben genannten sehr unterschiedlichen Probleme und Veränderungen, war es erforderlich, das Recht der Zusatzversorgung völlig neu zu regeln. Folglich wurde das bisherige System der Gesamtversorgung rückwirkend zum 31.12.2000 geschlossen und durch ein Betriebsrentensystem ersetzt. Faktisch wirkten die neuen Rechtsregelungen ab dem 1.1.2002. Für das Jahr 2001 war a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.3.2 Wartezeiterfüllung bis zum Beginn einer abschlagsfreien Regelaltersrente

Versicherungspflichtig (anzumelden) ist, wer die Wartezeit noch erfüllen kann. Die satzungsmäßige Wartezeit (§ 32 der Satzung) beträgt 60 Kalendermonate. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Aufwendungen (Umlagen und/oder Beiträge) erbracht wurden. Zudem werden auch Zeiten berücksichtigt, die bereits in früheren Beschäftigungsverhält...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 6.7.7 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung

Die Entgeltumwandlung vermindert das beitragspflichtige Entgelt in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies führt zu einer entsprechenden Verringerung der Leistungen aus der Sozialversicherung. Auch andere Sozialleistungen, die von der Höhe des Entgelts abhängig sind (z. B. Krankengeldzuschuss, Mutterschaftsgeld), können sich geringfügig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4 Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) [1] wurde ab dem 1.1.2015 ein bundesweiter flächendeckender Mindestlohn i. H. v. 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde festgelegt (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 MiLoG).[2] Seit dem 1.1.2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 EUR je Stunde. Zum 1.7.2022 steigt er planmäßig auf 10,45 EUR.[3] Wesentliche Inhalte In be...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.1 Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Die gesetzliche Unfallversicherung in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau unterscheidet sich von Unfallversicherungsträgern anderer Branchen dadurch grundsätzlich, dass unter dem Dach der dafür zuständigen Körperschaft, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG, nicht nur die gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte der grünen Branchen abgebil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 95... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach der Intention des Gesetzgebers sollte die Förderung von Altersvorsorgevermögen nach Abschn. XI, bzw. § 10a EStG mit der nachgelagerten Besteuerung der darauf beruhenden Altersbezüge korrespondieren. Das hat seinen Grund darin, dass die Förderung (über § 10a EStG tatsächlich und über die Zulagen nach §§ 79ff. EStG fiktiv) die Erbringung der Eigenbeiträge aus unvers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einzelheiten

Rn. 655 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wird der Kaufpreis bei der Veräußerung gestundet oder Ratenzahlung vereinbart, so ist der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung verwirklicht. Die Kaufpreisforderung ist mit dem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen (BFH BStBl II 1968, 653; 1974, 452). Zur Ratenzahlung mit Versorgungscharakter vgl BFH BStBl II 1968,...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.8 Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Selbständigkeit

Rz. 37 Nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht schloss die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit den Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit generell aus: Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 a. F. war nicht erwerbsunfähig, wer eine selbständige Tätigkeit ausübte. Dies galt nach der Rechtsprechung selbst dann, wenn der Selbständige faktisch erwerbsunfä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.3 Keine Erwerbsminderung (Abs. 3)/Übliche Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts

Rz. 17 Da der Anspruch auf die Gewährung einer Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung voraussetzt, dass der Versicherte wegen seiner Krankheiten oder Behinderungen (vgl. hierzu Rz 33) nicht mehr in der Lage ist, auch nur 6 Stunden täglich zu arbeiten, stellt § 43 Abs. 3 konsequenterweise klar, dass nicht erwerbsgemindert ist, wer mindestens noch 6 Stunden täglic...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.4 Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen/Schwere spezifische Behinderung

Rz. 26 Neben den oben dargestellten Katalog- und Seltenheitsfällen (Rz. 18 bis 22; vgl. auch Rz. 80) hat die höchstrichterliche Rechtsprechung weitere Grundsätze zur Prüfung der Frage entwickelt, ob der jeweilige Versicherte, der zumindest noch 6 Stunden täglich erwerbstätig sein kann, auch noch in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes z...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.2 Ausbildungsfreie Übergangszeiten (Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Zeiten der Schul- und Berufsausbildung gleichgestellt ist nach Abs. 4 Buchst. b i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) eine Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines f...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.3.3 Beispiele

