Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 4. Teilung von Gesellschafteranteilen bei Neuzeichnung oder Nachfolge

Mitunter kommt es zu Anfragen, ob bei Neuzeichnung von Anteilen zwei oder mehrere Einheiten einen Geschäftsanteil gemeinsam erwerben dürfen. Am einfachsten ist in der Tat die Beibehaltung des Prinzips: eine Einheit = ein Geschäftsanteil. Darauf sollte in Gesprächen mit den neuen Teilhabern eingegangen und betont werden, dass ein ganzer Geschäftsanteil erworben werden muss. Wa...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Fragestellungen zwecks effizienter Reaktion auf Neuerungen

Auf welche Weise können die Mitwirkungsrechte aber nicht nur im Aufsichtsrat, sondern gleichfalls in der Gesellschafterversammlung gestärkt und Lücken geschlossen werden, wie etwa im Vorsitz und in der Durchführung von Veranstaltungen, d.h. Gesellschafterversammlungen in Präsenz, Telefonkonferenzen und Video- und Hybrid-Formaten? Sinn und Zweck dieser Überlegungen und Formul...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 3. Internationalisierung der Sitzungen des AR

Beim Thema der Internationalisierung stellt sich die Frage nach der Sitzungssprache, die nicht Deutsch, sondern eine andere Sprache sein soll, also z.B. Englisch. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats eines international tätigen Unternehmens kann auch die Sitzungssprache geregelt werden. Gegenstand einer Geschäftsordnung können grundsätzlich alle innerorganisatorischen Re...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 1. Angemessene Beteiligung der AR-Mitglieder am Informations-, Willensbildungs- und Entscheidungsprozess des AR

Als Argumente gegen ein Vorziehen könnte zunächst das Recht der AR-Mitglieder sprechen, umfassend informiert zu sein, um ihre Rechte wahrzunehmen.[15] Denn gegen wichtige AR-Beschlüsse kann geklagt werden, ebenfalls wenn ein Beschluss gerade nicht erfolgt ist, obwohl dieser Beschluss hätte gefasst werden müssen.[16] Beim fakultativen AR existiert zwar mehr Gestaltungsfreihei...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Nachjustierung beim Versammlungsort

Die technischen Möglichkeiten führen zu einer Erweiterung des Versammlungsorts, aber auch die Funktionen und Aufgaben des Versammlungsleiters/Vorsitzenden betreffend: Zitat Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern kein anderer Ort zur Beschlussfassung vom Vorsitzenden festgelegt wurde. Die ordnungsmäßige Einberufung einer Videokonferenz zum Zwecke der Beschlussfas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.4 Vertretung bei eigenhändiger Unterschrift

Rz. 41 Eigenhändige Unterschrift bedeutet nach § 126 Abs. 1 BGB, dass der Erklärungspflichtige bzw. dessen gesetzlicher Vertreter (Rz. 34) die Erklärung selbst durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu unterzeichnen hat. Die Unterschriftsleistung durch einen Bevollmächtigten[1] ist bei gesetzlicher Anordnung der Eigenhändigkeit grundsätzlic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3.3 Legitimationsprüfung

Rz. 20 Die Normadressaten (Rz. 17) haben sich vor der Durchführung der genannten Rechtsgeschäfte, also der Konteneröffnung bzw. -führung, der Wertsachenverwahrung, der Pfandnahme oder der Schließfachüberlassung, Gewissheit über die Person und die Anschrift des oder der – aller – Verfügungsberechtigten zu verschaffen[1] und die Angaben in geeigneter Form festzuhalten.[2] Bei ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines von einer GmbH überlassenen Pkw trotz vertraglichem Nutzungsverbots

Leitsatz Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass ein Alleingesellschafter-Geschäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw unabhängig von einem vereinbarten Nutzungsverbot auch für private Fahrten nutzt, da nicht zu erwarten ist, dass ein Verstoß gegen ein Privatnutzungsverbot aufgrund des fehlenden Inter...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / III. Modul B – Angaben zum Schuldner

Rz. 11 Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Die Angaben zu mindestens einem Schuldner sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 12 Als Basisdaten sind zunächst die...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Modul A – Angaben zum Gläubiger

