Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1135 BGB – Verschlechterung des Zubehörs.

Gesetzestext Einer Verschlechterung des Grundstücks im Sinne der §§ 1133, 1134 steht es gleich, wenn Zubehörstücke, auf die sich die Hypothek erstreckt, verschlechtert oder den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft zuwider von dem Grundstück entfernt werden. Rn 1 § 1135 begründet ohne Beschlagnahme ein Recht des Hypothekengläubigers, die ihm nach §§ 1133, 1134 zustehenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Materiell-rechtlich.

Rn 1 Durch Vereinigung und Bestandteilszuschreibung (Oberbegriff ›Verbindung‹) können mehrere Grundstücke im Rechtssinne zu einem Grundstück im Rechtssinne zusammengefasst werden. Im Grundbuch erfolgt dies durch Buchung mehrerer Flurstücke unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis. Die Rechtsfolgen von Vereinigung und Zuschreibung unterscheiden sich hinsichtlich de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts kann eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden. 2Die Eintragung einer Vormerkung ist auch zur Sicherung eines künftigen oder eines bedingten Anspruchs zuläs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verjährungsfrist 2 Jahre (Abs 1 Nr 3).

Rn 18 Die Norm statuiert als Auffangtatbestand die Regelverjährung, wenn I Nr 1 u 2 sowie III nicht einschlägig sind (zur Bedeutung für die Beweislast s Rn 28). Darin liegt die Entscheidung des Gesetzgebers, dass (1) Rechtsmängel beim Sachkauf (BGHZ 164, 196, 211 f; Hamm NJW-RR 16, 1253 Rz 109; HP/Faust Rz 17 mwN; Staud/Matusche-Beckmann Rz 14; aA Canaris Schuldrechtsmoderni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 911 BGB – Überfall.

Gesetzestext 1Früchte, die von einem Baum oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. 2Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient. Rn 1 Nach § 953 gehören Erzeugnisse und sonstige Bestandteile einer Sache auch nach der Trennung grds dem Eigentümer der Sache. Davon...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beispielhafte Darstellung der Übertragungsmöglichkeiten

Rn. 92 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Übertragung der stillen Reserven zwischen (zB) 2 Mitunternehmerschaften mit gleicher Beteiligungsstruktur (Schwester-PersGes) kann erfolgen, wenn es sich um dasselbe WG (Grundstückstransfer) handelt (so Strahl in Korn, § 6b EStG Rz 59 mwN (09/2002); bestätigt durch OFD Münster, DStR 2004, 1041, s Rn 177). Dadurch eröffnet sich auch eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 837 enthält für Fälle eines Auseinanderfallens des Besitzes an einem Grundstück und an einem darauf errichteten Gebäude oder Werk eine Spezialregelung zu § 836 in Bezug auf die Person des Haftpflichtigen. Er weist die Verantwortlichkeit für Rechtsgutsverletzungen durch Einsturz bzw Ablösung von Teilen eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1110 BGB – Subjektiv-dingliche Reallast.

Gesetzestext Eine zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehende Reallast kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden. Rn 1 Die subjektiv-dingliche Reallast wird zum wesentlichen Bestandteil des herrschenden Grundstücks (BayObLGZ 73, 21). Die Verbindung soll unauflöslich sein, dh, die Reallast kann nicht mit einem anderen Grundstück v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung, Beeinträchtigung, Erlöschen.

Rn 28 Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die Bedingung der Zahlung eines Entgelts gestellt werden. Eine solche Bedingung muss nicht in das Grundbuch selbst eingetragen werden, anders bei einer den Bestand des Rechts betreffende Bedingung. Es genügt die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung. Dadurch kann der Eigentümer bei Nichtz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Im Falle des § 3 I wird für jeden Miteigentumsanteil von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. 2Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte einzutragen. 3Das Grun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zu den Bestandteilen eines Grundstücks gehören solche Sachen nicht, die nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind. 2Das Gleiche gilt von einem Gebäude oder anderen Werk, das in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück von dem Berechtigten mit dem Grundstück verbunden worden ist. (2) Sachen, die nur zu einem vorübergehenden Zwecke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Wertersatzanspruch des Nutzungsberechtigten in Höhe des Verkehrswerts

