Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

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Belgien / 1. Zuständiges Gericht

Rz. 14 Die im Hinblick auf die Erlangung der Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft erforderliche Hinterlegung der Gründungsurkunde hat bei der zuständigen Geschäftsstelle des Unternehmensgerichts am Sitz der Gesellschaft zu erfolgen (siehe Rdn 5). Zuvor muss die Gründungsurkunde bei der zuständigen Registrierungsbehörde registriert werden.mehr

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Japan / C. Retrospektive

Rz. 6 Zum 1.1.1940 wurde durch Gesetz Nr. 74 vom 5.4.1938 unter dem Namen yūgen gaisha hō (Gesetz über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung) der damals neue Rechtsträger yūgen gaisha begründet.[5] Dabei stand die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung Pate, die schon 1892 eingeführt worden war. Aber auch die österreichische GmbH von 1906, die französische sociét...mehr

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Schweden / II. Ausländische Zweigniederlassungen

Rz. 157 Das schwedische Gesellschaftsrecht begrenzt nicht die Möglichkeit eines schwedischen Unternehmens, eine Filiale im Ausland zu gründen. Es ist z.B. nicht vorgeschrieben, dass der Beschluss darüber von einem bestimmten Organ im Unternehmen zu fassen ist. Ein Beschluss des Verwaltungsrates dürfte deshalb ausreichend sein, um eine Niederlassung im Ausland zu gründen. Die...mehr

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Argentinien / II. Gründerhaftung

Rz. 35 Bei Bareinlagen wacht der Registro de Comercio Público über die Einlageverpflichtung, da er die als Anlage zur Gründungsurkunde zu verwendende Bankbescheinigung über die Einzahlung der Stammeinlage anfordern muss. Rz. 36 Die SRL in Gründung, die rechtsgeschäftlich tätig wird, wird als Sociedad en Formación bezeichnet. Hierbei handelt es sich um die Phase ab dem notarie...mehr

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Pakistan / A. Einführung

Rz. 1 Das pakistanische Rechtssystem und seine Strukturen basieren im Wesentlichen auf dem englischen Recht, welches in Britisch-Indien vorherrschte. Dieses britisch-indische Recht basierte seinerseits als kodifiziertes Rechtssystem auf dem englischen Recht des 19. Jahrhunderts. Nach der Abtrennung Pakistans von Indien im Jahre 1947 wurde zunächst dieses indische Gesellschaft...mehr

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Kanada / II. Gründerhaftung und Haftung der Direktoren für Einlagen

Rz. 26 Die Einlageverpflichtung der Gründer wurde bereits in Rdn 24 f. dargestellt. Eine anfängliche Einlageverpflichtung besteht bereits mangels eines vorgeschriebenen Mindeststammkapitals nicht. Erst die Direktoren legen fest, wann, an wen und für welche Gegenleistung Anteile ausgegeben werden; die Ausgabe der Anteile darf dann – anders als im deutschen Recht – nur gegen s...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 52 Der Antrag auf Gründung einer Private Limited Company ist über das elektronische umfassende Antragsformular SPICEe einzureichen. Neben Angaben zum Kapital, zum Firmensitz und zu den Gründungsgesellschaftern sind auch die persönlichen Angaben der ersten Mitglieder des Board of Directors mitzuteilen.mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

1. Der Gründungsakt Rz. 4 Der Gesellschaftsvertrag wird in Form eines Notariatsakts oder einer solemnisierten privaten Urkunde [5] errichtet. Im Falle einer Ein-Mann-d.o.o. tritt an die Stelle des Vertrags eine Errichtungserklärung, die vor einem Notar abzugeben ist. Ein Vertrag, der nicht in dieser Form geschlossen wird, ist nichtig. Durch die Novelle des ZTD aus dem Jahr 2012...mehr

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Norwegen / II. Nicht-norwegische Gesellschaft

Rz. 170 Nicht-norwegische Gesellschaften können ihrerseits in Norwegen eine Zweigniederlassung (Norskregistrert Utenlandsk Foretak)[527] gründen, soweit dem nicht die Regeln des internationalen Gesellschaftsrechts entgegenstehen. Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit ist die Gründung von Zweigniederlassungen durch Gesellschaften aus anderen Mitglied...mehr

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Rumänien / I. Überblick über das Gründungsverfahren

1. Gründungsakt Rz. 4 Die Gründungsurkunden setzen sich bei einer S.R.L. (nachfolgend auch "Gesellschaft") aus dem Gesellschaftsvertrag und der Satzung zusammen (Art. 5 GesG). Der Gesellschaftsvertrag enthält alle Regelungen, die zur Errichtung einer S.R.L. notwendig sind und das Verhältnis der Gesellschafter untereinander festlegen. Zusätzlich verlangt das GesG noch eine Sat...mehr

