Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.4 Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

Rz. 161 Die Umwandlung erfolgt in der Form, dass der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bar gründet. Dann schließt er mit der GmbH oder UG haftungsbeschränkt einen KG-Vertrag und bringt sein Einzelunternehmen als Kommanditeinlage ein. Das UmwStG lässt der KG die Möglichkeit, das eingebrachte Betriebsvermögen zu Buchwerten, zu Zwischenwerten ode...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.3 Rückgängigmachung einer Betriebsaufspaltung durch Errichtung einer GmbH & Co. KG

Rz. 152 Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 brachte u. a. gravierende Änderungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften:[1] Die in § 8 Nr. 1 bis 3 und Nr. 7 GewStG aufgeführten Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassungen werden zusammengefasst und vereinheitlicht. Die Hinzurechnung erfolgt jeweils zu 25. v. H. von einem für den jeweili...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.4 Schein-GmbH & Co. KG

Rz. 134 Eine gewerblich geprägte Schein-KG wird steuerlich wie eine mitunternehmerische Personengesellschaft behandelt.[1]mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.2 Umsatzsteuer

Rz. 136 Bei der Gründung der GmbH & Co. KG treten umsatzsteuerbare Tatbestände in verschiedener Hinsicht auf. Unkompliziert ist der Fall der reinen Bargründung, sowohl der GmbH als auch der KG. Werden Gesellschaftsrechte, gleichgültig, ob an einer GmbH oder einer KG, gegen Barzahlung erworben, so handelt es sich um einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch zwischen den Gese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.3 Angemessene Verteilung des Gewinns – Grundzüge der BFH-Rechtsprechung

Rz. 176 Ein wichtiges Problem der Besteuerung der GmbH & Co. KG liegt also darin, wie eine angemessene Verteilung des Gewinns zwischen der Komplementär-GmbH und den Kommanditisten gestaltet sein muss. Der IV. Senat des BFH hat hierzu in der Grundsatzentscheidung vom 15.11.1967[1] sowie in 4 weiteren Urteilen vom gleichen Tage[2] Stellung genommen. Die Auffassung des BFH geht...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.3 Grunderwerbsteuer

Rz. 138 Gründergesellschaft und nachfolgende KG sind auch für die GrESt als dasselbe Steuersubjekt zu behandeln, d. h. Komplementär-GmbH (auch: Vor-GmbH) und künftige Kommanditisten bilden zunächst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die regelmäßig identisch mit der späteren GmbH & Co. KG ist.[1] Wurde gleichzeitig mit der Gründung ein Grundstück aufgelassen, so unterlieg...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.2 Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Gewinnverteilung für das Steuerrecht

Rz. 171 In wachsendem Maße ist der BFH im Interesse der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Rechtsordnung bestrebt, bürgerlich-rechtlich einwandfreien Regelungen auch im Steuerrecht Geltung zu verschaffen. Eine handelsrechtlich wirksam vereinbarte Gewinnverteilung wird grundsätzlich auch steuerlich anerkannt. Eine vom Vertrag abweichende steuerliche Gewinnverteilung be...mehr

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III Gründung und Kapitalerhöhung der GmbH & Co. KG – Steuerrechtlicher Teil –

1 Gründungsbesteuerung 1.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach G...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.1.1 Kapitalerhöhung

Rz. 184 Die Kapitalerhöhung wird i. d. R. durch Zuführung neuer Mittel erfolgen. Rz. Die Zuführung neuer Mittel bedeutet Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Steuerliche Besonderheiten ergeben sich nicht. Das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen wird durch die Einlage nicht berührt. Ein eventuelles Aufgeld (Agio) stellt sich ebenfalls als gesellschaftsrechtliche Einlage dar. Di...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 3 Grundsätzliches zur Mitunternehmereigenschaft

