Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 3. Rechtswidrigkeit

Rz. 26 Während die Pflichtwidrigkeit grundsätzlich vom Mandanten zu beweisen ist, ist ein Rechtfertigungsgrund wie beispielsweise eine späte Genehmigung von demjenigen zu beweisen, der sich darauf beruft, also vom Anwalt.[96] Keinen Rechtfertigungsgrund bilden mögliche Fehler des Gerichts, da der Rechtsanwalt grundsätzlich verpflichtet ist, Fehler des Gerichts zu verhindern ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Darlegungs- und Beweislast, Verjährung

Rz. 338 Nach Trihotel (vgl. Rdn 332) trägt "grundsätzlich" die GmbH die Darlegungs- und Beweislast für alle objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale des § 826 BGB, insb. die Kausalität.[1251] Die vom BGH in der vorherigen Rspr. aufgestellten Beweiserleichterungen[1252] gelten mE fort. 2008 hat der BGH geradezu apodiktisch den Gerichten zu beachten aufgegeben, dass die ...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Freizeichnung durch leasingtypische Abtretungskonstruktion

a) Zulässigkeit Rz. 53 Von jeher gestattet es der BGH dem Leasinggeber auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sich mit Blick auf den leasingtypischen Beschaffungsvorgang von seinen mietrechtlichen Gewährleistungspflichten nach §§ 535 ff. BGB freizuzeichnen und dem Leasingnehmer als Ausgleich dafür seine kaufvertraglichen Gewährleistungsrechte aus dem Beschaffungsvertrag mi...mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 160 Der Auftraggeber wünscht, dass der Auftragnehmer im Falle von Mängeln unabhängig von einem Verschulden auf Schadensersatz hafte. Dies soll auch dann gelten, wenn der Auftragnehmer nur (Zwischen-)Händler ist.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Anmerkungen zum Muster

Rz. 373 Soweit der Fahrzeugführer in Anspruch genommen wird, ist im Rahmen der StVG-Haftung die Vorschrift des § 18 StVG zu beachten.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / h) Insolvenzrechtliche Sanktionen für Gesellschafter – ehemalige Gesellschafter – Kleinbeteiligtenprivileg

Rz. 307 Die Vorschriften über Gesellschafterdarlehen erfassen nach dem Gesetzeswortlaut die Gesellschafter [1135] (vgl. zu Dritten Rdn 309 f.). Nach § 16 Abs. 1 GmbHG gelten nur solche Personen als Gesellschafter, die in der Gesellschafterliste eingetragen sind (vgl. Rdn 172 ff.); für in der Gesellschafterliste nicht eingetragene Inhaber von Geschäftsanteilen kann daher mE al...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Übergang von Arbeitsverhältnissen

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§ 16 Franchiserecht / D. Muster: Franchise-Vertrag (schlank)

Rz. 63 Wie die vorstehenden Ausführungen bereits gezeigt haben, ist die Frage der Vertragsgestaltung von essentieller Bedeutung. Das nachfolgende Vertragsmuster ist dabei bewusst als schlanke Basisversion ausgestaltet und muss bei Bedarf den konkreten Erfordernissen des Einzelfalls angepasst werden. Muster 16.1: Franchise-Vertrag (schlank) Muster 16.1: Franchise-Vertrag (schl...mehr

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§ 24 IT-Recht / IV. Muster: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung

Rz. 28 Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Muster 24.4: Einfache Vertriebslizenzvereinbarung Vertriebslizenzvereinbarung zwischen _____ (Firma, Anschrift) – Lizenzgeberin – und _____ (Firma, Anschrift) – Lizenznehmer – § 1 Vertragsgegenstand (1) Die Lizenzgeberin hat die Software _____ (nachfolgend bezeichnet als "Software") entwickelt. Die Software dient dazu, _____. (2...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (9) Belegkrankenhaus

Rz. 97 Das Belegkrankenhaus ist in der Regel lediglich zur Leistung der allgemeinen Krankenhausleistungen verpflichtet. Die ärztliche Behandlung erfolgt dann durch den Belegarzt. In diesem Rahmen hat auch eine Abgrenzung der Haftung stattzufinden. Das Belegkrankenhaus haftet für Fehler im Rahmen der Grund- und Behandlungspflege sowie der ärztlichen Leistungen außerhalb des F...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (13) Konsiliararzt

