Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsvertreter

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Kommissionär

Rz. 317 Zur Begriffsbestimmung wird auf die Ausführungen oben unter Rdn 23 verwiesen.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / C. Kommissionär/Kommissionsagent

I. Begriffe/Abgrenzung 1. Kommissionär Rz. 317 Zur Begriffsbestimmung wird auf die Ausführungen oben unter Rdn 23 verwiesen. 2. Kommissionsagent Rz. 318 Der Kommissionsagent hat in den letzten Monaten verstärkt an Bedeutung gewonnen; im Kfz-Bereich bestehen Tendenzen, Vertragshändlersysteme zukünftig in Kommissionsagentursysteme umzuwandeln. Teilweise werden letztere als attrakt...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / II. Kommissionsvertrag/Ausführungsgeschäft

1. Zwei Rechtsgeschäfte Rz. 319 Der Kommissionär ist Partner zweier Rechtsgeschäfte: Ersterer regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Kommissionär und seinem Auftraggeber, dem Kommittenten. Das Ausführungsgeschäft umfasst das Vertragsverhältnis zwischen dem Kommissionär und dem Dritten, das in Ausführung der Kommission ab...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Ordentliche Kündigung

a) Form der Kündigungserklärung Rz. 261 Kündigungen, die sich auf den gesamten Vertrag[379] erstrecken, sind grds. formlos wirksam, es sei denn, in den Verträgen ist Schriftform vereinbart. Das Erfordernis der Schriftform kann aber stillschweigend aufgegeben werden.[380] Kündigt ein Vertreter des Vertragspartners, ist § 174 BGB zu beachten. Rz. 262 Aufgrund der gesteigerten Fü...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / II. Abschluss des Handelsvertretervertrages

1. Zustandekommen des Vertrages – Anwendbare Vorschriften Rz. 26 Ein Handelsvertretervertrag kommt nach den Vorschriften der §§ 84 ff. HGB zustande. Dabei sind verschiedene zwingende Vorschriften zu beachten, die nicht dispositiv sind.[27] Sofern ein Handelsvertretervertrag Vorschriften abbedingt, die zwingendes Recht sind, führt dies dazu, dass die betreffende Vertragsklause...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / B. Vertragshändlerrecht

I. Begriff des Vertragshändlers 1. Begriffsbestimmung[Autor] Rz. 223 Der Begriff des Vertragshändlers (künftig: VH) – auch Eigenhändler genannt[313] – ist ebenso wie das Vertragshändlerrecht gesetzlich nicht geregelt. Er ist von Rspr. und Lit. entwickelt worden. Rz. 224 VH ist danach ein Kaufmann, dessen Unternehmen in die Vertriebsorganisation eines Herstellers von Waren – nic...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / D. Muster und Checklisten

I. Muster: Handelsvertretervertrag Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma in: _________________________ (nachfolgend: "Unternehmer") und _________________________ (nachfolgend: "Handelsvertreter") in: _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtliche Stellung des H...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Anspruchsvoraussetzungen

a) Vertragsbeendigung Rz. 282 Der Vertragshändlervertrag muss beendet sein. b) Neugeworbene Kunden/Erweiterung bestehender Geschäftsverbindungen Rz. 283 Vgl. hierzu Rdn 157 ff., insbes. Rdn 160; in Bezug auf das (Kfz-)Vertragshändlerrecht gilt, dass ein Mehrfachkundengeschäft vorliegt, wenn der Folgekauf durch den Ehegatten oder einen nahen Angehörigen des Erstkäufers erfolgt. ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / II. Besonderheiten des Vertragshändlervertrages

1. Rechtsnatur Rz. 231 Der Vertragshändlervertrag als solcher ist gesetzlich nicht geregelt. Er hat sich seit Jahrzehnten in der Wirtschaftspraxis herausgebildet. Seine Einordnung ergibt sich aus den gegenseitigen Rechten und Pflichten. a) Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter Rz. 232 Nach heute herrschender Auffassung[326] ist er ein Dienstvertrag gem. §§ 611, 675 BGB...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Vertragsstruktur

a) Dauerschuldverhältnis Rz. 234 Der Vertragshändlervertrag ist grds. ein auf mehrere Jahre bindend eingegangenes Dauerschuldverhältnis. Aus ihm entstehen ständig neue Leistungs-, Neben- und Schutzpflichten. Es kann in längerfristigen Intervallen durch Kündigung aufgelöst werden.[330] Rz. 235 Die Erwartungen beider Vertragspartner sind i.d.R. auf den Aufbau von effektiven Vert...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Pflichten für den Unternehmer

a) Pflicht zur Überlassung von Unterlagen (§ 86a Abs. 1 HGB) Rz. 63 Nach § 86a Abs. 1 HGB hat der Unternehmer dem HV die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten (auch per Datenfernübertragung übermittelte Preisdaten betreffend Agenturwaren[69]), Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen. Rz. 64 Diese ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Vertragshändler

