Fachbeiträge & Kommentare zu Gestaltungsmissbrauch

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.6.1 Verhältnis zu § 41 Abs. 2 AO

Rz. 18 § 41 Abs. 2 S. 1 AO und § 42 AO stehen im Verhältnis der Alternativität. Für den Austausch einer unangemessenen rechtlichen Gestaltung durch eine den wirtschaftlichen Vorgängen angemessene Gestaltung besteht nur in den Fällen Raum und Anlass, in denen die von dem Stpfl. gewählte Gestaltung anderenfalls der Besteuerung zugrunde zu legen wäre. Diese Voraussetzung ist be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.2 Bestimmung der sich aus der Existenz einzelsteuergesetzlicher Regelungen ergebenden Rechtsfolgen

Rz. 45 Für den Fall, dass der Tatbestand einer der Verhinderung von Steuerumgehungen dienenden Regelung erfüllt ist, bestimmt § 42 Abs. 1 S. 2 AO, dass sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift richten. Diese Aussage bringt in ihrem positiven Gehalt nur die Selbstverständlichkeit zum Ausdruck, dass bei Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Gesetzes die sich d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.2.2 "Gesetzlich nicht vorgesehener" Steuervorteil

Rz. 83 Der durch die unangemessene Gestaltung entstehende Steuervorteil begründet nach dem Gesetz nur dann einen Missbrauch, wenn er gesetzlich nicht vorgesehen ist. In der Rspr. des BFH zu § 42 AO vor Inkrafttreten des JStG 2008 ist dieses Merkmal in dieser Form nicht aufgetaucht. Die Auffassungen über seine Bedeutung gehen stark auseinander. Während Wienbracke [1] der Ansic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 151 Die Übertragung eines Anteils an einer grundbesitzenden GbR erfüllt als solche nicht den Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Nach der st. Rspr. des BFH konnte die Übertragung sämtlicher Anteile an einer nur grundbesitzhaltenden Personengesellschaft aber nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO der GrESt unterliegen.[1] Seit der Einfügung des § 1 Abs. 2a GrES...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.3 Missbrauchsabsicht

Rz. 88 Ob der Missbrauchsbegriff ein subjektives Tatbestandselement in Gestalt der Missbrauchsabsicht enthält, wird unterschiedlich beurteilt.[1] Dafür spricht nicht nur der Wortsinn des darin enthaltenen Präfix, sondern auch der Umstand, dass der BFH die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs in der Vergangenheit von einer zweckgerichteten Handlung zur Umgehung des Steuergese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7 Umsatzsteuer

Rz. 156 Fragen zum Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs sind bei der USt sehr zahlreich und betreffen eine ganze Reihe von Gestaltungstypen. Sie tauchen allerdings fast ausschließlich im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug auf. Soweit der Vorsteuerabzug nach § 42 AO versagt wird, kommt auch ihr Abzug als Werbungskosten oder Betriebsausgaben nicht in Betracht.[1] 6.7.1 Zwisc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.7.3 Option durch insolventen Grundstücksverkäufer

Rz. 162 Der Vorsteuerabzug durch einen Grundstückserwerber ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der insolvente Veräußerer die Grundstückslieferung als steuerpflichtig behandelt, aber die geschuldete USt nicht entrichtet. Etwas anderes soll nur in dem Fall gelten, in dem der Erwerber den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich USt) dem Verkäufer gar nicht auszahl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.1.1 Rechtliche Gestaltung

Rz. 71 Gegenstand der Angemessenheitsprüfung ist eine rechtliche Gestaltung. Darunter ist der rechtliche Zustand zu verstehen, der unter Ausnutzung von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts herbeigeführt worden ist. Die Herbeiführung dieses Zustands muss nicht notwendigerweise in einem Schritt erfolgen, sondern kann auch das Ergebnis mehrerer aufeinander folgender Gestaltungsak...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 1.3 Zweck

Rz. 6 § 42 AO soll den Geltungsanspruch des Steuergesetzes gegen Umgehung schützen.[1] Für einen solchen Schutz besteht im Falle der Steuergesetze ein besonderes Bedürfnis, weil es in der Natur der Steuer als einer ohne konkrete Gegenleistung auferlegten Leistungspflicht[2] liegt, dass sich die Stpfl. ihr nach Möglichkeit zu entziehen versuchen.[3] Dies kann insbesondere dad...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 6.1 Verträge unter einander nahestehenden Personen