Rz. 25 Die Vollzeitarbeit unterscheidet sich von Teilzeitarbeit regelmäßig nur in quantitativer, nicht in qualitativer Hinsicht. Deshalb darf eine geringere Arbeitszeit grundsätzlich nur quantitativ, nicht aber qualitativ anders abgegolten werden als Vollzeitarbeit (BAG, Urteil v. 19.4.2016, 3 AZR 526/14[1]; Urteil v. 24.5.2000, 10 AZR 629/99 [2]). Denn der Wert der Arbeitsle...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 4.3.2 Beispiele

Rz. 67 In § 4 Abs. 2 Satz 3 TzBfG wird klargestellt, dass bei Beschäftigungsbedingungen, deren Gewährung von einer bestimmten Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abhängt (z. B. der Anspruch auf vollen Jahresurlaub von einer 6-monatigen Wartezeit, tarifliche Entgelt- oder Urlaubsansprüche von zurückliegenden Beschäftigungszeiten) für befristet Beschäftigte dieselben ...mehr

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FF 01/2022, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Gründe: 1. Scheidung Die Ehegatten haben am 22.10.1979 vor dem Standesbeamten des Standesamts …/Russland unter Heiratsregister Nr. … die Ehe miteinander geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 19.12.2020 zugestellt. Die Ehegatten leben seit Februar 2019 getrennt. Die Antragstellerin trägt vor, die Ehe sei gescheitert. Sie be...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / 2. Externe Teilung (§§ 14–17 VersAusglG)

Das BVerfG hat die Frage der Verfassungswidrigkeit des § 17 VersAusglG abschließend entschieden. Nach der Entscheidung vom 26.5.2020[46] ist die externe Teilung von Versorgungsanrechten gem. § 17 VersAusglG zwar nicht verfassungswidrig. Ein möglicherweise eintretender Transferverlust kann allerdings zu einer verfassungswidrigen Anwendung führen. Es sei im Rahmen der externen...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / II. Bewertungsstichtag (§ 5 VersAusglG)

Nach § 5 Abs. 2 S. 1 VersAusglG ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Ehezeitanteils das Ende der Ehezeit. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen nach dem Ende der Ehezeit, die auf den Ehezeitanteil zurückwirken, sind allerdings nach § 5 Abs. 2 S. 2 VersAusglG zu berücksichtigen. Bezieht der Ehegatte bereits eine Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicher...mehr

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FoVo 01/2022, Dürfen Auskünfte nach § 802l ZPO geschwärzt und gelöscht werden?

Anträge nach § 802l werfen Fragen nach dem Auskunftsumfang auf Immer wieder werden der Redaktion Vollstreckungsfälle geschildert, in denen der Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO bei den dort genannten Auskunftsstellen beauftragt wird. Bei den übermittelten Auskünften muss dann festgestellt werden, dass Teile geschwärzt wurden. Besonders häufig...mehr

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FF 07+08/2022, Erstausbildu... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsteller sind die Söhne des Antragsgegners. Beide Kinder verfügen über kein eigenes Einkommen und kein Vermögen. Sie leben im Haushalt ihrer Mutter. Diese erhält das staatliche Kindergeld. [2] Im vorliegenden Verfahren verlangten sie mit Antragsschrift vom 19.4.2021 Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Al...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufteilung von Alterseinkünften eines Ruhestandsbeamten des EPA

Leitsatz 1. Die Grundversorgung des Ruhegehalts eines ehemaligen Bediensteten des EPA ist in Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG (Versorgungsbezüge) und sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG (Leibrente) aufzuteilen, sofern der Bedienstete von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, eine zuvor aufgebaute Anwartsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 2. Obliegenheiten bei Verwendung des Altersvorsorgeunterhalts

Der Altersvorsorgeunterhalt gemäß § 1578 Abs. 3 BGB ist ein zweckgebundener, in der Entscheidung besonders auszuweisender Bestandteil des nachehelichen Unterhalts, den der Unterhaltsberechtigte für eine entsprechende Versicherung zu verwenden hat. Im Fall einer zweckwidrigen Verwendung der als Vorsorgeunterhalt geleisteten Beträge ist er so zu behandeln, als hätten diese zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 1. Sekundäre Altersvorsorge

