Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Zurechnungszusammenhang

Rz. 161 In manchen Entscheidungen wird bei den Zurechnungserwägungen nicht nach dem Schutzzweck der anzuwendenden Normen gefragt, sondern unmittelbar auf den (bejahten oder verneinten) Zurechnungszusammenhang abgestellt. Ein dogmatischer oder sonst wie erheblicher Unterschied ist insoweit nicht festzustellen. In der Sache geht es auch hier um die Frage, ob ein an sich äquiva...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / A. Der Rechtsübergang nach § 116 SGB X

Rz. 1 § 116 SGB X: Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige (1) Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich auf denselb...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ii) Unfälle zwischen Eisenbahn und Pkw/Lkw

Rz. 1340 Stößt auf einem Bahnübergang ein Kraftfahrzeug mit einer Schienenbahn zusammen, so kann die Betriebsgefahr der Bahn bei der Ursachenabwägung völlig zurücktreten, falls dem Kraftfahrer gravierendes Verschulden angelastet werden muss.[3650] Trotz grob fahrlässigen Verhaltens des Fahrers eines Lkw-Gespanns haftet das Bahnunternehmen nach einem Unfall auf einem unbeschr...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / C. Versicherungsfall

Rz. 17 Die Bindung der ordentlichen Gerichte bezieht sich auf die Frage, ob ein Versicherungsfall vorliegt.[14] Das Gleiche gilt hinsichtlich des Vorliegens eines Dienstunfalls.[15] Rz. 18 Versicherungsfälle im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind ausweislich des § 7 Abs. 1 SGB VII Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Rz. 19 Nehmen die Versicherungsbehörden einen Ar...mehr

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§ 26 Klagearten / 4. Rechtskraft des Feststellungsurteils für spätere Leistungsklagen

Rz. 153 Die Rechtskraft (§ 322 ZPO) eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers festgestellt worden ist, führt dazu, dass Einwendungen, die sich auf Tatsachen stützen, welche schon zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergangen ist, vorgelegen haben, im nachfolgenden Prozess über eine Leist...mehr

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§ 11 Arzthaftung / II. Beweislast und Beweiserleichterungen

Rz. 43 Die Beweislast für einen auf einen Behandlungsfehler gestützten Anspruch folgt zunächst dem allgemeinen Grundsatz, dass der Anspruchsteller (Patient) den Nachweis der Pflichtverletzung (des Behandlungsfehlers), deren Kausalität für die Schädigung und des Verschuldens zu erbringen hat, also den Nachweis sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen.[145] Andernfalls würde dem Ar...mehr

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§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / III. Gegenstand

Rz. 26 Nach der in § 403 StPO ausdrücklich getroffenen Festlegung darf Gegenstand der Adhäsion nur ein "aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch" sein, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und damit auf Zivilsachen im Sinne von § 13 GVG ausgerichtet sein muss. Andere Ansprüche sind dem Adhäsionsverfahren nicht zugänglich, mithin vor dem je...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Voraussetzungen der Haftungszurechnung

Rz. 647 Gemäß § 31 BGB haftet der Verein bzw. die Körperschaft (siehe Rdn 645) für das zum Schadensersatz verpflichtende Handeln des Vorstands, der Mitglieder des Vorstandes und anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter. In entsprechender Anwendung gilt die Norm auch für andere Organe wie die Mitgliederversammlung, den Aufsichtsrat oder den Disziplinarausschuss.[1880] Ord...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Normzweck, Verhältnis zu den Haftungstatbeständen

Rz. 1172 § 17 StVG enthält keine Anspruchsgrundlage für Ersatzansprüche aus einem Unfallgeschehen, sondern setzt einen Anspruch des Unfallgeschädigten, v.a. aus Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG, aus vermutetem Verschulden nach § 18 StVG, Delikt nach § 823 BGB oder Amtshaftung nach § 839 BGB voraus. Rz. 1173 § 17 StVG ist ein Sondertatbestand gegenüber § 9 StVG und § 25...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / IV. Ansprüche der Hinterbliebenen aus § 844, § 845 BGB

