Fachbeiträge & Kommentare zu Grundfreibetrag

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Pfändung von Lohn / 1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tief greifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem folgende Neuregelungen: Drastische Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. So wurde die Pfändungsfreigr...mehr

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Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 851k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

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FAQ zum Lohn- und Einkommen... / Wie wird der Grundfreibetrag bei der Steuerberechnung berücksichtigt?

Der Grundfreibetrag ist kein Abzug von der Bemessungsgrundlage, sondern als sogenannte Nullzone in den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG integriert. Er wird somit nicht gesondert bei der Ermittlung der Einkünfte oder des zu versteuernden Einkommens abgezogen.mehr

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Zwangsvollstreckung aus arb... / 5.4 Rechtsschutz des Schuldners gegen Kontopfändung bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Die Rechtsschutzmöglichkeiten des Schuldners gegen eine Kontopfändung haben sich durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes v. 7.7.2009[1] mit Wirkung zum 1.1.2012 wesentlich verbessert. Zuletzt wurde dieser Sachbereich durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz v. 22.10.2020[2] zum 1.12.2021 aktualisiert. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sein Kontogu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.3 Auswirkungen auf andere Regelungen des EStG

Rz. 47 Durch die Begrenzung des Verlustausgleichs entsteht regelmäßig ein höherer Gesamtbetrag der Einkünfte. Diese Auswirkung muss nicht immer von Nachteil sein. Sie eröffnet einmal die Möglichkeit, andere Verluste oder Verlustvorträge zu berücksichtigen. Weiterhin können auch sonstige Vergünstigungen des EStG, die systematisch der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1.2 Bedeutung der Freibeträge; Rspr. des BVerfG

Rz. 110 Der Kinderfreibetrag ist nicht ein Freibetrag i. d. S., dass zum Zweck der Begünstigung bestimmte Einkunftsteile von der Besteuerung freigestellt werden, wie z. B. in § 19 Abs. 2, § 20 Abs. 4 EStG. Vielmehr handelt es sich um einen Pauschbetrag [1], der zur Steuervereinfachung typisierend unterstellt, dass Stpfl. mit zu berücksichtigenden Kindern durch den Kindesunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.3 Selbstunterhalt des behinderten Kindes

Rz. 80 Wegen der Behinderung muss das Kind außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Diese Voraussetzung ist grds. gegeben, wenn das behinderte Kind nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit seinen gesamten notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten und wenn es über keine ausreichenden anderen Einkünfte und Bezüge verfügt.[1] Allein aus dem Umstand, dass de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist ursprünglich in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu verm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Abzug des Entlastungsbetrags von der Summe der Einkünfte

Rn. 104 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Entlastungsbetrag ist bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte von der Summe der Einkünfte abzuziehen. Insoweit unterscheidet sich die Regelung von der des § 32 Abs 7 EStG, bei der der Haushaltsfreibetrag vom Einkommen abgezogen wurde. Hierdurch ergeben sich Auswirkungen auf den Verlustabzug nach § 10d EStG sowie auf die Höhe ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermäßigung des Entlastungsbetrags bei zeitweisem Nichtvorliegen der Voraussetzungen (§ 24b Abs 4 EStG)

Rn. 160 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Bei dem Entlastungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 1 EStG, dem erhöhten Entlastungsbetrag nach § 24 Abs 2 S 2 EStG sowie dem für die VZ 2020 und 2021 gem § 24b Abs 2 S 3 EStG aF erhöhten Entlastungsbetrag nach § 24b Abs 2 S 1 EStG handelt es sich jeweils um einen Jahresbetrag. Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen des § 24b A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 5 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das HBeglG 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) hat mWv 01.01.2004 § 24b EStG eingefügt, dafür ist die Regelung über den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs 7 EStG) entfallen. Der Haushaltsausschuss des BT hatte in seiner Beschlussempfehlung zum Entwurf eines HBeglG 2004 empfohlen, in den Entwurf eines HBeglG 2004 § 24b EStG einzufügen (BT-Druck...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstverhältnis

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 > Arbeitnehmer Rz 1 ff, 5 ff, 80 ff, > Arbeitslohn Rz 23 ff, > Auflösung des Dienstverhältnisses, > Ausbildungsdienstverhältnis, > Grundfreibetrag Rz 2 ff (zu dessen Übertragung auf ein anderes Dienstverhältnis), > Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis, > Mehrere Dienstverhältnisse, > Zweites Dienstverhältnis.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahresfreibetrag

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gemeint ist ein Freibetrag, der jahresbezogen und nicht monatsbezogen gewährt wird, der zugunsten des Stpfl mithin unabhängig davon gewährt wird, wie lange dieser die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags im Laufe des Kalenderjahres erfüllt hat. Entsprechendes gilt für Jahrespauschbeträge. Solche Frei- und Pauschbeträge sind zB de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 1.3 Historische Entwicklung

Rz. 4 § 16 Abs. 1 bis 3 EStG geht zurück auf § 30 EStG von 1925 und besteht seither im Wesentlichen in unveränderter Form. Die Regelung war bei ihrer Einführung 1925 heftig umstritten[1]. In der Zeit davor waren Veräußerungsgewinne allenfalls als Spekulationsgewinne steuerpflichtig, wozu jedoch die Anschaffung des Betriebs in Spekulationsabsicht erforderlich war[2]. Rz. 5 Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Schule

Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind immer Lebenshaltungskosten. Diese Schulen vermitteln Allgemeinwissen und allg. zum Leben in dem bestehenden Kulturkreis notwendiges Wissen und Fertigkeiten, nicht berufsbezogene Kenntnisse. Soweit diese Kenntnisse auch der Berufstätigkeit dienen, steht § 12 Nr. 1 EStG einer Aufteilung entgegen. Nach § 12 Nr. 1 S. 1 ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 13. Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes

Rn 49 Die Bundesregierung hat am 03.04.2020 einen Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) vorgelegt.[70] Mit dem am 01.07.2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[71] vom 07.07.2009 ist der Schutz ...mehr

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FF 05/2024, Einführung der ... / 3. Inhalte

In den Modulen 1 bis 3 werden rechtliche Konsequenzen vorgesehen, die im Wesentlichen bereits jetzt durch einfache schriftliche Vollmachten herbeigeführt werden können. Der Schaffung eines gesonderten Gesetzes dazu bedarf es daher nicht. Das zentrale Thema der wechselseitigen Verantwortungsübernahme, das "Beisteuern" von laufenden Geldleistungen zur Deckung des täglichen Beda...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 8.1.2 Regelbedarfe

Rz. 251 Das BVerfG hat mit Urteil v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09) entschieden, dass § 20 a. F. in wesentlichen Teilen (Regelleistung und Anpassung), § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Alt. 1 a. F. (Sozialgeld für Kinder unter 14 Jahren), § 74 a. F. (erhöhtes Sozialgeld für Kinder von 6 bis 13 Jahren als eigene Altersgruppe) und die Bekanntmachungen über die Höhe der Regelleis...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 6 ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Bieback, Familienleistungen und Familienlastenausgleich in der Sozialversicherung, VSSR 1996, 73. Graue/Diers, Verfassungs- und europarechtliche Probleme bei der Berechnung von Elterngeld, NZS 2015, 777. Hase, Familienlastenausgleich und die Finanzierung der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, VSSR 2004, 55. ders., Sozialversicherung und Familie – verfassungsre...mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 5.3 Regelung im Abfindungsvertrag

Die Unschädlichkeit späterer Leistungen hinsichtlich der Tarifermäßigung der Barabfindung bestimmt sich allein danach, dass der Arbeitgeber diese zum einen aus Gründen der arbeitsrechtlichen Fürsorge und zum anderen als ergänzenden Zusatz zur Hauptentschädigung erbringt. Der Arbeitgeber hat es damit in der Hand durch die Verteilung der geplanten Gesamtabfindung unter dem Gesich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.1 Allgemeine Bestimmungen

Rz. 70 Nach § 32b Abs. 2 S. 1 EStG wird der besondere Steuersatz in der Weise ermittelt, dass der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien Einkünfte nach dem jeweils anzuwendenden Tarif in § 32a EStG ermittelt wird. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen (zuzüglich steuerfreier Einkünfte) zugrunde zu le...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 7.3 Errechnung des besonderen Steuersatzes bei ausländischen, durch Abkommen steuerfrei gestellten Einkünften (§ 32b Abs. 1 Nr. 2–5 EStG)

