Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 5. Geld- und Naturalleistungen

Rz. 255 Erhält der Schuldner neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, sind diese stets zusammenzurechnen (§ 850e Nr. 3 ZPO). Ist der Drittschuldner dieser Leistungen identisch, bedarf es keines besonderen Zusammenrechnungsbeschlusses. Die Zusammenrechnung obliegt nicht dem Vollstreckungs- oder dem Insolvenzgericht. Einer gerichtlichen Anordnung bedarf...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Vollstreckungskosten

Rz. 57 Bisherige Vollstreckungskosten können auch jederzeit i.R.d. Vollstreckung festgesetzt werden (§§ 788, 103, 104 ZPO). Dies hat den Vorteil, dass insbes. die Frage der Erstattungsfähigkeit damit für die weitere Vollstreckung bindend festgestellt ist und die einzelnen Vollstreckungsunterlagen als Belege nicht bei jeder weiteren Vollstreckung beigefügt werden müssen. Der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.10 Haftung

Rz. 23 Gegenüber dem Mündel haften der Pfleger und der Vormund nach Maßgabe der §§ 1833, 1925 BGB auf Schadensersatz. Der für das Jugendamt im Rahmen der Beistandschaft, der Amtspflegschaft oder Amtsvormundschaft tätig werdende Beamte oder Angestellte handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes. Daher haftet die Anstellungsbehörde, d. h. der Jugendhilfeträger, wenn und sowe...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.3 Auslegung der Übernahmeerklärung

Rz. 13 Für die Auslegung der Übernahmeerklärung bzw. der Kostenzusage bleibt das Rechtsverhältnis zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Leistungsberechtigten maßgeblich. Nur bei besonderen Umständen kann angenommen werden, dass der Träger der Jugendhilfe außerhalb des jugendhilferechtlichen Leistungsanspruchs eine eigenständige materiell-rechtliche Zahlung...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 3 Literatur

Rz. 42 Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leistungen der Jugendhilfe?, JAmt 2002 S. 492; Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Hundmeyer/Prott, Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen, ZfJ 2005 S. 232; Krug/Riehle (Hrs...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.5 Pauschalierung der Kostenbeiträge

Rz. 9 Während das frühere Recht nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge nur bei der Festsetzung der ersparten Aufwendungen in den Fällen einer auswärtigen Unterbringung vorsah (§ 94 Abs. 2 Satz 2 a. F.), schafft Abs. 5 die generelle Möglichkeit, für die Kostenbeiträge von Eltern pauschalierte Kostensätze durch Rechtsverordnung festzulegen. Wegen der Auswirkungen d...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.2 Heranziehung durch Leistungsbescheid

Rz. 6 Das Gesetz sieht die Heranziehung zu den Kosten der Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe nach § 91 durch Erhebung des Kostenbeitrages durch Leistungsbescheid vor. Der Leistungsbescheid ist ein Verwaltungsakt (vgl. die Definition in § 31 Satz 1 SGB X). Für das Verfahren gelten die allgemeinen Bestimmungen des Ersten Kapitels SGB X. Da der Leistungsbescheid ein belast...mehr

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zfs 03/2023, Deliktische Haftung: Schockschaden als Gesundheitsverletzung

BGB § 253 Abs. 2 § 823 Abs. 1 Leitsatz Bei sogenannten "Schockschäden" stellt – wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung – eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, auch wenn sie beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Rechtsgutes bei einem Dritten verursacht wurde. Ist die psychische Beeint...mehr

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zfs 03/2023, Deliktische Ha... / 2 Aus den Gründen:

[5] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Kläger habe gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld gemäß § 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB. [6] Das Landgericht habe aufgrund der Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen rechtsfehlerfrei eine Anpassungsstörung des Klägers nach ICD-10 F43.2 und damit eine Gesund...mehr

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zfs 03/2023, Deliktische Ha... / 3 Anmerkung:

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch psychische Störungen eine Gesundheitsverletzung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellen können, wenn sie Krankheitswert haben (Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023 § 823 Rn. 4 m. zahlr. N.). Im Bereich der sog. "Schockschäden" hatte der BGH diese Definition bislang aber einer gewissen Einschränkung unterworfen. Seelische Erschütterungen ...mehr