Rz. 10 In den §§ 844, 845 BGB werden Ansprüche der Hinterbliebenen aus dem Schadensereignis begründet, jedoch gegenständlich beschränkt auf spezielle Schadenspositionen, nämlich die Beerdigungskosten (§ 844 Abs. 1 BGB), den Unterhaltsschaden (§ 844 Abs. 2 BGB) und die entgangenen Dienste (§ 845 BGB). Die Ersatzansprüche aus § 844 BGB bzw. aus § 10 StVG (oder den sonstigen Sp...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / jj) Unfälle zwischen Kraftfahrzeugen und Tieren

Rz. 1348 Im Grundsatz wird durch Tiere eine verkehrsfremde Gefahr in den Fahrbahnbereich getragen. Deshalb wird wegen einer solchen von außen kommenden Störung des Verkehrsflusses die Tiergefahr bei der Abwägung oft besonders Gewicht haben. Beruht dies auf einem Verschulden des Tierhalters oder Tierführers, kann die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges zurücktreten.[3...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 2. Voll beherrschbare Risiken des medizinischen Geschehens

Rz. 48 Gemäß § 630h Abs. 1 BGB wird ein Fehler des Behandelnden vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Stammt die Schädigung aus einem Bereich, dessen Gefahren von dem Behandelnden voll beherrscht werden...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 6. Dokumentationsmangel

Rz. 60 Schließlich können Unzulänglichkeiten der Dokumentation der medizinischen Behandlung zu Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten führen: Gemäß § 630h Abs. 3 BGB wird vermutet, dass eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht getroffen wurde, wenn die Maßnahme und ihr Ergebnis entgegen § 630f Abs. 1 oder Abs. 2 BGB nicht in der Patientenakte aufgezeichnet...mehr

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§ 14 Sachschaden / IV. Nutzungsausfall

Rz. 113 Dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfallschadens zu.[214] Auch der vorübergehende Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines Motorrads, das dem Geschädigten als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung steht und nicht reinen Freizeitzwecken dient...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Vorsatz

Rz. 139 Vorsatz kann als "Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung" beschrieben werden, also als Wille zur Verwirklichung eines (Straf- oder Haftungs-)Tatbestands in Kenntnis aller seiner Tatumstände.[288] Er muss sich in der Regel nur auf den Haftungstatbestand beziehen, nicht auf den Schaden, doch bestehen Ausnahmen, bei denen sich der Vorsatz auch auf die Schadensf...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 2. §§ 7, 19 StVG

Geht es in § 1 Abs. 1 StVG um die Zulassung von Kfz zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, behandelt § 7 StVG die Haftung des Halters eines Kfz und § 19 die Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen. § 7 StVG verpflichtet den Halter eines Kfz, dem Verletzten den entstehenden Schaden zu ersetzen, der bei dem Betrieb eines Kfz entstanden ist, sofern ein Mensc...mehr

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zfs 07/2021, Innenausgleich... / 2 Aus den Gründen:

"… Der von der Kl. erhobene Ausgleichsanspruch unterliegt der Beurteilung nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das ergibt die Auslegung der Rom II-VO und der Rom I-VO." 1. Mit den beiden Verordnungen wurden, wie sich jeweils aus deren Art. 1 ergibt, die Kollisionsnormen für vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse in Zivil- und Handelssachen harmonisie...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 1

Nicht nur in der polizeilichen Praxis sind mit diesen Begriffen immer mal wieder Schwierigkeiten verbunden. Fordern § 1 Abs. 1 StVG und die Ausführungsvorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen in den §§ 1, 3, 4 FZV die Inbetriebnahme der selbigen im öffentlichen Verkehrsraum, ist dies ebenso beim Erlöschen der Betriebserlaubnis in § 19 Abs. 5 StVZO ein notwendiges Tatbestand...mehr

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zfs 07/2021, Schadensersatz... / 3 Anmerkung:

Auf den ersten Blick scheint die Sache ganz einfach: Wer eine ihm offenstehende, leicht zugängliche Möglichkeit zur Schadensminderung nicht nutzt, verstößt gegen die in § 254 Abs. 2 S. 1 letzter Hs. BGB normierte Schadensgeringhaltungspflicht. Verletzt der Geschädigte sie, kann er den aus dieser Unterlassung folgenden Schaden nicht ersetzt verlangen. – Nun; ist eine Vollkask...mehr

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zfs 07/2021, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung der Kl. ist nach den §§ 511, 513, 517, 519 und 520 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; sie ist mithin zulässig. Das Rechtsmittel ist jedoch nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung stellt sich im Prüfungsrahmen der §§ 513, 529, 546 ZPO im Ergebnis als richtig dar, weil Ansprüche gegen die Bekl. zu 1) gem. §§ 7 ...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / IV. Fazit

