Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Übernahmegewinn bzw -verlust und Gewinnabführungsvertrag

Tz. 58 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hinsichtlich der Auswirkungen eines umwandlungsbedingten Vermögensübergangs auf eine OG ist wie folgt zu unterscheiden: a) Seitwärtsverschmelzung einer SchwGes auf die OG Bei einer Seitwärtsverschmelzung erzielt die übernehmende OG unabhängig davon, ob hr-lich die Bw der Überträgerin übernommen oder höhere Werte angesetzt werden, einen Übernah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Übersicht: Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge

Tz. 20 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Folgende Fälle werden unterschieden, wenn es um die Auswirkung von Umwandlungen usw auf bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge geht (s Müller, BB 2002, 157; s Dötsch, in FS Widmann, 2000, 265ff; und s Vogel, DB 2011, 1239):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 Umwandlung der Organgesellschaft als wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 19 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Wird aufgrund der Verschmelzung, Spaltung usw des Unternehmens der OG ein noch nicht fünf Jahre lang durchgeführter GAV beendet, ist die Umwandlung als wichtiger Grund iSd R 14.5 Abs 6 S 2 KStR 2015 anzusehen, dh die Organschaft ist bis zum stlichen Übertragungsstichtag anzuerkennen (s UmwSt-Erl 2011, Rn 26). Stand jedoch bereits bei Abschlus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Umwandlung des Organträgers als wichtiger Grund für die vorzeitige Beendigung des Gewinnabführungsvertrags

Tz. 11 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Umwandlung des Unternehmens des OT begründet das Recht, den GAV aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 12; ebenso Rn Org 04für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT auf die OG). Das gilt nicht für den Formwechsel der OT (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 12 S 2), wobei Rödder/Jonas/Montag (in FGS/BDI, UmwSt-Erl 201...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene des Organträgers

2.2.1 Eintritt in den bestehenden Gewinnabführungsvertrag Tz. 4 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Wird die herrschende Gesellschaft auf einen dritten Rechtsträger umgewandelt, tritt der übernehmende Rechtsträger in den bestehenden GAV ein (s Urt des OLG Karlsruhe v 07.12.1990, ZIP 1991, 101, 104; s Beschl des LG Bonn v 30.01.1996, GmbHR 1996, 774; s Koppensteiner, in Kölner Komm zum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Umwandlungsvorgänge auf der Ebene der Organgesellschaft

2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21 und 23; weiter s Grunewald in G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Frage, ob ein Umwandlungsvorgang auf der Ebene des OT oder der OG zur Beendigung eines bestehenden GAV führt, ist hr-licher Natur. GAV sind, weil deren Abschluss, Änderung sowie Beendigung strukturändernde Wirkung hat, gesellschaftsrechtliche Organisationsverträge, deren Fortbestand in Umwandlungsfällen von der rechtlichen Identität der b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Formwechsel der Organgesellschaft

Tz. 16 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Formwechsel von Kap-Ges auf Kap-Ges berührt den GAV und das Organschaftsverhältnis nicht (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 24). Demhingegen endet die Organschaft zwangsläufig, wenn die OG von der Kap-Ges auf eine Pers-Ges formwechselt, weil letztere gem § 14 KStG nicht OG sein kann. Das gilt unabhängig davon, dass im letztgenannten Fall hr-lich d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Abspaltung bzw Einbringung (ggf Ausgliederung) aus dem Betriebsvermögen der Organgesellschaft

Tz. 17 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Setzt der OT zu dem bei der OG nach Abspaltung oder Ausgliederung verbleibenden Unternehmensteil den GAV fort, wird das bisherige Organschaftsverhältnis ohne Unterbrechung anerkannt (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 22), vorausgesetzt, die Eingliederungsvoraussetzungen sind zu dem verbleibenden Unternehmensteil erfüllt. Der GAV wird dadurch nicht ber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Verschmelzung bzw Aufspaltung der Organgesellschaft auf eine dritte Gesellschaft

Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung und bei der Aufspaltung des Unternehmens der OG endet zwingend der GAV, und zwar mit der H-Reg-Eintragung der Verschmelzung (s Urt des OLG Karlsruhe v 29.08.1994, DB 1994, 1917; UmwSt-Erl 2011, Rn Org 21 und 23; weiter s Grunewald in Geßler/Hefermehl, AktG, § 46 AktG Rn 30; Grunewald, in Lutter, 5. Aufl., § 20 UmwG Rn 3...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.5 Umwandlung einer dritten Gesellschaft auf die Organgesellschaft