Rz. 164 Der Komplementär und der Kommanditist (bzw. die Kommanditisten) einer KG sind grundsätzlich Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens. Ausnahmsweise ist jedoch diese Mitunternehmerschaft zu verneinen, wenn der (die) Gesellschafter – nach dem Gesellschaftsvertrag oder der vorgesehenen tatsächlichen Durchführung des Gesellschaftsvertrages – ke...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften

Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt. Werden aus dieser gewerblichen Tätig...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6 Besteuerungsfragen bei Kapitalveränderungen

6.1 Komplementär-GmbH 6.1.1 Kapitalerhöhung Rz. 184 Die Kapitalerhöhung wird i. d. R. durch Zuführung neuer Mittel erfolgen. Rz. Die Zuführung neuer Mittel bedeutet Kapitalerhöhung gegen Einlagen. Steuerliche Besonderheiten ergeben sich nicht. Das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen wird durch die Einlage nicht berührt. Ein eventuelles Aufgeld (Agio) stellt sich ebenfalls a...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.1.2 Kapitalherabsetzung

Rz. 185 Die Kapitalherabsetzung stellt sich als Verringerung des gesellschaftsrechtlichen Haftkapitals dar. Werden dabei die Einlagen an die Gesellschafter zurückgewährt, spricht man von effektiver Kapitalherabsetzung. Im Gegensatz hierzu steht die nominelle Kapitalherabsetzung, bei der den Gesellschaftern die Einlagen nicht zurückgewährt werden.[1] Steuerlich ist gemäß § 17 ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.5 Exkurs: Ausweis einer nicht erbrachten Hafteinlage

Rz. 154 Nach § 172 Abs. 1 HGB ist die im Handelsregister eingetragene Einlage eines Kommanditisten die sog. Hafteinlage; nach ihr bestimmt sich die mögliche Inanspruchnahme des Kommanditisten durch Gläubiger der Gesellschaft; sie betrifft das Außenverhältnis. Davon abzugrenzen ist die sog. Pflichteinlage, auch bedungene Einlage genannt. Sie betrifft das Innenverhältnis und b...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2.1 Erhöhung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG

Rz. 186 Bei der Kapitalerhöhung einer GmbH & Co. KG erwirbt der Kommanditist in Höhe der von ihm zu leistenden Einlage neue Gesellschaftsrechte. Im Hinblick auf § 15a EStG sind 3 Zeitpunkte der Kapitalerhöhung zu unterscheiden: Erfolgt die Kapitalerhöhung "zeitkongruent", d. h. im Jahr der Verlustentstehung, so ist der Verlust des Wirtschaftsjahres in Höhe der Kapitalerhöhung...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 170 Für die GmbH & Co. KG, die nach feststehender Rechtsprechung sowohl für die handelsrechtliche als auch für die steuerrechtliche Beurteilung als Personengesellschaft anzusehen ist, gelten die Bestimmungen der §§ 105 ff. HGB. Diese handelsrechtlichen Vorschriften sind dispositiver Natur; sie greifen nur bei fehlenden vertraglichen Abreden ein. Für die Gesellschaftsform...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) bezogen sind in diese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3 Umwandlungsvorgänge

2.3.1 Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG Rz. 156 Siehe hierzu Anhang II, Rz. 810 ff. 2.3.2 Umwandlung einer GmbH & Co. KG auf die Komplementär-GmbH Rz. 157 Siehe hierzu Anhang II, Rz. 833 ff. 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG Rz. 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung D...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5 Grundsätzliches zur Gewinnverteilung

5.1 Gesetzliche Grundlagen Rz. 170 Für die GmbH & Co. KG, die nach feststehender Rechtsprechung sowohl für die handelsrechtliche als auch für die steuerrechtliche Beurteilung als Personengesellschaft anzusehen ist, gelten die Bestimmungen der §§ 105 ff. HGB. Diese handelsrechtlichen Vorschriften sind dispositiver Natur; sie greifen nur bei fehlenden vertraglichen Abreden ein....mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1 Gründungsbesteuerung

1.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1 Einkommen- und Körperschaftsteuer

