Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kosten für Supersportwagen sind nicht abziehbarer Repräsentationsaufwand

Leitsatz Das FG München entschied, dass die Kosten für einen Supersportwagen nicht abziehbarer Repräsentationsaufwand im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG sind. Sachverhalt Eine GmbH erwarb einen Sportwagen zu einem Kaufpreis von 218.800 EUR. Das Fahrzeug war mit Formel-1-Technologie ausgestattet und das bisher einzige Serienfahrzeug seiner Art. Der Wagen wurde in der Fo...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / aa) Entscheidung des FG Münster v. 25.7.2019

Das FG Münster hat mit Urteil vom 25.7.2019[9] entschieden, dass Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als GF für die GmbH tätig ist und hierfür ein Gehalt erhält, nicht zwingend als vGA zu qualifizieren sind. In dem Urteilsfall war der Alleingesellschafter einer GmbH im Jahr 2010 aus Altersgründen abberufen worden und erhielt auf der Grundlage...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / b) Erreichen des Pensionsalters unabhängig vom Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft als Voraussetzung für den Eintritt des Versorgungsfalls

Tritt der Versorgungsfall bereits beim Erreichen eines bestimmten Pensionsalters ein – und zwar unabhängig davon, dass der Gesellschafter-GF aus den Diensten der Gesellschaft ausscheidet –, ist das körperschaftsteuerlich nicht zu beanstanden.[6] Hier kommt es zu einer Vergütungskonkurrenz zwischen der GF-Vergütung und den Pensionszahlungen. BFH erkennt Nebeneinander mit Anrechn...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / III. Notwendigkeit der Erdienbarkeit bei Pensionszusagen bei Änderung der Zusage

Die Vereinbarung einer Pensionszusage ist eine Gegenleistung für die erwartete Betriebstreue des Arbeitsnehmers und soll diese fördern und entlohnen. D.h., es sollen bereits erbrachte, aber auch zukünftige Arbeitsleistungen entlohnt werden. Der BFH schließt hieraus, dass die Pensionszusage erdienbar sein muss. Dabei wird die Erdienbarkeit anhand einer absoluten Zeitgrenze (Hö...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / aa) Weitere GF-Tätigkeit und Hinausschieben des Versorgungsfalls

Eine Möglichkeit, die Rechtsfolgen einer vGA zu vermeiden, ist, dass der Gesellschafter-GF unter Fortzahlung seiner Vergütung für die GmbH tätig ist und der Eintritt des Versorgungsfalls bis zur Einstellung der GF-Tätigkeit hinausgeschoben wird. Vorgehensweise vom BFH ausdrücklich zugelassen: Der BFH hat diese Vorgehensweise in seiner Entscheidung vom 23.10.2013[13] ausdrückl...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Klaus Altendorf, WP/StB[*] In der steuerlichen Beratungspraxis mittelständischer GmbHs ist die steuerliche Behandlung von Pensionszusagen einer GmbH an Gesellschafter-Geschäftsführer immer wieder Gegenstand von Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung. Der Beitrag gibt einen Überblick über ausgewählte Praxisfragen bei Pensionszusagen an (beherrschende) Gesell...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / bb) Entscheidung des BFH v. 17.6.2020

In dem Revisionsverfahren I R 56/17[11] musste sich der BFH ebenfalls mit dem Fall einer erneuten Anstellung als GF nach dem Pensionseintritt beschäftigen. Dabei ging es um die Frage, ob eine zur Vermeidung der Überversorgung in der ursprünglichen Pensionszusage vereinbarte Deckelung der Pension auf 75 % der letzten Aktivbezüge auch dann gilt, wenn das Dienstverhältnis zunäc...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / I. Einleitung

In der Vergangenheit sind Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GF) oftmals eingesetzt worden, um auf Ebene der GmbH einen Steuerstundungseffekt zu erzielen, der sich aufgrund der Rückstellungsbildung ergeben hat. Im Idealfall kann hiermit ein Teil des bei Eintritt des Versorgungsfalls benötigten Rückdeckungskapitals gebildet werden. Zwischenzeitlic...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / 1. Problemstellung

