Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnabführungsvertrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2.5.3 Abweichende Regelungen in den Steuergesetzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 50 Nach § 41 Abs. 1 S. 2 AO gilt "dies" nicht, soweit sich aus den Steuergesetzen etwas anderes ergibt. Unter "dies" ist die in dem vorangehenden S. 1 getroffene Regelung zu verstehen, dass die Unwirksamkeit oder das Unwirksamwerden eines Rechtsgeschäfts für die Besteuerung unerheblich ist, soweit und solange die Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis dieses Rechtsgesc...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.7 Ansprüche aus Cash-Pooling-Vereinbarungen

Rz. 13 Die Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG (2008) hatte u. a. das Ziel, den Einsatz von Cash-Pools zu erleichtern. So wird diesbezüglich in § 30 Abs. 1 Satz 2 GmbHG formuliert: "Satz 1 gilt nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 des Aktiengesetzes) erfolgen, oder durch einen vollwertigen Gegenleistungs- oder Rü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Gewinnabführungsvertrag als Tatbestandsvoraussetzung

Rn. 2 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Die Anwendung von § 316 AktG setzt das isolierte Vorliegen eines GAV i. S. v. § 291 Abs. 1 Satz 1 (2. Alternative) AktG voraus; wenn gleichzeitig auch ein BHV i. S. v. § 291 Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) AktG vorliegt, sind die §§ 311ff. AktG ohnehin nicht anwendbar. Im Fall anderer UN-Verträge i. S. v. § 292 AktG mit GAV teilweise ähnlichen ...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 1 Begriffserläuterungen

Mehr- bzw. Minderabführungen sind nichts anderes als Differenzen zwischen der handelsrechtlichen Gewinnabführung an den Organträger und dem maßgebenden steuerlichen Bilanzgewinn der Organgesellschaft.[1] Ist der abgeführte Gewinn laut Handelsbilanz höher als das steuerliche Ergebnis, liegt eine Mehrabführung vor, ist der abgeführte Gewinn geringer als der Steuerbilanzgewinn, i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 10 Abstandnahme vom Steuerabzug für Dauerüberzahler (Abs. 5)

Rz. 92 § 44a Abs. 5 EStG sieht für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die Abstandnahme vom Steuerabzug als Sonderregelung für die Fälle vor, in denen die Kapitalerträge beim Gläubiger Betriebseinnahmen sind, wegen der besonderen Art der Geschäfte die insgesamt einbehaltene KapESt aber auf Dauer die bei der Veranlagung für i...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 3.1.2.4.5 Querverbindung zur körperschaftsteuerlichen Organschaft

Rz. 74 Durch die sog. kleine Organschaftsreform[1] wurde § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 4 KStG eingefügt, wonach der Gewinnabführungsvertrag unter anderem als durchgeführt fingiert wird, wenn der abgeführte Gewinn oder ausgeglichene Verlust auf einem Jahresabschluss beruht, der fehlerhafte Bilanzansätze enthält, sofern die Fehlerhaftigkeit bei Erstellung des Jahresabschlusses...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 76 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Beschränkung des Verlustvortrags gilt nach § 10a S 1 u 2 GewStG auch für die GewSt. Danach wird der maßgebende Gewerbeertrag bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio um die Fehlbeträge (Verluste) aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen gekürzt. Auch die darüber hinausgehende Deckelung mit 60 % des übersteigenden Betrags ist in § 10a GewStG über...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[3] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / X. Muster: Anmeldung des Organschaftsvertrages zum Handelsregister

Rz. 22 Muster 46.4: Anmeldung des Organschaftsvertrages zum Handelsregister Muster 46.4: Anmeldung des Organschaftsvertrages zum Handelsregister Amtsgericht – Handelsregister – _____ HRB _____ der Y GmbH Zum Handelsregister der Y GmbH überreichen wir:mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / XI. Anmerkungen zum Muster

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / f) Privilegierung von Leistungen "bei Bestehen" eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsgesetzes

Rz. 288 Gem. § 30 Abs. 1 S 2 GmbHG gilt das Auszahlungsverbot "nicht bei Leistungen, die bei Bestehen eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrags (§ 291 AktG) erfolgen". Die Ausnahme ist nicht auf Leistungen zwischen den Vertragspartnern beschränkt, sondern umfasst Leistungen an Dritte auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens; auf die Rechtmäßigkeit der Einzelwe...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / VI. Muster: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Verpächterin

Rz. 38 Falls auch die Pächterin in der Rechtsform der AG organisiert ist, ist entsprechende Beschlussfassung erforderlich, wenn die Satzung dies vorsieht. § 293 Abs. 2 AktG bezieht das Zustimmungserfordernis nur auf Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Rz. 39 Muster 46.7: Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Verpächterin Muster 46.7: Zustimmungsbeschluss der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 144 Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Geschäftsordnung der Taxelex GmbH § 1 Geschäftsführungmehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsätze

Rz. 282 Gem. § 30 Abs. 1 S. 1 GmbHG darf die GmbH das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen[1024] an die Gesellschafter nicht auszahlen (Auszahlungsverbot). Die bilanzielle Betrachtung ist gem. § 30 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GmbHG maßgebend für die Beurteilung der (Un-)Zulässigkeit der Auszahlung.[1025] Das Verbot gilt gem. § 30 Abs. 1 S. 2 GmbHG nicht bei (1) Leist...mehr

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§ 26 Kartellrecht / III. Praktische Hinweise

Rz. 10 In der anwaltlichen Praxis erweist sich immer noch, dass kartellrechtliche Überlegungen häufig zu spät oder gar nicht angestellt werden. Die einschneidende Folge der zivilrechtlichen Nichtigkeit [17] kartellrechtswidriger Verträge (§ 1 GWB i.V.m. § 134 BGB; Art. 101 Abs. 2 AEUV i.V.m. Art. 6 VO 1/2003) bzw. die Unwirksamkeit eines ohne Anmeldung vollzogenen Zusammensch...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 1. Zusammenschlusstatbestände

Rz. 63 Ein Zusammenschluss liegt gem. § 37 GWB vor, wenn das Vermögen eines Unternehmens ganz oder teilweise erworben wird (Vermögenserwerb nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Ein Zusammenschluss kann auch durch Erwerb der unmittelbaren oder mittelbaren Kontrolle durch ein oder mehrere Unternehmen über die Gesamtheit oder Teile eines oder mehrerer anderer Unternehmen erfolgen; die K...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Zielgruppen

Rz. 88 Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) soll es Existenzgründern einfach machen, ihre Ziele in Angriff zu nehmen; in Kombination mit dem Musterprotokoll seien Flexibilität, Schnelligkeit, Einfachheit und Kostengünstigkeit erreicht.[273] Sie soll auch für kurzfristige, riskante, aber wenig kapitalintensive Geschäfte nutzbar sein.[274] Grundsätzlich ist sie man...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.1 Begünstigte Erträge (Buchst. a S. 1)

Rz. 14 Begünstigt sind Einnahmen und Betriebsvermögensmehrungen, die beim Ausscheiden der Beteiligung an einer Körperschaft oder eines Teils davon aus dem Betriebsvermögen anfallen. Die alternative Verwendung der Begriffe Betriebsvermögensmehrungen und Einnahmen verdeutlicht, dass § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a EStG unabhängig davon zur Anwendung gelangt, ob der Veräußerer seinen...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Verhältnis zwischen Betriebsaufspaltung und Organschaft

Rz. 70 Eine körperschaftsteuerliche Organschaft [94] nach §§ 14 ff. KStG kann zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen vorliegen, wenn die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung erfüllt ist und zwischen den Gesellschaften ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen wird. Folglich ist die Organschaft im Rahmen einer Einheits-Betriebsaufspaltung re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Organschaft (§ 10a S. 3 GewStG)

Rz. 104 Unternehmen eines gewerbesteuerlichen Organkreises bleiben selbstständige Gewerbebetriebe. Die Ermittlung des Gewerbeertrags erfolgt in zwei Stufen. Zunächst wird der Gewerbeertrag für jeden Gewerbebetrieb innerhalb des Organkreises selbstständig ermittelt. Danach werden die Gewerbeerträge zusammengerechnet, dem Organträger gegenüber festgesetzt und bei ihm der GewSt...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.1 §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 1 KStG