Tz. 18 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei der Verschmelzung oder Spaltung eines dritten Rechtsträgers auf die OG geht das Vermögen dieses Rechtsträgers im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die OG über. Ein zwischen OT und OG bestehender GAV bleibt davon unberührt (s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 29). Tz 18a Stand: EL 88 – ET: 01/2017 In dem Fall der Aufwärtsverschmelzung oder -spaltung e...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 3.1 Unternehmensverbundene Stiftung bzw. Unternehmensstiftung

Rz. 85 Die Zahl der Stiftungen, zu deren Vermögen Unternehmen bzw. Unternehmensanteile gehören oder die nach ihrem Stiftungszweck ein Unternehmen führen sollen ("unternehmensverbundene Stiftungen"), ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Zu unterscheiden sind dabei unternehmensverbundene Stiftungen im engeren Sinne, bei denen die Stiftung tatsächlich in der Rechtsf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Verschmelzung der Organgesellschaft auf den Organträger bzw Umkehrfall

Tz. 14 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Mit dem Zusammenfallen der bisher zwei zu künftig einem Unternehmen enden zwingend der GAV und die zwischen diesen Unternehmen bisher bestehende Organschaft (s OLG Hamm, WM 1988, 1164, 1168; weiter s UmwSt-Erl 2011, Rn Org 04für den Fall der Abwärtsverschmelzung des OT; s Grunewald, in Lutter, 5. Aufl, § 20 UmwG Rn 39 u 45; weiter s nachstehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beschlossene Dividenden

Tz. 22 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10.12 verbietet den Ausweis von Dividenden für Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten iSv. IAS 32 als Verbindlichkeit, sofern der Beschluss über die Ausschüttung nach der Berichtsperiode erfolgt. Grund dafür, dass die in Rede stehenden Dividenden zum Ende der Berichtsperiode nicht als Verbindlichkeit zu erfassen sind, ist, dass zu diesem Ze...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 399 In sachlicher Hinsicht ist Voraussetzung, dass der Gesellschafter ein Darlehen gegeben oder Sicherheiten geleistet hat. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein Darlehen an eine in- oder ausländische Gesellschaft handelt.[1] Ein Darlehen beruht auf einem Vertrag nach § 488 BGB, durch den dem Darlehensnehmer ein Geldbetrag in vereinbarter Höhe für eine bestimmte Zeit ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 8 Ausnahme bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen (Abs. 8)

Rz. 616 Durch Gesetz v. 22.12.2003[1] ist § 8b KStG um Abs. 8 ergänzt worden. Nach dieser Vorschrift sind die Abs. 1–7 nicht anzuwenden auf Anteile, die von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gehalten werden und die den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung ist nicht auf inl. Versicherungsunternehmen beschränkt, sondern gilt auch im Rahmen der beschränkten S...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 8. Organschaft

Eine optierende Gesellschaft kann Organträgerin (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 KStG) sein (BMF Rz. 55). Nach Verwaltungsauffassung kann eine optierende Gesellschaft aber keine Organgesellschaft sein (BMF Rz. 56). Dies wird damit begründet, dass der dafür erforderliche Gewinnabführungsvertrag (Ergebnisabführungsvertrag) nach dem deutschen Gesellschaftsrecht nicht in das Handels...mehr

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Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 3 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuervergünstigungen (Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner außerdem den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG anzuzeigen. Die Grundsteuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG wurden im Wege des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] in das Grundsteuergesetz eingefügt (§ 15 GrStG Rz. 7). Mit den in diesem Zusamme...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Weiterleitung der Einkünfte (Var. 2: sog. Durchleitungstest)

Rz. 272 [Autor/Stand] Überblick. Die bloße Weiterleitung (s. Rz. 282 ff.) der Einkünfte (s. Rz. 280) an beteiligte oder begünstigte Personen (s. Rz. 281) gilt nach § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Halbs. 2 Var. 2 EStG nicht als Wirtschaftstätigkeit. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll durch die Var. 2 das Kriterium der "Durchleitungsgesellschaft" abgebildet werden, das in der R...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 2.2 Anlässe einer Unternehmensbewertung