In der Praxis ist es oftmals so, dass der Gesellschafter-GF einer mittelständischen GmbH ein Interesse daran hat, über den vereinbarten Ruhestandszeitpunkt hinaus (i.d.R. das vollendete 65. Lebensjahr) für "seine" GmbH weiter tätig zu sein. Der Grund kann einerseits darin liegen, dass trotz Erreichens der vereinbarten Altersgrenze noch kein geeigneter Nachfolger gefunden word...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / 3. Nichtanrechnung der Pensionszahlungen auf die Aktivvergütung führt aber zur Annahme einer vGA

Seit dem BFH-Urteil v. 5.3.2008[2] ist nunmehr ebenso geklärt, dass der gleichzeitige Bezug eines GF-Gehalts und einer Pension die betriebliche Veranlassung der Pensionszahlung ausschließt. Folglich kommt es in Höhe der geringeren Pensionszahlungen zur Annahme einer vGA, da ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter die fortlaufende GF-Vergütung auf die Pensionszahl...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / c) Möglichkeiten der Vermeidung der Rechtsfolgen einer vGA

Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 23.10.2013[12] Möglichkeiten aufgezeigt, um die Rechtsfolgen einer vGA nicht eintreten zu lassen, nämlich: das weitere Fortbestehen der entgeltlichen Tätigkeit als GF und das Hinausschieben des Versorgungsfalls bei angemessener Erhöhung der Pensionsansprüche; die unentgeltliche GF-Tätigkeit; im Falle einer weiteren entgeltlichen Tätigkeit ...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / 4. Zivilrechtliche Vereinbarung maßgebend für den Eintritt des Versorgungsfalls

Unabhängig von der Frage, ob es durch die Weiterzahlung des GF-Gehalts neben der laufenden Pensionszahlung der Höhe nach zu einer vGA kommt, ist zu prüfen, ob der Gesellschafter-GF aufgrund der Vereinbarungen in der Pensionszusage einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Pensionszahlungen hat. Pensionszusagen unterscheiden dabei zwischen folgenden Voraussetzungen für den Eintr...mehr

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Ausgewählte Praxisfragen zu... / 2. Tatsächliches Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis als GF ist keine Voraussetzung für steuerliche Anerkennung der Pensionszusage

Nach Ansicht des BFH in seinem Urteil vom 5.3.2008[1] ist das tatsächliche Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis als GF keine unabdingbare Voraussetzung für den Eintritt des Versorgungsfalls. Der BFH hat klargestellt, dass es aus körperschaftsteuerlicher Sicht grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, wenn die Pensionszahlung nach den vertraglichen Regelungen nur vom Erreichen e...mehr

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Nachhaltigkeits-Kommunikati... / 3 Mitarbeitende als kulturelle "Influencer"

Nicht nur im Recruiting, auch darüber hinaus haben sich neue Kommunikationswege eröffnet. Kommunikation, das Erklären der Strategie und der Transformation, ist als Führungsaufgabe wichtig, um zum Gelingen beizutragen. Als Kommunikationskanal sind daher Influencer innerhalb des Unternehmens, sogenannte Corporate Influencer, von zunehmender Wichtigkeit. Die Beziehung zwischen M...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Von der Rückwirkung erfasste Umwandlungsarten

Rz. 44 Die Rückwirkung nach § 2 UmwStG gilt nur für die Umwandlung i. e. S. nach den §§ 3ff. UmwStG, die Verschmelzung und Vermögensübertragung nach den §§ 11ff. UmwStG, die Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung nach § 15 UmwStG sowie die Aufspaltung und Abspaltung auf eine Personengesellschaft nach § 16 UmwStG.[1] Soweit bei diesen Vorgängen nicht das ganze Vermögen a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5 Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 180 Die Anwendung des § 2 Abs. 4 S. 1, 2 UmwStG lässt sich insbesondere dadurch umgehen, dass die Umwandlung zeitlich vor dem Erwerb der Anteile erfolgt.[1] Praxis-Beispiel Die A-AG möchte 100 % der Anteile an der X-GmbH, die Verlustvorträge aufweist, von der B-AG erwerben und auf die Z-GmbH verschmelzen. In einem ersten Schritt wird die X-GmbH auf die Z-GmbH unter Ansatz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bauabzugsteuer / 5 Einbehalt und Anrechnung der Steuer

Kommt es zur Einbehaltungsverpflichtung seitens des Auftraggebers, ist ein Steuerabzug von der Gegenleistung i. H. v. 15 % vorzunehmen. Das Gesetz definiert die Gegenleistung als Entgelt für die Bauleistung zuzüglich der Umsatzsteuer. Das gilt auch, wenn der Leistungsempfänger im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anwendung des § 13b UStG Schuldner der Umsatzst...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3 Ausschluss der Verlustnutzung bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 2)