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Pakistan / b) Erstellung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 12 Als Nächstes muss der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Dieser besteht aus dem Memorandum of Association [10] sowie den Articles of Association. [11] Zum Inhalt siehe näher Rdn 30 ff.mehr

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Deutschland / 1. Notarielle Beurkundung

Rz. 50 Zur Beurkundung ist jeder deutsche Notar zuständig (§ 20 BNotO). Die Urkunde ist hierzu den Beteiligten in Gegenwart des Notars zu verlesen, von ihnen zu genehmigen und von ihnen und dem Notar zu unterzeichnen (vgl. §§ 8 ff. BeurkG).[27] In der Praxis wird dazu regelmäßig der notariellen Gründungsurkunde, d.h. der Einigung der Gründer über die Errichtung der Gesellsch...mehr

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Rumänien / 4. Stammkapital

Rz. 27 Für die SRL besteht kein Erfordernis eines Mindeststammkapitals mehr. Ausnahmen hiervon können durch Spezialgesetze geregelt sein (z.B. für Leasinggesellschaften). Das Stammkapital ist in gleich große, nicht teilbare Geschäftsanteile aufzuteilen und zum Zeitpunkt der Gründung zur Gänze einzuzahlen. Nimmt ein Geschäftsführer Tätigkeiten im Namen der Gesellschaft auf, b...mehr

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Japan / a) Hilfsmittel

Rz. 55 Die für die Gründung einer Aktiengesellschaft erforderlichen Formularvordrucke werden in Form einer Sammlung in gut ausgestatteten Schreibwarengeschäften in Japan verkauft. Wer aber mit der japanischen Sprache und Schrift bzw. mit der japanischen Rechtsordnung nicht vertraut ist, sollte sich unbedingt einer Fachkraft bedienen. Als solche kommen insbesondere Rechtsanwä...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / 3. Inländische Zweigniederlassungen

Rz. 11 Der vorübergehende Boom bei der Gründung von englischen private limited companies durch deutsche Gründer führte zu einer unerwarteten Renaissance des europäischen Zweigniederlassungsrechts. Die zahlreichen englischen private limited companies mit Satzungssitz im Vereinigten Königreich und Verwaltungssitz in Deutschland mussten in Deutschland das Bestehen einer inländi...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

1. Praktischer Leitfaden für die Gründung Rz. 21 Die B.V. kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Der Gründungsakt muss notariell beurkundet werden. Die Gründungsurkunde (akte van oprichting), die in niederländischer Sprache abgefasst ist, besteht aus drei Teilen: Der erste Teil enthält die Identifikation der Gründer und ersten Gesellschafter durch den Notar u...mehr

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Schweiz / 1. Allgemeines zum Gründungsakt

Rz. 6 Die GmbH wird in einem zweistufigen Gründungsakt errichtet. Die Gründer erklären in einer öffentlichen Urkunde (dem sog. Errichtungsakt), dass sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, legen darin die Statuten fest und bestellen die Organe (Art. 777 OR). Danach wird die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen und erwirbt mit der Eintragung das Recht d...mehr

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Mexiko / VI. Handelsregistereintragung

Rz. 77 Eintragungen in das Handelsregister erfolgen ausschließlich in spanischer Sprache. Die Kosten der Eintragung legt nach Art. 10bis RRPC die Verordnung über das Handelsregister des jeweiligen Bundesstaates fest. Sie orientiert sich in der Regel, aber nicht in allen Bundesstaaten, am Gesellschaftskapital, und es können durchaus mehrere 10.000 MXN fällig werden. Die Eintr...mehr

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Estland / 2. Gewerberechtliche Erlaubnisse

Rz. 23 Eine staatliche Mitwirkung ist ferner erforderlich, wenn die Gesellschaft in einem Geschäftsbereich tätig sein will, in dem eine besondere Gewerbeerlaubnis notwendig ist oder in dem nur eine bestimmte Art von Unternehmen tätig werden darf, wie z.B. in der Gas-, Energie- und Wasserversorgung, im Bankgewerbe, in der Telekommunikation, im Rundfunk, im militärischen Berei...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / II. Gesellschafter

Rz. 30 Die B.V. muss mindestens einen Gesellschafter haben. Eine zahlenmäßige Begrenzung nach oben gibt es nicht. Gesellschafter können natürliche und Rechtspersonen sein, ungeachtet ihrer Nationalität. Auch unmündige Personen können Gesellschafter einer B.V. sein, wenn sie von einer mündigen Person vertreten werden. Rz. 31 Bevor genauer auf die Position von Ehegatten von Ges...mehr

