Fachbeiträge & Kommentare zu Grundgesetz

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zfs 06/2020, Verneinter Schadensersatzanspruch einer Schülerin bei einem Unfall während des Sportunterrichts an einer privaten Schule

BGB §§ 253 II, 280 I, 839 I; GG Art. 34; SGB VII §§ 2 I Nr. 8b, 8 II Nr. 1–4, 104 I S. 1, 136 III Nr. 3 Leitsatz 1. Eine Schülerin, die im Rahmen eines Sportunterrichts einer privaten Schule einen Unfall erlitten hat, kann nicht erfolgreich den Sachkostenträger dieser Schule, der gem. § 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8b als Unternehmer i.S.d. SGB VII anzusehen ...mehr

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zfs 06/2020, Verneinter Sch... / 2 Aus den Gründen:

"… II. 1. Der Kl. steht gegen die Bekl. zu 1) als Sachkostenträger der H.-Schule, der gem. § 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8b als Unternehmer i.S.d. SGB VII anzusehen ist, kein Schadensersatzanspruch aus §§ 280 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Schulvertrag oder ein Schmerzensgeldanspruch gem. § 253 BGB zu. Ein derartiger Anspruch scheitert schon daran, dass der Bekl. zu ...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Vormundschaft und Pflegschaft

BVerfG, Beschl. v. 31.3.2020 – 1 BvR 2392/19 1. Das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG und das Kindeswohl erfordern nicht, dass vor der Bestellung eines Ergänzungspflegers nur zum Zweck der Ausübung des einem Kind zustehenden strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts dessen Aussagebereitschaft festgestellt werden muss. Es handelt sich nicht um eine unverhältnismäßige Er...mehr

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Einführung BewG / II. Vorlagebeschlüsse des BFH vom 22.10.2014

Rz. 410 [Autor/Stand] Nachdem auch die erwähnten "Appellentscheidungen" des BFH (vgl. oben, Rz. 401 ff.) den Gesetzgeber nicht zu einem Tätigwerden zu bewegen vermochten, rief der II. Senat des BFH in drei Vorlagebeschlüssen[2] das BVerfG an. In seinem Leitbeschluss v. 22.10.2014 – II R 16/13 [3] hielt er die Vorschriften über die Einheitsbewertung (spätestens) ab dem Bewertu...mehr

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zfs 06/2020, Verneinter Sch... / 3 Anmerkung:

1) Ein der Haftungsprivilegierung unterliegender Schulunfall nach Ls. 2 lag nur dann vor, wenn die Verletzungshandlung einen inneren Bezug zum Schulbesuch aufwies, was bei der Teilnahme am Sportunterricht anzunehmen ist (vgl. BGH VersR 2008, 789; BGH VersR 2008, 1407; BGH VersR 2012, 714). 2) Da die in Anspruch genommene Lehrerin in Ausübung eines ihr anvertrauten öffentliche...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / a) Vorüberlegungen

Die ärztlich assistierte heterologe Insemination setzt voraus, dass der Samenspender dauerhaft und vollständig von der Elternverantwortung freigestellt bleibt.[29] Insbesondere soll ihn keine Unterhaltspflicht treffen können. Sähe man andere Regelungen vor, wäre es nicht mehr möglich, diesen Weg der Fortpflanzung zu nutzen, da keine Spender mehr gewonnen werden könnten. Das ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Der am Beginn des durch das Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[2] neu in den Zweiten Teil des Bewertungsgesetzes ("Besondere Bewertungsvorschriften") eingefügten VII. Abschnitts stehende § 218 BewG besteht lediglich aus drei Sätzen. Rz. 2 [Autor/Stand] § 218 Satz 1 BewG statuiert die beiden (für die Bewertung zu Zwecken der Grundsteuer) in Betracht kom...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

VG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020 – 11 E 1630/20 Die Regelung in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg vom 2.4.2020 i.d.F. v. 9.4.2020, wonach auch Eltern der Besuch und das Betreten von besonderen Formen von Kinderschutzeinrichtungen ohne Ausnahme untersagt ist, verletzt die Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 GG. Sie ist unve...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / c) Anspruch des Kindes gegen den potentiellen Vater

Die neue Regelung gibt nun außerdem dem Kind das Recht, von einem Mann, den es für seinen Vater hält, die Einwilligung in eine Untersuchung zur Klärung der genetischen Abstammung zu verlangen. Auch das war bisher in § 1598a BGB nicht vorgesehen. Das BVerfG hatte dazu entschieden, dass es dem Gesetzgeber frei stehe, einen solchen Anspruch vorzusehen oder nicht.[47] Um die Neur...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / b) Wohl des Kindes

