Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b der Agentur für Arbeit und des kommunalen Trägers wie auch auf die Jobcenter der zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a. Sie zielt darauf ab, dass die Trägerversammlung nicht allein den Blickwinkel ihrer Mitglieder, also bezogen auf den kommunalen Träger die sozial-int...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.1 Trägerversammlung (Zusammensetzung und Beschlussfassung)

Rz. 22 Abs. 1 schreibt eine Trägerversammlung zwingend vor. Diese hat auch in der Vergangenheit, vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011, in aller Regel bereits bestanden, wenn die Träger eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44b in der bis zum 31.12.2010 maßgebenden Fassung eingegangen waren. Demzufolge wird die Trägerversammlung in diesen Fälle...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind mit Wirkung zum 1.4.201...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.2 Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung (Abs. 2)

Rz. 34 Abs. 2 enthält die wesentlichen Entscheidungsbefugnisse der Trägerversammlung. Das ist der Bereich, in den auch ein Träger in seinem eigenen Verantwortungsbereich nicht eingreifen darf, weil die Kompetenz kraft Gesetzes der Trägerversammlung vorbehalten ist. Diese ist auch nicht durch eine Vereinbarung nach § 44b Abs. 2 abdingbar. Für diesen Bereich ist auch eine geso...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.4 Übergangsszenarien der Agenturen für Arbeit und kommunalen Träger in getrennter Trägerschaft

Rz. 24 Grundsätzlich wird die zugelassene kommunale Trägerschaft als Ausnahmefall charakterisiert, die neben den gemeinsamen Einrichtungen der Agenturen für Arbeit und den kommunalen Trägern ihre Berechtigung hat. Die Bestimmung des Verhältnisses von Regel und Ausnahme auf 75 % zu 25 % hat zur Folge, dass über die 69 schon seit 2005 zugelassenen kommunalen Träger weitere kom...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.2 Bestellung und besoldungsrechtliche Einstufung (Abs. 2, 3, 7)

Rz. 21 Abs. 2 Satz 1 regelt eine Amtszeit von 5 Jahren, für die der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung bestellt wird. Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer sieht das Gesetz nicht vor und ist als unzulässig einzustufen. Diese Regel darf auch nicht durch Bestimmung einer Stellvertretung umgangen werden. Diese darf nur eine Abwesenheitsvertretung sein. Die Amtszeit u...mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 2.2 Besetzung des Ausschusses bei zentralen Umsetzungsfragen

Rz. 19 Abs. 2 bestimmt die Bundesregierung und die Bundesländer als die die Aufsicht führenden Stellen einerseits und die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesagentur für Arbeit als Vertreter der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende andererseits als die Stellen, die im Bund-Länder-Ausschuss vertreten sind. Eine Sonderregelung für Aufsichtsfragen trifft Abs. 3. Rz...mehr

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Sauer, SGB II § 44h Persona... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind die Abs. 2 ...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.1 Bildung des örtlichen Beirates

Rz. 11 Satz 1 regelt die Bildung eines Beirates bei jeder gemeinsamen Einrichtung. Damit wird einerseits zum Ausdruck gebracht, dass die Bildung eines Beirates nicht in der Dispositionsfreiheit der verantwortlichen Stellen und Einrichtungen liegt, also zwingend ist. Zum anderen wird durch die Bezugnahme auf § 44b klar, dass allein die gemeinsame Einrichtung der beiden Träger...mehr

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Sauer, SGB II § 44i Schwerb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB II § 18c Bund-Lä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Abs. 2 und 3 sind durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind mit Wirkung...mehr

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Sauer, SGB II § 44j Gleichs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.1 Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtung (Abs. 1)

Rz. 15 Abs. 1 regelt die Führung der Geschäfte durch den Geschäftsführer. Jede gemeinsame Einrichtung hat eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer. Mehrere Geschäftsführer sind auch dann nicht zulässig, wenn sich beide Träger darüber einig sind. Eine Wechselwirkung enthält nur Abs. 2 Satz 6. Rz. 16 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der gemeinsamen Einrichtung h...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführers der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b, mithin dem von der Agentur für Arbeit und dem kommunalen Träger gebildeten Jobcenter (§ 6d). Der Geschäftsführer ist Behördenleiter und damit die oberste Führungskraft der gemeinsamen Einrichtung. Er wird von der Trägerversammlung hauptamtlich bestellt. Er leitet ...mehr

