Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / V. Verbriefung von GmbH-Anteilen sinnvoll?

1. Keine Fungibilität von GmbH-Geschäftsanteilen unmittelbar über die Blockchain Notarielles Beurkundungserfordernis steht entgegen: Eine Fungibilität von GmbH-Geschäftsanteilen unmittelbar über die Blockchain ist im Hinblick auf das notarielle Beurkundungsbedürfnis bei Gründung (§ 2 GmbHG), Kapitalerhöhung (§ 55 GmbHG) und Anteilsübertragung (§ 15 GmbHG) nicht möglich. Beacht...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 1. Keine Fungibilität von GmbH-Geschäftsanteilen unmittelbar über die Blockchain

Notarielles Beurkundungserfordernis steht entgegen: Eine Fungibilität von GmbH-Geschäftsanteilen unmittelbar über die Blockchain ist im Hinblick auf das notarielle Beurkundungsbedürfnis bei Gründung (§ 2 GmbHG), Kapitalerhöhung (§ 55 GmbHG) und Anteilsübertragung (§ 15 GmbHG) nicht möglich. Beachten Sie: Ein zusätzliches vertragliches Erfordernis nach § 127 BGB bzw. durch ein...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / I. Begrifflichkeiten

1. Blockchain Die Blockchain ist eine Technologie, die verwendet wird, um Informationen sicher und transparent zu speichern. Vereinfachend kann die Blockchain mit einem digitalen Buch verglichen werden, das jede Transaktion oder Aufzeichnung revisionsfest und irreversibel enthält. Manipulation von Informationen praktisch ausgeschlossen: Das Besondere daran ist, dass es keine zent...mehr

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Erhöhung oder Herabsetzung ... / 3. Wechsel von der UG (haftungsbeschränkt) in die GmbH und vice versa

Nach obigen Grundsätzen ist auch der Wechsel der UG (haftungsbeschränkt) in die Rechtsform der GmbH im Gründungsstadium zulässig (Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 2 Rz. 6). Aber auch der umgekehrte Weg ist möglich: Kann das Mindeststammkapital der GmbH von 12.500 EUR nicht aufgebracht werden, können die Gesellschafter durch Änderungsvereinbarung zur Gründung einer UG (haftungs...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / VIII. Fazit

Die Fragestellung, ob und wie gesellschaftsbezogene Rechtspositionen in einem NFT verbrieft werden können, steckt in den Kinderschuhen. Nach allgemeinem Zivilrecht sind solche Gestaltungen möglich, erlauben allerdings nicht ohne weiteres die (anonyme) Fungibilität. Es wird sich zeigen, ob und welche Praxisgestaltungen in Zukunft anzutreffen sein werden. Im nächsten Beitrag de...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 2. Fungibilität von GbR-Anteilen

Halten der GmbH-Beteiligung über eine GbR: Anders kann sich die Fungibilität darstellen, wenn die GmbH-Beteiligung über eine Personengesellschaft – z.B. eine GbR – gehalten wird. Für die Übertragung von GbR-Anteilen bestehen keine gesetzlichen Formerfordernisse. Die GbR-Anteile könnten insofern Referenzobjekt für ein NFT sein. Die GbR kann Geschäftsanteile an einer GmbH erwer...mehr

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Erhöhung oder Herabsetzung ... / 5. Weitere Muster zur Änderung der Satzung vor der Eintragung der GmbH

Meyer-Landrut/Klein, Formularkommentar GmbH, 4. Aufl. 2019, A IV 17 (Änderung der Firma); Böhm/Frowein in Münchner Vertragshandbuch, Bd. 1, 8. Aufl. 2018, IV 11 (Wechsel von der Bar- zur Sacheinlage, Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes).mehr

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Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals in der Vor-GmbH (GmbHStB 2023, Heft 9, S. 292)