Rn. 182g Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Ist das Gebäude nach Ablauf der voraussichtlichen Nutzungsdauer wirtschaftlich nicht verbraucht, ist der Nutzungsberechtigte auch dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er einen Anspruch auf Ersatz des vollen Verkehrswerts des Gebäudes gegen den Grundstückseigentümer hat (zB BFH v 18.07.2001, X R 15/01, BStBl II 2002, 278; BFH v 18.07.2001...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Grundstücksgleiche Rechte

Rn. 169 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Grundstücksgleiche Rechte sind dingliche Rechte an einem Grundstück, die rechtlich ebenso wie wirtschaftlich den Grundstücken nahestehen und zivilrechtlich wie Grundstücke (grundstücksgleich) behandelt werden. Wesentliche grundstücksgleiche Rechte sind das Erbbaurecht (§ 11 ErbauRG) und das Dauerwohn- oder Dauernutzungsrecht (§ 31 WEG). Nic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteil beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen, dass die E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Rentenberechtigter.

Rn 1 Die Überbaurente (§ 912 Rn 20 ff) steht dem jeweiligen Eigentümer des überbauten Grundstücks zu. Kraft besonderer gesetzlicher Bestimmung (§ 916) können auch der Erbbauberechtigte und der Dienstbarkeitsberechtigte die Zahlung einer Überbaurente verlangen, wenn ihre Rechte durch den Überbau beeinträchtigt werden. Rn 2 Das Recht auf Zahlung der Überbaurente ist ein subjekt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Grenzscheidung.

Rn 7 Die Anlage muss von der gemeinsamen Grenze der benachbarten Grundstücke durchschnitten werden; nicht erforderlich ist, dass die Grenze genau in der Mitte der Anlage verläuft und in ihrer gesamten Länge auf der Grenze steht (BGHZ 143, 1, 3). Die Grenzanlage kann nachträglich entstehen, wenn ein Grundstück so geteilt wird, dass eine Giebelmauer, an die von beiden Seiten a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts vom 7.8.1973[2] wurde die Befreiungsvorschrift des § 4 GrStG mit den dort erfassten Katalogtatbeständen neu gefasst, um Unstimmigkeiten zu beseitigen, eine verbesserte Systematik zu erreichen und bisherige Vorschriften der Grundsteuer-Durchführungsverordnung in das Grundsteuergesetz zu übernehmen.[3] Rz. 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Aufgaben des Nachlasspflegers.

Rn 26 Der Wirkungskreis des Nachlasspflegers wird im Anordnungsbeschluss des Nachlassgerichts festgelegt. Er kann sich auf einzelne Aufgaben beschränken (KG NJW 65, 1719). Die idR Erhaltung und Sicherung vorzunehmenden Maßnahmen bestimmen sich weitgehend nach der Zweckmäßigkeit; eine vollständige gesetzliche Regelung ist kaum möglich (Mot V 549). Nicht zu den primären Aufgab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gruppe 1: Flächen, die unmittelbar zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebes notwendig sind und von Hochbauten und sonstigen Luftfahrthindernissen freigehalten werden müssen

Rz. 251 [Autor/Stand] Hinsichtlich der einem Verkehrsflughafen bzw. Verkehrslandeplatz dienenden Flächen unterliegt der Steuerbefreiung gemäß ausdrücklicher Normierung in § 4 Nr. 3 Buchst. c GrStG nur derjenige Grundbesitz, der zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Flugbetriebs notwendig ist. Mit dieser Anforderung erfolgt eine Beschränkung der im Anwendungsbereich der Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vollmachten im Zusammenhang mit einem Immobilienerwerb.

Rn 30 Die Vollmacht zum Verkauf eines Grundstücks kann die Beauftragung eines Maklers enthalten (BGH NJW 88, 3012 [BGH 18.05.1988 - IVa ZR 59/87]), berechtigt aber nicht dazu, den Käufer zur Belastung des Grundstücks zu ermächtigen (Jena OLG-NL 94, 245). Die nur an eine Notarstelle gebundene Belastungsvollmacht des Grundstückskäufers berechtigt zu Grundschuldbelastungen in H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtswahl (Abs 2).