Kategorisierung von Bewertungsanlässen Die Bewertungspraxis unterscheidet im Wesentlichen 5 Kategorien von Anlässen für eine Unternehmensbewertung. Unternehmerische Initiativen In dieser Kategorie findet sich eine Vielzahl an unterschiedlichsten betriebswirtschaftlichen Anlässen. Beispielhaft seien genannt: Unternehmenskäufe und -verkäufe, Fusionen, Kapitalerhöhungen (Eigen- od...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 2.2 Ermittlung des Steuermessbetrags: Steuermesszahl und Abschläge

Im nächsten Schritt wir der Steuermessbetrag ermittelt. Dazu wird der Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl beträgt für Grundstücke regulär 1,30 ‰. Wird das Grundstück überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird die Steuermesszahl um 30 % auf 0,91 ‰ ermäßigt. Eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken liegt vor, wenn sie mehr als 50 %, gemessen an...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
§ 14 Abs. 3 Satz 1 KStG umfasst keine außerorganschaftlichen Mehrabführungen

Leitsatz Das Tatbestandsmerkmal "vororganschaftlich" in § 14 Abs. 3 Satz 1 KStG ist nur in zeitlicher, nicht auch in sachlicher Hinsicht zu verstehen; außerorganschaftlich verursachte Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit sind nicht erfasst (entgegen Rz Org.33 des sog. Umwandlungssteuererlasses 2011, BMF-Schreiben vom 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314). Normenkette § 14 Abs....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.2 Vororganschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 90 Gem. § 10a S. 3 GewStG kann die Organgesellschaft den Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben. Damit ist ein Ausgleich organschaftlicher positiver Gewerbeerträge mit vororganschaftlichen negativen Gewerbeerträgen nicht möglich. Im Ergebnis können die vororganschaftlichen negativen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 96 Die Gefahr der doppelten Berücksichtigung der Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft besteht bei einer natürlichen Person oder einer Personengesellschaft, wenn die Organgesellschaft Verluste erleidet und der Organträger deswegen eine Teilwertabschreibung vornimmt. Eine mögliche Doppelerfassung ist zwar durch § 3c Abs. 2 EStG wegen des nur anteiligen Ansatzes der...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 5.2 Grundsteuervergünstigung § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG [Zeilen 13 bis 22]

Liegen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung für den gesamten Grundbesitz vor, ist [in der Zeile 13] die entsprechende Nummer der Vergünstigung einzutragen. Es wird dann ein prozentualer Abschlag von der Steuermesszahl vorgenommen. Steuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG kommen für bebaute Grundstücke, die der Wohnraumförderung unterliegen bei ausgewähl...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.13 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Keine Entlastung nach § 9b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten

Leitsatz 1. Die Steuerentlastungen nach § 9b und § 10 StromStG sind Beihilfen i.S. des Art. 107 Abs. 1 AEUV. 2. Der Anwendung von § 9b, § 10 StromStG steht im Jahr 2016 für Unternehmen in Schwierigkeiten das Durchführungsverbot des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV entgegen. 3. Für die Einordnung eines Unternehmens als Unternehmen in Schwierigkeiten kommt es nach Art. 2 Nr. 18 Buchs...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Problembeschreibung

Rz. 414 Die Praxis zeigt, dass rechtlich selbstständige Inkassodienstleister das Forderungsmanagement sowie das vorgerichtliche und das nachgerichtliche Inkasso (auch) für verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) betreiben. Es handelt sich um eine besondere Form des Outsourcings. Sie sichert, dass ein spezialisierter Unternehmensteil entsteht, der für ein...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangslage in Deutschland – Gesellschaftsrecht

Rz. 32 Ausdrücklich geregelt ist der Unternehmensvertrag nur im AktG (§§ 291 ff.). Dennoch ist spätestens seit der Supermarkt-Entscheidung des BGH[99] klargestellt, dass Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge auch mit einer abhängigen GmbH geschlossen werden können. Rz. 33 Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags wird die abhängige Gesellschaft (steuerrechtlich: Organgesell...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / IV. Auswirkungen der europarechtlichen Rechtsprechung auf die deutschen Organschaftsregeln

Rz. 105 Aus der Zusammenschau der ergangenen Entscheidungen ist abzulesen, dass die grenzüberschreitende Ausweitung der deutschen Organschaft nicht erforderlich ist und nur definitive Verluste, d.h. Verluste, die nach dem ausländischen Steuerrecht nicht mehr berücksichtigungsfähig sind, beim inländischen Organträger abzuziehen sind. Rz. 106 Zumindest wurde als Konsequenz durc...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / A. Einführung