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zfs 03/2023, Deliktische Ha... / 1 Sachverhalt

[1] Der Kläger nimmt den Beklagten auf immateriellen Schadensersatz wegen Verursachung einer psychischen Erkrankung in Anspruch. [2] Die Tochter des Klägers wurde im Alter von fünf und sechs Jahren von dem Beklagten sexuell missbraucht. Der Beklagte wurde durch Urteil des LG Lüneburg vom 17.6.2016 unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs der Tochter des Klägers in zehn Fälle...mehr

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zfs 03/2023, Deliktische Ha... / Leitsatz

Bei sogenannten "Schockschäden" stellt – wie im Falle einer unmittelbaren Beeinträchtigung – eine psychische Störung von Krankheitswert eine Gesundheitsverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB dar, auch wenn sie beim Geschädigten mittelbar durch die Verletzung eines Rechtsgutes bei einem Dritten verursacht wurde. Ist die psychische Beeinträchtigung pathologisch fassbar, hat ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Sender, vGA und KapSt-Abzug, StB 1994, 52 und StWa 1994, 161; Findeis, KapSt – Außenprüfung unter dem Regime der AbgeltungSt, DB 2009, 2397; Voßkuhl/Klemke, Vorrang des Veranlagungsverfahrens vor dem Abzugsverfahren, DB 2012, 2248; Weber-Grellet, Die Funktion der KapSt im System der AbgeltungSt (Teil I), DStR 2013, 1357; Anemüller, Problemfelder und Besonderheiten bei der Erhebu...mehr

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zfs 03/2023, zfs Aktuell

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Freunde der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, das neue Jahr ist kaum gestartet, da blicken wir bereits auf das erste verkehrsrechtliche Highlight zurück: Nach der letztjährigen Sommeredition trat der 61. Deutsche Verkehrsgerichtstag in diesem Jahr vom 25.–27.1. zusammen. Wie in jedem Jahr wurden die wesentlichen Themen des Verkehrsrechts vorg...mehr

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zfs 03/2023, Aktuelle Entwi... / c) Leitpfaden für die Praxis

Diese Ansicht des OLG Nürnberg überzeugt, dürfte aber in der Praxis nur in wenigen Fällen tatsächlich umgesetzt werden können. Jedenfalls ist dem OLG Nürnberg im Ausgangspunkt zuzustimmen, da ein solches Interesse für den Beitritt auf Seiten des Gegners des eigenen Versicherungsnehmers dann anzunehmen ist, wenn das Haftungsurteil gegenüber dem Haftpflichtversicherer eine Bin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

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ZErb 03/2023, Nachweis der ... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Kläger haben gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 675, 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1922 BGB. Das ursprüngliche Mandatsverhältnis, das die Grundlage des Regressprozesses bildet, kam nicht zwischen dem Kläger zu 1) und dem Beklagten zustande, sondern vielmehr zwischen dem Beklagten und der Mutter der Kläger. Denn aus...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / 2 Aus den Gründen:

[19] II. Die Berufung der Klägerin ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht erhoben und begründet worden. In der Sache hat sie größtenteils Erfolg. [20] 1. Die Klägerin hat einen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz im tenorierten Umfang gem. §§ 7 Abs. 1; 17 Abs. 1, 4 StVG; § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gem. § 115 Abs. 1 Sat...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 5. Flat Tax für selbstständige Kleinunternehmer

Rz. 88 Im Zuge der Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie auf die nationale Wirtschaft wurde eine bereits seit 2007[46] bestehende und seitdem mehrfach geänderte[47] Flat Tax-Regelung für Kleinunternehmer reformiert. Das Haushaltsgesetz für 2019[48] hat die Regelung in seinem Kern nicht geändert. Dennoch wurde der Kreis der Berechtigten durch die Erhöhung der maximalen Ein...mehr

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ZErb 03/2023, Keine Anwendu... / 1 Tatestand