1. Die Begriffe Führen und Inbetriebnahme/Gebrauchnahme müssen unterschieden werden. 2. Der Begriff des Führens erfordert das Inbewegungsetzen eines Kfz, die Räder müssen somit rollen. 3. Unter die Inbetriebnahme, nicht nur i.S.d. §§ 7, 19 StVG, sondern auch in der FZV und StVZO fallen auch Ruhevorgänge des Fahrzeugs. Wenn der jeweilige Tatbestand dies verlangt, muss das jedoc...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 4. Inbetriebnahme und Abstellen eines Fahrzeugs – Unterschied?

Zum Unterschied zwischen Inbetriebnahme und Abstellen des Fahrzeugs sei daher noch auf zwei Bestimmungen der FZV hinzuweisen: Zum einen auf § 8 Abs. 1a FZV, der die so genannten Wechselkennzeichen behandelt. Hier ist dem Verordnungstext zu entnehmen: "Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzei...mehr

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AGS 07/2021, Gegenstandswer... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte einen Verkehrsunfall erlitten und seinen Anwalt mit der Regulierung des Schadens beauftragt. Die 100 %ige Haftung der Gegenseite war von Anfang an unstreitig. Nachdem der Haftpflichtversicherer bereits Zahlungen i.H.v. 25.842,21 EUR erbracht hatte, einigten sich die Parteien schließlich darauf, dass noch ein weiterer Betrag i.H.v. 7.500,00 EUR zum Ausgleich a...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / III. Gebrauch machen von Fahrzeugen

Der Verfasser geht hier auf § 6 PflVG ein, für § 9 AuslPflVG gilt das Gleiche. Ebenfalls findet man den Begriff in § 22 Abs. 2 StVG, Kennzeichenmissbrauch und § 248b StGB, unbefugte Benutzung eines Kfz bzw. Fahrrades. Wie in dem Beitrag behandelt, ist der Halter eines Kfz und Anhängers verpflichtet, Schadensersatz zu leisten für die Fälle, bei denen Schäden durch den Betrieb ...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 2. Einschätzung des Verfassers

Wenn im heutigen Straßenverkehr Haftung auch aus der Betriebsgefahr besteht und § 1 PflVG einen Haftpflichtversicherungsvertrag verlangt, damit Geschädigte nicht leer ausgehen, sieht der Verfasser den Begriff der Ingebrauchnahme näher am Betriebsbegriff als dem des Führens. Häufige Fälle bei der Polizei sind die, bei denen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, bei denen de...mehr

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zfs 07/2021, Inbetriebnahme... / 1. Fachliteratur

Jahnke [27] stellt dazu beim Schutzzweck zunächst fest, dass die Norm zum einen (vorrangig) den effektiven Schutz der Verkehrsopfer bezweckt, da ohne Haftpflichtversicherungsvertrag die Realisierung von Schadensersatzansprüchen kaum möglich ist. Geschützt sind zum anderen auch etwaige mitversicherte Personen, die sich auf wirksamen Versicherungsschutz verlassen. Weiter führt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Jahressteuergesetz 2020[1] in das Umsatzsteuergesetz als Teil einer umfassenden Neuregelung zum elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen des s.g. Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingefügt. Sie ist erstmals auf Umsätze und Einfuhren anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgeführt werden (§ 27 Abs. 34 UStG). Rz. 2 Durch die Einführung von § 3 Ab...mehr

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AGS 07/2021, Die Vergütung ... / 4. Bemessungskriterien

Regelvergütungsform ist der sog. Zeitaufwand, den ein Mitglied des Ausschusses notwendigerweise betrieben hat. Dies indiziert, dass gerade "nicht notwendige Tätigkeiten" nicht zu vergüten sind. So kann "allgemeiner Rechtskundeunterricht" oder aber eine spezielle Fortbildungsteilnahme zu Aufgaben und Tätigkeit eines Gläubigerausschusses – sei es aus Anlass einer konkreten Tät...mehr

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zfs 07/2021, Aktuelle Recht... / I. Trennungsprinzip

Das (frühere) Trennungsprinzip für Haftpflichtanspruch und Deckungsanspruch wird dadurch gegenstandslos, dass der Versicherungsnehmer seinen Freistellungsanspruch an den Geschädigten abtritt, sodass sich Haftungs- und Deckungsanspruch in einer Hand vereinigen.[34]mehr