Wesentlicher Leitfaden auch des Abstammungsrechts sollte zunächst stets das Wohl des Kindes sein,[5] welches auch grundrechtlich geschützt ist.[6] Zwar wird häufig gesagt, dass das Abstammungsrecht das Kindeswohl gerade nicht zu berücksichtigen habe.[7] Diese beiden Aussagen stehen, näher betrachtet, nicht in einem Widerspruch, sondern sie meinen nur jeweils andere Fragestel...mehr

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Einführung BewG / II. Vorlagebeschlüsse des BFH vom 2.3.2011 – II R 23/10 und II R 64/08

Rz. 364 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund konnte es nicht verwundern, dass der BFH prompt reagierte: In zwei inhaltsgleichen Beschlüssen v. 2.3.2011[2] holte er eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob § 11 GrEStG in der im Jahr 2001 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar sei, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2 GrEStG a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ansatz des gemeinen Werts

Rz. 95 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber strebt den Ansatz des gemeinen Werts als Zielgröße bei allen Vermögensgegenständen an. Mit diesem Grundsatz reagiert der Gesetzgeber auf den Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006.[2] Etwaige Begünstigungen dürfen erst auf einer zweiten Stufe realisiert werden, wobei derartige Begünstigungen verfassungsrechtlich zu rechtfertigen sind. Rz. 96 [...mehr

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Einführung BewG / 2. Hinausschieben weiterer Hauptfeststellungen der Einheitswerte für den Grundbesitz

Rz. 13 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt (s. oben Rz. 12), wäre an sich nach Ablauf von sechs Jahren, d.h. auf den 1.1.1941, eine erneute Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes zu treffen gewesen. Hierzu kam es jedoch infolge der Kriegsereignisse nicht. Durch die Verordnung vom 22.11.1939 [2] wurde § 1 Abs. 2 BewDV dahin abgeändert, dass eine Hauptfeststellu...mehr

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Einführung BewG / 1. Maßnahmen zur Vorbereitung des Bewertungsgesetzes 1965 und Vorbemerkungen

Rz. 16 [Autor/Stand] Das BMF hatte schon 1950 Vorarbeiten für die Neubewertung des Grundbesitzes eingeleitet. Während sich die Vorschriften zur Bewertung des Betriebsvermögens und des Sonstigen Vermögens nach dem Bewertungsgesetz 1934 im Großen und Ganzen bewährt hatten, blieben die Vorschriften zur Bewertung des Grundvermögens, insb. bei den bebauten Grundstücken, hinter de...mehr

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Einführung BewG / aa) Vorbemerkungen

Rz. 172 [Autor/Stand] Durch Art. 18 JStG 2007 v.13.12.2006[2] sind die im Wesentlichen auf das Jahressteuergesetz 1997 zurückzuführenden Regelungen über die Bedarfsbewertung mit Wirkung ab 1.1.2007 reformiert worden. Dabei wurde der vorstehend skizzierten Kritik an den bisherigen Vorschriften in weiten Teilen Rechnung getragen (zu diesen Neuerungen im Einzelnen vgl. Rz. 184 ...mehr

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Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen...mehr

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Einführung BewG / 1. Bewertung des (gewerblichen und freiberuflichen) Betriebsvermögens sowie der Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 264 [Autor/Stand] Wie schon nach altem Recht werden börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften gemäß § 11 Abs. 1 BewG mit dem Kurswert angesetzt, der erforderlichenfalls um einen Paketzuschlag zu erhöhen ist. Bei fehlender Börsennotierung, insb. bei Anteilen an Gesellschaften mbH, wird der gemeine Wert aus Verkäufen zwischen fremden Dritten abgeleitet, wenn solche V...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 23... / A. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer knüpft derzeit an die Einheitswerte des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG [2] an. Der Gesetzgeber verfolgte damit ursprünglich das Konzept einer mehrfachen Verwendung der Bewertungsgrundlagen für verschiedene Steuern durch turnusmäßige Neubewertungen des Grundbesitzes im Rahmen von Hauptfeststellungen. Der...mehr

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Einführung BewG / III. Beschluss des BVerfG vom 23.6.2015

Rz. 376 [Autor/Stand] Unter den geschilderten Umständen (oben Rz. 363 ff.) konnte es nicht überraschen, dass sich das BVerfG[2] der vom BFH in dessen Vorlagebeschlüssen v. 2.3.2011 (vgl. oben, Rz. 364 ff.) vertretenen Auffassung im Ergebnis anschloss und die Regelung des § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. i.V.m. den §§ 138 ff. BewG a.F. über die Ersatzbemessungsgrundlage als mit dem all...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen

