Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Keine Umdeutung in Löschungsvollmacht

Rz. 47 Fraglich ist, ob die Eintragung oder die Bewilligung einer unzulässigen Löschungserleichterung als Vollmacht zur Löschung ausgelegt oder umgedeutet (§ 140 BGB) werden kann. Dies wird von der wohl überwiegenden Ansicht verneint.[128] Dem ist zumindest insoweit zuzustimmen, als aus der Eintragung der Löschungserleichterung derartige Konsequenz nicht abgeleitet werden ka...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Genehmigungserfordernisse

Rz. 18 Grds. stellt für GmbHs mit einem genehmigungsbedürftigen Unternehmensgegenstand die Erteilung der Genehmigung keine Eintragungsvoraussetzung dar. Zu diesem Grundsatz bestehen allerdings zwei Ausnahmen. Eine Ausnahme ist gegeben, wenn eine rechtsformunabhängige Norm des Registerverfahrensrechts ausdrücklich anordnet, dass die Registereintragung erst dann vorgenommen wer...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Vormerkungsfähigkeit des Anspruchs auf Neufestsetzung

Rz. 209 Der künftige schuldrechtliche Anspruch aus einem Leistungsvorbehalt auf Eintragung einer Reallast, wonach der dann neu festgesetzte Erbbauzins zu entrichten ist, kann durch Vormerkung gesichert werden, wenn er nach Inhalt und Gegenstand genügend bestimmt oder bestimmbar ist.[867] Da die Erbbauzinsreallast bereits eine Wertsicherung durch Gleitklausel beinhalten kann,...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Doppelbesicherung des Gläubigers

Rz. 408 Dieser Fall liegt vor, wenn der Darlehensgeber sowohl durch eine Sicherheit der darlehensnehmenden Gesellschaft als auch aus dem Vermögen des Gesellschafters besichert ist. Zwar hat der Darlehensgeber die Wahlfreiheit, welche Sicherheit er in Anspruch nimmt,[780] der von § 44a InsO normierte Zweck bedeutet jedoch, dass die Gesellschaftersicherheit im wirtschaftlichen...mehr

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Vorbemerkung zu § 126 GBO / A. Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 126 bis 141 GBO wurden seinerzeit durch das RegVBG vom 20.12.1993 in die GBO eingefügt.[1] Mit dem ERVGBG[2] wurden die Weichen für den bidirektionalen ERV mit den Grundbuchämtern gestellt und mit dem DaBaGG[3] wurden die Umsetzungen für die Migration des maschinellen Grundbuchs hin zu einem Datenbankgrundbuch geschaffen. Rz. 2 Bereits die Regelungen des RegVBG b...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Form des Gesellschaftsvertrages

Rz. 638 Der Abschluss des KG-Vertrages ist grds. formfrei. In der Praxis ist es jedoch dringend empfehlenswert, den Gesellschaftsvertrag schriftlich abzufassen. Dies dient v.a. der Rechtssicherheit. Rz. 639 Ausnahmsweise unterliegt der Abschluss des Gesellschaftsvertrages einem Formerfordernis, wenn von einem Gesellschafter darin eine Verpflichtung übernommen wird, die einer ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Spalte 3

Rz. 4 In der Spalte 3 erfolgt die eigentliche Eintragung. Hierher gehören:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Folgen der Verletzung des § 23 GBO

Rz. 51 Eine Löschung unter Verletzung des Abs. 1 hat keinen Einfluss auf das materiell-rechtliche Bestehen des Rechts.[137] Wie auch sonst wirkt sich das Erlöschen der formellen Position im Grundbuch für sich genommen nicht auf die materielle Rechtslage aus, so dass das Recht außerhalb des Grundbuchs fortbesteht. In diesem Fall besteht allerdings für den Rechtsinhaber die Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vorstufen des Grundstückseigentums