Überblick über die damit verbundenen Form- und Gestaltungsfragen Dr. Martin Lohr, Notar[*] Nicht selten müssen bereits vor der Eintragung der GmbH Änderungen bezüglich des Stammkapitals und der Einlagen erfolgen – etwa in den Fällen, in denen das Stammkapital wider Erwarten nicht in der angestrebten Höhe erbracht werden kann oder weil Hindernisse für die Erbringung von Sachle...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / [Ohne Titel]

Dr. Markus Wollweber, Dipl.-Finw. (FH), RA/FASt / Lara Weigand, wissenschaftliche Mitarbeiterin[*] In diesem Teil der Beitragsserie wollen die Autoren die Zukunft beleuchten: Ist es – ausgehend vom derzeitigen Recht – möglich, Übertragungen von Gesellschaftsanteilen an einer GmbH über die Blockchain darzustellen? Kann jedenfalls eine Gesellschaftsfinanzierung – z.B. ein Darle...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / VII. Virtuelle Wirtschaftsbeteiligung

Zusätzlich denkbar ist die Tokenisierung von virtuellen, d.h. allein vertraglich begründeten Rechtspositionen, die den Berechtigten in wesentlichen wirtschaftlichen Punkten schuldrechtlich wie einen Gesellschafter stellt, mittels NFT. Typischerweise wird das Recht auf quotale Teilhabe an der Ausschüttung und an einem Exit in solchen virtuellen Gesellschaftsanteilen verbrieft. Re...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / I. Einleitung

Zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter sind Darlehen möglich. Das gilt sowohl für Darlehen eines Gesellschafters an die GmbH als auch umgekehrt. Neben Darlehensverträgen, die über eine feste Laufzeit geschlossen werden, sind in der Praxis regelmäßig sog. Gesellschafterverrechnungskonten vorzufinden, die mit einem Dispo- bzw. Kontokorrentkredit vergleichbar sind (nähere...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / IV. Vertragliche Verknüpfung von NFT und Recht

1. NFT als vertragliches Formerfordernis Dem Risiko eines Auseinanderfallens von NFT und Recht kann durch Vereinbarung eines gewillkürten Formerfordernisses einer "Blockchain-Form" nach § 127 BGB begegnet werden. Die Übertragung des Rechts und der zugrunde liegende Rechts- oder Forderungserwerb stehen dann gemäß vertraglicher Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Übertragung de...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / aa) Margenteilungsgrundsatz

Hat die Gesellschaft selbst keinen Kredit aufgenommen, bilden nach dem BFH die banküblichen Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen die Obergrenze der verhinderten Vermögensmehrung. Innerhalb dieser Marge ist der im Einzelfall maßgebliche Betrag durch Schätzung zu ermitteln, wobei dem Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann, besondere Bedeu...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Insbesondere in kleineren und mittleren GmbHs, in denen der (Allein-)Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person auch die Geschäftsführung innehat, wird gerne ein Verrechnungskonto genutzt, um Zahlungen, die die GmbH für Rechnung ihres Gesellschafters vorgenommen hat, zu erfassen. Der Beitrag zeigt auf, was zu beachten ist, um das Vor...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / b) Beherrschende Stellung

Beherrschend ist die Stellung eines GmbH-Gesellschafters im Regelfall, wenn der Gesellschafter die Mehrheit der Stimmrechte besitzt und deshalb bei Gesellschafterversammlungen entscheidenden Einfluss ausüben kann. Beachten Sie: Wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen, reicht auch eine Beteiligung von 50 % oder weniger zur Annahme...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird: So werden vGA bei einem Gesellschafterverrechnungskonto vermieden (GmbHStB 2023, Heft 9, S. 282)

Ein Blick auf die jüngere Rechtsprechung Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Insbesondere in kleineren und mittleren GmbHs, in denen der (Allein-)Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person auch die Geschäftsführung innehat, wird gerne ein Verrechnungskonto genutzt, um Zahlungen, die die GmbH für Rechnung ihres Gesellschafters vorgenommen hat, zu erfassen. Der Beitrag z...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / e) Zwischenfazit und aktueller Rechtsprechungs-Fall