Rz. 100 Auch Angehörige und andere einander nahestehende Personen können ihre Rechtsbeziehungen so gestalten, dass möglichst geringe Steuern zu zahlen sind.[1] Wegen des in solchen Nähebeziehungen typischerweise fehlenden Interessengegensatzes liegt die Möglichkeit eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei ihnen allerdings näher als im Verhältnis zwischen Fr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 5.2.2.1 Steuervorteil

Rz. 80 Mit dem Erfordernis des dem Stpfl. oder einem Dritten entstehenden Steuervorteils knüpft die gesetzliche Missbrauchsdefinition ebenfalls an ein in der Rspr. des BFH entwickeltes Kriterium an.[1] Diese hatte die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs von jeher davon abhängig gemacht, dass die von dem Stpfl. gewählte rechtliche Gestaltung der Steuerminderung dient.[2] Ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Veräußerung/Aufgabe ganzer Betriebe oder gesamter Mitunternehmeranteile (§ 4f Abs 1 S 3 EStG Alt 1)

Rn. 71 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Grundfall: Ausgenommen von der Aufwandsverteilung sind die im Zuge der Veräußerung bzw Aufgabe eines ganzen Betriebs oder eines gesamten Mitunternehmeranteils (einschließlich des gesamten Sonder-BV) realisierten stillen Lasten, da Gestaltungsmissbrauch bei Beendigung des unternehmerischen Engagements grds nicht im Raum steht. Da die Übertragu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung eines Verlustes nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG oder Aberkennung aufgrund eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten

Leitsatz Der Kläger tauschte mit seinem Mitgeschäftsführer die Anteile an einer GmbH. Zur Debatte steht nun, ob der hier vereinbarte Kaufpreis eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung darstellt, da er weit unter dem vereinbarten im Ertragswertverfahren ermittelten Wert liegt. Sachverhalt Der Kläger und sein Mitgeschäftsführer waren je zur Hälfte an einer GmbH beteiligt. Im Rahme...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung – grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz 1. § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG ist eine Missbrauchsverhinderungsvorschrift i.S. von § 42 Abs. 1 Satz 2 AO; damit ist die Annahme eines Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AO für den Fall der Veräußerung nach unentgeltlicher Übertragung grundsätzlich ausge­schlossen. 2. Hat der Steuerpflichtige die Veräußerung eines Grundstück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Einjährige Haltedauer (§ 36a Abs 5 Nr 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Ein Gestaltungsmissbrauch wird nicht mehr vermutet werden können, wenn der StPfl längerfristig in Aktien oder Genussscheine investiert hat. Die zeitliche Grenze wird bei einem Jahr gezogen. Ist der StPfl bei Zufluss der KapErtr seit mindestens einem Jahr ununterbrochen wirtschaftlicher Eigentümer der Papiere, wird die Anrechenbarkeit der Kap...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Forschung

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Gemeinnützig ist nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anhang 1b) die Förderung von Forschung und Wissenschaft. Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit ist, dass derartige Einrichtungen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Unter Wissenschaft wird verstanden, wenn das Wissen systematisch gesammelt, aufbewahrt, gelehrt und redigiert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Vorschriften der AO

Rz. 19 [Autor/Stand] Verhältnis zur Definition des wirtschaftlichen Eigentums in § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO. Gosch sieht § 50j EStG in seinem Anwendungsbereich als eine Konkretisierung des wirtschaftlichen Eigentums, das § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO abstrakt für das gesamte Steuerrecht definiert (s. Rz. 61).[2] Diese Sichtweise verkennt jedoch, dass die Entlastungsvoraussetzung des Abs. 1...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausschluss der Schachtelbeteiligungen (Satz 1 Nr. 2)

„(4) [1] ... 2. es sich nicht um Kapitalerträge handelt, die einer beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft, die am Nennkapital einer unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Körperschaftsteuergesetzes zu mindestens einem Zehntel unmittelbar beteiligt ist und im Staat ihrer Ansässigkeit den Steuern vom Einkommen oder Ge...mehr

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Werbungskosten bei Einkünft... / 5 Zeitpunkt des Abzugs

Bezahlung ist maßgebend Grundsätzlich gilt bei allen Werbungskosten: Der Abzug ist in der Steuererklärung des Jahres vorzunehmen, in dem die Werbungskosten bezahlt werden. Eine Ausnahme machen hierbei nur die Abschreibungen und evtl. das Damnum/Disagio (s. a. Disagio). Denken Sie daran, dass Sie auch die Werbungskosten, die vor der Fertigstellung oder Anschaffung eines Grundst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2 Beiträge für Direktversicherungen (Abs. 1 a. F.)