Rz. 161 Nach S. 2 können Verluste, die der übertragende Rechtsträger während des Rückwirkungszeitraums erleidet, nicht mit Gewinnen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden, es sei denn, die Verrechnung wäre auch ohne Rückwirkung möglich gewesen. Betroffen sind alle Besteuerungsgrundlagen, die S. 1 unter dem Begriff "Verlustnutzung" zusammenfasst; hierzu Rz. 133. Du...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (Abs. 4 S. 1)

Rz. 141 Abs. 4 S. 1, der den übertragenden Rechtsträger betrifft, lässt den Abzug von Verlusten (negativen Einkünften), des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (s. Rz. 143) der übertragenden Körperschaft (nur) in der Weise zu, wie er ohne die Rückwirkungsfiktion bei dem übertragenden Rechtsträger möglich gewesen wäre. Diese Besteuerungsgrundlagen des übertragenden Rechtsträ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 6 Steuerliche Behandlung der formwechselnden Umwandlung

Rz. 162 Die formwechselnde Umwandlung ist in den §§ 190ff. UmwG geregelt. Formwechselnde Umwandlung bedeutet eine Änderung der Rechtsform der umwandelnden Gesellschaft, ohne dass sich die Identität der umgewandelten Gesellschaft ändert. Die formwechselnde Umwandlung führt also nicht zu einer Änderung des Rechtsträgers und somit nicht zum Erlöschen des umwandelnden und Neuent...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.3 Vergleichbarkeit der Verschmelzung

Rz. 100 Nach der in Rz. 96 vertretenen Auffassung bestimmen sich die Strukturmerkmale einer Verschmelzung nach Art. 2 Buchst. a) FRL. Strukturmerkmale sind danach: Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens eines Rechtsträgers oder mehrerer Rechtsträger auf einen bestehenden Rechtsträger bei der Verschmelzung zur Aufnahme oder von mindestens 2 Rechtsträgern auf einen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.1 Strukturmerkmale der Umwandlungsarten

Rz. 78 Der sachliche Anwendungsbereich der §§ 3–19 UmwStG, d. h., die Anwendung des Gesetzes auf die verschiedenen Umwandlungsarten ohne Einbringungen, ergibt sich aus § 1 Abs. 1 UmwStG. Nach Abs. 1 gelten der Zweite bis Fünfte Teil des UmwStG, also die §§ 3–19 UmwStG, bei inl. Umwandlungen für alle Umwandlungsarten i. S. d. § 1 Abs. 1, 2 UmwG, die in den persönlichen Anwend...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Abs. 5)

Rz. 19 Auch Unterstützungskassen sind partiell steuerpflichtig, soweit sie überdotiert sind. Überdotiert ist eine Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG, wenn ihr Vermögen das nach § 4d EStG zulässige Kassenvermögen um mehr als 25 % übersteigt. Bei der Ermittlung des Vermögens sind zukünftige Kassenleistungen nicht zu berücksichtigen, weil auf sie kein Rech...mehr

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Von der gesonderten Festste... / V. Möglichkeit der gewerblichen Prägung

Bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG ist eine Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG durchzuführen. Hierbei ist eine abschließende Begünstigung i.S.v. §§ 13a, 13b ErbStG ausgeschlossen, da es an begünstigungsfähigem Vermögen fehlt (Halaczinsky in Rössler/Troll, 34. EL 1/2022, § 151 BewG Rz. 27). Dabei ist es fraglich, ob sich durch die Möglichkeit der gewe...mehr

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Von der gesonderten Festste... / II. Vermögensverwaltende Personengesellschaften und -gemeinschaften

Unter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft wird eine Gesellschaft verstanden, bei der sich mehrere Personen zusammenschließen und gemeinsam Überschusseinkünfte – meist Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) oder Kapitalvermögen nach §§ 20, 21 EStG – erzielen. Im Gegensatz zu Gesellschaften mit Gewinneinkünften gelten die Grundsätze der ...mehr

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Von der gesonderten Festste... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen und erzielen gemeinsam Überschusseinkünfte – i.d.R. Einkünfte aus VuV oder Kapitalvermögen. Hierbei gelten aufgrund des fehlenden steuerlichen Betriebsvermögens die Grundsätze der Bruchteilsgemeinschaft nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Bewertungsrechtlich werden die Verm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.4.3 Wahl eines Wirtschaftsjahrs