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 erster Satzteil i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 KStG kann eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR unter weiteren Voraussetzungen Organgesellschaft für Zwecke einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein. Gleiches gilt für Gewerbesteuerzwecke, denn § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG setzt eine kö...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.2.1.1 Persönliche Voraussetzungen des Organträgers

Gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Alt. 2 KStG kommen als Organträger alle nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen und damit u. a. auch Körperschaften ausländischen Rechts in Betracht. Dies gilt unabhängig davon, in welchem Staat sie ihren Sitz und/oder ihre Geschäftsleitung haben (Brink in Schnitger/Fehrenbacher, § 14 KStG Rz. 82, ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.2.1.2 Bilanzierungsfehler im Rahmen der tatsächlichen Durchführung

Neben den persönlichen Voraussetzungen und dem Abschluss eines wirksamen, auf mindestens fünf Jahre abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrags setzt § 17 i. V. m. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG auch die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags voraus. Danach muss der handelsrechtlich zutreffend ermittelte Gewinn abgeführt bzw. der handelsrechtlich zutreffen...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.3.2.1 Verluste der UK-Tochtergesellschaft

Im Hinblick auf UK-Tochterkapitalgesellschaften, deren Muttergesellschaft in Deutschland ansässig ist, kam eine laufende Verlustnutzung vor dem Brexit theoretisch allenfalls im Rahmen einer Organschaft in Betracht, die allerdings aufgrund des Erfordernisses eines Gewinnabführungsvertrags problematisch ist. Diese theoretische Möglichkeit entfällt grundsätzlich nach dem Brexit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.3 Durchgriffshaftung

Rz. 88 Ist ein Unternehmen nicht in der Lage, die nach dem Sozialplan vorgesehenen Abfindungsansprüche mangels Vermögen zu befriedigen, stellt sich die Frage, ob gegebenenfalls – soweit vorhanden – die Muttergesellschaft dafür einzustehen hat. Grundsätzlich gilt, dass ein Sozialplan betriebs- bzw. unternehmensbezogen, nicht aber konzernbezogen ist. Nach der Rechtsprechung kom...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / N. Literaturverzeichnis

Rn. 928 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, bearbeitet von Forster, Karl-Heinz u. a., 6. Aufl., Stuttgart 1995. Ahrend, Peter (1986), Die betriebliche Altersversorgung und das Bilanzrichtlinien-Gesetz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 203 Das Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchverfahrensG – SpruchG) vom 12.6.2003, in Kraft getreten am 1.9.2003, wurde zuletzt geändert durch das 2. KostRMoG. Beschwerdeverfahren nach dem SpruchG wurden bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG nach den VV 3500 ff. vergütet.[71] Rz. 204 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. i ist durch das 2. KostRMoG in die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. ABC der Einzelrückstellungen in einem IFRS-Abschluss

Tz. 145 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Nachfolgend werden für die Praxis bedeutsame Anwendungsfälle für rückstellungsrelevante Tatbestände diskutiert. Soweit erforderlich, werden die Hinweise zum Ansatz durch solche zur Bewertung flankiert. Tz. 146 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Abbruchkosten/Abbruchverpflichtungen: Der Ansatz einer Rückstellung für Abbruchkosten ist bei Vorliegen eine...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 5.2 Organschaft mit Ergebnisabführung

Rz. 87 Ist die aufgelöste Kapitalgesellschaft eine Organgesellschaft mit Ergebnisabführung, hat dies zur Folge, dass sie eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit nicht mehr ausübt. Nach der Rechtsprechung des BFH sind derartige Gewinne auch nicht von der Abführungsverpflichtung des Ergebnis- oder Gewinnabführungsvertrags umfasst.[1] Bildet die Organgesellschaft für die Zeit vom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 2 Notwendigkeit und Bemessung der Ausgleichszahlungen

