Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Gesellschafter/§ 17 EStG

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Stellung des bisherigen Vermieters und des Erwerbers

Rz. 2 Der Gesetzgeber hält es für sinnvoll, dass der Mieter bei Mietende die geleistete Sicherheit in erster Linie vom Erwerber zurückverlangen kann, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerber die Sicherheit seinerzeit beim Eigentumswechsel tatsächlich erhalten bzw. eine Pflicht zur Rückgewähr übernommen hat. Es soll vermieden werden, dass der Mieter, gerade wenn der Eigentu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Gewerbesteuer

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 566b gilt unmittelbar nur für Vorausverfügungen über die Miete bei Veräußerung von Wohnraum, kraft der Erstreckung in § 578 aber auch für Mietverhältnisse über Räume und Grundstücke. Kraft Verweisung ist § 566b auch anwendbar bei der gewerblichen Weitervermietung (§ 565 Abs. 2), bei der dinglichen Belastung der Mietsache durch den Vermieter (§ 567), bei der Veräußeru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 4 Hinweis Zeitpunkt des Eigentumsübergangs Geht das Eigentum an dem Grundstück bis (einschließlich) zum 15. Tag eines Monats auf den Erwerber über, so sind nur die Vorausverfügungen wirksam, die sich auf die für diesen Monat entfallende Miete beziehen (§ 566b Abs. 1 Satz 1); geht das Eigentum an dem Grundstück nach dem 15. Tag eines Monats auf den Erwerber über, so sind d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Übersicht: Personengesellsc... / 2.9 Zusammenfassung, Vor- und Nachteile

Zusammenfassend lässt sich die GbR als Grundtyp der Personengesellschaften charakterisieren: Sie bietet große Flexibilität und weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Die Gründung ist unkompliziert und schnell durchführbar. Dafür trifft die Gesellschafter eine unbeschränkte, persönliche Haftung. Die GbR eignet sich gut zur Ausgestaltung von rein internen Gesellschaftervereinb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Überlassung des Grundstücks (oder der Räume)

Rz. 6 § 566 greift erst dann, wenn dem Mieter in Erfüllung der Pflichten des § 535 das Grundstück/die Räume vor der Veräußerung überlassen worden ist/sind. Den Übergang von nicht durch Überlassung vollzogenen Mietverhältnissen auf den Erwerber regelt § 567a mit der Folge, dass es zu keiner schuldrechtlichen/mietrechtlichen Rechtsbeziehung zwischen Erwerber und Mieter kommt, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.1.1 Allgemeines

Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Da bezüglich des Nutzungsrechts kein Übertragungsvorgang stattfindet, gibt es auch keinen "entgeltlichen" Vorbehaltsnießbrauch; der Vorbehalt des Nießbrauchs selbst ist keine Gegenleistung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.1.3 Steuerliche Behandlung beim Eigentümer

Da dem Eigentümer regelmäßig aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück keine Einnahmen zuzurechnen sind, darf er weder AfA auf das Gebäude noch die laufenden Aufwendungen auf das Grundstück als Werbungskosten abziehen. Sind dem Eigentümer bei einem Bruchteils- oder Quotennießbauch allerdings Einnahmen aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück zuzurechnen, kann er insoweit die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Veräußerung

Rz. 4 Veräußerung i. S. d. § 566 setzt den dinglichen Vorgang des Eigentumsübergangs voraus. Nach § 873 ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück die Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich. Die Einigung i. S. d. § 873 ist nicht die Einigung innerhalb des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.6.2 Zugewendetes dingliches Wohnrecht

Ein Grundstück kann auch in der Weise belastet werden, dass an einer Wohnung ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht zugunsten eines anderen begründet wird. Bei einem zugewendeten dinglichen Wohnrecht sind die für einen Zuwendungsnießbrauch geltenden Grundsätze insoweit entsprechend anzuwenden.[1] Zu beachten ist, dass der Eigentümer auch hier AfA und sonstige Aufwendungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 5.3 Ablösung eines Vermächtnisnießbrauchs

Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Grundstückseigentümers durch dessen Erben einem Dritten der Nießbrauch an dem Grundstück eingeräumt worden ist.[2] Aufwendungen des Eigentümers (Erben) zur Ablösung eines einem Dritten zugewendeten Vermächtnisnießbrauchs stellen bei diesem nachträgliche Anschaffungskosten des Grundstücks dar....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 5.2.1 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Zahlungen zur Ablösung eines unentgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauchs sind grundsätzlich als Zuwendungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG zu beurteilen. Hieraus folgt, dass die Zahlungen beim Nießbraucher nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen und der Eigentümer sie nicht als Werbungskosten abziehen kann. Sie erhöhen auch nicht seine Anschaffungskosten für...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.3 Gestaltungsmissbrauch kann steuerlicher Anerkennung entgegenstehen

Die Verwaltung nimmt – und zwar teilweise in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung – insbesondere in den folgenden Fällen einen Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO an: Hat der Nießbraucher das Gebäude oder eine Wohnung in Ausübung seines Nießbrauchsrechts an den Eigentümer vermietet, so kann darin die Rückgängigmachung des Nie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.1.2 Steuerliche Folgerungen beim Vorbehaltsnießbraucher

Der Vorbehaltsnießbraucher erzielt aus der Vermietung des mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Grundstücks Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. v. § 21 Abs. 1 EStG. Das gilt auch, wenn der Nießbraucher das Grundstück dem Eigentümer entgeltlich zur Nutzung überlässt. Hinweis Versicherungsleistung als nachträgliche Einnahmen Entschädigungszahlungen der Gebäudevers...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Nießbrauch an einem Grundstück wird einem Dritten, dem Nießbrauchsberechtigten, das Recht eingeräumt, sämtliche Nutzungen des Grundstücks zu ziehen. Der Nießbraucher kann das Grundstück selbst nutzen, er kann es aber auch vermieten und verpachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Grundlagen des Nießbrauchs finden sich im Zivilrecht in den §§ 10...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 8 Rücklage für Ersatzbeschaffung in besonderen Fällen

Rücklage für Ersatzbeschaffung bei Grundstücken und Gebäuden:[1] Wird ein Grundstück oder Gebäude veräußert, das mindestens 6 Jahre zum Betriebsvermögen gehörte, und wird beabsichtigt, in naher Zukunft ein anderes Grundstück oder Gebäude zu kaufen, kann in Höhe des Veräußerungsgewinns eine Rücklage gebildet werden, d. h. der Gewinn wird zunächst nicht versteuert. Im Jahr der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Anlagevermögen-Check

Abnutzbares Anlagevermögen, z. B. Gebäude, Maschinen, Computer, usw., verliert durch die tägliche Nutzung und aufgrund technischer Weiterentwicklungen im Lauf der Zeit an Wert. Die Anschaffungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern, z. B. Maschinen oder Pkws, dürfen nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgaben Gewinn mindernd berücksichtigt werden, sondern müssen über ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 566 übernimmt unter der allgemein gebräuchlichen Bezeichnung "Kauf bricht nicht Miete" mit geringfügigen sprachlichen Änderungen § 571 a. F. Aufgrund der Stellung im zweiten Abschnitt (Mietverhältnisse über Wohnraum) bezieht sich die Vorschrift demgemäß nur auf Wohnraum. Die Anwendung auf Mietverhältnisse über andere Räume als Wohnräume und Grundstücke ergibt sich du...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.3 Vorbehaltene obligatorische Nutzungsrechte

Behält sich der bisherige Eigentümer bei der Übertragung des Grundstücks ein obligatorisches Nutzungsrecht vor, stellt die Einräumung des Nutzungsrechts keine Gegenleistung des Erwerbers für die Übertragung des Grundstücks dar. Der Nutzungsberechtigte hat bei Vermietung des Grundstücks die Einnahmen zu versteuern und darf die von ihm getragenen Aufwendungen einschließlich des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 2.2 Mitwirkung eines Pflegers bei minderjährigen Kindern erforderlich

Ein Minderjähriger bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.[1] Räumen Eltern ihrem minderjährigen Kind einen Nießbrauch an einem Grundstück ein, bedarf es regelmäßig der Bestellung eines Pflegers [2], weil das mit dem Nießbrauch verbundene gesetzliche Schuldverhältnis zwi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.2 Allgemeine Grundsätze