Rz. 32 Die Pauschalierung von Beiträgen für Direktversicherungen nach § 40b Abs. 1 EStG ist ab 2005 aufgehoben worden. An die Stelle der Pauschalierung ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG getreten (Rz. 2).[1] Für Beiträge aufgrund einer Versorgungszusage des Arbeitgebers, die vor dem 1.1.2005 erteilt wurde (Altzusage), besteht eine Übergangsregelung zur weiteren Anw...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / Zusammenfassung

Überblick Steuerzahlern steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse steuerlich möglichst günstig zu gestalten. Dieser anerkannte Grundsatz gilt auch für Mietverträge zwischen Angehörigen. Dennoch nehmen die Finanzämter Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen besonders kritisch unter die Lupe, insbesondere bei der verbilligten Vermietung.[1] Wer sich jedoch an di...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.4 Mietverhältnisse zwischen Ehegatten

Ein Mietverhältnis zwischen Eheleuten ist zwar grundsätzlich möglich, aber nicht bei einer gemeinsam genutzten Wohnung. Selbst wenn alle Voraussetzungen eines Mietverhältnisses erfüllt sind, wird das Finanzamt unter Hinweis auf § 42 AO (Gestaltungsmissbrauch) die Anerkennung versagen. Anders ist die Rechtslage, wenn z. B. die Ehefrau ihrem Ehegatten Räumlichkeiten, in einem i...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 5.6 Mietverhältnis trotz Nießbrauch bzw. Wohnrecht

Sicherungsnießbrauch Die gleichzeitige oder auch nachträgliche Vereinbarung eines Nießbrauchs und eines Mietvertrags steht der steuerlichen Anerkennung des Mietverhältnisses jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das dingliche Nutzungsrecht lediglich zur Sicherung des Mietverhältnisses vereinbart und nicht tatsächlich durchgeführt wird.[1] Mietvertrag nach Grundstücksübertragung...mehr

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Steuerliche Anerkennung von... / 4 Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Fremdvergleich Schließen fremde Dritte einen Mietvertrag, kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass Leistung und Gegenleistung aufgrund der Interessengegensätze gegeneinander abgewogen sind. Dies kann bei nahen Angehörigen nicht ohne Weiteres unterstellt werden. Mietverträge zwischen nahen Angehörigen müssen daher einem Fremdvergleich standhalten. Dazu ist erforderlich,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.1 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 59 Nach früherer Auffassung war Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsleistung die Übertragung einer Ertrag bringenden Wirtschaftseinheit, die bereits vom Übergeber bewirtschaftet worden war und durch ihre Erträge zumindest teilweise seine Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer. Ein solcher ...mehr

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Unternehmensnachfolge: Vere... / 5.1.1 Erbauseinandersetzung ist steuerneutral

Eine steuerneutrale Erbauseinandersetzung ist auch möglich, wenn sich der Nachlass aus Betriebs- und Privatvermögen zusammensetzt. Hierzu führt der Große Senat[1] aus, dass bei einer Vermögensverteilung zur Auseinandersetzung es in beiden Bereichen nicht zu Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäften kommt. Der jeweilige Miterbe führt die Buchwerte im erhaltenen Betrieb nach § ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Weitere Einzelheiten

Rz. 44 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein bundesweit tätiger ArbG darf den günstigsten Preis zugrunde legen, zu dem er im Bundesgebiet anbietet, auch wenn dies lediglich ein regionaler Preis ist. Je kleiner der Geltungsbereich eines ungewöhnlich günstigen Angebots ist, desto eher wird freilich ein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO; > Steuerumgehung) in Betracht kommen. Auf Angebots...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Handyverkauf an Arbeitgeber: Steuerfreie Nutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte ist möglich