Rz. 20 Ein Vertragshändler (s. ausführlich Rdn 223 ff.; früher vom BGH auch "Eigenhändler" genannt) handelt im Gegensatz zum Handelsvertreter im eigenen Namen für eigene Rechnung.[20] Er wird beim Abschluss von Rechtsgeschäften selber Vertragspartner des Kunden und verpflichtet nicht etwa den Unternehmer mittels Vertretungsmacht. Der Vertragshändler ist so in das Vertriebsne...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Verschwiegenheitspflicht (§ 90 HGB)

Rz. 45 Nach § 90 HGB darf der HV Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm anvertraut oder durch seine Tätigkeit für den Unternehmer bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen, soweit dies nach den gesamten Umständen der Berufsauffassung eines ordentlichen Kaufmanns widersprechen würde. Bei den Geschäfts- un...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Checkliste: Anspruch auf Provisionsabrechnung und Buchauszug nach § 87c HGB

Rz. 331 Checkliste: Anspruch auf Provisionsabrechnung und Buchauszug nach § 87c HGBmehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 4. Checkliste: Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 89b HGB

Rz. 332 Checkliste: Anspruch auf Ausgleichszahlung nach § 89b HGBmehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 3. Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung

Rz. 140 Das Handelsvertreterverhältnis wird durch eine berechtigte Kündigung beendet. Sofern ein Vertragspartner eine berechtigte außerordentliche Kündigung des anderen Teils durch ein Verhalten, das er selbst zu vertreten hat, veranlasst hat, ist er diesem ggü. zum Schadensersatz verpflichtet. Der Kündigende wird dabei gem. § 249 BGB so gestellt, als hätte der andere Teil d...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Vermittlungs- und Abschlusspflicht (§ 86 Abs. 1 Halbs. 1 HGB)

Rz. 39 Die Vermittlungs- und Abschlusspflicht des HV (auch Bemühenspflicht genannt) ist in § 86 Abs. 1 Halbs. 1 HGB geregelt und gehört zu den Hauptpflichten des HV.[37] Dies bedeutet nicht etwa, dass der HV verpflichtet ist, so viele Geschäftsabschlüsse herbei zu führen, wie es ihm bei größtmöglicher Anstrengung gelingen würde. Vielmehr muss er nach einer gewissen Anlaufpha...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Informations- und Berichtspflicht (§ 86 Abs. 2 HGB)

Rz. 41 Nach § 86 Abs. 2 HGB ist der HV verpflichtet, dem Unternehmer die erforderlichen Nachrichten zu geben, namentlich ihm von jeder Geschäftsvermittlung und von jedem Geschäftsabschluss unverzüglich Mitteilung zu machen. Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus beziehen sich die Informationspflichten des HV auch auf Umstände, die für den Unternehmer von Bedeutung sind, damit...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / g) Weisungsbefolgungspflicht (§ 86 Abs. 1 Halbs. 2 HGB, §§ 675, 665 BGB)

Rz. 54 Aus der allgemeinen Interessenwahrungspflicht des § 86 Abs. 1 Halbs. 2 HGB sowie den gesetzlichen Bestimmungen über den Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 665 BGB folgt die sog. Weisungsbefolgungspflicht des HV. Sie hat zum Inhalt, dass der HV die Weisungen des Unternehmers zu befolgen hat, sofern diese seinen Status als selbstständiger Gewerbetreibender nicht in...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / i) Verwertung von Kundendaten nach Vertragsbeendigung

Rz. 60 Ein ausgeschiedener HV darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherren darstellen, nach Vertragsbeendigung nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während der Vertretertätigkeit selbst geworben hat. Dies hat der BGH in seinem Urt. v. 26.2.2009[68] bestätigt. Er hat ausdrücklich abgelehnt, dass zumindest die Adresse...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / f) Billigkeitserwägungen