Kann ein Darlehensvertrag zwischen einer GmbH und einer einem Gesellschafter nahestehenden Person, der die GmbH einen Geldbetrag ausgezahlt hat, nicht vorgelegt werden und erscheint diese behauptete Darlehensgewährung erst lange Zeit nach der angeblichen Ausreichung in der Buchhaltung der GmbH und macht die GmbH gegenüber dem Empfänger des Geldes keine Rückzahlungsansprüche gel...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / 3. Keine oder zu geringe Verzinsung

Fehlt es an einer Verzinsung oder ist diese geringer als zwischen fremden Dritten üblich, liegt eine verhinderte Vermögensmehrung vor, die auch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Bereits der Entzug von Liquidität der Gesellschaft nimmt dieser zumindest die Möglichkeit, mit der eigenen Geschäftstätigkeit eine Eigenkapitalverzinsung herbeizuführen. Zwischen frem...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 2. Bedingungslösung

Alternativ möglich erscheint die Verknüpfung von NFT und dem durch das NFT verbrieften Recht durch aufschiebende Bedingungen dergestalt, dass die zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte – z.B. der Kauf eines Anteils – unter der aufschiebenden Bedingung einer im Netzwerk bestätigten Token-Transaktion (§ 158 Abs. 1 BGB) stehen.mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / 2. Formelle vGA

a) Allgemeines Bei einem beherrschenden Gesellschafter ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis in der Regel auch dann anzunehmen, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung mit der Kapitalgesellschaft darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist, ...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / IV. VGA im Zusammenhang mit Gesellschafterverrechnungskonten

1. Ausfall der Forderung oder Verzicht auf Rückzahlung Keine Vermögensminderung ist die reine Darlehenshingabe, da ihr ein zu aktivierender Rückzahlungsanspruch gegenübersteht, und sie hat auch keine Auswirkung auf den Gewinn. Auch Zahlungen einer Kapitalgesellschaft für private Zwecke ihres Gesellschafters sind Kreditgewährung und nicht vGA, wenn sie von vornherein auf einem...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / a) Gesellschaft hat selbst keinen Kredit aufgenommen

aa) Margenteilungsgrundsatz Hat die Gesellschaft selbst keinen Kredit aufgenommen, bilden nach dem BFH die banküblichen Habenzinsen die Untergrenze und die banküblichen Sollzinsen die Obergrenze der verhinderten Vermögensmehrung. Innerhalb dieser Marge ist der im Einzelfall maßgebliche Betrag durch Schätzung zu ermitteln, wobei dem Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt w...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 1. Blockchain

Die Blockchain ist eine Technologie, die verwendet wird, um Informationen sicher und transparent zu speichern. Vereinfachend kann die Blockchain mit einem digitalen Buch verglichen werden, das jede Transaktion oder Aufzeichnung revisionsfest und irreversibel enthält. Manipulation von Informationen praktisch ausgeschlossen: Das Besondere daran ist, dass es keine zentrale Autoritä...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 3. Smart Contracts

Die Verknüpfung des verbrieften Rechts mit einem NFT erfolgt durch sog. "Smart Contracts". Smart Contracts sind programmierbare Verträge, die in der Blockchain ausgeführt werden. Sie enthalten Informationen über das Eigentum, die Übertragung und die spezifischen Rechte, die mit einem NFT verbunden sind. Beispiel Wenn z.B. ein Künstler ein Kunstwerk als NFT erstellt, kann er im S...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / III. Rechtlicher Rahmen