Ist das Grundstück bei der Nießbrauchsbestellung vermietet, tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein.[1] Die Mietzahlungen sind dann an den Nießbraucher zu leisten. Vertreten Eltern ihre minderjährigen Kinder, müssen die Willenserklärungen im Namen der Kinder abgegeben werden; die Beteiligung eines Ergänzungspflegers ist nur bei der Best...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für die gesamte Raum- und Grundstücksmiete, also auch für die Miete von Grundstücksteilen (Vermietung als Kfz-Stellplatz oder als Werbefläche bzw. zur Automatenanbringung an Außenwandflächen). Innenbereiche beweglicher Sachen gehören nicht dazu (etwa Wohnwagen oder Container). Für die Miete beweglicher Sachen gilt § 566 nicht; um die Miete beweglich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 2 Dingliche und obligatorische Nutzungsrechte zugunsten naher Angehöriger

Steuerrechtlich ist der Nießbrauch insbesondere deshalb von Bedeutung, weil sich mit seiner Hilfe Einkünfte verlagern lassen und damit die Steuerprogression beeinflusst wird. So wird der Nießbrauch insbesondere von Familienangehörigen genutzt, um Einkunftsquellen der hoch besteuerten Eltern auf die bislang nicht oder kaum besteuerten (minderjährigen) Kinder zu verlagern. Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 1.1 Einkommensteuerlich relevante Nutzungsverhältnisse

Einkommensteuerrechtlich können sowohl dem Nießbraucher als auch dem Eigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.5.2 Entgeltlich bestellter Nießbrauch

Beim entgeltlich bestellten Nießbrauch ist das für die Bestellung des Nießbrauchs gezahlte Entgelt beim Eigentümer grundsätzlich im Jahr des Zuflusses als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[2] Dabei ist es unerheblich, ob der Nießbraucher aus der Vermietung des Grundstücks Einkünfte erzielt oder nicht. Praxis-Tipp Verteilung der Einnahmen möglich Bei einer na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3 Zurechnung und Ermittlung der Einkünfte bei zugewendeten Nutzungsrechten

Kennzeichnend für den Zuwendungsnießbrauch ist, dass der Eigentümer des Grundstücks die Nutzungsbefugnis an dem Grundstück überträgt (zuwendet). Der Nießbraucher erzielt in Ausübung des Nießbrauchsrechts mit dem Nutzungsgegenstand Vermietungseinkünfte. Ob darüber hinaus auch im Verhältnis Nießbraucher – Grundstückseigentümer, d. h. mit der Übertragung des Nießbrauchsrechts, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.2 Steuerliche Behandlung beim vorbehaltenen dinglichen Wohnrecht

Ist die Übertragung eines Grundstücks gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts erfolgt, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von AfA-Beträgen ist beim Eigentümer des Grundstücks zudem Folgendes zu beachten: Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Veräußerung von Wohnungseigentum

Rz. 9 Der Gesetzgeber hat eine besondere Regelung für den Fall der Veräußerung von vermietetem Wohnungseigentum nicht getroffen, sondern geht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 2177 ff. = GE 1999, 770) davon aus, dass nur der Erwerber des Sondereigentums an den Wohnräumen alleiniger Vermieter ist. Die Veräußerung von vermieteten Wohnungen, die in Eige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 7 Mit Abschluss des Veräußerungsakts (Eintragung in das Grundbuch) tritt der Erwerber an die Stelle des bisherigen Vermieters, unabhängig von der Kenntnis des Mieters und des neuen Vermieters. Er tritt auch in das Abwicklungsverhältnis nach Kündigung bis zur Rückgabe nach § 546 ein (OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1164). Hinweis Mietrechtliche Rechte und Pflichten Der Erwerber trit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 2.3 Obligatorisch Nutzungsberechtigte

Auch ein obligatorisch Nutzungsberechtigter kann den Tatbestand der Einkunftserzielung erfüllen, d. h. Vermietungs- oder Verpachtungseinkünfte erzielen. Das ist der Fall, wenn er eine gesicherte Rechtsposition dadurch erlangt hat, dass der Eigentümer ihm den Gebrauch des Grundstücks für eine festgelegte Zeit nicht entziehen kann[1] und er tatsächlich selbst die Stellung eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.6.1 Vermächtnisnießbrauch