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Slowenien / 4. Stammkapital

Rz. 25 Das Mindeststammkapital einer d.o.o. beträgt 7.500 EUR, wobei die einzelne Stammeinlage mindestens 50 EUR betragen muss. Das Mindeststammkapital ist bei einer slowenischen Geschäftsbank auf ein zugunsten der d.o.o. "in Gründung" eröffnetes Konto einzuzahlen.mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / e) Steuern

Rz. 178 Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen unter Lebenden fallen folgende Steuern an: Rz. 179 (1) Direkte Steuern. Die Besteuerung der bei der Übertragung von Geschäftsanteilen erzielten Gewinne erfolgt in Spanien je nachdem, ob der Veräußerer eine natürliche oder juristische Person ist, die in Spanien steuerlich ansässig ist oder nicht, über drei Steuerarten: die Eink...mehr

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China / 6. Registrierung

Rz. 23 Nach Erteilung der Registrierung in Form einer sog. Filing notice oder, sofern erforderlich, einer Genehmigung wird eine Geschäftslizenz (Business License) ausgestellt. Durch Ausstellung der Geschäftslizenz entsteht die Gesellschaft als juristische Person. Rz. 24 Nach Registrierung hat die Gesellschaft innerhalb von 30 Tagen ein Company Code Certificate zu beantragen. ...mehr

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Argentinien / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 43 Folgende Vorgänge sind u.a. beim Handelsregister anzumeldenmehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

1. Rechtsstatus und Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister Rz. 8 Die Private Limited entsteht durch Ausstellung der Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) durch das ROC. Rz. 9 Das Konzept einer "Vorgesellschaft" oder "Gesellschaft in Gründung" besteht generell nicht. Rechtshandlungen im Namen der Gesellschaft in der Zeit vor Ausstellung des Certificate of ...mehr

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Mexiko / II. Registrierung der Gesellschafter

Rz. 88 Die Gesellschafter müssen nach Art. 73 Abs. 1 Satz 2 LGSM mit Namen und Anschrift in das Gesellschaftsbuch eingetragen werden, welches bei Gesellschafterwechseln entsprechend aktualisiert werden muss. Die gleiche Information muss nach Art. 73 Abs. 2 LGSM dem PSM übermittelt werden, sodass die Gesellschafterliste dort einsehbar ist. In das Handelsregister werden die Ge...mehr

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Estland / I. Überblick über das Gründungsverfahren

1. Gründungsdokumente Rz. 6 Regelungen über die Gründung einer Gesellschaft finden sich im HGB. Um eine OÜ zu gründen, sind der Abschluss eines Gründungsvertrags oder – bei nur einem Gründer – ein Gründungsbeschluss, die Festlegung einer Satzung sowie die Eintragung in das Handelsregister erforderlich. 2. Formelle Vorgaben Rz. 7 Sowohl der Gründungsvertrag bzw. -beschluss als a...mehr

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Serbien / I. Verlegung des Sitzes

Rz. 112 Nach den serbischen Kollisionsnormen[10] gilt grundsätzlich die Gründungstheorie. Ist eine juristische Person nach serbischem Recht errichtet worden, gilt sie als serbische juristische Person. Als Korrektiv kommt die Sitztheorie dann zur Anwendung, wenn die juristische Person ihren tatsächlichen Sitz nicht im Staat ihrer Gründung hat, falls das ausländische Recht die...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Rechtspersönlichkeit

Rz. 25 Die B.V. erlangt Rechtspersönlichkeit in dem Moment, in dem die Gründungsurkunde vom Notar beurkundet wird. Die Eintragung in das Handelsregister ist nach niederländischem Recht keine konstitutive Voraussetzung, um Rechtspersönlichkeit zu erlangen.mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 5. Anmeldung zum Handelsregister und Eintragung

Rz. 12 Anschließend ist die Gesellschaft zum Handelsregister anzumelden und die Eintragung zu beantragen (siehe im Einzelnen Rdn 75 ff.). Erst durch die konstitutive Eintragung im Handelsregister erlangt die Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit. Der Antrag ist nach Art. R 123–4, Art. R 123–6 C.com. grundsätzlich bei dem am Sitz der Gesellschaft zuständigen Centre de Formal...mehr

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China / 4. Joint Venture-Vertrag und/oder Satzung