Rz. 170 Nach § 89b Abs. 1 Nr. HGB muss die Zahlung eines Ausgleichs unter Berücksichtigung aller Umstände der Billigkeit entsprechen. Der sog. Billigkeitsgrundsatz soll allen Besonderheiten Rechnung tragen, die bei der abstrakten Berechnung der Vorteilshöhe des Unternehmers nicht verwertet werden können.[235] Hinzu kommen die Provisionsverluste des HV (vgl. dazu unten Rdn 17...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und Vertriebsrecht

A. Handelsvertreterrecht[Autor] I. Begriff des Handelsvertreters 1. Legaldefinition des Handelsvertreters (§ 84 Abs. 1 HGB) Rz. 1 § 84 Abs. 1 HGB definiert, was unter dem Begriff des Handelsvertreters (künftig: HV) zu verstehen ist. Er ist eine Vertriebsperson, die "als selbstständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Gesc...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / d) Rechenschaftspflicht

Rz. 44 Nach § 666 BGB ist der HV verpflichtet, nach der Ausführung des Auftrages dem Unternehmer ggü. Rechenschaft abzulegen. Er muss die mit der Tätigkeit für den Unternehmer verbundenen Einnahmen und Ausgaben in verständlicher, übersichtlicher und eine Nachprüfung ermöglichender Form bekannt geben. Ferner muss er außer den Vermittlungen und Abschlüssen selbst auch alle son...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

Rz. 225 Der VH wird beim Abschluss von Rechtsgeschäften selbst Vertragspartner des Kunden. Er verpflichtet somit anders als der Handelsvertreter (künftig: HV) den Hersteller oder Zwischenhändler nicht. Rechtlich wie auch wirtschaftlich trägt er das volle unternehmerische Absatzrisiko der Vertragsware des Herstellers, obwohl er keinen Einfluss auf die Produktgestaltung oder M...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Interessenwahrnehmungspflicht (§ 86 Abs. 1 Halbs. 2 HGB)

Rz. 40 Die Interessenwahrnehmungspflicht nach § 86 Abs. 1 Halbs. 2 HGB ist eine allgemeine Pflicht, die den gesamten Handelsvertretervertrag bestimmt, sich also auf die Tätigkeit des HV im Allgemeinen bezieht.[39] Sie beinhaltet, dass der HV zu jedem Zeitpunkt alles tun muss, was im Interesse des Unternehmers erforderlich ist und alles unterlassen muss, was den Unternehmer s...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / h) Wettbewerbsverbot nach Vertragsbeendigung (§ 90a HGB)

Rz. 56 Nach Vertragsbeendigung ist der regelmäßig wirtschaftlich unterlegene HV grds. frei, dem Unternehmer Wettbewerb zu machen. Da dies für den Unternehmer gefährlich werden kann, ist er häufig bemüht, ein entsprechendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot in den Vertrag mit aufzunehmen. An welche Voraussetzungen ein solches Wettbewerbsverbot geknüpft ist, regelt § 90a HGB...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Ständige Betrauung

Rz. 7 Der HV muss mit einer Vermittlungs- bzw. Abschlusstätigkeit ständig betraut sein. Darunter ist zu verstehen, dass er gem. §§ 611 ff., 675 Abs. 1 BGB beauftragt wurde, den Abschluss bzw. die Vermittlung von Geschäften für den Unternehmer durchzuführen und der Unternehmer dem HV die Wahrnehmung seiner Interessen anvertraut. Dies geschieht regelmäßig durch schriftlichen V...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / d) Vermittlung bzw. Abschluss von Geschäften

Rz. 11 Schließlich muss der HV Geschäfte vermitteln bzw. abschließen. Sie kommen zwischen dem Unternehmer und einem Dritten zustande. Rz. 12 Zu unterscheiden ist zwischen dem Vermittlungsvertreter und dem Abschlussvertreter. Der Vermittlungsvertreter zeichnet sich dadurch aus, dass er den Abschluss eines Geschäfts des Unternehmers mit einem Dritten durch Einwirkung auf den Dr...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Tätigkeit für einen anderen Unternehmer oder in dessen Namen

Rz. 9 Der HV muss die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für einen anderen Unternehmer oder in dessen Namen ausführen (§ 84 Abs. 1 HGB). Bei dem Unternehmer kann es sich sowohl um eine natürliche Person als auch um eine Vertretungspersonengesellschaft wie eine OHG oder KG oder auch eine Kapitalgesellschaft handeln. Auch die GbR kann nach neuerer Rspr. HV sein, wen...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Kartellrechtliche Unterscheidung – echter und unechter HV