Rz. 8 Eine handelsrechtliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist nur in § 304 AktG enthalten. Diese Regelung gilt unmittelbar nur, wenn die Organgesellschaft eine AG, KGaA oder SE ist.[1] Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Ergebnisabführungsvertrag für die außenstehenden Gesellschafter der abhängigen Gesellschaft eine Ausgleichszahlung vorsehen. Das gilt auch für ein auslän...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Nach § 304 AktG muss an außenstehende Gesellschafter einer AG, KGaA oder SE, die ihren Gewinn aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags an das herrschende Unternehmen abzuführen hat, ein Ausgleich gezahlt werden (Ausgleichszahlung); ohne die Vereinbarung eines solchen Ausgleichs ist der Gewinnabführungsvertrag handelsrechtlich nichtig. Ist das abhängige Unternehmen ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.1 Versteuerung durch die Organgesellschaft

Rz. 41 Das herrschende Unternehmen, das unabhängig davon, wer die Ausgleichszahlung leistet, der zivilrechtlich Verpflichtete ist, verpflichtet sich zur Leistung der Ausgleichszahlungen, um den Ergebnisabführungsvertrag abschließen zu können. Da das herrschende Unternehmen damit seine wirtschaftlichen Beziehungen zu der Tochtergesellschaft ordnet, kann die Ansicht vertreten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 3.3 Besteuerung bei dem Anteilseigner

Rz. 73 Bei dem Anteilseigner sind die Ausgleichszahlungen, die die Organgesellschaft leistet, wie Gewinnauskehrungen zu behandeln. Sie werden gezahlt, weil der Gesellschafter Anteilseigner der Gesellschaft ist und stellen damit einen Ertrag aus den Anteilen dar. Die Ausgleichszahlungen werden anstelle der wegen der Ergebnisabführung ausfallenden Dividende gezahlt. Sie sind d...mehr

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Anpassungsbedarf für ältere Gewinnabführungsverträge

Kommentar Soweit eine Gewinnabführung noch auf einem älteren Vertrag beruht, besteht dringender Anpassungsbedarf. Darauf weist das BMF hin und räumt eine Übergangsfrist ein. Zum 1.1.2021 trat eine Änderung des § 302 AktG in Kraft (Art. 15 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts vom 22.12.2020, BGBl 2020 I S. 3256). Es wurde zwar lediglich das Wort...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2.2 Gewinnabführungsvertrag

Rz. 42 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist Voraussetzung zur Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft der Abschluss eines Unternehmensvertrags gem. § 291 Abs. 1 AktG zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft, durch den sich der Organträger verpflichtet, Gewinne und Verluste (§ 302 AktG) der Organgesellschaft zu übernehmen bzw. auszuglei...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.1.1 Organgesellschaft

Rz. 11 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 17 Satz 1 KStG kommen als Organgesellschaften alle Kapitalgesellschaften mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens in Betracht. Dies wären insbesondere die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea = SE), Aktiengesellschaft und Kommandi...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.6 Verunglückte Organschaft

Rz. 187 Liegt mindestens eine Voraussetzung der Organschaft von Beginn des Organschaftsverhältnisses an nicht vor oder entfällt während des Organschaftsverhältnisses eine der Voraussetzungen der Organschaft, weil z. B. die Organgesellschaft entgegen § 301 AktG vorvertragliche offene und versteuerte Rücklagen an den Organträger abführt und somit der Gewinnabführungsvertrag ni...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.3 Steuerumlagen

Rz. 231 Der Organträger ist im Falle der ertragsteuerlichen Organschaft Steuerschuldner für die Gewerbeertragsteuer und die Körperschaftsteuer, soweit ihm das Ergebnis der Organgesellschaft zuzurechnen ist. Weiterhin schuldet der Organträger für die Umsätze der Organgesellschaft die Umsatzsteuer bei umsatzsteuerlicher Organschaft. Rz. 232 Die Organgesellschaft weist eigene St...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.1.2 Organgesellschaft

Rz. 146 Gem. § 15 Satz 1 Nr. 1 KStG ist bei der Ermittlung des Einkommens der Organgesellschaft ein Verlustabzug im Sinne des § 10d EStG nicht zulässig. Damit besteht keine Möglichkeit, zu versteuerndes Einkommen der Organgesellschaft z. B. aufgrund von Ausgleichszahlungen mit einem Verlustvortrag zu verrechnen. Der Ausgleich des eigenen Einkommens mit einem vorvertraglichen...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.2 Ausgleichszahlungen