Rz. 1 Die Tendenz zu einer zunehmenden grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Tätigkeit nicht nur von Großunternehmen, sondern auch seitens vieler Mittelständler hat sich in den letzten Jahren deutlich verstärkt. Gerade innerhalb von Unternehmensgruppen stellt sich dabei häufig die Frage nach Zulässigkeit und Durchführung von Unternehmensverträgen. In Deutschland ist die Mot...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / XVII. Konzernverhältnisse

Rz. 153 Das auf den grenzüberschreitenden Konzern anwendbare Recht wird grundsätzlich an das Gesellschaftsstatut der abhängigen Gesellschaft angekoppelt. Im Unterordnungskonzern[208] unterliegen Begründung, Wirkungen und Auflösung des Konzernrechtsverhältnisses daher ausschließlich dem Recht der abhängigen Gesellschaft. Dies gilt gleichermaßen für den vertraglichen wie auch ...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 1. Materiell-rechtliche Zulässigkeit

Rz. 67 Zum Teil wird dabei darauf verwiesen, dass die Schutzvorschriften des Aktiengesetzes nicht gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft gelten würden,[178] was jedoch bei der vorgenommenen kollisionsrechtlichen Beurteilung, dass stets das Personalstatut der abhängigen Gesellschaft heranzuziehen ist, als Fehleinschätzung zu bezeichnen ist.[179] Rz. 68 Nach anderer Ans...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / II. Stand in der Literatur

Rz. 66 In der Literatur werden grenzüberschreitende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge nicht durchweg als zulässig anerkannt.[177] 1. Materiell-rechtliche Zulässigkeit Rz. 67 Zum Teil wird dabei darauf verwiesen, dass die Schutzvorschriften des Aktiengesetzes nicht gegenüber der ausländischen Muttergesellschaft gelten würden,[178] was jedoch bei der vorgenommenen koll...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XIII. Portugal

Rz. 18 Das portugiesische Konzernrecht[50] enthält den Oberbegriff des verbundenen Unternehmens, worunter einfache Beteiligungsverhältnisse, Beherrschungsverhältnisse und Konzernverhältnisse zu fassen sind. Nach portugiesischem Recht können Beherrschungs- (contrato de subordinação) oder Gewinnabführungsverträge (contrato de atribuição de lucros) abgeschlossen werden, so dass...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / XVIII. Tschechische Republik

Rz. 24 Das tschechische Konzernrecht[68] findet sich mit allgemeinen Bestimmungen und Regelungen zu Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen im tschechischen HGB.[69] Obwohl die Regelungen zum Vertragskonzern dort für das Aktienrecht normiert sind, gelten sie rechtsformübergreifend.[70] Wie im deutschen Recht, hat im faktischen Konzern die Mutter die Tochtergesellschafte...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / bb) Inlandsbezug

Rz. 236 Obgleich der Gesetzgeber den sog. doppelten Inlandsbezug für die Qualifikation einer (EU-/EWR-) ausländischen Gesellschaft als Voraussetzung für die Eigenschaft als Organgesellschaft aufgegeben hat, verbleibt die Notwendigkeit der inländischen Geschäftsleitung der ausländischen Gesellschaft. Um Organgesellschaft zu sein, muss die ausländische Gesellschaft deshalb unb...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Ausgangspunkt: Die nationalen Regelungen zur steuerlichen Organschaft und der Einfluss durch die Rechtsprechung des EuGH

Rz. 78 Von besonderem Interesse sind angesichts der getroffenen Feststellungen über die Zulässigkeit grenzüberschreitender Unternehmensverträge die Auswirkungen unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten bzw. die Frage, inwiefern das deutsche Steuerrecht den Anforderungen gerecht wird, welche das Gemeinschaftsrecht aufstellt.[207] Für die steuerrechtliche Organschaft nach deuts...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / II. Nationale steuerrechtliche Ausgangslage

Rz. 48 Im Rahmen des Steuerrechts spielen Unternehmensverträge eine Rolle, sofern hierdurch eine Organschaft begründet wird, §§ 14 ff. KStG. Zur Verwirklichung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Folgen der Organschaft bedarf es neben der finanziellen Eingliederung des Abschlusses eines Ergebnis- bzw. Gewinnabführungsvertrags, §§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 17 KStG. Darin ...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / e) Ergebnisabführungsvertrag