Rn 6 Das Gesetz gibt den Ehegatten in bestimmten Grenzen die Möglichkeit, durch Vertrag die für ihre güterrechtlichen Verhältnisse maßgebende Rechtsordnung zu bestimmen. Dies kann mittelbar geschehen durch eine Rechtswahl nach Art 14 II–IV. Eine solche Rechtswahl hat nach Art 15 I wegen dessen umfassender Bezugnahme auf Art 14 zwangsläufig zur Folge, dass das gewählte Ehewir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begünstigte Reinvestitionen (§ 6b Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 164 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die begünstigten Reinvestitionen benennt § 6b Abs 1 S 2 EStG abschließend. Diese Regelung bestimmt, dass der Abzug zulässig ist bei den AK oder HK von Grund und Boden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden entstanden ist, Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem luf BV ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Rechtsbehelfsbefugnis der Gemeinde

Rz. 58 [Autor/Stand] Die Finanzämter teilen gemäß § 184 Abs. 3 Satz 1 AO den Inhalt des Grundsteuermessbescheids den Gemeinden mit, denen die Grundsteuerfestsetzung obliegt. Das gilt für Haupt-, Neu- und Nachveranlagungen ebenso wie für Bescheidänderungen oder die Aufhebung des Bescheids über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Aus diesem Grund haben die Gemeinden in...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Zuwendungsverhältnis

Rz. 169 Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gilt unabhängig davon, ob die Abfindung vom Erblasser selbst oder von einem Dritten gewährt wird.[229] Fraglich ist jedoch, ob für die Freibeträge und die Steuerklasse wie bei § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ebenfalls stets auf das Verhältnis des Pflichtteilsberechtigten zum Erblasser abzustellen ist. Beispiel Vater V ist Inhaber umf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gesellschaftsvermögen (früher: Gesamthandsvermögen)

a) Begriff des Gesellschaftsvermögens i.S.d. Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 10.8.2021 Rz. 1183 [Autor/Stand] Nach der ursprünglichen Konzeption des BGB und des HGB kam der Personengesellschaft, insb. deren Grundform: der GbR, keine Rechtsfähigkeit zu. Demzufolge konnte die Personengesellschaft nicht Träger eigenen Vermögens sein. Das in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Nachbargrundstück.

Rn 20 Das Nachbargrundstück, welches durch die Vertiefung die erforderliche Stütze verliert, muss nicht unbedingt an das Grundstück angrenzen, auf welchem die Vertiefung vorgenommen wurde. Der Schutzbereich des § 909 erstreckt sich vielmehr auf alle Grundstücke, die von den Auswirkungen der Vertiefung betroffen sein können (BGH NJW-RR 96, 852 [BGH 26.01.1996 - V ZR 264/94])....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs: rechtlich geschützte auf Erwerb gerichtete Position

Rn. 170b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum an einem unbeweglichen WG setzt nicht nur dessen bloße Inbesitznahme voraus (was bspw auch in Bezug auf einen Mieter/Pächter der Fall ist), sondern vielmehr, dass der Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs eingeräumt wird (zB BFH v 15.03.1973, VIII R 90/70, BStBl II 197...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Die Norm konkretisiert und erweitert den Begriff des wesentlichen Bestandteils bei Grundstücken. Dies dient wie bei § 93 der Erhaltung wirtschaftlicher Werte. Zudem soll der potentielle Erwerber ohne weiteres feststellen können, was zum Grundstück gehört (BGH NJW 79, 712; Hamm VersR 83, 285). Da § 93 bewegliche und unbewegliche Sachen erfasst, kann eine Sache zugleich w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Vollmachten.

Rn 11 Nach § 167 II ist eine Vollmacht zu einem formbedürftigen Geschäft idR formlos gültig. Das ist anders, wenn die Vollmacht einen Teil eines schon für sich betrachtet formbedürftigen Vertrages bildet (RGZ 94, 147, 150). UU ist aber eine Heilung des Mangels einer solchen Vollmacht nach I 2 möglich (vgl u. Rn 15 ff), so BGH NJW 90, 1721, 1722, anders wohl BGHZ 93, 147, 150...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Sind die Erzeugnisse oder Bestandteile innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft von dem Grundstück getrennt worden, so erlischt ihre Haftung auch ohne Veräußerung, wenn sie vor der Beschlagnahme von dem Grundstück entfernt werden, es sei denn, dass die Entfernung zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt. (2) Zubehörstücke werden ohne Veräußerung von der Haftu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abholungsanspruch.