Rz. 3 Erste Voraussetzung des Rechts des Auflassungsempfängers ist eine wirksame Auflassung (§ 925 BGB), weil ohne sie die mehraktige Eigentumsübertragung noch nicht begonnen hat und sich daran auch dann nichts ändert, wenn zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung eine Vormerkung eingetragen ist.[9] Auf dem Weg zum Erwerb des Eigentums am Grundstück (§ 873 Abs. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Rechtsschutz

Rz. 46 [Autor/Stand] Hat die Behörde über einen Antrag auf Grundsteuererlass noch nicht entschieden, so ist eine einstweilige Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung allein des Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Bescheidung des gestellten Erlassantrages nicht möglich. Vielmehr kann eine einstweilige Anordnung in einem solchen Fall nur zur Sicherung des geltend gemacht...mehr

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ZErb 01/2024, Wechselbezügl... / 1 Gründe

I. Am XXX2021 ist AB (im Folgenden: Erblasserin) verstorben. Die Erblasserin war in einziger Ehe verheiratet mit dem am XXX1995 vorverstorbenen BB. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten keine Kinder. Der Beteiligte zu 1) ist der Patensohn des Ehemanns der Erblasserin. Die Beteiligte zu 2) ist die Tochter und Alleinerbin der am XXX2022 nachverstorbenen E, einer Freundin der E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Begründung von Wohnungserbbaurecht

Rz. 216 Jeder Wohnungserbbauberechtigte muss Bruchteilsberechtigter am Erbbaurecht sein oder gleichzeitig werden. Eine Begründung ist auch am Gesamterbbaurecht möglich.[892] Die Begründung erfolgt gemäß §§ 3 oder 8 WEG durch Verbindung eines jeden Mitberechtigungsanteils mit Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (siehe Rdn 17).[893] Nach § 12 ErbbauRG ist Sondereigentum...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubigers – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Differenz zwischen angemessenem Verzinsungsbetrag und Nutzungsentgelt

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Differenz bzw. der Unterschiedsbetrag zwischen dem angemessenen Verzinsungsbetrag des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks (vgl. Rz. 77) und dem vertraglich vereinbarten jährlichen Nutzungsentgelt (vgl. Rz. 88) wird nach § 195 Abs. 3 Satz 1 BewG mit dem sich aus Anlage 21 zum BewG ergebenden Vervielfältiger kapitalisiert. Dieser Vervielfält...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Die Teilung bei Wohnungs- und Teileigentum

Rz. 40 Eine Teilung des mit einem bestimmten Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteils an einem Grundstück (Wohnungseigentum) ist denkbar,mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Steuerrecht

Rz. 981 Die GmbH & Co. KG bietet heute auch zahlreiche steuerliche Vorteile.[1347] Dazu gehören u.a.:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das Protokoll, das nach § 12 Absatz 4 der Grundbuchordnung über Einsichten in das Grundbuch zu führen ist, muss enthalten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Erhaltungssatzungen

Rz. 166 Die Begründung von Wohnungseigentum kann zum Zweck des Erhalts einer bestimmten Bevölkerungsstruktur im Bereich sog. Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) von einer Genehmigung durch die Gemeinde (§ 173 Abs. 1 S. 1 BauGB) abhängig gemacht werden. Im zivilrechtlichen Sinn handelt es sich um ein relatives Veräußerungsverbot im Sinne des § 135 BGB, vgl. § 172 Abs. 1 S. 5 Ba...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 1 § 23 GBO betrifft nur Rechte, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sind. Die Beschränkung – keine auflösende Bedingung, sondern eine Befristung, da der Tod kein ungewisses Ereignis ist (dies certus, an incertus quando)[1] – muss sich zumindest im Ansatz aus dem Eintragungsvermerk ergeben (ausreichend ist die Angabe, dass das Recht "befristet" sei); eine B...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Form