Für den Vermächtnisnießbrauch [1] gelten die Ausführungen zum unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch entsprechend.[2] Dabei ist auch der Vermächtnisnehmer nicht berechtigt, die AfA für das vom Erblasser hinterlassene Gebäude in Anspruch zu nehmen.[3]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.6.3 Zugewendetes obligatorisches Nutzungsrecht

Die Zuwendung eines obligatorischen Nutzungsrechts ist folgendermaßen steuerlich zu beurteilen: Behandlung beim Nutzenden[1] Der Nutzungsberechtigte hat die Einnahmen aus der Vermietung des Grundstücks zu versteuern. Im Gegenzug darf er die vertraglich übernommenen und von ihm getragenen Aufwendungen einschließlich des an den Eigentümer gezahlten Entgelts als Werbungskosten ab...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.5.1 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Beim unentgeltlich bestellten Nießbrauch (Zuwendungsnießbrauch) sind dem Eigentümer keine Einnahmen aus dem nießbrauchsbelasteten Grundstück zuzurechnen. Demzufolge kann er auch die von ihm ggf. getragenen Aufwendungen und die AfA auf das Gebäude nicht als Werbungskosten abziehen. Entsprechendes gilt bei einem Bruchteilsnießbrauch für den mit dem Nießbrauch belasteten Eigentu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Formwechsel: aus anderen Re... / 3 Grundlagen für den Formwechsel

Rechtsgrundlage für den Formwechsel ist das Umwandlungsgesetz (UmwG); an dieser Stelle von Interesse sind die §§ 214–225 c UmwG über den Formwechsel von Personengesellschaften sowie die §§ 226–257 UmwG über den Formwechsel von Kapitalgesellschaften. Steuerrechtliche Erwägungen können hier nur am Rande gestreift werden. Gesellschaftsrechtlich ist der Formwechsel identitätswahr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nießbrauch bei Einkünften a... / 3.5.3 Teilweise entgeltlich bestellter Nießbrauch

Beim teilweise entgeltlich bestellten Nießbrauch erzielt der Eigentümer nur zum Teil Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er kann dementsprechend AfA und Aufwendungen für das belastete Grundstück nur insoweit nicht abziehen als der Nießbrauch unentgeltlich bestellt worden ist.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Abschreibungsart wählen

Abnutzbares Anlagevermögen (z. B. Gebäude, Maschinen, Pkw usw.) muss entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. In den vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten "AfA-Tabellen" (AfA steht für "Absetzung für Abnutzung") wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für viele Wirtschaftsgüter festgelegt. An diese Vorgaben sind Unternehmer grundsätzlich gebunden....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grundstücke

1 Bedeutung Rz. 1 Es liegt auf der Hand, dass der Definition des Grundstücks im Grunderwerbsteuerrecht und damit § 2 GrEStG eine zentrale Bedeutung zukommt. Der Grundstücksbegriff ist Bestandteil der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der einzelnen Steuertatbestände, die sich jeweils auf inländische Grundstücke beziehen. Gleichzeitig ist er auch Ausgangspunkt für die Ermittlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.6 Grundstücke mit Gebäuden im Zustand der Bebauung

Rz. 41 Der Grundstückswert für ein Grundstück mit Gebäude im Zustand der Bebauung umfasst neben dem Wert des vor Baubeginn vorhandenen Grundstücks den Wert des noch nicht bezugsfertigen Gebäudes (§ 149 BewG). Der Wert des bereits vorhandenen Grundstücks ermittelt sich bei zuvor unbebauten Grundstücken nach § 145 BewG (siehe hierzu Rz. 31). Waren bereits bezugsfertige Gebäude ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.1 Unbebaute Grundstücke