Rn 2 Der in 1 vorgesehene Anspruch auf Aufsuchung und Wegschaffung der Sache setzt zunächst voraus, dass diese Sache derzeit nicht der Einwirkungsmöglichkeit des Besitzers unterliegt. Ferner darf die Sache noch nicht von einer dritten Person in Besitz genommen worden sein. In diesem Fall enthält die Norm einen Duldungsanspruch des Grundstückseigentümers und ein Recht des Bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Scheinbestandteile

Rn. 189h Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks, die bereits dadurch definiert sind, dass bewegliche Sachen zu einem nur vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden oder in ein Gebäude eingefügt werden (§ 95 BGB, s Rn 163), ist zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses bilanziell selbstständigen (beweglichen) Grundstück...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grundbuch.

Rn 4 Das Grundbuch ist ein Verzeichnis – kein öffentliches Register –, welches die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks wiedergibt und grds beim Amtsgericht (§ 1 I GBO) für jede Gemarkung geführt wird. Ein Grundbuchblatt besteht aus Deckblatt, Bestandsverzeichnis mit der Bezeichnung des/der Grundstücke, Abteilung I, welche die Eigentumsverhältnisse wiedergibt, Abteilun...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / c) Zuwendungen unter Vorbehalt eines Nutzungsrechts

Rz. 112 Behält sich der Schenker einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht am Schenkungsobjekt vor, so ist umstritten, ob dies den Schenkungswert mindert. Nach der Rechtsprechung des BGH ist ein vorbehaltenes dingliches Nutzungsrecht mit seinem kapitalisierten Wert nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vom Schenkungswert absetzbar. Hierzu erfolgt eine mehrstufige Bewert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundlagen.

Rn 68 Besonders umstr ist die monetäre Abwicklung von rechtsgrundlos erbrachten Bauarbeiten auf fremdem Boden. Das überrascht nicht angesichts der Vielfalt der in Betracht zu ziehenden Erscheinungsformen solcher fremdnützigen Bautätigkeiten im Spannungsfeld zwischen Bereicherungsausgleich, Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA – §§ 677 ff) und den Regeln zum Eigentümer-Besitzer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verfügungen.

Rn 8 Sehr zweifelhaft ist, ob § 328 auf Verfügungen erweitert werden kann. (1) Sachenrechtliche Verfügungen zugunsten Dritter, also zB eine Übereignung, scheitern für den Erwerb von Grundstücken schon an § 925 II. Denn das Zurückweisungsrecht des Dritten nach § 333 würde ähnl wie eine Bedingung zu einer Ungewissheit führen, die § 925 II gerade verhindern soll (MüKo/Gottwald ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nutzungsänderung im Zusammenhang mit einem Eigentümerwechsel

Rz. 43 [Autor/Stand] Erfolgt die Nutzungsänderung durch den Erwerber des Grundstücks, ist fraglich, wen die Anzeigepflicht der Nutzungsänderung trifft. Den Veräußerer kann die Anzeigepflicht kaum treffen, weil er keine Kenntnis von der beabsichtigten zukünftigen Nutzung des Erwerbers hat. Ihn trifft diesbezüglich auch keine Ermittlungspflicht. Rz. 44 [Autor/Stand] Der Erwerbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält keine Anspruchsgrundlage, sondern formuliert lediglich ein Verbot; Anspruchsgrundlagen zur Durchsetzung des Verbots sind § 1004 I (BGHZ 85, 375, 384) bzw § 862 I (BGHZ 147, 45, 51). Rn 2 § 909 beschränkt die aus § 903 folgende positive Befugnis des Eigentümers, mit seinem Grundstück nach Belieben zu verfahren, indem ihm an sich zustehende Eingriffe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Katasterverfahren.