Rz. 101 Für den Konsiliararzt gilt dasselbe wie für den Chefarzt. Kommt zwischen ihm und dem Patienten ein eigener Vertrag zustande, haftet er dementsprechend aus Vertrag neben dem Krankenhausträger; kommt zwischen ihm und dem Patienten kein eigener Vertrag zustande, was bei Kassenpatienten in der Regel der Fall ist, so ist der Konsiliararzt Erfüllungsgehilfe des Krankenhaus...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Vorbemerkungmehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 76 Handy vermittelt ein Geschäft mit dem Kunden A, dessen finanzielle Situation schwer zu schätzen ist. Die Profi GmbH ist dazu nur bereit, wenn Handy für diese Verbindlichkeit einsteht. Handy ist optimistisch und übernimmt die Haftung.mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 5. Haftungsausfüllende Kausalität oder Zurechnung

Rz. 29 Der Kern des anwaltlichen Regressrechts ist die haftungsausfüllende Kausalität – Zurechnungsfragen stehen seit jeher im Mittelpunkt der anwaltlichen Haftung.[114] Bei der haftungsausfüllenden Kausalität geht es um die Ursächlichkeit zwischen Pflichtverletzung und Schaden, für dessen Feststellung ein hypothetischer Geschehensablauf zu ermitteln ist, nämlich der, wie er...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Verjährungsregelungen

Rz. 359 Mit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts ist das neue Verjährungsrecht in Kraft getreten. Die Regelungen zur unerlaubten Handlung der §§ 823 ff. BGB sind unverändert. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem StVG, die Haftung des VR als Gesamtschuldner gem. bzw. § 115 Abs. 1 VVG.mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Muster: Höchstbetragsbürgschaft

Rz. 70 Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Zur Sicherung der Ansprüche der _____ Bank (Name und Anschrift des Gläubigers) die dieser in Höhe von _____ EUR aus _____ (Rechtsgrund) gegen _____ (Name und Anschrift des Hauptschuldners) zustehen, übernehme ich _____ (Name und Anschrift des Bürgen) hiermit ohne zeitliche Beschränkungen die selbstschu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Mandatsannahme/Checkliste

Rz. 279 Schon bei der Annahme des Mandates in einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit, speziell Schadensersatzangelegenheit, sind zahlreiche Aspekte zu klären. Dies beginnt mit der Prüfung der Interessenkollision, der Annahme des Mandates, Klärung des Mandatsverhältnisses/Umfanges, der Haftungsvoraussetzungen sowie der in Betracht kommenden Sach- und Personenschadenpositione...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 185 Zum rechtlichen Hintergrund ist auf die Ausführungen zur Begrenzung der Haftung zu verweisen (siehe Rdn 78 ff.).mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Sacheinlage

Rz. 72 Statt einer Bareinlage (vgl. Rdn 15 f.) kann jeder übertragbare vermögenswerte Gegenstand (d.h. Sachen, Forderungen, Sachgesamtheiten, aber auch Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Geschmacksmuster- und Verlagsrechte und andere gewerbliche Schutzrechte[234]) als Sacheinlage gem. § 5 Abs. 4 GmbHG eingebracht werden. Nach § 19 Abs. 5 GmbHG (vgl. Rdn 250) können auc...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 7. Corporate Governance

Rz. 83 Seit dem 26.2.2002 gibt es den Deutschen Corporate Governance Kodex.[98] Er wird in seiner jeweils aktuellen Fassung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers im Internet unter der Adresse www.bundesanzeiger.de veröffentlicht.[99] Der Kodex enthält Verhaltensempfehlungen, die sich in erster Linie an Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften richten. Die Ver...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / Literaturtipps

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 71 Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (6) Assistent im Krankenhaus

Rz. 94 Der Assistent im Krankenhaus haftet deliktisch, jedoch nicht vertraglich, da kein eigenständiger Vertrag mit dem Patienten zustande kommt. Zu beachten ist, dass ein Arzt, der nur das Aufklärungsgespräch fehlerhaft durchführt, ebenso zur Haftung herangezogen werden kann.[247]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / i) Gewährleistung, Garantien, Aufklärungspflicht