Rz. 88 [Autor/Stand] Nach § 157 Abs. 1 Satz 2 BewG gelten § 29 Abs. 2 und 3 BewG sinngemäß. Der Sechste Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes nimmt bezüglich der für die Bewertung erforderlichen Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen Bezug auf § 29 BewG . Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Da insoweit auf die "Vorbere...mehr

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zfs 06/2020, (Auch) Kein Pa... / 2 Aus den Gründen:

"Das zulässige Rechtsmittel bleibt in der Sache ohne Erfolg." Das AG hat folgende Feststellungen getroffen: Am 13.8.2018 um 8:35 Uhr parkte der Betr. mit seinem Pkw SsangYong mit dem amtlichen Kennzeichen … in der M-straße gegenüber Hausnummer 1 in H. außerhalb einer dort eingezeichneten Parkbucht. Das Parken ist in dieser Straße durch Zeichen 286 geregelt. An dem Parkverbot...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / b) Geplante Regelung

Der Diskussionsteilentwurf für eine Reform des Abstammungsrechts will § 1591 BGB unverändert lassen. Die erste Elternstelle wird also unverändert mit der Geburtsmutter besetzt bleiben. Entscheidende Änderungen sind aber für die zweite Elternstelle vorgesehen. Diese wird nach § 1592 BGB, der die Überschrift "Vaterschaft und Mit-Mutterschaft" tragen soll, ganz ähnlich wie beim ...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / IV. Die Wirkungen eines Pfändungsschutzkontos

Die Wirkungen des P-Kontos zeigen sich in dem gewährten Pfändungsschutz, der in einem völlig neuen Abschnitt der ZPO, in Abschnitt 4 in den §§ 899 bis 910 ZPO-E, geregelt wird. Was bleibt … Der bisherige Schutz auf dem P-Konto aus § 850k Abs. 1, 2 und 4 ZPO, Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes, geht in § 899 ZPO-E auf. Dabei kommt nur eine Aufrundung auf volle 10-EUR-Beträge hi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen wegen wirtschaftlicher Schäden durch das Coronavirus

Leitsatz Wegen der Selbstbindung der Verwaltung durch das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 (BMF, Schreiben v. 19.3.2020, IV A 3 – S 0336/19/10007 :002) ist das Ermessen des Finanzamts auf das Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020 reduziert und schließt die Aufhebung bereits erfolgter Vollstreckungsmaßnahmen ein. Sachverhalt Das Finanzamt verfügte wegen fälliger St...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer in Fällen der Entgeltumwandlung

Leitsatz 1. Der Ansatz einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG setzt eine Entgeltumwandlung i.S. von § 1 Abs. 2 BetrAVG voraus. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn eine GmbH ihrem Alleingesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage aus Entgeltumwandlungen gewährt, da der Alleingesellschafter-Geschäftsführer der GmbH kei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Sportwettensteuer auf Pferderennwetten eines ausländischen Veranstalters nach § 17 Abs. 2 RennwLottG ist weder verfassungs- noch europarechtswidrig. 2. Der ausländische Veranstalter von Sportwetten unterfällt nicht der Buchmachersteuer des § 11 RennwLottG. Normenkette § 17 Abs. 1 und Abs. 2, § 11, § 2, § 12, § 16, § 10 RennwLottG, § 27, § 9a, § ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 1 Einführung

Betriebsschließungen und -einschränkungen, Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben am 22.3.2020 ein weitgehendes Kontaktverbot vereinbart. Restaurants und Gaststätten waren unverzüglich zu schließen. "Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu ...mehr

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Adoptionsrecht / 3.3.2 Volljährigenadoption mit Minderjährigenwirkung

Auf Antrag kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Volladoption mit Minderjährigenwirkung ausgesprochen werden (§ 1772 BGB). Es muss sich um einen der im Gesetz genannten Fälle handeln. Praktisch relevant sind die Geschwisteradoption, wobei ein Adoptivkind minderjährig, ein anderes bereits volljährig ist, die nachgeholte Minderjährigenadoption, bei der da...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4.2 Personelle Verflechtung

Rz. 15 Die personelle Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungsverhältnisse derselben Personen bestehen, es genügt, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Untern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

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Pflichtteilsrecht / Zusammenfassung