Rz. 237 Der Unterbeteiligungsvertrag bedarf grds. keiner Form, er kann deshalb theoretisch sogar stillschweigend abgeschlossen werden. Um Nachweisschwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich aber schon unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten Schriftform. Nach einhelliger Meinung in der Lit. bedarf der Unterbeteiligungsvertrag auch dann keiner besonderen Form, wenn es sich um...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs

Rz. 13 Die Unrichtigkeit des Grundbuchs muss auf einem Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs beruhen.[34] Der wichtigste Fall ist hier der Eigentumsübergang kraft Erbgangs (§ 1922 BGB). Weitere Fälle sind beispielsweise: die Übertragung des Anteils eines Miterben an dem Nachlass (§ 2033 BGB);[35] der Tod eines Miterben;[36] bei dem Eintritt oder Ausscheiden eines Miteigent...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / I. Schenkung

Rz. 18 Der Begriff der "Schenkung" in §§ 2287, 2288 BGB stimmt im Ausgangspunkt mit demjenigen in §§ 2325, 2329 BGB überein, so dass im Grundsatz auch sogenannte "gemeinschaftsbezogene Zuwendungen" als Schenkungen anzusehen sind.[59] Der BGH hat bestätigt, dass es an einer Schenkung fehlen kann, wenn der Erwerber vertraglich Gegenleistungen wie z.B. die Verpflichtung zur Pfl...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / b) Verfügungsanspruch

Rz. 43 Ein Verfügungsanspruch besteht, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, die für die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek erforderlich sind (Anspruchsteller als Unternehmer eines Bauwerks, Eigentümerstellung des Bestellers, werkvertragliche Beziehungen zum Besteller, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen etc.). Rz. 44 Der Unternehmer hat den ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 14 Bei der Gesamthandsgemeinschaft steht das Recht den mehreren Berechtigten zur gesamten Hand zu; der einzelne Gesamthänder kann weder ganz noch teilweise allein über das Grundstücksrecht verfügen. Verfügungen können nur mit Zustimmung aller Berechtigten getroffen werden, der Umfang der Berechtigung des Einzelnen ist nur für das Innenverhältnis relevant. Daher werden in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Fortgeltende Hypothekenarten

Rz. 31 In den neuen Bundesländern haben die Hypotheken, die vor dem 3.10.1990 in das Grundbuch eingetragen worden sind noch große Bedeutung. Es sind dies nicht bloß die Hypotheken nach §§ 452 ff. ZGB, sondern auch Rechte die noch vor dem 1.1.1976 (Inkrafttreten des ZGB) in das Grundbuch eingetragen worden sind. Es ergibt sich dabei folgendes zeitliches Schema:[78]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Materiell-rechtliche Voraussetzungen und Folgen der Verpfändung

Rz. 117 Die Verpfändung des Auflassungsanspruchs des B gegen A erfolgt materiell durch formlos wirksamen Vertrag zwischen B und X;[283] sie ist solange möglich, wie der Anspruch noch nicht (durch Erfüllung oder auf andere Art und Weise) erloschen ist, also auch noch dann, wenn die Auflassung bereits erklärt aber noch nicht vollzogen ist.[284] Die Verpfändung bedarf keiner Gr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Nachträgliche Rangänderung

Rz. 37 Der nach § 879 BGB bestehende Rang der eingetragenen Rechte kann nachträglich durch Vereinbarung der Beteiligten geändert werden. Rz. 38 Materiell-rechtlich erfordert die Rangänderung Einigung zwischen dem vortretenden und dem zurücktretenden Gläubiger und die Eintragung in das Grundbuch, bei Grundpfandrechten ist weiter erforderlich die Zustimmung des Grundstückseigen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Zeitliche Beschränkung des Rechts

Rz. 5 § 24 Fall 2 GBO behandelt befristete Rechte, die mit dem Eintritt eines bestimmten Endtermins, insbesondere eines Kalendertages, erlöschen. Anders als der Wortlaut "Eintritt eines sonstigen bestimmten Zeitpunkts" es nahelegen mag, sind davon nicht nur solche Endtermine erfasst, deren Zeitpunkt von vornherein feststeht (dies certus an, certus quando),[5] vielmehr ist da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Wiederherstellung von Grundbüchern und Wiederbeschaffung von Urkunden