Gesonderte vertragliche Vereinbarung: Soll der Erwerber Rechte am Referenzobjekt erwerben, muss dies vertraglich gesondert vereinbart werden – etwa durch Abschluss eines Nutzungs-, Lizenz- oder Kaufvertrags. Beachten Sie: Insoweit ist es möglich, in den Metadaten eines NFT auf entsprechende Vertragsbedingungen zu verweisen. Vermeidung des Auseinanderfallens von NFT und Recht:...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 1. NFT als vertragliches Formerfordernis

Dem Risiko eines Auseinanderfallens von NFT und Recht kann durch Vereinbarung eines gewillkürten Formerfordernisses einer "Blockchain-Form" nach § 127 BGB begegnet werden. Die Übertragung des Rechts und der zugrunde liegende Rechts- oder Forderungserwerb stehen dann gemäß vertraglicher Vereinbarung unter dem Vorbehalt der Übertragung des zugehörigen Tokens auf die Adresse des...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / VI. Verbriefung von Unternehmensanleihen

Allgemeine Darlehensansprüche oder z.B. Unternehmensanleihen können nach allgemeinem Zivilrecht entsprechend den oben erfolgten Ausführungen über § 127 BGB bzw. nach dem Bedingungsmodell über NFT verbrieft werden. Wertpapierprospekt: Allerdings sind Unternehmen, die Anleihen öffentlich anbieten, verpflichtet, einen Wertpapierprospekt zu erstellen und diesen bei der BaFin einzur...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / 1. Gewöhnliche vGA

a) Allgemeines Eine vGA liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG (den Gewinn) auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbesc...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 2. NFT

NFT steht für "Non-Fungible Token" und bezieht sich auf digitale Assets, die einzigartig und unverwechselbar sind. NFT basieren auf der Blockchain-Technologie, in der Regel auf der Ethereum-Blockchain. Ein NFT repräsentiert das Eigentum oder bestimmte Rechte an einem bestimmten digitalen Gut (wie einem Kunstwerk, einer Musikdatei, einem Videospielgegenstand) oder einer Forderu...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 4. Handel mit NFT

Das NFT kann von einem digitalen Wallet ("Portemonnaie") zur anderen übertragen werden. Es existieren zudem verschiedene NFT-Marktplätze und Plattformen, auf denen NFTs gekauft, verkauft und gehandelt werden können. Diese Marktplätze fungieren als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern. Der Handel erfolgt oft über Auktionen oder feste Preise. Die Transaktionen von NFTs we...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / c) Fremdvergleich

Ermittlung des Fremdvergleichspreises: Ob und ggf. in welchem Umfang bei Geschäften zwischen einer Kapitalgesellschaft und deren (beherrschendem) Gesellschafter die tatsächlich vereinbarten Preise von denjenigen abweichen, die zwischen fremden Dritten vereinbart worden wären (Fremdvergleichspreis), ist unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls ermitteln...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / cc) Bemessungsgrundlage für die Zinsberechnung

Der BFH hatte offenbar keine Bedenken, als für die Zinsberechnung maßgebliches Kapital den Mittelwert aus Forderungsanfangs- und -endbestand des Jahres zugrunde zu legen. Allerdings dürfte es bei Vorliegen elektronischer Daten ohne großen Aufwand möglich sein, durch Tabellenkalkulationen o.Ä. eine taggenaue Verzinsung zu berechnen. Eine Schätzung nach § 162 Abs. 1 AO wäre in...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / II. Einführung Gesellschafterverrechnungskonten

Führt die Kapitalgesellschaft für ihre Gesellschafter, die bei ihr angestellt sind, Verrechnungskonten, von denen sie nach Einbuchung der Gehälter Auszahlungen für private Zwecke der Gesellschafter vornimmt, so liegen in Höhe der die Gehaltsbuchungen übersteigenden Sollbuchungen auf den Verrechnungskonten Kreditgewährungen der Gesellschaft an ihre Gesellschafter vor. Für den ...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / d) Klare und eindeutige Vereinbarung