Leitsatz Das FG München entschied, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn ein Arbeitnehmer sein Handy für einen symbolischen Preis (zwischen einem und sechs Euro) an seinen Arbeitgeber veräußert, letzterer das Gerät dem Arbeitnehmer dann zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt und fortan die kompletten laufenden Handykosten übernimmt. Die Kostenübernahm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 10 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift des § 3c EStG wurde durch das StÄndG 1958 v 18.07.1958 (BGBl I 1958, 473) mit Wirkung ab VZ 1958 in das EStG eingefügt und kodifiziert die von der Rspr entwickelten Grundsätze (zB RFH v 05.06.1928, I A 262/28, RStBl 1928, 288). Rn. 11 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs 2 EStG wurde mit dem StSenkG v 23...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch bei Verschmelzung einer "Gewinngesellschaft" auf eine "Verlustgesellschaft"

Leitsatz 1. Einzelsteuergesetzliche Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen, die tatbestandlich nicht einschlägig sind, schließen die Anwendung des § 42 AO nicht aus. 2. Bei der Prüfung des Vorliegens eines Missbrauchs i.S. des § 42 Abs. 2 AO sind diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinder...mehr

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Anhebung der Umsatzsteuersä... / 3.6 Sicherung des abgesenkten Steuersatzes

Zur Wiederanhebung der Umsatzsteuersätze zum 1.1.2021 wird zumindest für die nicht oder nicht voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfänger das Interesse bestehen, Leistungen wenn möglich noch bis zum 31.12.2020 zu erhalten. Je näher der Zeitpunkt der Steuersatzanhebung rückt, desto schwieriger wird es sein, Leistungen noch bis zum 31.12.2020 tatsächlich auszuführe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Anerkennung eines Verlustes aus der Veräußerung wertloser Aktien

Leitsatz 1. Eine Veräußerung i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig (Anschluss an BFH-Urteil vom 12.06.2018 – VIII R 32/16, BFHE 262, 74, BStBl II 2019, 221). 2. Die Veräußerung wertloser Aktien stellt grundsätzlich keinen Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO dar, selbst w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 1.6 Miet- und Pachtverhältnisse zwischen Ehegatten und Angehörigen

Rz. 814 [An Angehörige vermietete Wohnungen → Zeilen 7, 12, 14] Die steuerrechtliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzt voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Fremdvergleich) und ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Ange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlage V (Einkünfte aus Ver... / 5.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 853 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerbefreiung bei Schenkungsauflage: Grenzen der Steuerbefreiung durch Zusammenschau

Leitsatz 1. Wendet ein Schenker ein Grundstück zunächst einem Erstbeschenkten zu, mit der Auflage, das Grundstück an einen Dritten zu übertragen, sind beide Rechtsgeschäfte schenkungsteuerrechtlich selbständig zu beurteilen. 2. Die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften auf Grundlage fiktiver Gestaltungen findet nicht statt. Normenkette § 3 Nr. 2 Satz 1, Nr. 6 Satz 1, § 5, §...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Mitveräußerung des Inventars beim Verkauf einer Ferienwohnung zählt nicht zu den Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG

Leitsatz Gegenstände des täglichen Bedarfs unterliegen nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 23 EStG. Einer, in einem Kaufvertrag getroffenen, Kaufpreisaufteilung ist für steuerliche Zwecke grundsätzlich zu folgen. Sachverhalt Streitig ist die Kaufpreisaufteilung für den Verkauf einer Ferienwohnung hinsichtlich der mitverkauften Einrichtung der Ferien...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Subjektidentität zwischen dem Schuldner der ausländischen und der deutschen Steuer

Rn. 15 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34c EStG setzt für die Anrechnungs- (§ 34c Abs 1 EStG) und die Abzugsmethode (§ 34c Abs 2, 3 EStG) voraus, dass der Schuldner der ausländischen und der deutschen Steuer grundsätzlich (Ausnahme: Zugriffsbesteuerung nach §§ 7ff AStG) identisch ist (BFH v 05.02.1992, I R 9/90, BStBl II 1992, 607;BFH v 02.03.2016, I R 73/14, BStBl II 2016, 887...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 70 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Bei unbeschränkter StPfl mit ausländischen Einkünften ist es denkbar, dass die Anrechnungsmethode nicht anwendbar ist. In diesem Fall ist die festgesetzte, gezahlte und (Fassung ab VZ 2007) keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegende ausländische Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte abzuziehen (Abzugsmethode), soweit sie auf Einkünfte e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.4.2 Gestaltungsmissbrauch

Die kritische Überprüfung der Mietverträge durch die Finanzverwaltung ist nicht mit der Feststellung, dass Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung einem Fremdvergleich standhalten, abgeschlossen. Unabhängig davon muss auch feststehen, dass der Vertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen wurde[1], und zudem muss auch eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung [2] ausgeschlossen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung und Verpachtung / 1.4.3 Einzelfälle