Rz. 31 Die Bewertung unbebauter Grundstücke ist in § 145 BewG geregelt. In Abs. 1 dieser Vorschrift ist bestimmt, wann ein Grundstück als unbebaut anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn sich auf dem Grundstück weder benutzbare Gebäude noch zur Nutzung vorgesehene Gebäude im Bau befinden. Als unbebaut gilt ein Grundstück auch dann, wenn die darauf befindlichen Gebäude ke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2 Grundbesitzwerte (Grundstückswerte) für unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 30 § 138 Abs. 3 BewG sieht für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG die Ermittlung von Grundstückswerten vor, die in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer herangezogen werden. Unter Grundvermögen versteht man den Grundbesitz, bei dem es sich weder um land...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 3 Grundstücksbegriff (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 1 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Rechtsvorgänge, die sich auf inländische Grundstücke beziehen. § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG definiert diesen Grundstücksbegriff, indem er auf den Grundstücksbegriff des Bürgerlichen Rechts zurückgreift, diesen übernimmt und modifiziert. Der Gesetzgeber hat sich hierbei bewusst nicht am bewertungsrechtlichen Begriff des Grundb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.2 Bebaute Grundstücke

Rz. 33 Bebaute Grundstücke – als solche gelten nach § 146 Abs. 1 BewG die nicht unbebauten Grundstücke i. S. d. § 145 Abs. 1 BewG – sind gem. § 148 BewG nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten (vgl. R 164ff. ErbStR 2003). Als Wert eines solchen Grundstücks war bis zum 31.12.2006 das 12,5-Fache der für dieses im Durchschnitt der letzten 3 Jahre vor dem Besteuerungszeitpunkt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 4 Beurteilung von Erbbaurechtsvorgängen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 25 Bürgerlich-rechtlich werden bestimmte Rechte dem Eigentum am Grundstück gleichgestellt (grundstücksgleiche Rechte). Zu ihnen gehört u. a. das Erbbaurecht, auf das nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 des Gesetzes über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) – früher Verordnung über das Erbbaurecht – ErbbauVO) – v. 15.1.1919 (RGBl 1919, 72), zuletzt geändert durch Art....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 1 Bedeutung

Rz. 1 Es liegt auf der Hand, dass der Definition des Grundstücks im Grunderwerbsteuerrecht und damit § 2 GrEStG eine zentrale Bedeutung zukommt. Der Grundstücksbegriff ist Bestandteil der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der einzelnen Steuertatbestände, die sich jeweils auf inländische Grundstücke beziehen. Gleichzeitig ist er auch Ausgangspunkt für die Ermittlung der Beme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 7 Wirtschaftliche Einheit (Abs. 3)

Rz. 42 Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit wird nicht nur in § 2 Abs. 3 GrEStG, sondern auch in § 2 BewG verwendet, wo es darum geht, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist. Im Regelfall wird Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit nach beiden Gesetzen bejaht oder nicht. Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i. S. d. § 2 Abs. 3 S. 1 GrEStG ist ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 10 Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht

Rz. 50 Bürgerlich-rechtlich handelt es sich beim Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht (vgl. §§ 31ff. WEG) um die dingliche Belastung eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts, durch die der Berechtigte in die Lage versetzt wird, eine bestimmte Wohnung (Dauerwohnrecht) oder bestimmte, nicht Wohnzwecken dienende Räume (Dauernutzungsrecht) – unter Ausschluss des Eigentümers – zu n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 5 Gebäude auf fremdem Boden (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 29 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG sind Gebäude auf fremdem Boden den Grundstücken gleichgestellt. Der hier verwendete Begriff des Gebäudes unterscheidet sich nicht vom üblichen Gebäudebegriff. Es muss sich also auch hier um ein Bauwerk handeln, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist und das Menschen, Tieren und Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen äußer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 6 Dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 39 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG stehen dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 WEG und des § 1010 BGB den Grundstücken gleich. Die Ergänzung des Grundstücksbegriffs des § 2 GrEStG um die dinglich gesicherten Sondernutzungsrechte nach Nr. 3 von § 2 Abs. 2 GrEStG durch Artikel 23 StÄndG 1991 (BGBl I, 1340) ist mit Wirkung vom 28.6.1991 in Kraft getreten (Arti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 9 Wohnungs- und Teilerbbaurecht

Rz. 49 Nach § 30 WEG kann Wohnungs- und Teileigentum auch auf der Grundlage von Erbbaurechten begründet werden. So kann ein Erbbauberechtigter das Erbbaurecht in entsprechender Anwendung des § 8 WEG teilen (§ 30 Abs. 2 WEG). Für das am Erbbaurecht begründete Wohnungserbbaurecht (Teilerbbaurecht) gelten die Vorschriften über das Wohnungseigentum (Teileigentum) (§§ 1 bis 29 WE...mehr