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Sauer, SGB II § 47 Aufsicht / 2.2 Aufsicht über die kommunalen Träger

Rz. 22 Die explizite Regelung des Abs. 2 über die Aufsicht über die kommunalen Träger durch die zuständigen Landesbehörden entspricht der allgemeinen Kommunalaufsicht. Die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a regelt § 48. Rz. 23 Das BMAS hat gegenüber den Landesbehörden keine entscheidenden Einwirkungsmöglichkeiten i. S. von Aufsichtsbefugnissen. Allerdi...mehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Übergangsregelung zur Berücksichtigung von Freibeträgen aufgrund des Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879). Die Regelung sieht ...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Zum 1.1.2011 wurde Abs. 1 durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) geä...mehr

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Sauer, SGB II § 69 Übergang... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze v. 9.12.2020 (BGBl. I S. 2855) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das SGB II eingefügt. Damit wurde § 69 erneut belegt. Der frühere § 69 war mit Wirkung zum 1.8.2006 durch das Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbei...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2 Rechtsnachfolge bei Träger- oder Organisationsformwechsel

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 gewährleistet einen nahtlosen Übergang bisheriger Trägerschaften und Organisationsformen in eine neue Trägerschaft oder Organisationsform. Dies umfasst den Übergang einer gemeinsamen Einrichtung in eine zugelassene kommunale Trägerschaft und umgekehrt, einer getrennten Aufgabenwahrnehmung in eine gemeinsame Einrichtung oder eine zugelassene kommunale Träg...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.5 Rückübertragung (Abs. 5)

Rz. 25 Abs. 5 sieht eine Rückübertragung der Bewirtschaftung auf die Bundesagentur für Arbeit, im konkreten Einzelfall auf die Agentur für Arbeit vor. Für den erforderlichen Beschluss durch die Trägerversammlung sind Besonderheiten nicht vorgesehen. Daher muss die Trägerversammlung dies mit der Mehrheit ihrer Stimmen beschließen. Eine Mehrheit kommt damit weder zustande, wen...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind mit Wirkung...mehr

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Sauer, SGB II § 75 Gesetz z... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) zum 11.8.2010 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist Abs. 3 mit Wirkung zum 1...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ist sie mit Wirk...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) sind mit Wirkung...mehr

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Sauer, SGB II § 18d Örtlich... / 2.6 Beiräte bei zugelassenen kommunalen Trägern

Rz. 28 Satz 6 überträgt die Regelungen des § 18d auf die zugelassenen kommunalen Träger. Auch bei jedem zugelassenen kommunalen Träger ist ein örtlicher Beirat zu bilden. Das Vorschlagsrecht der am Arbeitsmarkt Beteiligten ändert sich durch den anderen Träger bzw. die alleinige Trägerschaft nicht. Auch sonstige Besonderheiten gegenüber den Jobcentern der gemeinsamen Einricht...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.4 Ergänzungen nach Abs. 4

Rz. 23 Die in Abs. 4 Satz 1 vorgesehene Vereinbarung entspricht der bisherigen Praxis mit Arbeitsgemeinschaften vor der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zum 31.12.2010. Zur Übertragung der Bewirtschaftung von Bundesmitteln wurden seinerzeit öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen. Die Vereinbarung kann Kündigungsregelungen enthalten. Rz. 24 Abs. 4 ...mehr

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Sauer, SGB II § 79 Achtes G... / 2.2 Übergangsrecht zum Zuweisungsverfahren nach § 44g (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 stellte und stellt sicher, dass bisherige Zuweisungen von Tätigkeiten in den gemeinsamen Einrichtungen bis Ende des Jahres 2015 auch noch nach bisherigem Recht fortgelten und vorgenommen werden können. Hierdurch werde der Verwaltungsaufwand nach der Gesetzesbegründung minimiert, weil von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Verlängerung der End...mehr

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Sauer, SGB II § 44c Trägerv... / 2.4 Betreuungsschlüssel (Abs. 4)