Rz. 149 Ein Gewinnabführungsvertrag muss gem. § 304 Abs. 1 AktG zur Sicherung der außenstehenden Aktionäre[1] einen angemessenen Ausgleich dieser durch eine auf die Aktiennennbeträge bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung; Dividendengarantie) vorsehen, weil die außenstehenden Aktionäre aufgrund des Gewinnabführungsvertrags ihr Gewinnbezugsrecht verloren habe...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.7 Heilungsmöglichkeiten

Rz. 193 Einer tatsächlichen Durchführung des Gewinnabführungsvertrags und damit der Organschaft steht entgegen, wenn infolge von fehlerhaften Handelsbilanzen ein Gewinn abgeführt wird, der entweder die Höchstgrenze des § 301 AktG überschreitet bzw. unterhalb des korrekten Handelsbilanzgewinns liegt, sodass nicht der ganze Gewinn i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG abgeführt wir...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.4.1 Organschaftlich begründete Mehr- und Minderabführungen

Rz. 166 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft weicht in der Regel von der durch die Gewinnabführung oder die Verlustübernahme eingetretenen Vermögensmehrung oder Vermögensminderung in der Steuerbilanz des Organträgers ab, sodass sich sog. Mehr- bzw. Minderabführungen ergeben. Um eine spätere Doppel- bzw. Nichterfassung des infolge der Einkommenszu...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 204 Gem. § 271 Abs. 2 HGB handelt es sich um verbundene Unternehmen,[1] wenn gleichzeitig folgende 2 Bedingungen erfüllt sind: es muss ein Mutter-Tochter-Verhältnis im Sinne des § 290 Abs. 1 oder Abs. 2 HGB vorliegen und das Tochterunternehmen ist in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung einzubeziehen, auch wenn die...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.1.2 Gewerbesteuerliche Teilwertabschreibung

Rz. 255 Eine Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung, die aufgrund von Verlusten des Organs vorgenommen wird, darf sich nicht mindernd auf den Gewerbeertrag auswirken, auch wenn die Teilwertabschreibung bilanzsteuerrechtlich anzuerkennen ist. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages des Organträgers sind diese Verluste wieder hinzuzurechnen, wenn sich die negativen Ergeb...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.4.2 Vororganschaftlich begründete Mehr- und Minderabführungen

Rz. 180 Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2003 enden, ist bei vororganschaftlich verursachten Mehr- und Minderabführungen die gesetzliche Neuregelung des § 14 Abs. 3 KStG 2002[1] anzuwenden. Danach gelten Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, als Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger. Minderabführungen, die ihre ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2 Voraussetzungen der Organschaft im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 7 Seit dem Veranlagungszeitraum 2001 setzt die Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sowohl die finanzielle Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger als auch das Bestehen eines Gewinnabführungsvertrags zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft voraus.[1] Rz. 8 Bis zum Veranlagungszeitraum 2000 wurde für das Entstehen einer Organschaf...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 182 Eine Teilwertabschreibung ist steuerrechtlich immer dann möglich, wenn der Teilwert unter den Buchwert gesunken ist und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.[1] Gem. R 14.7 Abs. 3 KStR 2015 ist eine Teilwertabschreibung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die Organbeteiligung bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Kein...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2.1 Finanzielle Eingliederung

Rz. 33 Die finanzielle Eingliederung setzt gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG voraus, dass der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahres an ununterbrochen und unmittelbar in einem solchen Maße beteiligt ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht. Eine Beteiligung des Organträgers an d...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.3 Steuerliches Einlagekonto bei Minder- und Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit

Rz. 116 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Mehr- oder Minderabführungen, führt aber in § 14 Abs. 4 Satz 6 KStG aus, dass Mehr- oder Minderabführungen insbesondere vorliegen, wenn der an den Organträger abgeführte Gewinn von dem Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Das "Mehr" od...mehr