Rz. 189 Der Anteilskauf (share deal) ist grundsätzlich Rechtskauf. Demgegenüber ist er nach dem BGH ein Sachkauf, wenn beim Erwerb (nahezu) sämtlicher Anteile nach der Vorstellung der Parteien und objektiv bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise sich der Kauf auf den Erwerb des von der GmbH betriebenen Unternehmens richtet; dann sind die Gewährleistungsrechte der §§ 434 ff. B...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 164 Sämtliche Anspruchsvoraussetzungen sind noch nicht abschließend geklärt, einige Voraussetzungen sind noch nicht erfüllt und eine Haftung kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Zudem besteht auf beiden Seiten, d.h. also sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite, ein gewisses Prozessrisiko. Ein beiderseitiges Nachgeben erscheint angezeigt.mehr

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§ 38 Sponsoring / D. Checkliste: Sponsoring

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§ 32 Personengesellschaften / 1. Bedeutung/Unterschied zur GbR

Rz. 19 Das Gesetz hatte in der Praxis zunächst keine größere Relevanz, weil die praktischen Auswirkungen des Gesetzes selbst relativ gering und im Wesentlichen lediglich in zwei Aspekten gegenüber der bisher üblichen Sozietät (bei den Beratungsberufen) oder Gemeinschaftspraxis (bei Ärzten), jeweils in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, begründet waren:mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / Literaturtipps

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§ 36 Schiedsgerichtsbarkeit / 2. Inhalt

Rz. 63 Wie bei jedem Vertrag mit Auslandsbezug empfiehlt sich die Wahl des anwendbaren Rechts und die Vereinbarung eines Gerichtsstandes. Je nach dem anwendbaren Recht sind auch weitere Vereinbarungen nützlich, etwa über die Honorierung, die Haftung und die Verschwiegenheit.mehr

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§ 16 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 183 Zum rechtlichen Hintergrund ist auf die Ausführungen zur Begrenzung der Haftung zu verweisen (siehe Rdn 181, 78 ff.).mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Anspruch dritter Gläubiger nicht mehr unmittelbar gegen Gesellschafter

Rz. 339 Den Gesellschafter trifft eine Verlustausgleichspflicht, die Gläubiger können den Anspruch der GmbH gegen ihn pfänden, wenn dieser die Verpflichtung nicht erfüllt. Der Haftungsanspruch richtet sich nach Trihotel (vgl. Rdn 332) nicht unmittelbar gegen den Gesellschafter auf Ausgleich des Gläubigerschadens.mehr

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§ 27 Kaufrecht / 4. Muster: Ausschluss der Schadensersatzhaftung im Individual-Verbrauchsgüterkaufvertrag

Rz. 120 Muster 27.16: Ausschluss der Schadensersatzhaftung im Individual-Verbrauchsgüterkaufvertrag Muster 27.16: Ausschluss der Schadensersatzhaftung im Individual-Verbrauchsgüterkaufvertrag Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich oder verschweigt den Mangel arglistig.mehr

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§ 27 Kaufrecht / 6. Anmerkungen zum Muster

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§ 1 Aktienrecht / 2. Charakteristika der Rechtsform

Rz. 3 Die AG ist wie die GmbH Körperschaft, juristische Person und Formkaufmann. Sie haftet ihren Gläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen; die Haftung der Aktionäre beschränkt sich auf die Aufbringung der von ihnen gezeichneten Einlage. a) Erscheinungsformen Rz. 4 Die Zwecke der AG sind beliebig, ihre Erscheinungstypen vielfältig: Leitbild der gesetzlichen Regeln ist die Publ...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) Nach ADSp

Rz. 89 Erfolgt die Einlagerung bei einem Speditionsunternehmen, gelten auch für das Lagergeschäft die ADSp (siehe Rdn 47). Insofern ist es auch im Lagervertrag sinnvoll klarzustellen, ob oder inwieweit die ADSp Anwendung finden.mehr

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§ 8 Bankrecht / 4. Mitwirkung des Verkäufers bei der Grundschuldbestellung