Überblick Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsrechts wurde vom Bundesverfassungsgericht eindeutig bejaht[1]. Nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, steht die Mindestbeteiligung pflichtteilsberechtigter Angehöriger am Nachlass unter dem Schutz von Art. 6, 14 GG. Das Pflichtteilsrecht stellt demnach eine zulässige Schranke der verfassungsrechtli...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 6 GG

Eine Bestandsaufnahme anlässlich 70 Jahre Grundgesetz (Teil I) I. Einleitung Seit Aufnahme seiner rechtsprechenden Tätigkeit im Jahr 1951 hat das BVerfG in mehr als 230.000 Fällen Verfassungsbeschwerden verbeschieden und sich in knapp 4000 Fällen im Rahmen von abstrakten und konkreten Normenkontrollverfahren als Hüter der Verfassung positioniert.[1] Welchen Anteil hierbei die ...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 1. Standortbestimmung: Art. 6 GG als Grundrecht und "Institutsgarantie"

Die, soweit ersichtlich, erste Entscheidung des BVerfG zu Art. 6 GG datiert vom 20.10.1954 und betraf die Verfassungsbeschwerde der Frau "Christine E.", die sich dagegen wandte, dass ihrem Ex-Ehemann gemäß § 1666 BGB a.F. das "Schulbestimmungsrecht" über ihre ehegemeinschaftliche Tochter als Pfleger übertragen worden war. Das BVerfG stellte klar, dass Art. 6 Abs. 2 GG – "neb...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / I. Einleitung

Seit Aufnahme seiner rechtsprechenden Tätigkeit im Jahr 1951 hat das BVerfG in mehr als 230.000 Fällen Verfassungsbeschwerden verbeschieden und sich in knapp 4000 Fällen im Rahmen von abstrakten und konkreten Normenkontrollverfahren als Hüter der Verfassung positioniert.[1] Welchen Anteil hierbei die Rechtsprechung zum Familienrecht, genauer gesagt: zu Art. 6 GG, hatte, ist ...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 3. Vor und außerhalb der Ehe: Nichteheliche Kinder

Nach Art. 6 Abs. 5 GG sind und waren "unehelichen Kindern" durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern. Bereits in seinem Beschl. v. 23.10.1958 hatte das BVerfG deutlich gemacht, dass diese Verfassungsbestimmung einen bindenden Auftrag an den Gesetzgeb...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 2. Am Anfang steht der (gemeinsame) Name

Nachdem das BVerfG in seiner (säkularen) Entscheidung vom 18.12.1953 festgestellt hatte, dass der Gleichberechtigungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 GG geltendes Recht sei und dass gemäß Art. 117 GG alle entgegenstehenden Vorschriften auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts mit Ablauf des 31.3.1953 außer Kraft getreten seien,[13] hatte der Gesetzgeber u.a, den bis dahin gelte...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / 4. Wer ist der Vater?

"La mère est sur, le père jamais …"[37] – diese althergebrachte Weisheit und im Übrigen die lapidare Feststellung des § 1591 BGB ("Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.") haben auch und gerade beim BVerfG dazu geführt, dass es bisher in dessen Grundsatz-Entscheidungen zur Abstammung ausschließlich um die Vaterschaft und insoweit um Feststellung, Anfechtung un...mehr

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FF 05/2020, Die Rechtsprech... / II. Zur Rechtsprechung im Einzelnen

1. Standortbestimmung: Art. 6 GG als Grundrecht und "Institutsgarantie" Die, soweit ersichtlich, erste Entscheidung des BVerfG zu Art. 6 GG datiert vom 20.10.1954 und betraf die Verfassungsbeschwerde der Frau "Christine E.", die sich dagegen wandte, dass ihrem Ex-Ehemann gemäß § 1666 BGB a.F. das "Schulbestimmungsrecht" über ihre ehegemeinschaftliche Tochter als Pfleger übert...mehr

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FF 05/2020, Kindschaftssach... / I. Kontaktbeschränkungen zum Gesundheitsschutz in praktischer Konkordanz mit elementaren Rechten und Grundbedürfnissen

Die aktuellen Kontaktbeschränkungen dienen der Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie und damit dem Schutz des Grundrechts auf Leben und Gesundheit einer unbestimmten Vielzahl von Menschen. Sie sind aus unserer Sicht verhältnismäßig, erfordern aber in jeder konkreten Situation eine Abwägung mit anderen elementaren Grundrechten. So sind das Gesundheitswesen, die Altenpflege, die ...mehr

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FF 05/2020, Kindschaftssach... / II. Folgerungen für die Familiengerichtsbarkeit: weder ein "weiter so wie gehabt" noch ein Aussetzen der Verfahrensregeln oder gar ein Stillstand der Rechtspflege