Rz. 18 Zeitgleich mit der Erstellung der Durchführbarkeitsstudie ist die Satzung zu erstellen. Bei einem Joint Venture wird zusätzlich zwischen den Investoren ein Joint Venture-Vertrag geschlossen. Diese Dokumente sollten sowohl in chinesischer als auch in englischer Sprache abgefasst werden. Dabei sollte aber beachtet werden, dass die Registrierungsbehörde sich nur mit der ...mehr

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China / 8. Vorratsgesellschaften

Rz. 26 Vorratsgesellschaften spielen nach chinesischem Recht keine Rolle. Zwar ist es möglich, die Anteile an einem FIE auf einen Erwerber zu übertragen. Wegen der Genehmigungsbedürftigkeit jeder Abtretung ist dieses Vorgehen jedoch unpraktisch. Hinzu kommt, dass FIEs nur für konkrete Investitionsvorhaben gegründet werden können und damit an einen bestimmten Geschäftszweck g...mehr

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Kanada / VII. Bekanntmachung

Rz. 40 Sect. 267 (1) CBCA überlässt es dem Director als Registrierungsbehörde, die Form von Bekanntmachungen und Registrierungen festzulegen, solange sichergestellt ist, dass benötigte bzw. registrierte Informationen innerhalb angemessener Zeit in lesbarer Form zur Verfügung gestellt werden können. Die elektronische Registrierung bzw. Archivierung ist ausdrücklich vom Gesetz...mehr

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Ukraine / 2. Praktischer Gründungsablauf

Rz. 9 In der Praxis besteht der Gründungsablauf einer GmbH grundsätzlich aus folgenden Schritten: a) Beantragung einer Steuernummer für den Gesellschafter einer ausländischen natürlichen Person Rz. 10 Tritt eine ausländische natürliche Person als Gesellschafter der GmbH auf, ist für sie im Vorfeld der staatlichen Registrierung der GmbH eine Steuernummer in der Ukraine zu beant...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 2. Schritte nach der Eintragung in das Handelsregister

Rz. 14 Die Einzahlung des Stammkapitals erfolgt in der Folgezeit, nachdem, auf Basis des Certificate of Incorporation und weiterer bankseitiger formaler Dokumentation, ein Bankkonto für die Gesellschaft errichtet wurde.mehr

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Brasilien / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 53 Bei den registerpflichtigen Gesellschaftsakten ist zwischen der konstitutiv wirkenden Handelsregistereintragung einerseits und der Eintragung zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, insbesondere der Haftung gegenüber Dritten, andererseits zu unterscheiden. Die Eintragung wirkt in folgenden Fällen konstitutiv:mehr

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Estland / 1. Überblick

Rz. 25 Statt einem Gesellschaftsvertrag wird bei der Gründung einer OÜ ein notariell zu beglaubigender Gründungsvertrag geschlossen (siehe oben Rdn 11). Die Gesellschafter können untereinander zusätzlich auch einen zivilrechtlichen Vertrag schließen, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und der Gesellschaft gegenüber festsetzt. Das Gesetz sieht dazu ...mehr

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Estland / I. Allgemeines

Rz. 114 Die Gründung eines Aufsichtsrats ist nach HGB bei einer OÜ nicht notwendig. Soweit die Gesellschaftssatzung einen Aufsichtsrat vorsieht und nichts Abweichendes geregelt wird, besteht der Aufsichtsrat aus drei natürlichen, geschäftsfähigen Personen und wird von einem Vorsitzenden geleitet. Die Aufsichtsratsmitglieder müssen nicht Gesellschafter der OÜ sein. Die Aufsic...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 3. Genehmigungen

Rz. 38 Ob zusätzliche Genehmigungen benötigt werden, hängt von der Tätigkeit ab, die die B.V. auszuüben beabsichtigt. Beabsichtigt die B.V. beispielsweise, als Bank zu operieren, ist eine Genehmigung im Sinne des Gesetzes über die Finanzaufsicht (Wet op het Financieel Toezicht) erforderlich. Wenn man beabsichtigt, in den Niederlanden ein Unternehmen zu betreiben, ist es empf...mehr

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Ungarn / II. Beirat, Revisionskommission

Rz. 199 Ausdrücklich sieht das Ptk. weder die Möglichkeit der Gründung eines Beirates noch die einer Revisionskommission vor. Da das Ptk. den Parteien eine weite Gestaltungsfreiheit einräumt (vgl. Rdn 6), ist es grundsätzlich möglich, derartige Organe einzurichten. Allerdings bestimmt § 3:132 Ptk., dass die Einrichtung dieser Organe keinen Einfluss auf die Kompetenzen und Ve...mehr

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Ukraine / b) Unterzeichnung der Satzung der GmbH