Rz. 2 § 148 Abs. 1 GBO bezieht sich auf die Wiederherstellung ganz oder teilweise zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher sowie der ihnen an Bedeutung gleichkommenden Urkunden, auf welche eine Eintragung sich gründet oder Bezug nimmt. Die Bestimmung über die Wiederbeschaffung dieser Urkunden ist erst durch die ÄndVO 1935 in die GBO aufgenommen worden. Ihre Ausdehnung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Grundbuchvermerke über Zugehörigkeit zu Sondervermögen

Rz. 96 Einzelfälle eintragungsfähiger Vermerke:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Recht des Auflassungsempfängers aus Auflassung und Vormerkung

Rz. 18 Meinung des BGH: Das Recht des Auflassungsempfänger, für den eine Vormerkung eingetragen ist, wurde vom BGH mit der Begründung als selbstständig verkehrsfähiges Anwartschaftsrecht anerkannt, dass in diesem Fall auch ohne eigenen Antrag des Auflassungsempfängers sein Recht wegen des durch §§ 883 Abs. 2, 888 BGB gewährten Schutzes vom Veräußerer nicht mehr einseitig zer...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Inhalt

Rz. 1719 Die Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist in § 183 AktG geregelt.[4460] Die beabsichtigte Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen ist bei der Einberufung der Hauptversammlung nach § 124 Abs. 1 AktG ausdrücklich bekannt zu machen. Gegenstand der Sacheinlage, die Person, die die Einlage erbringen soll, sowie der Nennbetrag, bei Stückaktien die Zahl der zu gewährenden ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Verbliebene spezifische Steuerfolgen der kapitalistischen Betriebsaufspaltung

Rz. 208 Nach der vor dem 1.1.1999 geltenden Rechtslage sollten zwischen Mutter-Besitzgesellschaft und Tochter-Betriebsgesellschaft Wirtschaftsgüter bei einer bestehenden Betriebsaufspaltung zu Buchwerten transferiert werden können.[403] Dieser Möglichkeit ist jedoch der Boden entzogen worden, seit der Gesetzgeber in § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG bestimmt hat, dass bei einer Überfüh...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Unrichtigkeit mangels eines Anspruchs

Rz. 84 Wenn der gesicherte Anspruch – und damit auch die akzessorische Vormerkung – nicht oder nicht mehr besteht, ist das Grundbuch unrichtig.[203] Dies gilt trotz des Umstandes, dass in diesem Fall ein gutgläubiger Zweiterwerb nicht möglich ist, da die scheinbare Belastung mit dem Recht dennoch eine erhebliche faktische Beeinträchtigung bewirkt, so dass eine entsprechende ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einzelne Rechte

Rz. 20 Für die (siehe Rdn 1 ff.) zeitlich beschränkbaren Rechte gilt im Einzelnen:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Buchführung und Inventar

Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt, einen unwirtschaftlichen A...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Voraussetzungen für die Begründung von Veräußerungsbeschränkungen

Rz. 85 Eine Veräußerung des Miteigentumsanteils erstreckt sich auch auf das Sondereigentum (§ 6 Abs. 2 WEG), wirtschaftlich stellt das Sondereigentum den Hauptbestandteil des WE oder TE dar. Möglich ist die Veräußerung an mehrere Personen zu Bruchteilen[354] oder eines ideellen Bruchteils am WE, ferner, wenn das WE mehrere abgeschlossene Raumeinheiten umfasst, eines Bruchtei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Besonderheiten beim Erlöschen eines Erbbaurechts