Mietverträge zwischen Eltern und Kindern Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet. Allein diese Tatsache führt danach nicht zur Ablehnung des Mietvertrags als Missbrauch von recht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude: Arbeitshilfe des BMF keine ausreichende Überzeugungsgrundlage für FG

Leitsatz 1. Das FG darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude, die die realen Wertverhältnisse in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich nicht haltbar erscheint, nicht durch die unter Verwendung der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen. 2. Die Arbeitshilfe gewährleistet die von der Rechtsprechung geforderte Aufteilung nach den r...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mietverträge zwischen Ehega... / 2.3 Kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten

Neben den besonderen Anforderungen an die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist, soweit hierfür im Einzelfall Anlass besteht, auch zu prüfen, ob der steuerlichen Anerkennung eines Vertrags möglicherweise § 42 AO entgegensteht. Insoweit ergibt sich aber aus der Angehörigeneigenschaft kein strengerer Prüfungsmaßstab als bei fremden Dritten. Insbes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Steuerlich irrelevante Vertragsänderungen

Rz. 28 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Sonstige Änderungen des Versicherungsvertrags sind grundsätzlich nur dann ohne schädliche Auswirkung (> Rz 27) auf die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn sein Inhalt und wirtschaftlicher Gehalt unverändert bleiben. Das gilt aber nicht für Vertragsanpassungen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden sind. Unschädlich ist deshalb e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Werbung als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO

Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Werbung in jeglicher Form, die eine steuerbegünstigen Zwecken dienende Körperschaft in eigener Regie durchführt, begründet einen steuerpflichtigen und somit steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b). Mit der Unterhaltung eines solchen steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird die ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.1 Kriterien für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht "zufällig" einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterworfen. Die Finanzbehörde ordnet eine solche Prüfung an, wenn sie aufgrund bestimmter Merkmale und Informationen aus dem zu prüfenden Unternehmen dazu Anlass sieht. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen sog. Erstprüfungen und Bedarfsprüfungen. Unter Erstprüfung versteht das Finanzamt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2020, Sockelvermäch... / III. Steuerlicher Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO

Nach der Rechtsprechung des BFH gilt § 42 AO mit Blick auf dessen allgemein gehaltenen Wortlaut für alle Steuerarten und ist somit im Erbschaftsteuerrecht anwendbar.[26] Lediglich aus der unterschiedlichen Struktur der gesetzlichen Regelungen für die einzelnen Steuern kann sich jeweils ein unterschiedlich großer Anwendungsbereich für die Vorschrift ergeben, nicht aber ein al...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.4.5 Missbrauchskontrolle bei Mehrfachbefristung ("Kettenbefristung") – Änderung der Rechtsprechung, insbesondere Mehrfachvertretungen

Praxis-Tipp Nach der neuen Rechtsprechung des BAG kann die Befristung eines Arbeitsvertrags trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein.[1] Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung

Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Die entgeltliche Werbetätigkeit, die ein Verein für Wirtschaftsunternehmen und sonstige Auftraggeber ausführt, ist immer dann ein steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nach § 14 AO (Anhang 1b), wenn vom Verein die Werbung in eigener Regie betrieben wird. Typische Werbetätigkeiten sind: das Anzeigen- und Inseratgeschäft in Vereinszeitsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Qualifizierter GmbH-Anteil (§ 10 Abs 1a Nr 2 Buchst c EStG)

Rn. 513 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Versorgungsleistungen können abgezogen werden, wenn diese im Zusammenhang mit der Übertragung eines mindestens 50 % betragenden Anteils an einer GmbH (inklusive Unternehmergesellschaft, § 5a GmbHG) vereinbart werden, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer die Geschäftsführertätigkeit nach der Übertragung übernim...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Cum-Cum-Geschäfte als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch

Leitsatz Wechselseitige Wertpapiergeschäfte zur Erlangung der Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG sind missbräuchlich. Sachverhalt In dem sehr umfangreichen Urteilsfall sind die nicht steuerfrei gestellten Aktiendividenden sowie die Anrechnung der auf die Dividenden erhobenen Kapitalertragsteuer strittig. Eine Hypothekenbank hatte mit anderen Banken Verträge über wechsel...mehr