Rz. 82 Auch die Ermittlung des besonderen Steuersatzes bei den Tatbeständen des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 bis 5 EStG erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln (Rz. 70). § 32b Abs. 2 Nr. 2 EStG enthält darüber hinaus eine besondere Bestimmung, wenn in den steuerfreien Einkünften außerordentliche Einkünfte enthalten sind (Rz. 61). Rz. 83 einstweilen frei Rz. 84 Für die Erm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.3 Zusammenhang mit Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG)

Rz. 48 Nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG greift der Progressionsvorbehalt schließlich auch ein, wenn eine Veranlagung von nicht im Inland ansässigen Personen auf Antrag erfolgt. Der Antrag kann auf eine Veranlagung als unbeschränkt stpfl. oder als beschr. stpfl. gerichtet sein. Die einschlägigen Anträge auf Veranlagung werden durch § 1 Abs. 3 EStG, § 1a EStG bzw. § 50 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 8 Negativer Progressionsvorbehalt

Rz. 88 Für die Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG sind nicht nur die positiven ausl. Einkünfte einzubeziehen, sondern auch negative ausl. Einkünfte, die sich wegen des DBA im Inland selbst nicht durch Verlustausgleich auswirken dürfen ("negativer Progressionsvorbehalt"). Damit wird der besondere, durchschnittliche Steuersatz, der auf die stpfl. Einkünfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1 Zweck und Anwendungsbereich des Progressionsvorbehalts

Rz. 1 Die Regelung des § 32b EStG [1] hängt im Prinzip eng mit dem Aufbau des Steuertarifs zusammen. Nach § 32a EStG beginnt der Steuertarif, nach dem unbesteuerten Grundfreibetrag, um dann progressiv bis zu dem Spitzensteuersatz anzusteigen.[2] Aktuell (Vz 2024) gilt für zu versteuernde Einkommen von 66.761 EUR bis 277.825 EUR ein Steuersatz von 42 % unter Abzug eines Betrag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Existenzminimum

Tz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Der Staat muss die Besteuerung des Einkommens wegen des Gebots der Steuergerechtigkeit (Art 3 Abs 1 GG) an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Stpfl ausrichten (BVerfG, BStBl 1977 II, 135; 1982 II, 717; 1984 II, 357, 359; 1985 II, 22; 1987 II, 240). Er muss deshalb dem Stpfl grundsätzlich sein > Einkommen steuerfrei belassen, soweit e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aushilfstätigkeit

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Unter Aushilfstätigkeit versteht man idR eine einmalige oder von Fall zu Fall im Zuge von Gelegenheitsarbeiten, aber jeweils zeitlich befristet ausgeübte Beschäftigung. Aushilfstätigkeit verrichtet zB eine Person, die zusätzlich zum Stammpersonal vorübergehend als Urlaubs- oder Abwesenheitsvertretung, bei erhöhtem Arbeitsanfall oder (spontan)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundfreibetrag, Abs 1.

Rn 5 Durch den Kontopfändungsschutz bleibt die Verfügungsbefugnis des Schuldners im Umfang des pfändungsfrei gestellten Guthabens auf dem Konto bestehen. Guthaben ist die aus dem Kontokorrentsaldo resultierende Forderung des Kontoinhabers gegen das Kreditinstitut. Der Tagessaldo bei Pfändung ist nach § 833a zu bestimmen. Wird Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto des Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundfreibetrag.

Rn 11 Seit dem 1.7.23 beläuft sich der Grundfreibetrag nach Abs 1 und 4 iVm der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 v 15.3.23 (BGBl I Nr 79) bis zum 30.6.24 auf monatlich EUR 1.402,28 bzw wöchentlich EUR 322,72 respektive täglich EUR 64,54. Die disproportionale Relation zwischen den monatlichen, wöchentlichen und täglichen Freibeträgen beruht auf der Überlegung, dass ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Basispfändungsschutz (Abs 1 S 1).