Rz. 3 Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Die Angaben zu mindestens einem Gläubiger sind dabei zwingend, § 750 ZPO, während die weiteren Angaben in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall auf Ihre Erforderlichkeit zu prüfen sind. Rz. 4 Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindes...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Entäußerung des Vollstreckungsantrags

Rz. 86 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Vollstreckungsantrag sieht das Formular die Angabe des Auftraggebers als einfache Signatur und die Unterschrift des Auftraggebers vor. Als Auftraggeber im Sinne dieser Angaben ist nicht der vertretene Gläubiger, sondern sein Bevollmächtigter anzusehen. Der Name des Auftraggebers ist stets anzugeben und sollte bei de...mehr

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Zuschüsse im Ertragsteuerrecht / 2.2.5 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Vom zuständigen Landesministerium gezahlte Eingliederungsbeihilfe für behinderte Menschen als Betriebskostenerstattung in Form von Tageskostensätzen sind Betriebseinnahmen und keine Investitionszuschüsse. Das gilt auch dann, wenn die Eingliederungsbeihilfe in den Bescheiden des Ministeriums als zweckgebundene Zuschüsse für die Erweiterung der Behindertenwerkstatt bezeichnet ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Signatur und Unterschrift zur Entäußerung

Rz. 173 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht Anlage 4 zur ZVFV die Angabe des Antragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Antragstellers vor. Es bleibt ohne Bedeutung, dass in Anlage 1 zur ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) von "Auftraggeber" und in Anlage 4...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Unterschrift

Rz. 117 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Vollstreckungsantrag sieht das Formular die Angabe des Auftragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Auftraggebers vor. Stellt der Gläubiger den Antrag selbst, trägt er seinen Namen ein und unterschreibt. Als Antragsteller im Sinne dieser Angaben ist nicht der vertretene Gläubiger, sondern sein Bev...mehr

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Invoice-to-Pay-Prozess (I2P): Kennzahlbasierte Steuerung bei der Plasser & Theurer Export GmbH

Zusammenfassung Überblick Dieser Artikel zeigt, wie sich im Laufe der Neukonzeption, Einführung und Steuerung des Invoice-to-Pay-Prozesses von Plasser & Theurer einige besonders erfolgsrelevante Fixpunkte herauskristallisiert haben, welche dadurch auch besonders gut auf andere Unternehmen transferierbar sind. Zur kennzahlenbasierten Steuerung des Invoice-to-Pay-Prozesses sind ...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.1 Sachverhalt

Rz. 70 Allgemeine Angaben und Aufgabenstellung Die M-AG ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen, da von der M-AG Aktien und Wandelschuldverschreibungen am organisierten (Kapital-)Markt gehandelt werden. Die M-AG hat ein Tochterunternehmen T-GmbH, an dem sie seit 1.1.2014 100 % der Anteile hält. Zum 1.1.2021 erstellt die M-AG ihre IFRS-Konzerneröffnungsbilanz. Weder das M...mehr

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Erstanwendung IFRS / 4.4 Erstellung der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz

Rz. 79 Der in der landesrechtlichen Konzernbilanz angesetzte Restwert für den immateriellen Vermögenswert ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz zu eliminieren, da die Voraussetzungen für die Aktivierung nach IAS 38 am hinreichend verlässlichen Nachweis eines künftigen wirtschaftlichen Nutzens – unabhängig vom Geschäfts- oder Firmenwert – scheitern.[1] Mit der Umgliederung der imma...mehr

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Erklärung zur Unternehmensf... / 2 Verpflichtete Unternehmen

Rz. 3 Die Erklärung zur Unternehmensführung müssen abgeben börsennotierte Aktiengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die ausschließlich andere Wertpapiere als Aktien zum Handel an einem organisierten Markt i. S. d.§ 2 Abs. 11 WpHG ausgegeben haben und deren Aktien mit Wissen der Gesellschaft[1] über ein multilaterales Handelssystem i. S. d. § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 8 WpHG...mehr

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Invoice-to-Pay-Prozess (I2P... / 1 Ausgangssituation für Digitalisierung & Steuerung des I2P-Prozesses

Das 1953 gegründete Familienunternehmen Plasser & Theurer (P&T) mit Firmenzentrale in Wien und Stammwerk in Linz gilt mit seinen insgesamt 5.000 Mitarbeitern als Weltmarktführer in der Entwicklung, im Bau und im Export von Bahnbaumaschinen. Durch das Alleinstellungsmerkmal, der einzige Komplettanbieter für sämtliche Arbeitsvorgänge im Kontext des Bahnbaus zu sein, hat Plasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuer / 2.3.3 Fallgruppen

In der Praxis haben sich bestimmte Fallgruppen herausgebildet, bei denen die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zu bejahen ist. Diese Fallgruppen sind nicht abschließend. Auch anderweitige Sachverhalte können den Anforderungen des § 1 Abs. 2 GrEStG genügen. Maßgebend für die Beurteilung sind jeweils die Verhältnisse im Einzelfall. Bei den in der Praxis bedeutendsten Fallgru...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 1.2 E-Ladestation als Betriebsvorrichtung

Eine E-Ladestation stellt eine Betriebsvorrichtung dar, wenn das Gewerbe des Unternehmers damit unmittelbar betrieben wird. Ist also der Geschäftszweck auf die Lieferung von Strom ausgelegt, stellt die E-Ladestation eine Betriebsvorrichtung dar. Dies ist z. B. bei den elektrisch betriebenen Auslieferungs-Pkws der Deutschen Post oder von Amazon der Fall. Die E-Ladestation wir...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.5 Rückzahlung von Nachschusskapital

Rz. 101 Nach § 26 GmbHG kann die Satzung einer GmbH bestimmen, dass die Gesellschafter Nachschüsse in die GmbH leisten müssen. Dieses Nachschusskapital erhöht das steuerliche Einlagekonto und führt bei den Gesellschaftern zu nachträglichen Anschaffungskosten. Gem. § 30 Abs. 2 GmbHG kann das Nachschusskapital zurückgezahlt werden. In diesem Fall steht – ähnlich einer Kapitalh...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.4 Organschaftliche Ausgleichszahlungen

Rz. 96 Bei Ausgleichszahlungen an außenstehende Anteilseigner einer Organschaft ist danach zu differenzieren, ob die Organgesellschaft selbst oder der Organträger die Ausgleichszahlung leistet. Fraglich ist zunächst, ob die Ausgleichszahlung eine Leistung i. S. d. § 27 KStG darstellen kann. M. E. sprechen die besseren Argumente dafür, dass die Ausgleichszahlungen als Leistun...mehr

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E-Ladestationen richtig bil... / 2 Statt Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand?

Ggf. könnte man darüber nachdenken, dass die Nachrüstung der Parkflächen mit E-Ladestationen zu einer über die ursprüngliche Nutzung hinausgehende erweiterte Nutzung der Parkflächen führt und damit eine sog. Standardhebung erfolgt. In diesem Fall stellen die Aufwendungen für die E-Ladestationen nachträgliche Anschaffungskosten der Parkfläche dar. Aus einer Parkmöglichkeit wi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.5 Ausschüttbarer Gewinn

Rz. 63 Eine Definition des ausschüttbaren Gewinns enthält § 27 Abs. 1 S. 5 KStG. Demnach ist ausschüttbar das Eigenkapital laut Steuerbilanz (ggf. das handelsrechtliche Eigenkapital zzgl. steuerlichem Mehr- und abzüglich steuerlichem Mindervermögens gem. § 60 Abs. 2 EStDV), vermindert um das gezeichnete Kapital und um den Bestand des steuerlichen Einlagekontos. Das steuerlic...mehr

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Grunderwerbsteuer / 2.2 Auflassung, Eigentumsübergang, Meistgebot

Auflassung Für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sind die Auflassung und die Eintragung des Erwerbers im Grundbuch erforderlich.[1] Die Auflassung[2] ist die bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zu notarieller Beurkundung zu erklärende Einigung des Veräußerers und des Erwerbers über den Eigentumsübergang. Die (ausschließliche) Auflas...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.2 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 26 Die Pflicht zur Führung eines steuerlichen Einlagekontos gilt in erster Linie für Kapitalgesellschaften, also insbes. für AG, GmbH sowie SE. Sie betrifft auch Kapitalgesellschaften ausl. Rechtsformen, wenn die betroffene Gesellschaft in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt oder die Gesellschafter die Feststellung einer Auskehrung aus dem steuerliche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 7.1 Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nrn. 2–5 KStG