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zfs 07/2021, Dieselskandal:... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch aus §§ 826 Abs. 1, 31 BGB." Die Bekl. hat den Kl. vorsätzlich geschädigt, indem sie ein Fahrzeug in Verkehr gebracht hat, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, die dazu führte, dass zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs das Risiko einer Betriebsbeschränkung bzw. -untersagung bestand. Im Einzelnen: a. Die Wirkun...mehr

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Spenden/Sponsoring / 9 Haftung

Rz. 160 Die Vertrauensschutzregelung ist mit einem Haftungstatbestand versehen worden. Danach haftet, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt, vorsätzlich oder grob fahrlässig veranlasst, dass die Zuwendungen nicht zu dem in der Bestätigung angegebenen Zweck verwendet werden. Die Haftung umfasst die entgangene Steuer, die mit 30 % des zugewend...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.8 Auseinanderfallen von Satzungs- und Verwaltungssitz

Unberührt bleibt zudem die Möglichkeit für Kapitalgesellschaften in beiden Ländern, ihren Verwaltungssitz in das jeweils andere Land zu verlegen bzw. dort zu belassen (s. zu den Konsequenzen u. a. Abschnitt 2). Nicht abschließend geklärt ist, welche registerrechtlichen Pflichten bzw. Konsequenzen sich in Deutschland für Unternehmen ergeben, die mit einer im VK gegründeten Li...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.4 Grenzüberschreitender Formwechsel/Sitzverlegung

Mit Ausnahme der Regelungen zur SE sehen weder das britische noch das deutsche Gesellschaftsrecht die Möglichkeit vor, dass eine in einem der beiden Länder gegründete Gesellschaft ihren Satzungssitz identitätswahrend in das andere Land verlegt, um dort die Rechtsform des Aufnahmelandes anzunehmen. Solche Vorgänge werden als grenzüberschreitender Formwechsel, grenzüberschreit...mehr

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Spenden/Sponsoring / 10.4 Weitere Voraussetzungen

Rz. 169 Auch zu den weiteren Voraussetzungen für den Zuwendungsabzug ergeben sich gegenüber der Einkommensteuer keine Besonderheiten, insbesondere gelten die Regelungen des Zuwendungsempfängers, des Zuwendungsnachweises, des Vertrauensschutzes, § 9 Abs. 3 Satz 1 KStG sowie der Haftung, § 9 Abs. 3 Satz 2 KStG.[1]mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 1.1 Einführung

Für gesellschaftsrechtliche Fragen ist auf EU-Ebene die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Art. 49 und 54 vereinbarte Niederlassungsfreiheit von maßgebender Bedeutung. Es handelt sich um eine der vier Grundfreiheiten. Die Niederlassungsfreiheit umfasst das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat nach den gleichen Bestimmungen, die dieser für sein...mehr

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Spenden/Sponsoring / 7.4.1 Überblick

Rz. 118 Die Vorschrift des § 34 g EStG enthält 2 voneinander unabhängige Steuerermäßigungen, die Begünstigung von Zuwendungen an politische Parteien einerseits und an Vereine ohne Parteicharakter andererseits (§ 34 g Satz 1 Nrn. 1, 2 EStG). Die Ermäßigung beträgt 50 % der Aufwendungen, höchstens 825/1.650 EUR ( § 34 g Satz 2 EStG). Die Regelungen des § 10 b EStG über Sachzuwe...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.3 Gründung einer SE

Rechtsgrundlage für die SE sind zwei Rechtsakte der EU aus dem Jahr 2001, die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (kurz: SE-VO) und die Richtlinie 2001/86/EG. Letztere regelt die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE. In Deutschland sind dazu zwei Ausführungsgesetze erlassen worden, das sog. SE-Ausführungsgesetz (SEAG) und das SE-Beteiligungsgesetz (SEBG). Im VK waren die Regelun...mehr

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Spenden/Sponsoring / 1.3 Geltungsbereich

Rz. 13 § 10b EStG gilt für alle unbeschränkt und beschränkt Einkommensteuerpflichtigen, da § 50 Abs. 1 Satz 3 EStG die Anwendbarkeit des § 10b EStG für beschränkt Steuerpflichtige nicht ausschließt. Rz. 14 Für Körperschaftsteuerpflichtige enthält § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 KStG eine entsprechende Regelung. Die Regelungen für Spenden in den Vermögensstock einer St...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 5 Checkliste