Rz. 17 Erbbaurechte werden gewöhnlich mit einem fest bestimmten Endtermin bestellt (vgl. § 23 GBO Rdn 7; zu Befristungen mit unbestimmtem Endtermin – dies certus an, incertus quando – siehe Rdn 5). Beim Erlöschen des Erbbaurechts mit Eintritt des Endtermins haftet nach § 28 ErbbauRG das Grundstück für die Entschädigungsforderung nach § 27 Abs. 1 S. 1 ErbbauRG. Der Anspruch e...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Aufspaltung einer GmbH zur Aufnahme auf zwei GmbH)

Rz. 274 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.31: Spaltungsvertrag (Aufspaltung einer GmbH zur Aufnahme auf zwei GmbH) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu am ________________________...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Erweiterte Anwachsung

Rz. 550 Bei der erweiterten Anwachsung erfolgt die Anteilsvereinigung sämtlicher Anteile dadurch, dass alle übrigen Gesellschafter ihre Anteile rechtsgeschäftlich übertragen. Die Übertragung kann entweder entgeltlich gegen einen Veräußerungspreis oder im Rahmen einer Einbringung gegen Ausgabe von neuen Anteilen an der Zielgesellschaft erfolgen. Sofern die Beteiligungsverhält...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Handelsbräuche

Rz. 31 Handelsbräuche sind die kaufmännischen Verkehrssitten. Sie beruhen auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung der beteiligten Verkehrskreise.[46] Der EuGH bejaht einen Handelsbrauch, wenn die in einer Branche tätigen Kaufleute bei Abschluss einer bestimmten Art von Verträgen allgemein und regelmäßig ein bestimmtes Verhalten befolgen.[4...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 9. Juristische Personen im Gründungsstadium

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Gegenstand der Beitragsleistung

Rz. 110 Gegenstand und Form der Beitragsleistung ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft. Die Beitragsleistung kann grds. in jeder vermögenswerten Förderung des gemeinsamen Gesellschaftszwecks bestehen.[136] Dabei wird zwischen bilanzierungsfähigen und nichtbilanzierungsfähigen Beitragsleistungen unterschieden. Rz. 111 Eine bilanzierungsfähige Beitr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Übertragungsvertrag

Rz. 348 Der Vertrag über die Übertragung des Gesellschaftsanteils ist als abstraktes Verfügungsgeschäft grds. von dem zugrundeliegenden Kausalverhältnis (Kaufvertrag, Schenkung etc.) unabhängig. Beide Geschäfte sind formfrei. Dies gilt grds. selbst dann, wenn zum Gesellschaftsvermögen Vermögensgegenstände wie Grundstücke oder GmbH-Anteile gehören, deren unmittelbare Veräußer...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (3) Fakultativer Inhalt

Rz. 254 Als fakultative Regelung im Spaltungsvertrag sollten Vereinbarungen über vergessene Vermögenswerte oder gescheiterte Übertragungen (z.B. mangels ausreichender Bestimmtheit) aufgenommen werden.[547] Ein Scheitern der Übertragung ist insbesondere dann denkbar, wenn es sich um Vermögensgegenstände handelt, die in (vor allem nicht-europäischen) Jurisdiktionen belegen sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Relative gerichtliche/behördliche Verfügungsverbote

Rz. 93 Relative Veräußerungs- und Belastungsverbote, die in bestimmten Verfahren von einem Gericht oder einer Behörde erlassen werden (§ 136 BGB) sind eintragungsfähig als Schutz gegen gutgläubigen Erwerb (§ 135 Abs. 2 BGB).[232] Einzelfälle eintragungsfähiger Vermerke:mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VII. Der deutsch-französische Wahlgüterstand

Rz. 148 Zwischen Deutschland und Frankreich wurde 2010 das Abkommen über den deutsch-französischen Wahlgüterstand ("WZGA") geschlossen. Die Regelungen sind zum 1.5.2013 in Kraft getreten.[361] Die Umsetzung in nationales Recht wurde in Deutschland in § 1519 BGB geregelt, der seinerseits auf das Abkommen verweist und die Anwendung des § 1412 BGB ausschließt. Dieser Güterstand[...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr