Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinnverlagerung

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Exkurs: Leasingtypische Anlaufverluste

Rn. 80 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierung bei Leasinggesellschaften ist durch die sog. leasingtypischen Anlaufverluste beeinflusst. Sie entstehen, weil sich typischerweise (in Teilen unvermeidbar) ein linearer Erlösverlauf einem degressiven Aufwandsverlauf während der Grundmietzeit gegenübersteht. "Der degressive Kostenverlauf beruht im Wesentlichen auf den vor oder ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ungarn

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Ungarn (Hauptstadt: Budapest; Amtssprache: Ungarisch) ist ein Binnenstaat in Mittel- bzw Osteuropa mit Grenzen zu > Österreich, der > Slowakei, der > Ukraine, > Rumänien, > Serbien, > Kroatien und > Slowenien. Mit der ersten Osterweiterung trat Ungarn am 01.05.2004 der > Europäische Union bei; das Land gehört aber nicht zur Eurozo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.3 Keine Nachholung bei erstmaliger Bilanzierung eines Wirtschaftsguts

Ihren Ausgangspunkt hat die BFH-Rechtsprechung zur Nachholung unterlassener AfA im Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs.[1] Dieser besagt, dass die Werte in einer Schlussbilanz gleichzeitig die Werte der anschließenden Eröffnungsbilanz sind. Unter- oder Überbewertungen in einer Schlussbilanz führen grundsätzlich nur zu Gewinnverlagerungen innerhalb verschiedener Wir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Auslandskapitalgesellschaft... / 4.1.2 Laufende Ertragsteuer der Auslandskapitalgesellschaft

Rz. 65 Aufgrund der (angenommenen) Steuersubjektqualifikation wird im Folgenden ausschließlich die laufende (Erfolgs-)Besteuerung der ausländischen Tochtergesellschaft in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft (Tochterkapitalgesellschaft) betrachtet;[1] die Besteuerung der Gründung und der Beendigung des Auslandsengagements sowie die Steuerwirkungen erfolgsunabhängiger Steue...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3.4 Vermutete Gewinnverlagerung (Nr. 4)

Rz. 9 Liegen Gründe für die Vermutung vor, dass zwischen verbundenen Unternehmen durch künstliche Gewinnverlagerungen eine Steuerersparnis eintritt, ist der andere Mitgliedstaat spontan über die Gründe zu informieren. Die Informationen kann die Finanzbehörde z. B. im Rahmen der Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 3 AO i. V. m. der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.12.1.1 Entwicklung

Rz. 76 Mit Einführung des § 138a AO wurden die sich aus dem Abschlussbericht der G20/OECD zu BEPS-Maßnahmen Nr. 13 mit dem Titel "Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung" ("Transfer Pricing Documentation and Country-by-Country Reporting") umgesetzt. Aus diesem Abschlussbericht ergeben sich Handlungsempfehlungen für die Steuerverwaltungen und ein z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.14.1.1 Zweck der Norm

Rz. 109 § 379 Abs. 2 Nr. 1e bis 1g AO wurden im Jahr 2019 eingefügt.[1] Die Bußgeldvorschrift dient der Umsetzung des Art. 25a EU-AmtshilfeRL in der durch die RL (EU) 2018/822 geänderten Fassung.[2] Durch Art. 25a der EU-AmtshilfeRL werden die Mitgliedstaaten zur „wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden“ Sanktionierung von Verstößen gegen die in Umsetzung des Art. 8a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreise, interna... / 6.2 Länderbezogene Berichte von multinationalen Unternehmen

Rz. 74 Abgrenzung zur Verrechnungspreisdokumentation. Mit dem BEPS UmsG[1] hat der Gesetzgeber den 3. Bestandteil des Dokumentationskonzepts der OECD entsprechend den EU-rechtlichen Vorgaben i. R. d. innerstaatlichen Anzeigepflichten, d. h. nicht als Bestandteil der verrechnungspreisbezogenen Aufzeichnungen nach § 90 Abs. 3 AO und der GAufzV, innerstaatlich umgesetzt und dam...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.1 OECD-Aktionsplan Base Erosion and Profit Shifting

Rz. 43 Der OECD[1]-Aktionsplan zu "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) geht auf einen G20-Gipfel im Jahr 2012 zurück und wurde seither schrittweise konkretisiert: Beauftragung der OECD zur Ausarbeitung eines Lösungsansatzes im Rahmen des G20-Gipfels in Los Cabos (Mexico) im Juni 2012; Veröffentlichung erster Untersuchungsergebnisse im Februar 2013; Veröffentlichung des BEP...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Möglichkeit der effizienteren Betriebsprüfungen

Rz. 428 [Autor/Stand] Im Paradefall eines eingerichteten und funktionierenden Tax CMS kann bzw. sollte dieses m.E. auch positive Auswirkungen auf Art und Umfang einer Betriebsprüfung haben. Durch die Selbstkontrolle und deren Dokumentation sollte sich die Verwaltung im Rahmen der Prüfung im Wesentlichen auf die Überprüfung des Tax CMS konzentrieren. Die bestehende Betriebspr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Harmonisierungsbedarf bei E... / c) Pflicht zur Meldung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Gemäß § 138d AO sind grenzüberschreitende Steuergestaltungen gegenüber den Finanzbehörden anzuzeigen. Deutet sich in einem Unternehmen ein Sachverhalt an, der u.U. mitteilungspflichtig ist, muss eine entsprechende Prüfung erfolgen. Diese gliedert sich in eine sachliche Prüfung (d.h.: Liegt eine Steuergestaltung vor?) und persönliche Prüfung (d.h.: Muss der Steuerpflichtige als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 9.2.4 Gewinnverlagerung

Rz. 152 Die Gewinnverlagerung zwischen Schwestergesellschaften für dasselbe Besteuerungsjahr ist nicht sachlich unbillig.[1] Für die Frage der sachlichen Unbilligkeit ist allein auf die Verhältnisse des jeweiligen Zinsschuldners abzustellen; auf die Verhältnisse des anderen Rechtssubjekts kommt es insoweit nicht an. Sachlich unbillig ist die Erhebung von Nachzahlungszinsen ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7.2 Vertrauensschutz ab 1.1.2019 bei Nachzahlungs- und Erstattungszinsen

Rz. 110 Von großer Bedeutung sind die Vertrauensschutzregelungen in Art. 97 § 15 Abs. 14 Sätze 2 und 3 EGAO. Nach Art. 97 § 15 Abs. 14 S. 2 EGAO ist bei Anwendung des § 233a Abs. 5 S 3 Halbs. 2 AO für die Minderung von Nachzahlungszinsen der Zinssatz maßgeblich, der bei der ursprünglichen Festsetzung der Nachzahlungszinsen zugrunde gelegt wurde. Daraus ergibt sich das "Versch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernabschluss nach HGB / 3.1 Zweck des HGB-Konzernabschlusses

Rz. 53 Obwohl der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft gem. § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln hat, reicht dieser zur Beurteilung der tatsächlichen Lage oftmals dann nicht aus, wenn es sich um ein verbundenes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zum BE... / Was ist das BEPS-Projekt?

BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting, auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Das BEPS-Projekt wurde im Jahr 2013 mit dem Ziel initiiert, gegen den schädlichen Steuerwettbewerb der Staaten und aggressive Steuerplanungen international tätiger Konzerne vorzugehen. Hierfür wurden konkrete Empfehlungen erarbeitet und im Herbst 2015 vorgelegt. Dass sich d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zum BE... / Wie funktioniert das BEPS-MLI?

Das Mehrseitige Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) ist ein mehrseitiger völkerrechtlicher Vertrag zur Modifikation bestehender Doppelbesteuerungsabkommen. Dieses Übereinkommen erlaubt die Anpassung der Doppelbesteuerungsabkommen an alle verpflichtenden und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zum BE... / Welche Maßnahmen zur Abwehr von Steuervermeidung wurden bereits ergriffen?

Die Bundesregierung, die EU und die internationale Gemeinschaft haben in den letzten Jahren bei der Bekämpfung von Steuervermeidung wichtige Fortschritte erreicht. So konnte man sich auf G20/OECD-Ebene auf Maßnahmen gegen BEPS einigen, BEPS-Empfehlungen in das europäische und nationale Steuerrecht überführen sowie globale Standards für Transparenz in Gestalt des automatische...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 14 Prüfungsgrundsätze

Rz. 130 Der Außenprüfer hat bei der Durchführung der Prüfung bestimmte Prüfungsgrundsätze zu beachten (§ 199 BpO). Bei der Anordnung und Durchführung von Prüfungsmaßnahmen sind im Rahmen der Ermessensausübung die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel und des geringmöglichsten Eingriffs zu beachten (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BpO). Rz. 131 Als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.4.3 Gestaltungsmöglichkeiten durch die Verneinung einer verdeckten Einlage

Tz. 46 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Verneinung einer verdeckten Einlage bei Nutzungsvorteilen ermöglicht Gewinnverlagerungen in Unternehmensgr und Konzernen. Der BFH hält solche Verlagerungen für zulässig; ein Gestaltungsmissbrauch iSv § 42 AO wird darin regelmäßig nicht gesehen (s Urt des BFH v 17.10.2001, BFH/NV 2002, 240). Der Vorteil aus einer verbilligten Nutzungsüberl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Leitsatz 1. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich. 2. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urtei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 2 Geschäftsführergehalt und Steuer

Die GmbH und ihre Gesellschafter sind zivilrechtlich eigenständige Rechts- und Vermögenssubjekte. Das Steuerrecht schließt sich dem an: Die GmbH und ihr(e) Gesellschafter sind jeweils selbstständige "Steuersubjekte". Daher sind schuldrechtliche Leistungsbeziehungen zwischen einer GmbH und dem Gesellschafter (wie z. B. Arbeits- oder Dienstverträge) grundsätzlich auch steuerli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 3 Umfang der Betriebsprüfung

Beim Umfang der Betriebsprüfung ist zwischen dem sachlichen und dem zeitlichen Umfang zu unterscheiden. Der sachliche Umfang lässt sich allgemein aus § 194 Abs. 1 AO ableiten. Danach dient die Betriebsprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. § 4 Abs. 1 BpO überlässt den Umfang der Prüfung dem Ermessen der Finanzverwaltung, die dementsprechen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.2 Übersicht über BEPS-Berichte und deren Einschätzung

Noch nie in ihrer Geschichte hat die OECD in einem so kurzen Zeitraum zwischen Februar 2013 und Oktober 2015 so viele praxisrelevante Themen so intensiv bearbeitet und es geschafft, am 5. Oktober 2015 zu jedem der 15 Aktionspunkte finale Berichte zu veröffentlichen. Nach eigenen Angaben[105] hat die OECD insgesamt 23 Diskussionsentwürfe vorgestellt und mehr als 12.000 Seiten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.2. Chancen erkennen und realisieren

Nachdem eine bestehende VP-Struktur im ersten Schritt auf Risiken untersucht worden ist und etwaige Risiken durch eine veränderte, nunmehr wertschöpfungsadäquate Verteilung des Konzernergebnisses auf die Konzerngesellschaften reduziert worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Chancen sich aus einer optimierten VP-Struktur für den Konzern ergeben können. Die BEPS [164]-Di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.3 Doppelbesteuerungsabkommen

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der das Besteuerungsrecht für unterschiedliche Einkunftsarten (z. B. Betriebsstätten, Einkünfte aus Immobilien, verbundene Unternehmen, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Rente etc.) dem Einkunftsquellen- oder dem Wohnsitzstaat zuweist. Damit soll die Doppelbesteuerung aber auch di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.5 OECD

Derzeit besteht die OECD aus den folgenden 38 Mitgliedstaaten[806]: Gründungs-Mitgliedstaaten: Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland, Italien, Luxemburg, Holland, Norwegen, Portugal, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Großbritannien, USA Weitere Mitgliedstaaten (Beitrittsjahr): Japan (1964), Finnland (1969), Australien (1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 15.1 BMF-Schreiben

Schreiben des Bundesfinanzministeriums werden auch als Erlasse bezeichnet. Sie sind zwingend für die Finanzverwaltung bindend und in Betriebsprüfungen von den Betriebsprüfern anzuwenden. Da die BMF-Schreiben jedoch die Auslegung der Steuergesetze aus Sicht der Finanzverwaltung zusammenfassen, sind sie weder für Steuerpflichtige noch für Gerichte bindend. Ein Steuerpflichtige...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geleitwort zur 4. Auflage

von Siegfried Gänßlen, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Controller Vereins Verrechnungspreise (›VP‹) sind für jede international aufgestellte Firmengruppe auch aus Managementsicht ein sehr bedeutsames Thema. Erstens, weil die konzerninternen Liefer- und Leistungsverrechnungen im Vergleich zum Konzernaußenumsatz eine relevante Größenordnung erreichen und steuerlich un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil B: Grundlagen steuerli... / 5.1.6.1 Hintergrund

"BEPS" ist die Abkürzung, die die OECD und die G20[101] für "Base Erosion and Profit Shifting" gewählt haben. Hierbei geht es um die Bekämpfung von zu niedrigen Steuerbemessungsgrundlagen sowie um die Verhinderung von Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne. Die BEPS-Diskussion entstand vor dem Hintergrund der Finanz- und Schuldenkrise und der Frage, ob Unternehmen verg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage 3 – Zusammenfassung des BEPS-Maßnahmenpakets