1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HG...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.3 Kommanditgesellschaft

Rz. 133 Bei der Gründung der KG ergeben sich unmittelbar keine ertragsteuerlichen Konsequenzen.mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.3 Kommanditgesellschaft

6.3.1 Herabsetzung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG Rz. 187 Nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG gilt der Grundsatz, dass dann, wenn ein Kommanditist seine Einlage in die Gesellschaft durch eine Entnahme mindert und dadurch ein negatives Kapitalkonto entsteht bzw. sich erhöht, dem Kommanditisten der Betrag der Einlagenminderung als Gewinn zuzurechnen ist. § 15a Abs. 3 Satz 1...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2 Besteuerungsfragen bei Einbringungs- und Umwandlungsvorgängen

2.1 Grundsätzliches Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) be...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2 Einbringungsvorgänge

2.2.1 Eintritt einer GmbH in eine GmbH & Co. KG (Sacheinlage der Komplementär-GmbH) Rz. 148 Tritt eine GmbH, die einen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält, unter Einbringung ihres Geschäftsbetriebs als Sacheinlage in eine KG ein, so kann auf die Gewinnrealisierung der in ihrem eingebrachten Vermögen enthaltenen stillen Reserven verzichtet werden (§ 24 UmwStG). 2.2.2 Eintritt de...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 5.5 Rückwirkende Neuverteilung des Gewinns

Rz. 182 Zivilrechtlich können die Gesellschafter einer Personengesellschaft über die Aufteilung des Gesellschaftsgewinns noch anlässlich der Bilanzfeststellung befinden.[1] Sie können dabei auch vom bisherigen Gewinnverteilungsschlüssel abweichen. Hierin liegt eine Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Mitgliedschaftsrechte der Gesellschafter, für die das Gewinnbezugsr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 169 Für eine (steuerliche) Mitunternehmerschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG genügt es nicht nur, dass die Gesellschafter ein Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative entfalten können. Die Annahme einer Mitunternehmerschaft, d. h. eines Gewerbebetriebes, setzt darüber hinaus eine Betätigung voraus, die mit Gewinnabsicht (Gewinnerzielungsabsicht) unter...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.6 Grunderwerbsteuer

Rz. 155 Die Grunderwerbsteuer wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GrEStG ausnahmsweise bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage nach den Grundbesitzwerten bemessen. Eine Einbringung liegt nur vor, wenn ein Gesellschafter ein Grundstück zur Erfüllung seiner Sachbeitragspflichten auf die Personengesellschaft überträgt. Erwerbsv...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.2 Kommanditgesellschaft

Rz. 185a § 15a Abs. 1, 1a und 3 EStG bestimmt: (1) Der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der Kommanditgesellschaft darf weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht; er darf insoweit auch nicht nach § 10d abge...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.4 Gutschrift auf Kapitalkonto II: Einbringung oder Einlage

Rz. 153 Überträgt der Kommanditist einer KG dieser ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 6.3.1 Herabsetzung der Kommanditeinlage i. V. m. § 15a EStG

Rz. 187 Nach § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG gilt der Grundsatz, dass dann, wenn ein Kommanditist seine Einlage in die Gesellschaft durch eine Entnahme mindert und dadurch ein negatives Kapitalkonto entsteht bzw. sich erhöht, dem Kommanditisten der Betrag der Einlagenminderung als Gewinn zuzurechnen ist. § 15a Abs. 3 Satz 1 EStG soll Missbräuchen entgegentreten, indem diese Vorschr...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.3.7 Factoring

Unter Factoring versteht man die Abtretung von Forderungen an ein Unternehmen, das diese Forderungen sofort bevorschusst und im Zeitpunkt der Fälligkeit den Einzug der Forderung übernimmt. Das abtretende Unternehmen erhält auf diese Weise schnelle Liquidität aus den noch nicht fälligen Forderungen. Beim echten Factoring geht das Ausfallrisiko auf das Factoring-Unternehmen übe...mehr

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Steuerrechtliche Anerkennun... / b) Zuwendungsnießbrauch

Bei einem zeitlich begrenzten Zuwendungsnießbrauch, den Eltern ihren Kindern bürgerlich-rechtlich wirksam an einem Grundstück bestellen, erzielt der Nießbraucher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn er tatsächlich im Verhältnis zum Mieter die Stellung eines Vermieters hat. Im vom FG Berlin-Brandenburg entschiedenen Streitfall ging es um die steuerliche Anerkennung ...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. (FH) Wilhelm Kollenbroich, StB, StiftM (FS) / Akram Juja, StB, FB UNF (DStV. e.V.), Master of Science[*] Familienstiftungen sind i.R.d. Unternehmens- und Vermögensnachfolge ein mögliches Instrument der Lösung. Insbesondere die inländische Familienstiftung rückt in den Fokus, da diese ein nachhaltiges Modell darstellt, mit dem sich bei einer frühzeitigen Planung lan...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.6.3 Checklisten

Die folgenden Checklisten können bei der Erstellung des Businessplans unterstützen. Sie decken die wichtigsten Punkte der meisten Investitionsvorhaben ab, können jedoch keinen Anspruch auf absolute Vollständigkeit für jede denkbare Fallkonstellation erheben, da jedes Investitionsvorhaben vom Inhalt und Umfang her anders strukturiert ist. Die Checklisten sind ggf. durch indivi...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.4.3 Fallstudie: Rating

Die folgende Fallstudie zeigt beispielhaft die Vorgehensweise zur Ermittlung der Ratingnote anhand quantitativer und qualitativer Faktoren. Da jedes Kreditinstitut ein eigenes Ratingverfahren einsetzt, ist die Vorgehensweise der Kreditinstitute allerdings nicht völlig identisch. Die A-GmbH hat bei ihrer Hausbank folgenden Jahresabschluss vorgelegt.mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 2.3.2 Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften beteiligen sich an nicht-börsennotierten Unternehmen, meist mit einer Minderheitsbeteiligung von 25 – 40 %. Bei den Beteiligungsgesellschaften handelt es sich oft um Tochtergesellschaften von Großunternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Kreditinstituten sowie um öffentliche Beteiligungsgesellschaften. Kapitalbeteiligungsgesellschaften beteilige...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.2 Berücksichtigung der Ausgleichsforderung beim Verpflichteten

a) Allgemeines Die dem überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zustehende Ausgleichsforderung stellt für den Verpflichteten (Erben) eine Nachlassverbindlichkeit dar. Diese kann der Verpflichtete von seinem Erwerb gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehen. Die Bewertung der Verbindlichkeit erfolgt dabei mit dem Nennwert. Überträgt der Verpflichtete an Erfüllung s...mehr

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Literaturverzeichnis

Beiser, R. (2008), Verrechnungspreise im Gemeinschaftsrecht, IStR 2008, Heft 16, S. 587 ff. Bernhardt, L. (Hrsg.) (2017), Verrechnungspreise, Boorberg Verlag, 2. Auflage, 2017. Blakemore, B., Starbucks, Amazon & Google – are they tax avoiders? MP's seem to think so, Aufzeichnungen, https://www.youtube.com/watch?v=db4TlUY_1gI, 2012. Bölscher, A. (2004), Leistungsverträge/Service...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Gewinnausschüttung bei GmbH

Rn. 232 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gemäß § 46 Nr 1 GmbHG unterliegt die Feststellung des JA und die Verwendung des Ergebnisses der Bestimmung der Gesellschafter. Sofern sich nach der Gewinnausschüttung herausstellt, dass die Gewinnermittlung fehlerhaft war, müssen die Beträge, welche die Gesellschafter in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, gemäß § 32 GmbHG nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Typisch stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters

Rn. 502 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die typische stille Beteiligung eines GmbH-Gesellschafters an dem Unternehmen der GmbH wird von der Rspr des BFH grds als zulässig angesehen (BFH v 06.02.1980, I R 50/76, BStBl II 1980, 477). Voraussetzung ist, dass das stille Gesellschaftsverhältnis klar und eindeutig vereinbart ist und die Vereinbarungen tatsächlich durchgeführt werden. De...mehr

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Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils – Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte

Leitsatz 1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesel...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 3. Steuerrechtliche Analyse

Gem. § 10 Nr. 1 S. 1 KStG sind Aufwendungen für die Erfüllung von Zwecken des Steuerpflichtigen, die durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind, nichtabziehbare Betriebsausgaben. Dies bedeutet, dass diese Aufwendungen außerbilanziell bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Körperschaft wieder hinzuzurechnen sind, soweit sie d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcd) Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rn. 371 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grds haben die Gesellschafter die Gründungsaufwendungen einer KapGes zu tragen. Eine Ausnahme gilt bei einer entsprechenden gesellschaftsvertraglichen Regelung. Fehlt es an einer derartigen, betragsmäßig fixierten Regelung oder übersteigen die von der KapGes übernommenen Gründungskosten den im Gesellschaftsvertrag bezifferten Betrag, liegt ...mehr

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ZErb 02/2024, Aufwendungen ... / 2. Unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft als Stifterin und Abzugsverbot nach § 10 Nr. 1 KStG (Fallbeispiel)

Die unbeschränkt steuerpflichtige A-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland möchte als Stifterin eine inländische rechtsfähige und privatnützige Stiftung errichten (§ 80 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG). Sitz und Geschäftsleitung der Stiftung befinden sich kumulativ im Inland. Aufgabe der Stiftung soll der Erhalt von Kapital und seine verzinsliche Anlage sein. Die Erträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stollenwerk, Nießbrauch und Unterbeteiligung an GmbH-Anteilen, GmbH-StB 2000, 335; Werner, Der Nießbrauch an einem GmbH-Gesellschaftsanteil als Instrument der Unternehmensnachfolge, ZErb 2015, 38; Binnewies, Besteuerungsfolgen der Veräußerung des GmbH-Anteils durch natürliche Personen, GmbH-StB 2018, 183; Oellerich, Kapitaleinkünfte bei Bestellung eines unentgeltlichen Zuwendun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Dötsch/Pung/Möhenbrock, Die Körperschaftsteuer, Loseblattsammlung, Band 2 zu § 8 Abs 3 KStG, Teil C: Die Grundregeln der vGA, Teil D: Die Hauptfallgruppen der vGA; Thiel, Die vGA im Spannungsfeld zwischen Zivil- und Steuerrecht, DStR 1993, 1801; Apitz, Die Bedeutung der Kenntnis von ungerechtfertigten Zuwendungen an nahestehende Personen des beherrschenden Gesellschafters für ...mehr

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Einbringungsbedingter Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft

Leitsatz Bringt eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Betrieb nach § 24 UmwStG in eine GmbH & Co. KG ein und beschränkt sich ihre Tätigkeit fortan auf die Verwaltung der Mitunternehmerstellung an der aufnehmenden Gesellschaft sowie das Halten der Beteiligung an der Komplementär-GmbH, steht § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG der Annahme von Unternehmensidentität i.S. des § 10a GewStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abtrennung von Zinsschein oder Zinsforderung vom Stammrecht (Bond-Stripping; § 20 Abs 2 S 4 u 5 EStG)

Rn. 1404 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 4 u 5 EStG enthält eine Veräußerungsfiktion für den Fall, dass von einem Zinsschein oder einer Zinsforderung eine Abtrennung vom Stammrecht erfolgt. Mit dieser Regelung sollen Gestaltungen verhindert werden, mit denen versucht wird, durch sogenanntes Bond-Stripping die Steuerbelastung tariflich zvE zu mindern. Die Gestaltung zi...mehr