Die streitgegenständliche und ca. 81 qm große Drei-Zimmer-Wohnung stand zunächst im Eigentum der Mutter des Klägers (fortan: ursprüngliche Eigentümerin). Mit gemeinschaftlichem notariellem Testament vom 4.12.2002 (…) vermachte sie ihrem Ehemann, dem Vater des Klägers (fortan: Nießbraucher), das lebenslange Nießbrauchrecht an der streitgegenständlichen Wohnung. Als Erben setzt...mehr

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zfs 03/2023, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Vom 25. bis 27.1.2023 fand in Goslar der 61. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. In acht Arbeitskreisen war die Behandlung von Fahrzeugdaten ebenso Thema wie beispielsweise die Halterhaftung bei Verkehrsverstößen, die KI-Haftung im Straßenverkehr, Reparaturkosten bei Haftpflichtschäden, E-Scooter, Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte von fahrungeeigneten Personen und die Fah...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

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zfs 03/2023, Deckungsanspru... / 2 Aus den Gründen:

Die Revision hat Erfolg. … [6] Das BG hat gemeint, der Rechtsschutzversicherer des Kl. habe keine Schadensersatzforderung gegen den Bekl. erlangt, die er an den Kl. hätte abtreten können. … [8] II. Diese Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung nicht stand. [9] Ein unter dem Gesichtspunkt der Rechtsanwaltshaftung in Betracht kommender und für das Revisionsverfahren zu unters...mehr

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Anhang / IV. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung (DBA Italien)

Rz. 4 (Vom 18.10.1989, BGBl 1990 II S. 742; BStBl 1990 I S. 396. Das Abkommen trat am 27.12.1992, gleichzeitig mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden, in Kraft.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern (1) Dieses Abkommen g...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Ermittlungsschema nach R 7.1 KStR 2015

Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 7 Abs 1 KStG bezeichnet das zvE als BMG der KSt und definiert es in § 7 Abs 2 KStG als das um die Freibeträge gem §§ 24 und 25 KStG verminderte Einkommen iSd § 8 Abs 1 KStG (s § 7 KStG Tz 3ff). Tz. 8 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die Fin-Verw gibt in R 7.1 Abs 1 KStR 2015 der Praxis ein Schema der einzelnen Rechenschritte zur Ermittlung der vd ...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 1.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Nach § 191 AO kann ein Haftungsbescheid ergehen, wenn kraft Gesetzes für eine Steuer gehaftet wird. Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob es sich bei der Haftungsgrundlage um ein Steuergesetz oder um ein zivilrechtliches Gesetz handelt. Wie auch der Steuerbescheid wirkt der Haftungsbescheid nur deklaratorisch. Der Haftungsanspruch entsteht, sobald die gesetzlichen Vo...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 4 Zahlungsaufforderung

In den Haftungsbescheid ist grundsätzlich eine Zahlungsaufforderung nach § 219 AO aufzunehmen. Diese ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der nur unter den in § 219 AO aufgeführten Voraussetzungen (vergeblicher Vollstreckungsversuch in das bewegliche Vermögen; Lohnsteuerrückstände oder Steuerhinterziehung) ergehen darf. Für den Fall einer Haftung nach § 25d UStG galt § 219...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 5 Beispiel für einen Haftungsbescheid

Nachfolgend wird dargestellt, wie ein Haftungsbescheid in der Praxis aussehen kann:mehr

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Formelles Haftungsrecht / 3.4 Hemmung der Verjährung

Da die Haftungsschuld vom Bestand der Steuerschuld abhängt, endet die Festsetzungsfrist für die Haftung nicht, bevor auch die Festsetzungsfrist für die Steuer abgelaufen ist. Es gelten deshalb die Hemmungsbestimmungen[1] entsprechend.[2]mehr

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Formelles Haftungsrecht / 2 Verhältnis von Steuerbescheid und Haftungsbescheid

Grundsätzlich wirkt der Steuerbescheid nur gegenüber dem Steuerschuldner. Für den Haftenden ergibt sich i. d. R. aus dem Steuerbescheid keine Bindung. Der Haftende kann demnach gegen den Haftungsbescheid vortragen, dass die Haftung dem Grunde nach nicht gerechtfertigt sei, z. B., dass er selber kein Betriebsübernehmer i. S. v. § 75 AO sei oder er selber keine Pflicht i. S. v....mehr