Rz. 253 § 27 Abs. 1 bis 6 KStG bezieht sich ausdrücklich nur auf Kapitalgesellschaften, d. h. in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG auf AG, GmbH, KGaA sowie SE. Darüber hinaus ist die Regelung auf Gesellschaften ausl. Rechtsform anzuwenden, sofern diese nach einem Rechtstypenvergleich[1] in den wesentlichen Strukturmerkmalen einer deutschen Kapitalgesellschaft entspre...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.3 Anteilseigner

Rz. 165 Der Anspruch auf Ausstellung der Bescheinigung über die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos steht dem Anteilseigner zu. Als Anteilseigner gilt derjenige, dem im Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses die Anteile i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gem. § 39 AO zuzurechnen sind. Entscheidend ist also das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen, etwa bei Wertpap...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.1.2 Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto

Rz. 47 Die gezielte Einlagenrückgewähr war nach Ansicht der Finanzverwaltung in Sonderfällen zulässig, insbes. bei der Rückzahlung von Nachschusskapital bei der GmbH.[1] Nach alter Rechtslage war dies m. E. insbes. aufgrund der eindeutigen Zuordnungsmöglichkeit nach der Gliederungsrechnung des Eigenkapitals möglich, die in ihren Bestandteilen auch noch nach formeller Abschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 4.2 Möglichkeiten zur Korrektur eines fehlerhaften Bescheids

Rz. 114 Die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos stellt eine Feststellung i. S. d. § 179 AO dar.[1] Daraus folgt, dass der Feststellungsbescheid eines Wirtschaftsjahrs zugleich Grundlagenbescheid für die Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des folgenden Wirtschaftsjahrs gem. § 171 Abs. 10 AO ist. Die Bindungswirkung ergi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) GmbH-Anteile und Darlehen als Sonderbetriebsvermögen II einer KG

Für die Qualifikation einer Kapitalbeteiligung und ein dieser Gesellschaft gewährtes Darlehen als notwendiges oder gewillkürtes Sonder-BV II einer KG genügt es nicht, dass die geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaften in demselben Geschäftsfeld gleichrangig zur Vermeidung eines Verdrängungswettbewerbs aufeinander abgestimmt werden, die Kommanditistin und Gesellschafter-G...mehr

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Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

Leitsatz 1. Zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer gehören bei der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gesellschaft nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes auch Leistungen eines Dritten an den Grundstücksveräußerer für den Erwerb von Anteilen an der künftig grundbesitzenden Gesellschaft, wenn der Hauptzweck dieser Leistungen darin besteht, den Grundstück...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags bei einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz 1. Die tatsächliche und vollständige Rückgängigmachung im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) setzt grundsätzlich die Löschung einer zugunsten des Ersterwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraus. 2. Die Anwendung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG ist allerdings nur dann ausgeschlossen, wenn der Ersterwerber bei der Rückgängigmachung...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Teilabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG für Konzernabschlusskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten

Konzernabschlusskosten und Gemeinkosten einer Holdinggesellschaft, deren einzige Tätigkeit im Halten einer GmbH-Beteiligung besteht, stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den hieraus erzielten Einnahmen. Das FG entschied, dass – im Gegensatz zu § 3c Abs. 1 EStG – bei § 3c Abs. 2 EStG auch ein nur mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang für das Eingreifen des Abzugsve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 20 Buchst. b, Buchst. d und Buchst. e GewStG

Ein von einer Hebamme geleitetes Geburtshaus in der Rechtsform einer GmbH kann sich nicht auf die Befreiung von der GewSt nach § 3 Nr. 20 Buchst. b, Buchst. d und Buchst. e GewStG berufen. FG München v. 21.11.2022 – 7 K 423/21, EFG 2023, 415, Rev. eingelegt, Az. des BFH: V R 1/23mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Zeitpunkt des Wegfalls des negativen Kapitalkontos

Das negative Kapitalkonto fällt zu dem Zeitpunkt weg, zu dem feststeht, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht kommt. Das ist insbesondere bei einer Einstellung des werbenden Betriebs einer GmbH & Co. KG der Fall, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine neue Betätigung aufgenommen werden soll. FG Münster...mehr

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Vermögensverwaltende Person... / b) Buchführungspflichten