Aktionspunkt 1 – Herausforderungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft Der Bericht zu Aktionspunkt 1 kommt zu dem Schluss, dass eine strikte Trennung der digitalen Wirtschaft von der übrigen Wirtschaft nicht möglich ist, da die digitale Wirtschaft zunehmend die Wirtschaft an sich ist. Er befasst sich mit BEPS-Risiken, die durch die digitale Wirtschaft verschärft werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Besondere Konzernverbindungen

Rn. 29 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Zulässig ist sowohl der Abschluss eines mehrstufigen GAV zwischen MU, TU und EU als auch der Abschluss eines Vertrags mit mehreren MU (vgl. HB-GesR (2020/IV), § 72, Rn. 10). Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Noch nicht abschließend geklärt ist die Zulässigkeit von GAV zugunsten Dritter. Diese besondere Ausgestaltung kann in einem mehrstufigen K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Abgeltungsteuer: Berücksichtigung von Verlusten bei der Veräußerung von TecDax-Zertifikaten an eine GmbH i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

Streitig ist, ob der – aus der Veräußerung von im Privatvermögen des Gesellschafters gehaltenen TecDAX Zertifikaten an "seine GmbH" (100%ige Beteiligung) – entstandene Verlust (als Ausnahme vom Abgeltungsteuersatz des § 32d Abs. 1 S. 1 EStG) der Anwendung der allgemeinen tariflichen Besteuerung unterliegt. Eine teleologische Reduktion des § 32d Abs. 2 Nr. 1b EStG dahingehend,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe

Rz. 704 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen der internationalen Amts- und Rechtshilfe sind in zahlreichen multilateralen und bilateralen Verträgen sowie in innerstaatlichen Rechtsnormen verankert[2]. Die Rechtsgrundlagen sind weitestgehend nicht aufeinander abgestimmt und überschneiden sich in vielfältiger Weise, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen. Überlagern sich di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU [3], die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist[5]. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Multilaterales Instrument –... / 1 Systematische Einordnung

Die Maßnahmen im Rahmen des Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) haben bei der OECD zu einer Reihe von Änderungen im OECD-Musterabkommen und dessen Kommentierung geführt. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung für die Ausgestaltung der DBA zwischen den Mitgliedstaaten und ggf. darüber hinaus, wenn sich diese denn gegenüber Drittstaaten durchsetzen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Multilaterales Instrument –... / 3 Praxisfragen

Da es sich beim MLI um einen völkerrechtlichen Vertrag handelt, muss es ähnlich wie auch DBA durch ein Zustimmungs- bzw. Umsetzungsgesetz i. S. d. Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG in deutsches Recht transformiert werden, um innerstaatlich Rechtswirkung entfalten zu können. Diese Zustimmung ist durch das "Gesetz zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 4.2.7.2 Vorabprüfung der Ermittlung der Grundstücksquote anhand des DBA

Immobilienkapitalgesellschaften haben regelmäßig in ihrem Betriebsvermögen nicht nur Grundbesitz oder Anteile an Grundstücksgesellschaften sondern insbesondere bei Umschichtungen (Verkäufen) auch Kapitalanlagen. Anhand des jeweiligen DBA ist sowohl die Quote (die zwischen 50 % und 75 % liegen kann), der maßgebende Bezug (nur unmittelbarer Grundbesitz oder auch nachgeordnete ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Das Multilaterale Instrument

Rz. 303 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Industriestaaten (G 20) haben im Jahr 2012 die > OECD damit beauftragt, Vorschläge zur Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen zur > Steuerumgehung zu erarbeiten. Die OECD hat daraufhin das BEPS-Projekt (BEPS = Base Erosion and Profit Shifting = Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) gestartet. Am 05.10.2015 hat die OECD einen Aktions...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verrechnungspreise – ABC In... / 2.2 Steuerliche Verrechnungspreise

Im steuerlichen Bereich wird von Verrechnungspreisen üblicherweise nur im Verhältnis zwischen rechtlich selbstständigen Gesellschaften, also im Kapitalgesellschafts-Konzern, gesprochen. Hingegen erfolgt zwischen Stammhaus und Betriebsstätte eine Einkünfteabgrenzung. Entscheidend für diese Differenzierung ist, dass schuldrechtliche Beziehungen zwischen Gesellschaft und Gesell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lizenzgebühren (Verrechnung... / 2 Inhalt