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Formelles Haftungsrecht / 3.5 Verkürzung der Frist

Nach § 191 Abs. 5 AO [1] kann, abweichend von den allgemeinen Bestimmungen, ein Haftungsbescheid nicht mehr ergehen: soweit die Steuer gegen den Steuerschuldner nicht festgesetzt worden ist und wegen des Ablaufs der Festsetzungsfrist nicht mehr festgesetzt werden kann oder soweit die gegen den Steuerschuldner festgesetzte Steuer wegen des Eintritts der Zahlungsverjährung verjäh...mehr

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Jung, SGB VIII § 29 Soziale... / 3 Literatur

Rz. 20 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.7.2020, SN_2020_0548 DE – Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe und durch eine Erziehungsbeistandschaft als einheitliche Leistung bei einer zei...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 1.5 Besonderheiten bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Bei Erlass eines Haftungsbescheids gegen Rechtsanwälte und Steuerberater sind nach § 191 Abs. 2 gewisse Besonderheiten zu beachten.[1] Gleiches gilt für Wirtschaftsprüfer, Notare und Patentanwälte. Werden Angehöriger dieser Berufsgruppen wegen einer Handlung i. S. v. § 69 AO in Haftung genommen, die in Ausübung des jeweiligen Berufs erfolgt, gibt die Finanzbehörde der zustän...mehr

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Jung, SGB VIII § 28 Erziehu... / 3 Literatur

Rz. 19 14. Kinder- und Jugendbericht v. 30.1.2013, BT-Drs. 17/12200 S. 336; 15. Kinder- und Jugendbericht v. 1.2.2017, BT-Drs. 18/11050 S. 434; 16. Kinder- und Jugendbericht v. 11.11.2020, BT-Drs. 19/24200; Berg/Naudiet/Scheuerer-Englisch, Erziehungsberatung als Trennungs- und Scheidungsberatung, ZKJ 2022 S. 343; DIJuF-Rechtsgutachten v. 8.8.2011, Voraussetzungen einer wirksamen...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 1.4 Korrektur eines Haftungsbescheids

Ein Haftungsbescheid nach seinem Erlass grundsätzlich geändert werden. Dies ist unstrittig.[1] Da es sich bei dem Haftungsbescheid nicht um einen Steuerbescheid handelt, kommen als Korrekturnormen hierbei nur die §§ 129-131 AO in Betracht, die §§ 172ff. AO gelten nicht.[2] Umstritten ist indes, ob bei Geldleistungsbescheiden eine Nachforderung durch einen neuen Bescheid erfo...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1 Voraussetzungen der Haftung

7.1.1 Gegenstände Im Zivilrecht wird der Begriff des Gegenstands als Oberbegriff für Sachen und Rechte definiert. Der Begriff des Gegenstands i. S. d. § 74 AO ist jedoch nach der früheren Ansicht der Verwaltung und eines Teils der Literatur nur auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt.[1] Dies hat also zur Folge, dass der Inhaber von Rechten, die immaterielle Wirtschaftsgü...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.3 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 71 AO erstreckt sich auf die verkürzten Steuern[1], die zu Unrecht gewährten Steuervorteile (Steuererstattungen, Steuervergütungen)[2], die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO. Diese Bestimmung gilt ausdrücklich nur für Steuerhinterziehung, nicht jedoch bei Steuerhehlerei.[3] Hinsichtlich des Umfangs der Haftung bei § 71 AO ist dabei unbedingt darauf zu achten,...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1 Haftung der Vertreter und Verfügungsberechtigten

Bei der Haftung nach § 69 AO handelt es sich um den für die Praxis vielleicht wichtigsten Haftungstatbestand. Insbesondere fällt insbesondere auch die Haftung des GmbH-Geschäftsführers für die Erfüllung steuerlicher Verpflichtungen der Gesellschaft unter diese Bestimmung. 1.1 In Betracht kommender Personenkreis § 69 AO behandelt die Haftung der in den §§ 34 und 35 AO bezeichne...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.2 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung nach § 75 AO ist sachlich und zeitlich begrenzt. Sachliche Schranken sind hierbei: Nach § 75 AO wird nur gehaftet für: Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Das sind: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben, Rückforderung von Investitionszulage, Versicherungssteuer bei Versic...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.2 Umfang der Haftung