Rn 2 Bei Vereinigung und Zuschreibung bleiben die Grundstücke im Kataster grds als selbstständige Flurstücke, insb bei unterschiedlichen Belastungen, bestehen (vgl Ddorf Rpfleger 00, 212 [OLG Düsseldorf 19.01.2000 - 3 Wx 438/99]; Soergel/Stürner Rz 9a). Nach Verbindung können Sie zu einem Flurstück verschmolzen werden (Flurstücksverschmelzung), wenn die Flurstücke aneinander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mittel der Erbschaft.

Rn 13 Mit Mitteln der Erbschaft hat der Erwerb stattgefunden, wenn ihr der Gegenwert entnommen worden ist. Auch hier ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise angezeigt (BGHZ 40, 115). Es kommt mithin nicht darauf an, ob es die Geld- oder die andere Leistung ist, die aus dem Nachlass stammt. Surrogation tritt etwa auch ein, wenn der Vorerbe die auf einem Nachlassgrundstück ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Nießbraucher ist nicht berechtigt, die Sache umzugestalten oder wesentlich zu verändern. (2) Der Nießbraucher eines Grundstücks darf neue Anlagen zur Gewinnung von Steinen, Kies, Sand, Lehm, Ton, Mergel, Torf und sonstigen Bodenbestandteilen errichten, sofern nicht die wirtschaftliche Bestimmung des Grundstücks dadurch wesentlich verändert wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Belastungsgegenstand.

Rn 12 Der Belastungsgegenstand ist grds wie bei Grunddienstbarkeit zu bestimmen (vgl § 1018 Rn 5–7). Es soll auch ein unbebautes Grundstück belastet werden können (BayObLG Rpfleger 81, 353; Hamm DNotZ 76, 229 [OLG Hamm 07.07.1975 - 15 Wx 33/74]). Jedenfalls wird verlangt werden müssen, dass eine baureife Planung vorliegt, die es ermöglicht, den Ausübungsbereich konkret zu be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. "Nackter" Grund und Boden

Rn. 50 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der ertragsteuerliche Begriff "Grund und Boden" ist enger als der zivilrechtliche Begriff des Grundstücks. Ein Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne kann einkommensteuerlich aus mehreren WG bestehen, nämlich aus dem Grund und Boden einerseits und anderen selbstständigen WG andererseits (BFH vom 24.08.1989, BStBl II 1989, 1016). Rn. 51 St...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verbindung in Ausübung eines Rechts (Abs 1 S 2).

Rn 5 Wer in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück eine Sache mit diesem verbindet, verfolgt idR nur eigene Interessen und bezweckt nicht die dauernde Verbesserung des Grundstücks. Aus diesem Grund verneint § 95 I 2 hier ebenfalls die Bestandteilseigenschaft. Rechte iSd Vorschrift sind nur dingliche Rechte wie das Erbbaurecht, der Nießbrauch und die Dienstbarkeite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. 2Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt. (2) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt des Anspruchs.

Rn 8 Der Beschenkte wird durch Verweisung auf das Bereicherungsrecht so behandelt, als sei der Rechtsgrund der Schenkung entfallen. Über Rechtsfolgenverweisung in I 1 (BGH NJW 01, 1207 [BGH 19.12.2000 - X ZR 146/99]) findet auf den Rückgewähranspruch das Bereicherungsrecht (§§ 818 ff) Anwendung. Das bedeutet: Rn 9 Anstelle der Herausgabe des geschenkten Grundstücks wird Werte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tarifermäßigung für Veräußerungsgewinne nach § 34 Abs 1 und 2 EStG

Rn. 29 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Tarifbegünstigungen für Veräußerungsgewinne bei Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen entfallen nach § 34 Abs 1 S 4 EStG, soweit – bei Vorliegen der übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen – § 6b EStG in Anspruch genommen wird. Hierzu besteht ein Wahlrecht des StPfl. Die Tarifermäßigung nach § 34 EStG entfällt, wenn der S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Mieter oder Pächter.

Rn 4 Verbindet ein Mieter oder Pächter die Sache mit dem ihm nicht gehörenden Grundstück, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Verbindung nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit vorübergehend hergestellt worden ist (BGHZ 10, 171, 175; 92, 70; 131, 368 = NJW 96, 916; NJOZ 17, 1517; für eine Klarstellung im Mietvertrag Lebek NZM 98, 747). Dies gilt...mehr