Rz. 41 Beim Erwerb einer Immobilie kommt es praktisch nie zu einer Übereignung Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises. Die Eigentumsübertragung kann (insb. wegen der erforderlichen Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch als Eigentümer) Wochen oder Monate dauern. Deshalb muss in der Praxis der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis vorleisten. Dabei ist er fast immer darau...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 93 Kontrollmaßstab für Klauseln in Verkauf-AGB, die die wirtschaftlichen Rechtsfolgen der Unmöglichkeit begrenzen, sind zunächst § 309 Nr. 7 lit. a und b BGB. Zudem ist § 307 BGB zu beachten. Es kann hinsichtlich einer möglichen Haftung bei Unmöglichkeit auf die Ausführungen in Rdn 78 ff. (generell zu Haftungsausschlüssen/-begrenzungen; zur Verzugshaftungsbegrenzung sieh...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Bekanntmachung

Rz. 350 Die Liquidatoren müssen gem. § 65 Abs. 2 GmbHG in den durch Gesellschaftsvertrag für die Bekanntmachungen bestimmten öffentlichen Blättern (§ 12 GmbHG, allg. Musterformulierung siehe Rdn 51)[1297] die Auflösung der GmbH bekannt geben und ihre Gläubiger auffordern, sich zu melden. Bekanntzumachen sind volle Firma und Sitz der GmbH. Anders als bei der Parallelregelung ...mehr

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§ 28 Leasing / aa) Anspruch auf Mangelbeseitigung, § 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB

Rz. 57 Die in der Praxis üblichen Bedingungen sehen keine Auswirkungen auf den Leasingvertrag vor, wenn der Leasingnehmer Nacherfüllung in der Variante der Mangelbeseitigung geltend macht. Das ist im Ergebnis jedenfalls deshalb AGB-rechtlich unbedenklich, weil der Leasingnehmer im Falle der Weigerung des Verkäufers, den Mangel zu beheben, zu den Sekundärrechten übergehen kan...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Fracht

Rz. 39 Die dem Frachtführer geschuldete Vergütung (Fracht) ist mit Ablieferung des Gutes fällig, § 420 Abs. 1 HGB. In der Praxis wird dagegen häufig auf eine Rechnungserstellung abgestellt und zusätzlich die Vorlage einer Ablieferungsquittung verlangt. Letzteres kann aber nur dazu dienen, dass der Frachtführer auf diese Weise die Ablieferung nachweist. In der Praxis wird imm...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / IV. Muster: Gründung mit Musterprotokoll zu § 2 Abs. 1a GmbHG mit zwei Gesellschaftern

Rz. 96 Muster 17.14: Gründung mit Musterprotokoll zu § 2 Abs. 1a GmbHG mit zwei Gesellschaftern Muster 17.14: Gründung mit Musterprotokoll zu § 2 Abs. 1a GmbHG mit zwei Gesellschaftern UR. Nr. _____ Heute, den _____, erschienen vor mir, _____, Notar/in mit dem Amtssitz in _____, Herr/Frau1 _____ 2, Herr/Frau1 _____ 2.mehr

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§ 42 Transportrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Ein Speditions- und Transportunternehmen aus Passau, welches überwiegend die Beförderung von Waren für Versandhäuser organisiert, hat in den letzten Jahren seinen eigenen Fuhrpark erheblich reduziert. Zukünftig möchte es für Beförderungen nur noch fremde Frachtführer aus Deutschland und dem benachbarten Ausland einsetzen. Das Speditionsunternehmen bittet seinen Rechtsa...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Belieferungspflicht

Rz. 33 Der Vertragshändlervertrag als Rahmenvertrag begründet keinen konkreten Warenaustausch, er legt nur durch Normierung der Interessenlage die Rahmenbedingungen für nachfolgende Kaufverträge fest. Deshalb ist die Lieferverpflichtung des Herstellers lediglich eine Nebenpflicht.[85] Aus dem Vertragshändlervertrag ergibt sich mangels anderweitiger Vereinbarung keine Abschlu...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Konsortialkreditvertrag

Rz. 45 Der Konsortialkredit[87] ist kein besonderer Kredit, sondern eine Kreditgewährung durch ein Kreditkonsortium (Kooperation mehrerer Kreditinstitute als Kreditgeber). Das Kreditkonsortium erfüllt in der Regel die gesetzlichen Mindestmerkmale einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 BGB. In der Praxis werden jedoch die dispositiven Regeln der §§ 705 ff. BGB weit...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 371 Der Gläubiger hat darzulegen und zu beweisen:mehr