Die Familiengerichtsbarkeit ist jedenfalls in den Verfahren, die elementare Grundrechte der Betroffenen berühren, zur "kritischen Infrastruktur" zu zählen. Daher scheiden folgende vier Vorgehensweisen während der gegenwärtigen Corona-Krise in der Regel aus: 1. Die Verfahren unverändert so zu führen wie vor der Pandemie, also persönliche Anhörungen der Kinder und Anhörungs- un...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sor... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung gibt Anlass, die Zulässigkeit und die Voraussetzungen einer vorgeburtlichen Sorgeentziehung genauer in den Blick zu nehmen. Die Trennung von Eltern und Kind unmittelbar nach der Geburt stellt den wohl schwerwiegendsten Eingriff in die Grundrechte von Eltern und Kind aus Art. 6 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 GG dar. Überraschenderweise findet sich kaum – veröffentlichte...mehr

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ZErb 05/2020, Erfasst § 6 E... / 3. Kein fiktiv vereinheitlichtes Vermögen

Die Entscheidung des Finanzgerichts baut auf der u.E. unzutreffenden Annahme auf, dass die Nacherben gem. § 6 Abs. 2 ErbStG ein in der Person des Vorerben für erbschaftsteuerliche Zwecke fiktiv vereinheitlichtes Vermögen erworben haben sollen, das aus dem Eigenvermögen des Vorerben und dessen beiden Vorerbschaftsvermögen besteht. Dabei ist es für das Finanzgericht ohne Belan...mehr

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AGS 05/2020, Klage des Vers... / 2 Aus den Gründen

Diese ist zwar nach § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 S. 4 ZPO statthaft, aber unzulässig, weil Gründe für ihre Zulassung nach § 574 Abs. 2 ZPO nicht gegeben sind. Die angefochtene Entscheidung widerspricht weder der Rspr. des BGH noch verletzt sie den Anspruch des Klägers auf effektiven Rechtsschutz. Da sie sich auf besondere Umstände des Einzelfalles stützt, ist eine E...mehr

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FF 05/2020, Prozesskostenhi... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt … für die gegen die angegriffene Entscheidung noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde wird abgelehnt, weil er unzulässig und unbegründet ist. [2] 1. Der Antrag ist unzulässig, weil er nicht hinreichend begründet ist. [3] a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im ...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sorgerechtsentzug vor der Geburt des Kindes

GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, 2 BGB § 1666 § 1666a FamFG §§ 49 ff. SGBVIII §§ 27 ff. Leitsatz 1. Ebenso wie eine vorgeburtliche Sorgeerklärung ist auch ein vorgeburtlicher Sorgerechtsentzug, der mit der Geburt Wirkung entfaltet, möglich und stellt keine unzulässige "Vorratsentscheidung" dar. 2. Auch wenn Zweifel an der Erziehungsfähigkeit der Eltern bestehen und konkrete Schädigunge...mehr

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FF 05/2020, Vorläufiger Sor... / Aus den Gründen

Gründe: l. [1] Im Streit steht eine einstweilige Anordnung, durch die den Eltern wesentliche Teile des Sorgerechts, insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, entzogen und dem Jugendamt als Ergänzungspfleger übertragen wurden. [2] Aus der nichtehelichen Beziehung der am 23.6.2000 geborenen Mutter und des am 12.12.1992 geborenen Vaters ging am 12.12.2019 das betroffene Kind...mehr

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FF 05/2020, Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde betreffend Eintragung der Ehescheidung im Eheregister

GG Art. 6 Abs. 1 BVerfGG § 93d Abs. 2 S. 1 ZPO §§ 114 ff. analog Leitsatz 1. Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde kann nur gewährt werden, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten. 2. Die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussic...mehr

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FF 05/2020, Jugendamt, Verf... / III. Jugendamt als mitwirkende Behörde

Zu unterscheiden ist zwischen Anhörung und Beteiligung des Jugendamts (wie dies der Gesetzgeber selbst vorbildlich tut, vgl. § 50 Abs. 3 S. 1 SGB VIII ("angehört wird oder sich am Verfahren beteiligt"). Das Jugendamt ist sozialpädagogische Mitwirkungsbehörde. Diese Aussage umfasst zwei Komponenten: das Jugendamt soll erstens sozialpädagogisches Fachwissen einbringen (siehe o...mehr

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FF 05/2020, Prozesskostenhi... / Leitsatz

1. Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde kann nur gewährt werden, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten. 2. Die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn die Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts aus A...mehr