Um steuerlich wirksam zu sein, müssen Vereinbarungen mit beherrschenden Gesellschaftern zudem im Vorhinein klar und eindeutig getroffen sein. Ohne klare und eindeutige Vereinbarung kann eine Gegenleistung nicht als schuldrechtlich begründet angesehen werden. Das gilt nach dem BFH selbst dann, wenn ein Vergütungsanspruch aufgrund gesetzlicher Regelung bestehen sollte, wie z.B...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / V. Fazit

Gesellschafterverrechnungskonten kommen in der Praxis täglich vor. Der BFH hat nunmehr seine schon 1990 getroffene Entscheidung bestätigt, dass es – jedenfalls bei Fehlen anderer Anhaltspunkte für die Schätzung – nicht zu beanstanden sei, wenn davon ausgegangen wird, dass sich private Darlehensgeber und -nehmer die bankübliche Marge zwischen Soll- und Habenzinsen teilen (BFH...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / bb) Sicherheiten

Ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter bei günstigen Vermögensverhältnissen des Schuldners ein Darlehen ohne Sicherheiten gewährt hätte oder die Gründe im Gesellschaftsverhältnis liegen, hänge nach ständiger BFH-Rechtsprechung von folgenden Kriterien ab: Höhe des Darlehens im Verhältnis zu den Einkünften und dem Vermögen des Schuldners Laufzeit des Darlehens (e...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / II. Warum Anteile oder Unternehmensanleihen tokenisieren?

Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Tokenisierung von Gesellschafterrechten bzw. Unternehmensanleihen ist berechtigt. Weltweit handeln zwischenzeitlich mehrere 100 Mio. Personen mit Krypto-Währungen und NFT. Chance auf weltweiten Anlegermarkt: Für Unternehmen, die z.B. mittels Kapitalerhöhung oder Ausgabe von Unternehmensanleihen ihre Unternehmensfinanzierung ohne Ein- oder...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 16): Die Gm... / 3. Verbriefung als elektronisches Wertpapier?

Kryptowertpapier: Aufgrund des zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) können Emittenten zudem Inhaberschuldverschreibungen – wie Anleihen oder Wandelschuldverschreibungen – als elektronische Wertpapiere in Form von Kryptowertpapieren begeben (§ 4 Abs. 3, 4 eWpG). Entstehung: Ein Kryptowertpapier entsteht dadurch, dass der Emittent ...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / III. Einführung vGA

VGA mindern das Einkommen nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG nicht. Zu unterschieden ist zwischen "gewöhnlichen" vGA und "formellen" vGA zwischen Gesellschaft und beherrschendem Gesellschafter. 1. Gewöhnliche vGA a) Allgemeines Eine vGA liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis vera...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / 1. Ausfall der Forderung oder Verzicht auf Rückzahlung

Keine Vermögensminderung ist die reine Darlehenshingabe, da ihr ein zu aktivierender Rückzahlungsanspruch gegenübersteht, und sie hat auch keine Auswirkung auf den Gewinn. Auch Zahlungen einer Kapitalgesellschaft für private Zwecke ihres Gesellschafters sind Kreditgewährung und nicht vGA, wenn sie von vornherein auf einem bei der Gesellschaft für den Gesellschafter geführten...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / c) Zivilrechtliche Wirksamkeit

"Verträge mit beherrschenden Gesellschaftern müssen zivilrechtlich wirksam sein, um steuerlich anerkannt zu werden. Eine Wirksamkeitsvoraussetzung ist ein evtl. bestehendes Schriftformerfordernis".[15] Rechtsgeschäfte, welche der durch das Gesetz vorgeschriebenen Form ermangeln, sind gem. § 125 S. 1 BGB nichtig. "Der Mangel einer durch Rechtsgeschäft vorgeschriebenen Form ha...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / 4. Verrechnung