Geht es um die Anerkennung von Beiträgen, die das unterhaltspflichtige Kind für eine ergänzende Altersvorsorge in das Rentensystem der Schweiz eingezahlt hat, ist dessen anerkennungsfähiger Umfang nach Sinn und Zweck der Anerkennung von Aufwendungen zur ergänzenden Altersvorsorge zu bestimmen. Dieser besteht darin, dem Unterhaltspflichtigen trotz seiner dem Grunde nach beste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Lichtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Es gilt das DBA vom ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen e...mehr

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FF 11/2021, Scheidung / Nachteilsausgleich beim steuerlichen Realsplitting

BGH, Beschl. v. 22.9.2021 – XII ZB 544/20 a) Dem Empfänger von Altersvorsorgeunterhalt obliegt es, die erhaltenen Unterhaltsbeträge in einer für die spätere Erzielung von Alterseinkünften geeigneten Form anzulegen. Statt freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, kann er auch eine private Rentenversicherung abschließen (im Anschluss an Senatsurt. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersgrenze / 4.2 Altersbefristung nach § 41 Satz 3 SGB VI

Nach dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV – Leistungsverbesserungsgesetz) vom 23.6.2014[1] wurde in § 41 SGB VI ein Satz 3 angefügt. Falls danach eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhä...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU – Teil II

Leitsatz 1. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV gebietet es, vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 EStG auch dann abzusehen, wenn der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine – wie von Buchst. a der Vorschrift vorausgesetzt – Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.2 Durchführung der Versicherung wegen eines Wehr- oder Zivildienstes

Rz. 7 Personen, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehr- oder Zivildienst leisten[1], sind gemäß § 3 Satz 1 Nr. 2 in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Von der Versicherungspflicht werden grundsätzlich alle Wehr- oder Zivildienstleistenden erfasst, und zwar unabhängig davon, ob sie zuletzt vor der Dienstpflicht aufgrund einer Beschäftigung oder selbst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 119 Wahrne... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 zahlen die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die von ihnen zu erbringenden laufenden Geldleistungen – mit Ausnahme des Übergangsgeldes – durch die Deutsche Post AG aus. Darüber hinaus sind die Rentenversicherungsträger nach Abs. 1 Satz 2 ermächtigt ("können"), auch andere als laufende Geldleistungen durch die Deutsche Post AG auszahlen zu las...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 119 Abs. 1 bis 3 hat die Deutsche Post AG für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung die folgenden Aufgaben wahrzunehmen: monatliche Auszahlung von laufenden Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes (§ 119 Abs. 1 Satz 1), Durchführung der Rentenanpassungen im Namen der jeweils zuständigen Rentenversicherungsträger (§ 119 Abs. 2), Erledigung weiterer A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 9 Beschäft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 9 enthält Legaldefinitionen und ergänzt damit die Regelungen in §§ 3 bis 5 über den persönlichen und räumlichen Geltungsbereich. Er gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte sowie für die soziale Pflegeversicherung und nach § 1 Abs. 1 Satz 2 auch für die Arbeitsförderung. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Anspruch, die Voraussetzungen und die Höhe des Beitragszuschusses des Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber. Der Beitragszuschuss tritt für nicht oder nicht mehr Pflichtversicherte in der Krankenversicherung an die Stelle des Anteils, den der Arbeitgeber (oder der sonst als Arbeitgeber geltende Zahlungspflichtige) ansonsten als Pflichtbeitra...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 118 Dreher, Krankenversicherung und Spartentrennung – Zur Europarechtswidrigkeit des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993, VersR 1993 S. 288. ders., Kein Beitragszuschuss für privat krankenversicherten Beschäftigten für Beiträge zu freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung der Ehefrau. Anm. zu BSG, Urteil v. 20.3.2013, B 12 KR 4/11 R, jurisPR-SozR 2/2014 Anm. 4. Heimann, I...mehr