Rz. 12 Die Satzung der GmbH ist schriftlich zu verfassen, zusammenzunähen, zu nummerieren und durch die Gründer bzw. ihre bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Die erste Fassung der Satzung der GmbH wird von allen Gesellschaftern unterzeichnet. Die Echtheit der Unterschriften der Gründer bzw. ihrer Vertreter wird notariell beglaubigt. Diese Bestimmungen gelten nicht fü...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Gesellschafterbeschluss

Rz. 406 Für die Bestellung eines Geschäftsführers ist zu unterscheiden, ob dieser im Rahmen der Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt zum Geschäftsführer bestellt wird. a) Bestellung bei der Gründung Rz. 407 Personen, die in den Gründungspapieren als Geschäftsführer benannt werden und in diesem zugestimmt haben, gelten kraft gesetzlicher Fiktion als bestelltes Organ der Ge...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Haftung der Rechtsvorgänger

Rz. 104 Wird beispielsweise bei einer kombinierten Gründung mit Geld- und Sacheinlagen ein Geschäftsanteil innerhalb der fünfjährigen gesamtschuldnerischen Haftungsdauer an einen Dritten abgetreten, so bleibt die Haftung des Gründungsgesellschafters bestehen. Das Gleiche gilt auch für die Fälle der Kapitalerhöhung durch Einbringung von Sacheinlagen (Art. 73.3 LSC).mehr

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Griechenland / 4. Ansprechpartner

Rz. 32 Auf Anfrage vermittelt der Deutsche Anwaltverein in Athen[15] deutschsprachige Rechtsanwälte und Notare, die im Gesellschaftsrecht spezialisiert sind.mehr

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Ukraine / d) Registrierung der GmbH beim Statistikamt und Finanzamt

Rz. 20 Die Angaben aus dem Handelsregister werden dem zuständigen Statistikamt und Finanzamt und am Tag der staatlichen Registrierung der GmbH auf elektronischem Wege mitgeteilt. Dem Finanzamt wird auch die Übergabe der Angaben aus dem Antrag über die Wahl eines vereinfachten Besteuerungssystems und/ oder die freiwillige Registrierung als Mehrwertsteuerpflichtiger gewährleis...mehr

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England und Wales1 England ... / 5. Erlangung der Rechtsfähigkeit

Rz. 67 Ab dem auf der Gründungsurkunde (certificate of incorporation, Sec. 15 CA 2006) ausgewiesenen Tag der Eintragung ist die Ltd. rechtsfähig und kann in ihrem eigenen Namen Rechtsgeschäfte tätigen. Ab diesem Zeitpunkt existiert die Ltd. als juristische Person mit der Folge der beschränkten Haftung ihrer Gesellschafter.mehr

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Liechtenstein / VI. Kapitalherabsetzung

Rz. 44 Die gesetzliche Regelung in Art. 422 PGR sieht vor, dass der Betrag der Herabsetzung sowie der Betrag der einzelnen Stammeinlagen nicht unter die allenfalls für die Gründung verlangten Mindestbeträge gebracht werden dürfen, es sei denn, dass sich die Stammeinlage infolge Verlustes vermindert hat. Im Übrigen finden die Bestimmungen über die Herabsetzung des Aktienkapit...mehr

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Schweiz / 2. Umwandlung

Rz. 129 Die GmbH kann sich in eine andere Kapitalgesellschaft oder in eine Genossenschaft umwandeln. Auch bei dieser Form der Umstrukturierung sind die Anteils- und Mitgliedschaftsrechte zu wahren. Das Verfahren entspricht demjenigen der Fusion, wobei vom Umwandlungsplan und vom Umwandlungsbericht gesprochen wird. (Art. 53 ff. FusG). Ferner kommen bei der Umwandlung die Best...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / bb) Ausnahme: Europarechtliche Gründungstheorie

Rz. 46 Nach den Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003) sind Gesellschaften, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union wirksam gegründet worden sind, in allen anderen Mitgliedstaaten in vollem Umfang anzuerkennen. Grundlage dafür ist die europäische Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV).[45] Rz. 47 Dana...mehr

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Mexiko / 2. Bareinlagen

Rz. 54 Art. 64 LGSM schreibt vor, dass bei der Gründung mindestens die Hälfte eines jeden Geschäftsanteils eingezahlt sein muss. Diese Vorschrift lässt sich eigentlich nur durch eine unpraktikable Bareinzahlung einhalten, da bis zur Eröffnung des Geschäftskontos etwa sechs bis acht Wochen vergehen. In der Praxis erfolgt die Einzahlung daher in der Regel verspätet durch Überw...mehr