Rz. 15 Echte HV tragen nur das Provisionsrisiko; unechte HV übernehmen ein eigenes wirtschaftliches Risiko.[16] Erstere fallen nicht unter § 1 GWB und unter Art. 101 Abs. 1 AEUV; die Vereinbarung ist ausschließlich an zivilrechtlichen Grundsätzen zu messen. Unechte HV können unter die erwähnten kartellrechtlichen Vorschriften fallen, sofern sie nicht nach der Vertikal-VO 202...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Selbstständiger Gewerbetreibender

Rz. 2 § 84 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht vor, dass der HV[5] stets selbstständiger Gewerbetreibender sein muss. Er muss nicht zwingend Kaufmann sein; diese Eigenschaft besitzt er nur, wenn er ein Handelsgewerbe i.S.d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt oder in das Handelsregister eingetragen ist (§§ 1 ff. HGB). Rz. 3 Nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB ist selbstständig, wer im Wesentlichen frei sein...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / i) Ausschlusstatbestände

Rz. 196 Nach § 89b Abs. 3 HGB können Gründe vorliegen, die den Eintritt der Ausgleichspflicht ausnahmsweise ausschließen. aa) Eigenkündigung des Handelsvertreters (§ 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB) Rz. 197 Der Ausgleichsanspruch besteht nach § 89b Abs. 3 Nr. 1 HGB nicht, wenn der HV das Vertragsverhältnis selbst gekündigt hat. Ausnahmsweise schadet eine Eigenkündigung nicht, wenn ein Ve...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Zwei Rechtsgeschäfte

Rz. 319 Der Kommissionär ist Partner zweier Rechtsgeschäfte: Ersterer regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Kommissionär und seinem Auftraggeber, dem Kommittenten. Das Ausführungsgeschäft umfasst das Vertragsverhältnis zwischen dem Kommissionär und dem Dritten, das in Ausführung der Kommission abgeschlossen und abgewic...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / VI. Beendigung und Abwicklung des Handelsvertretervertrages

Rz. 117 Der Handelsvertretervertrag kann aufgrund Zeitablaufs, Anfechtung, Aufhebungsvertrages sowie des Todes einer Vertragspartei oder aber Insolvenz des Unternehmers beendet werden. Selbstverständlich kann eine Beendigung auch durch Kündigung erfolgen. 1. Ordentliche Kündigung Rz. 118 Die ordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages hat unter Einhaltung der gesetzlic...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Rechtsnatur

Rz. 231 Der Vertragshändlervertrag als solcher ist gesetzlich nicht geregelt. Er hat sich seit Jahrzehnten in der Wirtschaftspraxis herausgebildet. Seine Einordnung ergibt sich aus den gegenseitigen Rechten und Pflichten. a) Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter Rz. 232 Nach heute herrschender Auffassung[326] ist er ein Dienstvertrag gem. §§ 611, 675 BGB, der eine Ges...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Checkliste: Allgemeines zum Handelsvertreterprozess

Rz. 329 Checkliste: Allgemeines zum Handelsvertreterprozessmehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Verschwiegenheitspflicht

Rz. 74 Schließlich hat auch der Unternehmer Dritten ggü. bzgl. interner Betriebsangelegenheiten des HV ausdrückliches Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung bezieht sich insb. darauf, keine Interna aus der Zusammenarbeit mit dem HV ggü. Dritten zu offenbaren, die geeignet erscheinen, dem HV Schaden zuzufügen. Der Unternehmer hat sich Dritten, insb. Kunden ggü. Gewerbe...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / g) Geltendmachung, Verjährung

Rz. 297 Der Ausgleichanspruch muss vom VH binnen eines Jahres seit Ende des Händlervertrages geltend gemacht werden. Zwar genügt Mündlichkeit. Aus Gründen der Beweissicherung empfiehlt sich aber Schriftform. Die Frist ist eine Ausschlussfrist. Rz. 298 Alle Ansprüche verjähren nach § 195 BGB regelmäßig in 3 Jahren. Der Beginn der Verjährung bestimmt sich nach § 197 BGB.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Billigkeitsabschlag/Sogwirkung der Marke

Rz. 310 Vgl. die Ausführungen unter Rdn 172. Die Sogwirkung der Marke wirkt Anspruch mindernd und ist für den Kfz-Vertrieb in unterschiedlicher Höhe judiziert worden.[455]mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / e) Absatzbindungspflicht