Ob als vermögensverwaltende Gesellschaft im konkreten Einzelfall die GbR (§§ 705 ff. BGB) als Personengesellschaft oder eine KG (§§ 161 ff. HGB) als Personenhandelsgesellschaft eingesetzt wird, hat auf zivilrechtlicher Ebene insbesondere auch Konsequenzen hinsichtlich der Verpflichtung, Bücher zu führen. Vermögensverwaltende Personenhandelsgesellschaften = Buchführungspflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / I. Einleitung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften treten in der Praxis in unterschiedlichsten Konstellationen in Erscheinung. Die Bandbreite der Einsatzmöglichkeiten reicht von der einfachen GbR zur Vermietung einer Immobilie bis hin zu Immobilienfonds oder Private Equity Fonds.[1] Gesetzlich ausdrücklich normiert sind die vermögensverwaltenden Personengesellschaften nicht, weshal...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids

Leitsatz Bei einer Besteuerung gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) kommt einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 GrEStG oder nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GrEStG jedenfalls dann keine die Anlaufhemmung (§ 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung) beendende Wirkung für die Feststellungs- und für die Festsetzungsfrist der zu erlassenden Bescheide zu, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / a) Personen- und Personenhandelsgesellschaften

Zivilrechtlich sind die Personen- und Personenhandelsgesellschaften von den juristischen Personen abzugrenzen. Im Bereich der vermögensverwaltenden Tätigkeit sind dabei die GbR bzw. in Zukunft die rechtsfähige GbR als Personengesellschaft sowie die OHG und KG als Personenhandelsgesellschaften von besonderer Bedeutung. Dass eine OHG vermögensverwaltend tätig werden kann, ergibt s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Steuererklärungen bei der zuständigen Finanzbehörde

Rz. 4 Eine Verpflichtung zur Entgegennahme der mündlichen Erklärung besteht nur für die jeweils örtlich und sachlich zuständige Finanzbehörde[1], ein Anspruch auf Entgegennahme einer Erklärung und Übermittlung an die zuständige Finanzbehörde dagegen nicht. Rz. 5 § 151 AO betrifft den Erklärungspflichtigen.[2] Ist der Erklärungspflichtige nicht handlungsfähig i. S. v. § 79 AO,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.11.2.1 Zeugenbeweis

Der Zeugenbeweis kommt in Betracht, wenn es um Wahrnehmungen einer dritten Person über vergangene Tatsachen geht. Eigene Schlussfolgerungen des Zeugen sind jedoch nicht beweistauglich, da sie nicht auf eigenen Wahrnehmungen beruhen. Da jede Art von Wahrnehmungen möglich ist, ist auch der Zeuge vom Hörensagen ein taugliches Beweismittel. Soll ein Zeuge über die inneren Tatsac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.1.3 Juristische Personen

Juristische Personen sind nicht prozessfähig, sondern handeln über ihre gesetzlichen Vertreter, über die sie auskunftspflichtig sind. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus Gesetz, Satzung oder sonstiger Anordnung. Der Fiskus wird vertreten durch die zuständige Behörde, die wiederum von ihrem Leiter vertreten wird. Sozialversic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Unzumutbarkeit der Schriftform bzw. der elektronischen Übermittlung

Rz. 6 Die mündliche Abgabe der Steuererklärung ist nach § 151 AO nur zulässig, wenn die Einhaltung der Schriftform oder einer Pflicht zur elektronischen Übermittlung dem Stpfl. nach seinen persönlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann. Der Begriff der "Zumutbarkeit" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff[1], der erforderlichenfalls der vollen gerichtlichen Nachprüfung u...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Leitsatz 1. Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG), wenn die GmbH am Vermög...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bei Feststellung des steuerlichen Einlagekontos vergessener Zugang zur Kapitalrücklage

Leitsatz Eine Berichtigung nach § 129 AO erfordert, dass aus dem Akteninhalt nicht nur die Erhöhung der Kapitalrücklage ersichtlich ist, sondern auch der tatsächliche Mittelzufluss. Sachverhalt Eine GmbH hat im Jahr 2007 ihr Stammkapital erhöht. Die neu in die GmbH eintretenden Gesellschafter hatten ein Agio zu erbringen, das der Kapitalrücklage zugewiesen wurde. Dies ist so ...mehr