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Spenden/Sponsoring / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Der Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen) und Zuwendungen an politische Parteien als Sonderausgaben ist in § 10 b EStG geregelt. Danach sind diese Aufwendungen als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen und mindern somit die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Das Gesetz verwendet den Begriff der Zuwendungen als Oberbegriff f...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.3 Haftung für Mitarbeiter

Besonders bedeutsam ist die Haftung für Dritte. Gem. § 278 Satz 1 BGB hat der Steuerberater ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, denen er sich zur Erfüllung seiner (vertraglichen) Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.[1] Diese Bestimmung greift auch, wenn die Hilfsperson sich nicht an die Weisung des Ber...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5 Umfang der Haftung und Beweislast

5.1 Haftung gegenüber dem Mandanten Die Rechtsnatur eines Steuerberatungsvertrags kann regelmäßig entweder als Dienstvertrag oder als Werkvertrag mit dem Charakter der Geschäftsbesorgung eingeordnet werden. Maßgeblich ist insoweit die vom Steuerberater übernommene Verpflichtung. Übernimmt der Steuerberater allgemein und umfassend die Beratung der anderen Partei in steuerliche...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 12 Rechtsprechungsübersicht: Weitere Urteile zur Haftung, zum Schadensersatz, zur Verjährung und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Urteile, die sich auf die Haftung für Rechtsanwälte beziehen, sind auf ein Fehlverhalten bzw. die Verjährung für Steuerberater entsprechend anwendbar. LG Aachen, Urteil v. 14.4.2021, 11 O 241/17: Anfechtungs- und Haftungsansprüche gegen einen Sanierungsberater in der Krise. LG Kassel, Urteil v. 14.10.2020, 8 O 2244/17: Die Zurechnung eines Schadensbeitrags des zweiten Steuerbe...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 10.8 Haftung des Steuerberaters nach der Abgabenordnung

Wer kraft Gesetzes für eine fremde Steuerschuld einzustehen hat, ist nach § 191 Abs. 1 AO Haftungsschuldner und kann nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzamts mittels Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden. Die Haftungsschuld setzt grundsätzlich eine originäre Steuerschuld voraus. Die Haftungsmöglichkeit bezweckt, die Befriedigung des Steueranspruchs auf weitere Pers...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.2 Haftung gegenüber Dritten

Der Steuerberater macht sich u. U. auch Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Das Zivilrecht kennt den Begriff "Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter" (ähnlich der Vorschrift des § 328 BGB), d. h. der Beratungsvertrag zwischen Steuerberater und Mandant kann Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten beinhalten. Ein Steuerberater, der einen Jahresabschluss erstellt und bes...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.3 Deliktische Haftung

Eine deliktische Haftung des Steuerberaters kann sich unter dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung ergeben. Z. B. eine Bilanz oder ein Vermögensstatus, von dem der Steuerberater weiß, dass diese Unterlagen zur Vorlage bei einem Kreditgeber erforderlich sind, wird schuldhaft falsch erstellt, um (im falsch verstandenen Interesse des Mandanten) bestimmte Kredite zu erhalten...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[1] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Keine Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters besteht im Widerspruchsverfahren zur Beantragung...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.1 Haftung gegenüber dem Mandanten

Die Rechtsnatur eines Steuerberatungsvertrags kann regelmäßig entweder als Dienstvertrag oder als Werkvertrag mit dem Charakter der Geschäftsbesorgung eingeordnet werden. Maßgeblich ist insoweit die vom Steuerberater übernommene Verpflichtung. Übernimmt der Steuerberater allgemein und umfassend die Beratung der anderen Partei in steuerlichen Angelegenheiten, ist dies als Die...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.2 Gesetzliche Haftung

Bei Tätigkeiten, für die ein Steuerberater gerichtlich bestellt oder in vergleichbarer Weise ernannt wird, gibt es gesetzliche Haftungsregeln wie z. B. Vormund (§ 1833 Abs. 1 Satz 1 BGB)[1] Betreuer (§§ 1897, 1901 BGB)[2]: Rechtsdienstleistungen, die typischerweise von einem Betreuer erbracht werden, sind gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 RDG zulässig. Ansonsten ist zu prüfen, ob es sich ...mehr