Rz. 257 Die Absatzbindungspflicht bedeutet, dass der Hersteller seine Vertragsware im Vertragsgebiet nicht an jedermann, sondern nur an einen oder an eine bestimmte Anzahl VH oder einen bestimmten Personenkreis (Vorbehaltskunden) liefern darf. Ihr Zweck besteht darin, dem VH eine gewisse Vorzugsstellung einzuräumen.[376] Sind mehrere VH im Vertragsgebiet vorhanden, besteht d...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / g) Qualitätssicherungspflicht

Rz. 259 Die Qualitätssicherungspflicht umfasst die Pflicht des Herstellers, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die die Qualität der Vertragsware herstellen und sichern.[377] Damit wird über den Absatzerfolg sowohl für den Hersteller als auch für den VH entschieden. Sie ist allerdings in den meisten Verträgen nicht enthalten, dürfte sich aber aus dem Sinn des Vertrag...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Prognosezeitraum

Rz. 212 Sodann wird ermittelt, für welchen Zeitraum der Unternehmer aus den vom HV geschaffenen Kundenstamm noch Vorteile ziehen kann. I.d.R. wird ein Prognosezeitraum (vgl. dazu oben unter Rdn 180 ff.) von 3–5 Jahren für angemessen erachtet.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 5. Abweichende Vereinbarungen (§ 87c Abs. 5 HGB)

Rz. 116 Nach § 87c Abs. 5 HGB sind die dem HV in § 87c HGB gewährten Rechte auf Abrechnung, Buchauszug, Mitteilungen und Einsicht zwingend und damit unabdingbar.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 2. Kommissionsvertrag

Rz. 320 Der Kommissionsvertrag ist eine entgeltliche Geschäftsbesorgung i.S.v. § 675 Abs. 1 BGB.[465] Neben den §§ 382 ff. HGB finden ergänzend die Vorschriften der §§ 663, 665–670 und 672–674 BGB Anwendung.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Änderungskündigung

Rz. 263 Sie stellt eine ordentliche Kündigung verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines geänderten Vertrages dar. Sie erstreckt sich, wie die Kündigung selbst, auf den gesamten Vertrag (eine Teilkündigung ist grds. unwirksam, vgl. oben Rdn 120 und Rdn 261) oder auf einen Teil desselben.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / a) Gegenstand

Rz. 321 Gegenstand des Kommissionsvertrages ist gem. § 383 Abs. 1 HGB der Kauf oder Verkauf von Waren oder Wertpapieren. Er kann aber auch andere Gegenstände zum Inhalt haben (§ 406 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 HGB). Dem Kaufvertrag stehen Tauschvertrag (§ 480 BGB) und Werklieferungsvertrag (§ 406 Abs. 2 HGB) gleich.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / c) Günstigerer Geschäftsabschluss

Rz. 324 Erzielt der Kommissionär günstigere Bedingungen im Ausführungsgeschäft (z.B. Preise, Zahlungsbedingungen) als mit dem Kommittenten vereinbart, so kommt dies Letzterem zugute (§ 387 HGB). Diese Regelung kann abbedungen werden. Hinweis Im Kommissionsvertrag sollte der Klarheit wegen hierüber eine Regelung erfolgen.mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / V. Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB analog

Rz. 277 Der VH hat gegenüber dem Prinzipal nach gefestiger Rspr. des BGH unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB analog. 1. Analoge Anwendbarkeit des § 89b HGB Rz. 278 Der BGH[408] hat zwei Kriterien [409] für die analoge Anwendbarkeit des Ausgleichsanspruchs gem. § 89b HGB [410] (vgl. Rdn 145 ff., 157 ff.) aufgestellt: Der VH muss wie ein HV in ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / II. Checklisten für einen Handelsvertreterprozess

Rz. 328 Ein Handelsvertreterprozess bedarf aus anwaltlicher Sicht besonders sorgfältiger Vorbereitung. Vor diesem Hintergrund sollen die nachfolgenden Checklisten den auf diesem Gebiet tätigen Rechtsberatern eine Hilfestellung liefern. 1. Checkliste: Allgemeines zum Handelsvertreterprozess Rz. 329 Checkliste: Allgemeines zum Handelsvertreterprozessmehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / d) Wettbewerbsverbot

Rz. 73 Der Unternehmer darf dem HV weder selbst noch durch einen anderen HV Wettbewerb machen, v.a. wenn dem HV ein Bezirks- oder Kundenschutz zugesagt worden ist. Das Verbot ist abhängig vom Inhalt des Vertrages und der Ausgestaltung des Absatzsystems.[85]mehr