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz wurde ein neuer Abs. 3c in § 1 AStG eingefügt, der sich mit immateriellen Wirtschaftsgütern befasst. Damit soll deren wachsender Bedeutung – sowohl in der Unternehmenspraxis als auch im Rahmen der Diskussion um Möglichkeiten zur Gewinnverlagerung – Rechnung getragen werden. Die Regierungsbegründung weist darauf hin, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dokumentationspflichten – A... / 2 Inhalt

§ 90 Abs. 3 AO schreibt sowohl Auskünfte über verwirklichte Sachverhalte als auch eine Darstellung, warum die vereinbarten Preise aus Sicht des Stpfl. dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, vor.[1] Gemäß § 90 Abs. 3 S. 2 AO umfasst die Aufzeichnungspflicht "auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine den Grundsatz des Fremdvergleichs beachtende Vereinbar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Rechtsgrundlagen des internationalen Auskunftsverkehrs sind verstreut und überschneiden sich. Man unterscheidet zwischen Auskünften, zu deren Erteilung sich ein Staat durch internationalen Vertag verpflichtet hat, und solchen Auskünften, die ein Staat ohne Verpflichtung erteilt (Kulanzauskünfte). § 117 Abs. 1 AO ermächtigt die deutschen Finanzbehörden, den Auskunftsverkeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / 2. Entwicklungen auf internationaler und auf OECD-Ebene

Rz. 2 [Autor/Stand] Anzeigepflichten in anderen Rechtsräumen. Anzeigepflichten für Steuergestaltungen bestehen in anderen Jurisdiktionen bereits seit geraumer Zeit. So kennen die USA schon seit 1984 entsprechende Regelungen, die zum Vorbild zur Einführung solcher Pflichten in Kanada und Großbritannien genommen wurden.[2] Diese können auch als Orientierungspunkt für die OECD ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / bb) Verhältnis zu § 42 AO

Rz. 45 [Autor/Stand] Grundsätzlich kein Bezug zu § 42 AO. Ziel der Mitteilungspflicht ist es nach der Gesetzesbegründung, Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und zu verringern. Diese würden immer ausgefeilter und machten sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten zunutze. Solche Gestaltungen widers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Limitation-of-Benefit-Klaus... / 1 Systematische Einordnung

Die Limitation-of-Benefit-Klausel ist ein Artikel, den die USA in ihren DBA vereinbaren. Der Zweck dieser Klausel besteht darin, die missbräuchliche Nutzung der in den DBA enthaltenen Steuervergünstigungen durch "Treaty shopping" zu verhindern. Die Zielsetzung der Limitation-of-Benefit-Klausel entspricht der von § 50d Abs. 3 EStG. Die Limitation-of-Benefit-Klausel im DBA USA ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BEPS - ABC IntStR / 2 Inhalt

Die 15 Aktionspunkte betreffen folgende Bereiche, wobei für Einzelheiten auf die einzelnen Stichworte verwiesen wird: Aktionspunkt 1: Steuerliche Herausforderungen der Digitalisierung Der Bericht über die steuerlichen Probleme der Digitalisierung stellt eine umfassende Materialsammlung dar, hat aber keine konkreten Lösungen aufgezeigt, sondern weitere Analysen vorgeschlagen. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 9.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 251 Nach § 8 Nr. 1 Buchst. f S. 1 GewStG sind dem Gewinn die Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, insbesondere Konzessionen und Lizenzen, zu einem Viertel wieder hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgezogen wurden. Ausgenommen von der Hinzurechnung sind zum einen Aufwendungen für Vertriebslizenzen, die ausschließlich da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Benz/Böhmer, Der Regierungsentwurf eines § 4j EStG zur Beschränkung der Abziehbarkeit von Lizenzzahlungen (Lizenzschranke), DB 2017, 206; Ditz/Quilitzsch, Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen – die Einführung einer Lizenzschranke in § 4j EStG, DStR 2017, 1561; Hagemann/Kahlenberg, Zweifelsfragen zur Wirkung der grenzüberschreitenden L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.3.2 Zustimmung der Finanzbehörde

Rz. 82 Bei Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ist die Umstellung des Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum nur dann wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt erfolgt (§ 4a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Satz 2 EStG, § 8b Abs. 2 Satz 2 EStDV und § 7 Abs. 4 Satz 3 KStG). Dies trifft auch bei der Umstellung eines vom Kalender...mehr