Rz. 48 Abs. 4 berücksichtigt den Umstand, dass einerseits der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung die laufenden Geschäfte führt und damit auch organisatorische Kompetenzen haben muss, mit denen er die Zielerreichung verfolgen kann. Tendenziell kann die Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in eine Erwerbstätigkeit um so besser und um so schneller gel...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.3 Dienstrechtliche Befugnisse (Abs. 4)

Rz. 30 In den Abs. 4 bis 6 sind die Befugnisse des Geschäftsführers geregelt, die im Wesentlichen denen eines Behördenleiters entsprechen, mit der Einschränkung, dass der Trägerversammlung nicht unwesentliche Entscheidungsrechte eingeräumt sind. Rz. 31 Es liegt in der Natur der Geschäftsführung, dass der Geschäftsführer auch das Personal führt (Abs. 4). Entscheidend ist die V...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des Bundes für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sie ermöglicht eine Bewirtschaftung durch die gemeinsamen Einrichtungen und trägt damit zu dem Ziel bei, die Kompetenzen der Geschäftsführung der gemeinsamen Einrichtungen zu erweitern. Vorgaben zur Bewirtschaftung der Haushaltsmittel des kommunalen Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt eine Eskalationsvorschrift für Zuständigkeitsprobleme sowie Meinungsverschiedenheiten zwischen der Bundesagentur für Arbeit, namentlich einer Agentur für Arbeit, und dem kommunalen Träger nach § 6 Abs. 1 Satz 1 sowie der Trägerversammlung nach § 44c dar. Nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2011 sind die Zuständig...mehr

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Sauer, SGB II § 44e Verfahr... / 2.3 Bindungswirkung (Abs. 3)

Rz. 22 Abs. 3 regelt die Bindungen durch den Beschluss des Kooperationsausschusses. Abs. 3 Satz 1 bindet die Träger an den Beschluss. Maßgebend ist die Unterrichtung durch den Vorsitzenden des Kooperationsausschusses. Durch die Bindung werden die Träger auch in der Trägerversammlung gebunden, dadurch tritt mit Bindung der Träger automatisch auch Bindungswirkung für die Träge...mehr

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Sauer, SGB II § 44f Bewirts... / 2.2 Beauftragter für den Haushalt (Abs. 2)

Rz. 11 Nach § 9 BHO ist bei jeder Dienststelle, die Einnahmen oder Ausgaben bewirtschaftet, ein Beauftragter für den Haushalt (BfdH) zu bestellen, soweit der Leiter der Dienststelle diese Aufgabe nicht selbst wahrnimmt. Der Beauftragte ist im Regelfall dem Leiter der Dienststelle unmittelbar zu unterstellen ("Soll"-Vorschrift mit der Möglichkeit, in außergewöhnlichen Fällen ...mehr

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Sauer, SGB II § 76 Gesetz z... / 2.2.3 Übergangsszenarien der zugelassenen kommunalen Träger

Rz. 19 Für die seit 1.1.2005 zugelassenen kommunalen Träger stand die Entfristung der Zulassung im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Diese Entfristung wird durch eine an Bedingungen geknüpfte unbegrenzte Verlängerung durch Rechtsverordnung aufgrund der Ermächtigung in § 6a Abs. 1 gelöst. Die zugelassenen kommunalen Träger waren gehalten, sich bis zum 30.9.2010 dazu zu ...mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.3.4 Alternativ zuständige Sozialleistungsträger

Rz. 58 In Anlehnung an die Bedarfslage (vgl. unter Abschnitt Prüfgegenstand Bedarf des jungen Menschen, Rz. 53 ff.) und unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs des jungen Menschen kommen als andere Sozialleistungsträger im Sinne von § 12 SGB I i. V. m. §§ 18 ff. SGB I insbesondere die Leistungsträger der Grundsicherung, aber auch die Agentur für Arbeit oder auch die...mehr

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Jung, SGB VIII § 39 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Sicherstellung des Unterhalts von Kindern und Jugendlichen, die außerhalb ihres Elternhauses Hilfe zur Erziehung erhalten – das sog. Pflegegeld. Damit soll vermieden werden, dass sich der Leistungsberechtigte zur Deckung des Lebensunterhalts an das Sozialamt wenden muss ( Stähr, Hauck/Noftz, Stand: 06/2021, Werkstand: 2023, § 39 SGB VIII, Rz. 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialhilfe

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zur Steuerfreiheit vgl § 3 Nr 11 EStG. Zu Leistungen nach dem SGB II wie bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich "Hartz IV") respektive seit dem 01.01.2023 Bürgergeld sowie Sozialgeld > Grundsicherung Rz 4. Zu Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII > Grundsicherung Rz 1. Zur Erstattung von Unterhalt an das...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Flüchtlinge als Mieter – Re... / 2.2.2 Aufenthaltstitel

Achtung Besonderer Status für ukrainische Flüchtlinge Für die Einreise und einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Wegen der besonderen Situation in der Ukraine wurde hierzu eine Ausnahmeregelung geschaffen. Hierzu führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus:[1] Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine si...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde geändert, Abs. 2 und 3 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 4, Art. 17). Details zur Re...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbe... / 2.1 Datenerhebung durch die zuständigen Träger der Grundsicherung (Abs. 1)

Rz. 8 Mit Abs. 1 und 2 werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass auch weiterhin von den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende die für verschiedene in Abs. 3 genannte Zwecke erforderlichen Daten erhoben und von den kommunalen und den zugelassenen kommunalen Trägern an die Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden. Die zuständigen Träger der Grundsiche...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger verteilt. Im Wesentlichen sind die Agenturen für Arbeit für Arbeitsmarktdienstleistungen und Leistu...mehr

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Sauer, SGB II § 51b Verarbeitung von Daten durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift war in Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) nicht enthalten. Sie ist erst aufgrund des Entwurfs eines Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ("Kommunales Optionsgesetz") v. 30.3.2004 (BT-Drs. 15/2816 S. 11, 12 und Begrü...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.1.5 Bescheid des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Rz. 10 Die Entscheidung des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende über die Gewährung oder Versagung einer Leistung nach dem SGB II erfolgt durch Verwaltungsakt. Entscheidet der Träger nicht, kann ggf. über eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO eine Entscheidung herbeigeführt werden. Auch wenn der Verwaltungsakt in der Praxis i. d. R. schriftlich ergeht, ist er grundsä...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 (Art. 61 Abs. 2 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 wurde geändert, Abs. 2 und 3 angefügt durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 (Art. 1 Nr. 4, Art. 17). Details zur Rechtsentwicklung ent...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt insbesondere die Träger, die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig sein können: Die Agentur für Arbeit (neben den anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit) und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Zudem ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende als hoheitliche Aufgabe klargestellt. Der Entwurf des SGB...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.5 Sonderregelung für Berlin, Bremen und Hamburg

Rz. 12 Abs. 3 berücksichtigt den besonderen Verwaltungsaufbau der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg als eigenständige Bundesländer. Rz. 13 Der Senat von Berlin hatte sich frühzeitig beim organisatorischen Aufbau und der Umsetzung des SGB II ab 2005 auf Arbeitsgemeinschaften in landeseinheitlicher Lösung festgelegt. Dabei wurden insbesondere die Belange der Bezirke als "...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Kernzuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende Rz. 3 § 6 Abs. 1 bestimmt die Bundesagentur für Arbeit und die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Leistungen nach dem SGB II. Zugleich werden die Aufgaben in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 auf die Bundesagentur für Arbeit und in Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die kommunalen Träger ver...mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 3 Literatur

Rz. 17 Brosius-Gersdorf/Gersdorf, Prüfungsbefugnisse des Bundesrechnungshofes gegenüber landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern, SGb 2018 S. 585, 682. Hammel, Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Durchführung von Observationen durch Sozialversicherungsträger in der Schweiz – ein Vorbild auch für das deutsche System der sozialen Sicherung?, ZFSH 2019 S. 321.mehr

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Sauer, SGB II § 6 Träger de... / 2.3 Einrichtung von Außendiensten

Rz. 8 Abs. 1 Satz 2 HS 2 formuliert die Einrichtung eines Außendienstes zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als eigenständige Aufgabe der Leistungsträger. Die Vorschrift ist als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Dies bedeutet, dass die Agenturen für Arbeit bzw. die Kreise und kreisfreien Städte entweder als zugelassene kommunale Träger oder als Mitglied einer gemeinsamen Einr...mehr