Liegen gegenläufige Darlehen vor (s. bb) aaa)), kommt eine Aufrechnung[68] der Forderungen aus dem Verrechnungskonto und der Darlehensverbindlichkeiten mit der Folge, dass nur der verbleibende Betrag zu verzinsen sei, jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn keine Aufrechnung erklärt worden ist,[69] weil es an einer entsprechenden Willenserklärung fehlt[70] und Darlehens- und...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / a) Allgemeines

Eine vGA liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG (den Gewinn) auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht –...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / b) Gesellschaft hat selbst einen Kredit aufgenommen

Hat die Gesellschaft selbst Fremdkapital aufgenommen, berechnet sich die für den Ansatz einer vGA erforderliche verhinderte Vermögensmehrung nach den ihr in Rechnung gestellten Sollzinsen, wenn und soweit davon ausgegangen werden kann, dass der dem Gesellschafter (ggf. zinslos) überlassene Darlehensbetrag andernfalls zur Kreditrückzahlung verwendet worden wäre.[66] Nach Tross...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / a) Allgemeines

Bei einem beherrschenden Gesellschafter ist eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis in der Regel auch dann anzunehmen, wenn es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung mit der Kapitalgesellschaft darüber fehlt, ob und in welcher Höhe ein Entgelt für eine Leistung des Gesellschafters zu zahlen ist, oder wenn nich...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / b) Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis

Eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter (§ 93 Abs. 1 S. 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG, § 34 Abs. 1 S. 1 GenG) die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung gegenüber einer Person, die nicht Gesellschafter ist, unter sonst gleichen Umständen nicht hingenommen hätte (Fremdvergleich).[6] In Da...mehr

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Wenn die GmbH zur Bank wird... / 2. Fehlende Rückzahlungsabsicht

Von vornherein keine ernsthafte Vereinbarung: Gleiches gilt bei einem von vornherein nicht ernstlich vereinbarten Darlehen. Kann aufgrund der offensichtlichen wirtschaftlichen Situation des Gesellschafters oder einer ihm nahestehenden Person nicht mit einer Rückzahlung gerechnet werden, liegt insoweit eine Vermögensminderung vor, da der Darlehensgewährung von vornherein kein...mehr

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Erhöhung oder Herabsetzung ... / 1. Änderungen im Gründungsstadium

Die Vorschriften über die Satzungsänderung und Kapitalmaßnahmen der §§ 53 ff. GmbHG finden keine Anwendung bei Änderungen vor Eintragung der GmbH (OLG Köln v. 28.3.1995 – 2 Wx 13/95, GmbHR 1995, 725; Gustavus, Handelsregisteranmeldungen, 11. Aufl. 2022, A 93, Altmeppen, 11. Aufl. 2023, § 53 Rz. 10; Krafka, Registerrecht, 11. Aufl. 2019, Rz. 972; a.A. Priester, ZIP 1987, 282)...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erhöhung oder Herabsetzung ... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Nicht selten müssen bereits vor der Eintragung der GmbH Änderungen bezüglich des Stammkapitals und der Einlagen erfolgen – etwa in den Fällen, in denen das Stammkapital wider Erwarten nicht in der angestrebten Höhe erbracht werden kann oder weil Hindernisse für die Erbringung von Sachleistungen bestehen. In diesen Fällen muss die Satzung entsprechend...mehr

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Erhöhung oder Herabsetzung ... / 4. Änderung des Musterprotokolls

Wurde die Gesellschaft durch ein Musterprotokoll (Gründung im vereinfachten Verfahren, § 2 Abs. 1a GmbHG) gegründet, kann die Ziffer des Stammkapitals verändert werden, ohne dass das Kostenprivileg der Musterprotokollgründung verloren geht (Heckschen/Salomon in Heckschen/Heidinger, Die GmbH in der Gestaltungs- und Beratungspraxis, 3. Aufl. 2023, Kap. 10 Rz. 184). Erfolgt ein...mehr