Rn 63 Der Kontopfändungsschutz bildet nicht automatisch den Pfändungsschutz für das Arbeitseinkommen und insb die Tabellenbeträge nach § 850c ab. Ursächlich dafür ist das mehrstufige Pfändungsschutzsystem ggü einer Kontopfändung, bei dem zunächst nur ein Grundfreibetrag gewährt wird. Erhöht wird dieses unpfändbare Schonvermögen allein auf besonderen Antrag des Schuldners (Rn...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 2. Abfindung

Rz. 19 In der überwiegenden Zahl der Fälle einigen sich die Parteien darauf, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen ist. Rz. 20 Formulierungsbeispiele Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Beklagte an den Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG, §§ 24, 34 EStG eine Abfindung in Höhe von (…) EUR brutto. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto- Fortentwicklungsgesetz –PKoFoG) v 22.11.20 (BGBl I, 2466) ist eine umfassende Novellierung geschaffen worden. Die neuen Regelungen über das Pfändungsschutzkonto sind zum 1.12.21 in Kraft getreten. Durch das Gesetz ist im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Guthabenübertrag, Abs 2.

Rn 11 Abs 2 S 1 erweitert den Pfändungsschutz durch den Übertrag des pfändungsgeschützten Guthabens, über das der Schuldner nicht verfügt hat, in die nächsten drei Kalendermonate. § 899 II 1 formuliert deswegen, wenn der Schuldner im jeweiligen Kalendermonat nicht über Guthaben iHd Basis-Pfändungsschutzes verfügt hat, wird dieses nicht verbrauchte Guthaben in den drei nachfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Pfändungsschutz für Nachzahlungen.

Rn 4 Für die Nachzahlung laufender Geldleistungen sieht § 904 einen dreistufigen Pfändungsschutz vor. Die Regelung erfasst sowohl Nachzahlungen, die sich auf den Grundfreibetrag als auch auf einen Erhöhungsbetrag beziehen. Auf der ersten Stufe sind bestimmte, einzeln aufgeführte Geldleistungen auch bei einer Nachzahlung in vollem Umfang unpfändbar. Auf der zweiten Stufe sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Andere selbständig erwirtschaftete Einkünfte.

Rn 42 Der IX. Zivilsenat des BGH differenziert im Anwendungsbereich von § 850i I 1 zwischen Erwerbseinkünften (Rn 36 ff) und sonstigen selbständig erwirtschafteten Einkünften. Die neu formulierte Fallgruppe der sonstigen selbständig erwirtschafteten Einkünfte soll nur in Höhe des Grundfreibetrags nach § 850c I, IIa pfändungsgeschützt sein (BGH NZI 16, 457 Rz 14 ff = EWiR 16,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Weihnachtsvergütungen (Nr 4).

Rn 17 Die Weihnachtsvergütung ist eine Sonderleistung, die vom ArbG anlässlich des Weihnachtsfests zusätzlich zur Vergütung gezahlt wird (BAG NZA 12, 1246 Rz 9). Unerheblich ist die konkrete Bezeichnung (BTDrs 19/27636, 33). Es kann sich um eine Sonderzuwendung bzw Sonderzahlung für erbrachte Arbeit handeln, sofern sie aus Anlass des Weihnachtsfestes oder zweckgerichtet im Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnungsmethode.

Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05];...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Änderungsgründe.

Rn 95 Von der Frage, ob § 765a durch den Kontopfändungsschutz verdrängt wird, ist zu unterscheiden, ob auf einem bestehenden Pfändungsschutzkonto ein Schutz nach § 765a gewährt werden kann. Ausdrücklich ist diese Bestimmung in § 850k IV 2 nicht erwähnt. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung wird aber eine entsprechende Anwendbarkeit zu bejahen sein. Dies geht allerdings nicht,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Über den automatisch pfändungsgeschützten Grundfreibetrag des § 899 I 1 hinaus werden weitere Gutschriften nicht von der Pfändung des Guthabens erfasst. Das Gesetz bezeichnet diese Beträge als Erhöhungsbeträge. Sie entsprechen der zweiten Stufe des Kontopfändungsschutzes im bisherigen Recht. Für diese prinzipiell nach ihrem Rechtsgrund bestimmten Beträge gilt ein vom Sc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Erhöhung.

Rn 16 Gewährt der Schuldner aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt, ist der Grundfreibetrag gestaffelt um die zusätzlichen Freibeträge gem Abs 2 erhöht. Für die erste Person sind zusätzlich monatlich EUR 527,76 oder wöchentlich EUR 121,46 bzw täglich EUR 24,49 pfändungsfrei. Unerheblich ist, ob dies ein Ehegatte, ein geschiedener Ehegatte, ein (früherer) Lebensp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gegenstand.