Die Haftung nach § 74 AO erstreckt sich nur auf Steuern, bei denen die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1] Es muss sich also um Steuern handeln, die nur ein Unternehmer schulden kann.[2] Gehaftet wird deshalb für: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, in Herstellungsbetrieben anfallende Verbrauchssteuer wie Tabaksteuer oder Kaffeesteuer, Rückzahlung der Investition...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.6 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung ergibt sich aus der Verursachung und dem Verschulden des Haftenden. Der § 69 AO hat nach der Rechtsprechung des BFH Schadensersatzcharakter. Der Haftungsbetrag muss sich deshalb nicht mit der geschuldeten Steuer decken. Ein Mitverschulden des Finanzamts wirkt sich auf die Höhe der Haftung aus. Hierbei findet der Rechtsgedanke des § 254 BGB Anwendung.[1...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.3 Abschließende Anmerkungen zur Haftung des Betriebsübernehmers

Der Erwerber haftet nach § 75 AO auch dann, wenn ihm die Steuerschulden des Veräußerers nicht bekannt waren. Ein vertraglicher Haftungsausschluss zwischen Veräußerer und Erwerber ist gegenüber dem Steuergläubiger unwirksam und begründet allenfalls einen zivilrechtlichen Rückgriffsanspruch des Erwerbers. Bei mehrfachem Erwerb desselben Betriebs innerhalb kurzer Zeit kann sich...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8 Haftung des Betriebsübernehmers

§ 75 AO normiert eine Haftung des Übernehmers eines ganzen Betriebs. Diese Bestimmung ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung und insbesondere beim Kauf von Unternehmen immer zu beachten. Prüft ein steuerlicher Berater diese Bestimmung im Einzefalll nicht, droht ein Haftungsfall. Begründet wird der Haftungstatbestand des § 75 AO damit, dass der Erwerber[1] eines Betriebs...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 2 Haftung des Vertretenen

§ 70 AO sieht eine Haftung des Vertretenen für den Fall vor, dass eine Person i. S. d. §§ 34, 35 AO bei ihrer Tätigkeit eine Steuerhinterziehung[1] oder leichtfertige Steuerverkürzung[2] begeht oder an einer Steuerhinterziehung teilnimmt und ohne dass der Vertretene insoweit Steuerschuldner wird. Im Gegensatz zu § 69 AO ist also für eine Haftung nach § 70 AO eine Steuerordnu...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3.1 Voraussetzungen der Haftung

Die Haftung nach § 71 AO setzt nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung voraus: eine vollendete Steuerhinterziehung[1] oder Steuerhehlerei.[2] Es müssen also bei diesen beiden Steuerstraftaten sowohl die objektiven als auch die subjektiven Voraussetzungen der §§ 370, 374 AO erfüllt sein.[3] Eine Wahlfeststellung zwischen beiden Delikten ist zulässig.[4] Nicht in Betracht ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 4 Haftung bei Verletzung der Kontenwahrheit

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig der Vorschrift des § 154 Abs. 3 AO (Kontenwahrheit) zuwiderhandelt, haftet nach § 72 AO, soweit dadurch die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[1] beeinträchtigt wird.[2] Haftender ist dabei die Person, die das Konto führt.[3] Bei juristischen Personen sind dies regelmäßig die geschäftsführenden Organe.[4] Eine Zu...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 3 Haftung des Steuerhinterziehers oder Teilnehmers

Nach § 71 AO haften der Täter und der Teilnehmer einer Steuerhinterziehung oder Steuerhehlerei für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO.[1] 3.1 Voraussetzungen der Haftung Die Haftung nach § 71 AO setzt nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Bestimmung voraus: eine vollendete Steuerhinterziehung[1] ode...mehr