Rz. 35 Nach § 7 Abs. 4 S. 3 KStG ist die Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kj. abweichenden Zeitraum nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt vorgenommen wird. Eine entsprechende Regelung enthält § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG. Rz. 36 Eine Umstellung des Wirtschaftsjahrs liegt nur bei einem bereits bestehenden Gewerbebetrieb vor, nicht dagegen bei eine...mehr

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Von der gesonderten Festste... / III. Die Bewertung in der Praxis nach §§ 151 ff. BewG

Betrifft eine Erbschaft oder eine Schenkung einen Anteil einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft, ist der Anteil am Wert dieser Gesellschaft gesondert festzustellen. Allgemein gesprochen ist der Anteil am Wert von anderen als in § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BewG genannten Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, geson...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 5.2 Zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichtete Steuerpflichtige

Rz. 16 Die wichtigste Gruppe der zur Buchführung nach Handelsrecht verpflichteten Steuerpflichtigen wird von den Körperschaften gebildet, die aufgrund ihrer Rechtsform Formkaufleute und nach § 6 i. V. m. § 238 HGB zur Buchführung verpflichtet sind, und zwar unabhängig davon, ob sie ein Handelsgewerbe betreiben oder nicht (vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.). Dies sind die AG einschließ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.9.3 Besonderheiten bei der Umsatzsteuer

Rz. 73 Hinsichtlich der Umsatzsteuer können sich bei den sonstigen Verbindlichkeiten Besonderheiten ergeben. Praxis-Beispiel Der Vermieter des Lagergebäudes im vorstehenden Beispiel ist Unternehmer. Er verzichtet auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 UStG. Für die Miete vom 1.11.01 bis 31.1.02 schickt der Vermieter der U-GmbH am 25.1.02 folgende Rechnung:mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.9.2 Verbindlichkeiten für kontinuierliche (zeitraumbezogene) Gegenleistungen/Dauerschuldverhältnisse

Rz. 71 In Fällen, in denen der Vertragspartner eine zeitraumbezogene kontinuierliche Gegenleistung erbringt, während die eigene Leistung des Unternehmers für bestimmte Zeitabschnitte zu bestimmten Terminen erbracht wird, ist unter folgenden Voraussetzungen eine sonstige Verbindlichkeit auszuweisen: Der Vertragspartner des Unternehmers erbringt eine kontinuierliche, zeitraumbe...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 3 Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie durch DiRUG und DiREG

Kernaussage Unternehmen aller Rechtsformen können fortan Registeranmeldungen mittels Videokommunikationssystem online durchführen. GmbHs können künftig auch online gegründet werden. Satzungsändernde Gesellschafterbeschlüsse sowie Gesellschafterbeschlüsse zu Kapitalmaßnahmen können bei Einstimmigkeit online durchgeführt werden. Die EU hat im Jahr 2019 die sog. Digitalisierungsri...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 1 Der Fall

Vollstreckung gegen die namensändernde GmbH Der Gläubiger betrieb gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vorbehaltsurteil wegen einer Geldforderung. In dem Vorbehaltsurteil war die Schuldnerin als A.B.N. GmbH bezeichnet. Am 26.7.2019 wurde im Handelsregister des AG Krefeld die Umfirmierung der Schuldnerin in A.S. GmbH eingetragen. In der Folgezeit erteilte de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Unternehmensstiftung (Abs. 3)

"(3) Hat ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens oder als Mitunternehmer ..." Rz. 171 [Autor/Stand] Allgemeines. § 15 Abs. 3 erweitert fiktiv den Begriff der Familienstiftung in zwei Richtungen, die nicht unmittelbar etwas miteinander zu tun haben: Zum einen in die Richtung bestimmter Stiftungen, die unternehmensbezogen gegründet wurden (vgl. Rz. 172 ff.).[2] Zum andere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Einziehung bei Unternehmen

Rz. 353 [Autor/Stand] Handelt der Täter als Organ, Vertreter oder Beauftragter (§ 14 StGB) eines Unternehmens mit dem Ziel, dass infolge der Tat bei dem Unternehmen eine Vermögensmehrung eintritt, ist das Unternehmen nach der Rspr. des BGH im Erfolgsfall Drittbegünstigter i.S.d. § 73 Abs. 3 StGB a.F.[2] In Fällen der genannten Art war das Unternehmen ggf. gem. § 442 Abs. 2, ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 11.1 Sachverhalt