Rn 19 Mit der zweiten Regelungsalternative werden nunmehr auch sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen bilden, dem Pfändungsschutz unterstellt. Dieser auf die sonstigen Einkünfte ausgeweitete Pfändungsschutz bildet eine Auffangregelung, die Lücken im Pfändungsschutz schließen soll. Der Oberbegriff der Einkünfte (Rn 3) umfasst die eigenständig erwirtschafteten Einkünfte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 § 906 regelt die gerichtliche Festsetzung eines von den §§ 899 I, 902 S 1 abweichenden pfändungsfreien Betrags. Damit flexibilisiert die Vorschrift die starren Bestimmungen über den Grundfreibetrag und die Erhöhungsbeträge. Während die Festsetzung des Grundfreibetrags gem § 899 I die erste Stufe des Kontopfändungsschutzes und die Möglichkeit der Erhöhungsbeträge nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen (Abs 4).

Rn 20 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) v 22.11.20 (BGBl I, 2466) ist die Dynamisierungsregel umgestaltet worden. Zugleich hat sie in dem entzerrten Aufbau von § 850c eine neue Platzierung erhalten. Erstmals ist durch das Siebte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 33a EStG ist durch das StNeuOG vom 16.12.1954, BStBl I 1954, 575 in das EStG eingeführt worden. Wegen der Rechtsentwicklung bis zum Jahr 1995 wird auf die detaillierten Ausführungen von Hufeld in K/S/M, § 33a EStG Rz A 35ff (September 2014) hingewiesen. Rn. 3 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das JStG 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 1995, 438 hat § 33...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 7 Der Pfändungsschutz für das laufende Arbeitseinkommen setzt sich aus drei Elementen zusammen (s.a. St/J/Würdinger § 850c Rz 4 ff). Dem Grundfreibetrag aus Abs 1, der Anpassung bei Unterhaltsverpflichtungen gem Abs 2 nebst der Korrekturregelung bei eigenem Einkommen von Unterhaltsberechtigten, Abs 6, sowie den Vollstreckungsbeschränkungen für den Mehrverdienst, Abs 3. Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ganz überwiegend unpfändbare Beträge.

Rn 8 Die Freistellung des Kontos von der Pfändung steht unter einer doppelten Voraussetzung. Die Anordnung darf nur erfolgen, wenn dem Konto in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung nachweislich ganz überwiegend allein unpfändbare Beträge gutgeschrieben wurden. Außerdem dürfen in den nächsten zwölf Monaten nur ganz überwiegend nicht pfändbare Beträge zu erwarten s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unterhaltsansprüche (Abs 3).

Rn 84 Hat das Vollstreckungsgericht im Pfändungsbeschluss den unpfändbaren Betrag wegen einer privilegierten Vollstreckung von Unterhaltsforderungen nach § 850d herabgesetzt, tritt diese Summe als Korrekturbetrag an die Stelle des Grundfreibetrags (Musielak/Voit/Flockenhaus § 850k Rz 4). Voraussetzung ist, dass im Beschl über die Kontenpfändung eine bevorrechtigte Vollstreck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesamtsumme (Abs 2 S 1 Nr 2).

Rn 41a Der Schuldner kann nach Abs 2 S 1 Nr 2 unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Kapitalmarkt, des Sterblichkeitsrisikos und der Höhe der Pfändungsfreigrenze jährlich einen bestimmten Betrag aufgrund eines Vertrags iSv Abs 1 unpfändbar bis zu einer Gesamtsumme von EUR 340.000,– mit Vollendung des 67. Lebensjahrs ansammeln. Dadurch soll zum aktuellen Renteneintrit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 68 Eine zweite Stufe des Pfändungsschutzes bildet der vom Schuldner zu beantragende Aufstockungsbetrag (Kohte VuR 10, 257 [258]; Perleberg-Kölbel FuR 10, 311 [312]). Häufig benötigt der Schuldner einen erhöhten Freibetrag wegen Unterhaltspflichten oder er erhält Leistungen mit einer besonderen Zweckbindung. In diesen Fällen ist der auf den Grundfreibetrag beschränkte Pfän...mehr