Rz. 241 Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist weitere Voraussetzung für die Organschaft der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags i.S.d. §§ 291 ff. AktG zwischen Organträger und Organgesellschaft. Dieser muss bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, für das er erstmals gelten soll, auf mindestens fünf Jahre bindend abgeschlossen sein. Darüber hinaus muss er durch Eintragung i...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / I. Kollisionsrecht – schuldrechtliche Anknüpfung

Rz. 51 Man könnte bei kollisionsrechtlicher Betrachtung von (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsverträgen davon ausgehen, dass es sich hierbei um dem Schuldrecht unterfallende Vereinbarungen handelt, über die gem. Art. 27 EGBGB eine freie Rechtswahl erfolgen kann. Dem ist jedoch der BGH in seiner Supermarkt-Entscheidung entgegengetreten, da er Unternehmensverträge als gesel...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / g) Grenzüberschreitende Verlustberücksichtigung

Rz. 243 Jenseits der Regelung des § 14 Abs. 1 Nr. 5 KStG stellt sich die Frage, ob bei einer Beteiligung an einer ausländischen Tochtergesellschaft eine Ergebniszurechnung auf Grundlage der Niederlassungsfreiheit nicht auch dann erfolgen muss, wenn die Voraussetzungen einer Organschaft mit der EU-/EWR-ausländischen Tochtergesellschaft (Rechtsform, finanzielle Eingliederung, ...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 2. Ausländische Gesellschaft als herrschende Gesellschaft

Rz. 73 Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge, die zwischen einer deutschen Gesellschaft als abhängiger Gesellschaft und einer ausländischen Gesellschaft als herrschendem Unternehmen abgeschlossen werden, sind somit zulässig.[199] Sie unterfallen dem deutschen Recht.[200] Damit ist auch die Frage geklärt, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sein müssen. So muss e...mehr

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§ 6 Grenzüberschreitende Un... / 2. Begründung

Rz. 53 Begründungsansätze für die überwiegend vertretene Ansicht werden unter verschiedenen Gesichtspunkten geliefert. Rz. 54 Verwiesen wird zunächst auf die enge Verflechtung von Konzern- und Gesellschaftsrecht, die eine einheitliche Regelung des Gesellschafter- und Gläubigerschutzes innerhalb derselben Rechtsordnung verlange.[161] Rz. 55 Ein anderer Begründungsansatz geht da...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Kapitalerhaltungsregeln

Rz. 165 Von Interesse sind hier aber die Regelungen über die Kapitalerhaltung, die im Interesse der Gläubiger abstrakt präventiv den Abzug solcher Gesellschaftsmittel, die zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich sind, durch die Gesellschafter verhindern sollen und damit bereits im Vorfeld der Insolvenz der Absicherung der Gläubigerbefriedigung dienen.[456] Die Regelunge...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.4 § 264 HGB im mehrstufigen Konzern mit einer GmbH & Co. KG als Zwischenholding

Zentrales Tatbestandsmerkmal des § 264 Abs. 3 HGB ist die Einstandspflicht i. S. d. § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 HGB, der eine Verlustübernahmepflicht i. S. d. § 302 AktG gleichwertig ist (im Folgenden nur noch: Einstandspflicht). Die Einstandspflicht muss von dem Mutterunternehmen erklärt werden, das die befreiende Konzernrechnungslegung, in der das zu befreiende Tochterunterne...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 4.6 Zum Zusammenspiel von Ausschüttungssperre und (Nicht-)Abführungssperre bei § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB

MU ist Alleingesellschafter der TU-GmbH. Zwischen MU und TU-GmbH bestehe seit dem 1.1.2016 ein Gewinnabführungsvertrag (EAV), um eine ertragsteuerliche Organschaft zu begründen. Die TU-GmbH hat vororganschaftliche, frei verfügbare Rücklagen i. H. v. 500 TEUR. In den Jahren 2016 – 2020 hat die TU-GmbH insgesamt Bewertungsgewinne (= "Unterschiedsbetrag" i. S. d. § 253 Abs. 6 S...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 2.4 Pflicht zur Anpassung von Alt-Ergebnisabführungsverträgen infolge Änderung des § 302 AktG (BMF, Schreiben v. 24.3.2021)

Eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft setzte bis zum Inkrafttreten der sog. kleinen Organschaftsreform im Jahr 2013 nach § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG a. F. voraus, dass zwischen der Organträgerin und der Organgesellschaft ausdrücklich die Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG vereinbart worden ist. Mit dem Inkrafttreten der kleinen Or...mehr