Zwischen der T GmbH als Untergesellschaft und der M GmbH als Obergesellschaft bestand ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (EAV). Da der Unternehmensverbund getrennt werden sollte, wurde zwischen T und M einvernehmlich die Aufhebung des EAV mit Wirkung zum 11.12.2016 vereinbart; hierzu bildete die T ein förmliches Rumpfgeschäftsjahr (s. § 296 AktG analog). Der Aufh...mehr

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AGS 10/2022, Kostenübernahm... / II. "Unzumutbare Verschärfung" der Weisung

Nach Auffassung des OLG beanstandet die Verurteilte zu Recht eine "unzumutbare Verschärfung" der Weisung dadurch, dass die TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH & Co. KG mit den Untersuchungen beauftragt worden sei. Nach dem Abschlussbericht der Rehabilitationseinrichtung sei es unmaßgeblich, welche Einrichtung die Untersuchung vornehme, sofern sie selbst nach DIN EN ISO/IEC 17025 für...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 17 Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten

Kernaussage Die vertretungsberechtigten Mitglieder von Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften sowie von Unternehmen, die dem PublG unterliegen, müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, elektronisch an das Unternehmensregister übermitteln. Die vertretungsberechtigten Mitglieder von Kapitalgesell...mehr

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zfs 10/2022, Das selbststän... / A. Einführung

Versicherungen schalten in der Schadenregulierung regelmäßig externe Dienstleister ein, um die Schadenregulierung aus Sicht des Versicherers zu "optimieren". Es handelt sich im Sachschadenbereich um Prüforganisationen,[2] die nach Vorgaben des Auftraggebers eine "Prüfung", das heißt tatsächlich eine Kürzung von berechtigten Ansprüchen herbeiführen. Im Personenschaden und der ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Natio... / 1.2 Änderungen im Recht der BGB-Gesellschaften (GbR)

Das MoPeG sieht im (geschriebenen) Recht der GbR einen Paradigmenwechsel vor: Während die bisherigen §§ 705 ff. BGB in der GbR "eine nicht rechtsfähige, zur Durchführung einer begrenzten Anzahl von Einzelgeschäften gegründete Gesamthandsgesellschaft" sahen (vgl. RegE, BT-Drs. 19/27635, S. 1), geht das neue Recht konsequent von einer auf Dauer eingerichteten rechtsfähigen Auß...mehr

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FoVo 10/2022, Vergütung in ... / 1 I. Die Entscheidung

Regelung zu Inkassokosten nach § 4 RDGEG a.F. = § 13e RDG n.F. Nach der Systematik des RDGEG können Inkassogebühren grundsätzlich sowohl vor Titulierung als auch nach der Titulierung anfallen. Vor Titulierung sind die Inkassokosten von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) grundsätzlich nur bis zur Höhe der einem R...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

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FoVo 10/2022, Auch die Eint... / 2 II. Die Entscheidung

Rechtsbeschwerde ist nur teilweise zulässig Soweit sich die Rechtsbeschwerde gegen die Eintragungsanordnung der GV richtet, ist sie aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Dagegen ist die Rechtsbeschwerde unstatthaft, soweit die Schuldnerin die Löschung ihrer Eintragung in das Schuldnerverze...mehr

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ZErb 10/2022, Einschränkend... / 1. Sachverhalt

Die Klägerin erwarb 2017 durch Schenkung ihres zwischenzeitlich verstorbenen Vaters alle Anteile an der originär gewerblich tätigen B-GmbH. Der Wert dieser Anteile wurde mit dem Substanzwert angesetzt, da eine Bewertung im Ertragswertverfahren unstreitig zu einem negativen Ergebnis geführt hätte. Das Finanzamt traf u.a. folgende Feststellungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht

Rn. 35 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Vereinbarkeit von §§ 48ff EStG mit dem Gemeinschaftsrecht ist in der Literatur umstritten (bejahend: Schwenke, BB 2001, 1553; Bruschke, StB 2002, 130; Apitz in H/H/R, § 48 EStG Rz 6 und Rz 8 (November 2018); Ebling in Brandis/Heuermann, § 48 EStG Rz 33 (Mai 2021); zweifelnd: Fuhrmann, KÖSDI 2001, 13 093; Gosch in Kirchhof/Seer, § 48 EStG...mehr